Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Weilersbach vom 17. April 2015 im Rathaus Weilersbach Am Freitag, dem 17.04.2015 fand im Rathaus Weilersbach eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Weilersbach statt. Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und 13 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit handlungs- und beschlussfähig. Zur Tagesordnung werden seitens des Gemeinderates keine Einwände erhoben; sie gilt somit als genehmigt. Unter Vorsitz von erstem Bgm. Gerhard Amon beschließt der Gemeinderat was folgt: 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Weilersbach vom 13. März 2015 Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Weilersbach vom 13.03.2015 wird genehmigt. AE: 13 : 0 2. Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 243 der Gemarkung Reifenberg Der Vorsitzende trug den Sachverhalt vor. Errichtung eines Einfamilienhauses zur Sicherstellung und Weiterbewirtschaftung des Hofes der Eltern. Beschluss: Zur Bauvoranfrage wegen Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 243, Gmkg. Reifenberg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. AE: 13:0 3. Antrag auf Vorbescheid für den Ausbau der Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 40 der Gemarkung Unterweilersbach Der Vorsitzende trug den Sachverhalt vor. Das Baugrundstück liegt im Innenbereich und ist über die Kreisstraße ortsüblich erschlossen. Die Nachbarunterschriften liegen auf den Bauunterlagen nicht vor. Die erforderlichen Grenzabstände werden durch das Bauvorhaben nicht eingehalten. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird erteilt. Die Abstandsflächen und die bauordnungsrechtlichen Belange sind vom Landratsamt Forchheim als Baugenehmigungsbehörde zu überprüfen. AE: 13:0 4. Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 75/1 der Gemarkung Oberweilersbach (Am langen Graben) Das Baugrundstück liegt am Ortsrand von Weilersbach und ist derzeit noch nicht mit öffentlichen Leitungen erschlossen. Beiträge für die Wasserversorgungsanlage und die Entwässerungseinrichtung wurden für dieses Grundstück deshalb noch nicht bezahlt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weilersbach ist das Grundstück als mögliches Bauland (Mischgebiet) dargestellt. Eine Bebauung ist bei einer privaten Erschließung derzeit möglich. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 75/1 der Gemarkung Oberweilersbach wird erteilt. Eine Erschließung über öffentliche Anlagen kann derzeit noch nicht sichergestellt werden. AE: 13 : 0 5. Antrag auf Vorbescheid für die Bebauung der Grundstücke Fl. Nrn. 618/1 und 619 der Gemarkung Unterweilersbach mit zwei Einzelhäusern und zwei Doppelhaushälften (Albrecht-Dürer-Str.); Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die vorgesehene Bebauung und die planabweichende Teilung der Grundstücke Die Baugrundstücke liegen im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Willberg“. Dieser Bebauungsplan ist seit dem 20.02.1981 rechtsverbindlich. Eine Änderung erfolgte durch den Bebauungsplan „Am Willberg“ vom 09.09.1987. Im Bebauungsplan ist für die beiden Grundstücke eine Bebauung mit zwei Wohnhäusern im Baustil I+D sowie die Errichtung von Garagen vorgesehen. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan für die Bebauung mit zwei Wohnhäusern und zwei Doppelhaushälften wird erteilt. Die Bauwerber haben sich vor der planabweichenden Teilung der Grundstücke vertraglich zu verpflichten die zusätzlich erforderlichen Kosten für die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund für die Wasserversorgungsanlage und die Entwässerungseinrichtung zu übernehmen. Die notwendigen Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind nachzuweisen und anzulegen. AE: 12 : 1 6. Antrag für die Erstellung eines Bebauungsplanes im Flurbereich „Oberes Eylein“ (Fl. Nr. 90 der Gemarkung Unterweilersbach) Der Vorsitzende verlas das Antragsschreiben des Bauwerbers auf Ausweisung von Bauland für die Flurnummer 90 der Gemarkung Unterweilersbach. Das Grundstück Fl. Nr. 90, Gmkg. Unterweilersbach ist bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland ausgewiesen. Eine Genehmigung für die Bebauung des Grundstückes ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es besteht nur ein Geh- und Fahrtrecht über Fl. Nr. 91, Gmkg. Unterweilersbach. Im Jahre 1998 wurde bereits ein Entwurf eines Bebauungsplanes vorgestellt. Bisher konnte eine Realisierung nicht erfolgreich durchgeführt werden. Nach einer kurzen Erörterung fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: Dem Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes kann vorerst nicht entsprochen werden. Der Vorsitzende wird alle Grundstückseigentümer ins Rathaus zu einer Eigentümerversammlung einladen, in der erörtert werden soll, wie groß das Interesse zur Ausweisung eines Baugebietes ist. AE: 13 : 0 7. Ausweisung neuer Baugebiete in Weilersbach Gemäß Anträge aus den Sitzungen vom 13.02.2015 und 14.11.2014 hinsichtlich Ausweisung von Baugebieten wird auch das Gebiet „Hohe Straße“ angesprochen. Das Gremium ist der Auffassung diesbezüglich eine Abfrage der Grundstückseigentümer zu starten und zu klären, ob Bereitschaft hinsichtlich der Erschließung des Bereiches bis zum Flurbereinigungsweg Fl. Nr. 354 besteht. AE 11 : 2 8. Erlass einer Gebührenordnung für die gemeindliche Turnhalle an der Grundschule Weilersbach Der Vorsitzende trug dem Gremium den Entwurf einer neuen Turnhallenverordnung vor. Für die Überlassung der Turnhalle sowie der Schulräume, z. B. Mittagsbetreuung wird ab 1.05.2015 folgendes Benutzungsentgelt festgesetzt: 1. Für einmalige Veranstaltungen bei denen Eintrittsgelder, Startgelder, Sportgelder, Kursgebühren, Speisen- und Getränkeverkauf erfolgt wird eine Gebühr von 50,-- € pro Veranstaltungstag sowie eine Kaution von 100,-- € erhoben. 2. Turnhallengebühren Weilersbach 6,-- €/60 Minuten. Es wurde weiter diskutiert, die Kaution für die Reinigungskosten bei öffentlichen Veranstaltungen auf 100 Euro festzulegen. Ebenso sollte der entstandene Müll vom Veranstalter selbst entsorgt werden und nicht von der Gemeinde als Vermieter. Das Gremium fasste nach ausführlicher Beratung und Erörterung folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Weilersbach stimmt dem Entwurf der Turnhallenordnung für die Turnhalle der Gemeinde Weilersbach zu. Die Turnhallenordnung tritt am 01.05.2015 in Kraft. AE: 13 : 0 9. Informationen - - - Das Landratsamt Forchheim hat dem BA Schloßplatz 1 zugestimmt. Auf Nachfrage bei der Leader Aktionsgruppe auf Förderung der Sanierung des Backofens in der Weißenbacher Straße besteht derzeit keine Förderung. Mit einem Ortsentwicklungskonzept, wäre dann wieder eine Förderung möglich. 2. Bgm. Friepes nimmt sich dieser Sache an. Die Vollsperrung der Kreisstraße ab dem Feuerwehrhaus bis zur Buswendeschleife wird ab dem 06.07.2015 erfolgen. Eine Umleitung erfolgt über die Kirchenstraße und „Am Willberg“. Auf dem Kirchenplatz wird eine Bushaltestelle für die Dauer der Bauarbeiten eingerichtet. Die nächste GR-Sitzung findet am 21. oder 22.05.2015 statt. Der Vorsitzende gibt dem GR eine kurzen Sachstandsbericht zur Kirchensanierung. Seitens der Kirchenverwaltung wurden noch keine weiteren Informationen bekannt gegeben. Auch auf eine schriftliche Nachfrage von Herrn Pfarrer Schütz gab es noch keine Rückmeldung von der Bauverwaltung. Erster Bgm. Amon beendet die öffentliche Sitzung um 20.42 Uhr. Vorsitzender: Schriftführer: Gerhard Amon Erster Bürgermeister Thomas Rieck Verwaltungsfachangestellter
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