WICHTIGE SOZIALVERSICHERUNGSDATEN 2016 West Gesetzliche Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze Beitragssatz Höchstbeitrag AG (9,35 %) AN (9,35 %) Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Beitragsbemessungsgrenze Beitragssatz Höchstbeitrag AG (1,5 %) AN (1,5 %) jährlich monatlich monatlich monatlich jährlich monatlich monatlich monatlich Ost 74.400,00 64.800,00 6.200,00 5.400,00 18,7 % 579,70 504,90 579,70 504,90 74.400,00 64.800,00 6.200,00 5.400,00 3,0 % 93,00 81,00 93,00 81,00 Gesetzliche Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) jährlich 56.250,00 monatlich 4.687,50 Arbeitnehmer, die ein Jahr lang mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen, können in die private Krankenversicherung wechseln. Beitragsbemessungsgrenze jährlich 50.850,00 monatlich 4.237,50 Beitragssatz 14,6 % Höchstbeitrag AG (7,3 %) monatlich 309,34 AN (7,3 %) monatlich 309,34 Die gesetzlichen Krankenkassen können einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben, der derzeit zwischen 0,0 % und 1,3 % liegt. Die meisten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % den der AN alleine trägt. Im Laufe des Jahres kann es hier zu Beitragsanpassungen kommen. Höchstbeitrag AN (0,9 %) monatlich 38,14 Gesetzliche Pflegeversicherung Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) Beitragsbemessungsgrenze jährlich monatlich jährlich monatlich Beitragssatz Zusatzbeitrag für kinderlose AN (ab Geburtsjahrgang 1940) ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahrs. Diesen Beitrag trägt der AN alleine. Höchstbeitrag AG mit Kindern (1,175 %) monatlich AN mit Kindern (1,175 %) monatlich Höchstbeitrag AG ohne Kinder (1,175 %) monatlich AN ohne Kinder (1,425 %) monatlich Sonderregelung für Sachsen: AG-Anteil 0,675 %, AN-Anteil 1,675 % (mit Kindern) AG-Anteil 0,675 %, AN-Anteil 1,925 % (ohne Kinder) alle Werte in € 56.250,00 4.687,50 50.850,00 4.237,50 2,35 % 0,25 % 49,79 49,79 49,79 60,38
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