Bericht des Hauptaktionärs Boursorama S.A. über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der OnVista Aktiengesellschaft auf die Boursorama S.A. sowie über die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG INHALTSVERZEICHNIS 1. 2. 3. 4. 5. Einleitung............................................................................................................................ 4 Die Gesellschaft und ihr Hauptaktionär.............................................................................. 5 Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ..................... 8 Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses der Hauptversammlung ................................ 10 Barabfindung .................................................................................................................... 10 2/11 ANLAGEN Anlage 1: Schreiben der Boursorama S.A. an die OnVista Aktiengesellschaft vom 27. Januar 2015 (Übertragungsverlangen) und Schreiben der Boursorama S.A. an die OnVista Aktiengesellschaft vom 23. April 2015 (konkretisiertes Übertragungsverlangen) Anlage 2: Depotbescheinigungen der Société Générale Securities Services (Société Générale S.A.) vom 27. Januar 2015 und vom 23. April 2015 betreffend die von der Boursorama S.A. gehaltenen Aktien an der OnVista Aktiengesellschaft Anlage 3: Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG, Frankfurt a.M., gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 22. April 2015 nebst Übersendungsschreiben der Boursorama S.A. vom 23. April 2015 Anlage 4: Beschluss des Landgerichts Köln vom 25. Februar / 2. April 2015 über die Bestellung des sachverständigen Prüfers (einschließlich des Beschlusses vom 23. Februar 2015) Anlage 5: Gutachten der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, vom 22. April 2015 über die Ermittlung des Unternehmenswerts der OnVista Aktiengesellschaft und der angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG 3/11 Die Boursorama S.A. erstattet als Hauptaktionär gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG der Hauptversammlung der OnVista Aktiengesellschaft (die „OnVista AG“ oder die „Gesellschaft“) den nachfolgenden schriftlichen Bericht (der „Übertragungsbericht“): 1. Einleitung Durch das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 20. Dezember 2001 hat der Gesetzgeber mit einer Änderung des Aktiengesetzes die Möglichkeit geschaffen, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (der „Hauptaktionär“), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (die „Minderheitsaktionäre“) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (der „Ausschluss von Minderheitsaktionären“). Die entsprechenden Bestimmungen des Aktiengesetzes über den – auch als „Squeeze-out“ bezeichneten – Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) sind am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. In der Gesetzesbegründung (Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 14/7034) wurde hierzu ausgeführt, dass von Seiten der Wirtschaft aus verschiedenen Gründen ein Bedürfnis für eine solche Regelung geltend gemacht worden sei. Erwähnt wird etwa der Hinweis, dass es ökonomisch keinen Sinn mache, sehr kleine Minderheiten in Aktiengesellschaften zu belassen; denn die Beteiligung von Minderheitsaktionären stelle einen erheblichen – kostspieligen – Formalaufwand dar, der sich aus der Beachtung zwingender minderheitsschützender Normen ergebe. Dieser Aufwand bleibe im Wesentlichen derselbe, auch wenn neben dem Mehrheitsaktionär nur ein Rest an Splitterbesitz vorhanden sei. Eine Regelung über den Ausschluss von Minderheitsaktionären entspreche auch internationalem Standard. Die Boursorama S.A. ist gegenwärtig mit mehr als 95 % am Grundkapital der OnVista AG beteiligt. Damit besteht die Möglichkeit eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre nach den §§ 327a ff. AktG. Aus den in der Gesetzesbegründung genannten Gründen soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden: Es erscheint sachgerecht, die OnVista AG zu einer 100 %-igen Tochter der Boursorama S.A. auszugestalten. Dies gilt zum einen aus strategischen Gründen im Hinblick auf die größere Flexibilität bei 100 %-igen Tochtergesellschaften, Beschlüsse der Hauptversammlung, etwa Kapitalerhöhungen, herbeizuführen und damit auf Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schneller und einfacher reagieren zu können; auch können unter Umständen Geschäftschancen effizienter wahrgenommen werden. Der Ausschluss von Minderheitsaktionären ist zum anderen im Hinblick auf die Tatsache konsequent, dass bei einer 100 %-igen Tochtergesellschaft Kosten wegfallen bzw. deutlich reduziert werden, die bei einer Aktiengesellschaft mit Minderheitsaktionären notwendigerweise entstehen, wie etwa die Kosten für die jährliche Hauptversammlung, Aktionärsinformationen und Veröffentlichungen. In dem Übertragungsbericht, den der Hauptaktionär der Hauptversammlung hiermit gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattet, sind die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Boursorama S.A. darzulegen und die Angemessenheit der Barabfindung zu erläutern und zu begründen. Im Interesse einer möglichst umfassenden Information der Minderheits- 4/11 aktionäre werden hierbei zunächst die OnVista AG sowie die Boursorama S.A. und ihre Gesellschafter beschrieben. 2. Die Gesellschaft und ihr Hauptaktionär 2.1 Die OnVista AG Die OnVista AG mit Sitz in Köln wurde im Jahr 1998 als GmbH & Co. KG unter der Firma OnVista.de Finanzanalyse GmbH & Co. KG gegründet. Im Jahre 1999 wurde die Gesellschaft im Wege eines Formwechsels gemäß §§ 190 ff., 214 ff. UmwG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Seitdem firmiert sie als OnVista AG und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 32470 eingetragen. Im Zuge einer Reorganisation wurde der Geschäftsbetrieb der OnVista AG mit Wirkung zum 1. April 2015 von Köln nach Frankfurt a.M. verlagert. Hiermit war jedoch keine Änderung des satzungsmäßigen Sitzes verbunden. Das Geschäftsjahr der OnVista AG entspricht dem Kalenderjahr. Gemäß § 2 der Satzung der OnVista AG ist der Gegenstand des Unternehmens die Erbringung finanzmarktbezogener oder anderer Dienstleistungen unter Nutzung des Internets oder sonstiger elektronischer Medien. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören insbesondere der Betrieb und die Vermarktung von Internetportalen, die Veredelung und Bereitstellung von Informationen, vor allem über Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen; diese weiteren Dienstleistungen umfassen auch die mit der Führung eines Konzerns als Muttergesellschaft verbundenen Aufgaben. Nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, die genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen, die genehmigungspflichtige Bankgeschäfte betreiben oder genehmigungspflichtige Finanzdienstleistungen erbringen. Sie kann ebenso Unternehmen erwerben oder sich an Unternehmen beteiligen, die einen ähnlichen Unternehmensgegenstand wie die Gesellschaft oder auch einen anderen Unternehmensgegenstand als die Gesellschaft haben. Sie kann zudem Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge jeder Art abschließen und ihren Betrieb und/oder Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen und sich auf die Wahrnehmung der Funktion einer Konzernholding beschränken. Das Grundkapital der OnVista AG beträgt aktuell EUR 7.370.000,00 und ist eingeteilt in 7.370.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Bis zum 16. März 2015 betrug das Grundkapital der OnVista AG EUR 6.700.000,00 und war eingeteilt in 6.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Mit einer von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. Juni 2014 beschlossenen Satzungsänderung wurde der Vorstand der OnVista AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. Juni 2019 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.350.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Er wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand hat von dem genehmigten Kapital mit Beschluss vom 19. Februar 2015, dem der Aufsichtsrat am glei- 5/11 chen Tag zugestimmt hat, im Umfang von EUR 670.000,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch gemacht; zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde allein die Boursorama S.A. zugelassen. Die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals von zuvor EUR 6.700.000,00 auf EUR 7.370.000,00 wurde am 16. März 2015 in das Handelsregister eingetragen. 6.700.000 der insgesamt 7.370.000 Aktien der OnVista AG sind zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und werden dort sowie außerdem im Freiverkehr an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart gehandelt. Am 3. Dezember 2014 hat die Gesellschaft den Widerruf der Zulassung dieser Aktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt sowie mit Schreiben jeweils vom 17. Dezember 2014 alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Einbeziehung der Aktien der OnVista AG in den Freiverkehr an den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart zu beenden. Der Widerruf der Zulassung bzw. die Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr an den genannten Börsen werden mit Ablauf des 12. Juni 2015 wirksam. Da eine Einbeziehung in den Freiverkehr prinzipiell auch ohne Zustimmung der Gesellschaft möglich ist, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass ein Freiverkehrshandel im Einzelfall bis zum Wirksamwerden des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre stattfindet. Die 670.000 Aktien der OnVista AG, die im Rahmen der bereits erwähnten, am 19. Februar 2015 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ausgegeben wurden, sind nicht zum Börsenhandel zugelassen und werden derzeit auch nicht im Freiverkehr gehandelt. Mit Ausnahme der dem Hauptaktionär gehörenden Aktien sowie 12.389 von der OnVista AG gehaltenen eigenen Aktien befinden sich die Aktien der Gesellschaft im Streubesitz. Der Vorstand der OnVista AG besteht gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus mindestens einer Person. Er kann satzungsgemäß auch dann aus nur einer Person bestehen, wenn das Grundkapital der Gesellschaft den Betrag von EUR 3.000.000 übersteigt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die OnVista AG allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft grundsätzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten; der Aufsichtsrat kann gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung Abweichendes bestimmen. Der Vorstand besteht derzeit allein aus Herrn Ralf Arno Oetting. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat der OnVista AG aus drei Mitgliedern zusammen. Dies sind derzeit die Herren Dr. Joachim Totzke (Vorsitzender), Patrick Sommelet (stellvertretender Vorsitzender) und Volker E.W. Löser. Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Juni 2015, in der daher unter anderem die Neuwahl des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung stehen wird. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist nicht mitbestimmt. Die OnVista AG betreibt mit ihren Tochtergesellschaften ein in Deutschland einzigartiges MediaBrokerage-Geschäftsmodell: Sie vereint die Verbreitung und Vermarktung von unabhängigen Finanzmarkt-Informationen mit dem Produkt- und Leistungsspektrum eines spezialisierten OnlineBrokers. Ihr Geschäft beruht auf zwei Säulen: Im Segment Portal Business ist sie über ihre 100 %-ige Tochtergesellschaft OnVista Media GmbH (mit Sitz in Frankfurt a.M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt a.M. unter HRB 101765) im Finanzportal-Geschäft tätig. Im Segment Online-Brokerage ist sie über ihre 100 %-ige Tochtergesellschaft OnVista Bank GmbH (mit Sitz in 6/11 Frankfurt a.M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt a.M. unter HRB 85344) im Online-Wertpapierhandel für Privatanleger tätig. Die OnVista AG selbst ist nicht operativ tätig, sondern nimmt die Funktion einer Konzernholding wahr. Zwischen der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften OnVista Media GmbH und OnVista Bank GmbH besteht jeweils ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Insgesamt beschäftigte die OnVista AG einschließlich ihrer beiden Tochtergesellschaften zum 31. März 2015 80 Mitarbeiter (in Festanstellung, vollzeitäquivalent). 2.2 Die Boursorama S.A. Die Boursorama S.A. ist eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht (Société Anonyme). Sie ist im Handelsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) von Nanterre, Frankreich, unter der Nummer 351 058 151 eingetragen und hat ihren eingetragenen Sitz in 18 Quai du Point du Jour, 92100 Boulogne-Billancourt, Frankreich. Das Geschäftsjahr der Boursorama S.A entspricht dem Kalenderjahr. Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand der Boursorama S.A. umfasst im Rahmen der für Kreditinstitute, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, im Wesentlichen für natürliche Personen oder juristische Personen, die im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung mehrheitlich von natürlichen Personen gehalten werden, sowohl in Frankreich als auch im Ausland, die Vornahme: aller Bankgeschäfte; aller mit Bankgeschäften zusammenhängenden Geschäfte; der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, für die die Gesellschaft eine Genehmigung von der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (d.h. der französischen Bank- und Versicherungsaufsicht) erhalten hat; aller Angelegenheiten, die mit Wertpapierdienstleistungen zusammenhängen; des Erwerbs von Beteiligungen. Die Aktivitäten der Boursorama S.A. umfassen (über ihre Tochtergesellschaften) vor allem Tätigkeiten in drei sich ergänzenden Geschäftsbereichen, nämlich Online-Banking, Online-Brokerage und das Betreiben von Finanzportalen für Privatanleger. Das Grundkapital der Boursorama S.A. beträgt EUR 35.548.451,20 und ist eingeteilt in 88.871.128 Aktien mit einem Nominalwert von jeweils EUR 0,40. Das Grundkapital ist voll einbezahlt. Generaldirektorin und Vorsitzende des Verwaltungsrats (Présidente Directrice Générale) der Boursorama S.A. ist Frau Marie Cheval. In dieser Funktion vertritt sie die Boursorama S.A. von Gesetzes wegen allein und hat Vollmacht zur allumfassenden Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat (Conseil d´administration) der Boursorama S.A. besteht neben Frau Cheval (als dessen Vorsitzende) aus weiteren zehn Mitgliedern. Hauptaktionärin der Boursorama S.A. ist die Société Générale S.A. mit 7/11 Sitz in Paris, Frankreich, eine der bedeutendsten Geschäftsbanken Frankreichs. Die Société Générale S.A. ist an der Börse Euronext börsennotiert. Im April 2014 hat die Société Générale S.A. ein öffentliches Übernahmeangebot für den Erwerb aller im Streubesitz befindlichen Aktien der Boursorama S.A. abgegeben, dem sich ein Squeeze-Out anschloss. Seitdem gehören ihr 79,51 % der Aktien der Boursorama S.A. Die restlichen 20,49 % der Anteile der Boursorama S.A. gehören der spanischen BankenGruppe „La Caixa“. 3. Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Der Hauptaktionär legt die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen (§ 327b Abs. 1 Satz 1 AktG). Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch einen sachverständigen Prüfer zu prüfen (§ 327c Abs. 2 Satz 2 AktG). Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär über (§ 327e Abs. 3 Satz 1 AktG). Unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister haben die Inhaber der übergegangenen Aktien Anspruch auf Zahlung der festgelegten Barabfindung. Die Boursorama S.A. hat als Hauptaktionär gegenüber dem Vorstand der OnVista AG mit dem in Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 27. Januar 2015 („Erster Stichtag“) verlangt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der OnVista AG auf der Grundlage der §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der OnVista AG auf die Boursorama S.A. als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann. Ein weiteres – konkretisiertes – Verlangen hat sie heute, am 23. April 2015 („Zweiter Stichtag“), gestellt (vgl. ebenfalls Anlage 1). Zum Zeitpunkt des Ersten Stichtags hatte die OnVista AG insgesamt 6.700.000 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 ausgegeben, von denen der Boursorama S.A. 6.445.970 Aktien, d.h. ca. 96,21 % des Grundkapitals gehörten. Für Zwecke der Ermittlung der 95 %Beteiligung sind für den Zeitpunkt des Ersten Stichtags als Grundkapital allerdings nur 6.687.611 Aktien (6.700.000 Aktien abzüglich 12.389 eigener Aktien der OnVista AG) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 6.687.611,00 zu berücksichtigten. Nach dieser Berechnung belief sich die Beteiligung der Boursorama S.A. am Ersten Stichtag auf etwa 96,39 % des Grundkapitals der OnVista AG. Seit der Eintragung der jüngsten Kapitalerhöhung in das Handelsregister am 16. März 2015 und damit auch heute, am Zweiten Stichtag (an dem auch dieser Bericht erstellt wird), weist die OnVista AG ein Grundkapital in Höhe von EUR 7.370.000,00 auf, das in 7.370.000 Stückaktien eingeteilt ist. Der Boursorama S.A. gehören davon seit dem 16. März 2015 und damit auch heute, am Zweiten Stichtag, 7.115.970 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 7.115.970,00, d.h. 8/11 ca. 96,55 % des Grundkapitals der OnVista AG. Für die Ermittlung der 95 %-Beteiligung sind für den Zeitpunkt des Zweiten Stichtags als Grundkapital allerdings nur 7.357.611 Aktien (7.370.000 Aktien abzüglich 12.389 eigener Aktien der OnVista AG) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 7.357.611,00 zu berücksichtigen. Demnach beträgt der Anteil der Boursorama S.A. am Grundkapital der Gesellschaft zum Zweiten Stichtag etwa 96,72 %. Zum Nachweis des jeweiligen Aktienbesitzes verweisen wir auf die Depotbescheinigungen der Société Générale Securities Services (Société Générale S.A.) (Anlage 2). Folglich ist die Boursorama S.A. Hauptaktionär gemäß § 327a AktG. Die Boursorama S.A. hat die Höhe der für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre zu gewährenden Barabfindung auf der Grundlage einer durch die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg („PKF“), durchgeführten Unternehmensbewertung wie folgt festgelegt: Die Barabfindung beträgt EUR 3,01 je Stückaktie der OnVista AG. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der OnVista AG gemäß § 10 HGB an nach § 327b Abs. 2 AktG mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Boursorama S.A. als Hauptaktionär hat in Übereinstimmung mit § 327b Abs. 3 AktG dem Vorstand der OnVista AG mit Schreiben vom 23. April 2015 und damit vor Einberufung der Hauptversammlung die Erklärung der Commerzbank AG, Frankfurt a.M., vom 22. April 2015 übermittelt, nach der die Commerzbank AG, Frankfurt a.M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt a.M. unter HRB 32000, als ein in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugtes Kreditinstitut im Wege einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Boursorama S.A. als Hauptaktionär übernimmt, den Minderheitsaktionären der OnVista AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung zuzüglich Zinsen gemäß § 327b Abs. 2 AktG für die übergegangenen Aktien zu zahlen (Anlage 3). Das Landgericht Köln hat auf Antrag der Boursorama S.A. als Hauptaktionär die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (verantwortlicher Prüfer: Herr Wirtschaftsprüfer Jörg Neis), als sachverständigen Prüfer der Angemessenheit der Barabfindung ausgewählt und mit Beschluss vom 25. Februar / 2. April 2015 bestellt (Anlage 4). Der Bericht des sachverständigen Prüfers über die Prüfung wird gesondert erstattet. Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, dieser Bericht, der Bericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der OnVista AG für die letzten drei Geschäftsjahre im Internet über die Internetseite der OnVista AG unter www.onvistagroup.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2015/2015.html zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Nachdem die Hauptversammlung der OnVista AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Boursorama S.A. als Hauptaktionär beschlossen hat, hat der Vorstand der OnVista AG 9/11 den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister der OnVista AG anzumelden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär über. Die Eintragung wird gemäß § 10 HGB durch das Registergericht bekannt gemacht. Über die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister werden die Minderheitsaktionäre überdies unverzüglich durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung des Hauptaktionärs im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) informiert werden. Mit dieser Bekanntmachung werden weitere Einzelheiten zur banktechnischen Abwicklung und zum Erhalt der Barabfindung bekannt gegeben werden. Auch alle inländischen Depotbanken werden über die Barabfindung und die Einzelheiten der wertpapiermäßigen Abwicklung unterrichtet werden. Minderheitsaktionäre, die in ihrem Depot girosammelverwahrte Aktien haben, müssen nichts veranlassen. Die Barabfindung an diese Minderheitsaktionäre wird Zug-um-Zug gegen Ausbuchung der Aktien im Girosammelverkehr der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., über ihre Depotbanken ausbezahlt. 4. Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses der Hauptversammlung Der Hauptversammlung wird folgender Beschluss zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden: „Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der OnVista Aktiengesellschaft werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 3,01 je Stückaktie der OnVista Aktiengesellschaft auf die Boursorama S.A. mit eingetragenem Sitz in 18 Quai du Point du Jour, 92100 Boulogne-Billancourt, Frankreich (Hauptaktionär), übertragen.” 5. Barabfindung Die Höhe der Barabfindung wurde auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung festgelegt, die im Auftrag der Boursorama S.A. durch PKF durchgeführt wurde. Diese hat den Unternehmenswert der OnVista AG auf Basis der anerkannten Grundsätze der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung auf den Stichtag 11. Juni 2015, den Tag der Hauptversammlung der OnVista AG, die über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschließt, ermittelt. Der Wert je Aktie der OnVista AG beläuft sich danach zum 11. Juni 2015 auf EUR 2,55. Zur Ermittlung dieses Werts sowie dessen eingehender Erläuterung und Begründung im Einzelnen wird auf das Bewertungsgutachten von PKF vom 22. April 2015 verwiesen, das diesem Bericht als Anlage 5 beigefügt ist. Der Wert je Aktie der OnVista AG liegt damit unter dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs dieser Aktie während der letzten drei Monate vor dem Tag des Übertragungsverlangens am 27. Januar 2015; dieser Börsenkurs, der auf Anfrage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entsprechend § 5 WpÜG-Angebotsverordnung ermittelt wurde, beträgt EUR 3,01. Die Boursorama S.A. macht sich den Inhalt des Bewertungsgutachtens von PKF in vollem Umfang zu eigen. Sie ist insbesondere ebenfalls der Meinung, dass der soeben genannte Börsenkurs der OnVistaAktie für die Bestimmung der angemessenen Barabfindung maßgeblich ist. Die Boursorama S.A. hat die Barabfindung daher auf EUR 3,01 je Stückaktie der OnVista AG festgelegt. 10/11 Anlage 3 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 PKF FASSELT SCHLAGE OnVista Aktiengesellschaft Köln Gutachten über die Ermittlung des Unternehmenswerts und der angemessenen Barabfindung nach §§ 327 a ff. AktG zum 11. Juni 2015 PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfung & Beratung Schifferstraße 210 I 47059 Duisburg Tel. +49 203 30001-0 I Fax +49 203 30001-50 www.pkf-fasselt.de OnVista Aktiengesellschaft Köln Gutachten über die Ermittlung des Unternehmenswerts und der angemessenen Barabfindung nach §§ 327 a ff. AktG zum 11. Juni 2015 PKF FASSELT SCHLAGE Inhaltsverzeichnis Seite I. Auftrag und Auftragsdurchführung 1 II. Bewertungsgrundsätze und -methoden 5 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze 5 2. Ertragswert- und Discounted Cashflow-Methode 5 3. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen und Sonderwerte 8 4. Liquidationswert 9 5. Vergleichende Marktbewertung 9 6. Vorerwerbe durch die Boursorama S.A. 11 7. Börsenkurs 12 8. Abgrenzung des Bewertungsobjekts 13 9. Bewertungsstichtag 13 III. IV. Beschreibung des Bewertungsobjekts 14 1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 14 2. Aufsichtsrechtliche Grundlagen 17 3. Gesamtwirtschaftliches Umfeld 19 4. Branche und Wettbewerb 21 Ermittlung des Unternehmenswerts der OnVista AG 32 1. Vergangenheitsanalyse 32 a) Vermögens- und Kapitalstruktur 32 b) Ergebnisentwicklung 34 2. Planungsprozess 38 3. Plan-Ist-Vergleich 39 4. Planungsrechnung 40 5. Kapitalbedarfsplanung 53 6. Kapitalisierungszinssatz 55 a) 55 Basiszinssatz II PKF FASSELT SCHLAGE b) Risikozuschlag 57 ba) Marktrisikoprämie 58 bb) Betafaktor 60 c) Wachstumsabschlag 72 d) Ergebnis 75 7. Ertragswert 76 8. Sonderwerte 78 9. Unternehmenswert und Wert je Aktie der OnVista AG 79 10. Szenarioanalyse 80 V. Analyse des Börsenkurses 81 VI. Bewertungsergebnis 84 - 85 PKF FASSELT SCHLAGE Anlage Allgemeine Auftragsbedingungen PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte vom 1. November 2014 Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. III IV PKF FASSELT SCHLAGE Abkürzungsverzeichnis AB Aktiebolag (Aktiengesellschaft) Abs. Absatz a.F. alte Fassung AGOF Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e.V. AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz Az. Aktenzeichen BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn und Frankfurt am Main BGH Bundesgerichtshof Bio. Billionen BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bzw. beziehungsweise ca. circa CAPM Capital Asset Pricing Model CFD Contract for difference CRR Capital Requirements Regulation d.h. das heißt DB Der Betrieb EBIT earnings before interest and tax (Gewinn vor Zinsen und Steuern) EBITDA earnings before interest, tax, depreciation and amortization (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) EBT earnings before tax (Gewinn vor Steuern) EDV Elektronische Datenverarbeitung EK Eigenkapital et al. et alii, et aliae EU Europäische Union V PKF FASSELT SCHLAGE EuGH Europäischer Gerichtshof EUR Euro e.V. eingetragener Verein EZB Europäische Zentralbank FAUB Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW f. folgende ff. fortfolgende geg. gegen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft HGB Handelsgesetzbuch HRB Handelsregister Abteilung B GoF Geschäfts- oder Firmenwert IAS International Accounting Standards i.d.F. in der Fassung i.d.R. in der Regel IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IDW S 1 IDW Standard S 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ in der Fassung vom 2. April 2008 IFRS International Financial Reporting Standards Inc. Incorporated IT Informationstechnologie IVW Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. KWG Kreditwesengesetz LG Landgericht LLP Limited Liability Partnership mbB mit beschränkter Berufshaftung Mio. Million(en) VI PKF FASSELT SCHLAGE Mrd. Milliarde(n) nahe. nahestehende Nr. Nummer NV Naamloze Vennootschap (Aktiengesellschaft) NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht OLG Oberlandesgericht p.a. per anno PI Page Impressions PwC PricewaterhouseCoopers rd. rund S. Seite S.A. Société anonyme (Aktiengesellschaft) SE Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) sog. sogenannt Tax-CAPM Tax-Capital Asset Pricing Model TEUR tausend Euro Tsd. Tausend TV Terminal Value Tz. Textziffer UN Unternehmen v. vom vgl. vergleiche WPg Die Wirtschaftsprüfung WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz WWU Westfälische Wilhelms-Universität Münster z.B. zum Beispiel z.T. zum Teil PKF FASSELT SCHLAGE I. Auftrag und Auftragsdurchführung Wir wurden von der BOURSORAMA S.A., Boulogne-Billancourt / Frankreich beauftragt, den Unternehmenswert der OnVista Aktiengesellschaft, Köln, - nachstehend als OnVista AG bezeichnet zum 11. Juni 2015 zur Ableitung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen der beabsichtigten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der OnVista AG auf die BOURSORAMA S.A. als Hauptaktionärin gemäß § 327a Abs. 1 AktG zu ermitteln. Bei der Bewertung haben wir die entsprechenden berufsständischen Verlautbarungen und insbesondere den IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ in der aktuellen Fassung vom 2. April 2008 (nachfolgend auch als „IDW S 1 i.d.F. 2008“ bezeichnet) beachtet. Für unsere Bewertung haben uns im Wesentlichen die folgenden Unterlagen und Informationen vorgelegen: - Finaler Entwurf des schriftlichen Berichts des Hauptaktionärs vom 20. April 2015, in dem die Voraussetzungen der Übertragung der Aktien dargelegt werden und die angemessene Barabfindung ermittelt und begründet wird, - Schreiben der Boursorama S.A. vom 27. Januar 2015 an den Vorstand der OnVista AG betreffend das Übertragungsverlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG, - Geschäftsberichte der OnVista Group für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014, - Jahresabschlüsse der OnVista AG, der OnVista Bank GmbH und der OnVista Media GmbH zum 31. Dezember 2012, zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014, - Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse der OnVista AG und der OnVista Bank GmbH zum 31. Dezember 2012, 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014, - Handelsregisterauszüge der OnVista AG vom 29. März 2015, der OnVista Bank GmbH vom 27. Februar 2015 und der OnVista Media GmbH vom 8. April 2015, 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE - 2 Satzung der OnVista AG vom 19. Februar 2015 sowie Gesellschaftsverträge der OnVista Bank GmbH vom 25. Juni 2009 und der OnVista Media GmbH vom 10. März 2015, - Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25. April 2002 zwischen der OnVista AG und der OnVista Media GmbH mit Datum vom 18. April 2013 sowie Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Mai 2009 zwischen der OnVista AG und der OnVista Bank GmbH mit Datum vom 12. Mai 2010, - Ad-hoc Mitteilung vom 19. Februar 2015 über die unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgte Kapitalerhöhung bei der OnVista AG um 10 %, - Schreiben der Frankfurter Wertpapierbörse vom 12. Dezember 2014 über den Widerruf der Zulassung der Stammaktien der OnVista AG zum regulierten Markt, - Anträge der OnVista AG auf Beendigung der Einbeziehung der Aktien der OnVista AG in den Freiverkehr an den Regionalbörsen Hamburg, Düsseldorf, Berlin und Stuttgart vom 17. Dezember 2014, - Planungsrechnung der OnVista Group für die Geschäftsjahre 2015 bis 2019 mit Stand von Dezember 2014, - Kapitalplanung mit Stand von Dezember 2014 nebst erläuternden Unterlagen, - Anpassungen der Planungsrechnung und der Kapitalplanung mit Stand von März 2015, - Protokolle der Sitzungen des Aufsichtsrats der OnVista AG vom 7. März 2014 bis 4. März 2015, - Protokolle der Geschäftsleiterbesprechungen der OnVista Group vom 2. Januar 2014 bis 1. April 2015, - Veröffentlichungen zur Markt- und Branchensituation, - Kapitalmarktdaten. Darüber hinaus haben wir für unsere Bewertung auf die uns in Besprechungen gegebenen mündlichen Auskünfte des Vorstands der OnVista AG und den von ihm benannten Personen sowie auf öffentlich zugängliche Informationen zurückgegriffen. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 3 Alle von uns erbetenen Informationen und Nachweise sind uns von dem Vorstand der OnVista AG und den von ihm benannten Personen bereitwillig erteilt worden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Auskünfte und der vorgelegten Unterlagen haben wir uns vom Vorstand der OnVista AG in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigen lassen. Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer Bewertung und dem Zeitpunkt der beabsichtigten Beschlussfassung der Hauptversammlung der OnVista AG, voraussichtlich am 11. Juni 2015, über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre noch wesentliche Veränderungen gegenüber den Annahmen im Zeitpunkt der Erstellung der Bewertung ergeben, sind diese bei der Bemessung der Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG noch zu berücksichtigen. Über das Ergebnis unserer Bewertungsarbeiten erstatten wir das folgende Gutachten. Den angegebenen, z.T. gerundeten Zahlen liegen exakte Werte zugrunde. Daher können Additionen oder Subtraktionen in Tabellenberechnungen zu geringfügigen Abweichungen bei den dargestellten Zwischen- oder Gesamtsummen führen. Wir weisen darauf hin, dass unsere Bewertung keine Prüfung im Sinne von §§ 316 ff. HGB darstellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen haben insoweit keine Anwendung gefunden. Dies gilt sowohl bezüglich der uns überlassenen Informationen als auch der erteilten Auskünfte und der sonstigen uns überlassenen Unterlagen. Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen der PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte vom 1. November 2014 maßgebend. Unsere Haftung bestimmt sich nach Nr. 16 der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind die Nr. 1.2 und Nr. 16 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Dieses Gutachten dient allein als Information und Entscheidungsgrundlage unseres Auftraggebers im Zusammenhang mit der Ermittlung der angemessenen Barabfindung und der Erstattung des Übertragungsberichts gemäß § 327c Abs. 2 AktG und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Diese Beschränkung gilt nicht im Zusammenhang mit Veröffentlichungen und Maßnahmen im Rahmen der Vorbereitung und der Durchführung der 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 4 Hauptversammlung, die über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre entscheidet oder mit Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre geführt werden können. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE II. Bewertungsgrundsätze und -methoden 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze 5 Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären für die Übertragung der Aktien eine angemessene Barabfindung zu gewähren. Angemessen ist eine Abfindung zum vollen Wert des Anteils am Unternehmen. Der Ausscheidende soll das erhalten, was seine gesellschaftliche Beteiligung am inneren Wert des arbeitenden Unternehmens in seiner Gesamtheit wert ist (BVerfGE 14, 263, 284, BVerfGE 100, 289, 307 ff.). Es existiert keine rechtlich allein vorgeschriebene Methode für die Bewertung von Unternehmen. In § 327b AktG ist hierzu lediglich geregelt, dass die angemessene Barabfindung die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre berücksichtigen muss. Für die Ermittlung der angemessenen Barabfindung je Aktie aus dem durch eine Aktie verkörperten Anteil am Unternehmenswert der OnVista AG kommen grundsätzlich unterschiedliche Bewertungsmethoden in Betracht, auf die nachfolgend mit Bezug zur Bewertung eingegangen wird. 2. Ertragswert- und Discounted Cashflow-Methode Der Wert eines Unternehmens ergibt sich aus dem Nutzen, den das Unternehmen insbesondere aufgrund seiner im Bewertungszeitpunkt vorhandenen materiellen Substanz, seiner Innovationskraft, seiner Produkte und Stellung am Markt, seiner inneren Organisation sowie seines Managements in Zukunft unter Erhaltung der Unternehmenssubstanz erbringen kann. Dieser künftige Nutzen, der sich im Zusammenwirken der die Ertragskraft beeinflussenden Faktoren ergibt, zeigt sich im Ertrag, der in der auf den Bewertungsstichtag folgenden Zukunft zu erwarten ist. Im Hinblick auf finanzielle Zielsetzungen entspricht daher der Wert eines Unternehmens grundsätzlich dem Barwert aller künftigen Ertragsüberschüsse. Zur Ermittlung des Barwerts der künftigen Ertragsüberschüsse können grundsätzlich die Ertragswertmethode und die Discounted Cashflow-Methode in ihren unterschiedlichen 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 6 Ausprägungen herangezogen werden. Diese Verfahren beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage des Kapitalwertkalküls. Bei gleichen Bewertungsannahmen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, führen die Verfahren zu gleichen Unternehmenswerten. Die Ermittlung des Unternehmenswerts der OnVista AG beruht auf der Ertragswertmethode. Diese Methode ermittelt den Unternehmenswert durch Diskontierung der den Unternehmenseignern künftig zufließenden finanziellen Überschüsse, wobei diese üblicherweise aus den für die Zukunft geplanten Jahresergebnissen abgeleitet werden. Die methodische Vorgehensweise bei der Bewertung der OnVista AG erfolgt damit in Übereinstimmung mit den „Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“, wie sie in dem Standard IDW S 1 i.d.F. 2008 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. niedergelegt sind. Eine nach der Ertragswertmethode vorgenommene ordnungsgemäße Unternehmensbewertung setzt aufeinander abgestimmte Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Finanzplanungen voraus. Hierbei können ergänzende Rechnungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen notwendig werden. Die Teilplanungen sind in ein integriertes Planungs- und Bewertungsmodell bestehend aus Plan-Erfolgsrechnung, Plan-Bilanz und Cashflow-Planung überführt und um eine gesonderte Finanz- und Steuerplanung ergänzt worden. Durch diese Integration ist sichergestellt, dass die einzelnen Planungselemente hinsichtlich der Planungsprämissen aufeinander abgestimmt sind und in sich schlüssig eine einheitliche Planungsrechnung ergeben. Die Bewertung von Unternehmen nach dem Ertragswertkalkül setzt eine Prognose der verfügbaren künftigen finanziellen Überschüsse des Unternehmens voraus. Diese Prognose ist der Ausgangspunkt und das Kernproblem einer jeden Unternehmensbewertung. Die in der Vergangenheit erwiesene Ertragskraft kann dabei als Anhaltspunkt für Plausibilisierungsüberlegungen dienen, auf denen stichtags- und zukunftsorientierte Unternehmensanalysen aufbauen. Neben der Analyse der Erfolgsfaktoren des Unternehmens erfordert eine fundierte Prognose die Untersuchung der erwarteten Markt- und Wettbewerbsverhältnisse in der jeweiligen Branche des Unternehmens sowie gegebenenfalls begleitende Analysen zu volkswirtschaftlichen Zusammenhängen. Die Prognose wird dabei in der Regel in zwei Phasen unterteilt. In der Detailplanungsphase (erste Phase) können die einzelnen Einflussgrößen der finanziellen Überschüsse für einen überschaubaren Zeitraum im Allgemeinen hinreichend detailliert veranschlagt werden. Die Ableitung des nachhaltig er- 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 7 zielbaren finanziellen Überschusses im Zeitraum der ewigen Rente (zweite Phase) basiert regelmäßig auf langfristigen Fortschreibungen von Trendentwicklungen. Die Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse erfolgt mit einem Kapitalisierungszinssatz, der hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung im Verhältnis zu dem zu kapitalisierenden Zahlungsstrom äquivalent sein muss. Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens, bei dem die finanziellen Überschüsse der Anteilseigner zu bewerten sind, ist zu diesem Zweck ein Eigenkapitalkostensatz zu ermitteln. Ausgangspunkt für die Bestimmung des Diskontierungssatzes ist die beobachtete Rendite einer vergleichbaren Anlage in Unternehmensanteile, die grundsätzlich in einen risikolosen Basiszinssatz und eine für die Übernahme des unternehmerischen Risikos geforderte Risikoprämie aufgeteilt werden kann. In Literatur, Rechtsprechung und Bewertungspraxis ist die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes auf Basis der Modellannahmen des Capital Asset Pricing Models (CAPM) anerkannt, das in seiner Ausprägung des Marktmodells zur Ermittlung der Risikoprämien auf empirisch beobachtbare Kapitalmarktdaten abstellt. Der risikolose Basiszinssatz wird dabei aus empirisch beobachtbaren Zinsstrukturkurven abgeleitet. Um ein in der zweiten Planungsphase angenommenes Wachstum der finanziellen Überschüsse im Bewertungskalkül abzubilden, ist der Kapitalisierungszinssatz für die Phase der ewigen Rente um einen entsprechenden Wachstumsabschlag zu kürzen. Nach den von der Rechtsprechung und Bewertungspraxis entwickelten und in IDW S 1 i.d.F. 2008 niedergelegten Grundsätzen ist der Unternehmenswert bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen als objektivierter Wert zu ermitteln. Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen typisierten, intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert aus der Perspektive eines inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigners dar. Daher sind sowohl bei der Ableitung der für die Zukunft erwarteten finanziellen Überschüsse als auch bei der Festlegung des für die Diskontierung der künftigen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag anzuwendenden Zinssatzes neben den auf der Unternehmensebene anfallenden definitiven Ertragsteuern auch die bei Ausschüttung der Überschüsse entstehende persönliche Steuerbelastung der Anteilseigner zu berücksichtigen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 unterliegen Zinseinkünfte, Dividendeneinkünfte und Kursgewinne der einheitlichen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die Kursgewinnbesteuerung ist von dem Zeitpunkt der Kursgewinnrealisierung abhängig, daher ist in dieser Hinsicht eine Typisierung über die Haltedauer notwendig. In Literatur und Bewertungspraxis wird dabei von einer langfristigen Haltedauer 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 8 ausgegangen und eine effektive Veräußerungsgewinnbesteuerung in Höhe des hälftigen nominellen Abgeltungssteuersatzes von 12,5 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % als sachgerecht erachtet. Die Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts setzt darüber hinaus auf der am Bewertungsstichtag vorhandenen Ertragskraft auf, die grundsätzlich auf den zum Stichtag vorhandenen Erfolgsfaktoren beruht. In den objektivierten Unternehmenswert fließen daher nur die Erfolgschancen ein, die sich aus den zum Stichtag bereits eingeleiteten oder hinreichend konkretisierten Maßnahmen ergeben. Noch nicht hinreichend konkretisierte Maßnahmen wie z.B. mögliche, aber noch unbestimmte Erweiterungsinvestitionen sind danach bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte unbeachtlich. In den objektivierten Unternehmenswert sind nach den in Rechtsprechung und Bewertungspraxis entwickelten Grundsätzen bei gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen nur diejenigen Synergieeffekte einzubeziehen, die sich ohne Durchführung der dem Bewertungsanlass zugrunde liegenden Maßnahme realisieren lassen (sogenannte unechte Synergieeffekte). Echte Synergieeffekte, die sich erst mit der Durchführung der dem Anlass zugrunde liegenden Maßnahme ergeben, sind nicht zu berücksichtigen. Bei der Ableitung der ausschüttungsfähigen finanziellen Überschüsse sind in der Detailplanungsphase die bisherige und geplante Ausschüttungspolitik, die Eigenkapitalausstattung sowie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Bei der Prognose der nachhaltig ausschüttungsfähigen Ergebnisse in der Phase der ewigen Rente ist nach IDW S 1 i.d.F. 2008 grundsätzlich anzunehmen, dass das Ausschüttungsverhalten des zu bewertenden Unternehmens äquivalent zum Ausschüttungsverhalten der Alternativanlage ist. Bei den thesaurierungs- und inflationsbedingten Wertzuwächsen ist in diesem Zusammenhang eine bestehende, effektive Veräußerungsgewinnbesteuerung zu berücksichtigen. 3. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen und Sonderwerte Im ermittelten Ertragswert findet nur der Wert des betriebsnotwendigen Vermögens seinen Niederschlag. Wenn das Bewertungsobjekt über nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände verfügt, die einzeln veräußert werden können, ohne die Fortführung des Unternehmens zu beeinträchtigen, und die einen gegenüber ihrem Ertragswert höheren Veräußerungswert haben, sind diese außerhalb der Ertragsbewertung der betriebsnotwendigen 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 9 Unternehmensteile gesondert anzusetzen und in den jeweiligen Gesamtunternehmenswert einzurechnen. Neben dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen können als anzusetzende Sonderwerte auch steuerliche oder andere Sondertatbestände zu erfassen sein. Die OnVista AG verfügt über kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Der zum Bewertungsstichtag noch vorhandene steuerliche Verlustvortrag ist im Rahmen der Ertragswertableitung berücksichtigt worden. Etwaige, darüber hinausgehende Sonderwerte sind nicht identifiziert und bewertet worden. Der Unternehmenswert der OnVista AG ergibt sich demnach aus dem Ertragswert. 4. Liquidationswert Insbesondere bei schlechter Ertragslage kann der Barwert der finanziellen Überschüsse, die sich bei Liquidation des gesamten Unternehmens ergeben, den Ertragswert als Fortführungswert übersteigen. In diesem Falle bildete nach früherer Auffassung der Liquidationswert des Unternehmens stets die Wertuntergrenze für die Unternehmensbewertung. Die neuere Rechtsprechung unterscheidet hingegen nicht nur danach, ob überhaupt die Absicht besteht, das Unternehmen zu liquidieren, sondern sie differenziert auch nach den Gründen und den Umständen der Fortführung gegebenenfalls unrentabler Unternehmen. Demnach ist der Liquidationswert allenfalls dann maßgeblich, wenn die Liquidation tatsächlich angestrebt wird oder die Ertragsaussichten auf Dauer negativ sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Februar 2004, DB 2004, S. 1032 ff., und LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Juni 2006, NZG 2006, S. 868 ff.). Aufgrund der Tatsache, dass für die OnVista AG eine Liquidation tatsächlich nicht geplant ist und die Ertragsaussichten nicht auf Dauer negativ sind, ist der Liquidationswert nicht maßgeblich. Darüber hinaus liegt der Liquidationswert nach überschlägigen Berechnungen unterhalb des Ertragswerts und kommt auch deswegen nicht als Wertuntergrenze in Betracht. 5. Vergleichende Marktbewertung In der Bewertungspraxis ist es nicht unüblich, im Rahmen einer vergleichenden Marktbewertung indikative Unternehmenswerte oder Wertbandbreiten mittels Ergebnismultiplikatoren zu bestimmen, die auf am Kapitalmarkt bereits zustande gekommenen Preisen und im Rahmen von Preisbildungen verarbeiteten Informationen beruhen. Ein Multiplikator bildet dabei das Verhältnis einer Bezugsgröße z.B. Umsatz, Ergebnis vor Zinsen, Steuern und 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 10 Abschreibungen (EBITDA) oder Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) zum Marktwert eines Unternehmens ab. Die Ergebnismultiplikatoren werden aus einer Analyse der Bewertungen vergleichbarer Unternehmen auf der Basis von Kapitalmarktinformationen oder öffentlichen Unternehmensinformationen abgeleitet. Der Unternehmenswert wird dann aus dem Produkt der Ergebnisgröße des zu bewertenden Unternehmens mit einem Multiplikator der vergleichbaren Unternehmen ermittelt. Derartige Multiplikatoren-Bewertungen stellen vereinfachte, pauschale Ertragsbewertungen dar. Daher ist ihnen eine umfassende analytische Bewertung nach der Ertragswertmethode - wie sie hier vorgenommen worden ist - vorzuziehen. Gleichwohl können nach der Multiplikator-Methode ermittelte Unternehmenswerte zur Plausibilisierung der sich bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ergebenden Unternehmenswerte herangezogen werden. Die gängigen Börsenkursanalysen für die mit der OnVista AG vergleichbaren Unternehmen basieren auf dem Kurs-Gewinn-Verhältnis (P/E-Ratio) oder auf dem Kurs-BuchwertVerhältnis (P/B-Ratio). Bei der Analyse nach dem Kurs-Gewinn-Verhältnis wird der Kurs einer Aktie in Relation zum erwarteten Gewinn des Unternehmens gesetzt, während die Analyse nach dem Kurs-Buchwert-Verhältnis auf die Beziehung zwischen dem Kurs einer Aktie zum anteiligen Buchwert des Eigenkapitals abstellt. Aufgrund der sich zu Beginn des Planungszeitraums fortsetzenden negativen Ertragslage und wegen der Besonderheiten in Bezug auf die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen sind Analysen nach dem Kurs-Gewinn-Verhältnis oder nach dem Kurs-Buchwert-Verhältnis für die OnVista AG ohne Aussagekraft, weshalb bei der vorliegenden Bewertung auf eine Plausibilisierung anhand einer Multiple-Analyse verzichtet wurde. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 6. 11 Vorerwerbe durch die Boursorama S.A. Der Vorstand der OnVista AG hat am 19. Februar 2015 eine Erhöhung des Grundkapitals unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals um EUR 670.000,00 durch Ausgabe von 670.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien ist die Boursorama S.A. zugelassen worden. Die Boursorama S.A. hat für die Übernahme der neuen Aktien einen Preis von EUR 3,8234 pro Aktie bezahlt. Der Bemessung dieses Ausgabepreises wurde der volumengewichtete Durchschnitt der Börsenschlusskurse der letzten 5 Börsenhandelstage vor der Beschlussfassung zugrunde gelegt. Damit ist gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG dem Erfordernis entsprochen worden, dass der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten darf. Die OnVista AG hat am 27. Januar 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung bekanntgegeben, dass die Boursorama S.A. ihr das schriftliche Verlangen übermittelt hatte, die Hauptversammlung der OnVista AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Boursorama S.A. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Der Börsenkurs der OnVista AG ist seitdem durch die Ankündigung dieser Maßnahme beeinflusst (vgl. auch die Ausführungen in Abschnitt V dieses Gutachtens). Damit kommt dem im Rahmen der Kapitalerhöhung von der Boursorama S.A. gezahlten Preis für eine Aktie der OnVista AG keine Aussagekraft über den „wahren Wert“ der Anteile und somit keine Relevanz bei der Ermittlung der Barabfindung zu. Das ist in anderen Zusammenhängen gerichtlich ausdrücklich bestätigt worden. So kommt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 zu einer Barabfindung gemäß § 305 AktG den von einem Mehrheitsaktionär tatsächlich gezahlten Preisen für Aktien einer Gesellschaft bei der Bewertung des Anteilseigentums zur Bemessung der Barabfindung keine Bedeutung zu, weil sie regelmäßig weder zu dem "wahren" Wert der Anteile des Minderheitsaktionärs noch zu dem Verkehrswert der Aktien eine Beziehung haben (vgl. Az. 1 BvR 1613/94, BVerfGE 100, 289 ff.). Auch nach Auffassung des europäischen Gerichtshofs ist der Hauptaktionär nicht verpflichtet, die Aktien von Minderheitsaktionären zu den gleichen Bedingungen aufzukaufen wie die, die beim Erwerb einer Beteiligung vereinbart wurden, mit der der Hauptaktionär die Kontrolle erlangt oder seine Kontrolle verstärkt wird (EuGH, Urteil vom 15.10.2009, AktZ. C-101/08, NGZ 2009, 1350). 