-42. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung aus dem Kreise der Mitglieder für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Victor Thylmann Gesellschaft Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V. 3. Der Vorstand beschließt einmütig. 4. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. 5. Der Vorstand tritt in regelmäßigen, von ihm selbst festzulegenden Abständen zusammen. SATZUNG Fassung vom 15.06.2015 Präambel In der Victor Thylmann Gesellschaft schließen sich Menschen zu einer Gemeinschaft zusammen, um eine Medizin zu fördern, die den Menschen als Einheit von Leib, Seele und Geist betrachtet. Die naturwissenschaftliche Medizin soll durch die von Rudolf Steiner begründete Geisteswissenschaft zu einer anthroposophischen Heilkunst erweitert werden. § § § § § § § § § § 1 2 3 4 4a 5 6 7 8 9 Name und Sitz des Vereins Zweck des Vereins Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Doppelmitgliedschaft Beiträge Organe des Vereins Mitgliederversammlung Formalien der Mitgliederversammlung Der Vorstand § 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen "Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V." 2. Er ist ins Vereinsregister eingetragen. 3. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Öffentlichen Gesundheitspflege und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Förderung ambulanter anthroposophischer Therapien wie der Rhythmischen Massage, Heileurythmie, Maltherapie, Sprachgestaltung, Musiktherapie u.a. b) Förderung der durch Anthroposophie erweiterten Krankenpflege c) Öffentliche Veranstaltungen (Vorträge, Kurse, Seminare usw.) d) Unterstützung der Anthroposophischen Medizin im stationären Bereich (z.B. im Asklepios Westklinikum Hamburg) e) Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt während einer Ausbildung im Bereich der Anthroposophischen Medizin und von Zuschüssen zu Therapiekosten an bedürftige Patienten. f) Förderung der Wissenschaft und Mitwirkung in der Forschung. -23. Der Verein stellt für die obengenannten steuerbegünstigten Zwecke anderen Einrichtungen auch seine Arbeitskräfte zur Verfügung und unterhält erforderliche Zweckbetriebe. § 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V. oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V an den GESUNDHEIT AKTIV – Anthroposophische Heilkunst e. V., Gneisenaustraße 42, 10961 Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. § 4 Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft steht jeder natürlichen Person und jeder juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts offen. 2. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich an den Vorstand 3. Jedes Vereinsmitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. 4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Über den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung. -3§ 5 Beiträge 1. Zur Finanzierung der von der Gemeinschaft übernommenen Aufgaben erklären sich die Mitglieder bereit, Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die Mitgliederversammlung beschließt für das jeweils folgende Kalenderjahr einen Richtsatz. Für die Festsetzung des Richtsatzes bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. 2. Abweichungen von diesem Richtsatz nach oben wie nach unten können vereinbart werden. § 6 Organe des Vereins Die Mitglieder schaffen sich zur Durchführung der Vereinsaufgaben folgende Organe: die Mitgliederversammlung und den Vorstand. § 7 Mitgliederversammlung Auf der Mitgliederversammlung werden ein Rückblick auf das abgelaufene Geschäftsjahr gegeben sowie die Schwerpunkte für die zukünftige Arbeit gesetzt. 1. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, nimmt dessen Tätigkeitsbericht entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes. Entlastung kann dem Vorstand nur insgesamt erteilt werden. 2. Des Weiteren beschließt die Mitgliederversammlung über den Jahresabschluss. 3. Sie wählt die Kassenprüfer und nimmt deren Bericht entgegen. 4. Beschlüsse in der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Eine Vertretung in der Mitgliederversammlung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit ist der Wahl- oder Abstimmungsvorgang so lange zu wiederholen, bis eine Mehrheitsentscheidung gefunden ist. 5. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von drei Viertel der erschienenen Mitglieder. Redaktionelle Änderungen der Satzung (z.B. für das Vereinsregister oder andere Behörden) kann der Vorstand ohne Einberufung einer Mitgliederversammlung durchführen. § 8 Formalien der Mitgliederversammlung § 4a Doppelmitgliedschaft 1. Der Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V. ist Mitglied beim GESUNDHEIT AKTIV – Anthroposophische Heilkunst e. V. Gneisenaustraße 42, 10961 Berlin. 2. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft bei der Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V. wird das Mitglied zugleich ordentliches Mitglied beim GESUNDHEIT AKTIV – Anthroposophische Heilkunst e. V. Gneisenaustraße 42, D-10961 Berlin (§ 4 Abs. 2 Satzung Gesundheit aktiv). Die Mitgliedschaft beim GESUNDHEIT AKTIV – Anthroposophische Heilkunst e. V., Gneisenaustraße 42, 10961 Berlin bleibt auch im Fall der Auflösung der Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V. erhalten. Die doppelte Mitgliedschaft darf nicht zu doppelten Mitgliedsbeiträgen bei den Mitgliedern führen. Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach § 5 dieser Satzung. 1. Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung im ersten Halbjahr statt. Sie wird vom Vorstand in Textform, unter Angabe der Tagesordnung, mit einer Frist von mindestens vier Wochen einberufen. 2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Sie müssen auch auf Wunsch des zehnten Teils der Mitglieder durchgeführt werden. Sie sind vom Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. 3. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens zwei Wochen vor einer ordentlichen Mitgliederversammlung bzw. eine Woche vor einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beim Verein in schriftlicher Form eingegangen sein. 4. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. § 9 Der Vorstand Der Vorstand hat die Aufgaben des Vereins entsprechend den in der Präambel und im § 2 dieser Satzung genannten Grundlagen sowie den Anregungen aus der Mitgliederversammlung durchzuführen. 1. Der Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern.
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