Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 04.02.2016 Zahl der

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 04.02.2016
Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder:
17
Abwesend waren:
0
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Lfd. Nr. 1
Bürgeranliegen
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Lfd. Nr. 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „REWE“ im Geltungsbereich der Grundstücke
Flur Nr. 148 (Teilfläche), 1256/3, 1256/4, 1646/3 (Teilflächen), 1646/6, 1646/7 und
1647 (Teilfläche), Gemarkung Utting am Ammersee
a) Behandlung der Anregungen und Abwägung der Stellungnahme aus der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss
Beschluss: (17 : 0)
Der Gemeinderat macht sich die Beschlussvorschläge zur Abwägung zu Eigen.
Er beschließt den entsprechend redaktionell geänderten Bebauungsplanentwurf in
der Fassung vom 04.02.2016 als Satzung.
Lfd. Nr. 3
13. Änderung des Bebauungsplanes „H1 Holzhausen-West“ für das Grundstück
Flur Nr. 118/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Lachergarten 10;
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss: (17 : 0)
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung
der 13. Änderung des Bebauungsplans „H 1 Holzhausen-West“ für das
Grundstück Flur Nr. 118/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Lachergarten 10.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des
Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum in der Fassung vom 22.01.2016.
Die 13. Änderung des Bebauungsplans „H 1 Holzhausen-West“ wird gemäß
§ 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt eine Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB. Für die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wird eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Auslegung
des Entwurfs in der Fassung vom 22.01.2016 nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Lfd. Nr. 4
9. Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ für das
Grundstück Flur Nr. 355, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 17;
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss: (17 : 0)
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung
der 9. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ für
das Grundstück Flur Nr. 355, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 17.
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des
Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum in der Fassung vom 22.01.2016.
Die 9. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ wird
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
wird abgesehen. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt eine Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB. Für die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine Beteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB durchgeführt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Auslegung
des Entwurfs in der Fassung vom 22.01.2016 nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Lfd. Nr. 5
10. Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ für das
Grundstück Flur Nr. 357, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 30;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss: (17 : 0)
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung
der 10. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände Utting/Ammersee“ für
das Grundstück Flur Nr. 357, Gemarkung Utting am Ammersee, Seestraße 30.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
2. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der
Ausarbeitung der 10. Änderung des Bebauungsplans „Erholungsgelände
Utting/Ammersee“ (einschließlich Grünordnungsplan) beauftragt. Das Büro
Vogl + Kloyer, Weilheim in Oberbayern wird mit der Prüfung beauftragt, welche
Bäume schützenswert sind.
3. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB ohne Vorentwurf.
4. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Lfd. Nr. 6
1. Änderung des Bebauungsplanes „Holzhausen-Steinreiß“ für das Grundstück Flur
Nr. 217/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Steinreiß 9;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss: (17 : 0)
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung
der 1. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“ für das Grundstück
Flur Nr. 217/4, Gemarkung Rieden am Ammersee, Steinreiß 9. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
2. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der
Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Holzhausen-Steinreiß“
(einschließlich Grünordnungsplan) beauftragt.
Lfd. Nr. 7
6. Änderung des Bebauungsplanes „Schondorfer/Dießener Straße“ für das
Grundstück Flur Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Seefelderhofberg 12 und
Schondorfer Straße 2;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss: (17 : 0)
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung
der 6. Änderung des Bebauungsplans „Schondorfer/ Dießener Straße“ für das
Grundstück Flur Nr. 63, Gemarkung Utting am Ammersee, Seefelderhofberg 12
und Schondorfer Straße 2. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB
bekannt zu machen.
2. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der
Ausarbeitung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Schondorfer/ Dießener
Straße“ (einschließlich Grünordnungsplan) beauftragt.
Lfd. Nr. 8
Bauantrag zur Aufstockung des Zentralbaus um ein Dachgeschoss als Betriebsleiterwohnung auf den Grundstücken Flur Nr. 81/3 und 81/6,
Gemarkung Utting, Schondorfer Straße 12
Beschluss: ( 17: 0)
Der Antrag wird zurück gestellt bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am
25.02.2016. Es wird eine Stellungnahme vom Landratsamt Landsberg am Lech
durch die Verwaltung eingeholt, ob eine Abweichung vom Einfügungsgebot nach
§ 34 Abs. 3 a Satz 1 BauGB für die (erste Planung) möglich ist.