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 7. 12 Börsenkurs Wenn die Aktien eines Unternehmens an einer Börse notiert sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit und nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Notwendigkeit, den Börsenkurs zur Ermittlung einer angemessenen Barabfindung vergleichend heranzuziehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. April 1999, BVerfGE 100, 289), die nach einhelliger Auffassung auf den Ausschluss von Minderheitsaktionären übertragbar ist, darf die volle Entschädigung für außenstehende Aktionäre bei Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags oder im Falle einer Eingliederung nicht unter dem Verkehrswert der Aktien liegen. Bei börsennotierten Unternehmen sieht das Bundesverfassungsgericht somit den Börsenkurs grundsätzlich als geeignete Bezugsgröße zur Bestimmung des aktuellen Verkehrswerts der Aktien an. Eine Einschränkung für die Heranziehung des Börsenkurses kann jedoch gemäß den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes in Betracht kommen, wenn der Börsenkurs ausnahmsweise nicht den Verkehrswert der Aktien darstellt. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Marktenge vorliegt, weil mindestens 95 % der Aktien unverkäuflich sind. Doch auch für diesen Fall stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass dem Börsenkurs nicht jede Eignung zur Feststellung des Unternehmenswerts fehlt, solange die Aktien an der Börse gehandelt werden. Ferner entspricht der Börsenkurs nicht dem Verkehrswert der Aktien, wenn längere Zeit praktisch überhaupt kein Handel mit den Aktien der Gesellschaft stattgefunden hat oder der Börsenkurs manipuliert wurde. Allerdings kann der innere Wert der betreffenden Gesellschaft auch oberhalb des Börsenkurses liegen. Entsprechend ist parallel zur Ermittlung des Börsenkurses der Wert des Unternehmens durch eine Unternehmensbewertung zu bestimmen. Die aus der Rechtsprechung abgeleitete Relevanz des Börsenkurses als Wertuntergrenze wurde bei der Ableitung der Angemessenheit der Barabfindung gewürdigt. Die betreffenden Analysen sind in Abschnitt V dieses Gutachtens dargestellt. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 8. 13 Abgrenzung des Bewertungsobjekts Zur Festlegung der angemessenen Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der OnVista AG ist der auf eine Aktie entfallende Unternehmenswert zu ermitteln. Bewertungsobjekt ist danach die OnVista AG mit Sitz in Köln. Die bewertungsrelevanten finanziellen Überschüsse der OnVista AG setzen sich aus den Erträgen aus dem eigenen Geschäft der OnVista AG und den über die Erträge aus den Gewinnabführungsverträgen erwirtschafteten finanziellen Überschüssen der beiden Tochtergesellschaften zusammen (zur Beschreibung des Bewertungsobjekts vgl. auch die Ausführungen in Abschnitt III.1). Zur Analyse und Prognose sämtlicher, die finanziellen Überschüsse beeinflussenden Erfolgsfaktoren einschließlich der darauf abgestimmten Einflüsse von Investitions- und Finanzierungswirkungen und von Unternehmenssteuern bietet es sich an, auf die konsolidierten Ertrags- und Aufwandsbestandteile sowie auf die konsolidierten Vermögens- und Kapitalbestandteile abzustellen. In dieser Konkretisierung ergibt sich als Bewertungsobjekt die OnVista Group, bestehend aus der OnVista AG und ihren beiden Tochtergesellschaften. 9. Bewertungsstichtag Der maßgebliche Bewertungsstichtag für die Ermittlung des Unternehmenswerts sowie die Ableitung der Barabfindung ist der Tag der Hauptversammlung der OnVista AG, auf der den Aktionären der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre zur Zustimmung vorgelegt wird. Die ordentliche Hauptversammlung, auf der dieser Beschluss gefasst werden soll, ist für den 11. Juni 2015 vorgesehen. Als technischer Bewertungsstichtag ist der 1. Januar 2015 angesetzt worden. Die erwarteten zukünftigen Nettozuflüsse sind mit dem der Bewertung zugrunde gelegten Kapitalisierungszinssatz zunächst auf diesen Stichtag diskontiert und anschließend mit dem gleichen Zinssatz auf den rechtlichen Bewertungsstichtag 11. Juni 2015 aufgezinst worden. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE III. Beschreibung des Bewertungsobjekts 1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 14 Die OnVista AG mit Sitz in Köln ist unter HRB 32470 des Handelsregisters beim Amtsgericht Köln eingetragen. Das Geschäftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Satzung besteht in der Fassung vom 19. Februar 2015. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung finanzmarktbezogener oder anderer Dienstleistungen unter Nutzung des Internets oder sonstiger elektronischer Medien. Dazu gehören auch der Betrieb und die Vermarktung von Internetportalen, die Veredelung und Bereitstellung von Informationen, vor allem über Finanzmärkte und Finanzdienstleistungen sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen, u.a. auch die mit der Führung eines Konzerns als Mutterunternehmen verbundenen Aufgaben. Die Gesellschaft kann sich des Weiteren an Unternehmen beteiligen, die genehmigungspflichtige Bankgeschäfte betreiben oder genehmigungspflichtige Finanzdienstleistungen erbringen. Das Grundkapital der OnVista AG beträgt EUR 7.370.000,00 und ist eingeteilt in 7.370.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die OnVista AG hält mit einem auf die Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 12.389,00 12.389 eigene Aktien. Die OnVista AG ist ein Tochterunternehmen der Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich. Die Boursorama S.A. hält rd. 96,7 % der Aktien der OnVista AG. Die Boursorama S.A. ist wiederum in den Konzernverbund der Société Générale S.A., Paris, Frankreich, eingebunden. Die Société Générale S.A. hält rd. 79,5 % der Aktien der Boursorama S.A. Die OnVista AG ist im November 1999 durch Formwechsel der im Mai 1998 gegründeten OnVista.de Finanzanalyse GmbH & Co. KG, Köln, entstanden. Im Februar 2000 erfolgte der Börsengang der OnVista AG. Seit der im Jahr 2002 erfolgten Restrukturierung fungiert die OnVista AG als Holding. Das Portalgeschäft wurde fortan in der OnVista Media GmbH geführt. Das zu dieser Zeit noch vorhandene und in der OnVista Technologies GmbH betriebene Technologie-Geschäft wurde nach Verschmelzung mit der zuvor erworbenen IS. Teledata AG im Jahr 2005 veräußert. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 15 In 2007 hat die Boursorama S.A. die Mehrheit der Anteile an der OnVista AG übernommen. Ende 2008 hat die damals als OnVista Financial Services GmbH firmierende OnVista Bank GmbH mit der Boursorama S.A. einen Vertrag zur Übernahme des unter dem Namen Fimatex betriebenen und in der Zweigniederlassung der Boursorama S.A., Frankfurt, angesiedelten Online-Brokerage-Geschäft abgeschlossen. Im Februar 2009 wurde der OnVista Financial Services GmbH die Vollbanklizenz erteilt, die Bedingung für die Übernahme des Bankgeschäfts war. Die im Rahmen eines Asset Deals vollzogene Übernahme wurde zum 30. Juni 2009 wirksam. Das Online-Brokerage-Geschäft wird seitdem in der in OnVista Bank GmbH umfirmierten Tochtergesellschaft der OnVista AG betrieben. Von den insgesamt 7.370.000 vorhandenen Aktien der OnVista AG sind 6.700.000 Stück im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Aktien der OnVista AG werden darüber hinaus im Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart gehandelt. Die aus der Kapitalerhöhung vom 19. Februar 2015 stammenden Aktien (670.000 Stück) sind nicht zum Handel an der Börse zugelassen. Der Vorstand der OnVista AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 27. November 2014 ein Delisting der Aktien der OnVista AG beschlossen. Der Vorstand der OnVista AG hat daher den Widerruf der Aktien der OnVista AG zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt sowie ferner alle Maßnahmen ergriffen, um die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der verschiedenen Regionalbörsen zu beenden. Der Widerruf der Zulassung durch die Frankfurter Wertpapierbörse wird mit Ablauf des 12. Juni 2015 wirksam werden. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Einstellung des Handels an den verschiedenen Regionalbörsen, allerdings ist eine Einbeziehung in den Freiverkehr prinzipiell auch ohne Zustimmung der Gesellschaft möglich, so dass ein Freiverkehrshandel möglicherweise auch darüber hinaus stattfindet. 1240983/40012895 16 PKF FASSELT SCHLAGE Die Konzernstruktur der OnVista Group stellt sich folgendermaßen dar: Quelle Angabe Eigenkapital (EK): HGB Einzelabschluss Mit Handelsregistereintragung vom 26. Mai 2014 sind die ehemaligen Tochterunternehmen OnVista Beteiligungs-Holding GmbH, Köln, die Trade & Get GmbH, Köln, die Namendo GmbH, Köln, und die Toast Media GmbH, Köln, auf die OnVista AG verschmolzen worden. Mit Handelsregistereintragung vom 7. April 2014 ist die ehemalige Tochtergesellschaft IFVB Institiut für Vermögensbildung GmbH, Köln, auf die OnVista Media GmbH verschmolzen worden. Die OnVista Group besteht seitdem aus der OnVista AG, der OnVista Media GmbH und der OnVista Bank GmbH. Die OnVista Group ist in den Segmenten Portal Business und Online-Brokerage tätig. Das Portal Business umfasst das Finanzportal-Geschäft des Tochterunternehmens OnVista Media GmbH. Im Portal Business werden insbesondere Erlöse aus Online-Werbung sowie kostenpflichtigen Endkunden-Services im Media-Geschäft erzielt. Die OnVista Media GmbH betreibt zum einen das Finanzportal www.onvista.de und stellt dort umfangreiche Finanzinformationen zum größten Teil kostenlos zur Verfügung. Die Website www.onvista.de ist seit September 1998 online. Daneben vermarktet die OnVista Media GmbH unter dem Auftritt OnVista-Media-Sales auch Online-Werbung für konzernfremde Webseiten. Über das Finanzportal www.onvista.de besteht eine enge Verknüpfung zum Segment Online-Brokerage. Über das Angebot an umfangreichen Finanzinformationen hinaus können die Kunden von OnVista direkt über die OnVista Bank Wertpapierhandel betreiben. Die 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 17 Leistungen der OnVista Bank umfassen den Handel mit Wertpapieren an unterschiedlichen nationalen und internationalen Börsenplätzen, den Futures- und Optionshandel an der Eurex sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFD). Die OnVista Bank bietet somit ein umfangreiches Spektrum an Brokerage-Funktionen für aktive Anleger und Trader. Die OnVista AG hat mit der OnVista Bank GmbH und mit der OnVista Media GmbH jeweils einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Zwischen der OnVista AG und ihren beiden Tochtergesellschaften besteht jeweils eine ertragsteuerliche Organschaft. Die OnVista Group ist bislang an den Standorten Köln und Frankfurt am Main tätig gewesen. Das Bankgeschäft wurde bislang bereits von Frankfurt am Main aus betrieben, während das Portal-Business und die Belange der OnVista AG bis zum Frühjahr diesen Jahres überwiegend von Köln aus betreut wurden. Seit dem 1. April 2015 werden das operative Bankgeschäft sowie das operative Portal-Business ausschließlich und die Belange der OnVista AG vorwiegend vom Standort Frankfurt am Main aus betrieben bzw. betreut; satzungsmäßiger Sitz ist bis auf weiteres weiterhin Köln. 2. Aufsichtsrechtliche Grundlagen Die BaFin hat der OnVista Bank GmbH am 18. Februar 2009 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und der Erbringung von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erteilt (Vollbanklizenz). Die OnVista Bank GmbH untersteht danach der Bankenaufsicht. Insbesondere hat die OnVista Bank GmbH die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Bis zum 31. Dezember 2013 unterlag ausschließlich die OnVista Bank GmbH den aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen des KWG a.F. Die OnVista AG stellte bis dahin keine Finanzholding-Gesellschaft im Sinne von § 10a Abs. 3 KWG a.F. dar, da die OnVista AG als Tochterunternehmen der Boursorama S.A. als nachgeordnetes Unternehmen galt und somit eine Bildung einer Finanzholding in Deutschland aus aufsichtsrechtlicher Sicht nicht erforderlich war, da die Eigenmittel innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums konsolidiert betrachtet wurden (§10a Abs. 3 S. 2 KWG a.F.). Mit Inkrafttreten der unmittelbar anzuwendenden EU-Verordnung Nr. 575/2013 über „Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Ver- 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 18 ordnung (EU) Nr. 646/2012“ (Capital Requirements Regulation, CRR), die ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden ist, gilt die OnVista AG als Mutterfinanzholdinggesellschaft. Nach Artikel 11 dieser Verordnung hat die OnVista Bank GmbH die in den Teilen 2 bis 4 und 7 der Verordnung festgelegten Pflichten, insbesondere die Eigenkapitalanforderungen, auf Basis der konsolidierten Lage der OnVista AG zu erfüllen. Die OnVista AG und die OnVista Bank GmbH befinden sich derzeit in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden zur Umsetzung dieser erweiterten Anforderungen. Im Zusammenhang mit den erweiterten Eigenkapitalanforderungen hat der Vorstand der OnVista AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 19. Februar 2015 eine Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durch Ausgabe von 670.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (dies entspricht 10 % des Grundkapitals vor der Kapitalerhöhung) gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG beschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien wurde die Boursorama S.A. zugelassen. Diese Kapitalerhöhung ist am 16. März 2015 ins Handelsregister eingetragen worden. Die OnVista AG hat in ihrer am 19. Februar 2015 veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilung über die Kapitalerhöhung darauf hingewiesen, dass die mit der Kapitalerhöhung erreichte Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der OnVista AG vor dem Hintergrund erfolgt, dass die OnVista AG aufgrund ihrer Einstufung als sogenannte Mutterfinanzholdinggesellschaft aufgrund der geänderten bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen künftig höhere Eigenmittel nachweisen muss und dass zusätzlich zu der beschlossenen Kapitalerhöhung nach Einschätzung der Gesellschaft voraussichtlich weitere Eigenmittel in größerem Umfang erforderlich werden. Die Festlegung der genauen Höhe der Eigenmittelausstattung erfolgt derzeit in enger Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden. Entsprechende Kapitalbedarfsrechnungen wurden im Rahmen der Plausibilisierung der Planungsrechnung kritisch gewürdigt und bei der Bewertung berücksichtigt. 1240983/40012895 19 PKF FASSELT SCHLAGE 3. Gesamtwirtschaftliches Umfeld Die wirtschaftliche Lage in Deutschland zeigt sich nach dem starken Einbruch der Konjunktur als Folge der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 stabilisiert, wie anhand folgender Grafik veranschaulicht wird: 4,0 2,0 in % 0,0 -2,0 -4,0 -6,0 2007 2008 2009 2010 Veränderungsrate BIP 2011 2012 2013 2014 Veränderungsrate Inflation Quelle: ec.europa.eu/eurostat Nach einem relativ hohen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 4,1 % im Jahr 2010 sowie 3,6 % in 2011 schwächte sich das Wachstum im Jahr 2012 auf 0,4 % ab. Für das Jahr 2013 zeigte sich ein reales Wachstum von 0,1 % und stieg im Jahr 2014 auf 1,6 %. Für die Jahre 2015 und 2016 erwartet der Internationale Währungsfonds im Januar 2015 ein Wachstum von 1,3 % bzw. 1,5 %. Das Wachstum für den Euroraum wird lediglich mit 0,1 %-Punkten weniger prognostiziert. Die Inflationsrate sinkt in Deutschland seit dem Jahr 2011 kontinuierlich auf 0,8 % im Jahr 2014. Für den Euroraum wird für das Jahr 2015 ein Preisanstieg von 0,7 % erwartet und für die kommenden drei bis fünf Jahre eine jährliche Inflationsrate von ca. 1,6 % (Quelle: IFO World Economic Survey Januar 2015). Die Lage des Kapitalmarkts ist von einem historischen Zinstief geprägt. Die monatliche Entwicklung des Leitzinses der Europäischen Zentralbank (EZB) seit 1999 verdeutlicht dies: 1240983/40012895 20 PKF FASSELT SCHLAGE 5 4,5 4 in % 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Quelle: Deutsche Bundesbank Der Leitzins bewegt sich derzeit mit einem Wert von 0,05 % auf einem historisch niedrigen Niveau. Die EZB kündigte im Januar 2015 bereits ein weiteres Anleihenkaufprogramm ab Anfang März 2015 mit einem monatlichen Volumen von 60 Mrd. EUR an. Die EZB wird dabei Staatsanleihen mit Laufzeiten von 2 bis 30 Jahren sowie Anleihen von EU-Institutionen erwerben und das Programm ankündigungsgemäß frühestens im September 2016 beenden. Dies soll der Wirtschaft im Euroraum neue Impulse geben, um insbesondere der Deflationsgefahr vorzubeugen. Die Käufe sollen von der EZB solange fortgeführt werden, bis die EZB eine nachhaltige Entwicklung der Inflationsrate von unter, aber nahe 2 % erkennt. 1240983/40012895 21 PKF FASSELT SCHLAGE 4. Branche und Wettbewerb a) Allgemeines Die OnVista AG erwirtschaftet mit ihren beiden Tochtergesellschaften OnVista Bank GmbH und OnVista Media GmbH Erträge im Online-Business. Die Verbreitung der Nutzung des Internets ist danach ein entscheidender Werttreiber für das Geschäft der OnVista AG. In Deutschland nahm die Anzahl der Internetnutzer in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu, wie anhand folgender Grafik deutlich wird: 65.000 85 80 60.000 75 65 60 50.000 in % in Tausend 70 55.000 55 50 45.000 45 40 40.000 2006 2007 Internetnutzer 2008 2009 2010 2011 Anteil tägliche/fast tägliche Internetnutzung 2012 2013 2014 Anteil Online-Banking Quelle: genesis.destatis.de Der Anteil der Nutzer, die täglich bzw. fast täglich das Internet nutzen, ist im Vergleichszeitraum ebenso kontinuierlich gestiegen. Der Anteil der Nutzer, die Online-Banking in Anspruch nahmen, wuchs auf ca. 52 % im Jahr 2014. Während die durchschnittliche Wachstumsrate bei der Anzahl der täglichen / fast täglichen Internetnutzer bei ca. 5,0 % liegt, lag die durchschnittliche Wachstumsrate des Anteils der Nutzer mit Online-Banking bei lediglich 2,7 %. 1240983/40012895 22 PKF FASSELT SCHLAGE Nicht nur die Anzahl der Internetnutzer stieg in den vergangenen Jahren, sondern auch die mit der Internetnutzung verbrachte Zeit. Wie anhand der nachfolgenden Grafik deutlich wird, hat sich die durchschnittlich in Deutschland im Internet verbrachte Zeit der Nutzer deutlich erhöht: 35 30 in % 25 20 15 10 5 0 < 10 Minuten 10 - 30 Minuten 30 - 60 Minuten 1-2 Stunden 2012/2013 2-3 Stunden 3-4 Stunden 4-5 Stunden >5 Stunden 2014 Quelle: Roland Berger/WWU (2014): German Digitalization Consumer Report 2014 Laut einer in Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erstellten repräsentativen Studie der Unternehmensberatung Roland Berger surft der durchschnittliche Verbraucher aktiv 4 Stunden und 35 Minuten täglich im Internet. Gleichzeitig besitzt in Deutschland jeder Bundesbürger durchschnittlich 2,5 internetfähige Geräte. Das Online-Business der OnVista AG gliedert sich in die Segmente Online-Brokerage und Portal-Business auf, für die weitere spezifische Markt- und Wettbewerbsaspekte maßgeblich sind. b) Online-Brokerage Online-Brokerage wird in Deutschland durch Geschäftsbanken und durch bankfremde Anbieter angeboten. Den Kunden wird der Handel aller an deutschen Börsen gehandelten Papiere ermöglicht. Dies schließt sowohl den elektronischen EUREX- und XETRA-Handel als auch den Handel an den Präsenzbörsen mit ein. Die auf dem Markt agierenden Anbieter haben ihr Angebot in den letzten Jahren immer weiter ausgeweitet und bieten neben dem Kauf/Verkauf am gleichen Börsentag immer umfangreichere Chart- und Portfolio- 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 23 Analysen sowie Börsen- und sonstige Wirtschaftsinformationen an. Online-Brokerage ist durch eine teilweise aggressive Preisgestaltung gekennzeichnet, die die Transaktionskosten im traditionellen Bankenwertpapiergeschäft zum Teil deutlich unterschreitet, wodurch insbesondere jüngere und kostenbewusste private Händler angesprochen werden (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/8041/internet-brokingv10.html). Für das Geschäftsfeld Online-Brokerage der OnVista AG ist entscheidend, welche Präferenzen Online-Nutzer bei ihrer Anlagestrategie haben und wie intensiv sie diese verfolgen. Die privaten Haushalte in Deutschland verfolgen insgesamt eine eher konservative Anlagestrategie. Dies wird anhand folgender Übersicht deutlich, die die Entwicklung der Vermögensstruktur privater Haushalte in Deutschland in 2001 und 2014 (bis zum 3. Quartal) anhand von Daten der Deutschen Bundesbank dargestellt: Quelle: Deutsches Aktieninstitut (2015): Aktionärszahlen des Deutschen Aktieninstituts 2014 Lediglich 4,5 % des privaten Geldvermögens wurden im Jahr 2014 in börsennotierten Aktien gehalten. Insgesamt summiert sich das in Aktieninvestments gehaltene Geldvermögen auf 7,3 % im Jahr 2014, wenn vereinfachend das in Publikumsaktienfonds angelegte Geld den privaten Haushalten zugerechnet wird. Im Vergleich zum Jahr 2001 ist dies ein Rück- 1240983/40012895 24 PKF FASSELT SCHLAGE gang von 1,7 %. Das Banksparen - Anlage auf Girokonten, Sparbüchern oder Termineinlagen - steigt hingegen von 35 % auf 39,2 %. Ein ähnlicher Anstieg fand auch beim Versicherungssparen statt. Die konservative Anlagestrategie privater deutscher Haushalte spiegelt sich auch in dem in Tausend nachlassenden Interesse der Verbraucher an der Aktienanlage wider: 14.000 12.853 11.828 12.000 11.549 11.127 10.504 10.796 10.314 10.317 10.000 9.490 9.317 8.921 8.811 8.385 8.477 8.231 8.441 8.000 6.789 6.000 5.601 4.000 2.000 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 nur Aktien 2003 2004 2005 2006 Aktien und Aktienfonds 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 nur Aktienfonds Quelle: Deutsches Aktieninstitut (2015): Aktionärszahlen des Deutschen Aktieninstituts 2014 Seit dem Jahr 2001 haben sich rd. 4,4 Mio. Personen von ihren Aktien und Aktienfonds getrennt. Der durchschnittliche Rückgang vom bisherigen Höchststand 2001 bis zum Jahr 2014 betrug damit 3,2 % pro anno. Der Rückgang von 2013 zum Jahr 2014 betrug sogar 5,4 %. Im Jahr 2014 hielten noch ca. 8,4 Mio. Personen ein Aktieninvestment; dies macht einen Anteil von 13,1 % an der Bevölkerung über 14 Jahre aus. 1240983/40012895 25 PKF FASSELT SCHLAGE Diese Entwicklung spiegelt sich auch in dem Besitz von Anteilen an Aktienfonds und in Tausend Mischfonds wider: 12.000 9.766 10.000 8.637 8.365 8.167 7.843 8.000 8.066 7.948 7.947 7.129 6.620 6.592 6.036 6.120 2010 2011 6.110 5.967 2013 2014 6.000 4.744 4.000 3.185 2.308 2.000 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 nur Aktienfonds 2003 2004 2005 2006 Aktienfonds und Mischfonds 2007 2008 2009 2012 nur Mischfonds Quelle: Deutsches Aktieninstitut (2015): Aktionärszahlen des Deutschen Aktieninstituts 2014 Auch hier ist seit 2001 ein deutlicher Rückgang der Fondsinhaber zu erkennen, der durchschnittlich rd. 3,7 % betragen hat. Im Jahr 2014 wurde seit 2001 mit einer Gesamtzahl von 5.967 Tausend Fondsanlegern ein neuer Tiefststand erreicht, was rd. 9,5 % der Bevölkerung in Deutschland entspricht. 1240983/40012895 26 PKF FASSELT SCHLAGE Die Demographie der Aktionäre und Anleger in Aktienfonds im Jahr 2014 im Vergleich zum 3.000 2.815 2.683 100 90 2.500 2.131 2.005 2.000 in % in Tausend Jahr 2013 stellt sich folgendermaßen dar: 80 2.064 1.925 70 60 1.500 50 1.185 40 980 1.000 30 743 606 20 500 10 0 0 20 - 29 30 - 39 2013 40 - 49 2014 50 - 59 über 60 gelegentliche Internetnutzung 2014 Quelle: Deutsches Aktieninstitut (2015): Aktionärszahlen des Deutschen Aktieninstituts 2014; ARD/ZDF-Online-Studien 1997-2014 Die Altersgruppe der über 60-jährigen macht den größten Anteil an Aktienbesitzern aus. Allein in dieser Altersgruppe war im Vergleich zum Jahr 2013 ein Wachstum für 2014 zu verzeichnen. Zwar ist der Anteil der Aktienbesitzer bei den 20-29-jährigen und 30-39-jährigen insgesamt eher gering, jedoch ist der prozentuale Rückgang in diesen Altersklassen mit 18,4 % und 17,3 % am größten. Gleichzeitig verdeutlicht die Grafik, dass insbesondere diese Altersklassen in 2014 das Internet mindestens gelegentlich nutzten. Die Quoten liegen bei 99,4 % und 97,4 %. Währenddessen liegt der Anteil der gelegentlichen Internetnutzer in 2014 bei der Altersgruppe der über 60-jährigen bei lediglich 45,4 %. Ein Blick auf den Gesamtmarkt zeigt, dass im Jahr 2013 auf den Kassamärkten der Deutschen Börse insgesamt 1,16 Bio. EUR umgesetzt wurden. Der Umsatz stieg im Jahr 2014 um 10,3 % auf 1,28 Bio. EUR. Der Orderbuchumsatz an der Frankfurter Börse sinkt jedoch seit 2010 kontinuierlich. Im Jahr 2014 erreichte der Orderbuchumsatz ein Volumen von 51,6 Mrd. EUR. Der Orderbuchumsatz auf dem XETRA-Handelsplatz hingegen stieg von 1.058 Mrd. EUR im Jahr 2013 auf 1.180 Mrd. EUR im Jahr 2014. 