Sojavermehrung im amtlichen Anerkennungsverfahren

Bayerische Landesanstalt für
Landwirtschaft
Sojavermehrung im Amtlichen
Anerkennungsverfahren
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Gerda Bauch
27. November 2015
Sojavermehrung im Amtlichen Anerkennungsverfahren
 Entwicklung der Vermehrungen und Standorte in Bayern
 Rechtliche Grundlagen
 Verfahrensablauf
 Anforderungen an Vermehrungsbestände
 Ablehnungsgründe
Gerda Bauch IPZ 6a
2
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Entwicklung der Vermehrung in Bayern
Foto: Blaschke,
AELF
Würzburg,
2014
Gerda Bauch IPZ 6a
3
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Vermehrungsflächen 2010
400
340
Vermehrungsfläche in Hektar
350
300
250
200
161
150
89
100
54
50
4
13
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Jahr
Gerda Bauch IPZ 6a
4
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Vermehrungsflächen 2011
400
340
Vermehrungsfläche in Hektar
350
300
250
200
161
150
89
100
54
50
4
13
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Jahr
Gerda Bauch IPZ 6a
5
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Vermehrungsflächen 2012
400
340
Vermehrungsfläche in Hektar
350
300
250
200
161
150
89
100
54
50
4
13
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Jahr
Gerda Bauch IPZ 6a
6
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Vermehrungsflächen 2013
400
340
Vermehrungsfläche in Hektar
350
300
250
200
161
150
89
100
54
50
4
13
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Jahr
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Vermehrungsflächen 2014
400
340
Vermehrungsfläche in Hektar
350
300
250
200
161
150
89
100
54
50
4
13
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Jahr
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Vermehrungsflächen 2015
400
340
Vermehrungsfläche in Hektar
350
300
250
200
161
150
89
100
54
50
4
13
0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Jahr
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Rechtliche Grundlagen im Amtlichen Anerkennungsverfahren
Gerda Bauch IPZ 6a
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Rechtliche Grundlagen im Amtlichen Anerkennungsverfahren
Sorten- und Saatgutrecht der EU
 verbindlich für alle
Mitgliedsstaaten
nationales Sorten- und
Saatgutrecht
 verbindlich für den Mitgliedstaat
Saatgutverkehrsgesetz: regelt
den Verkehr mit Saatgut,
Sortenzulassung
RiLi 2002/57EG über
den Verkehr mit
Saatgut von Öl- und
Futterpflanzen
Saatgutverordnung:
Ausführungsvorschriften für das
Anerkennungsverfahren,
Kennzeichnung,
Verschließung
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Rechtliche Grundlagen im Amtlichen Anerkennungsverfahren
Sorten- und Saatgutrecht der EU
99% Sortenreinheit
nationales Sorten- und
Saatgutrecht
Saatgutverordnung:
max. 15 Pflanzen pro
150 qm: ca. 99,8%
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Rechtliche Grundlagen im Amtlichen Anerkennungsverfahren
Sorten- und Saatgutrecht der EU
Feuchtegehalt
NICHT geregelt
nationales Sorten- und
Saatgutrecht
BRD:
max. 15%
keine Ausnahmen
Österreich:
max. 15% mit Ausnahmen
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Ablauf Anerkennungsverfahren
Foto: Blaschke,
AELF
Würzburg,
2014
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Ablauf Anerkennungsverfahren
Anmeldung der
Vermehrung
durch den Züchter/Vertriebsfirma bei der Amtlichen
Saatenanerkennung
 sind die Voraussetzungen erfüllt?
Sorte zugelassen
Ausgangsmaterial anerkannt
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Ablauf Anerkennungsverfahren
Anmeldung der FeldbestandsVermehrung
prüfung
amtlich oder im amtlichen Auftrag
 sind die Feldbestandskriterien erfüllt?
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Ablauf Anerkennungsverfahren
Anmeldung der FeldbestandsVermehrung
prüfung
Prüfung der
Beschaffenheit
Probenahme im amtlichen Auftrag durch das LKP
Untersuchung im Saatgutlabor in Freising oder Veitshöchheim
 sind die Beschaffenheitskriterien erfüllt?
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Ablauf Anerkennungsverfahren
Anmeldung der FeldbestandsVermehrung
prüfung
Prüfung der
Beschaffenheit
Bescheid
durch die Amtliche Saatenanerkennung
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Anforderungen an den Feldbestand Zertifiziertes Saatgut
● Mindestfläche der Vermehrung: 0,5 ha
● Eine Feldbesichtigung zum Zeitpunkt der Blüte
● Mindestabstand zu anderen Mähdruschfrüchten: 40 cm
● Gesundheitszustand: max. 30 Pflanzen mit
samenübertragbaren Viruskrankheiten pro 150m2
● Pflanzen einer anderen Sorte: 15 pro 150m2
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Anforderungen an den Feldbestand Zertifiziertes Saatgut
schwer herauszureinigende Arten: Ackerbohne, Erbse, Lupine,
Saatwicke
 max. 30
Anwendung §8(2) der SaatV = Mängel des Feldbestandes
 max. 60
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Anforderungen an den Feldbestand Zertifiziertes Saatgut
nicht sortenechte Pflanzen oder Pflanzen mit Samen, die sich
von Soja nur schwer unterscheiden lassen
 max. 15
Anwendung §8(2) der SaatV = Mängel des Feldbestandes
 NEIN
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Ablehnungsgründe bei der Feldbesichtigung in Bayern
● Fremdbesatz (Sortenvermischung)
● mangelhafter Kulturzustand
● Unkrautbesatz über der zulässigen Höchstgrenze
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatguts
● Mindestkeimfähigkeit: 80%
● max. Feuchtigkeit: 15%
● technische Reinheit: 98%
● Höchstbesatz mit anderen Arten oder unterscheidbaren
anderen Sorten: 5 Körner in 1000g
● Flughafer und Seide: 0%
● unschädliche Verunreinigungen: 0,3%
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Ablehnungsgründe bei der Beschaffenheitsprüfung
Ablehnungsgründe
2012
2013
2014
Menge in dt Keimfähigkeit Feuchtigkeit
110,00
x
179,00
x
48,13
x
32,47
x
62,00
x
60,00
x
176,00
x
x
70,00
Besatz
x
x
x
technische
Reinheit
x
x
x
x
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Ablehnungen bei der Beschaffenheitsprüfung
3500
3.239
3000
Menge in dt
2500
2000
1.420
1500
1000
897
500
368
289
81
0
2012
2013
vorgestellte Menge
2014
Jahr
abgelehnt Menge
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Vermehrung und Anbau in Bayern
Quelle: IAB 2015
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
Landessortenversuche in Bayern
Foto: Blaschke,
AELF
Würzburg,
2014
Derzeit ca. 50% Selbstversorgungsgrad bei Soja-Saatgut in
Bayern
Die Verwendung standortangepasster Sorten ist entscheidend
für den Erfolg des Soja-Anbaus in Bayern
unabhängige Sortenprüfung in den Landessortenversuchen
bildet dafür die Beratungsgrundlage Gerda Bauch IPZ 6a
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Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung