Tarifeinigung zum TV

ARBEIT. LEBEN. GERECHTIGKEIT.
Tarifrunde 2015 für die Beschäftigten der
Länder mit Tätigkeiten in der Waldarbeit (TdL)
Tarifeinigung zum TV-Forst angenommen!
IG BAU schaut auf eine erfolgreiche Tarifrunde zurück
Die Bundestarifkommission Forstwirtschaft hat die Tarifeinigung zur Tarifrunde 2015 mit den Ländern zum TV-Forst
vom 6. Mai 2015 abschließend beraten und bewertet. Mit Blick auf eine erfolgreiche Tarifrunde wurde die Annahme
der Tarifeinigung beschlossen. Wir haben was erreicht! Die drohenden Rentenkürzungen in der betrieblichen Altersversorgung wurden verhindert und die Zusatzversorgung für die nächsten Jahre stabilisiert. Die Betriebsrenten bei
den Ländern bleiben auf dem 2001 vereinbarten Niveau erhalten! Die Entgelterhöhung ist eine deutliche Reallohnsteigerung und durch den Mindestbetrag im zweiten Erhöhungsschritt werden die unteren Entgeltgruppen überproportional erhöht. Mit der Anpassung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost an das Westniveau, wird der letzte
materielle Unterschied zwischen Ost und West beseitigt. Das Leistungsentgelt konnte, mit Ausnahme von Sachsen,
für alle anderen Bundesländer abgeschafft werden. Das Verhandlungsergebnis ist nicht zuletzt der Erfolg der rund
600 Mitglieder der IG Bauen-Agrar-Umwelt, die sich an den bundesweiten Warnstreiks beteiligt haben.
Die Tarifeinigung sieht im Einzelnen folgendes vor:
Die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe beziehungsweise Endstufe sowie
der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 2 Ü werden rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent und ab 1. März 2016
um weitere 2,3 Prozent, mindestens aber um 75 Euro erhöht. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2016.
Die Ausbildungsentgelte werden jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 30 Euro rückwirkend zum 1. März 2015 und
am 1. März 2016 erhöht.
Die Garantiebeträge (§ 17 Absatz 4 Satz 2 TV-Forst) und die Besitzstandszulage (§ 7 TVÜ-Forst) erhöhen sich rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent und ab 1. März 2016 um weitere 2,45 Prozent.
Die Bemessungsgrundlage für Erschwerniszuschläge in § 18 Absatz 7 Satz 2 TVÜ-Forst und der Pauschalzuschlag in § 8
Absatz 7 TVA-Forst erhöhen sich jeweils rückwirkend zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent und am 1. März 2016 um weitere 2,45 Prozent.
Die Entgelte erhöhen sich im Land Berlin mit den Maßgaben des TV Wiederaufnahme Berlin - Forst. Der Bemessungssatz
beträgt ab 1. März 2015 98,5 Prozent. Zum 1. Dezember 2017 werden die 100 Prozent erreicht.
Zur Sicherung der Leistung der Zusatzversorgung wird auch für die Beschäftigten mit Tätigkeiten in der Waldarbeit der
zusätzlich zum Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage der VBL im Westen von derzeit 1,41 Prozent vereinbarte Zusatzbeitrag
erhoben. Dieser beträgt zum 1. Juli 2015 0,2 Prozent, ab 1. Juli 2016 0,3 Prozent und ab 1. Juli 2017 0,4 Prozent. Zur
Kapitaldeckung in der VBL Ost steigt der Beitrag von 2,0 Prozent zu denselben Zeitpunkten um jeweils 0,75 Prozent auf
2,75, 3,5 und 4,25 Prozent. Die Arbeitgeber beteiligen sich im gleichen Umfang.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 findet § 18 TV-Forst (Leistungsentgelt) - mit der Ausnahme für die Beschäftigten des
Landes Sachsen - keine Anwendung mehr. Aufgelaufene Restguthaben in Sachsen-Anhalt und Thüringen werden mit dem
Tabellenentgelt des Monats Dezember 2015 ausgezahlt.