1240983/40012895 27 PKF FASSELT SCHLAGE Die Entwicklung an der Frankfurter Börse und auf der Handelsplattform XETRA wird anhand folgender Grafik deutlich: 90.000 1.600 80.000 1.400 70.000 1.200 60.000 800 40.000 in Mrd. EUR in Mio. EUR 1.000 50.000 600 30.000 400 20.000 200 10.000 0 0 2010 2011 2012 Frankfurt (linke in Mio. EUR) 2013 2014 Xetra (rechts in Mrd. EUR) Quelle: Deutsche Börse Group (2015): Cash Market: Monthly Statistics Die Zielgruppe der OnVista AG umfasst in erster Linie selbst handelnde Kleinanleger mit einer Transaktionszahl von ca. 40 bis 100 Transaktionen pro Jahr. Für die Zukunft will die OnVista AG insbesondere für sog. „Heavy Trader“ mit hohen jährlichen Transaktionszahlen attraktiver werden. Eine repräsentative Studie der Steinbeis-Hochschule Berlin im Auftrag des Deutschen Derivate Verbandes aus Dezember 2012 analysierte die Kundengruppe der Selbstentscheider bzgl. Anlageverhalten, Wertpapierhandel und sozio-ökonomischen Faktoren. Als „Easy Trader“ wurden Anleger mit einem Transaktionsvolumen von 40-200 Transaktionen pro Jahr und als „Heavy Trader“ solche mit einem Transaktionsvolumen von größer als 200 Transaktionen pro Jahr klassifiziert. Die Altersstruktur stellt sich folgendermaßen dar: Alter 18-24 Jahre 25-39 Jahre 40-45 Jahre 55-65 Jahre > 65 Jahre Easy Trader 20,6% 47,3% 18,2% 10,9% 3,0% Heavy Trader 35,3% 26,5% 23,5% 11,8% 2,9% Quelle: Steinbeis Research Center for Financial Services (2012): Selbstentscheider-Kunden (Self-directed Investors) im Wertpapiergeschäft 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 28 Tendenziell besteht somit ein negativer Zusammenhang zwischen Handelshäufigkeit und zunehmendem Alter. Im Rahmen der Studie wurden zudem lediglich 9,3 % der Wertpapierbesitzer in Deutschland als Easy oder Heavy Trader identifiziert. Der Online-Brokerage-Markt ist als sehr wettbewerbsintensiv zu beurteilen. In diesem Markt ist eine Vielzahl von Online-Brokern und Online-Vollbanken tätig. Bedeutende Online Banking und Online Brokerage-Anbieter in Deutschland sind die comdirect Bank AG, die ING DiBa, die Consorsbank und die DAB Bank AG mit der jeweils dahinterstehenden BNP Parisbas S.A. und die FinTech Group AG mit der Aktionärsbank und Flatex. Die OnlineBroker haben über die vergangenen Jahre hinweg ihr Geschäftsmodell und ihre Distributionskanäle erweitert, um sich weiter gegenüber dem Wettbewerb abzugrenzen. Der Preisdruck steigt zunehmend durch die Markteintritte neuer Wettbewerber, die vor allem mit niedrigen Preisen Kunden gewinnen wollen. So erheben viele Online-Broker mittlerweile keine Depotgebühren mehr. Im stetigen Wettbewerb um Kunden bieten sie zudem unterschiedliche Angebote, Sonderkonditionen und Prämien an. Es existieren zudem bereits Flatrate-Angebote bei Wertpapierkäufen. c) Portal Business Für das Segment Portal Business der OnVista AG ist maßgeblich die Entwicklung des Marktes für Online-Werbung entscheidend. Der Markt für Online-Werbung wird in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen. In der Studie German Entertainment and Media Outlook 2014-2018 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) wird eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 6,4 % erwartet. Das Umsatzvolumen für Onlinewerbung soll im Jahr 2018 auf über 7 Mrd. EUR steigen wie anhand folgender Grafik veranschaulicht wird: 1240983/40012895 in Mio. EUR 8.000 16 7.000 14 6.000 12 5.000 10 4.000 8 3.000 6 2.000 4 1.000 2 0 in % 29 PKF FASSELT SCHLAGE 0 2009 2010 2011 2012 stationäre Onlinewerbung 2013 2014 2015 mobile Onlinewerbung 2016 2017 2018 Wachstumsrate Gesamtmarkt Quelle: PwC (2014): German Entertainment and Media Outlook 2014-2018 Dabei wird zwischen Werbung für stationäre Internetzugänge und mobile Internetzugänge (insbesondere Smartphones) unterschieden. Die stationäre Online-Werbung wird auch in Zukunft rd. 90 % am Online-Werbemarkt ausmachen. Jedoch wächst die mobile OnlineWerbung deutlich stärker. Das Wachstum soll jährlich rd. 25,6 % betragen und im Jahr 2018 das Umsatzvolumen für mobile Online-Werbung somit auf insgesamt 665 Mio. EUR ansteigen. Für das Segment Portal Business sind zudem das Nutzerverhalten und die Reichweite des Finanzportals „onvista.de“ mitentscheidend zur Generierung von Werbeerlösen. Der Verein Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e.V. (AGOF) erhebt Reichweiten- und Strukturdaten für Online-Werbeträger. Für das Jahr 2014 erhob die AGOF diese speziell für den Bereich Finanzen. 52,7 Internetnutzer Online-Infosuche 31,8 11,0 2,2 Kaufplanung von Finanzprodukten 10,3 Produktinteresse Finanzen 10,0 8,2 Internetnutzer Online-Kauf Finanzprodukte 3,3 Online-Informationsrecherche und Online-Kauf 3,2 Quelle: AGOF 1240983/40012895 Mobile Internetnutzer 30 PKF FASSELT SCHLAGE Im Untersuchungszeitraum gab es insgesamt 52,7 Mio. Unique User (= eindeutig identifizierbare Nutzer) ab 14 Jahren in Deutschland, während die mobilen Unique User bei rd. 31,8 Mio. liegen. Von diesen Internetnutzern haben 11,0 Mio. Unique User und 2,2 Mio. mobile Unique User bereits nach Informationen zu Finanzprodukten gesucht. Ein generelles Interesse an Finanzprodukten haben 10,0 Mio. Unique User und 8,2 Mio. mobile Unique User. Generell planen 10,3 Mio. Unique User Investitionen in Finanzprodukte wie Geldanlagen, Aktien, Wertpapiere, Fonds oder Kredite in den nächsten 12 Monaten. 3,3 Mio. Unique User haben bereits Finanzgeschäfte online abgewickelt und 3,2 Mio. Internetnutzer haben sowohl die Informationsrecherche als auch den Kauf online abgewickelt. Das Finanzportal „onvista.de“ generierte im Jahr 2014 584,3 Mio. Werbekontakte und wies 9,1 Mio. Unique User auf. Im Vergleich zu den direkten Wettbewerbern liegt die OnVista AG somit auf Platz zwei. Allerdings sank die Reichweite des Finanzportals OnVista.de um 14,2 % im Vergleich zum Jahr 2013. finanzen.net OnVista.de Ariva FinanzNachrichten.de wallstreet-online.de Finanzen100 Kontakte in Mio. 861,1 681,4 482,6 230,0 259,5 34,3 2013 Unique User in Mio. 26,4 9,8 4,3 8,9 8,1 2,6 Kontakte in Mio. 826,5 584,3 443,9 282,7 272,2 75,3 2014 Unique User in Mio. 30,5 9,1 4,5 5,1 8,0 5,2 Veränderung Kontakte Unique User in % in % -4,0 15,5 -14,2 -7,0 -8,0 4,2 22,9 -42,6 4,9 -1,1 119,7 101,2 Quelle: AGOF Kennzahlen zum Nutzerverhalten werden auch von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) erhoben. Die Online-Visits Besuche auf der Website - und Page Impressions (PI) - einzelne Seitenabrufe - stellen sich für die OnVista AG und ihre Wettbewerber in den Jahren 2013 und 2014 folgendermaßen dar: finanzen.net OnVista.de Ariva FinanzNachrichten.de wallstreet-online.de Finanzen100 Quelle: IVW 1240983/40012895 Visits in Mio. 209,6 114,5 56,1 50,5 46,4 17,7 2013 PI in Mio. 1.078,2 813,4 564,5 285,7 306,1 75,2 PI pro Visit 5,1 7,1 10,1 5,7 6,6 4,2 Visits in Mio. 465,3 101,5 56,1 41,9 44,4 27,2 2014 PI in Mio. 963,5 668,4 521,3 354,4 320,8 90,7 PI pro Visit 2,1 6,6 9,3 8,5 7,2 3,3 Veränderung Visits PI in % in % 122,0 -10,6 -11,4 -17,8 0,1 -7,7 -17,0 24,0 -4,2 4,8 53,4 20,7 PKF FASSELT SCHLAGE 31 Auch hier liegt die OnVista AG auf dem zweiten Platz. Allerdings ist die OnVista AG in der Lage gewesen, mehr Page Impressions pro Visit, d.h. mehr einzelne Seitenabrufe pro Besuch der Website als finanzen.net zu generieren. Das Finanzportal onvista.de hat insbesondere für Finanzdienstleister und institutionelle Investoren in Deutschland eine hohe Bedeutung. Im Rahmen der Studie „HBS Medien- und Markenstudie 2015“ wird die Mediennutzung und Markenwahrnehmung bei Finanzdienstleistern und institutionellen Investoren in Deutschland erfasst. Die Befragung unterteilt dabei in zehn verschiedene Teilnehmergruppen, unter anderem Anlageberater in Privatbanken, unabhängige Finanzberater und Dachfondsmanager. Das Finanzportal der OnVista AG wurde bei acht von zehn befragten Teilnehmergruppen als häufigste Website genannt, die für berufliche Zwecke und zur Kundenberatung genutzt wird. 1240983/40012895 32 PKF FASSELT SCHLAGE IV. Ermittlung des Unternehmenswerts der OnVista AG 1. Vergangenheitsanalyse a) Vermögens- und Kapitalstruktur Die Vermögenslage der OnVista AG der Geschäftsjahre 2012 bis 2014 stellt sich ausweislich der Konzernbilanzen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2012, 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014 wie folgt dar: Barreserve Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Kreditrisikovorsorge Finanzanlagen Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Latente Steuern Sonstige Vermögenswerte Summe Aktiva 31.12.2012 TEUR % 19.559 11,4 59.929 35,1 4.931 2,9 -299 -0,2 70.815 41,4 394 0,2 12.703 7,4 2.190 1,3 649 0,4 170.871 100,0 31.12.2013 TEUR % 68.264 27,8 80.758 32,8 5.477 2,2 -274 -0,1 80.338 32,7 271 0,1 7.853 3,2 2.584 1,1 591 0,2 245.863 100,0 31.12.2014 TEUR % 28.586 10,5 82.285 30,3 25.430 9,4 -180 -0,1 126.621 46,6 236 0,1 6.973 2,6 827 0,3 970 0,4 271.747 100,0 Quelle: Geschäftsberichte der OnVista Group für die Geschäftsjahre 2012, 2013, 2014 Die Vermögenslage der OnVista Group ist von den Forderungen an Kreditinstitute sowie den Finanzanlagen geprägt. Das Wachstum der Bilanzsumme im Betrachtungszeitraum ist im Wesentlichen auf gestiegene Kundeneinlagen aus dem Segment Online-Brokerage zurückzuführen. Die zusätzlichen Mittel wurden im Geschäftsjahr 2013 vor allem in die Barreserve, die Forderungen an Kreditinstitute sowie die Finanzanlagen investiert. Aufgrund der niedrigen Verzinsung bzw. Negativverzinsung auf die Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank wurden im Jahr 2014 Bestände aus der Barreserve in Finanzanlagen umgeschichtet. Die Finanzanlagen, die in den Jahren 2012 bis 2014 mehr als 30 % der Bilanzsumme ausmachen, beinhalten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die zur Veräußerung verfügbar sind. Die immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen den Kundenstamm, der sich aus der Übernahme des Geschäftsbetriebs der Boursorama S.A. im Jahr 2009 sowie dem Erwerb der Deutschlandaktivitäten der Nordnet Bank im Jahr 2010 ergibt. Diese werden über eine Nutzungsdauer von fünfzehn Jahren planmäßig abgeschrieben. Daneben 1240983/40012895 33 PKF FASSELT SCHLAGE enthalten die immateriellen Vermögenswerte Software sowie den Geschäfts- oder Firmenwert der Cash Generating Unit Online-Brokerage aus den zuvor genannten Erwerbsvorgängen. Die immateriellen Vermögenswerte sind im Geschäftsjahr 2013 im Wesentlichen aufgrund einer außerordentlichen Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 4.354 TEUR gesunken. Im Geschäftsjahr 2014 resultierte aus dem Abwertungsbedarf eine außerordentliche Abschreibung in Höhe von 1.030 TEUR. Die Kapitalstruktur der OnVista Group der Geschäftsjahre 2012 bis 2014 stellt sich ausweislich der Konzernbilanzen zum 31. Dezember 2012, zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014 wie folgt dar: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbindlichkeiten geg. nahe. Personen & UN Rückstellungen Ertragsteuerverpflichtungen Sonstige Passiva Verbindlichkeiten Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Rücklage für Aktienoptionsprogramme Kumuliertes übriges Comprehensive Income Neubewertungsrücklage Eigene Anteile Konzernergebnis Ausschüttungen/Kapitalzuführung Eigenkapital Summe Passiva 31.12.2012 TEUR % 134.074 78,5 4.621 2,7 1.700 1,0 1 0,0 2.172 1,3 142.568 83,4 6.700 3,9 14.371 8,4 8.708 5,1 633 0,4 0 0,0 1.489 0,9 -142 -0,1 -3.456 -2,0 0 0,0 28.303 16,6 170.871 100,0 31.12.2013 TEUR % 207.618 84,4 9.628 3,9 1.524 0,6 1 0,0 2.405 1,0 221.177 90,0 6.700 2,7 14.371 5,8 5.252 2,1 710 0,3 0 0,0 254 0,1 -142 -0,1 -2.458 -1,0 0 0,0 24.686 10,0 245.863 100,0 31.12.2014 TEUR % 234.272 86,2 11.619 4,3 3.093 1,1 1 0,0 1.478 0,5 250.462 92,2 6.700 2,5 14.371 5,3 2.794 1,0 681 0,3 0 0,0 1.431 0,5 -142 -0,1 -4.550 -1,7 0 0,0 21.285 7,8 271.747 100,0 Quelle: Geschäftsberichte der OnVista Group für die Geschäftsjahre 2012, 2013, 2014 Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber Kunden aus Einlagen mit täglicher Fälligkeit sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen beinhalten im Geschäftsjahr 2014 drei Gesellschafterdarlehen (2,0 Mio. EUR mit einer Restlaufzeit von 12 Monaten, 4,5 Mio. EUR mit einer Restlaufzeit von ca. 3 Jahren und 5,0 Mio. EUR mit einer Restlaufzeit von ca. 4 Jahren) von der Boursorama S.A. an die OnVista AG. 1240983/40012895 34 PKF FASSELT SCHLAGE Die Eigenkapitalquote sank aufgrund des negativen Konzernergebnisses von 16,6 % im Jahr 2012 auf rd. 7,8 % im Jahr 2014. Die Ermittlung aufsichtsrechtlicher Eigenmittel auf Basis der Vorschriften des KWG a.F. bzw. der CRR erfolgte bislang lediglich auf Ebene der OnVista Bank GmbH. Zum Ende des Geschäftsjahres 2013 betrug die Eigenmittelquote der OnVista Bank GmbH 28,72 % und zum Ende des Geschäftsjahres 2014 36,92 %. Den bankenaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen wurde somit auf Ebene der OnVista Bank GmbH jederzeit entsprochen. b) Ergebnisentwicklung Die Analyse der in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse des Bewertungsobjektes bildet die Grundlage für die Schätzung zukünftiger leistungs- und finanzwirtschaftlicher Entwicklungen und für die Vornahme von Plausibilitätsüberlegungen hinsichtlich der geplanten zukünftigen Ergebnisse und finanziellen Überschüsse. Nachfolgend sind die Gewinn- und Verlustrechnungen für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 dargestellt: TEUR 2012 2013 Provisionsüberschuss Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Sonstige betriebliche Erträge Ergebnis aus Finanzanlagen Operative Erträge Personalaufwand Anderer Verwaltungsaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen EBT Ertragsteuern Konzernergebnis 4.405 2.458 8.770 0 15.632 -7.495 -9.607 -1.655 -25 -3.150 -306 -3.456 5.606 2.971 7.777 858 17.212 -6.066 -8.928 -6.010 -24 -3.816 1.358 -2.458 2014 5.651 2.479 7.609 0 15.739 -6.100 -10.097 -2.877 -15 -3.351 -1.199 -4.550 Quelle: Geschäftsberichte der OnVista Group für die Geschäftsjahre 2012, 2013, 2014 Der Provisionsüberschuss wird ausschließlich im Segment Online-Brokerage erwirtschaftet. In den Geschäftsjahren 2013 und 2014 konnten die Provisionserlöse sowohl durch den Ausbau der Neukundenzahlen als auch durch die Transaktionsvolumina deutlich gesteigert werden. Im Geschäftsjahr 2014 stiegen die Provisionsaufwendungen überproportional aufgrund gestiegener Kosten externer Dienstleister, weshalb der Provisionsüberschuss relativ konstant blieb. Die Provisionsaufwendungen umfassen im Wesentlichen transaktionsabhängige Gebühren, Spesen und sonstige Vergütungen gegenüber Börsen und externen Dienstleistern. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 35 Im Geschäftsjahr 2013 resultiert die Erhöhung der Zinserträge im Wesentlichen aus einer Steuererstattung und damit verbundenen Zinserträgen in Höhe von 536 TEUR im Zuge der Einigung mit den Finanzbehörden bzgl. der Ausgliederung der Ligatus GmbH in den Jahren 2004/2005. Dies spiegelt sich auch in den Ertragssteuern für das Geschäftsjahr 2013 wider. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Werbeerlöse des Segments Portal Business. Der Rückgang im Geschäftsjahr 2013 ergibt sich insbesondere aus Marktaustritten wichtiger Kunden sowie einem Rückgang der Fremdvermarktungserlöse. Im Jahr 2014 resultiert der Rückgang im Wesentlichen aus der Verringerung der Reichweite des Finanzportals. Sowohl die Anzahl der Kunden als auch die Häufigkeit der Aufrufe reduzierten sich und damit auch die erzielten Werbeerlöse. Das Ergebnis aus Finanzanlagen im Geschäftsjahr 2013 ist durch bankenaufsichtliche Vorgaben getrieben, die in der Veräußerung von einer Schuldverschreibung und drei Pfandbriefen mündeten. Der Rückgang des Personalaufwands von 2012 auf 2013 resultiert aus der im Jahr 2012 durchgeführten Restrukturierung und des damit einhergegangenen Personalabbaus. Der andere Verwaltungsaufwand umfasst insbesondere Aufwendungen für Marketing, IT und Miete. Der Anstieg im Geschäftsjahr 2014 beruht im Wesentlichen auf Rückstellungszuführungen für die Restrukturierung im Rahmen der Verlegung des Standorts Köln nach Frankfurt im Jahr 2015. Der Anstieg der Abschreibungen im Geschäftsjahr 2013 resultiert im Wesentlichen aus einer außerordentlichen Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert der Cash Generating Unit Online-Brokerage in Höhe von 4.354 TEUR im Rahmen eines Impairment Tests. Im Geschäftsjahr 2014 betrug sie 1.030 TEUR. Um anhand der in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der OnVista AG eine konsistente Grundlage für die Schätzung der zukünftigen Entwicklung zu erhalten sowie um Plausibilitätsüberlegungen der geplanten Ergebnisse durchführen zu können, wurde die Vergangenheitsrechnung um nicht nachhaltige Ergebniseffekte bereinigt. 1240983/40012895 36 PKF FASSELT SCHLAGE Die Bereinigungen ergeben sich wie folgt: TEUR Zinsertrag aus Steuererstattung Zinsertrag Erträge Auflösung Wertb./Rückst. + Erstatt. und Ausbuchung von Verb. Sonstige betriebliche Erträge Ertrag aus Veräußerung von Finanzanlagen Ergebnis aus Finanzanlagen Kostenabgrenzung Bonuszahlungen Sonderbelastung durch Restrukturierung Personalaufwand Kostenabgrenzung aussteh. Rechn./Ford. Sonderbelastung durch Restrukturierung Anderer Verwaltungsaufwand Außerordentliche Abschreibung auf GoF Abschreibung Bereinigung sonst. betr. Aufwendungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Steuererstattung aus Vorjahren Bereinigung Ertragsteuer Ertragsteuern - 2012 0 0 2013 -536 -536 2014 0 0 -912 -912 0 0 85 724 809 828 0 828 0 0 25 25 -73 379 306 -1.311 -1.311 -858 -858 78 0 78 635 0 635 4.354 4.354 24 24 -1.499 141 -1.358 -1.308 -1.308 0 0 0 0 0 0 1.530 1.530 1.030 1.030 15 15 -19 1.218 1.199 Im Geschäftsjahr 2013 kam es zu einmaligen Zinserträgen in Höhe von 536 TEUR aus Steuererstattung. Die Steuererstattungen in Höhe von 1.499 TEUR betreffen die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für Vorjahre. - Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen Erträge aus Wertberichtungen, aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten sowie einmalige Erstattungen, die für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 bereinigt wurden. - Die im Geschäftsjahr 2013 erfolgte aufsichtsrechtlich veranlasste Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von 858 TEUR ist als nicht nachhaltiger Vorgang zu betrachten. - In den Positionen Kostenabgrenzung im Bereich Personalaufwand und anderer Verwaltungsaufwand wurden in den Jahren 2012 und 2013 Zuführungen zu Rückstellungen und Einstellungen von Verbindlichkeiten bereinigt, die im Folgejahr zu Auflösungen bzw. Ausbuchungen geführt haben. Sie umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Boni sowie ausstehende Rechnungen und zweifelhafte Forderungen. 1240983/40012895 37 PKF FASSELT SCHLAGE - Im Bereich Personalaufwand kam es im Geschäftsjahr 2012 zu einmaligen Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen und aus einem Rechtsstreit in Höhe von 724 TEUR. - Im Geschäftsjahr 2014 wurden Zuführungen zu Rückstellungen für Restrukturierung in Höhe von 1.530 TEUR getätigt. - Im Geschäftsjahr 2013 gab es eine außerordentliche Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) der Cash Generating Unit Online-Brokerage in Höhe von 4.354 TEUR. Dieser Abwertungsbedarf betrug im Geschäftsjahr 2014 1.030 TEUR. - Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen nicht nachhaltige Ergebniseffekte dar. Sie umfassen im Wesentlichen Aufwendungen aus Kulanzerstattungen an Kunden. - Die Bereinigung des Steueraufwands erfolgte vor dem Hintergrund der bestehenden Verlustvorträge aus Gründen der Vergleichbarkeit mit der Planungsrechnung. Der Plausibilisierung der Planungsrechnungen ist die nachfolgend bereinigte Vergangenheitsrechnung zugrunde gelegt worden: TEUR Provisionsüberschuss Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Sonstige betriebliche Erträge Operative Erträge Personalaufwand Anderer Verwaltungsaufwand Abschreibungen Verwaltungsaufwendungen in % der operativen Erträge EBT in % der operativen Erträge Ertragsteuern in % von EBT Konzernergebnis 1240983/40012895 2012 4.405 2.458 7.858 14.721 -6.686 -8.779 -1.655 -17.120 2013 5.606 2.435 6.466 14.507 -5.988 -8.294 -1.656 -15.938 2014 5.651 2.479 6.301 14.431 -6.100 -8.567 -1.848 -16.515 -116,3 -109,9 -114,4 -2.399 -1.431 -2.084 -16,3 -9,9 -14,4 0 0 0 0,0 0,0 0,0 -2.399 -1.431 -2.084 PKF FASSELT SCHLAGE 2. 38 Planungsprozess Der jährliche Planungsprozess erfolgt in einem Zeitraum von drei Monaten und beginnt i.d.R. im Juli eines jeden Jahres. Der Planungsansatz ergibt sich aus einem Mix aus TopDown- und Bottom-Up-Planung. Der Planungshorizont der OnVista AG umfasst dabei die folgenden drei Jahre, wobei für das erste Folgejahr eine detaillierte Planung auf Monatsbasis erstellt wird. Für die beiden darauf folgenden Jahre erfolgt eine aggregierte Planung auf Jahresbasis. Im Zuge des jährlichen Impairment Tests (Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36) im Rahmen der Konzernabschlussprüfung wird dieser Planungshorizont um zwei weitere Jahre erweitert. Im ersten Schritt der Planung werden zwischen dem Controlling und der Geschäftsleitung verschiedene Szenarien für den Konzern diskutiert und wichtige Werttreiber identifiziert. Daraufhin beginnt der technische Modellaufbau durch das Controlling. Darauf folgen Workshops mit der Geschäftsleitung, dem Controlling und der erweiterten Geschäftsleitung. Diese Workshops finden jeweils auf Ebene der OnVista Bank GmbH und der OnVista Media GmbH statt. Im Rahmen dieser Workshops werden detailliert die einzelnen Werttreiber herausgearbeitet und mögliche Entwicklungen anhand von anstehenden und geplanten Projekten aufgezeigt. Im nächsten Planungsprozessschritt kommt es zu einer Bottom-Up-Validierung mit den Bereichsleitern. Dabei stehen vor allem die Kostenpositionen im Vordergrund. Diese Informationen werden dann im Planungsmodell durch das Controlling umgesetzt. Jeweils im 4. Quartal eines Jahres wird die Planung dem Aufsichtsrat vorgestellt und von diesem verabschiedet. Die Genehmigung stellt den Abschluss des Planungs- und Budgetprozesses dar. Ergänzend dazu existiert ein in die Zukunft gerichteter Kapitalplanungsprozess im Hinblick auf die Mindestanforderungen an das Risikomanagement zur Ableitung eines etwaigen internen und regulatorischen Kapitalbedarfs. Mit der Erstellung der der vorliegenden Bewertung zugrunde gelegten Planung wurde im August 2014 begonnen. Den vorläufigen Abschluss des Planungsprozesses erfuhr die Pla- 1240983/40012895 39 PKF FASSELT SCHLAGE nung anlässlich der Jahresabschlusserstellung im Dezember 2014. Insbesondere aufgrund der zwischenzeitlich durch die Geldpolitik der EZB ausgelösten Entwicklung wurde die Planung im März 2015 um die daraus resultierenden Auswirkungen ergänzt. 3. Plan-Ist-Vergleich Nachfolgend sind für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 die Planergebnisse für die jeweiligen Geschäftsjahre den tatsächlich realisierten Geschäftsergebnissen sowie den bereinigten Ergebnissen gegenübergestellt: TEUR EBT Ist EBT Ist bereinigt EBT Plan Abweichung Plan - Ist Abweichung Plan - Ist bereinigt Quelle: 2012 -3.150 -2.399 794 -3.944 -3.193 2013 -3.816 -1.431 640 -4.456 -2.071 2014 -3.351 -2.084 581 -3.932 -2.665 Geschäftsberichte und Planungsrechnungen der OnVista Group für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014, PKF-Analyse Der Vergleich zeigt, dass die Planungsrechnungen in den letzten drei Jahren regelmäßig verfehlt wurden. Das tatsächliche Ergebnis und auch das bereinigte Ergebnis weichen deutlich nach unten ab. Neben den bei der Vergangenheitsanalyse im Rahmen der Bereinigungen dargestellten Gründen ist der Hauptgrund für die Planabweichung in der noch nicht abgeschlossenen Restrukturierung zu sehen. 