Pädagogisches Konzept ESF-BAMF

Pädagogisches Konzept
zum
ESF-BAMF-Programm
Berufsbezogene Förderung Deutsch als Zweitsprache
Förderperiode 2014 bis 2020
Förderzeitraum 2015 bis 2017
ESF-Verwaltungsstelle
Stand: 14.10.2015
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
VORBEMERKUNG
Der 1957 ins Leben gerufene Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument
der Europäischen Union zur Entwicklung von Humanressourcen und zur Verbesserung
der Situation auf den europäischen Arbeitsmärkten. Der ESF unterstützt Maßnahmen zur
Prävention und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und zur Entwicklung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen.
Die Ziele des Europäischen Sozialfonds für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sind in
Art. 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 17.Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 festgelegt.
Für den Förderzeitraum von 2015 bis Ende 2017 wurde das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, wie auch in der Förderperiode zuvor, mit der Durchführung des nationalen
ESF-Programmteils „Qualifikation und Weiterbildung für Personen mit Deutsch als Zweitsprache durch berufsbezogene Maßnahmen, insbesondere berufsbezogene Sprachkurse
und Praktika“ beauftragt. Die vom ESF geförderte berufsbezogene Förderung für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (ESFBAMF-Programm) unterstützt in diesem Rahmen insbesondere die Erreichung folgender
Ziele:
-
Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich
Langzeitarbeitslose und arbeitsmarktferne Menschen
-
Dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt, insbesondere
von solchen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche
Ausbildung absolvieren, darunter junge Menschen, denen soziale Ausgrenzung droht
und die Randgruppen angehören
-
Aktive Inklusion ins Erwerbsleben, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
-
Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zu Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs
Somit wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit dem ESF-BAMF-Programm
auch in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Ziele des ESF
leisten.
Ziel aller Maßnahmen (im Zusammenhang mit dem ESF-BAMF-Programm im Folgenden
als „Kurse“ oder „ESF-BAMF-Kurse“ bezeichnet) zur berufsbezogenen Förderung für
Menschen mit Deutsch als Zweitsprache ist es, zu deren Integration in den ersten Ar-
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beitsmarkt beizutragen oder den Zugang zu Weiterbildungsprogrammen zu erleichtern. In
diesem Sinne soll das ESF-BAMF-Programm die vielfältigen Maßnahmen, die von den
Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, den Optionskommunen und anderen Trägern angeboten werden, in Abstimmung mit den oben genannten Einrichtungen vorbereiten bzw.
ergänzen.
Die berufsbezogenen Kurse Deutsch als Zweitsprache im Rahmen des ESF-BAMFProgramms leisten seit dem Jahr 2009 einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sowie zur Qualifizierung und Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten. Der Bedarf an qualitativ hochwertigen berufsbezogenen Deutschkursen hat sich im Zeichen des strukturellen Wandels von der Industrie- zur Dienstleistungsund Informationsgesellschaft noch verstärkt. In einer vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) beauftragten und vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) GmbH durchgeführten Evaluation der ESF-BAMF-Kurse wird in diesem
Zusammenhang insbesondere der Ansatz bestätigt, Deutschunterricht, fachliche Lerninhalte und ein Praktikum miteinander zu verbinden. Somit bleiben Ziele, Inhalte, Methoden
und Struktur der von 2009-2014 geförderten ESF-BAMF-Kurse in den Jahren 2015 bis
2017 im Wesentlichen gleich.
3
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Europäischer Sozialfonds für Deutschland
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
Inhalt
1.
Wichtige Änderungen im Vergleich zur letzten Förderperiode .............................. 6
2.
Zielgruppen........................................................................................................... 6
2.1. Teilnahmevoraussetzungen .................................................................................. 6
2.1.1.
Formale Voraussetzungen ............................................................................. 6
2.1.2.
Sprachliche Voraussetzungen ........................................................................ 7
2.2. Heterogenität der Teilnehmenden ........................................................................ 7
3.
Struktur eines ESF-BAMF-Kurses – Übersicht ..................................................... 8
4.
Berufsbezogener Deutschunterricht ..................................................................... 9
4.1. Allgemeines .......................................................................................................... 9
4.2. Berufsbezogener Deutschunterricht im ESF-BAMF-Programm.......................... 10
4.2.1.
Übergeordnetes Lernziel .............................................................................. 11
4.2.2.
Ausbildung und Weiterentwicklung berufsbezogener kommunikativer
Kompetenzen ..................................................................................................... 11
4.2.2.1.
Mündliche Kommunikation ........................................................................ 13
4.2.2.2.
Schriftliche Kommunikation....................................................................... 13
4.2.2.3.
Selbstständiges Weiterlernen ................................................................... 14
4.3. Inhalte ................................................................................................................. 15
4.4. Methoden............................................................................................................ 16
5.
Qualifizierung ...................................................................................................... 17
5.1. Grundlegendes ................................................................................................... 17
5.2. Fachunterricht – Fachkenntnisse und Berufsorientierung................................... 18
5.3. Praktikum – aktiv am Arbeitsprozess teilnehmen ............................................... 19
5.4. Betriebsbesichtigungen – die Arbeitswelt kennen lernen.................................... 19
6.
Rahmenbedingungen ......................................................................................... 20
7.
Lehrkräfte ........................................................................................................... 21
7.1. Deutschunterricht ............................................................................................... 21