Die Jahressonderzahlung beträgt im Zuge der Aufhebung des Leistungsentgelts ab 2016 im Tarifgebiet West 95 Prozent.
Die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost wird für die Beschäftigten und Auszubildenden in fünf gleichen Schritten in
den Jahren 2015 bis 2019 auf das Westniveau angehoben.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
2015
2016
62,7 v.H.
80,9 v.H.
2017
85,6 v.H.
2018
90,3 v.H.
2019
95,0 v.H.
Sachsen-Anhalt und Thüringen
2015
2016
51,7 v.H.
80,9 v.H.
2017
85,6 v.H.
2018
90,3 v.H.
2019
95,0 v.H.
2017
61,1 v.H.
2018
65,8 v.H.
2019
70,5 v.H.
Sachsen
2015
51,7 v.H.
2016
56,4 v.H.
Die Übernahmegarantie nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird um zwei Jahre verlängert. Auszubildende
werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf für die
Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Bei entsprechender Bewährung wird im Anschluss das
Arbeitsverhältnis entfristet.
Für Auszubildende steigt der Urlaubsanspruch von 27 auf 28 Tage im Kalenderjahr.
Es wird eine paritätische Arbeitsgruppe eingerichtet, die einen Vorschlag für einen Vorarbeiterzuschlag im Hinblick auf
das Führen von Arbeitsgruppen und zu einer möglichen Aufnahme einer dem § 14 TV-L - persönliche Zulage zur Ausübung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeiten - entsprechenden Regelung entwickelt. Des Weiteren wird
die Forstzulage auf die Höhe und den Empfängerkreis hin überprüft. Für Beschäftigte mit bestehendem Anspruch auf die
Forstzulage wird ein Besitzstand vereinbart.
Zum Bereich der Maschinenfahrer wird ebenfalls eine paritätische Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese stellt fest, welche
Maschinen aktuell zum Einsatz kommen und welche Anforderungen die Technik an die Maschinenführer stellt.
Die Ergebnisse sollen jeweils bis 30. Juni 2016 vorliegen. Die Tarifvertragsparteien werden dann zeitnah in Verhandlungen eintreten.
Die Entgeltgruppe 7 Fallgruppe 1 wird abschließend um Geprüfte Natur- und Landschaftspfleger in den Biosphärenreservaten erweitert. Eine Erweiterung auf andere naturschutzrechtliche Einrichtungen hat die TdL grundsätzlich abgelehnt.
Auch wen in dieser Tarifrunde für Forstwirtschaftsmeister eine Entgeltgruppe 9 und die Aufhebung des Tarifvertrages zur
Fortbildung zum Forstwirtschaftsmeister sowie die Abschaffung des Leistungsentgeltes auch für Sachsen noch nicht durchsetzbar war, werden wir weiter dran bleiben. Ein erster Schritt muss sein, in den Bundesländern Druck auf die Arbeitgeber
auszuüben.
Bild: Kai Schwabe
Nur mit einer starken Gemeinschaft wie der IG Bauen-Agrar-Umwelt können wir unsere Forderungen durchsetzen
und auskömmliche Einkommen sichern. Wer also mehr will, weil er meint, er ist mehr wert, muss sich dafür einsetzen. Lohnerhöhungen fallen nicht vom Himmel, diese muss man sich erkämpfen!
Die Tarifeinigung ist nicht
zuletzt der Erfolg der etwa
600 Mitglieder der IG BAU,
die sich an den bundesweiten Warnstreiks beteiligt
haben.
Darum jetzt Mitglied werden!
Nur wer Mitglied ist kann mitreden und mitgestalten.
- - - - - - - - Herausgeber: IG Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand VB III, Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main; Mai 2015 - - - - - -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  - -  -  - 