1240983/40012895 40 PKF FASSELT SCHLAGE 4. Planungsrechnung (1) Ursprüngliche Planung Die ursprüngliche Planung mit Planungsstand per Dezember 2014 stellt sich wie folgt dar: TEUR 2015 2016 2017 2018 2019 6.506 2.701 6.025 15.232 -6.448 -7.834 -2.440 -16.721 7.007 3.045 6.298 16.349 -6.595 -8.097 -2.467 -17.159 7.394 3.126 6.760 17.280 -6.715 -8.192 -2.491 -17.399 7.750 4.498 7.161 19.409 -6.849 -8.345 -2.000 -17.194 8.063 5.316 7.611 20.990 -6.986 -8.500 -1.800 -17.286 in % der operativen Erträge -109,8 -105,0 -100,7 -88,6 -82,4 EBT -1.489 -810 -119 2.215 3.704 Provisionsüberschuss Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Sonstige betriebliche Erträge Operative Erträge Personalaufwand Anderer Verwaltungsaufwand Abschreibungen Verwaltungsaufwendungen (2) Planungsanpassungen Im Wesentlichen getrieben aus den Erkenntnissen aus der durch die Geldpolitik der EZB ausgelösten Entwicklung, die ihren Einfluss insbesondere auf die der Zinsüberschussplanung zugrunde gelegten Zinsstrukturkurve und auf die erhöhte Handelsaktivität durch die gesteigerte Nachfrage nach Wertpapieren und dem damit verbundenen zusätzlichen Neukundenzuwachs entfaltet hat, ist die Planung im März 2015 um diese Auswirkungen angepasst worden: Plananpassungen (TEUR) Zinserträge Plananpassung an aktuelle Zinsstrukturkurve Zinsertrag Plananpassung Neukunden Plananpassung Zinserträge gesamt Zinsaufwendungen Zinsaufwand Darlehen Boursorama Provisionsüberschuss Plananpassung Neukunden / Handelsaktivität Sonstige betriebliche Erträge Liquidationserlös Prozentor Anderer Verwaltungsaufwand Anpassung BaFin-Gebühren / IT-Kosten Plananpassungen gesamt 1240983/40012895 2015 2016 2017 2018 -474 -6 -481 -727 -3 -730 -631 0 -631 0 43 41 280 295 -17 -188 2019 -568 56 -512 -869 52 -817 287 273 259 -15 -4 2 7 -407 -307 -237 -551 30 41 PKF FASSELT SCHLAGE Auf die Anpassungen wird im Einzelnen bei der Analyse der einzelnen Planungsbestandteile eingegangen. (3) Angepasste Planung Die der Bewertung zugrunde gelegte angepasste Planungsrechnung für die Geschäftsjahre 2015 bis 2019 der OnVista AG vermittelt unter Voranstellung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse der Geschäftsjahre 2012 bis 2014 folgendes Bild der Geschäftsentwicklung der OnVista Group: TEUR Provisionsüberschuss Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Sonstige betriebliche Erträge Operative Erträge Personalaufwand Anderer Verwaltungsaufwand Abschreibungen Verwaltungsaufwendungen 2012 4.405 2.458 7.858 14.721 -6.686 -8.779 -1.655 -17.120 in % der operativen Erträge EBT 2014 5.651 2.479 6.301 14.431 -6.100 -8.567 -1.848 -16.515 2015 6.786 2.220 6.055 15.062 -6.448 -7.851 -2.440 -16.738 2016 7.302 2.357 6.298 15.957 -6.595 -8.112 -2.467 -17.174 2017 7.681 2.536 6.760 16.977 -6.715 -8.196 -2.491 -17.403 2018 8.023 3.986 7.161 19.170 -6.849 -8.342 -2.000 -17.192 2019 8.321 4.499 7.611 20.432 -6.986 -8.493 -1.800 -17.279 -116,3 -109,9 -114,4 -111,1 -107,6 -102,5 -89,7 -84,6 -2.399 -1.431 -2.084 -1.677 -1.216 -427 1.978 3.152 -16,3 -9,9 -14,4 -11,1 -7,6 -2,5 10,3 15,4 0 0 0 0 0 0 -125 -275 in % der operativen Erträge Ertragsteuern in % von EBT Konzernergebnis 2013 5.606 2.435 6.466 14.507 -5.988 -8.294 -1.656 -15.938 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -6,3 -8,7 -2.399 -1.431 -2.084 -1.677 -1.216 -427 1.853 2.878 Ausgehend von den bereinigten negativen Ergebnissen der Vergangenheit erwartet die OnVista AG mit dieser Planung eine stetige Ergebnisverbesserung. Die einzelnen Bestandteile der Planung und deren Entwicklung sind nachfolgend erläutert. Als Ausgangspunkt ist dabei jeweils das Geschäftsjahr 2014 vorangestellt. (4) Provisionsüberschuss Die Planung des Provisionsüberschusses ergibt sich wie folgt: TEUR Provisionserträge Provisionsaufwendungen Provisionsüberschuss davon Plananpassung 2014 13.044 -7.394 5.651 0 2015 14.446 -7.660 6.786 280 2016 16.233 -8.931 7.302 295 2017 17.059 -9.379 7.681 287 2018 17.733 -9.710 8.023 273 2019 18.291 -9.970 8.321 259 Der Provisionsüberschuss umfasst im Wesentlichen Erträge und Aufwendungen aus Wertpapiertransaktionen, Derivatetransaktionen sowie Fondstransaktionen. Den Planannahmen gemäß wächst der Provisionsüberschuss im Planungszeitraum 2015 bis 2019 um durch- 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 42 schnittlich 5,2 %. Ein wesentlicher Anteil am Wachstum entfällt dabei auf die Provisionserträge und Provisionsaufwendungen aus Wertpapiertransaktionen. Die Planung des Provisionsüberschusses basiert auf folgenden Annahmen: - Entwicklung der Anzahl der Kundenkonten, differenziert nach den einzelnen Preismodellen. - Die Annahmen über die Entwicklung der Anzahl der Kundenkonten basieren wiederum auf Annahmen über die Möglichkeit der Gewinnung von Neukunden und über Kündigungs- und Abwanderungsquoten, jeweils wiederum differenziert nach den einzelnen Preismodellen. - Annahmen über die Anzahl der Transaktionen pro Kundenkonto, verbunden mit einer Differenzierung nach aktiven und inaktiven Konten. - Annahmen über die erzielbare Provision pro Transaktion, differenziert nach Preismodellen sowie differenziert nach Wertpapieren, Derivaten und Fonds. - Annahmen über die durchschnittlichen Provisionsaufwendungen pro Transaktion unter Einbezug der Art der Transaktion (Wertpapiere, Derivate, Fonds), Handelsplattformen und zuordenbaren Kostenbestandteilen. Im Rahmen der Planung des Provisionsüberschusses aus Wertpapiertransaktionen werden fünf unterschiedliche Preismodelle berücksichtigt. Die Planung der Anzahl der Konten berücksichtigt sowohl Kontoneueröffnungen als auch Kontoschließungen. Die geplante Anzahl an Kontoneueröffnungen und die Fluktuationsquote bleiben im Planungszeitraum konstant und basieren auf der Annahme der kontinuierlichen Fortsetzung des organischen Wachstums auf Basis der Entwicklung aus der Vergangenheit. Die Planung unterscheidet zwischen vorhandenen Konten insgesamt und aktiven Konten. Grundlage für die Ermittlung der Provisionserträge und -aufwendungen aus Wertpapiertransaktionen bilden die aktiven Konten. Die Ermittlung der Gesamtanzahl der Transaktionen basiert auf der Anzahl der aktiven Konten und den geplanten Transaktionen pro aktivem Konto, wobei zwischen den verschiedenen Preismodellen unterschieden wird. Die Provisionserträge ergeben sich aus der Gesamtanzahl der geplanten Transaktionen unter Berücksichtigung des jeweiligen Ertrags pro Transaktion im jeweiligen Preismodell. Bei der Kalkulation der Provisionsaufwendungen aus Wertpapiertransaktionen werden die 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 43 gewichteten Kosten pro Transaktion berücksichtigt. Der Ertrag pro Transaktion basiert auf der Bildung eines 12-Monatsdurchschnitts der Vergangenheit unter Berücksichtigung der im Jahresverlauf 2014 durchgeführten Preissteigerungen. Die gewichteten Kosten sinken im Planungszeitraum aufgrund des zugrunde gelegten Preismodells, bei dem mit steigender Transaktionszahl die Kosten sinken. Die Planung der Provisionserträge aus Derivatetransaktionen beruht auf der Anzahl der Konten und auf den Transaktionen pro Konto. Die geplante Gesamtanzahl an Transaktionen berücksichtigt den durchschnittlichen Bestand an Konten sowie die Transaktionen pro Konto. Im Rahmen der Planung wird dabei zwischen Eurex-Derivaten und Differenzkontrakten unterschieden. Sowohl bei der Anzahl der Konten als auch bei der Anzahl der Transaktionen je Konto und letztendlich auch bei der Provision pro Transaktion berücksichtigt die Planung insgesamt moderate Steigerungen. Die Planung der Erträge aus CFDTransaktionen erfolgt direkt als Reinertrag. Für die Eurex-Konten erfolgt eine separate Planung der Provisionserträge pro Transaktion und der Provisionsaufwendungen pro Transaktion. Das Wachstum der Provisionserträge und -aufwendungen aus Derivatetransaktionen resultiert im Wesentlichen aus einer geplanten Erhöhung der Kontenzahl und aus einer Erhöhung des Ertrags pro Transaktion. Das durchschnittliche Wachstum für den Provisionsertrag aus Derivatetransaktionen liegt im Detailplanungszeitraum bei 3,5 % und beim Provisionsaufwand bei 1,8 %. Die Planung der Provisionserträge aus Fonds basiert auf Bestandsprovisionen an Fonds, die von Kunden gehalten werden. Die Provisionsaufwendungen aus Fonds beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwicklung der Fondsgeschäfte. Die sonstigen Provisionserträge umfassen im Wesentlichen Kontoführungsgebühren und Erträge aus Fremdwährungsgeschäften. Sie bleiben im Planungszeitraum relativ konstant. Der Rückgang im Jahr 2015 ist vor allem auf erhöhte Erträge im Bereich der Fremdwährungsgeschäfte im Jahr 2014 zurückzuführen. Die sonstigen Provisionsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Kosten für das Order-Routing-System (EDV-System zur Übermittlung der Kauf-/Verkauf-Order der einzelnen Nutzer an die jeweiligen Börsenplattformen). Die vorgenommene Plananpassung basiert auf der zu Beginn des Jahres 2015 zu beobachtenden höheren Neukundengewinnung und einer verstärkten Handelsaktivität als Folge der von der EZB verfolgten Geldpolitik, die eine gesteigerte Nachfrage nach Wertpa- 1240983/40012895 44 PKF FASSELT SCHLAGE pierinvestments ausgelöst hat. Die daraus resultierenden Effekte wurden auf das Jahr 2015 hochgerechnet. Für die Folgejahre werden die Provisionsüberschüsse aus der in 2015 erzielten zusätzlichen Neukundengewinnung fortgeschrieben. (5) Zinsüberschuss Die Planung des Zinsüberschusses ergibt sich wie folgt: TEUR Zinserträge Zinsaufwendungen Zinsüberschuss vor Risikovorsorge Risikovorsorge im Kreditgeschäft Zinsüberschuss nach Risikovorsorge davon Plananpassung ak tuelle Zinsk urve davon Plananpassung Neuk unden davon Plananpassung Zinsaufwand 2014 2.694 -204 2.490 -11 2.479 0 0 0 2015 2.345 -69 2.276 -56 2.220 -474 -6 0 2016 2.413 0 2.413 -56 2.357 -727 -3 43 2017 2.592 0 2.592 -56 2.536 -631 0 41 2018 4.042 0 4.042 -56 3.986 -568 56 0 2019 4.555 0 4.555 -56 4.499 -869 52 0 Die Zinserträge werden auf Basis des durchschnittlichen Bestands an Cash unter Berücksichtigung der für einzelne Laufzeiten erzielbaren Zinsmarge geplant. In die Planung der Zinserträge fließen sowohl die Entwicklung der Kundeneinlagen und des Kundenbestands als auch die zukünftigen Erwartungen über die Zinsentwicklung ein. Die Planung für die Jahre 2015 bis 2017 erfolgt über ein umfassendes Planungstool, in dem die bestehenden und die geplanten Investments fortgeführt und davon ausgehend gemäß der Anlagestrategie der Bank unter Zugrundelegung der zum Planungszeitpunkt maßgeblichen Euro-Zinsswapstrukturkurve der Zinsertrag abgeleitet wird. Die von der OnVista Bank GmbH verfolgte Anlagestrategie bildet die Verteilung der Investments in die einzelnen Laufzeiten ab. Die Strategie sieht eine Verteilung von rd. 40 % in kurzfristige Investments mit Laufzeiten bis zu einem Jahr und von rd. 60 % in mittelfristige Investments mit Laufzeiten von 2 bis 8 Jahren vor. Die Zinssätze und die Forwards für die unterschiedlichen Laufzeiten werden anhand von Reuters-Daten ermittelt. Die Zinsstrukturkurve wird abschließend um den unternehmensindividuellen Liquiditätsspread ergänzt. Zur Ermittlung des Liquiditätsspread wird im Rahmen der Planung die Rendite einer aktuellen Anlagemöglichkeit mit der aktuellen, laufzeitkongruenten Swap-Kurve verglichen. Für die ersten drei Detailplanungsjahre, vorliegend die Jahre 2015 bis 2017, erfolgt die Ermittlung der Zinserträge auf Basis von Monatswerten anhand des verwendeten Zinsplanungstools. Im Rahmen des jährlichen Impairment Tests wird die Planung um zwei weitere Detailplanungsjahre, vorliegend die Jahre 2018 und 2019, ergänzt. Für diese beiden er- 1240983/40012895 45 PKF FASSELT SCHLAGE gänzenden Detailplanungsjahre erfolgt die Ermittlung der Zinserträge auf Jahresbasis unter Berücksichtigung der Annahme über nachhaltig erzielbare Zinsmargen. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft bleibt im Planungszeitraum konstant. Die Planung der Zinserträge ist als Folge der seit Beginn des Jahres 2015 von der EZB verfolgten Zinspolitik angepasst worden. Der ursprünglichen Zinsertragsplanung lag die Zinsstrukturkurve von Mitte August 2014 zugrunde. Der Vergleich der auf Basis der Euro Swap Kurve abgeleiteten Zinsstrukturkurve aus der Sicht von Mitte August 2014 und der Zinsstrukturkurve aus der Sicht vom 31. März 2015 verdeutlichen die seit der Festlegung der Planungsparameter eingetretenen Veränderungen: Quelle: Bloomberg Die obere Zinsstrukturkurve stellt den Verlauf aus Sicht des 15. August 2014 dar, während die untere Zinsstrukturkurve die Sicht des 31. März 2015 wiedergibt. Mit ansteigender Laufzeit vergrößert sich der Abstand der Kurven auf mehr als 100 Basispunkte. Für die Jahre 2015 bis 2017 erfolgte die Neuplanung der Zinserträge anhand des Zinsplanungstools der OnVista Group unter Zugrundelegung der Euro-Swap-Curve vom 31. März 1240983/40012895 46 PKF FASSELT SCHLAGE 2015 sowie unter ergänzender Berücksichtigung der von der EZB festgelegten Zinssätze für Refinanzierungsgeschäfte. Für die Jahre 2018 und 2019 wurde der Zinsertragsplanung als nachhaltige Zinsmarge der Wert von 1,1 % zugrunde gelegt, der sich aus dem im Rahmen der Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes zugrunde gelegten Basiszins von 1,0 % zuzüglich des von der OnVista Group angesetzten Liquiditätsspreads von 0,1 % zusammensetzt. In der ursprünglichen Zinsplanung waren für die Jahre 2018 und 2019 Zinsmargen von 1,52 % und 1,70 % zugrunde gelegt worden. Eine weitere Anpassung der Zinserträge ist als Folge der zusätzlichen Liquiditätsbestände aus der für 2015 geplanten zusätzlichen Neukundengewinnung berücksichtigt worden. Die Anpassung der Zinsaufwendungen ist auf Basis der geplanten Rückzahlung der von der Boursorama S.A. gewährten Darlehen zum Ende des Jahres 2015 erfolgt. (6) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge entwickeln sich wie folgt: TEUR Erlöse aus Werbung Sonstige Erlöse Sonstige betriebliche Erträge davon Plananpassung Liquidationserlös 2014 6.204 97 6.301 0 2015 6.013 42 6.055 30 2016 6.286 12 6.298 0 2017 6.749 11 6.760 0 2018 7.149 12 7.161 0 2019 7.599 12 7.611 0 Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Werbeerlöse aus dem Portalgeschäft, welche durch die OnVista Media GmbH erzielt werden. Die Planung dieser Erlöse basiert nicht auf einem Preis-/Mengengerüst, sondern auf Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung des Finanzportals. Die durchschnittliche Wachstumsrate im Zeitraum 2014 bis 2019 beträgt dabei 4,1 %. Die Erlöse aus Werbung umfassen mit rd. 79 % vor allem Erlöse von Emittenten und Agenturen. Bei der Betrachtung der Entwicklung der Werbeerlöse von 2014 auf 2015 ist zu beachten, dass in den Werbeerlösen aus 2014 Erträge aus dem Tausch von Werbeleistungen in Höhe von 394 TEUR enthalten sind, denen ein entsprechender Aufwand gegenübersteht und die in der Planungsrechnung nicht gesondert geplant werden (beim Austausch von Werbeleistungen wirbt OnVista für andere Partner, die gleichzeitig im gleichen Umfang für OnVista werben). 1240983/40012895 47 PKF FASSELT SCHLAGE Das Werbeumfeld im Finanzbereich stellt sich derzeit als schwierig dar. Die Erlöse aus dem eigenen Portal sind in den letzten Jahren rückläufig gewesen. Für 2015 rechnet OnVista AG mit einer Konsolidierung und einer Trendumkehr. Der für die Zukunft wieder erwartete Anstieg der Werbeerlöse korrespondiert mit den allgemeinen Erwartungen im Online-Werbemarkt. Die sonstigen Erlöse enthalten übrige betriebliche Erträge der OnVista Group. Die Plananpassung berücksichtigt den Anfang des Jahres 2015 realisierten Liquidationserlös aus der Abwicklung der Prozentor GmbH, Berlin, an der die OnVista AG eine Minderheitsbeteiligung hielt. (7) Personalaufwand Der Personalaufwand stellt sich im Planungszeitraum wie folgt dar: TEUR Personalaufwand in % der operativen Erträge 2014 -6.100 2015 -6.448 2016 -6.595 2017 -6.715 2018 -6.849 2019 -6.986 -42,5 -42,8 -41,3 -39,5 -35,7 -34,2 Der Personalaufwand umfasst Löhne und Gehälter sowie Aufwendungen für Sozialversicherung und Altersversorgung. Für den Planungszeitraum 2015 bis 2019 bleibt die Mitarbeiterzahl konstant. Der Anstieg des Personalaufwands in 2015 resultiert als Saldogröße aus einer leichten Personalreduzierung im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Standorte der OnVista Group in Frankfurt und einem Personalaufbau im Zusammenhang mit der Erfüllung bankenaufsichtsrechtlicher Anforderungen. Die Planung des Personalaufwands berücksichtigt Tarifsteigerungen von durchschnittlich rd. 2 %. Die Personalaufwandsquote im Verhältnis zu den operativen Erträgen geht im Betrachtungszeitraum von 42,5 % im Jahr 2014 auf 34,2 % im Jahr 2019 zurück. 1240983/40012895 48 PKF FASSELT SCHLAGE (8) Anderer Verwaltungsaufwand Der andere Verwaltungsaufwand entwickelt sich wie folgt: TEUR Raumkosten Marketing IT Sonstiger Verwaltungsaufwand Anderer Verwaltungsaufwand in % der operativen Erträge davon Plananpassung 2014 -623 -1.123 -3.692 -3.129 -8.567 2015 -560 -986 -3.807 -2.498 -7.851 2016 -647 -1.010 -3.839 -2.616 -8.112 2017 -647 -1.011 -3.873 -2.666 -8.196 2018 -660 -1.031 -3.951 -2.701 -8.342 2019 -673 -1.052 -4.030 -2.739 -8.493 -59,7 -52,1 -50,8 -48,3 -43,5 -41,6 0 -17 -15 -4 2 7 Der andere Verwaltungsaufwand umfasst insbesondere Kosten für Büroräume, Marketing und IT sowie den sonstigen Verwaltungsaufwand. Bei der Planung des anderen Verwaltungsaufwands werden in den Jahren 2018 und 2019 Steigerungen von jeweils 2 % berücksichtigt. Die Planung der Raumkosten basiert auf den bestehenden Mietvertragsregelungen. Der Anstieg von 2015 auf 2016 resultiert aus dem Ablauf mietfreier Zeit am Standort Frankfurt. Die Aufwendungen für Marketing stehen in Zusammenhang mit den durchschnittlichen Kosten pro Neukunde. Diese steigen im Planungszeitraum leicht an. Der Gesamtanstieg der Marketingaufwendungen resultiert darüber hinaus aus der kontinuierlich geplanten Neukundengewinnung. Die Planung der Aufwendungen für den Bereich IT basieren auf den Vertragsregelungen u.a. für die IT-Systeme SAP, EFiS, ABACUS/DaVinci und dem Notfallrechenzentrum. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen umfassen im Wesentlichen Portokosten, Kosten für die Einlagensicherung und Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung und Hauptversammlung. Die Plananpassung berücksichtigt Veränderungen bei den BaFin- und EZB-Gebühren, die in der ursprünglichen Planung noch nicht enthalten waren. Die Verwaltungsaufwandsquote verbessert sich von 59,7 % im Jahr 2014 auf 41,6 % im Jahr 2019. 1240983/40012895 49 PKF FASSELT SCHLAGE (9) Abschreibungen Die Abschreibungen entwickeln sich wie folgt: TEUR Abschreibungen in % der operativen Erträge 2014 -1.848 2015 -2.440 2016 -2.467 2017 -2.491 2018 -2.000 2019 -1.800 -12,9 -16,2 -15,5 -14,7 -10,4 -8,8 Die Planung der Abschreibungen basiert auf einer Fortschreibung des Anlagevermögens anhand der geplanten Nutzungsdauern. Der Anstieg von 2014 auf 2015 resultiert aus größeren in 2014 getätigten und für 2015 geplanten Investitionen u.a. für die Umgestaltung der Website sowie der Einführung einer Meldewesen- sowie Treasury-Software bzw. der Modernisierung des SAP Systems. Zum Ende des Detailplanungszeitraums wird für die Abschreibungen mit Auslaufen der Abschreibungen auf die Kundenbeziehungen ein eingeschwungener Zustand unterstellt. (10) Ertragsteuern Bei der Berechnung der Ertragsteuern wurden die Gewerbesteuer, die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Bei der Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage waren keine Abweichungen zwischen dem Ergebnis vor Steuern nach IFRS und dem steuerlichen Vorsteuerergebnis mit wesentlicher Auswirkung zu berücksichtigen. Der Steuerberechnung wurden die steuerlichen Auswirkungen von vorhandenen Verlustvorträgen unter Berücksichtigung der steuerlichen Organschaften zugrunde gelegt. Die Ertragsteuerberechnung basiert auf der derzeit geltenden steuerlichen Gesetzgebung. Aufgrund des hohen steuerlichen Verlustvortrags ergibt sich für die Planjahre 2018 und 2019 ein nur geringer Steueraufwand, der auf Basis der Regelungen zur Mindestbesteuerung ermittelt wurde. Da der Verlustvortrag bis zum Eintritt in die ewige Rente nicht vollumfänglich genutzt werden kann, wurde der nachhaltige Steueraufwand in dieser Phase (TV) barwertäquivalent aus der Fortführung des Detailplanungszeitraums bis zum vollständigen Abbau des Verlustvortrags abgeleitet. 1240983/40012895 50 PKF FASSELT SCHLAGE (11) Nachhaltiges Ergebnis Das nachhaltige Ergebnis im Jahr der ewigen Rente (TV) ergibt sich ausgehend vom letzten Detailplanungsjahr 2019 wie folgt: TEUR Provisionsüberschuss Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Sonstige betriebliche Erträge Operative Erträge Personalaufwand Anderer Verwaltungsaufwand Abschreibungen Verwaltungsaufwendungen in % der operativen Erträge EBT 2019 TV 8.321 4.499 7.611 20.432 -6.986 -8.493 -1.800 -17.279 8.405 4.544 7.687 20.636 -7.056 -8.578 -1.818 -17.452 -84,6 -84,6 3.152 3.184 in % der operativen Erträge 15,4 15,4 Ertragsteuern -275 -772 -8,7 -24,3 2.878 2.412 in % von EBT Konzernergebnis Die Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses vor Steuern erfolgt unter Fortschreibung der Erfolgsbestandteile des letzten Detailplanungsjahres mit der nachhaltigen Wachstumsrate von 1,0 %. Der nachhaltige Ertragsteueraufwand berücksichtigt die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge. Zur Berechnung der Annuität des nachhaltigen Steueraufwands wurde der Planungszeitraum bis zum Auslaufen der Verlustvorträge verlängert und barwertäquivalent umgerechnet. 1240983/40012895 51 PKF FASSELT SCHLAGE (12) Zusammenfassende Beurteilung der Planungsrechnung Zusammenfassend ergibt sich die Planungsrechnung einschließlich der Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses wie folgt: TEUR Provisionsüberschuss Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Sonstige betriebliche Erträge Operative Erträge Personalaufwand Anderer Verwaltungsaufwand Abschreibungen Verwaltungsaufwendungen in % der operativen Erträge EBT in % der operativen Erträge Ertragsteuern in % von EBT Konzernergebnis 2014 5.651 2.479 6.301 14.431 -6.100 -8.567 -1.848 -16.515 2015 6.786 2.220 6.055 15.062 -6.448 -7.851 -2.440 -16.738 2016 7.302 2.357 6.298 15.957 -6.595 -8.112 -2.467 -17.174 2017 7.681 2.536 6.760 16.977 -6.715 -8.196 -2.491 -17.403 2018 8.023 3.986 7.161 19.170 -6.849 -8.342 -2.000 -17.192 2019 8.321 4.499 7.611 20.432 -6.986 -8.493 -1.800 -17.279 TV 8.405 4.544 7.687 20.636 -7.056 -8.578 -1.818 -17.452 -114,4 -111,1 -107,6 -102,5 -89,7 -84,6 -84,6 -2.084 -1.677 -1.216 -427 1.978 3.152 3.184 -14,4 -11,1 -7,6 -2,5 10,3 15,4 15,4 -772 0 0 0 0 -125 -275 0,0 0,0 0,0 0,0 -6,3 -8,7 -24,3 -2.084 -1.677 -1.216 -427 1.853 2.878 2.412 Die OnVista AG plant damit bis zum Ende des Detailplanungszeitraums einen deutlichen Anstieg der operativen Erträge. Dieser erwartete Anstieg wird wesentlich aus der geplanten Entwicklung aus dem Provisions- und Zinsüberschuss getragen. Die Zielerreichung dieses geplanten Geschäftsverlaufs wird maßgeblich von der Entwicklung an den Kapitalmärkten abhängen, die weiterhin mit großen Unsicherheiten behaftet ist. Ein wesentlicher Parameter für die Entwicklung im Provisionsüberschuss ist die erwartete Neukundengewinnung und das damit verbundene organische Wachstum. Der von der OnVista AG zugrunde gelegten Erwartung über die Gewinnung von Neukunden steht das in den letzten Jahren zu beobachtende rückläufige Anlegerinteresse gegenüber. Die Konzentration der Marketingmaßnahmen auf bestimmte Anlegerzielgruppen verbunden mit einer geeigneten Ausgestaltung der Preismodelle ist danach wesentlich mit entscheidend für die Zielerreichung. Gefährden kann die geplante Entwicklung insbesondere der Preisdruck, der durch neu in den deutschen Markt eintretende Wettbewerber ausgelöst wird. Einige Wettbewerber gehen mit aggressiven Preismodellen an den Markt und haben dadurch in der Vergangenheit großes Wachstum erzielt. Die geplante Entwicklung im Provisionsüberschuss ist damit nicht zu unterschätzenden Risiken ausgesetzt. Wenn es der OnVista AG gelingen wird, das vorhandene Angebot im Online-Brokerage-Geschäft durch neue innovative Produkte 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 52 und Anwendungen weiter auszubauen, kann sich die OnVista AG in dem sich intensivierenden Wettbewerbsumfeld weiter behaupten. Nach durchgeführter Plananpassung ist die Entwicklung der Erträge aus dem Zinsüberschuss aus Sicht des Abschlusses der Bewertungsarbeiten als realistisch einzuschätzen. Nicht auszuschließen ist, dass sich das Zinsniveau bis zum Tag der Hauptversammlung aufgrund einer weiteren Verschiebung der Zinsstrukturkurve nach unten weiter absenkt. Ob das im Portalgeschäft im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge geplante Wachstum erzielt werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob es der OnVista AG gelingt, die relevanten Werttreiber „Unique-User“, „Visits“, „Page Impressions“ und „Ad Impressions“ auf dem eigenen Portal durch innovative Produkte wieder zu intensivieren. Unter Abwägung sämtlicher Chancen und Risiken ist die Planung der operativen Erträge als realistisch und erzielbar einzuschätzen. Die sog. Cost-Income-Ratio als Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zu den operativen Erträgen erreicht zum Ende des Detailplanungszeitraums wieder die Größenordnung vergleichbarer Wettbewerber. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 5. 53 Kapitalbedarfsplanung Die OnVista AG gilt nach Artikel 4 der EU-Verordnung Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR) als Mutterfinanzholdinggesellschaft. Nach Artikel 11 dieser Verordnung hat die OnVista Bank GmbH die Eigenkapitalanforderungen auf Basis der konsolidierten Lage von OnVista Bank GmbH und OnVista AG zu erfüllen (vgl. Ausführungen in Abschnitt III.2). Nach den Berechnungen der OnVista AG resultiert aus dieser Regelung ein erhöhter Kapitalbedarf. Der höhere Kapitalbedarf im Vergleich zu den aufsichtsrechtlichen Regelungen vor Geltung der CRR resultiert in erster Linie aus dem mit der konsolidierten Betrachtung von OnVista AG und OnVista Bank GmbH erstmals zur Geltung kommenden Abzugsposten der Beteiligung der OnVista AG an der OnVista Media GmbH bei der Ermittlung des verfügbaren Kapitals (vgl. Artikel 36 der CRR). Zur Ermittlung des Kapitalbedarfs ist das verfügbare Kapital auf konsolidierter Ebene von OnVista AG und OnVista Bank GmbH dem erforderlichen Kapital gemäß den CRR gegenüberzustellen. Dabei hat die OnVista AG den erforderlichen Kapitalbedarf anhand einer Planung der mit Eigenkapital zu unterlegenden Risikoaktiva gemäß Säule 1 (Teil 3 der CRR) sowie der im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung erforderlichen Risikodeckungsmasse der Säule 2 der OnVista Bank GmbH ermittelt. Bei der Ermittlung der Kapitalunterlegung aus den Anforderungen der Säule 1 wurden die Mindestkapitalquoten herangezogen, die sich künftig durch die erweiterten Eigenkapitalanforderungen aus den Basel III-Aufsichtsregeln herleiten. Bei der Ableitung der Kapitalanforderungen gemäß Säule 2 sind die im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts zur Abdeckung der Kredit- und Marktpreisrisiken der entsprechenden Aktiva sowie der operationellen Risiken notwendigen Beträge zur Ermittlung des regulatorisch erforderlichen Eigenkapitals berücksichtigt. Darin fließen auch die zur Abdeckung der auf konsolidierter Ebene von OnVista AG und OnVista Bank GmbH erwarteten Verluste der Jahre 2015 bis 2017 erforderlichen Beträge sowie in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ein weiterer Kapitalpuffer ein. Den Kapitalpuffer hat die OnVista Bank GmbH mittels Vergleich mit Instituten mit vergleichbarer Geschäftstätigkeit plausibilisiert. Nach der Dokumentation der OnVista Bank GmbH liegt der geplante Kapitalpuffer unterhalb der Werte der Vergleichsinstitute. 