7.2. Qualifizierung ...................................................................................................... 22
8.
Unterrichtsmaterialien ......................................................................................... 22
9.
Dokumentation ................................................................................................... 23
9.1. Kompetenzfeststellung ....................................................................................... 23
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9.2. Lernstandskontrollen und Abschlusstest ............................................................ 23
9.3. Teilnahmebescheinigung .................................................................................... 24
10. Sozialpädagogische Betreuung / Jobcoaching ................................................... 24
11. Anlage ................................................................................................................ 26
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1.
Pädagogisches Konzept
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Wichtige Änderungen im Vergleich zur letzten Förderperiode
Änderungen haben sich bei den Zielgruppen und der Teilnahmebescheinigung ergeben:
-
Beschäftigte in Betrieben können weiterhin an den ESF-BAMF-Kursen teilnehmen,
jedoch nur noch als Selbstzahlende.
-
Für eine Teilnahme an einem ESF-BAMF-Kurs müssen Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau A1 entsprechend dem GER vorliegen. Sofern die Möglichkeit der Teilnahme an einem Integrationskurs besteht, muss dieser Anspruch vor Teilnahme am ESF-BAMF-Kurs zunächst voll ausgeschöpft sein.
-
Die Teilnahmebescheinigung wurde überarbeitet, um potenziellen Arbeitgebern und
den Arbeitsvermittlungsstellen einen noch differenzierteren Überblick über die im Kurs
erworbenen Kompetenzen der Teilnehmenden zu geben.
Wie in der vergangenen Förderperiode dient das pädagogische Konzept auch künftig als
Orientierung für die inhaltliche Ausgestaltung der ESF-BAMF Kurse. Dabei sollen die Verantwortlichen vor Ort die Möglichkeit haben, die Kurse unter Gewährleistung bundeseinheitlicher Standards nach den individuellen Bedarfen der jeweiligen Teilnehmendengruppe
zu gestalten.
2.
Zielgruppen
2.1.
Teilnahmevoraussetzungen
2.1.1. Formale Voraussetzungen
An berufsbezogenen Deutschkursen im Rahmen des ESF-BAMF-Programms teilnehmen
können zuvorderst Leistungsbezieher nach SGB II und SGB III mit Deutsch als Zweitsprache, die einer sprachlichen und fachlichen Förderung für den Arbeitsmarkt bedürfen. Berechtigt sind auch Asylbewerber und Flüchtlinge mit zumindest nachrangigem Zugang zum
Arbeitsmarkt, die im Rahmen der Bundesprogramme „ESF Integrationsrichtlinie Bund“
oder „ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“ in einen ESF-BAMFKurs vermittelt werden. Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können einen
ESF-BAMF-Kurs als Selbstzahlende besuchen. Bei Nicht-Leistungsempfängern ist darauf
zu achten, dass die Finanzierung für den Kurs gesichert ist, da diese Teilnehmenden keine eigene Kofinanzierung mitbringen.
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Voraussetzung für eine Teilnahme an einem ESF-BAMF-Kurs ist neben der eigenen Bereitschaft der potenziell Teilnehmenden der sprachliche und/oder fachliche Qualifizierungsbedarf, den die zuständigen Arbeitsagenturen, die Job-Center bzw. die Optionskommunen oder die Kursträger feststellen.
2.1.2. Sprachliche Voraussetzungen
Der Einstieg in einen ESF-BAMF-Kurs kann erfolgen, wenn ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderter Integrationskurs vollständig absolviert bzw. das Stundenkontingent vollständig ausgeschöpft wurde oder das Sprachniveau von B1 auf anderem
Wege nachgewiesen wird. Personen, deren Deutschkenntnisse für eine selbstständige
Kommunikation noch nicht ausreichen, besuchen zunächst einen Integrationskurs mit dem
Ziel, Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 zu erwerben.
Für eine Teilnahme an einem ESF-BAMF-Kurs müssen Deutschkenntnisse mindestens
auf dem Sprachniveau A1 entsprechend dem GER vorhanden sein.
2.2.
Heterogenität der Teilnehmenden
Die Gruppe der Teilnehmenden in den ESF-BAMF-Kursen ist von starker
(lern)biografischer, sprachlicher und beruflicher Heterogenität gekennzeichnet. Neben
persönlichen Faktoren wie dem Alter, dem Geschlecht, den Migrationserfahrungen, den
eigenen, den aktuellen Lebensverhältnissen und dem soziokulturellen Hintergrund, den
Lerntraditionen und der Motivation unterscheiden sich die Teilnehmenden insbesondere
hinsichtlich:
-
Ort, Dauer und Zeitraum des Schulbesuchs
-
Berufliche Ausbildung und Erfahrung
-
Bereits erworbene Berufs- und Fachkenntnisse
-
Kenntnisse des hiesigen Arbeitsmarktes
-
Berufliche Perspektiven und Ziele
-
Herkunftsland und Herkunftssprache
-
Grad der Beherrschung der deutschen Sprache
-
Grad der Beherrschung der Erstsprache und weiterer Sprachen
-
Erfahrung mit Angeboten der sprachlichen Bildung
-
Erfahrung mit sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen
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All diese Faktoren müssen sowohl bei der Zusammenstellung der Kurse als auch in der
täglichen Unterrichtsarbeit berücksichtigt werden.
Ebenso heterogen wie die Gruppe der Teilnehmenden der ESF-BAMF-Kurse insgesamt
ist die Gruppe der Asylbewerber und Flüchtlinge, die im Rahmen der „ESFIntegrationsrichtlinie Bund“ und des „ESF-Bundesprogramms für Bleibeberechtigte und
Flüchtlinge II“ in die Kurse vermittelt werden. Diese Personen können sich hinsichtlich ihrer Lern- und Bildungsvoraussetzungen ebenso stark unterscheiden wie die sonstige
Gruppe der Teilnehmenden. Bei einem Teil der Gruppe können zusätzliche psychische
Belastungen auf Grund ihres unsicheren Aufenthaltsstatus‘ und/oder traumatisierender
Erfahrungen im Herkunftsland oder während der Migration vorliegen. Es muss somit individuell entschieden werden, ob Angehörige dieser Zielgruppe gemeinsam mit Angehörigen
der sonstigen Gruppe der Teilnehmenden unterrichtet werden können oder ob es zweckmäßiger wäre, eigene Lernergruppen zu bilden.
3.
Struktur eines ESF-BAMF-Kurses – Übersicht
Ein Kurs im Rahmen des ESF-BAMF-Programms besteht in der Regel aus folgenden
Komponenten:
-
Deutschunterricht
-
Qualifizierung mit den drei Teilen:
o Fachunterricht
o Praktikum
o Betriebsbesichtigungen
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Der Kurs kann einschließlich Deutschunterricht, Qualifizierungsmodul und Abschlusstest
bis zu 730 UE umfassen und ist folgendermaßen unterteilt:
Berufsbezogene Förderung Deutsch als Zweitsprache im Rahmen des ESF-BAMFProgramms
Deutschunterricht
Qualifizierungsmodul
Vermittlung von berufsbezogenen

