Abgabe bis zum 21.01.2016 (Meldeschluss) im Prüfungsamt! [Geben Sie Text ein] Meldung zur Diplomprüfung im SoSe 2016 im Diplomstudiengang Freie Kunst (reformiert) - DPO 2006 Studienbeginn ab WS 06/07 Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Matrikel-Nr.: Studienbeginn: Fachsemester: Korrespondenzanschrift Straße: Telefon: Postleitzahl: Ort: E-Mail: @hbk-bs.de Der Kontakt erfolgt nur über die HBK-Mailadresse! BAföG-Empfängerin bzw. Empfänger: ja nein A. Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Diplomprüfung im Studiengang Freie Kunst (DPO 2006) und schlage als Fachklassenlehrende/n vor: Name Fachklassenlehrende/r Unterschrift Fachklassenlehrende/r (Gleichzeitig Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme am Plenum im WS 15/16) Teil 1 : Diplomarbeit gem. § 22 Abs 1 a) Diplomprüfungsordnung 2006 (DPO 2006) Gesondertes Meldeformular für den Themenvorschlag nutzen – siehe auch Punkt C. Teil 2 : Dokumentation der Studienergebnisse der Studienstufen 1 bis 5 gem. § 22 Abs1b) DPO 2006 Teil 3 : Argumentation und Verteidigung der künstlerischen Prüfungsleistungen mit integriertem wissenschaftsbasiertem Diskurs gem. § 22 Abs 1 c) DPO 2006 (Prüfer/in aus den wissenschaftlichen Modulen) B. Als Prüfungsraum schlage ich vor : Der Prüfungsausschuss und die Prüfungskommission behalten sich vor, den Prüfungsort ggf. zu ändern. C. Das Meldeformular (siehe Seite 2) mit dem Thema für meine Diplomarbeit (entsprechendes bitte ankreuzen) habe ich beigefügt reiche ich bis zum 01.03.2016 nach Ich erkläre hiermit, dass ich weder eine Diplomvorprüfung noch eine Diplomprüfung in demselben Studiengang oder in einem verwandten Studiengang endgültig nicht bestanden habe und mich derzeit auch in keinem anderen derartigen Prüfungsverfahren befinde. Eine Immatrikulationsbescheinigung habe ich beigefügt. Datum Eingang im Prüfungsamt …………………….. Seite 1 Unterschrift der/des Studierenden Stand: 12/2015 zu C.: Studiengang Freie Kunst (reformiert) - DPO 2006 - Studienbeginn ab WS 06/07 Themenvorschlag für die Bearbeitung der Diplomarbeit im Studiengang Freie Kunst gem. § 22 Abs. 1 a) Bitte bis zum 01.03.2016 ausgefüllt + unterschrieben im Prüfungsamt ausgefüllt abgeben! Die Zusendung per Mail als PDF oder per Fax an 0531-391-9259 ist ebenfalls bis zum genannten Datum möglich! Name, Vorname: ............................................................................................................................................ Matrikel-Nr.: ......................... Thema der Diplomarbeit: (Bitte beachten: Das Thema steht auf dem Diplomzeugnis!) ___________________________ Unterschrift Student/in ______________________________________ Unterschrift der/des Fachklassenlehrenden Wichtige Hinweise! Die Bearbeitung der Diplomarbeit erfolgt im Verlauf des Sommersemesters bis zum Termin der Diplomprüfung. Das Thema ist mit diesem Formular im Prüfungsamt bis spätestens zum o. g. Datum abzugeben! Die Präsentation und Bewertung der Diplomarbeit (Prüfungsteil 1) erfolgt zusammen mit der wissenschaftlichen Argumentation (Prüfungsteil 3) in der Prüfungswoche 04. bis 08.07.16. Der genaue Termin wird schriftlich mitgeteilt. Die Abgabe der Dokumentation der Studienergebnisse (Prüfungsteil 2) erfolgt am 31.03.2016. Eingang im Prüfungsamt ............................................ Seite 2 Stand: 12/2015 Hinweise für die Zulassung zur Diplomprüfung gem. § 22 Abs. 2 DPO 2006 : Die Zulassung zur Diplomprüfung erfolgt auf Antrag (siehe Vorderseite) der bzw. des Studierenden. Sie setzt voraus: a) b) c) d) das Bestehen der künstlerischen Zwischenprüfung und der Präsentationen der Studienstufe 2 bis 4, die Bestätigung des Semesternachweises des ersten Semesters der Studienstufe 5 (siehe Seite 1 der Anmeldung bei Unterschrift zu Punkt A) ein erfolgreiches Studium sämtlicher Module im wissenschaftlichen im Umfang von mindestens 21 SWS; dies entspricht mindestens 35 Leistungspunkten, den Nachweis von bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen im Professionalisierungsbereich im Umfang von mindestens 20 SWS; dies entspricht mindestens 30 Leistungspunkten. Für fehlende Unterlagen stellt das Prüfungsamt eine Nachreichfrist von einem Monat nach Meldeschluss, die der bzw. dem Studierenden nach Eingang der Anmeldung schriftlich mitgeteilt wird. Bei Nichteinhalten des Termins ergeht eine Zulassungsversagung! Mitglieder der Prüfungskommission gem. § 22 Abs. 4 DPO 2006 im SoSe 2016: a) Die bzw. der Fachklassenlehrenden (auf Vorschlag der bzw. des Studierenden), b) mindestens zwei, in der Regel drei weitere Lehrenden, die in der Fachkommission Freie Kunst als Fachklassenlehrende zur selbständigen Lehre berechtigt sind (Die Auswahl erfolgt durch den Prüfungsausschuss und wird rechtzeitig bekannt gegeben) c) der bzw. dem Lehrenden, die bzw. der in der Fachkommission Freie Kunst die Professur „Kunst im Diskurs“ wahrnimmt. Werden mehrere Prüfungskommissionen gebildet, bestellt die Fachkommission weitere Mitglieder der Hochschule, die in einem einschlägigen wissenschaftlichen Lehrgebiet zur selbständigen Lehre berechtigt sind. Prüfungsteile der Diplomprüfung: Die Diplomprüfung Freie Kunst besteht aus drei Prüfungsteilen: Teil 1 : Diplomarbeit (Bearbeitungszeit im Verlauf des Sommersemesters) – Präsentation und Bewertung mit Teil 3 in der Prüfungswoche 04. bis 08.07.2016 Teil 2 : Dokumentation der Studienergebnisse – Abgabe in einer dem Werk angemessenen Form und Gestaltung in sechsfacher Ausfertigung (davon mindestens 1 Original) bis spätestens 31.03.2016 im P-Amt. Teil 3 : wissenschaftliche Argumentation – zusammen mit Teil 1 in der Prüfungswoche 04. bis 08.07.2016 Die Prüfenden gem. § 22 Abs 4 (siehe oben) bewerten diese drei Prüfungsteile (§ 22 Abs. 5). Der Abgabetermin für die Dokumentation und das Prüfungsdatum im Juli werden den Studierenden schriftlich durch das Prüfungsamt mitgeteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage: Studium > Prüfungsamt > Diplom > Freie Kunst (reformiert) > Diplomprüfung - Informationen und Anmeldeformulare http://www.hbk-bs.de/studium/pruefungsamt/diplom/freie-kunst-reformiert/ Stand: 12/2015 Seite 3
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