SWA_2015-06-10_Anfrage Adam_B 303 diverse Fragen

Sitzung
Stadtwerkeausschuss 10.06.2015
Thema
Anfrage zum B303 – diverse Fragen
Anfrage
Herr Andreas Adam – Anfrage im Stadtwerkeausschuss am
27.05.2015
Beantwortung
Werkleitung
Frage:
„Herr Andreas Adam, wohnhaft Ochsenzoller Straße 171a, 22848 Norderstedt stellt
diverse Fragen im Stadtwerkeausschuss am 27.05.2015, TOP 4.2.
1. Ist dies ein öffentliches Grundstück, dort wo das Schild steht (IMG 5558.jpg)?
2. Ist dies ein öffentliches Grundstück, dort wo die Schilder und Absperrungen stehen
(IMG 5559.jpg)?
3. Denken Sie nicht auch, dass die Zufahrt, die öffentlich ist, viel zu eng für eine
Feuerwehrzufahrt ist?
4. Warum lassen Sie so etwas zu?
5. Warum werden wir hierüber nicht informiert?
6. Es handelt sich hierbei um eine Feuerwehrzufahrt, die im Moment nicht mal mehr
2,5 Meter vorsieht. Das ist gesetzeswidrig. Warum lassen Sie so etwas zu?
7. Wir, die Anwohner und auch Bürger von Norderstedt, machen auf diese Situation
nun schon seit Baubeginn aufmerksam. Warum wird dies ignoriert?
8. Warum ist die schraffierte Linie vor der Feuerwehrzufahrt nicht wiederhergestellt
worden?
9. Kann es sein, dass Sie uns zusätzlich ärgern wollen?
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Ich erwarte heute eine mündliche Antwort. Ich erwarte, dass Sie mir die Antwort
schriftlich zusenden, per Postweg.“
Erläuterungen der Werkleitung
Fragen 1 – 9:
Ist dies ein öffentliches Grundstück, dort wo das Schild steht (IMG 5558.jpg)? Ist dies ein
öffentliches Grundstück, dort wo die Schilder und Absperrungen stehen (IMG 5559.jpg)?
Denken Sie nicht auch, dass die Zufahrt, die öffentlich ist, viel zu eng für eine
Feuerwehrzufahrt ist? Warum lassen Sie so etwas zu? Warum werden wir hierüber nicht
informiert? Es handelt sich hierbei um eine Feuerwehrzufahrt, die im Moment nicht mal
mehr 2,5 Meter vorsieht. Das ist gesetzeswidrig. Warum lassen Sie so etwas zu? Wir, die
Anwohner und auch Bürger von Norderstedt, machen auf diese Situation nun schon seit
Baubeginn aufmerksam. Warum wird dies ignoriert? Warum ist die schraffierte Linie vor
der Feuerwehrzufahrt nicht wiederhergestellt worden? Kann es sein, dass Sie uns
zusätzlich ärgern wollen?
Antwort:
Die von Ihnen aufgeführte Baustelle wurde in der vergangenen Woche von der
Verkehrsaufsicht überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Baustelle keine Mängel oder
Verstöße aufweist. Alle gesetzlichen Vorgaben sind eingehalten. In der Regel werden
Markierungen oder andere Beschädigungen erst behoben, wenn die Baustelle aufgelöst
worden ist. Das ist darin begründet, dass Mehrkosten vermieden werden sollen, da durch
nachfolgende Gewerke weiterhin Beschädigungen passieren können.
Norderstedt, den 10. Juni 2015
Werkleitung
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