Fachunterricht
Deutschkenntnissen

Betriebsbesichtigungen

Praktikum
Maximaler Gesamtumfang:
730 UE inklusive Abschlusstest
Maximale Dauer:
6 Monate ohne Ferienzeiten bei Vollzeitkursen
12 Monate ohne Ferienzeiten bei Teilzeitkursen
Der
Deutschunterricht
und
das
Qualifizierungsmodul
gehören
zusammen:
Berufsbezogener Deutschunterricht ist auf berufsorientierende, fachliche und
arbeitsplatzbezogene Themen ausgerichtet; auf der anderen Seite fließen sowohl in den
Fachunterricht als auch in die Betriebsbesichtigungen und das Praktikum immer Aspekte
des Deutscherwerbs ein. Daher müssen alle Teile der berufsbezogenen Förderung eng
aufeinander abgestimmt sein, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen.
Der Deutschunterricht im Rahmen des ESF-BAMF-Programms kann abhängig von der
jeweiligen Teilnehmendengruppe im Verbund mit Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung
von anderen Institutionen wie den Agenturen für Arbeit, Jobcentern oder Optionskommunen durchgeführt werden.
4.
Berufsbezogener Deutschunterricht
4.1.
Allgemeines
Durch den sich immer schneller vollziehenden Wandel von der Industrie- zur
Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft sowie durch die jüngsten technologischen
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Entwicklungen sind die kommunikativen Anforderungen im Beruf erheblich gestiegen. In
der Folge hat sich in Deutschland die Zahl der Tätigkeiten, bei denen Deutschkenntnisse
keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen, erheblich reduziert. Differenzierte
berufsbezogene Deutschkenntnisse sind heute daher auch in Berufsfeldern erforderlich,
die früher nicht als ausgeprägt sprachintensiv galten, beispielsweise im Lager- und
Produktionsbereich, in der Pflege oder in der Gastronomie.
Um erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt und in der beruflichen Weiterbildung agieren zu
können, ist der Erwerb berufsbezogener Deutschkenntnisse für Personen mit Deutsch als
Zweitsprache daher von besonderer Bedeutung. Im berufsbezogenen Deutschunterricht
spielen in der Regel sowohl fach- bzw. berufssprachliche als auch allgemeinsprachliche
und umgangssprachliche Komponenten eine Rolle.1 Ein Ausbau berufsbezogener
Deutschkenntnisse befördert auch immer die allgemeine Kommunikationsfähigkeit in der
deutschen Sprache, wie auch umgekehrt eine Verbesserung allgemeinsprachlicher
Kenntnisse zu einer weiter entwickelten Kommunikationsfähigkeit im Arbeitsleben beiträgt.
Im berufsbezogenen Deutschunterricht steht der Erwerb kommunikativer Kompetenzen im
Mittelpunkt, die jedoch im Unterschied zum allgemeinsprachlichen Deutschunterricht
vorwiegend auf die Arbeitswelt bezogen sind. Die drei wichtigsten Handlungsfelder sind
dabei Berufsorientierung, Qualifizierung und Arbeitsplatz.2
4.2.
Berufsbezogener Deutschunterricht im ESF-BAMF-Programm
Den Bedarfen des Großteils der Teilnehmenden des ESF-BAMF-Programms
entsprechend sind vorwiegend Deutsch- und Fachkenntnisse von unmittelbarer Relevanz,
die der Berufsorientierung, dem (Wieder)Einstieg in den Arbeitsmarkt oder in eine
Ausbildung sowie der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung dienen und somit eher den
zwei Handlungsfeldern Berufsorientierung und Qualifizierung zugeordnet werden können.
Perspektivisch von hoher Bedeutung und angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der
Teilnehmenden ein Praktikum in einem Betrieb absolviert, ist aber auch eine Vermittlung
von am Arbeitsplatz gebräuchlichen Kommunikationsformen und -regeln.
Der Deutschunterricht im Rahmen des ESF-BAMF-Programms ist stets eng verbunden mit
dem Qualifizierungsmodul und trägt gemeinsam mit diesem zur Stärkung der beruflichen
Handlungsfähigkeit bei. Die dafür zu erwerbenden und zu trainierenden
Sprachhandlungen (siehe S. 9 f.) sind dabei so unterschiedlich, dass sie von keinem
allgemeinen Sprachstandsraster erfasst werden können. Aus diesem Grund sind die
1
siehe dazu auch „Qualitätskriterien interaktiv“, S.12 ff.
2
Siehe dazu auch „Qualitätskriterien interaktiv“, S. 9
10
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beschriebenen Lernziele und Inhalte so global zu verstehen, dass sie für unterschiedliche
Sprachniveaus in unterschiedlichen Fertigkeiten zutreffen.
Gleichwohl muss der allgemeine Sprachstand der Teilnehmenden im berufsbezogenen
Deutschunterricht berücksichtigt werden, auch wenn sich Sprachhandlungen in der
beruflichen Realität in der Regel über mehrere Sprachniveaus erstrecken. Dies ist jedoch
im allgemeinsprachlichen Bereich nicht anders, und wie in diesem sollten die zu
vermittelnden Sprachhandlungen auch im berufsbezogenen Deutschunterricht im Sinne
des zyklischen Lernens immer wieder aufgegriffen werden und dabei an Komplexität
zunehmen.
In
den
letzten
Jahren
wurden
auch
Versuche
unternommen,
berufsbezogene
Sprachhandlungen systematisch den Niveaustufen des GER zuzuordnen. Dies findet
seinen Ausdruck u.a. darin, dass heute eine Reihe von standardisierten Sprachzertifikaten
sowohl im allgemeinen berufsbezogenen als auch in einzelnen berufsspezifischen
Bereichen erworben werden können. Obwohl die Prüfungen für diese Zertifikate nicht die
gesamte Bandbreite an Themen und dazugehörigen Sprachhandlungen umfassen,
können sie für einen größeren Teil der ESF-BAMF-Kurse den Abschluss bilden und
werden dementsprechend gefördert.
4.2.1. Übergeordnetes Lernziel
Übergeordnetes
Ziel
eines
jeden
berufsbezogenen
Deutschunterrichts
ist
die
Verbesserung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Ziel des Deutschunterrichts im Rahmen
des ESF-BAMF-Programms ist somit der Auf- und Ausbau von berufsbezogenen
Deutschkenntnissen, welche – immer in möglichst enger Verbindung mit dem
Qualifizierungsmodul – Personen mit Deutsch als Zweitsprache die Integration in den
ersten Arbeitsmarkt oder in Aus- und Weiterbildungsmaßnahme erleichtern.
Um dies zu erreichen, werden im berufsbezogenen Deutschunterricht Lernziele mit je
nach Teilnehmendenkreis unterschiedlicher Gewichtung angestrebt.
4.2.2. Ausbildung und Weiterentwicklung berufsbezogener kommunikativer Kompetenzen
Ob in der Berufsorientierung, in eher fachlich-qualifizierend ausgerichteten Maßnahmen
oder direkt am Arbeitsplatz – die Fähigkeit, in verschiedenen Situationen mit
unterschiedlichen Anforderungen und unterschiedlichen Beteiligten in der jeweils
angemessenen Form zu kommunizieren, ist essenziell.
So sollten Teilnehmende in berufsorientierenden Kursen beispielsweise gelernt haben, wie
