wichtige sozialversicherungsdaten 2016

WICHTIGE SOZIALVERSICHERUNGSDATEN 2016
West
Gesetzliche Rentenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragssatz
Höchstbeitrag AG (9,35 %)
AN (9,35 %)
Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragssatz
Höchstbeitrag AG (1,5 %)
AN (1,5 %)
jährlich
monatlich
monatlich
monatlich
jährlich
monatlich
monatlich
monatlich
Ost
74.400,00 64.800,00
6.200,00
5.400,00
18,7 %
579,70
504,90
579,70
504,90
74.400,00 64.800,00
6.200,00
5.400,00
3,0 %
93,00
81,00
93,00
81,00
Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
jährlich
56.250,00
monatlich
4.687,50
Arbeitnehmer, die ein Jahr lang mehr als die Versicherungspflichtgrenze
verdienen, können in die private Krankenversicherung wechseln.
Beitragsbemessungsgrenze
jährlich
50.850,00
monatlich
4.237,50
Beitragssatz
14,6 %
Höchstbeitrag AG (7,3 %)
monatlich
309,34
AN (7,3 %)
monatlich
309,34
Die gesetzlichen Krankenkassen können einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben, der derzeit
zwischen 0,0 % und 1,3 % liegt. Die meisten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag in Höhe von
0,9 % den der AN alleine trägt. Im Laufe des Jahres kann es hier zu Beitragsanpassungen kommen.
Höchstbeitrag AN (0,9 %)
monatlich
38,14
Gesetzliche Pflegeversicherung
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
Beitragsbemessungsgrenze
jährlich
monatlich
jährlich
monatlich
Beitragssatz
Zusatzbeitrag für kinderlose AN (ab Geburtsjahrgang 1940)
ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahrs.
Diesen Beitrag trägt der AN alleine.
Höchstbeitrag AG mit Kindern (1,175 %)
monatlich
AN mit Kindern (1,175 %)
monatlich
Höchstbeitrag AG ohne Kinder (1,175 %)
monatlich
AN ohne Kinder (1,425 %)
monatlich
Sonderregelung für Sachsen: AG-Anteil 0,675 %, AN-Anteil 1,675 % (mit Kindern)
AG-Anteil 0,675 %, AN-Anteil 1,925 % (ohne Kinder)
alle Werte in €
56.250,00
4.687,50
50.850,00
4.237,50
2,35 %
0,25 %
49,79
49,79
49,79
60,38