Ausfüllhilfe Compliance Fragebogen

PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 /
Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen
Compliance - Fragebogen
GRUNDLAGEN
Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern bei der Eröffnung eines Depots bzw. Kontos und
bei der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen die Einholung persönlicher Angaben
und sehen Informationspflichten sowie die Einholung verschiedener Zustimmungserklärungen des Kunden vor.
Grundsatz: Alle Felder sind Pflichtfelder
Ein nicht vollständig ausgefülltes Formular kann nicht erfasst werden!
Bitte immer auf die Aktualität der Formulare achten! (sämtliche Unterlagen befinden
sich auf der Serviceplattform unter Beratung Kundenmappen).
BESONDERHEITEN
Wann ist CO-Fragebogen einzureichen?
Grundsatz: Bei allen Neukunden. Bei Bestandskunden nur dann, wenn sich die auf diesem
Fragebogen angeführten Daten ändern. Z.B. Änderungen im Steuerstatus.
Achtung: Besteht bereits ein Depot- oder Konto des Kunden bei der Partner Bank, braucht
der Fragebogen grundsätzlich nicht noch einmal eingereicht werden – zB nicht bei
Verfügungsaufträgen, Aufstockungen, Eröffnung weiterer Depots etc..
PERSONALIEN
Grundsatz: Falls zwei Auftraggeber (AG) vorhanden sind, bitte beachten:
Die Anschrift des 1. AG ist gleichzeitig die Zustelladresse für die gesamte Korrespondenz
(z.B. Annahmeschreiben, Depotauszüge, etc.). Falls der 2. AG keine abweichende Adresse
hat, muss diese nicht noch einmal angegeben werden.
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PARTNER BANK AG / Ausfüllhilfen für Kundenformulare / Stand 2015 /
Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen
Beruf:
Bitte möglichst genau die aktuelle exakte berufliche Tätigkeit angeben. Ein einmal erlernter
Beruf genügt dann nicht, wenn er nicht mehr ausgeübt wird.
Angaben wie zB Arzt, Bäcker, Lehrer, Controller, Rentner, Hausfrau. Die bloße Angabe
Angestellter ist zB zu unbestimmt.
Bei Berufen wie Kaufmann, Geschäftsführer u.ä. auch Branche/Tätigkeitsfeld angeben.
Beruf lässt oft Rückschlüsse auf Wertpapierkenntnisse zu.
ACHTUNG: Akademische Titel wie Dr., Mag., Dipl.-Ing. sind keine Berufsbezeichnungen!
REFERENZKONTO
Die Angabe eines Referenzkontos (Girokonto des Kunden bei seiner Hausbank) ist
zwingend erforderlich. Auszahlungen an den Auftraggeber können nur auf Girokonten, die
auf den Auftraggeber oder bei zwei Auftraggebern zumindest auf einen von diesen lauten,
erfolgen.
ZUSTIMMUNG ZUR AUSSERBÖRSLICHEN AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
ACHTUNG: Eine Zustimmung zur außerbörslichen Auftragsdurchführung ist für die
Durchführung von Wertpapierdienstleistungen verpflichtend. Wird die Zustimmung nicht
erteilt, können Anträge für Wertpapierdepots, Golddepots oder Vermögensverwaltungen
nicht angenommen werden.
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Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen
ERKLÄRUNG ZUM STEUERSTATUS
Die Abfrage hinsichtlich eines US-Bezuges ist seit Abschluss des FATCA-Abkommens mit
den USA rechtlich notwendig. Ein derartiger Bezug kann eine Steuerpflicht in den USA
auslösen und es würden in weiterer Folge Meldepflichten für die Bank an die USSteuerbehörde bestehen.
Ob der Auftraggeber Deviseninländer oder Devisenausländer ist, kann entscheidend für
die steuerliche Behandlung von Erträgen (z.B. Habenzinsen am Verrechnungskonto) sein.
Devisenausländer mit Zweitwohnsitz in Österreich sind dann nicht von der
Kapitalertragssteuer in Österreich befreit, wenn sie den Zweitwohnsitz mehr als 70 Tagen im
Kalenderjahr nutzen.