ein Bewerbungsschreiben aufgesetzt wird und wie die Situation eines
11
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Bewerbungsgesprächs
bewältigt
werden
kann.
Teilnehmende
an
Qualifizierungsmaßnahmen müssen sich über fachliche Inhalte austauschen können und
auch an jedem einzelnen Arbeitsplatz gibt es die unterschiedlichsten kommunikativen
Situationen und Anforderungen, welche die Beherrschung spezieller sprachlicher Register
notwendig machen. Im Berufsalltag können sich dabei mündliche und schriftliche
Sprachhandlungen sehr schnell abwechseln oder sich überlappen, was in folgender
Übersicht zu im Arbeitsleben typischen Sprachhandlungen und Szenarien deutlich wird:
produktiv
rezeptiv
interaktiv
Anfragen und Beschwerden
formulieren und beantworten (m,s)
einen Arbeitsvertrag lesen (s)
Beratungsgespräche mit Kunden
führen (m)
Arbeitsabläufe erläutern (m, s)
Arbeitsanweisungen geben (m, s)
Arbeitsberichte und
Tätigkeitsbeschreibungen
anfertigen (s)
Bedienungsanleitungen und
Sicherheitsbestimmungen lesen (s) Besprechungen organisieren (m,s)
Bestellungen entgegennehmen
(m,s)
ein Bewerbungsgespräch führen
(m)
Fachtexte im Unterricht und in der
Arbeit lesen (s)
Einweisungen beispielsweise zur
Arbeitsergebnisse präsentieren (m) Ortsbeschreibungen
entgegennehmen (m,s)
Bewerbungsschreiben verfassen
(s)
Stellenanzeigen lesen (s)
E-Mails schreiben (s)
Telefonnotizen anfertigen (m,s)
Formulare ausfüllen (s)
…
Bedienung von Maschinen und zur
Sicherheit im Betrieb folgen und
nachfragen (m,s)
Informationen recherchieren (m,s)
Konfliktsituationen bewältigen
(m,s)
Kontakt mit Kolleginnen und
Kollegen aufnehmen (m)
einen Lebenslauf schreiben (s)
Material bestellen (m,s)
Notizen anfertigen (s)
„Small Talk“ mit Kolleginnen und
Kollegen führen (m)
Ortsbeschreibungen geben (m,s)
Stellenangebote recherchieren (s)
ein Produkt oder eine Leistung
beschreiben (m,s)
an Teambesprechungen
teilnehmen (m)
Protokolle erstellen (s)
telefonieren (m)
über die eigene Tätigkeit berichten
(m,s)
Termine vereinbaren (m,s)
im Unterricht über ein Thema
sprechen (m)
…
Vorgesetzte um etwas bitten (m,s)
sich selbst vorstellen (m,s)
…
m = mündlich; s = schriftlich
12
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Um diese und andere Sprachhandlungen kompetent und erfolgreich ausführen zu können,
sind sowohl der Ausbau der entsprechenden sprachlich-kommunikativen Kompetenzen,
die Vermittlung der dafür notwendigen sprachlichen Ressourcen (Grammatik, Wortschatz,
Sprachhandlungsmuster) als auch der Aufbau von Wissensbeständen über die
Gepflogenheiten und Umgangsformen in den jeweiligen beruflichen Handlungsfeldern von
Bedeutung. Wichtig ist darüber hinaus die Fähigkeit, nach dem Kurs selbstständig
weiterzulernen. Damit sind die Teilnehmenden in der Lage, sich in Zukunft sprachlichen
Veränderungen in der Arbeitswelt erfolgreich zu stellen. Je nach Bedarf der Lernergruppe
können die im Folgenden aufgeführten Maximalziele in unterschiedlicher Gewichtung
angestrebt werden.
4.2.2.1.
Mündliche Kommunikation
Gerade in der mündlichen Kommunikation im Arbeitsleben ist es wichtig, schnell die
angemessene Kommunikationsform wählen und gegebenenfalls reagieren zu können. In
diesem Zusammenhang können folgende Lernziele angestrebt werden:
-
Die Teilnehmenden haben die in Betrieben allgemein üblichen Gepflogenheiten, Umgangsformen und Höflichkeitskonventionen im direkten und telefonischen Gespräch
kennen gelernt und beherrschen die im Umgang mit Ausbildern, Lehrkräften, Vorgesetzten und Kollegen jeweils notwendigen sprachlichen Register und Textsorten sowohl rezeptiv als auch produktiv.
-
Die Teilnehmenden können die Bedürfnisse von Kunden, Vorgesetzten und Kollegen
schnell einschätzen und sind in der Lage, sie unter Beachtung der üblichen Höflichkeits- und Gesprächskonventionen zu beraten. Sie sind sprachlich in der Lage, im direkten Gespräch oder telefonisch Termine zu vereinbaren, ein Angebot zu formulieren
sowie Leistungen oder Produkte zu beschreiben. Ferner haben die Teilnehmenden die
sprachlichen Mittel erworben, etwaige Konflikte zwischen Kollegen, Kunden und/oder
Vorgesetzten einer konstruktiven Lösung näher zu bringen.
4.2.2.2.
Schriftliche Kommunikation
Kommunikation innerhalb und außerhalb von Betrieben und Institutionen geht zunehmend
schriftlich und formalisiert und immer häufiger auch mit Rechtsfolgen verbunden
vonstatten. Daher muss auf die Ausbildung entsprechender schriftsprachlicher Fertigkeiten
hoher Wert gelegt werden. Dies gilt für Ausbildung, (Weiter)Qualifizierung und
Umschulungsmaßnahmen ebenso wie für den konkreten Arbeitsplatz. So können u.a.
folgende Lernziele angestrebt werden:
13
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-
Die Teilnehmenden kennen die Unterschiede zwischen mündlichen und schriftlichen
Textsorten sowie Wortbildungsregeln, Redemittel, Textbausteine, feste Redewendungen, Kollokationen und grammatischen Strukturen, die für das Berufsleben im Allgemeinen und/oder das jeweilige (angestrebte) Berufsfeld relevant sind.
-
Die Teilnehmenden haben sich die notwendigen Techniken zur Informationsverarbeitung angeeignet, um den in ihrem beruflichen Umfeld gängigen schriftlichen Anweisungen, Arbeitsaufträgen, Bedienungsanleitungen, Sicherheitsbestimmungen, Diagrammen und Fachtexten schnell und sicher die wichtigsten Informationen entnehmen
zu können. Sie kennen die wichtigsten Strategien zum Leseverstehen und wenden sie
auf die gesamte Bandbreite von Texten an, denen sie im Beruf begegnen.
-
Den Teilnehmenden sind die wichtigsten sprachlichen und nichtsprachlichen Gliederungselemente und Formalien der für sie relevanten Textsorten geläufig. Sie kennen
die jeweilige Funktion dieser Elemente und können mit ihrer Hilfe die Einzelteile eines
Textes so organisieren, dass der Gesamttext in sich stimmig und für die Leser nachvollziehbar ist. Sie sind in der Lage, das Geschriebene einer kritischen Kontrolle zu
unterziehen. Weiterhin können die Teilnehmenden strukturierte und aussagekräftige
Notizen über ein Arbeitsgespräch anfertigen.
4.2.2.3.
Selbstständiges Weiterlernen
Um die Nachhaltigkeit des Unterrichtes zu steigern, ist es notwendig, die Teilnehmenden
in ihrer Fähigkeit zu fördern, selbstständig weiter zu lernen und sich außerhalb des
Unterrichtes weiter zu bilden. Dies geschieht durch die Vermittlung und Erprobung
geeigneter, bereits oben angeführter Lese-, Schreib- und Lernstrategien und
Arbeitstechniken. Generell ist Folgendes anzustreben:
