So erlassen oder mindern Sie Mahngebühren und verändern die

Neue Funktionen: Mahngebühren erlassen oder mindern und die Mahnfrist verändern
So erlassen oder mindern Sie Mahngebühren und verändern
die Mahnfrist
Wir haben für Sie in der Maske „Rechnungen-Details“ neue Funktionen hinzugefügt, mit denen Sie
für einzelne Rechnungen Mahngebühren erlassen oder mindern können. Außerdem können Sie
die Mahnfrist verändern.
Und so einfach verändern Sie die Mahngebühren für die Abrechnung:
Klicken Sie sich im Menü über den Menüpunkt „Rechnungen“ in die Maske „
Rechnungen-Übersicht“.
Wählen Sie über das Stift-Symbol eine Rechnung aus, für die Sie die Mahngebühren ändern
wollen.
Klicken Sie in der Maske „Rechnungen-Details“ unter dem Reiter „Mahnkontrolle“ auf die
neue Schaltfläche „Mahngebühr ändern/erlassen“.
DTA-Abrechnung: Mahngebühren ändern oder erlassen
Es öffnet sich das Fenster „Mahngebührminderung“- Tippen Sie den Geldbetrag ein, um
den die Gebühr gemindert werden soll.
DTA-Abrechnung: Übersicht der ausstehenden Zahlungen
Klicken Sie in der Navigationsleiste auf die Schaltfläche „Speichern“ und der Geldbetrag für
die entsprechende Mahnung wird angezeigt. Immer mit der Stufe 9 und einer fortlaufenden
Ziffer.
DTA-Abrechnung: Mahngebührenminderung speichern
Das sollten Sie über die neue Funktion des Mahnwesens wissen
Der Minderungsbetrag wird immer als positiver Wert eingetippt und als negativer Wert
ausgegeben.
Der Minderungsbetrag kann niemals höher als die Mahngebühr und darf nicht negativ sein.
Die Mahngebühr kann für eine bereits erstellte Mahnung nicht nachträglich erhöht werden.
Und so einfach geht die Fristverlängerung bei Mahnungen:
Klicken Sie sich im Menü über den Menüpunkt „Rechnungen“ in die Maske „
Rechnungen-Übersicht“.
Wählen Sie über das Stift-Symbol eine Rechnung aus, für die Sie die Frist der Mahnung
verlängern wollen.
Klicken Sie in der Maske „Rechnungen-Details“ unter dem Reiter „Mahnkontrolle“ auf die
neue Schaltfläche „Mahnstopp“.
DTA-Abrechnung: Mahnkontrolle - Mahnstopp einrichten
Es öffnet sich das Fenster „Mahnstopp eingeben“. Tippen Sie die Tage ein, um die Sie die
Frist für die Mahnung verlängern.
DTA-Abrechnung: Mahnkontrolle - Mahnstopp speichern - Tage der Fristverlängerung
Klicken Sie in der Navigationsleiste auf die Schaltfläche „Speichern“ und die Anzahl der
Tage für die Fristverlängerung wird hinter die entsprechende Mahnung gesetzt.
DTA-Abrechnung: Verlängern der Mahnfrist / Zahlungsfrist über die Mahngebührfunktion
Rechtliche Hinweise: *zzgl. MwSt. = Beim DMRZ bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die Abrechnung mit allen
Kostenträgern, ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus
der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung, *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie
bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife. 5 = Bei der Nutzung mobiler Dienste fallen ggf. zusätzliche Verbindungskosten an. Sämtliche Marken,
eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind
Marken von Google Inc. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das
bitte mit. 3 - "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung bei gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, nicht inbegriffen
ist die Abrechnung