ACHTUNG: Ausschlaggebend ist der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt des Kunden
(Steuerpflicht), nicht die Staatsbürgerschaft!
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Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen
AUSKUNFTSERTEILUNG AN DEN FINANZDIENSTLEISTUNGSPARTNER DER
PARTNER BANK UND EINWILLIGUNG ZUR KONTAKTAUFNAHME
ACHTUNG:
Der Kunde muss die Zustimmung zur Auskunftserteilung/Depoteinsicht an den FDL sowie
die Einwilligung zur Kontaktaufnahme durch FDL und Bank durch Ankreuzen der Punkte 2
und 3 erteilen. Fehlt das Kreuz, kann keine Freischaltung in der Serviceplattform erfolgen
und es können keine Auskünfte an den FDL erteilt werden.
Möchte der Kunde dies nicht, bedarf es einer besonderen Aufklärung bezüglich der Folgen
des „ nicht Ankreuzens “dieser Kästchen, da dies zu erschwerten Betreuungsbedingungen
und erheblichen Einschränkungen im Kundenservice führt.
ONLINE KUNDENSERVICE
Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig. Allerdings führt die Nutzung des Services
zu einer Kostenersparnis durch Wegfall der jährlichen Versandspesen. Bitte den Kunden
ausdrücklich auf die Vorteile hinweisen.
ACHTUNG: Bitte ankreuzen. Beantragung nur mit vorhandener E-Mail-Adresse (hier
einzutragen) möglich!
Grundsatz: Bitte unbedingt nach der E-Mail-Adresse fragen, denn
1. bei Antrag auf Online Kundenservice ist die Angabe zwingend erforderlich.
2. die E-Mail-Adresse ist für Vertriebspartner dann auch in der Serviceplattform
direkt bei den Kundendaten verfügbar (z.B. für Mailaktionen)
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Anschauungsmaterial kann von tatsächlich zu verwendenden Formularen abweichen
UNTERSCHRIFTEN UND IDENTITÄTSKONTROLLE
Dies ist die Haupt-Unterschrift für den gesamten Fragebogen - bei zwei Auftraggebern sind
sämtliche Unterschriften von beiden Auftraggebern einzuholen und zusätzlich die einzelnen
Punkte mit jedem der beiden Auftraggeber zu erläutern!
Name und Vorname bitte deutlich lesbar sowie Unterschrift
- Anträge können nur von jenen Vertriebspartnern angenommen werden, mit denen eine
aufrechte Vereinbarung besteht.
- Mit seiner Unterschrift bestätigt der FDL, dass er die Identitätsprüfung in physischer
Anwesenheit des Kunden vorgenommen hat.
- Bitte bei Name/Unternehmen/ Unterschrift keinen Firmenstempel - dafür ist rechts ein Feld
vorgesehen!
Ausweiskopien aller Auftraggeber beilegen!
- Zur Legitimationsprüfung sind nur amtliche Lichtbildausweise (Reisepass oder
Personalausweis) verwendbar.
- Wichtig ist auch eine gute Qualität der Kopien - alle erforderlichen Angaben (Name,
Vorname, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum, ausstellende
Behörde und Unterschrift) müssen einwandfrei lesbar sein – am besten einscannen,
Smartphone, Digitalkamera verwenden oder in sehr guter Qualität kopieren. Foto muss
erkennbar sein!
- Bei Personalausweisen unbedingt auch die Rückseite kopieren, da dort Ausstellungsdatum
und ausstellende Behörde angeführt sind.
Keine Ausweiskopie ist erforderlich bei weiteren Anträgen von Bestandskunden, wenn
der Partner Bank bereits eine Ausweiskopie vorliegt und die Gültigkeit noch nicht abgelaufen
ist. Ob bereits eine Ausweiskopie vorliegt sowie das Ablaufdatum ersehen Sie im OnlineService unter:  Kundenübersicht  Legitimation
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