Die Teilnehmenden verfügen über eine angemessen große Bandbreite an Lernstrategien
und Arbeitstechniken, die sie in verschiedenen beruflichen Kontexten anwenden können.
Damit sind sie in der Lage, sich den ständig wandelnden sprachlichen Anforderungen in
der Weiterbildung und am Arbeitsplatz anzupassen. Wichtige herauszubildende und zu
schulende Fertigkeiten sind hierbei u.a.:
-
Umgang mit dem Computer
-
Internet-Recherche
-
Gesprächsführung
-
Umgang mit Nachschlagewerken
-
Präsentationstechniken
14
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4.3.
Pädagogisches Konzept
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Inhalte
Der folgende Abschnitt ist eine alphabetisch geordnete Beispielsammlung, aus welcher je
nach Zielrichtung des Kurses eine Auswahl getroffen werden kann und die gegebenenfalls
lernergruppenspezifisch zu ergänzen und dem jeweiligen Sprachstand anzupassen ist. Die
Auswahl der Themen sollte stets auch die im Qualifizierungsmodul behandelten Inhalte
berücksichtigen bzw. diese ergänzen.
(Themen alphabetisch geordnet)
-
Arbeitsförderung
-
Arbeitssuche
-
Arbeitsverhältnisse
-
Ausbildungsstätten
-
Berufswahl
-
Bewerbung
-
Fortbildung
-
Konflikte am Arbeitsplatz
-
Kooperation im Betrieb
-
Kündigung
-
Regionaler Arbeitsmarkt
-
Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz
-
Sozialversicherungen
-
Stellenangebote
-
Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer
-
Weiterkommen im Beruf
Sprachliche Kenntnisse und Ressourcen
15
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Pädagogisches Konzept
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Die zu vermittelnden Kenntnisse sollten unmittelbar den Sprech- und Schreibintentionen
der Teilnehmenden dienen. Für einen berufsbezogenen Deutschunterricht ergeben sich so
folgende zu erwerbende und zu trainierende Kenntnisse und sprachliche Ressourcen mit
lernergruppenspezifisch unterschiedlichen Schwerpunkten:
-
Aussprache
-
Rechtschreibung
-
Wortbildungsregeln (Komposita, Wortarten, Ableitung, Affixe)
-
häufige Redemittel (feste Wortverbindungen, Redemittel zur Einleitung, Aufrechterhaltung und Beendigung von Gesprächen, Konjunktionen, Partikeln)
-
Textbausteine für formelle Briefe (Absender, Adresse, Datum, Anrede, Grußformel,
Anlagen)
-
feste Wortverbindungen im schriftlichen Deutsch
-
fachtexttypische Grammatik (Nominalstil, Passivsätze, gehäufte Verwendung von untrennbaren Verben)
-
Kennzeichen fachbezogener Texte (Konnektoren, Argumentationsstrukturen)
4.4.
Methoden
Die zwei wichtigsten methodischen Prinzipien, an denen sich berufsbezogener
Deutschunterricht
ausrichten
Handlungsorientierung.
sollte,
sind
Teilnehmendenorientierung
und
Teilnehmendenorientierung bedeutet, dass die Unterrichtsinhalte auf die Bedürfnisse der
Lernergruppe ausgerichtet sind. Um dies zu erreichen, müssen die (Lern)Biografien, die
sprachlichen Voraussetzungen, die beruflichen Erfahrungen sowie die objektiven
sprachlichen und fachlichen Anforderungen, denen sich die Teilnehmenden nach dem
Kurs in der Weiterbildung oder am Arbeitsplatz stellen müssen, berücksichtigt werden.
Dies heißt u.a., dass die Teilnehmenden ihre bereits erworbenen Kompetenzen in den
Unterricht einbringen und somit zu dessen Gestaltung beitragen. Darüber hinaus sollte mit
möglichst viel authentischem Unterrichtsmaterial gearbeitet werden, das je nach aktuellem
Bedarf von der Lehrkraft ausgewählt oder von den Teilnehmenden in den Unterricht
mitgebracht werden kann.
Dem Prinzip der Handlungsorientierung folgend sollen im berufsbezogenen
Deutschunterricht möglichst häufig komplexe Aufgaben behandelt werden, deren Lösung
den Einsatz möglichst vieler der zu entwickelnden und trainierenden sprachlichen,
16
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fachlichen und kommunikativen Kompetenzen erfordert. Je nach zu lösender Aufgabe
werden unterschiedliche Sozialformen (Einzel-, Paar- oder Gruppenarbeit) sowie
unterschiedliche methodische Herangehensweisen angewandt wie Rollenspiele oder
Projektunterricht.
Letzterer
ist
insbesondere
bei
der
Durchführung
der
Betriebsbesichtigungen empfehlenswert.
Eine Methode insbesondere zum Training von kommunikativen Kompetenzen am
Arbeitsplatz ist der Einsatz von Handlungsszenarien. Diese „beinhalten eine Reihe von
zusammenhängenden realitätsnahen Rollenspielen, in denen die Kursteilnehmenden
berufsbezogenes sprachlich-kommunikatives Handeln sowie auch Intonation und
nonverbale Kommunikation erproben können“ (Qualitätskriterien Interaktiv, S. 28).3
5.
Qualifizierung
5.1.
Grundlegendes
Das Qualifizierungsmodul im Rahmen des ESF-BAMF-Programms besteht in der Regel
aus drei Teilen:
-
Fachunterricht, in dem Sachwissen – auch Berufskunde – vermittelt wird
-
Berufsorientiertes Praktikum
-
Betriebsbesichtigungen zum Zweck der Berufsorientierung
Fachunterricht, Praktikum und Betriebsbesichtigungen können vom Umfang her variieren.
Alle drei Komponenten müssen sinnvoll untereinander und mit dem Deutschunterricht
verbunden sein. Ziel des Qualifizierungsmoduls ist es, bei den Teilnehmenden die
fachlichen und persönlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Teilnehmenden
in den ersten Arbeitsmarkt eintreten oder gemeinsam mit Menschen mit Deutsch als
Erstsprache eine weiterqualifizierende Maßnahme besuchen können.
3
Zu weiteren Ausführungen zum Einsatz von Handlungsszenarien im Unterricht siehe „Qualitätskriterien
Interaktiv“, S. 28 ff.
17
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Fachunterricht – Fachkenntnisse und Berufsorientierung
5.2.
Der Fachunterricht richtet sein Augenmerk je nach Teilnehmendengruppe auf die
Vermittlung von Fachkenntnissen zur beruflichen Qualifizierung und von Inhalten zur
beruflichen Orientierung bzw. Umorientierung. Er soll somit für das Arbeitsleben
notwendige Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten vermitteln bzw. wieder auffrischen.
Im Fachunterricht erwerben die Teilnehmenden berufs(feld)spezifische sowie
mathematische und EDV-Kenntnisse. Weitere Bestandteile sind allgemeine und spezielle
Berufskunde sowie gegebenenfalls Bewerbungstraining und die Vermittlung von
Strategien zum selbstgesteuerten Lernen. Darüber hinaus können und sollten auch Inhalte
bearbeitet und vertieft werden, die bereits im Deutschunterricht behandelt werden.
Folgende Lernziele sind im Fachunterricht anzustreben:
-
Die Teilnehmenden haben für sie relevante Fachkenntnisse erworben, wie sie im Folgenden aufgeführt werden:
Grundlagen
Fachbezogen

