Algemene Voorwaarden - Duits

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON KGH Belgium nv
Anwendungsgebiet und Definitionen
1. Wenn nichts anders Lautendes vereinbart wurde, gelten diese Geschäftsbedingungen für alle
Dienstleistungen, die KGH Belgium nv erbringt.
2. Bei Uneinigkeit über die Auslegung, Tragweite und/oder Interpretation dieser
Geschäftsbedingungen ist nur der niederländische Text bindend.
3. Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer der nachfolgenden Bedingungen beeinträchtigt die
Existenz und Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht.
4. Unter „Spediteur“ verstehen wir in diesen Bedingungen die Person, die betreffend die
Warenladungen, für die die über einen Speditionsauftrag verfügt, KGH Belgium nv den Auftrag
erteilt, eine oder mehrere Dienstleistungen zu erbringen.
5. Der „Empfänger“ laut diesen Bedingungen ist der Empfänger der Waren, der als solcher in den
betreffenden Zoll- und Steuerdokumenten angegeben ist.
Zustandekommen und Ausführung des Vertrags
6. Wenn nichts anders Lautendes vereinbart wurde, ist jedes Angebot von KGH Belgium nv dreißig
Tage gültig.
7. Alle angebotenen und vereinbarten Preise beziehen sich nur auf die Vergütung der von KGH
Belgium nv zu erbringenden Dienstleistungen und enthalten also keinesfalls mögliche fällige
Einfuhrabgaben, Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuer, Umweltsteuer, Verpackungsgebühr,
Energiebeitrag, Gebühren, Geldbußen, Zinsen und Kosten, …
8. Die vereinbarten Preise können von KGH Belgium nv zweimal pro Jähr, am 1. Januar und 1. Juli
entsprechend der zur Sache geltenden Bestimmungen angepasst werden, wobei jede
Preiserhöhung mindestens einen Monat vorher schriftlich angekündigt werden muss.
KGH Belgium N.V., Noorderlaan 133, 2030 Antwerp, Belgium
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Bezahlung
9.
Wenn nichts anders Lautendes angegeben ist, müssen die Rechnungen von KGH Belgium nv
innerhalb einer Frist von 8 Tage ab Rechnungsdatum bezahlt werden. Alle Kosten der Bezahlung
trägt der Kunde.
10. Wenn die Rechnung nicht innerhalb der unter 9 angegebenen Frist bezahlt wird, werden von
Rechtswegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes ab
dem Tag nach Ablauf der Frist unter 9 bis zum Tag der vollständigen Bezahlung fällig.
Gleichzeitig wird zur Deckung des ökonomischen und verwaltungstechnischen Schadens eine
Vergütung in Höhe von 15% der in Rechnung gestellten Dienstleistung en mindestens jedoch 10
Euro fällig.
11. Wenn die Rechnung nicht innerhalb der unter 9 angegebenen Frist bezahlt wurde, kann KGH
Belgium nv eine Mahnung schicken, für die Kosten in Rechnung gestellt werden können.
12. Jede Reklamation oder jeder Einspruch muss mit einem Einschreiben begründet erfolgen und vor
Ablauf der unter 9 genannten Frist bei KGH Belgium nv eingegangen sein, auf jeden Fall
innerhalb einer Frist von 15 Tage ab Rechnungsdatum, außer wenn etwas anderes angegeben
ist.
Verpflichtungen und Haftung des Empfängers
13. Der Empfänger ist dazu verpflichtet KGH Belgium nv direkt oder über Dritte rechtzeitig schriftlich
zu instruieren und KGH Belgium nv alle Aktenstücke und Dokumente zu übergeben (wie
Rechnungen, Packlisten, Ursprungszertifikate, Warenverkehrszertifikate, Genehmigungen,
Rückerstattungsanfragen, …) und alle Angaben (wie die anzugebenden Warennummers,
Ursprung der Waren, Kontingentnummern, Ust-Identifikation, …), die notwendig oder nützlich
sind um den ihr anvertrauten Auftrag entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen
ausführen zu können. Außerdem ist der Empfänger verpflichtet auf erstes ausdrückliches
Ersuchen (telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder in einer anderen Art und Weise) von KGH
Belgium nv direkt oder über Dritte zusätzliche Aktenstücke und Dokumente sowie ergänzende
Daten bezüglich dem KGH Belgium nv erteilten Auftrag zu übermitteln.
14. Der Empfänger haftet in allen Fällen und unter allen Umständen für alle möglichen Summen und
Beträge (wie Einfuhrabgaben, Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuer, Umweltsteuer,
Verpackungsbeitrag, Energiebeitrag, Gebühren, Geldbußen, Zinsen und Kosten, …), die von
irgendjemand zu Lasten von KGH Belgium nv gefordert werden und sich direkt oder indirekt auf
den KGH Belgium nv anvertrauten Auftrag beziehen. Der Empfänger bürgt KGH Belgium nv auf
erstes Ansuchen für die oben genannten Summen und Beträge durch Sicherheitsleistung oder
eine Zahlung, auch wenn die betreffende Forderung bestritten wird oder die Anfechtung erwogen
wird.
