Bekanntmachung Auslegung

Amtsblatt
der Stadt Warstein
41. Jahrgang
25. September 2015
Nr. 13 / S. 12
Öffentliche Bekanntmachung
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenwohnanlage Waldenburger
Straße", Ortschaft Warstein
hier: Öffentliche Auslegung entsprechend § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der
Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 die öffentliche
Auslegung
des
Entwurfes
zur
Aufhebung
des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
"Seniorenwohnanlage Waldenburger Straße" in der Ortschaft Warstein gem. § 12 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2
und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der gleichzeitig gefasste Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung ist vorstehend bekannt gemacht worden.
Der Geltungsbereich des zur Aufhebung vorgesehenen Bauleitplanes ist aus der dort beigefügten
Planunterlage ersichtlich.
Das von der Aufhebung betroffenen Plangebiet liegt im westlichen Teil des Stadtgebietes nahe dem
Zentrum der Stadt Warstein. Es grenzt nördlich an den "Dahlborn" und wird im Westen durch die
"Waldenburger Straße" begrenzt. In unmittelbarer Nachbarschaft liegen östlich die Gebäude des DRK
Altenheimes.
Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt gem. § 12 Abs. 6 BauGB im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Benachrichtigung der Behörden wird gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB wird ebenfalls von einer
Umweltprüfung, von der Erstellung eines Umweltberichtes und von einer zusammenfassenden Erklärung
gem. § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Ein Übersichtsplan zum Geltungsbereich und der Entwurf des aufzuhebenden vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Seniorenwohnanlage Waldenburger Straße" (Ursprungsplan) sowie die Begründung
zum Ursprungsplan vom 13.04.2000 werden entsprechend § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom
05.10.2015 bis 05.11.2015 (einschließlich)
bei der Stadtverwaltung Warstein, Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauordnung,
Technisches Rathaus, Schulstr. 7, Erdgeschoss, 59581 Warstein,
öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung findet statt:
montags bis einschließlich freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr,
dienstags zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr und
donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr.
Amtsblatt
der Stadt Warstein
41. Jahrgang
25. September 2015
Nr. 13 / S. 13
Während der Auslegungsfrist können Informationen über Ziele und Zwecke des Aufhebungsverfahrens
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Seniorenwohnanlage Waldenburger Straße" eingeholt werden.
Gleichzeitig können Anregungen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Aufhebung schriftlich oder
zur Niederschrift von jedermann vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen
Termin für die Einsichtnahme mit einem Mitarbeiter des Sachgebietes Stadtentwicklung und Bauordnung
(Herrn Kreggenwinkel, Tel. 02902/81-340 / Frau Mimberg, 81-342 oder Frau Möglich-Bangemann, Tel. 81339) zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB
bei der Beschlussfassung über die Aufhebung der Bebauungspläne unberücksichtigt
bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist;

ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig
ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können;

in diesem Aufhebungsverfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Auslegung
durchgeführt.
Warstein, den 22.09.2015
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Unterschrift
( Redder )
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
Hinweis:
Ergänzend besteht die Möglichkeit über das Internetportal der Stadt Warstein
http://www.warstein.de
unter der Rubrik "AKTUELLES" die vorgenannten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes
einzusehen.