Sitzung Stadtwerkeausschuss 10.06.2015 Thema Anfrage zum B303 – diverse Fragen Anfrage Herr Andreas Adam – Anfrage im Stadtwerkeausschuss am 27.05.2015 Beantwortung Werkleitung Frage: „Herr Andreas Adam, wohnhaft Ochsenzoller Straße 171a, 22848 Norderstedt stellt diverse Fragen im Stadtwerkeausschuss am 27.05.2015, TOP 4.2. 1. Ist dies ein öffentliches Grundstück, dort wo das Schild steht (IMG 5558.jpg)? 2. Ist dies ein öffentliches Grundstück, dort wo die Schilder und Absperrungen stehen (IMG 5559.jpg)? 3. Denken Sie nicht auch, dass die Zufahrt, die öffentlich ist, viel zu eng für eine Feuerwehrzufahrt ist? 4. Warum lassen Sie so etwas zu? 5. Warum werden wir hierüber nicht informiert? 6. Es handelt sich hierbei um eine Feuerwehrzufahrt, die im Moment nicht mal mehr 2,5 Meter vorsieht. Das ist gesetzeswidrig. Warum lassen Sie so etwas zu? 7. Wir, die Anwohner und auch Bürger von Norderstedt, machen auf diese Situation nun schon seit Baubeginn aufmerksam. Warum wird dies ignoriert? 8. Warum ist die schraffierte Linie vor der Feuerwehrzufahrt nicht wiederhergestellt worden? 9. Kann es sein, dass Sie uns zusätzlich ärgern wollen? Seite 1 von 2 Ich erwarte heute eine mündliche Antwort. Ich erwarte, dass Sie mir die Antwort schriftlich zusenden, per Postweg.“ Erläuterungen der Werkleitung Fragen 1 – 9: Ist dies ein öffentliches Grundstück, dort wo das Schild steht (IMG 5558.jpg)? Ist dies ein öffentliches Grundstück, dort wo die Schilder und Absperrungen stehen (IMG 5559.jpg)? Denken Sie nicht auch, dass die Zufahrt, die öffentlich ist, viel zu eng für eine Feuerwehrzufahrt ist? Warum lassen Sie so etwas zu? Warum werden wir hierüber nicht informiert? Es handelt sich hierbei um eine Feuerwehrzufahrt, die im Moment nicht mal mehr 2,5 Meter vorsieht. Das ist gesetzeswidrig. Warum lassen Sie so etwas zu? Wir, die Anwohner und auch Bürger von Norderstedt, machen auf diese Situation nun schon seit Baubeginn aufmerksam. Warum wird dies ignoriert? Warum ist die schraffierte Linie vor der Feuerwehrzufahrt nicht wiederhergestellt worden? Kann es sein, dass Sie uns zusätzlich ärgern wollen? Antwort: Die von Ihnen aufgeführte Baustelle wurde in der vergangenen Woche von der Verkehrsaufsicht überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Baustelle keine Mängel oder Verstöße aufweist. Alle gesetzlichen Vorgaben sind eingehalten. In der Regel werden Markierungen oder andere Beschädigungen erst behoben, wenn die Baustelle aufgelöst worden ist. Das ist darin begründet, dass Mehrkosten vermieden werden sollen, da durch nachfolgende Gewerke weiterhin Beschädigungen passieren können. Norderstedt, den 10. Juni 2015 Werkleitung Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc