Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 04.02.2016 Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder: 17 Abwesend waren: 0 ___________________________________________________________________ Lfd. Nr. 1 Bürgeranliegen Es wurden keine Anfragen gestellt. Lfd. Nr. 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „REWE“ im Geltungsbereich der Grundstücke Flur Nr. 148 (Teilfläche), 1256/3, 1256/4, 1646/3 (Teilflächen), 1646/6, 1646/7 und 1647 (Teilfläche), Gemarkung Utting am Ammersee a) Behandlung der Anregungen und Abwägung der Stellungnahme aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss Beschluss: (17 : 0) Der Gemeinderat macht sich die Beschlussvorschläge zur Abwägung zu Eigen. Er beschließt den entsprechend redaktionell geänderten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 04.02.2016 als Satzung. Lfd. Nr. 3 13. Änderung des Bebauungsplanes „H1 Holzhausen-West“ für das Grundstück Flur Nr. 118/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Lachergarten 10; a) Aufstellungsbeschluss b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschluss: (17 : 0) 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 13. Änderung des Bebauungsplans „H 1 Holzhausen-West“ für das Grundstück Flur Nr. 118/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Lachergarten 10. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum in der Fassung vom 22.01.2016. Die 13. Änderung des Bebauungsplans „H 1 Holzhausen-West“ wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Für die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Auslegung des Entwurfs in der Fassung vom 22.01.2016 nach § 3 Abs. 2 BauGB. Lfd. Nr. 4 9. Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ für das Grundstück Flur Nr. 355, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 17; a) Aufstellungsbeschluss b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschluss: (17 : 0) 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ für das Grundstück Flur Nr. 355, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 17. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum in der Fassung vom 22.01.2016. Die 9. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Für die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Auslegung des Entwurfs in der Fassung vom 22.01.2016 nach § 3 Abs. 2 BauGB. Lfd. Nr. 5 10. Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ für das Grundstück Flur Nr. 357, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 30; hier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: (17 : 0) 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ für das Grundstück Flur Nr. 357, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 30. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen. 2. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Ausarbeitung der 10. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ (einschließlich Grünordnungsplan) beauftragt. Das Büro Vogl + Kloyer, Weilheim in Oberbayern wird mit der Prüfung beauftragt, welche Bäume schützenswert sind. 3. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB ohne Vorentwurf. 4. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Lfd. Nr. 6 1. Änderung des Bebauungsplanes „Holzhausen-Steinreiß“ für das Grundstück Flur Nr. 217/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Steinreiß 9; hier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: (17 : 0) 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ für das Grundstück Flur Nr. 217/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Steinreiß 9. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen. 2. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ (einschließlich Grünordnungsplan) beauftragt. Lfd. Nr. 7 6. Änderung des Bebauungsplanes „Schondorfer/Dießener Straße“ für das Grundstück Flur Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Seefelderhofberg 12 und Schondorfer Straße 2; hier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: (17 : 0) 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Schondorfer/ Dießener Straße“ für das Grundstück Flur Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Seefelderhofberg 12 und Schondorfer Straße 2. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen. 2. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Ausarbeitung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Schondorfer/ Dießener Straße“ (einschließlich Grünordnungsplan) beauftragt. Lfd. Nr. 8 Bauantrag zur Aufstockung des Zentralbaus um ein Dachgeschoss als Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken Flur Nr. 81/3 und 81/6, Gemarkung Utting, Schondorfer Straße 12 Beschluss: ( 17: 0) Der Antrag wird zurück gestellt bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am 25.02.2016. Es wird eine Stellungnahme vom Landratsamt Landsberg am Lech durch die Verwaltung eingeholt, ob eine Abweichung vom Einfügungsgebot nach § 34 Abs. 3 a Satz 1 BauGB für die (erste Planung) möglich ist. Lfd. Nr. 9 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Flur Nr. 379/2, Gemarkung Utting, Schulstraße 29 a) Planzeichnung Nr. A-01-Variante 1 b) Planzeichnung Nr. A-02 Variante 2 1. Beschluss: (0 : 17) Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben Variante 1 wird erteilt. 2. Beschluss (0 : 17) Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben Variante 2 wird erteilt. Lfd. Nr. 10 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in Holzbauweise mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 184/1, Gemarkung Utting, Dießener Straße 15b Beschluss: (17 : 0) Der Abweichung der örtlichen Bauvorschriften bezüglich des Übereckfensters wird zugestimmt. Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt. Lfd. Nr. 11 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Aussichtswarte“ für das Grundstück Flur Nr. 2563/2, Gemarkung Utting, Zur Aussichtswarte 12 Beschluss: (17 : 0) Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Aussichtswarte“ zur Errichtung einer Garage mit begrüntem Flachdach wird zugestimmt. Lfd. Nr. 12 Konzept zur Verbesserung der Verkehrssituation in den Anliegerstraße Im Gries, Mühlstraße und Seestraße; weiteres Vorgehen Beschluss: (17 : 0) Die provisorischen Stellplätze werden dauerhaft markiert. Zudem wird ein Halteverbot auf die Seestraße, zwischen dem Anwesen Wegele und „Michl“ aufgebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend Angebote zu diesen Markierungen einzuholen. Erster Bürgermeister Lutzenberger wird beauftragt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Erste Bürgermeister Josef Lutzenberger wird beauftragt, an die Gastronomen heranzutreten und an den Gewerbebetrieb um morgendliche Anlieferungszeiten einzurichten. Der Stellplatz am Bert-Brecht-Weg wird, soweit wie möglich, vom Bert-Brecht-Weg weggesetzt. Bei der Ausfahrt wird der Stellplatz am Gries 12 (westlicher Stellplatz) entfernt. Die Parkzeitregelung von 4 Stunden, ab der Bahnüberführung in Osten in Mühlstraße und Seestraße gilt ganzjährig. Lfd. Nr. 13 Parkzeit und Parkplätze in der Bahnhofstraße; hier: Antrag auf Änderung der Parkzeitregelung und Ausstellen von Anwohnerparkausweisen Beschluss: (16 : 1) Die Parkzeitregelung in der Bahnhofstraße wird nicht verändert. Lfd. Nr. 14 Auftragsvergabe; hier: Sanierung bzw. Erneuerung der Balkone in den Gemeindewohnungen in der Dyckerhoffstraße 6, 8, 10, 12 und 14 Beschluss: (17 : 0) 1. Die Balkone in der Dyckerhoffstraße 6, 8,10,12 und 14 werden ersatzlos entfernt. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden die Balkone in der Dyckerhoffstraße 12 unverzüglich entfernt. Die Balkone in der Dyckerhoffstraße 6, 8, 10 und 14 werden jeweils im Zuge der energetischen Sanierung entfernt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für den Rückbau und die Anbringung der französischen Balkone einzuholen. Erster Bürgermeister Josef Lutzenberger wird beauftragt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. 3. Die Unaufschiebbarkeit wird festgestellt. Die Maßnahmen (Entfernung Balkone und Absturzsicherung durch französische Balkone) in der Dyckerhoffstraße 6 und 12 werden über Haushaltsreste finanziert. Lfd. Nr. 15 Antrag des Tennisclubs Utting e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für eine neue Heizungsanlage Beschluss: (17 : 0) Der Zuschuss wird in Höhe von 2.500,00 € erteilt. Lfd. Nr. 16 Anfragen und Mitteilungen an den Gemeinderat Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
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