Neue Funktionen: Mahngebühren erlassen oder mindern und die Mahnfrist verändern So erlassen oder mindern Sie Mahngebühren und verändern die Mahnfrist Wir haben für Sie in der Maske „Rechnungen-Details“ neue Funktionen hinzugefügt, mit denen Sie für einzelne Rechnungen Mahngebühren erlassen oder mindern können. Außerdem können Sie die Mahnfrist verändern. Und so einfach verändern Sie die Mahngebühren für die Abrechnung: Klicken Sie sich im Menü über den Menüpunkt „Rechnungen“ in die Maske „ Rechnungen-Übersicht“. Wählen Sie über das Stift-Symbol eine Rechnung aus, für die Sie die Mahngebühren ändern wollen. Klicken Sie in der Maske „Rechnungen-Details“ unter dem Reiter „Mahnkontrolle“ auf die neue Schaltfläche „Mahngebühr ändern/erlassen“. DTA-Abrechnung: Mahngebühren ändern oder erlassen Es öffnet sich das Fenster „Mahngebührminderung“- Tippen Sie den Geldbetrag ein, um den die Gebühr gemindert werden soll. DTA-Abrechnung: Übersicht der ausstehenden Zahlungen Klicken Sie in der Navigationsleiste auf die Schaltfläche „Speichern“ und der Geldbetrag für die entsprechende Mahnung wird angezeigt. Immer mit der Stufe 9 und einer fortlaufenden Ziffer. DTA-Abrechnung: Mahngebührenminderung speichern Das sollten Sie über die neue Funktion des Mahnwesens wissen Der Minderungsbetrag wird immer als positiver Wert eingetippt und als negativer Wert ausgegeben. Der Minderungsbetrag kann niemals höher als die Mahngebühr und darf nicht negativ sein. Die Mahngebühr kann für eine bereits erstellte Mahnung nicht nachträglich erhöht werden. Und so einfach geht die Fristverlängerung bei Mahnungen: Klicken Sie sich im Menü über den Menüpunkt „Rechnungen“ in die Maske „ Rechnungen-Übersicht“. Wählen Sie über das Stift-Symbol eine Rechnung aus, für die Sie die Frist der Mahnung verlängern wollen. Klicken Sie in der Maske „Rechnungen-Details“ unter dem Reiter „Mahnkontrolle“ auf die neue Schaltfläche „Mahnstopp“. DTA-Abrechnung: Mahnkontrolle - Mahnstopp einrichten Es öffnet sich das Fenster „Mahnstopp eingeben“. Tippen Sie die Tage ein, um die Sie die Frist für die Mahnung verlängern. DTA-Abrechnung: Mahnkontrolle - Mahnstopp speichern - Tage der Fristverlängerung Klicken Sie in der Navigationsleiste auf die Schaltfläche „Speichern“ und die Anzahl der Tage für die Fristverlängerung wird hinter die entsprechende Mahnung gesetzt. DTA-Abrechnung: Verlängern der Mahnfrist / Zahlungsfrist über die Mahngebührfunktion Rechtliche Hinweise: *zzgl. MwSt. = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen Kostenträgern, ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung, *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 5 = Bei der Nutzung mobiler Dienste fallen ggf. zusätzliche Verbindungskosten an. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit. 3 - "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung bei gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, nicht inbegriffen ist die Abrechnung
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