15. Der Empfänger bürgt solidarisch für alle Beträge oder Vergütungen, die KGH Belgium nv
aufgrund der ihr übertragenen Aufträge an Dritte unter anderem und insbesondere dem Spediteur
in Rechnung gestellt werden.
KGH Belgium N.V., Noorderlaan 133, 2030 Antwerp, Belgium
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Verpflichtungen und Haftung des Spediteurs
16. Der Spediteur ist verpflichtet KGH Belgium nv rechtzeitig schriftlich zu instruieren und KGH
Belgium nv alle Aktenstücke und Dokumente zu übergeben (wie Rechnungen, Packlisten,
Ursprungszertifikate, Warenverkehrszertifikate, Genehmigungen, Rückerstattungsanfragen, …)
und alle Angaben (wie die anzugebenden Warennummers, Ursprung der Waren,
Kontingentnummern, Ust-Identifikation, …), die notwendig oder nützlich sind um den ihr
anvertrauten Auftrag entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausführen zu
können. Außerdem ist der Spediteur verpflichtet auf erstes ausdrückliches Ersuchen (telefonisch,
per E-Mail, per Telefax oder in einer anderen Art und Weise) von KGH Belgium nv direkt oder
über Dritte zusätzliche Aktenstücke und Dokumente sowie ergänzende Daten bezüglich dem
KGH Belgium nv erteilten Auftrag zu übermitteln.
17. Der Spediteur haftet in allen Fällen und unter allen Umständen für alle möglichen Summen und
Beträge (wie Einfuhrabgaben, Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuer, Umweltsteuer,
Verpackungsbeitrag, Energiebeitrag, Gebühren, Geldbußen, Zinsen und Kosten, …), die von
irgendjemand zu Lasten von KGH Belgium nv gefordert werden und sich direkt oder indirekt auf
den KGH Belgium nv anvertrauten Auftrag beziehen. Der Spediteur bürgt KGH Belgium nv auf
erstes Ansuchen für die oben genannten Summen und Beträge durch Sicherheitsleistung oder
eine Zahlung, auch wenn die betreffende Forderung bestritten wird oder die Anfechtung erwogen
wird.
Verpflichtungen und Haftung von KGH Belgium nv
18. KGH Belgium nv verpflichtet sich dazu den ihr anvertrauter Auftrag nach bestem Vermögen
auszuführen.
19. KGH Belgium nv verpflichtet sich dazu die Informationen, die der Spediteur und/oder Empfänger
ihr im Rahmen eines KGH Belgium nv anvertrauten Auftrags übermittelt, weitestgehend als
vertraulich zu behandeln.
20. KGH Belgium nv ist nicht dazu verpflichtet die Authentizität oder Rechtmäßigkeit der ihr
übertragenen Aktenstücke und Dokumente oder die Korrektheit der übermittelten Daten zu
kontrollieren, ist dazu jedoch berechtigt.
21. KGH Belgium nv haftet im Rahmen des ihr anvertrauten Auftrags nur für den Schaden, der
ausschließlich die Folge der nicht, nicht vollständigen oder falschen Ausführung der erhaltenen
Anweisungen ist. Wie dem auch sei, ist die Haftung von KGH Belgium nv auf den Betrag
beschränkt, der von ihr in Rechnung gestellten Dienstleistung/en pro Auftrag laut Punkt 7.
22. KGH Belgium nv hat das Recht die Erbringung eines ihr anvertrauten Auftrags abzulehnen, wenn
sie der Meinung ist, dass die Erfüllung des ihr anvertrauten Auftrags ein erhöhtes Haftungsrisiko
bedeutet oder aufgrund irgendwelcher Gründe betriebswirtschaftlich nicht vertretbar ist. Darüber
hinaus hat KGH Belgium nv immer das Recht die Ausführung eines ihr anvertrauten Auftrags zu
verschieben, wenn der Spediteur und/oder der Empfänger die oben genannten Verpflichtungen
nicht erfüllt haben.
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Verjährung
23. Jede Forderung auf Haftung zu Lasten von KGH Belgium nv verjährt nach 1 Jahr. Diese
Verjährungsfrist beginnt am Tag nach dem Rechnungsdatum. Des Weiteren gelten
uneingeschränkt die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verjährung.
Geltendes Recht und Gerichtsstand
24. Die KGH Belgium nv anvertrauten Aufträge unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.
Gerichtsstand ist Antwerpen.
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