Amtsblatt der Stadt Warstein 41. Jahrgang 25. September 2015 Nr. 13 / S. 12 Öffentliche Bekanntmachung Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenwohnanlage Waldenburger Straße", Ortschaft Warstein hier: Öffentliche Auslegung entsprechend § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenwohnanlage Waldenburger Straße" in der Ortschaft Warstein gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der gleichzeitig gefasste Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung ist vorstehend bekannt gemacht worden. Der Geltungsbereich des zur Aufhebung vorgesehenen Bauleitplanes ist aus der dort beigefügten Planunterlage ersichtlich. Das von der Aufhebung betroffenen Plangebiet liegt im westlichen Teil des Stadtgebietes nahe dem Zentrum der Stadt Warstein. Es grenzt nördlich an den "Dahlborn" und wird im Westen durch die "Waldenburger Straße" begrenzt. In unmittelbarer Nachbarschaft liegen östlich die Gebäude des DRK Altenheimes. Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt gem. § 12 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Benachrichtigung der Behörden wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB wird ebenfalls von einer Umweltprüfung, von der Erstellung eines Umweltberichtes und von einer zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Ein Übersichtsplan zum Geltungsbereich und der Entwurf des aufzuhebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenwohnanlage Waldenburger Straße" (Ursprungsplan) sowie die Begründung zum Ursprungsplan vom 13.04.2000 werden entsprechend § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.10.2015 bis 05.11.2015 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Warstein, Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauordnung, Technisches Rathaus, Schulstr. 7, Erdgeschoss, 59581 Warstein, öffentlich ausgelegt. Die Auslegung findet statt: montags bis einschließlich freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr, dienstags zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr. Amtsblatt der Stadt Warstein 41. Jahrgang 25. September 2015 Nr. 13 / S. 13 Während der Auslegungsfrist können Informationen über Ziele und Zwecke des Aufhebungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Seniorenwohnanlage Waldenburger Straße" eingeholt werden. Gleichzeitig können Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Aufhebung schriftlich oder zur Niederschrift von jedermann vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Termin für die Einsichtnahme mit einem Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtentwicklung und Bauordnung (Herrn Kreggenwinkel, Tel. 02902/81-340 / Frau Mimberg, 81-342 oder Frau Möglich-Bangemann, Tel. 81339) zu vereinbaren. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Aufhebung der Bebauungspläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist; ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können; in diesem Aufhebungsverfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB). Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Auslegung durchgeführt. Warstein, den 22.09.2015 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Unterschrift ( Redder ) Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Hinweis: Ergänzend besteht die Möglichkeit über das Internetportal der Stadt Warstein http://www.warstein.de unter der Rubrik "AKTUELLES" die vorgenannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
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