Q&A ZUM FREIWILLIGEN ÜBERNAHMEANGEBOT 1. Welches

Mitterbauer Beteiligungs-AG · Dr.-Mitterbauer-Str. 3 · 4663 Laakirchen · Austria
Q&A ZUM FREIWILLIGEN ÜBERNAHMEANGEBOT
1.
Welches Angebot macht die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG) den
Streubesitz-Aktionären der Miba AG?
Die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG) macht allen StreubesitzAktionären der Miba AG ein freiwilliges Übernahmeangebot für ihre Aktien. Sie bietet als
Übernahmepreis 550,00 Euro je Miba Vorzugsaktie.
2.
Wer ist die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft?
Die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG) steht im Eigentum der Familie
Mitterbauer. Die MBAG hält aktuell rund 83% des Grundkapitals sowie 100% der
Stimmrechte der Miba AG.
3.
Was ist der Hintergrund für dieses Angebot?
Die Mitterbauer Beteiligungs-Aktiengesellschaft (MBAG) ist der Meinung, dass die
Börsennotierung der Miba einerseits erhebliche Kosten verursacht, aber andererseits
kaum mehr einen Nutzen für das Unternehmen Miba AG bringt.
4.
Was sagt der Miba AG Vorstand zu dem Angebot?
Der Vorstand steht positiv zu diesem Angebot, weil auch er keine zwingende
Notwendigkeit für die Börsennotierung sieht.
5.
Die MBAG will in weiterer Folge ein Squeeze-out Verfahren bei der Miba AG einleiten.
Was bedeutet das?
Sofern die MBAG nach Ende des freiwilligen Übernahmeangebotes 90% des
Grundkapitals der Miba AG besitzt, kann sie einen Gesellschafterausschluss („Squeezeout“) beantragen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre werden dann auf die MBAG
übertragen. Die Minderheitsaktionäre bekommen im Gegenzug eine angemessene
Barabfindung. Letztlich wird dann die Börsennotiz der Miba AG eingestellt („Delisting“).
6.
Warum sollte ich das Angebot jetzt annehmen?
Wer jetzt das freiwillige Angebot annimmt, bekommt die Abfindung bereits spätestens 10
Tage nach Ende der Angebotsfrist. Sollte die Barablöse aus dem Squeeze-out höher als
der jetzige Angebotspreis ausfallen, wird das freiwillige Übernahmeangebot
nachgebessert. Bei einem niedrigeren Squeeze-out-Preis kann man den höheren
Angebotspreis behalten. Dies gilt auch, falls es zu keinem Squeeze-out kommen und der
Börsenkurs der Miba sinken sollte.
7.
Was muss ich machen, wenn ich das Angebot annehmen will?
Sie erhalten als Miba Aktionär von Ihrer Bank eine schriftliche Benachrichtigung. Sie
müssen Ihrer Bank die Annahme des Angebotes anschließend schriftlich erklären. Der
Angebotspreis wird nach Ende der Angebotsfrist automatisch auf Ihr Bankkonto
gutgeschrieben, die Miba-Aktien werden von Ihrem Depot automatisch an die MBAG
übertragen.
8.
Was passiert, wenn ich das Angebot jetzt nicht annehme?
Sollte es zu einem Squeeze-out kommen, werden Sie als Aktionär aus der Miba AG
ausgeschlossen. Sie bekommen nach Abschluss aller Verfahrensschritte die
Barabfindung aus dem Squeeze-out-Verfahren.
9.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Die Frist für das freiwillige Angebot beginnt am 30. Juli 2015 und endet voraussichtlich
am 20. August 2015. Sollte die MBAG die 90% Schwelle des Grundkapitals der Miba AG
erreichen, wird voraussichtlich Mitte Oktober ein Squeeze-out in einer
Hauptversammlung beschlossen. In diesem Fall wäre noch heuer mit einer Beendigung
der Börsennotierung der Miba Aktien zu rechnen.
10.
Wie sieht das ganze steuerlich aus?
Zur Abklärung der steuerlichen Behandlung Ihres Gewinnes aus dem jetzigen freiwilligen
Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Diese Frage ist für jeden
Einzelfall extra zu beantworten. Wenn Sie die Aktien vor dem 1.1.2011 erworben haben,
gelten diese als „Altbestand im Sinne der KESt“ und es ist für die Veräußerung keine
KESt zu bezahlen. Wenn es sich bei Ihren Aktien um Neubestand handelt, ist zu
beachten, dass ab 2016 der höhere KESt Satz von 27,5% gilt (jetzt 25%) während bei
Annahme des freiwilligen Übernahmeangebots jedenfalls der KESt Satz von 25% gilt.
Sollte sich das Squeeze-out Verfahren bis ins Jahr 2016 ziehen, kommt der höhere
KESt Satz von 27,5% zur Geltung.