Lfd. Nr. 9
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück
Flur Nr. 379/2, Gemarkung Utting, Schulstraße 29
a) Planzeichnung Nr. A-01-Variante 1
b) Planzeichnung Nr. A-02 Variante 2
1. Beschluss: (0 : 17)
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben Variante 1 wird erteilt.
2. Beschluss (0 : 17)
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauvorhaben Variante 2 wird erteilt.
Lfd. Nr. 10
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in Holzbauweise mit Garage auf dem
Grundstück Flur Nr. 184/1, Gemarkung Utting, Dießener Straße 15b
Beschluss: (17 : 0)
Der Abweichung der örtlichen Bauvorschriften bezüglich des Übereckfensters wird
zugestimmt.
Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben wird erteilt.
Lfd. Nr. 11
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„An der Aussichtswarte“ für das Grundstück Flur Nr. 2563/2, Gemarkung Utting,
Zur Aussichtswarte 12
Beschluss: (17 : 0)
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An
der Aussichtswarte“ zur Errichtung einer Garage mit begrüntem Flachdach wird
zugestimmt.
Lfd. Nr. 12
Konzept zur Verbesserung der Verkehrssituation in den Anliegerstraße Im Gries,
Mühlstraße und Seestraße; weiteres Vorgehen
Beschluss: (17 : 0)
Die provisorischen Stellplätze werden dauerhaft markiert. Zudem wird ein
Halteverbot auf die Seestraße, zwischen dem Anwesen Wegele und „Michl“
aufgebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend Angebote zu diesen
Markierungen einzuholen. Erster Bürgermeister Lutzenberger wird beauftragt, den
Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Erste Bürgermeister Josef Lutzenberger wird beauftragt, an die Gastronomen
heranzutreten und an den Gewerbebetrieb um morgendliche Anlieferungszeiten
einzurichten.
Der Stellplatz am Bert-Brecht-Weg wird, soweit wie möglich, vom Bert-Brecht-Weg
weggesetzt.
Bei der Ausfahrt wird der Stellplatz am Gries 12 (westlicher Stellplatz) entfernt.
Die Parkzeitregelung von 4 Stunden, ab der Bahnüberführung in Osten in Mühlstraße
und Seestraße gilt ganzjährig.
Lfd. Nr. 13
Parkzeit und Parkplätze in der Bahnhofstraße;
hier: Antrag auf Änderung der Parkzeitregelung und Ausstellen von Anwohnerparkausweisen
Beschluss: (16 : 1)
Die Parkzeitregelung in der Bahnhofstraße wird nicht verändert.
Lfd. Nr. 14
Auftragsvergabe;
hier: Sanierung bzw. Erneuerung der Balkone in den Gemeindewohnungen
in der Dyckerhoffstraße 6, 8, 10, 12 und 14
Beschluss: (17 : 0)
1. Die Balkone in der Dyckerhoffstraße 6, 8,10,12 und 14 werden ersatzlos entfernt.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden die Balkone in der
Dyckerhoffstraße 12 unverzüglich entfernt. Die Balkone in der Dyckerhoffstraße 6,
8, 10 und 14 werden jeweils im Zuge der energetischen Sanierung entfernt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für den Rückbau und die Anbringung
der französischen Balkone einzuholen. Erster Bürgermeister Josef Lutzenberger
wird beauftragt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
3. Die Unaufschiebbarkeit wird festgestellt. Die Maßnahmen (Entfernung Balkone
und Absturzsicherung durch französische Balkone) in der Dyckerhoffstraße 6 und
12 werden über Haushaltsreste finanziert.
Lfd. Nr. 15
Antrag des Tennisclubs Utting e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für eine neue
Heizungsanlage
Beschluss: (17 : 0)
Der Zuschuss wird in Höhe von 2.500,00 € erteilt.
Lfd. Nr. 16
Anfragen und Mitteilungen an den Gemeinderat
Es wurden keine Beschlüsse gefasst.