Mathematische Grundkenntnisse

Berufsspezifischer Fachwortschatz

Umgang mit dem Taschenrechner


Gängige Textverarbeitungsprogramme
Technische Vorgänge im jeweiligen
Beruf(sfeld)

Internet und E-Mail

Anwendungsbezogene Mathematik

Allgemeine Berufskunde

Berufsbezogene Recherchen

Bewerbungstraining

Spezielle Berufskunde: Nationaler, regiona-

Strategien zum selbstgesteuerten Lernen

…
ler und lokaler Arbeitsmarkt und Möglichkeiten der beruflichen Bildung

Rechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte
des Berufslebens, Anforderungen der Betriebe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

-
…
Die Teilnehmenden wissen, welche inner- und außerbetrieblichen Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen für sie in Frage kommen. Sie sind in der Lage, sich zu diesen
Themen selbstständig weitere Informationen zu beschaffen und mit den anbietenden
Institutionen in Kontakt zu treten. Ferner haben sie Kenntnisse über die Strukturen des
regionalen Arbeitsmarktes erworben.
18
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
5.3.
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
Praktikum – aktiv am Arbeitsprozess teilnehmen
Das berufsorientierte Praktikum ist ebenso wie der Fachunterricht eng mit dem
Deutschunterricht verbunden und findet nach Möglichkeit parallel zu diesem statt. Auf
diese Weise können sich in der Berufspraxis ergebende Fragen direkt in den Deutschoder Fachunterricht eingebracht werden. Aufgabe des Kursträgers ist es, geeignete
Praktikumsplätze in ausreichender Zahl sicherzustellen, idealerweise suchen sich die
Teilnehmenden jedoch selbst einen solchen.
Das Praktikum soll den Teilnehmenden die Möglichkeit bieten,
-
die Arbeitswelt als selbstständig Handelnde kennen zu lernen
-
einen ersten Einblick in einen Beruf zu bekommen
-
Einblicke in Betriebsabläufe und den Betriebsalltag zu erhalten
-
die im Deutsch- und im Fachunterricht erworbenen neuen Kenntnisse und kommunikativen Fertigkeiten in der Praxis einzusetzen, zu erproben und weiterzuentwickeln
-
die eigenen sozialen Kompetenzen weiter auszubilden
-
die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung stärken
-
sich über ihren weiteren beruflichen Weg Klarheit zu verschaffen.
Neben dem Ziel der Berufsorientierung kann das Praktikum auch eine Vorstufe zum
beruflichen (Wieder)einstieg bedeuten. Ein Praktikum kann somit sowohl zur Erreichung
sprachlicher und fachlicher Lernziele als auch zur direkten beruflichen Integration
beitragen.
Da sich die Inhalte eines Praktikums von Betrieb zu Betrieb stark unterscheiden, können
dazu keine Richtlinien gegeben werden. Es ist jedoch von hoher Bedeutung, dass die
Praktikant/inn/en während ihrer Tätigkeit genug Gelegenheiten zur sprachlichen
Kommunikation erhalten und die Tätigkeit zu ihrer fachlichen Qualifizierung beiträgt.
5.4.
Betriebsbesichtigungen – die Arbeitswelt kennen lernen
Eine wichtige Rolle für die berufliche Orientierung spielen Besichtigungen von Betrieben
und Gespräche mit deren Vertretern. Die Teilnehmenden sollen so einen ersten Einblick in
die Anforderungen des Berufslebens und das Funktionieren der üblichen Arbeitsabläufe
und Kommunikationsstrukturen in Betrieben und Institutionen bekommen. Eine
19
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
Betriebsbesichtigung kann somit auch zur Vorbereitung bzw. Begleitung eines Praktikums
dienen.
Beispiele für solche Institutionen und Betriebe sind:
-
Altenheime
-
Bauhöfe
-
sonstige Dienstleistungsbetriebe (Friseursalon, Reisebüro)
-
Fabriken
-
Gastronomiebetriebe
-
Handwerksbetriebe
-
Kaufhäuser
-
Krankenhäuser
-
Universitäten und Fachhochschulen
Es obliegt dem Kursträger, weitere, den örtlichen Gegebenheiten
Möglichkeiten zur Organisation von Betriebsbesichtigungen zu finden.
angepasste
Die Betriebsbesichtigungen werden im Deutsch- oder im Fachunterricht intensiv
vorbereitet und deren Ergebnisse danach präsentiert. Für die Ausgestaltung und die Zahl
der Betriebsbesichtigungen sind die örtlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der
jeweiligen Lernergruppe maßgeblich.
6.
Rahmenbedingungen
Die maximale Zahl der Teilnehmenden des Kurses beträgt 25. Die vom Kursträger
angebotenen Räumlichkeiten müssen bezüglich Größe und Raumaufteilung für einen
Unterricht mit der Kursgruppe geeignet und technisch angemessen ausgestattet sein
(Tafel, Flipchart, Overhead-Projektor, CD-Spieler, Fernseher und DVD-Spieler). Darüber
hinaus muss jedem Teilnehmenden bei Bedarf ein PC mit Internet-Zugang zur Verfügung
stehen. Der Kursträger kümmert sich um Kontakte zu Einrichtungen, Institutionen,
Betrieben und überbetrieblichen Ausbildungsstätten vor Ort, um eine ordnungsgemäße
Organisation von Betriebsbesichtigungen und Praktika sicherzustellen.
20
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
7.
Lehrkräfte
7.1.
Deutschunterricht
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
Lehrkräfte, die den Deutschunterricht im Rahmen des ESF-BAMF-Programms leiten wollen, müssen über eine Qualifikation verfügen, wie sie vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge für die Ausübung einer Lehrtätigkeit in den Integrationskursen festgelegt ist.
Diese Qualifikation ist in der Regel ein in Deutschland erworbener Hochschulabschluss in
Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache (auch als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder Nebenfach). Es können außerdem Lehrkräfte eingesetzt werden, die
über einen Hochschulabschluss und einschlägig anerkannte (Hochschul)Zertifikate
DaF/DaZ oder über ein 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch oder eine moderne
Fremdsprache (einschl. Grundschullehramt) verfügen. Zusätzlich befähigt der Hochschulabschluss Germanistik oder andere Neuphilologien und andere DaF/DaZ-Zertifikate (von
einem Umfang von mind. 100 UE) zum direkten Einsatz als Deutschlehrer in den ESFBAMF Kursen. In bestimmten Fallkonstellationen befähigen andere Hochschulabschlüsse
mit der entsprechenden Praxiserfahrung im Bereich DaF/DaZ zum direkten Einsatz in die
ESF-BAMF Kurse oder der Abschluss einer verkürzten oder unverkürzten Zusatzqualifikation bei einer vom Bundesamt akkreditierten Institution. Grundlage sind in jedem Fall Zulassungsvoraussetzungen aus dem Integrationskurs (s. Anlage Matrix „Zulassungskriterien
für Lehrkräfte in Integrationskursen“).
Für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2016 können alle Lehrkräfte, die noch eine verkürzte oder unverkürzte Zusatzqualifikation erbringen müssen, sofort als Lehrkraft in den
ESF-BAMF Kursen eingesetzt werden. Die bis zu diesem Stichtag begonnenen ESFBAMF Kurse können von der dafür gemeldeten Lehrkraft zu Ende geführt werden, selbst
wenn die Zusatzqualifikation bis dahin noch nicht erworben wurde.
Bei sehr fachspezifischen Inhalten ist im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem
Bundesamt der Einsatz von Ausbildern aus der Praxis und ausgewiesenen Experten als
Lehrkräfte im Deutschunterricht möglich.
Jede Lehrkraft muss deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens C1
entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachweisen.
Ausgenommen sind Personen mit einem in einem deutschsprachigen Land erworbenen,
deutschsprachigen Abitur oder einem in einem deutschsprachigen Land erworbenen
Hochschulabschluss in einem deutschsprachigen Studienfach. Bestehen begründete
Zweifel an den Deutschkenntnissen der Lehrkraft, kann sie dazu verpflichtet werden, sich
einer entsprechenden Sprachprüfung zu unterziehen, die nicht vom Träger oder ihm
angebundenen Stellen durchgeführt werden darf. Allgemein bekannte und anerkannte
21
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
Prüfungen sind für dieses Niveau die Zertifikate C1 und C2 des Goethe-Instituts, die
Prüfungen C1 und C2 der telc GmbH, TestDaF sowie die Deutsche Sprachprüfung für den
Hochschulzugang (DSH) einer deutschen Universität. Die Prüfung ist spätestens drei
Monate nach der Aufforderung zur Teilnahme abzulegen.
Die Lehrkraft muss in der Lage sein, das individuelle Lernen der Teilnehmenden zu
fördern und zu organisieren. Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich grundlegende
Fachkenntnisse aus den für die Teilnehmenden relevanten Berufssparten anzueignen, die
Fachkenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden in den Unterricht einzubeziehen
sowie zu vielfältigen Kontakten zwischen Kursträger und Betrieben und Institutionen vor
Ort beizutragen.
7.2.
Qualifizierung
Wie im Deutschunterricht kommt dem Lehrpersonal auch in der Qualifizierung eine große
Bedeutung zu. Daher muss insbesondere der Fachunterricht von Personen geleitet
werden, die für eine solche Aufgabe qualifiziert sind. Abhängig von den Inhalten sind dafür
Personen mit Hochschul-, Fachhochschul- oder Fachschulabschluss in den jeweiligen
Fächern bzw. Berufsfeldern sowie Ausbilder in Betrieben geeignet. Weiterhin können auch
Personen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung mit der Zielgruppe in den jeweiligen
einschlägigen Fachrichtungen zum Einsatz kommen.
Auf Grund der vielfältigen Bezüge zwischen Deutsch- und Fachunterricht arbeiten die
Fachlehrkräfte während des Kurses eng mit den Deutschlehrkräften zusammen.
Auch Deutschdozenten können bei berufsvorbereitenden Kursen, ohne spezielle
Fachlichkeit, den Fachunterricht übernehmen.
8.
Unterrichtsmaterialien
Angesichts der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Bedürfnisse der
Teilnehmenden können sowohl Lehrwerke zum berufsbezogenen Deutschunterricht und
Fachbücher verwendet werden als auch Begleitmaterialien wie Grammatiken und selbst
erstellte Materialien, wobei deren arbeitsweltlicher Bezug stets eindeutig ersichtlich sein
muss.
22
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
9.
Dokumentation
9.1.
Kompetenzfeststellung
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
Der Projektträger führt vor Beginn des Kurses eine Kompetenzfeststellung durch, um Lernvoraussetzungen, Qualifikationen, Sprachstand sowie Sprach- und Qualifizierungsbedarf
der Teilnehmenden zu ermitteln und auf Grund dieser Angaben passende Kurse
zusammenzustellen. Dies kann in Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit
oder Jobcentern bzw. Optionskommune geschehen oder auch einer dritten Stelle
überlassen werden.
Das Formular „Kompetenzfeststellung/Projektbeschreibung“ ist unter www.bamf.de zu
finden.
Die Kompetenzfeststellung soll nachfolgende Eckpunkte enthalten:
-
Einstufungstest, der alle Sprachbeherrschungsebenen gemäß dem europäischen Referenzrahmen erfasst, d.h. schriftlich und mündlich erfolgen muss
-
Persönliches Gespräch zu Erhebung der Lernerbiografie, der Berufswünsche und zur
Beratung hinsichtlich des ESF-BAMF-Programms
-
Perspektivenberatung
-
Auswertung der Tests und des Gesprächs
-
Zuordnung der Teilnehmenden in den jeweiligen Kurs und Aufnahme der
Teilnehmendendaten in das Datenbanksystem sowie Information an die Grundsicherungsstelle/Agentur für Arbeit über die Ergebnisse der Kompetenzfeststellung und die
Zuordnung des Teilnehmenden
-
Dokumentation des Verfahrens für das Bundesamt
Der Projektträger sollte die Kompetenzfeststellung innerhalb von zwei Wochen nach
Meldung des Teilnehmenden vornehmen.
9.2.
Lernstandskontrollen und Abschlusstest
In jedem Kurs sind grundsätzlich mindestens zwei Lernstandskontrollen im Verlauf sowie
am Ende ein Abschlusstest durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Tests sind zusammen
mit den Ergebnissen der Kompetenzfeststellung vorzuhalten und auf Verlangen des
Bundesamtes vorzulegen.
23
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
9.3.
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
Teilnahmebescheinigung
Der Träger stellt den Teilnehmenden am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung
aus, die in anderen Institutionen oder bei potenziellen Arbeitgebern weiter verwertet
werden kann. In diesen Teilnahmebescheinigungen müssen sowohl die Lernziele des
Kurses als auch die Inhalte und die Lernfortschritte der Teilnehmenden festgehalten
werden. Dazu stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Kursträgern
entsprechende Formulare zur Verfügung.
10.
Sozialpädagogische Betreuung / Jobcoaching
Eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt ist nur möglich, wenn auch die
Bedingungen beim Zugang gleichwertig sind. Bei vielen, insbesondere gering qualifizierten
Personen mit Deutsch als Zweitsprache, sind jedoch Defizite vorhanden, die auf soziale
bzw. psychologische Faktoren zurückzuführen sind. Diese können beispielsweise sein:
-
Misserfolg in der Schule und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
-
Mangel an persönlicher und beruflicher Orientierung
-
Problematische Verhältnisse im persönlichen Umfeld
Eine sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden kann daher wichtiger Bestandteil
eines Kurses zur berufsbezogenen Förderung Deutsch als Zweitsprache sein. Der/Die
Sozialpädagoge/Sozialpädagogin fungiert in solchen Kursen als Vertrauensperson und
kann eine Clearing-Funktion an der Schnittstelle zwischen sprachlicher und fachlicher
Qualifizierung sowie Betreuung der Teilnehmenden übernehmen. „Betreuung“ ist zu
definieren als Einzelfallhilfe, Krisenintervention und – wenn nötig – Angeboten an eigenen
Trainingsmaßnahmen zur Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenzen der
Teilnehmenden.
Die
Aufgaben
Tätigkeitsfelder:
des/die
Sozialpädagogen/Sozialpädagogin
-
Stärkung der Persönlichkeit/ sozialen Handlungskompetenz
-
Vermittlung von interkulturellem Bewusstsein
-
Konfliktarbeit, Krisenintervention
-
Lernstrategien, Zeitmanagement, Abbau von Prüfungsängsten
-
Planung beruflicher Wiedereingliederung
24
umfassen
folgende
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
-
Aufzeigen beruflicher Stärken und Schwächen
-
Verweisberatung
Die Tätigkeit als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin ist auf maximal 450 Stunden pro Kurs
beschränkt.
Neben der sozialpädagogischen Betreuung ist ein sog. Jobcoaching von Bedeutung. Unter
die Aufgaben eines Jobcoaches fallen:
-
Organisation von Betriebsbesichtigungen
-
Akquise von Praktikumsplätzen
-
Unterstützung bei der Berufsorientierung
-
Unterstützung der Teilnehmenden bei der Praktikumssuche
-
Betreuung der Teilnehmenden während der Praktika
Die Tätigkeit eines Jobcoaches ist über die teilnehmendenbezogenen Pauschale
abgegolten.
Für eine Tätigkeit als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin in einem ESF-BAMF-Kurs wird ein
abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit erwartet (Master, Diplom,
mindestens Bachelor). Diplom-Pädagogen oder Erziehungswissenschaftler mit
Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten im sozialpädagogischen Bereich werden
ebenfalls zugelassen; ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte
muss innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der
Zielgruppe nachgewiesen werden.
Ersatzweise
werden
auch
andere
pädagogische
oder
psychologische
Hochschulabschlüsse anerkannt, soweit zusätzlich mindestens eine dreijährige berufliche
Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachgewiesen werden kann.
Ebenso werden staatlich anerkannte Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation
anerkannt, wenn diese ebenfalls über mindestens eine dreijährige berufliche Erfahrung mit
der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre verfügen. Weiterhin können andere Hoch/Fachhochschulabschlüsse anerkannt werden, sofern Zusatzqualifikation im Bereich der
Beratung und eine mindestens 5 jährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe vorliegt.
Ein Qualifikationsnachweis ist für den Einsatz als Jobcoach nicht erforderlich.
25
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
11.
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
Anlage
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Europäischer Sozialfonds für Deutschland
Pädagogisches Konzept
ESF-BAMF-Programm
Literatur:
Iris Beckmann-Schulz, Bettina Kleiner (Koordinierungsstelle berufsbezogenes Deutsch), 2011:
Qualitätskriterien interaktiv – Leitfaden zur Umsetzung von berufsbezogenem Deutschunterricht
Deutsch als Zweitsprache. Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“
Impressum
Herausgeber
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abteilung 3 Integration
Referat 322, ESF-berufsbezogene Sprachförderung, ESF-Verwaltungsstelle
Poller Kirchweg 101
51105 Köln
Redaktion
Referat ESF-berufsbezogene Sprachförderung, ESF-Verwaltungsstelle
Verantwortlich:
Anna Lüffe
Verfasser:
Jens Reimann, aktualisierte Fassung Referat 321
Stand:
10/2015
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www.bamf.de
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