Satzung - Victor Thylmann Gesellschaft

-42. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung aus dem Kreise der
Mitglieder für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt,
bis eine Neuwahl erfolgt.
Victor Thylmann Gesellschaft
Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V.
3. Der Vorstand beschließt einmütig.
4. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich
allein.
5. Der Vorstand tritt in regelmäßigen, von ihm selbst festzulegenden
Abständen zusammen.
SATZUNG
Fassung vom 15.06.2015
Präambel
In der Victor Thylmann Gesellschaft schließen sich Menschen zu einer Gemeinschaft
zusammen, um eine Medizin zu fördern, die den Menschen als Einheit von Leib, Seele und
Geist betrachtet. Die naturwissenschaftliche Medizin soll durch die von Rudolf Steiner
begründete Geisteswissenschaft zu einer anthroposophischen Heilkunst erweitert werden.
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
1
2
3
4
4a
5
6
7
8
9
Name und Sitz des Vereins
Zweck des Vereins
Gemeinnützigkeit
Mitgliedschaft
Doppelmitgliedschaft
Beiträge
Organe des Vereins
Mitgliederversammlung
Formalien der Mitgliederversammlung
Der Vorstand
§ 1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein trägt den Namen "Victor Thylmann Gesellschaft,
Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V."
2. Er ist ins Vereinsregister eingetragen.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Öffentlichen
Gesundheitspflege und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) Förderung ambulanter anthroposophischer Therapien wie der Rhythmischen
Massage, Heileurythmie, Maltherapie, Sprachgestaltung, Musiktherapie u.a.
b) Förderung der durch Anthroposophie erweiterten Krankenpflege
c) Öffentliche Veranstaltungen (Vorträge, Kurse, Seminare usw.)
d) Unterstützung der Anthroposophischen Medizin im stationären Bereich (z.B.
im Asklepios Westklinikum Hamburg)
e) Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt während einer Ausbildung im
Bereich der Anthroposophischen Medizin und von Zuschüssen zu
Therapiekosten an bedürftige Patienten.
f) Förderung der Wissenschaft und Mitwirkung in der Forschung.
-23. Der Verein stellt für die obengenannten steuerbegünstigten Zwecke anderen
Einrichtungen auch seine Arbeitskräfte zur Verfügung und unterhält
erforderliche Zweckbetriebe.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung der Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung der
Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V. oder bei Wegfall seines bisherigen
Zwecks fällt das Vermögen der Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung der
Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V an den GESUNDHEIT AKTIV –
Anthroposophische Heilkunst e. V., Gneisenaustraße 42, 10961 Berlin, der es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu
verwenden hat.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft steht jeder natürlichen Person und jeder juristischen Person
des privaten und öffentlichen Rechts offen.
2. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich an den Vorstand
3. Jedes Vereinsmitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres
kündigen.
4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Über
den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds entscheidet die
Mitgliederversammlung.
-3§ 5 Beiträge
1. Zur Finanzierung der von der Gemeinschaft übernommenen Aufgaben erklären
sich die Mitglieder bereit, Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die
Mitgliederversammlung beschließt für das jeweils folgende Kalenderjahr einen
Richtsatz. Für die Festsetzung des Richtsatzes bedarf es einer Mehrheit von drei
Vierteln der abgegebenen Stimmen.
2. Abweichungen von diesem Richtsatz nach oben wie nach unten können
vereinbart werden.
§ 6 Organe des Vereins
Die Mitglieder schaffen sich zur Durchführung der Vereinsaufgaben folgende
Organe: die Mitgliederversammlung und den Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
Auf der Mitgliederversammlung werden ein Rückblick auf das abgelaufene
Geschäftsjahr gegeben sowie die Schwerpunkte für die zukünftige Arbeit gesetzt.
1. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, nimmt dessen Tätigkeitsbericht
entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes. Entlastung kann
dem Vorstand nur insgesamt erteilt werden.
2. Des Weiteren beschließt die Mitgliederversammlung über den Jahresabschluss.
3. Sie wählt die Kassenprüfer und nimmt deren Bericht entgegen.
4. Beschlüsse in der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der
erschienenen Mitglieder gefasst. Eine Vertretung in der Mitgliederversammlung ist
nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit ist der Wahl- oder Abstimmungsvorgang so
lange zu wiederholen, bis eine Mehrheitsentscheidung gefunden ist.
5. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von drei Viertel der
erschienenen Mitglieder. Redaktionelle Änderungen der Satzung (z.B. für das
Vereinsregister oder andere Behörden) kann der Vorstand ohne Einberufung einer
Mitgliederversammlung durchführen.
§ 8 Formalien der Mitgliederversammlung
§ 4a Doppelmitgliedschaft
1. Der Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung der Anthroposophischen Medizin in
Hamburg e.V. ist Mitglied beim GESUNDHEIT AKTIV – Anthroposophische
Heilkunst e. V.
Gneisenaustraße 42, 10961 Berlin.
2. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft bei der Victor Thylmann Gesellschaft, Förderung
der Anthroposophischen Medizin in Hamburg e.V. wird das Mitglied zugleich
ordentliches Mitglied beim GESUNDHEIT AKTIV – Anthroposophische Heilkunst
e. V. Gneisenaustraße 42, D-10961 Berlin (§ 4 Abs. 2 Satzung Gesundheit aktiv).
Die Mitgliedschaft beim GESUNDHEIT AKTIV – Anthroposophische Heilkunst e. V.,
Gneisenaustraße 42, 10961 Berlin bleibt auch im Fall der Auflösung der Victor
Thylmann Gesellschaft, Förderung der Anthroposophischen Medizin in Hamburg
e.V. erhalten. Die doppelte Mitgliedschaft darf nicht zu doppelten
Mitgliedsbeiträgen bei den Mitgliedern führen. Die Mitgliedsbeiträge richten sich
nach § 5 dieser Satzung.
1. Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung im ersten Halbjahr
statt. Sie wird vom Vorstand in Textform, unter Angabe der Tagesordnung, mit
einer Frist von mindestens vier Wochen einberufen.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand jederzeit
einberufen werden. Sie müssen auch auf Wunsch des zehnten Teils der
Mitglieder durchgeführt werden. Sie sind vom Vorstand mit einer Frist von
14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
3. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens zwei Wochen
vor einer ordentlichen Mitgliederversammlung bzw. eine Woche vor einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung beim Verein in schriftlicher Form
eingegangen sein.
4. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom
Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
§ 9 Der Vorstand
Der Vorstand hat die Aufgaben des Vereins entsprechend den in der Präambel und
im § 2 dieser Satzung genannten Grundlagen sowie den Anregungen aus der
Mitgliederversammlung durchzuführen.
1. Der Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern.