Berlin, 3. Juli 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, in der letzten Sitzungswoche vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause ging es nochmal um sehr viel. Am Mittwoch setzten wir uns mit dem Abbruch der Verhandlungen über die weitere Auszahlung des Hilfsprogramms durch Griechenland auseinander. Die griechische Entscheidung für ein Referendum hat uns überrascht. Jetzt gilt es das Ergebnis des Referendums abzuwarten und dann zu entscheiden, welche Lösung die beste für Griechenland und Europa ist. Ich bin überzeugt, dass wir – gestärkt durch die Reformen der vergangenen Jahre – mit jeder Entscheidung der Griechen verantwortungsvoll umgehen werden. Die europäische Staatsschuldenkrise war und ist vor allem eine Vertrauenskrise. Es hat das Vertrauen der Menschen in die Institutionen und Partner gelitten. Es ist das Vertrauen der Investoren in die Wettbewerbsfähigkeit der Eurozone gesunken. Im Laufe der Verhandlungen ist aber auch das Vertrauen der Eurogrupoe in die griechische Regierung als Verhandlungspartner erschüttert worden. Es gilt dieses Vertrauen wiederaufzubauen. Dazu müssen vereinbarte Regeln eingehalten werden. Europa hat immer von dem Dualismus Solidarität und Eigenverantwortung gelebt. Deshalb ist die Bereitschaft der griechischen Regierung, eigene Anstrengungen und Reformen in Angriff zu nehmen, unverzichtbar. Nur so kann der Weg aus der Krise gepaart mit unserer Hilfe gelingen. Auch unsere erste Lesung der Gruppenanträge zur Neuregelung der Sterbehilfe war von großer Ernsthaftigkeit und Respekt vor den Menschen getragen. Bislang ist in Deutschland die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen gemäß §216 StGB) strafbar. Die indirekte oder passive Sterbehilfe genauso wie der assistierte Selbstmord (Beihilfe zum Suizid) hingegen ist straffrei. Die Straffreiheit in diesen Fällen der Sterbehilfe folgt einer rechtssystematischen Überlegung: Wenn der Selbstmord selbst nicht unter Strafe gestellt ist, kann die Beihilfe zum Suizid nicht strafbewehrt sein. Wir haben uns des Themas angenommen und wollen eine Entscheidung in dieser Legislatur herbeiführen, weil wir uns weitestgehend einig darin sind, dass die derzeitige Gesetzeslage unbefriedigend ist. Zwei Rechte mit Verfassungsrang bilden die wichtigsten Bezugspunkte für die argumentative Begründung in der Debatte: Das Selbstbestimmungsrecht und der Lebensschutz. Das Recht auf freie Selbstbestimmung hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft eingenommen. Menschen möchten in Würde leben aber auch in Würde sterben. Deswegen wird dem Recht auf Selbsttötung unter der Mehrheit der Abgeordneten eine große Bedeutung beigemessen. Das Recht der freien Selbstbestimmung ist aber nicht frei von den Umständen, in denen es ausgeübt wird: Die aktuelle Rechtsunsicherheit für Ärzte genauso wie die Angst vor dem Tod in Schmerzen und die mögliche Einflussnahme durch Sterbehilfevereine beeinflussen menschliche Entscheidungen. Trotz der Bezugnahme auf ähnliche Rechtsbegriffe kommen wir Abgeordnete daher zu teils sehr unterschiedlichen Positionen. Wir sind uns aber einig, dass die Möglichkeiten der Palliativmedizin ausgebaut und das Hospizwesen gestärkt werden müssen. Wir werden diese wichtigen ethischen Fragen in den nächsten Wochen weiter diskutieren und im Herbst entscheiden, wie die Sterbehilfe fortan geregelt wird. Mehr Informationen zu den vorliegenden Anträgen und zur Debatte finden Sie unter: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw27_de_sterbebegleitung/379944. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen schönen und erholsamen Sommer! Mit den besten Grüßen aus Berlin 3 Brief aus Berlin – Post für Hannover Die Sitzungswoche vom 29. Juni bis 3. Juli 2015 Aktuelle Stunde: Griechenland Griechenland hat die Verhandlungen über die Auszahlung der letzten Tranche des zweiten Hilfspakets, die es mit den Institutionen EZB, Europäische Kommission und IWF sowie der Eurogruppe geführt hat, am Freitag, 26. Juni, unvermittelt abgebrochen und völlig überraschend ein Referendum angekündigt. Damit hat die griechische Regierung Europa und vor allem die eigene Bevölkerung in eine schwierige Situation gebracht. In der aktuellen Stunde am Mittwoch, 1. Juli 2015, erklärte unsere Bundeskanzlerin, dass sich Griechenland und die Eurozone in einer schwierigen Lage befänden, aber diese weiterhin lösbar sei. Sie wies auf die Stabilität der Eurozone und der Europäischen Union hin, die wir durch Reformen gefestigt haben, indem wir in den vergangenen Jahren zahlreiche Anstrengungen gemeinsam mit unseren Partnern in der EU und Eurozone unternommen haben. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble erinnerte in seiner Rede an die historischen Tatsachen der Finanz- und Staatsschulden-krise. Er schlussfolgerte, dass nicht das Einhalten von Regeln Europa gefährde. Sondern dass Europa in höchste Schwierigkeiten kommt, wenn gemeinsam vereinbarte Regeln nicht mehr gelten und es kein Vertrauen in das Wort der Partner geben kann. Zur Regierungserklärung der Kanzlerin: http://dbtg.tv/fvid/5342491. Zur Erklärung des Bundesfinanzministers: http://dbtg.tv/fvid/5342737 Reform der Struktur der Krankenhausversorgung Das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) haben wir in dieser Woche erstmals beraten. Das Gesetz legt die Eckpunkte einer umfassenden Krankenhausreform fest. Wir führen die Qualität als weiteres Zielkriterium bei der Krankenhausplanung ein und stärken die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Zur Verbesserung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung richten wir ein Pflegestellenprogramm ein, das in den Jahren 2016 bis 2018 3. Juli 2015 insgesamt mit bis zu 660 Millionen Euro ausgestattet wird. Darüber hinaus wird die Krankenhausführung durch zahlreiche zielgenaue Maßnahmen weiterentwickelt. Ein mit einmalig 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgestatteter Strukturfonds soll zudem die Versorgungsstrukturen verbessern. Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes verbessert Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, setzen wir wesentliche Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses um: Die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird gestärkt, indem die Landesämter unterstützt und die Zusammenarbeit koordiniert und alle relevanten Informationen im gemeinsamen Verbundsystem NADIS zusammengeführt werden. So wird der Entstehung von Informationsinseln vorgebeugt. Mit den Abfrage- und Zugriffsregelungen sowie der Vollprotokollierung werden die Datenschutzbelange berücksichtigt. Darüber hinaus wird ein klarer Rahmen für den weiterhin möglichen Einsatz von V-Leuten zur Informationsgewinnung gesetzt, indem etwa Kriterien für zulässiges „szenetypisches Verhalten“ oder den Einsatzbereich festgelegt werden. Wohngeldrecht und Wohnraumförderung reformiert Das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und Änderung des Wohnraumfördergesetzes (WoGRefG) ist in dieser Woche im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Wir heben mit dem Gesetz das Leistungsniveau des Wohngeldes an. Einkommensschwache Haushalte werden damit angesichts der zunehmenden regionalen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt sowie der steigenden Mieten und Heizkosten schnell, wirkungsvoll und treffsicher entlastet. Insbesondere Bürger mit niedrigen Renten sowie kurzfristig Arbeitslose profitieren von der Reform. 4 Brief aus Berlin – Post für Hannover Karenzzeit für scheidende Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre eingeführt Wir haben in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre geändert. Damit wird für ausscheidende Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre eine Karenzzeit eingeführt, wenn sie bis zu 18 Monaten nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenskonflikte zu befürchten sind. Die Entscheidung darüber wird durch die Bundesregierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums gefällt. Dies verhindert, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird. Neuer Mitarbeiter: Marvin Wolff Seit Ende Juni unterstützt mich Marvin Wolff als neuer wissenschaftlicher Mitarbeiter in meinem Bundestagsbüro. Er kommt aus Hannover und hat an der Leibniz Universität Politikwissenschaft studiert. Erste Berufserfahrung hat Herr Wolff im Niedersächsischen Landtag und bei der CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft gesammelt. Die Belange des Wahlkreises kennt Herr Wolff sehr gut, er engagierte sich dort viele Jahre kommunalpolitisch. Ich freue mich, ihn in meinem Team zu begrüßen! Aus Hannover Besuchergruppe aus Hannover zu Gast in Berlin Am 29. und 30. Juni 2015 folgten 50 politikinteressierte Bürgerinnen und Bürger aus Hannover meiner Einladung nach Berlin. Die zweitägige Informationsfahrt ermöglichte Einblicke in die Bundespolitik und ihre Akteure. Auf dem Programm standen die Besichtigung des Deutschen Bundestages und des Bundeskanzleramts sowie eine Führung in der Gedenkstätte Deutscher Widerstand im Bundesverteidigungsministerium (BMVg). Im BMVg begrüßte ich die Gruppe. Wir sprachen über Griechenland und andere aktuelle politischen Themen. Mit der Besuchergruppe aus Hannover Bildrechtenachweis: L. Chaperon; CDU/CSUBundestagsfraktion; CDU-Landesgruppe Niedersachsen/ Arnim Linnartz; Deutscher Bundestag/Achim Melde; Deutscher Bundestag/Thomas Imo/photothek; Bundespresseamt; Bundeswehr/Uwe Grauwinkel; Bundeswehr/Uwe Grauwinkel. Impressum: Dr. Ursula von der Leyen, MdB Platz der Republik 1, 11011 Berlin www.ursula-von-der-leyen.de Mit Marvin Wolff 3. Juli 2015
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