1240983/40012895 54 PKF FASSELT SCHLAGE Für das Jahr 2016 ist für die Beteiligung an der OnVista Media GmbH eine Kapitalherabsetzung mit einer damit verbundenen Reduzierung des Beteiligungsbuchwerts geplant. Darüber hinaus reduzieren sich weitere Abzugsposten im Bereich der immateriellen Vermögenswerte im Zeitablauf. Aus diesen beiden Umständen kann in den Jahren 2016 und 2017 wieder eine teilweise Kapitalrückführung des zuvor in 2015 zugeführten Kapitalbetrags erfolgen. Für die Jahre 2018 und 2019 ergibt sich wiederum ein weiterer Kapitalbedarf, der im Wesentlichen durch die steigenden Eigenmittelanforderungen aufgrund der ausgeweiteten Geschäftstätigkeit begründet ist. Der erforderliche Kapitalbedarf in Phase II (ewige Rente) wird über die wachstumsbedingte Thesaurierung abgebildet (vgl. Ausführungen in Abschnitt IV.7). Aus der Kapitalbedarfsplanung resultieren folgende Kapitalzuführungsbeträge (-) und Kapitalrückführungsbeträge (+) (Angaben in TEUR): 2015 Kapitalzuführung / Kapitalrückführung -10.895 2016 +4.811 2017 +663 2018 -70 2019 -482 TV 0 Der aus der Kapitalplanung resultierende Kapitalbedarf ist im Rahmen der Ertragswertableitung bei der Ableitung der zu diskontierenden Beträge als Kapitalzuführung / Kapitalrückführung (Jahre 2015 bis 2017) bzw. als aufsichtsrechtlich bedingte Thesaurierung (Jahre 2018 bis 2019) berücksichtigt worden. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 6. 55 Kapitalisierungszinssatz Der Ertragswert wird durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag ermittelt. Als Kapitalisierungszinssatz ist die Rendite einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage anzusetzen. Er muss dem zu kapitalisierenden Zahlungsstrom hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung äquivalent sein. Als Ausgangsgrößen für die Bestimmung von Alternativrenditen kommen insbesondere Kapitalmarktrenditen für Unternehmensbeteiligungen in Form eines Aktienportfolios in Betracht. Diese Renditen lassen sich grundsätzlich in einen Basiszinssatz und in eine von den Anteilseignern aufgrund der Übernahme unternehmerischen Risikos geforderte Risikoprämie zerlegen. Die Risikoprämie lässt sich unter den Modellannahmen des CAPM weiter in die Bestandteile der allgemeinen Marktrisikoprämie und in den das spezifische systematische Risiko des zu bewertenden Unternehmens abbildenden Betafaktor aufteilen. Die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist gemäß diesen grundsätzlichen Überlegungen erfolgt. Die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes ist auf Basis der Einzelkomponenten nach den folgenden Grundsätzen erfolgt. a) Basiszinssatz Die Bemessung des Basiszinssatzes zur Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts orientiert sich nach herrschender Auffassung an den zu erwartenden Renditen von festverzinslichen Wertpapieren der öffentlichen Hand. Für die konkrete Bestimmung des Basiszinssatzes kann von der Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen ausgegangen werden. Zur objektivierten Schätzung der Zinsstrukturkurven kann als Datenbasis auf die veröffentlichten Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank zurückgegriffen werden. Die Methodik der Ableitung des risikolosen Basiszinssatzes aus den Zinsstrukturkurven anhand der Bundesbankparameter gewährleistet gegenüber der Bestimmung des Basiszinssatzes aus den durchschnittlichen Renditen festverzinslicher Wertpapiere aus der Vergangenheit in höherem Maße die Einhaltung der Laufzeitäquivalenz sowie die erforderliche Zukunftsbezogenheit der Bestimmung des Basiszinssatzes. Aus diesem Grund ist die angewendete Methodik als vorzugswürdig zu erachten. 1240983/40012895 56 PKF FASSELT SCHLAGE Bei Verwendung einer Zinsstrukturkurve ist grundsätzlich für jedes Jahr mit dem jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz zu diskontieren. Dies führt im Rahmen der Unternehmensbewertung allerdings zu der praktischen Schwierigkeit, dass in Abhängigkeit von der Länge des Planungszeitraums und den angenommenen Wachstumsraten für die daran anschließende Phase der so genannten ewigen Rente jeweils finanzmathematisch ein barwertäquivalenter einheitlicher Zinssatz neu aus der Zinsstrukturkurve zu berechnen ist. Aus Praktikabilitätsgründen kann aus der Zinsstrukturkurve auch ein einheitlicher Basiszinssatz über den gesamten Zeitraum, das heißt beginnend mit dem ersten Jahr, berechnet und verwendet werden. Für den Detailplanungszeitraum und für das nachhaltige Ergebnis wurde ein einheitlicher Basiszinssatz von 1,00 % p.a. vor persönlicher Einkommensteuer angesetzt. Die Ermittlung des Basiszinssatzes erfolgte zum Abschluss der Bewertungsarbeiten. Gemäß den Empfehlungen des IDW wurde der Drei-Monats-Durchschnitt (22. Februar bis 21. April 2015) der nach der Svensson-Methode ermittelten Zinssätze berechnet und auf ¼-tel Prozentpunkte gerundet. Die sich auf Basis der Bundesbankparameter ergebende Zinsstrukturkurve hat unter Berücksichtigung der Hinweise des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zur Bestimmung des Basiszinssatzes per 21. April 2015 den folgenden Verlauf: Zinsstrukturkurve 1,20 1,00 Basiszins in % 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 1 6 11 16 21 -0,20 -0,40 1240983/40012895 Laufzeit in Jahren 26 31 36 PKF FASSELT SCHLAGE 57 Daraus ergibt sich rechnerisch ein Basiszins in Höhe von 1,00 %. Die Entwicklung der Zinsstrukturkurve insbesondere gegen Ende des Durchschnittszeitraumes deutet darauf hin, dass sich der Basiszins bis zur geplanten Hauptversammlung am 11. Juni 2015 weiter absenken könnte. Die Szenarioanalyse in Abschnitt IV.10 zeigt ceteris paribus die Auswirkungen einer Änderung des Basiszinssatzes auf den Wert je Aktie. Der Basiszinssatz bewegt sich mit diesen Größen auf einem historisch niedrigen Niveau, das insbesondere durch die aktuell anhaltende Finanz- und Schuldenkrise in den Ländern der Euro-Zone hervorgerufen ist. Der FAUB hat in diesem Zusammenhang in einer Stellungnahme von 19. September 2012 (IDW Fachnachrichten 10/2012, S. 568 f.) darauf hingewiesen, dass die beobachtbare Rendite deutscher Staatsanleihen dennoch unverändert die beste Schätzgrundlage für risikofreie Renditen ist, weil kein Marktversagen vorliegt und auch keine risikoärmere Anlageform mit einem vergleichbaren Marktvolumen erkennbar ist. Zur Herstellung der Steueräquivalenz zwischen der Alternativanlage und dem zu bewertenden Unternehmen ist der Basiszinssatz vor persönlichen Steuern in einen Basiszinssatz nach persönlichen Steuern überzuleiten. Unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer auf Zinseinkünfte (Abgeltungssteuer 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer von 5,5 %) ist der Basiszinssatz von 1,00 % insgesamt um einen Steuersatz von 26,375 % zu kürzen. Danach ergibt sich ein Basiszins nach persönlichen Steuern von 0,74 %. b) Risikozuschlag Der Risikozuschlag dient der Abgeltung des bei einer Investition in Anteile des zu bewertenden Unternehmens in Kauf zu nehmenden Risikos. Der Ansatz des Risikozuschlags folgt der in Theorie und Praxis übereinstimmend anerkannten Gewissheit, dass Marktteilnehmer bei einer Anlage in Unternehmensanteile zukünftige Risiken stärker gewichten als zukünftige Chancen. Diese Risikoaversion wird in der Bewertungspraxis durch einen Zuschlag auf den risikolosen Basiszins berücksichtigt. Zur Ableitung der Risikoprämie bei der objektivierten Unternehmensbewertung ist nicht auf die subjektive Risikoeinschätzung Einzelner, sondern auf das allgemeine Verhalten des Marktes abzustellen. Die für die Investition in Aktien zu zahlende Risikoprämie kann mit Hilfe von Preisbildungsmodellen am Kapitalmarkt (CAPM, Tax-CAPM) aus den am Kapitalmarkt empirisch ermittelten Aktienrenditen abgeleitet werden (vgl. Wagner et al., Weiterentwick- 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 58 lung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen IDW S 1, WPg 2004, S. 889, S. 893). Die Aktienrenditen und damit auch die Risikoprämien sind grundsätzlich durch die Ertragsteuern beeinflusst. Eine Erklärung der empirisch messbaren Aktienrenditen kann durch das Tax-CAPM erreicht werden. Das Tax-CAPM erweitert das CAPM um die explizite Berücksichtigung der Wirkungen persönlicher Ertragsteuern. Der Risikozuschlag ist dabei aus zwei separaten Faktoren, aus der Marktrisikoprämie und dem Betafaktor, abzuleiten. ba) Marktrisikoprämie Zur Bestimmung der allgemeinen Marktrisikoprämie hat es verschiedene wissenschaftliche Studien gegeben, die auf Basis von Kapitalmarktdaten die historischen Prämien von Aktien im Vergleich zu risikolosen Anleihepapieren untersucht haben. Je nach untersuchtem Zeitraum, Mittelwertbildung, persönlicher Steuerbelastung und regionaler Zuordnung gelangen diese Studien zu Marktrisikoprämien zwischen rd. 3,0 % und rd. 7,0 % (vgl. beispielhaft Stehle, Die Festlegung der Risikoprämie von Aktien im Rahmen der Schätzung des Wertes von börsennotierten Kapitalgesellschaften, WPg 2004, S. 906 ff.; Dimson / Marsh / Staunton, The Worldwide Equity Premium: A Smaller Puzzle, Working Paper London Business School, 2006; Dimson/Marsh/Staunton, Equity Premia Around the World, Working Paper London Business School, 2011). Die Aktienrenditen und die Marktrisikoprämien sind durch die persönlichen Ertragsteuern der Kapitalmarktteilnehmer beeinflusst. Die Erweiterung des CAPM durch das Tax-CAPM führt zu der Berücksichtigung dieser persönlichen Steuerbelastung in der Bewertungsgleichung des Marktmodells sowohl beim risikolosen Basiszins als auch bei der Marktrisikoprämie. Dazu ist es erforderlich, die Erkenntnisse aus den Studien zu den Marktrisikoprämien auf den deutschen Kapitalmarkt unter Berücksichtigung der persönlichen Steuerbelastung der Kapitalmarktanleger in Deutschland zu übertragen. Hierbei ging man vor dem Hintergrund des vor der Unternehmensteuerreform 2008 geltenden Steuersystems wegen der unterschiedlichen Besteuerung von Zinseinkünften, Dividenden und Kursgewinnen davon aus, dass die Nachsteuer-Marktrisikoprämien rd. 1 %Punkt über den Vorsteuer-Marktrisikoprämien liegen (vgl. Wagner / Saur / Willershausen, WPg 2008, S. 740; Zeidler / Schöniger / Tschöpel, Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform 2008 auf Unternehmensbewertungskalküle, Finanzbetrieb 2008, S. 276 ff.) 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 59 In verschiedenen Verlautbarungen des IDW und des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW werden die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf den Kapitalisierungszinssatz beschrieben. Unter Bezugnahme auf mögliche Anpassungen in den Reaktionen der Kapitalmarktteilnehmer auf die Folgen aus der Unternehmensteuerreform wird die Ansicht vertreten, dass sich die am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen unter Berücksichtigung persönlicher Steuern durch die Steueränderung leicht mindern können. Der Auffassung einer Veränderung der künftigen Marktrisikoprämien aufgrund der Unternehmensteuerreform ist zuzustimmen. Da die bisherigen empirischen Studien, aus denen sich die Schätzungen der künftigen Nachsteuerrenditen von 5,0 % bis 6,0 % ableiten, auf der unterschiedlichen Besteuerung von Zins-, Kurs- und Dividendenrenditen aufbauen, kann erwartet werden, dass neue empirische Untersuchungen allein aufgrund der durch die Abgeltungssteuer hervorgerufenen einheitlichen Besteuerung von Kurs-, Dividendenund Zinsrenditen zu anderen Einschätzungen über die künftigen Nachsteuerrenditen gelangen. Der FAUB erachtete bei Unternehmensbewertungen unter Berücksichtigung der Unternehmensteuerreform 2008 in der Vergangenheit daher zunächst eine Nachsteuermarktrisikoprämie in einer Größenordnung zwischen 4,0 % und 5,0 % für sachgerecht, empfahl jedoch zu prüfen, ob der derzeitigen Situation an den Finanzmärkten mit dem Ansatz einer Marktrisikoprämie am oberen Rand der empfohlenen Bandbreiten Rechnung zu tragen ist und ob gegebenenfalls weitere Überlegungen angezeigt sind. Eine jüngere Analyse zu impliziten Risikoprämien scheint grundsätzlich zu bestätigen, dass die derzeit geforderten Risikoprämien aufgrund einer durch die derzeitige Situation an den Finanzmärkten beeinflussten Risikoaversion der Anleger deutlich oberhalb der des langfristigen Mittels liegen (Bassemir/Gebhardt/Ruffing, Zur Diskussion um die (Nicht-) Berücksichtigung der Finanz- und Schuldenkrise bei der Ermittlung der Kapitalkosten, WPg 2012, S. 882-892). In seiner Stellungnahme vom 19. September 2012 kommt der FAUB nunmehr zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu den letzten Jahren derzeit von einer höheren Marktrisikoprämie auszugehen ist, für deren Ermittlung eine Orientierung am oberen Ende der Bandbreite historisch gemessener Aktienrenditen bzw. der daraus abgeleiteten Marktrisikoprämien 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 60 naheliegt. Der FAUB hält eine Bandbreite von 5,5 % bis 7,0 % (vor persönlichen Steuern) bzw. 5,0 % bis 6,0 % (nach persönlichen Steuern) für sachgerecht. Gemäß diesen grundsätzlichen Überlegungen wurde bei der Bewertung der OnVista AG eine Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern von 5,5 % angesetzt. bb) Betafaktor Zur Ableitung des unternehmensspezifischen Risikozuschlags ist die durchschnittliche Marktrisikoprämie im Hinblick auf die besondere Risikostruktur des Bewertungsobjekts anzupassen. Diese Anpassung an das unternehmens- und branchenspezifische Risiko erfolgt entsprechend der Bewertungsgleichung des Marktmodells des CAPM mittels des sogenannten Betafaktors, der das bewertungsrelevante systematische Risiko des Unternehmens im Vergleich zum Gesamtmarkt angibt. Zur Bestimmung des künftig erwarteten Betafaktors kann bei börsennotierten Unternehmen grundsätzlich auf den eigenen am Kapitalmarkt beobachtbaren Betafaktor zurückgegriffen werden, sofern dieser für die Prognose des systematischen Risikos des Unternehmens geeignet ist. Darüber hinaus können Betafaktoren einer sogenannten Peer Group herangezogen werden (vgl. dazu OLG Frankfurt v. 30.08.2012, Az. 21 W 14/11, Tz. 72 (juris)). Raw Beta oder Adjusted Beta Im Rahmen der Ableitung des Risikozuschlags sind in der Praxis der Unternehmensbewertung sowohl adjusted- als auch raw-Betafaktoren ähnlich verbreitet und werden regelmäßig verwendet. Die Bewertungspraxis zeigt, dass keine dieser methodischen Ableitungen überwiegt; auch Finanzdienstleister informieren standardmäßig über beide Werte. Die Methode der Anpassung von historischen Betafaktoren zu Prognosezwecken ist empirisch abgeleitet (vgl. Blume, Betas and Their Regression Tendencies, The Journal of Finance 1975, S. 785-795; Timmreck, Finanzbetrieb 2002, S. 300, 304). Die Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der beiden Methoden ist nicht einheitlich (keine Bevorzugung oder Ablehnung einer Methode: vgl. OLG Stuttgart v. 17. März 2010, 20 W 9/08, Tz. 178 (juris); OLG München v. 14. Juli 2009, 31 Wx 121/06, Tz. 23 f.; Ablehnung von adjusted-Betafaktoren: OLG Frankfurt v. 18. Dezember 2014, 21 W 34/12). Konzeptionell berücksichtigt die Adjustierung des Rohbeta die aus den empirischen Studien gewonnene Erkenntnis, dass Betafaktoren langfristig gegen den Marktdurchschnitt von Eins tendieren. Die Anpassung des 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 61 Rohbeta erfolgt durch die Gewichtung mit 2/3 Rohbeta zuzüglich 1/3 Marktdurchschnitt von Eins. Im Rahmen der Bewertung der OnVista AG wurden raw-Betafaktoren verwendet. Vergleich der Rendite-Intervalle Im Rahmen der Festlegung des Intervalls der Betaberechnung ist zwischen statistischen Signifikanzkriterien einerseits und der Aktualität der Eingangsdaten andererseits abzuwägen. Während ein größerer Stichprobenumfang und ein längerer Betrachtungszeitraum für größere statistische Aussagefähigkeit sprechen, birgt ein kürzerer Zeitraum den Vorteil größerer Aktualität. In der Praxis werden regelmäßig Zeiträume von fünf Jahren mit monatlichen Renditen (d.h. rd. 59 Datenpunkte) und von zwei Jahren mit wöchentlichen Renditen (d.h. rd. 103 Datenpunkte) verwendet. Zu Gunsten des fünfjährigen Intervalls spricht theoretisch, dass die Verlängerung des Rendite-Intervalls die Verzerrung der Beta-Schätzung durch den sog. Intervalling-Effekt verringern kann (vgl. Zimmermann (1997), Schätzung und Prognose von Betawerten, S. 99 ff.). Für das zweijährige Intervall sprechen dagegen der größere Stichprobenumfang und die größere Aktualität zum Bewertungsstichtag. Grundsätzlich ist das fünfjährige Intervall aufgrund der meist größeren statistischen Aussagefähigkeit als vorzugswürdig zu betrachten. Statistische Signifikanz Der Betafaktor wird mittels Regressionsanalysen aus Kapitalmarktdaten des Anbieters Bloomberg LP abgeleitet. Die Ermittlung des Betafaktors erfolgt anhand einer linearen Regression der unternehmensspezifischen Aktienkursrendite auf die Rendite des Aktienindex. Der Betafaktor wird aus der Steigung einer Regressionsgeraden durch eine sog. „Punktwolke“ aus Renditepaaren von Aktienrenditen und Marktrenditen errechnet. Dabei ist der Betafaktor aus genau der Steigung bestimmt, bei der sich die geringsten Abstände der Punkte von dieser Regressionsgeraden ergeben. Ergänzend zur rechnerischen Ermittlung der Steigung der Regressionsgeraden ist auch die Aussagekraft der Regressionsanalyse zu untersuchen. Zur Beurteilung der Güte einer Regression kommen als statistische Maße im Wesentlichen das Bestimmtheitsmaß (R²) und der so genannte T-Test zur Anwendung. Daneben treten Kriterien wie die Liquidität des Handels und der Preisbildung der untersuchten Aktien. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 62 Das Bestimmtheitsmaß (R²) ist ein Indikator für die statistische Aussagefähigkeit der Regressionsgleichung. Es gibt an, welcher Anteil der Aktienkursrendite durch die Indexrendite erklärt wird. Im Modellfall des CAPM ist nur das systematische Risiko bewertungsrelevant, so dass dort bei einem R² von 1 alle Beobachtungspunkte (d.h. die Renditepaare der Aktie und des Marktportfolios) auf einer Geraden liegen, die mit der Regressionsgeraden übereinstimmt. Ein in der Praxis zu beobachtender Wert für R² unter 1 bedeutet, dass ein bestimmter Anteil der in der Stichprobe beobachteten Aktienkursentwicklung nicht durch die Einflüsse des Marktes, sondern durch andere Einflussfaktoren erklärbar ist (vgl. Dörschell / Franken / Schulte, Der Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung, 2. Auflage, 2012, S. 177). Generell gibt es keine eindeutige Untergrenze für eine ausreichende statistische Signifikanz. In der Rechtsprechung wurde in Bezug auf das Bestimmtheitsmaß R² entschieden, dass Werte, die sehr nahe bei Null liegen, keine ausreichende Signifikanz mehr aufweisen (vgl. OLG Stuttgart, 18. Dezember 2009, 20 W 2/08, Tz. 247 (juris) für R² von 0,051 bzw. 0,054; OLG Frankfurt, 29. April 2011, 21 W 13/11, Tz. 77 (juris) für ein R² von 0,02). Selbst bei Werten von 0,07 bzw. 0,11 wird die statistische Güte teilweise als zu gering erachtet (vgl. OLG Stuttgart, 22. September 2009, AG 2010, S. 42, 45). Mit dem T-Test wird der statistische Zusammenhang zwischen der Rendite der Aktien und der des Aktienindex mit einer ausreichenden Konfidenzwahrscheinlichkeit (i.d.R. zwischen 95 % oder 99 %) untersucht. Überschreitet der T-Wert einen kritischen Wert wird mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit von einem statistisch gesicherten Zusammenhang ausgegangen. Historischer Betafaktor der OnVista AG Im Rahmen der Ableitung des Betafaktors wurden die Betafaktoren der OnVista AG ermittelt. Die Ableitung der Betafaktoren erfolgte über einen Zwei-Jahreszeitraum auf Basis von wöchentlichen Renditen und über einen Fünf-Jahreszeitraum auf Basis von monatlichen Renditen. Als Referenzindex ist der CDAX-Index herangezogen worden. Zudem wurde untersucht, ob die ermittelten Betafaktoren in Bezug auf die statistische Signifikanz (R² und TTest) sowie auf bestimmte Liquiditätskennzahlen (Anzahl der Handelstage, Handelsvolu- 1240983/40012895 63 PKF FASSELT SCHLAGE men sowie Spanne zwischen Angebots- und Nachfragekurs / bid-ask-Spread) valide Werte aufweisen. Die folgenden Übersichten zeigen die Betafaktoren (raw) der OnVista AG für die eine Periode von fünf Jahren mit monatlichen Renditen und von zwei Jahren mit wöchentlichen Renditen. Der Untersuchungszeitraum endet am 26. Januar 2015, dem Tag vor der Bekanntmachung der Strukturmaßnahme (vgl. dazu OLG Frankfurt, 30. August 2012, 21 W 14/11, Tz. 80 (juris)). 5-Jahres-Zeitraum mit monatlichen Renditen: Unternehmen OnVista AG Levered Beta 0,35 R² 0,03 2-Jahres-Zeitraum mit wöchentlichen Renditen: Unternehmen OnVista AG Levered Beta 0,35 R² 0,02 Aufgrund des geringen Werts für den T-Test sowie für das Bestimmtheitsmaß R² ist als Ergebnis abzuleiten, dass der eigene Betafaktor der OnVista AG als Grundlage für die Prognose des systematischen Risikos der Gesellschaft nicht geeignet erscheint. Dies wird gestützt durch die Auswertung der Liquiditätskennzahlen, die bei sehr geringem Handelsvolumen große bid-ask-Spreads von durchschnittlich über 15 % aufweisen. Auch die Kursentwicklung der OnVista AG im Vergleich zum CDAX in den Jahren 2010 bis 2015 zeigt, dass die Entwicklung des Börsenkurses der OnVista AG das systematische Risiko nicht zutreffend abbildet. 1240983/40012895 64 PKF FASSELT SCHLAGE 25 1.200 1.000 20 800 15 600 10 400 5 0 04.01.2010 200 0 04.01.2011 04.01.2012 OnVista AG 04.01.2013 04.01.2014 04.01.2015 CDAX Index Quelle: Bloomberg Die Graphik zeigt den Kurs der OnVista AG im Vergleich zum Kurs des CDAX. Der Börsenkurs der OnVista AG hat sich im Betrachtungszeitraum, spätestens aber seit dem Jahr 2012 vom allgemeinen Marktgeschehen entkoppelt. Angesichts dieser Entwicklung ist der unternehmenseigene Betafaktor der OnVista AG für den maßgeblichen Referenzzeitraum ökonomisch nicht aussagefähig und als Maßstab für das systematische Risiko nicht geeignet. Peer Group Betafaktor Zur Ableitung eines für das systematische Risiko der OnVista AG geeigneten Betafaktors wurde der durchschnittliche Betafaktor einer Peer Group anhand von Daten des Finanzinformationsdienstleisters Bloomberg LLP („Bloomberg“) abgeleitet. Die Peer Group wurde aus Unternehmen gebildet, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen mit dem der OnVista AG übereinstimmt bzw. deren Geschäftsmodell durch vergleichbare Risikofaktoren beeinflusst wird. Dabei ist zu beachten, dass die OnVista AG in ihrem Geschäftsmodell die Verbreitung und Vermarktung unabhängiger Finanzinformationen über das Internet mit dem Angebot eines Online-Brokers vereint. Die Zusammenstellung der Peer Group erfolgte daher aus Unternehmen, die Online-Brokerage oder Online-Banking und / oder Internetangebote, insbesondere Finanzinformationen, in Deutschland und Europa anbieten, verbreiten oder vermarkten. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 65 Die Peer Group besteht aus folgenden Unternehmen: Peer Group Online-Brokerage und Online-Banking Avanza Bank Holding AB, Stockholm / Schweden Die Avanza Bank ist eine Online-Bank, die sich im Wesentlichen an private Sparer wendet. Sie bietet unter anderem eine große Bandbreite von Sparprodukten und Vorsorgelösungen, 1.300 Fonds aus 130 Fondsunternehmen, Handel auf allen skandinavischen Märkten, den USA und Kanada online oder per Telefon, Analysetools und aktuelle News und neutrale Empfehlungen des Online-Magazins Placera und des wöchentlichen Magazins Börsveck an. Die Bank erzielte im Jahr 2014 ein Jahresergebnis in Höhe von ca. 27,4 Mio. EUR. BinckBank NV, Amsterdam / Niederlande Die BinckBank hat sich auf Online-Brokerage konzentriert. Sie bietet privaten Investoren eine Website zur Tätigung weltweiter Investitionen an. Dabei ist das Unternehmen vor allem in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Italien aktiv. Neben dem OnlineBrokerage stellt das Unternehmen auch Asset Management Services bereit. Im Jahr 2014 erwirtschaftete die BinckBank einen Jahresüberschuss von ca. 31,4 Mio. EUR. Bourse Direct, Paris / Frankreich Bourse Direct ist ein französisches Online-Brokerage-Unternehmen. Zu den Produkten des Unternehmens zählen Depots und Investmentfonds, die von Kunden über das Internet oder Telefon gehandelt werden können. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte das Unternehmen ein Jahresergebnis in Höhe von 3,4 Mio. EUR. Nordnet AB, Alvik / Schweden Nordnet AB ist eine schwedische Bank, die ihre Tätigkeiten in Schweden, Norwegen, Dänemark und Finnland schwerpunktmäßig im Online-Handel ausführt. Das Unternehmen bietet seinen Kunden verschiedene Kontotypen je nach Bedarf, Wertpapierhandel auf sieben Märkten und über 1.000 Fonds an. Das Jahresergebnis betrug im Geschäftsjahr 2014 ca. 30,3 Mio. EUR. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 66 Swissquote Group Holding SA, Gland / Schweiz Die Swissquote Gruppe bietet vollintegrierte Online Financial Services in der Schweiz an. Ihr Angebot umfasst unter anderem die Kontenführung in unterschiedlichen Währungen, die Depotverwahrung, das Angebot zur Anlage von liquiden Mitteln in Festgelder und Geldmarktfonds, den Handel von Aktien, Fonds, Optionen und Obligationen an unterschiedlichen Börsen. Daneben betreibt die Gruppe eine Finanzplattform. Das Jahresergebnis betrug im Geschäftsjahr 2014 ca. 22,1 Mio. EUR. Commerzbank AG, Frankfurt am Main / Deutschland Die Commerzbank ist eine führende, international agierende Geschäftsbank mit Standorten in mehr als 50 Ländern. Kernmärkte der Commerzbank sind Deutschland und Polen. Sie ist in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets und Central & Eastern Europe. Sie bietet somit sowohl Privat- und Firmenkunden als auch institutionellen Investoren ein breites Portfolio an Bank- und Kapitalmarktdienstleistungen an. Die Commerzbank AG erzielte im Jahr 2014 ein Konzernergebnis von ca. 264 Mio. EUR. Die Commerzbank bietet mit ihrem Tochterunternehmen comdirect AG, einer Direktbank und starkem Anbieter im Online-Wertpapiergeschäft, Brokerage, Banking und Beratung. Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main / Deutschland Die Deutsche Bank AG bietet weltweit einen umfassenden Finanzservice an. Zu den Geschäftsfeldern gehören Private & Business Clients, Asset & Wealth Management, Corporate Banking & Securities, Global Transaction Banking, Non-Core Operations Unit, Risk und Chief Operating Office. Das Angebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Das Jahresergebnis des Konzerns im Jahr 2013 betrug 681 Mio. EUR. Mit maxblue bietet die Deutsche Bank ein Online Brokerage Angebot für Privatanleger an. BNP Paribas SA, Paris / Frankreich BNP Paribas ist eine global tätige Bank aus Frankreich und ist in Europa insbesondere in den Ländern Belgien, Frankreich, Italien und Luxemburg tätig. Die beiden Kerngeschäftsfelder sind Retail Banking & Services und Corporate & Institutional Banking. Sie hat ein breit aufgestelltes Produkt- und Dienstleistungsangebot, womit sie Privat- und Geschäfts- 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 67 kunden sowie institutionelle Investoren anspricht. Das Jahresergebnis der BNP Paribas SA betrug im Jahr 2014 507 Mio. EUR. BNP Paribas ist mit der DAB Bank AG und der Marke Consorsbank in Deutschland vertreten. Die DAB Bank AG stellt als Direktbank eine umfassende Produkt- und Dienstleistungspalette rund um die Themen Banking, Geldanlage und Trading zur Verfügung. Consorsbank bietet im Privatkundenbereich Girokonten, Tagesgeld, alle wesentlichen Formen des Wertpapierhandels bis hin zu Versicherungen und einer Plattform für Baufinanzierungen an. Wertpapiere können sowohl börslich als auch außerbörslich im In- und Ausland gehandelt werden. Mit der Handelssoftware „ActiveTrader Pro“ wendet sich das Unternehmen zudem an professionelle Daytrader. ING Groep NV, Amsterdam / Niederlande Die ING Groep NV ist ein weltweit tätiges Finanzinstitut aus den Niederlanden. Das aktuelle Angebot der Gruppe umfasst Banking, Investment, Lebensversicherung und Rentenleistungen. Das Unternehmen ist mit der Online-Direktbank ING DiBa aktiv und ist eine der größten Privatkundenbanken in Deutschland. Die Kerngeschäftsfelder in Deutschland sind Sparanlagen, Baufinanzierungen, Wertpapiergeschäft, Verbraucherkredite und Girokonten für Privatkunden. Die ING Groep NV erzielte im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.251 Mio. EUR. Peer Group Portal Business (Online-Vermarktung und Verbreitung von Finanzinformationen) Tomorrow Focus AG, München / Deutschland Die TOMORROW FOCUS AG ist in den drei Segmenten Online-Travel, Publishing und Subscription tätig. Das Online-Travel-Segment beinhaltet alle Reise-Geschäftsmodelle. Das Segment Publishing umfasst die TOMORROW FOCUS News+ GmbH, zu der das Nachrichten- und Nutzwertportal FOCUS ONLINE, das Finanz- und Börsenportal FINANZEN100 sowie andere Internet-Portale gehören. Das Subscription-Segment schließt die kostenpflichtigen Service-Abonnements und Portale ein. Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von ca. 188,6 Mio. EUR und ein Konzernergebnis von ca. 11,9 Mio. EUR. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 68 Axel Springer SE, Berlin / Deutschland Axel Springer SE verbreitet Informationen und Unterhaltung auf digitalen Vertriebswegen und in Printmedien. Das Portfolio umfasst multimediale Markenfamilien und OnlineAngebote sowie Beteiligungen an TV- und Radioaktivitäten. Axel Springer gliedert sich in drei operative Segmente: Bezahlangebote, Vermarktungsangebote und Rubrikenangebote. Die Bezahlangebote richten sich überwiegend an zahlende Leser von digitalen Medienangeboten sowie gedruckten Zeitungen und Zeitschriften. Das Segment Vermarktungsangebote generiert Erlöse durch Werbekunden in der reichweitenbasierten und performancebasierten Vermarktung. Das Segment Rubrikenangebote umfasst Erlöse durch Stellen- und Immobilienanzeigenkunden. Im Jahr 2014 erwirtschaftete der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von ca. 3.037,9 Mio. EUR und einen Konzernüberschuss von ca. 235,7 Mio. EUR. Yahoo! Inc., Sunnyvale, California / USA Yahoo! Inc. ist ein US-amerikanisches, global agierendes Unternehmen, das internetbasierte Serviceleistungen anbietet. Das Unternehmen betreibt ein auf Entertainment, Sport und Wirtschaft ausgerichtetes Onlineportal mit einem starken Fokus auf Display-Werbung. Zum Unternehmen gehören unter anderem die Portale Yahoo News und Yahoo Finance. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von ca. 4.423,3 Mio. EUR und ein Jahresergebnis von ca. 1.300,9 Mio. EUR. Hi-Media SA, Paris / Frankreich Das Unternehmen ist in acht europäischen Ländern aktiv. Dabei ist die Hi-Media Gruppe in zwei zentralen Segmenten tätig: Digitale Werbung mit HiMedia und Online Payment mit HiPay. Mit HiMedia bietet der Konzern seinen Kunden ein breites Spektrum an Werbelösungen zur Optimierung ihrer Digitalstrategien an. Mit HiPay stellt der Konzern die Abwicklung aller Transaktionen für jede Art von Abrechnungs- und Bezahllösungen zur Verfügung. Der Konzern erreichte im Geschäftsjahr 2013 Umsatzerlöse in Höhe von ca. 185,3 Mio. EUR und ein Konzernergebnis in Höhe von 1,9 Mio. EUR. Ad Pepper Media International NV, Amsterdam / Niederlande Die ad pepper media-Gruppe ist eines der führenden unabhängigen Vermarktungsnetzwerke und Anbieter von Branchentechnologien im Bereich Online-Werbung. Das Unter- 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 69 nehmen ist in drei zentralen Segmenten tätig: ad pepper media umfasst DisplayPerformance und E-Mail-Marketing, Webgains bietet Lösungen in allen Bereichen des Affiliate-Managements und ad agents beinhaltet Suchmaschinenmarketing, Suchmaschinenoptimierung und Performance-Marketing. Im Geschäftsjahr 2013 erreichte der Konzern einen Umsatz in Höhe von 49,6 Mio. EUR und ein Jahresergebnis von 5,1 Mio. EUR. Ableitung des Betafaktors der Peergroup Die Ableitung des Betafaktors erfolgte über einen Fünf-Jahreszeitraum auf Basis von monatlichen Renditen und über einen Zwei-Jahres-Zeitraum auf Basis von wöchentlichen Renditen. Als Referenzindex wurde jeweils der liquideste lokale Index herangezogen. Zudem wurde untersucht, ob die ermittelten Betafaktoren in Bezug auf die statistische Signifikanz (R² und T-Test) sowie auf bestimmte Liquiditätskennzahlen (Anzahl der Handelstage, Handelsvolumen sowie Spanne zwischen Angebots- und Nachfragekurs) valide Werte aufweisen. Die Höhe des Betafaktors ist grundsätzlich abhängig von dem Verschuldungsgrad des Unternehmens. Da die künftig erwartete Kapitalstruktur der OnVista AG sich von der Kapitalstruktur der Peer Group-Unternehmen unterscheidet, sind die Betafaktoren der Peer Group des Geschäftsbereichs Portal Business zunächst um die Kapitalstruktur (Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital, jeweils zu Marktwerten) bereinigt und in unverschuldete Betafaktoren übergeleitet worden (sog. Unlevern). Da es sich bei den Peer Group Unternehmen des Geschäftsbereichs Online-Brokerage um Finanzinstitute handelt, bei denen die Aufnahme von Fremdkapital Teil des operativen Geschäfts ist, ist eine Bereinigung und Überleitung in unverschuldete Betafaktoren nicht vorzunehmen (vgl. Adamus/Koch, Bewertung von Banken, in: Drukarczyk/Ernst (Hrsg.): Branchenorientierte Unternehmensbewertung, 2006, S. 155 f.). Die unverschuldeten und verschuldeten Betafaktoren für die Unternehmen der Peer Group in den zuvor dargestellten Zeiträumen und im Vergleich zu den genannten Börsenindizes stellen sich wie folgt dar: 1240983/40012895 70 PKF FASSELT SCHLAGE Peer Group Online-Brokerage, 5-Jahres-Zeitraum mit monatlichen Renditen: Unternehmen Avanza Bank Holding AB BinckBank NV Bourse Direct Nordnet AB Swissquote Group Holding SA Commerzbank AG Deutsche Bank AG BNP Paribas SA ING Groep NV Mittelwert Beta 1,41 0,75 1,01 1,53 1,24 1,14 1,26 1,58 1,70 1,29 R² 0,32 0,12 0,22 0,30 0,23 0,18 0,40 0,66 0,50 0,33 Quelle: Bloomberg, PKF-Analyse auf Basis von monatlichen Renditen über einen 5-Jahres-Zeitraum Peer Group Online-Brokerage, 2-Jahres-Zeitraum mit wöchentlichen Renditen: Unternehmen Avanza Bank Holding AB BinckBank NV Nordnet AB Swissquote Group Holding SA Commerzbank AG Deutsche Bank AG BNP Paribas SA ING Groep NV Mittelwert Beta 0,96 0,78 0,97 0,68 1,08 1,20 1,20 1,49 1,04 R² 0,22 0,13 0,16 0,12 0,20 0,51 0,59 0,59 0,32 Quelle: Bloomberg, PKF-Analyse auf Basis von wöchentlichen Renditen über einen 2-Jahres-Zeitraum Für den Zwei-Jahres-Zeitraum weist die Aktie der Bourse Direct keine ausreichende statistische Signifikanz auf, die im Fünf-Jahres-Zeitraum noch gegeben war. Die Mittelwerte der unverschuldeten Betafaktoren (raw) der Peer Group Online-Brokerage für den Fünf-Jahres-Zeitraum und den Zwei-Jahres-Zeitraum liegen zwischen 1,29 und 1,04. Für die Prognose des Betafaktors der Online-Brokerage Aktivitäten der OnVista AG ist der Bewertung ein Betafaktor von (gerundet) 1,20 zugrunde gelegt worden, der in der Mitte der ermittelten Bandbreite liegt. 1240983/40012895 71 PKF FASSELT SCHLAGE Peer Group Portal Business, 5-Jahres-Zeitraum mit monatlichen Renditen: Unternehmen Tomorrow Focus AG Axel Springer SE Yahoo! Inc Hi-Media SA Ad Pepper Media International NV Mittelwert Levered Beta 0,95 0,81 1,09 0,86 1,04 0,95 Unlevered Beta 0,92 0,75 1,23 0,74 2,22 1,17 R² 0,25 0,33 0,29 0,13 0,21 0,24 Quelle: Bloomberg, PKF-Analyse auf Basis von monatlichen Renditen über einen 5-Jahres-Zeitraum Peer Group Portal Business, 2-Jahres-Zeitraum mit wöchentlichen Renditen: Unternehmen Tomorrow Focus AG Axel Springer SE Yahoo! Inc Hi-Media SA Mittelwert Levered Beta 0,61 0,63 1,36 0,54 0,79 Unlevered Beta 0,56 0,59 1,54 0,48 0,79 R² 0,14 0,22 0,25 0,06 0,17 Quelle: Bloomberg, PKF-Analyse auf Basis von wöchentlichen Renditen über einen 2-Jahres-Zeitraum Für den Zwei-Jahres-Zeitraum weist die Aktie der Ad Pepper Media International NV keine ausreichende statistische Signifikanz auf, die im Fünf-Jahres-Zeitraum noch gegeben war. Die Mittelwerte der unverschuldeten Betafaktoren (raw) der Peer Group Portal Business für den Fünf-Jahres-Zeitraum und den Zwei-Jahres-Zeitraum liegen zwischen 1,17 und 0,79. Für die Prognose des Betafaktors der Portal Business Aktivitäten der OnVista AG ist der Bewertung ein Betafaktor von (gerundet) 0,80 zugrunde gelegt worden, der an der Untergrenze der ermittelten Bandbreite liegt. In Abhängigkeit des Einflusses und der Entwicklung der Geschäftsbereiche Online Brokerage und Portal Business auf die zukünftigen Ergebnisse der OnVista AG ist ein gewichteter Betafaktor anzuwenden. Basierend auf den geplanten Umsatz- und Kostenentwicklungen der OnVista AG erscheint für das systematische Risiko ein Betafaktor von insgesamt 1,0 angemessen. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE c) 72 Wachstumsabschlag Planungsrechnungen werden regelmäßig auf Basis von nominalen Größen aufgestellt, wonach inflationsbedingte Steigerungen direkt in den geplanten Aufwands- und Ertragsposten der Planung erfasst werden. Ob aus den inflationsbedingten Steigerungen ein Gewinnwachstum resultiert, hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, inflationsbedingt ansteigende Kosten durch Preiserhöhungen weiterzugeben oder durch Effizienzsteigerungen auszugleichen. Eine jährliche Steigerung der finanziellen Überschüsse in Höhe der Inflationsrate kann demnach nicht ohne weiteres angenommen werden. Dies würde unterstellen, dass inflationäre Kostensteigerungen in gleichem Maße an die Kunden des zu bewertenden Unternehmens weitergegeben werden können. Während in der Detailplanungsphase das Gewinnwachstum und inflationsbedingte Steigerungen direkt in die Einzelkomponenten der Planung eingearbeitet sind, ist ein weiteres Wachstum im Zeitraum der ewigen Rente allein in der Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses noch nicht enthalten. Das Wachstum im Zeitraum der ewigen Rente wird daher in der Bewertungspraxis üblicherweise durch das finanzmathematisch äquivalente Verfahren eines Abschlags vom Diskontierungszinsfuß vorgenommen. Dabei wird durch die in der Phase des nachhaltigen Ergebnisses thesaurierten und den Anteilseignern fiktiv zugerechneten Beträge aus der Thesaurierung bereits ein Teil des operativen Wachstums abgebildet, das aus den thesaurierten Mitteln finanziert wird. Ein darüber hinaus gehendes, inflationsbedingtes Wachstum wird durch den Wachstumsabschlag abgebildet. Schätzungen von Bankanalysten sowie des Internationalen Währungsfonds ergeben Wachstumserwartungen für die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland für die Jahre 2015 bis 2017 in einer Bandbreite von -0,30 % und 2,60 %, von 2011 bis 2014 lag die durchschnittliche Veränderung bei 1,45 %: 1240983/40012895 73 PKF FASSELT SCHLAGE Statistisches Bundesamt Stand des Verbraucherpreisindex Deutschland (Basis 2010 = 100) Veränderung in % (Durchschnitt) 2011 2014 102,10 106,60 1,45% Prognose von Bankanalysten Veränderungen Verbraucherpreisindex Deutschland 2015 Minimum Maximum -0,30 1,00 0,23 2016 Minimum Maximum 0,50 2,60 1,50 2017 Minimum Maximum 0,90 2,50 1,63 Schätzungen des Internationalen Währungsfonds Veränderungen Verbraucherpreisindex Deutschland 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung in % (Durchschnitt) Veränderung in % 0,79 0,21 1,32 1,50 1,64 1,78 1,92 Quelle: Statistisches Bundesamt, Bloomberg, Internationaler Währungsfonds, PKF-Analyse Der Durchschnitt der Analystenschätzungen von Banken für die Entwicklung der Verbraucherpreise und die diesbezüglichen Schätzungen des Internationalen Währungsfonds für die Jahre 2015 bis 2017 liegen zwischen 0,21 % und 1,63 %. Diese Prognosen für die gesamtwirtschaftliche Inflationsrate sind jedoch nicht ohne weiteres als angemessene Wachstumsrate für die OnVista AG zu übernehmen, vielmehr sind diese als Basis für die unternehmensspezifische effektive Wachstumsrate heranzuziehen. Die Ableitung hat auf die Verhältnisse des zu bewertenden Unternehmens abzustellen. Untersuchungen zum durchschnittlichen Gewinnwachstum in Westdeutschland haben eine durchschnittliche, von Konjunkturzyklen unabhängige Rate von 45 % bis 50 % der durchschnittlichen Preissteigerungsrate ergeben (Widmann/Schieszl/Jeromin, Finanzbetrieb 2003, S. 800 ff.). 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 74 Bei einem Gewinnwachstum von rd. 50 % des Preisanstiegs sowie einem prognostizierten durchschnittlichen Preisanstieg für die Jahre ab 2016 zwischen 1,32 % und 1,92 % ergäbe sich ein Wachstumsabschlag zwischen 0,66 % und 0,96 %. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass die OnVista AG von einem Trend zur Verlagerung der Bankgeschäfte und der Nutzung von Finanzinformationen zu Onlineanbietern profitiert und insoweit ein höheres unternehmensspezifisches Wachstum erreichen kann. Der Bewertung wurde daher für die Geschäftsjahre ab 2019 ff. ein Wachstumsabschlag von 1,0 % zugrunde gelegt. 1240983/40012895 75 PKF FASSELT SCHLAGE d) Ergebnis Zusammenfassend ergeben sich demnach für die Detailplanungsphase der Geschäftsjahre 2015 bis 2019 und für die Phase der ewigen Rente ab dem Geschäftsjahr 2019 (TV) die nachfolgend dargestellten Kapitalisierungszinssätze: Basiszins vor persönlichen Steuern ./. Abgeltungssteuer 2015 2016 2017 2018 2019 1,00% 1,00% 1,00% 1,00% 1,00% 1,00% -0,26% TV -0,26% -0,26% -0,26% -0,26% -0,26% Basiszins nach persönlichen Steuern 0,74% 0,74% 0,74% 0,74% 0,74% 0,74% Marktrisikoprämie 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Risikozuschlag (Marktrisikoprämie x Betafaktor) Betafaktor 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% 5,50% Wachstumsrate ewige Rente 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 1,00% Kapitalisierungszins 6,24% 6,24% 6,24% 6,24% 6,24% 5,24% Der unverschuldete Betafaktor wird regelmäßig durch das sog. Relevern an die Kapitalstruktur (Quotient aus Nettofinanzposition und Ertragswert, jeweils zum 1. Januar) angepasst. Das Produkt aus (verschuldetem) Betafaktor und Marktrisikoprämie bildet den Risikozuschlag, der in Addition mit dem Basiszinssatz den jeweiligen periodenspezifischen Diskontierungszinssatz ergibt. Bei der Bewertung der OnVista AG war, insbesondere aufgrund der Qualifikation der Gesellschaft als Finanzinstitut und der bezogen auf den Bereich Portal Business fehlenden Verschuldung, von einem Relevern abzusehen. 1240983/40012895 76 PKF FASSELT SCHLAGE 7. Ertragswert Der Ertragswert aus dem operativen Geschäft der OnVista AG leitet sich auf Basis der in Abschnitt IV.4 abgeleiteten finanziellen Überschüsse der Gesellschaft sowie auf Basis der in Abschnitt IV.5 abgeleiteten Kapitalisierungszinssätze und Barwertfaktoren unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer auf die Ausschüttungen und der effektiven Veräußerungsgewinnbesteuerung auf die Thesaurierungsbeträge wie folgt ab: 2015 2016 -1.677 -1.216 -427 1.853 2.878 aufsichtsrechtlich bedingte Thesaurierung 0 0 0 -70 -482 0 wachstumsbedingte Thesaurierung 0 0 0 0 0 -265 2.147 Jahresergebnisse ausschüttungsfähige Jahresergebnisse 2017 2018 2019 TV 2.412 -1.677 -1.216 -427 1.783 2.395 Ausschüttungsquote 0% 0% 0% 40% 40% 40% Thesaurierungsquote 100% 100% 100% 60% 60% 60% Thesaurierung -1.677 -1.216 -427 1.070 1.437 1.288 Ausschüttung 0 0 0 713 958 859 Abgeltungssteuer auf Ausschüttung 0 0 0 -188 -253 -226 Nettoausschüttung Zurechnung aus Thesaurierung Effektive Veräußerungsgewinnbesteuerung 0 0 0 525 705 632 -1.677 -1.216 -427 1.070 1.437 1.288 0 0 0 -141 -190 -213 -1.677 -1.216 -427 929 1.248 1.075 Kapitalzuführung / Kapitalrückführung -10.895 4.811 663 0 0 0 Zurechnung Anteilseigner -12.572 3.595 236 1.454 1.953 1.707 Ertragswert jeweils zum 31.12. 31.937 30.334 31.989 32.530 32.606 0 Zwischensumme Kapitalisierung 19.365 33.928 32.225 33.984 34.559 1.707 Wertbeitrag aus Thesaurierung Diskontierungszinssatz per 1.1. 6,24% 6,24% 6,24% 6,24% 6,24% 5,24% Barwertfaktor 0,9413 0,9413 0,9413 0,9413 0,9413 19,0976 Ertragswert jeweils zum 1.1. 18.228 31.937 30.334 31.989 32.530 32.606 Tage Aufzinsung: Ertragswert zum 11. Juni 2015 Anzahl Aktien gesamt abzüglich eigene Aktien Relevante Anzahl der Aktien in Stück Wert je Aktie zum 11. Juni 2015 161 18.730 7.370.000 -12.389 7.357.611 2,55 Im Detailplanungszeitraum sind mit der Erzielung positiver Ergebnisse in 2018 wieder Ausschüttungen in Höhe von 40 % geplant. Die aufsichtsrechtlich notwendige Kapitalzuführung / mögliche Kapitalrückzahlung (Jahre 2015 bis 2017) bzw. die aufsichtsrechtlich bedingte Thesaurierung (Jahre 2018 bis 2019) (vgl. Ausführungen in Abschnitt IV.5) sind in der Ertragswertableitung jeweils zum Ende der jeweiligen Perioden vorgesehen. In der Phase der ewigen Rente wurde von einer Ausschüttungsquote von 40 % ausgegangen, die aus einer Analyse der durchschnittlichen Ausschüttungsquoten der Peergroup abgeleitet wurde. 1240983/40012895 77 PKF FASSELT SCHLAGE Zusätzlich wurde zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums in der Phase der ewigen Rente / TV eine bilanzielle Thesaurierung in Höhe der angenommen Wachstumsrate von 1,0 % bezogen auf das eingesetzte Kapital angesetzt. Dies ist notwendig, um die preisbedingt wachsenden Aktiva und Passiva in den Jahren der ewigen Rente zu finanzieren sowie um die aufsichtsrechtlich notwendige Kapitalerhaltung sicherzustellen. Die bilanzielle Thesaurierung führt dazu, dass die mit der Rate von 1,0 % wachsenden Aktiva und Passiva durch das damit ebenfalls mit der Wachstumsrate von 1,0 % wachsende Eigenkapital finanziert werden, sodass in jedem Jahr der ewigen Rente Aktiva und Passiva ausgeglichen sind. Die thesaurierten Beträge, die die hieraus resultierenden zukünftigen Wertsteigerungen repräsentieren, werden den Anteilseignern unter Berücksichtigung der persönlichen Steuern auf Kursgewinne direkt zugerechnet. Die unmittelbare Zurechnung der thesaurierten Mittel führt im Vergleich zu der Alternative einer unternehmensinternen Wiederanlage in Höhe der Thesaurierungsbeträge zum Kapitalisierungszinssatz (vor Unternehmenssteuern) zu gleichen Ergebnissen. Bei der Ableitung der zu diskontierenden Beträge ist die persönliche Steuerbelastung der Anteilseigner zu berücksichtigen. Die Steuerbelastung auf die Ausschüttungsbeträge wurde in Höhe der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag mit 26,375 % berücksichtigt. Wie oben zu den methodischen Grundlagen weiter erläutert, wurde bei der Ermittlung der zu diskontierenden Beträge aus der direkten Zurechnung der Thesaurierung eine effektive Kursgewinnbesteuerung in Höhe des hälftigen Abgeltungssteuersatzes einschließlich Solidaritätszuschlag von 13,188 % berücksichtigt. Die effektive Kursgewinnbesteuerung in der ewigen Rente berücksichtigt dabei auch die inflationsbedingten Kursgewinne. Der Ertragswert des operativen Geschäfts der OnVista AG ergibt sich aus der Diskontierung der Summe aus der Nettoausschüttung und aus den Wertbeiträgen aus der Thesaurierung. Zum Bewertungsstichtag ergibt sich daraus unter Aufzinsung des Ertragswerts vom 1. Januar 2015 bis zum 11. Juni 2015 ein Ertragswert von 18.730 TEUR. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 8. 78 Sonderwerte Wenn ein Unternehmen über Vermögensteile verfügt, die frei veräußert werden können, ohne dass davon die eigentliche Unternehmensaufgabe berührt wird, oder Sondertatbestände vorhanden sind, die bei der Ableitung des Ertragswerts keine Berücksichtigung gefunden haben, dann sind diese Vermögensteile gemäß den Grundsätzen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 einer gesonderten Bewertung zu unterziehen und bei der Ableitung des Unternehmenswerts dem Ertragswert hinzuzurechnen. Im Rahmen der Bewertung sind keine solchen Vermögensteile identifiziert worden. Die bestehenden steuerlichen Verlustvorträge sind im Rahmen der Ertragswertableitung berücksichtigt worden. Das steuerliche Einlagekonto, das unter bestimmten Umständen zu einem Wertvorteil führen kann, weist einen Betrag von EUR 0,00 auf. 1240983/40012895 79 PKF FASSELT SCHLAGE 9. Unternehmenswert und Wert je Aktie der OnVista AG Der Unternehmenswert der OnVista AG leitet sich danach aus dem Ertragswert ab und beträgt 18.730 TEUR. Die Anzahl der für die Bewertung relevanten Aktien der OnVista AG stellt sich wie folgt dar: Anzahl der Aktien zum 31. Dezember 2014 6.700.000 Anzahl der Aktien aus Kapitalerhöhung vom 19. Februar 2015 670.000 Anzahl der eigenen Aktien -12.389 Anzahl der relevanten Aktien 7.357.611 Aus dem Unternehmenswert der OnVista AG zum 11. Juni 2015 und aus der Anzahl der Aktien ermittelt sich der Wert je Aktie wie folgt: TEUR Ertragswert 18.730 Unternehmenswert 18.730 Anzahl der relevanten Aktien Wert je Aktie in EUR 1240983/40012895 7.357.611 2,55 80 PKF FASSELT SCHLAGE 10. Szenarioanalyse Die sich zum Abschluss der Bewertungsarbeiten ergebende Entwicklung der Zinsstrukturkurve deutet darauf hin, dass sich der Basiszins bis zur geplanten Hauptversammlung am 11. Juni 2015 weiter absenken könnte. Eine Absenkung hat, ceteris paribus, Auswirkungen auf den Unternehmenswert und den Wert je Aktie. Die Veränderung des Werts je Aktie bei einer Variation des Basiszinssatzes ergibt sich aus nachfolgender Szenarioanalyse. Dabei wurde vereinfachend unterstellt, dass alle sonstigen Bewertungsparameter und -prämissen unverändert bleiben: Basiszins Wert je Aktie 0,50% 0,75% 1,00% 1,25% 1,50% 2,83 2,68 2,55 2,42 2,30 Ein Absenken des Basiszinssatzes von 1,00 % auf z.B. 0,75 % würde ceteris paribus einen Anstieg des Werts je Aktie von EUR 2,55 auf EUR 2,68 bedeuten. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE V. 81 Analyse des Börsenkurses Für die Bemessung von Barabfindungen im Rahmen des Abschlusses von Beherrschungsund Gewinnabführungsverträgen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden, dass die Festlegung der Barabfindung nicht ohne Berücksichtigung des Börsenkurses erfolgen darf, sofern dieser den Verkehrswert widerspiegelt. Diese Rechtsprechung ist grundsätzlich auch auf die Barabfindung nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG zu übertragen. Nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung spiegelt der Börsenkurs den Verkehrswert einer Aktie dann nicht wider, wenn - über einen längeren Zeitraum praktisch kein Handel stattgefunden hat, - aufgrund einer Marktenge der einzelne außenstehende Aktionär nicht in der Lage ist, seine Aktien zum Börsenpreis zu veräußern oder - der Börsenpreis manipuliert worden ist. Des Weiteren ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Eliminierung von Zufallsschwankungen ein durchschnittlicher Börsenkurs zugrunde zu legen. Der BGH hat mit Beschluss vom 19. Juli 2010 (II ZB 18/09, „Stollwerck“) seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben und entschieden, dass der maßgebliche Börsenkurs auf Basis eines gewichteten Durchschnittskurses innerhalb eines Dreimonatszeitraums vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme zu errechnen ist. Bei der Analyse der Relevanz des Börsenkurses sind die Kurse und die Umsätze der Aktie der OnVista AG für den maßgeblichen Dreimonatszeitraum vor dem Tag der Bekanntgabe der geplanten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre, die am 27. Januar 2015 erfolgte, untersucht worden. Für den maßgeblichen Zeitraum stellen sich der Kursverlauf und das Handelsvolumen der Aktien der OnVista AG wie folgt dar: 1240983/40012895 82 PKF FASSELT SCHLAGE 5 140.000 4,5 120.000 4 Referenzzeitraum 27.10.2014 - 26.01.2015 100.000 3,5 3 80.000 2,5 60.000 2 1,5 40.000 1 20.000 0,5 0 27.01.2014 0 27.03.2014 27.05.2014 27.07.2014 Handelsvolumen 27.09.2014 27.11.2014 27.01.2015 Kurs Quelle: Bloomberg, Equity: ONV GR, Tagesmittelkurse, linke Skala: Kurs in EUR, rechte Skala: Anzahl gehandelte Aktien Auf Anfrage hat die BaFin in ihrem Schreiben vom 4. März 2015 mitgeteilt, dass sich der nach § 5 WpÜG-AngebotsVO von der BaFin ermittelte Durchschnittskurs auf den Stichtag 26. Januar 2015, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung der geplanten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre, auf EUR 3,01 beläuft. Nach der Berechnung auf Basis der gewichteten Tagesmittelkurse liegt der gewichtete Drei-Monats-Durchschnittskurs der Aktie der OnVista AG für den maßgeblichen Zeitraum vom 27. Oktober 2014 bis 26. Januar 2015 bei EUR 3,02. In diesem Zeitraum haben an 37 von 61 Handelstagen Transaktionen mit einem Volumen von insgesamt rd. 209 Tsd. Aktien stattgefunden. Der geringste Tagesschlusskurs im maßgeblichen Zeitraum lag bei EUR 2,55, der höchste Tagesschlusskurs in diesem Zeitraum lag bei EUR 3,23. Die Abweichung des auf Basis der gewichteten Tagesmittelkurse berechneten Durchschnittskurses zu dem von der BaFin ermittelten Durchschnittskurs liegt in der verfeinerten Berechnung durch die BaFin begründet, die in der Regel auf den Einzeltransaktionen aufbaut. Der von der BaFin ermittelte Kurs ist für die Bestimmung des Durchschnittskurses als maßgeblich zu betrachten. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE 83 Der maßgebliche Drei-Monats-Durchschnittskurs von EUR 3,01 ist um EUR 0,46 höher als der ertragswertbasierte Wert je Aktie. Der Grund für diese Abweichung ist im Wesentlichen in der notwendigen Kapitalzuführung zu sehen, die im Börsenkurs noch nicht ausreichend widergespiegelt ist. Der BGH hat in dem Stollwerck-Beschluss ebenfalls bestimmt, dass der Börsenkurs entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der bisherigen Kursentwicklung hochzurechnen ist, wenn zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung ein längerer Zeitraum liegt. Dieser Zeitraum ist zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung auf sechs Monate konkretisiert worden (vgl. OLG Stuttgart vom 19. Januar 2011, 20 W 3/09, und vom 4. Mai 2011, 20 W 11/08). Im vorliegenden Fall umfasst die Zeitspanne zwischen der Bekanntgabe der geplanten Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre am 27. Januar 2015 und dem voraussichtlichen Tag der Hauptversammlung (11. Juni 2015), an dem die Übertragung beschlossen werden soll, einen Zeitraum von knapp 5 Monaten. Die Notwendigkeit einer Anpassung des Börsenkurses ist damit nicht gegeben. Als Ergebnis der Analyse der Relevanz des Börsenkurses der OnVista AG ist festzustellen, dass der Börsenkurs über dem auf Basis des Ertragswerts ermittelten Unternehmenswert pro Aktie der OnVista AG liegt. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Börsenkurs der OnVista AG den Verkehrswert einer Aktie der OnVista AG nicht widerspiegelt. Damit ist der Börsenkurs als Wertuntergrenze maßgeblich für die Bestimmung der angemessenen Barabfindung. 1240983/40012895 PKF FASSELT SCHLAGE VI. 84 Bewertungsergebnis Die BOURSORAMA S.A. hat uns beauftragt, den objektivierten Unternehmenswert der OnVista Aktiengesellschaft, Köln, sowie die angemessene Barabfindung nach § 327b AktG zu ermitteln. Wir waren dabei in der Funktion als neutraler Gutachter im Sinne des IDW S 1 i.d.F. 2008 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., tätig, den wir bei der Bewertung beachtet haben. Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der OnVista Aktiengesellschaft zum 11. Juni 2015 beläuft sich auf rd. 18.730 TEUR. Bezogen auf die Anzahl der relevanten Aktien (Aktien insgesamt abzüglich Anzahl der eigenen Aktien) ergibt sich ein Wert je Aktie von EUR 2,55. Der für den maßgeblichen Referenzzeitraum im Vorfeld der Ankündigung des Squeeze out-Verlangens ermittelte Dreimonatsdurchschnittskurs beläuft sich auf EUR 3,01. Der Dreimonatsdurchschnittskurs liegt über dem nach dem Ertragswertverfahren ermittelten anteiligen Unternehmenswert je Aktie und ist daher für die Ermittlung der Barabfindung von Bedeutung. Die angemessene Barabfindung nach § 327b AktG ergibt sich danach aus dem Dreimonatsdurchschnittskurs und beträgt EUR 3,01. Besondere Schwierigkeiten bei der Bewertung im Sinne von § 293a Abs. 1 Satz 2 AktG sind nicht aufgetreten. Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer Bewertungsarbeiten (22. April 2015) und dem Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der OnVista AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (voraussichtlich 11. Juni 2015) wesentliche bewertungsrelevante Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder sonstiger Grundlagen der Bewertung der OnVista AG ergeben, so wären diese bei der Bemessung der Barabfindung noch zu berücksichtigen, soweit sich aufgrund der Veränderungen ein Wert je Aktie ergäbe, der die ermittelte Barabfindung je Aktie übersteigt. 1240983/40012895 85 PKF FASSELT SCHLAGE Wir erstatten diese Stellungnahme nach bestem Wissen aufgrund unserer sorgfältigen Un tersuchung und der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte sowie gestützt auf die Grundsätze, wie sie in den §§ 2 und 43 der Wirtschaftsprüferordnung und in der Berufssatzung niedergelegt sind. Duisburg, den 22. April 2015 PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Dr. Ellerich Wirtschaftsprüfer 1240983/40012895 �� Kleibrink Wirtschaftsprüfer ANLAGE Allgemeine Auftragsbedingungen P K F F A S S E L T S C H L A G E Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte I. Auftrags- und tätigkeitsübergreifende Regelungen 1. 1.1. Geltungsbereich/Anzuwendendes Recht Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten für alle und unabhängig von ihrer Form geschlossenen Vereinbarungen zwischen der PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte (nachstehend als PKF bezeichnet) und ihren Auftraggebern, die insbesondere eine prüfende oder beratende Tätigkeit durch PKF vorsehen, und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen PKF und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Haftungsbegrenzung in Nr. 12., 14. und 16. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden unabhängig davon, ob der Auftraggeber der Geltung konkurrierender Regelungen in diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen widerspricht, insgesamt keine Anwendung. Für den Auftrag, seine Durchführung und alle mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Zuständig für Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist das für den j eweiligen Ort der Niederlassung von PKF, mit der das Auftragsverhältnis begründet wurde, zuständige Gericht. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. Umfang und Inhalt des Auftrages Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag und seine jeweiligen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung und unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen berufsrechtlichen Vorgaben für Wirtschaftsprüfer, Steue rberater und Rechtsanwälte ausgeführt. Im Zweifel unterteilt sich der Auftrag in die von ihm betroffenen Tätigkeiten der gesetzlichen Abschlussprüfung, der rechtlichen Beratung und der sonstigen Leistungen, zu denen insbesondere auch Steuerberatung, freiwillige Abschlussprüfung und weitere sonstige Leistungen (z.B. betriebswirtschaftliche und IT-Beratung, Gutachtertätigkeit) zählen. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Ändert sich nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung die Rechtslage, z.B. durch Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der Rechtsprechung, ist PKF nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Bei etwaigen Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche mit der Maßgabe zu, dass die Ansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, nach Ablauf eines Jahres ab dem geset zlichen Verjährungsbeginn verjähren. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung von PKF enthalten sind, können von PKF auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung von PKF enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen PKF, die Äußerungen auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. Im Übrigen gelten für Umfang und Inhalt des Auftrages und seine Teillei stungen je nach Art der Tätigkeit die tätigkeitsbezogenen Regelungen g emäß den nachfolgenden Ziffern II., III. und IV. Vergütung Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der individuell vereinbarten Höhe zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer und ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Die Auslagen umfassen insbesondere Verpflegungsmehraufwendungen in steuerlich anerkannter Höhe sowie Reise- und Übernachtungskosten. Wurde statt einer Vergütung nach Zeitaufwand eine Pauschalvergütung vereinbart und beruht diese ausdrücklich auf einer Schätzung des A rbeitsaufwands, wird PKF den Auftraggeber informieren, wenn es aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände im Bereich des Auftraggebers zu einer wesentlichen Unter- oder Überschreitung kommt. PKF und der Auftraggeber werden dann gemeinsam die Pauschalvergütung nach dem Minderoder Mehraufwand entsprechend anpassen. PKF kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen sowie die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. PKF ist ferner berechtigt Teilleistungen, auch bei Prüfungsaufträgen, abzurechnen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von PKF auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von PKF gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass PKF auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und PKF von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden. Auf Verlangen von PKF hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von PKF formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4.5. 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. 7. 7.1. 7.2. 8. 8.1. 8.2. 8.3. 8.4. 8.5. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von PKF angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 4 oder sonst obliegende Mitwirkung, so ist PKF nach Ablauf einer angemessenen Frist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern der Kündigung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Unberührt bleiben der bis zur Kündigung entstandene Vergütungsanspruch sowie die Ansprüche auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unter lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen und auf Ersatz des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn PKF von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von PKF gefertigten Arbeitsergebnisse und -unterlagen, insbesondere Prüfungsberichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, einschließlich Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Weitergabe beruflicher Äußerungen und Auftragsergebnisse Die Weitergabe beruflicher Äußerungen von PKF an einen Dritten bedarf unabhängig vom Inhalt und Form der Äußerung der schriftlichen Zustimmung von PKF, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zugunsten von PKF mit dem Dritten eine der Haftungsbegrenzungen gemäß Nr. 12., 14. und 16. entsprechende Vereinbarung über die Beschränkung der Haftung von PKF schriftlich zu vereinbaren und darin festzulegen, dass der Haftungshöchstbetrag eine Gesamtmaximalsumme für alle von der Haftungsbeschränkung erfassten Ansprüche ist. Gegenüber einem Dritten haftet PKF in jedem Fall nur bis zur Höhe der Haftungsbegrenzungen nach Nr. 12., 14. und 16. und nur unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben aus Nr. 5.1 vorliegen. Die Verwendung beruflicher Äußerungen von PKF zu Werbezwecken ist unzulässig. Bei einem Verstoß ist PKF unabhängig von der Geltendm achung sonstiger Ansprüche zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers berechtigt. Grundsatz der Schriftform Ergebnisse und Auskünfte sind von PKF schriftlich oder in Textform darzustellen. Für mündliche Auskünfte und Ratschläge haftet PKF nur, insoweit sie schriftlich bestätigt werden, sodass dann nur die schriftliche Darstellung maßgebend ist. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von PKF Mitarbeitern außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. Eine abweichende oder abändernde Vereinbarung der in diesen Auftragsbedingungen enthaltenen Schriftformerfordernisse bedarf der Schriftform. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen PKF bewahrt die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrages ihr übergebenen und die von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat PKF auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus A nlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen PKF und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. PKF kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz PKF ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber PKF von dieser Schweigepflicht entbindet. Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die E rgebnisse ihrer Tätigkeit darf PKF Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. PKF ist selbst oder durch Dritte zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung der ihr im Rahmen des Auftrags anvertrauten personenbezogenen Daten berechtigt, sofern dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. PKF ist international und national dem PKF-Netzwerk, einem Netzwerk eigenständiger und rechtlich unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, angeschlossen und kann erforderlichenfalls auf die Kompetenzen und Kapazitäten im PKF-Netzwerk zurückgreifen. PKF und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im PKF-Netzwerk werden deshalb eine Prüfung durchführen, ob der Neuannahme von Mandanten schon bestehende Mandatsbeziehungen entgegenstehen könnten ("conflict of interest"). Hierfür werden der Name des Auftraggebers und die für die Identifizierung erforderlichen Daten (Firma, Branche) und die Art der Beauftragung auf Datenbanken des PKF-Netzwerks gespeichert. Sofern PKF in Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der Durchführung des Auftrages mit Mitgliedern des PKF-Netzwerks zusammenarbeitet, ist PKF befugt, darüber hinausgehende Informationen, die für die Bearbeitung des Auftrages erforderlich sind, weiterzugeben. Dies gilt auch entsprechend für eine mit dem Auftraggeber abgestimmte Zusammenarbeit von PKF mit Dritten. Im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener oder freiwilliger Qualitätskontrollen/Peer Reviews (Überprüfung des Qualitätssicherungssystems durch externe Wirtschaftsprüfer) ist PKF berechtigt, aus gesetzlichen Gründen zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen, Auskünfte zu erteilen und Stand: 1. November 2014 - 2- 8.6. 9. 9.1. 9.2. 9.3. II. Aufzeichnungen und Unterlagen, die aus gesetzlichen Gründen zur ordnungsmäßigen Dokumentation der Auftragsdurchführung anzufertigen sind, vorzulegen. Dies kann auch Auskünfte, Aufzeichnungen und Unterlagen zu diesem Auftrag betreffen. Der Auftraggeber entbindet PKF hinsichtlich Nr. 8.4 und 8.5 von der Verschwiegenheitspflicht. dem Auftraggeber zusammen mit dem Bestätigungsvermerk in einer für Offenlegungszwecke geeigneten Dateiform zur Verfügung stellen. 11.3. Sollte der Auftraggeber den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht selbst kürzen, wird PKF nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Auftragsschreiben prüfen und bescheinigen, dass der Auftraggeber die Kürzung in berechtigter und zulässiger Art und Weise vorgenommen hat. Übermittlung in elektronischer Form PKF empfängt und übermittelt bei Bedarf Informationen und Dokumente per E-Mail, sofern der Auftraggeber durch Angabe seiner E-Mail-Adresse den Zugang eröffnet und im Einzelfall einer elektronischen Übermittlung nicht widersprochen hat. Zur Vermeidung einer unbefugten Kenntnisnahme, Veränderungen oder Vernichtung der übermittelten oder empfangenen Daten durch Dritte bietet PKF eine dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungssoftware an. Sollten sich Dritte unbefugt Zugang zu den übermittelten oder empfangenen Daten verschaffen, diese vernichten oder verändern, haftet PKF nicht für Schäden die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Übermittlung in elektronischer Form entstehen. 12. Haftungsbeschränkung 12.1. Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. 12.2. Die Haftungsbeschränkung aus Nr. 12.1 gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Gesetzliche Abschlussprüfung 10. Umfang und Inhalt des Auftrages 10.1. Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht ausdrücklich darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z.B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßi gkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 10.2. PKF wird die Prüfung nach §§ 316 ff. HGB durchführen. Maßgebend für die Ausführung des Auftrages sind die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Darüber hinaus baut der Prüfungsansatz auf internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) auf, die in unserem PKF International Audit Manual festg elegt sind. 10.3. PKF wird die Prüfung so planen und durchführen, dass solche Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung bzw. den Gesellschaftsvertrag mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, die sich auf die Darstellung des durch die Rechnungslegung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken. Soweit dies der Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung dient, wird PKF die Verfahrensweisen bei der Buchführung zur Erstellung der Inventare und zur Ableitung der Rechnungslegung sowie die dabei angewendeten internen Kontrollen des Auftraggebers prüfen und beurteilen. 10.4. Darüber hinaus wird sich die Prüfung von PKF, sofern es sich beim Auftraggeber um eine Aktiengesellschaft handelt, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben hat, gemäß § 317 Abs. 4 HGB auf das im Unternehmen vorhandene Risikofrüherkennungssystem erstrecken, damit beurteilt werden kann, ob der Vorstand seinen Pflichten gemäß § 91 Abs. 2 AktG nachgekommen ist. 10.5. Der Auftraggeber gewährt PKF nach § 320 HGB unbeschränkten Zugang zu allen für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen im Sinne von Nr. 4.2. Die Prüfungshandlungen werden wie berufsüblich in Stichproben durchgeführt. Damit besteht ein unvermeidbares Risiko, dass selbst wesentliche falsche Angaben oder andere Unrichtigkeiten (z.B. U nterschlagungen) unentdeckt bleiben. 10.6. Die Prüfung schränkt die Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des zu prüfenden Unternehmens für den Jahresabschluss unter Einbe ziehung der Buchführung und des Lageberichts nicht ein. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung wird PKF in berufsüblichem Umfang und nach gesetzlicher Vorschrift (§ 321 HGB) berichten. Die Form der Berichterstattung erfolgt nach Maßgabe der vom IDW festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung. 10.7. Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch PKF geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung von PKF. Hat PKF einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch PKF durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung PKF und mit dem von ihr genehmigten Wortlaut zulässig. 10.8. Widerruft PKF den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet hat, ist er auf Verlangen von PKF verpflichtet, den Widerruf in der von ihr geforderten Art und Weise bekannt zugeben und sämtliche Berichtsausfertigungen zurückzuführen. 10.9. Der Auftraggeber erhält fünf Berichtsausfertigungen. Der Auftraggeber kann gegen Aufwendungsersatz weitere Ausfertigungen verlangen. 11. Offenlegung 11.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Jahresabschluss und ggf. auch den Lagebericht sowie ggf. weitere Unterlagen in elektronischer Form offenzulegen. 11.2. Sofern der Auftraggeber und PKF dies ausdrücklich im Auftragsschreiben oder nachträglich vereinbart haben, wird PKF den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers und unter Beachtung der gesetzlichen Mindestanforderungen kürzen und III. Rechtliche Beratungsleistungen 13. Umfang und Inhalt des Auftrages 13.1. Der Auftragsinhalt und -umfang wird zwischen PKF und dem Auftraggeber grundsätzlich in Form eines Auftragsschreibens sowie einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung festgelegt. 13.2. Gegenstand des Auftragsschreibens kann auch die befristete oder unbefristete allgemeine Beratungstätigkeit (Dauerberatung) sein, die im E inzelfall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Regelungen sowie die im Auftragsschreiben enthaltene schriftliche Verg ütungsvereinbarung. 13.3. PKF ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen als richtig und vollständig zugrunde zu legen, hat den Auftraggeber jedoch auf festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. 13.4. Beratungsaufträge umfassen nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass PKF hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass PKF eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. 14. Haftungsbeschränkung 14.1. Falls keine schriftliche Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung von PKF für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem leicht fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 51a Abs. 1 Nr. 2 BRAO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. 14.2. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann PKF nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. IV. Steuerberatung/ Freiwillige Abschlussprüfung/ Sonstige Leistungen 15. Umfang und Inhalt des Auftrages 15.1. Der Auftragsinhalt und -umfang wird zwischen PKF und dem Auftraggeber grundsätzlich in Form eines Auftragsschreibens sowie in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung festgelegt. 15.2. Gegenstand des Auftragsschreibens kann auch die befristete oder unbefristete allgemeine Beratungstätigkeit (Dauerberatung) sein, die im Einzelfall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Regelungen samt einer etwaigen schriftlichen Vergütungsvereinbarung. 15.3. Für die freiwillige Abschlussprüfung gelten die Nr. 10. und 11. entsprechend. 15.4. Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung vereinbart wurde, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 15.5. PKF ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen, hat den Auftraggeber jedoch auf festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. 15.6. Beratungsaufträge umfassen nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass PKF hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass PKF eine angemessene Bearb eitungszeit zur Verfügung steht. 16. Haftungsbeschränkung 16.1. Falls keine schriftliche Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung von PKF für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall entsprechend § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO und § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. 16.2. Ziffer 14.2 gilt entsprechend. Stand: 1. November 2014
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