Kleine Anfrage 4499

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/11249
24.02.2016
Kleine Anfrage 4499
der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU
Beschleunigte Verfahren in Düsseldorf: Wie hoch ist die Anzahl von
Verfahrensbeilegungen und die tatsächliche Anzahl von Urteilen nebst Strafmaßen?
Vorbemerkung
Das Projekt „Casablanca“ ist ein verfahrensunabhängiges Projekt der Datenauswertung und
Analyse, das bei der Direktion Kriminalität des PP Düsseldorf durch die Auswerte- und
Analysestelle Allgemeine Kriminalität (ASTAK) geführt wird. ASTAK-Dienststellen beobachten
die örtliche Kriminalität und sorgen für eine strukturierte Sammlung, Auswertung und
Darstellung von Informationen. Ein Auswerte- und Analyseprojekt ist kein
Ermittlungsverfahren.
Ziel des Projektes ist es, durch die Analyse der Daten von Eigentums-, Gewalt- und BtmKriminalität nordafrikanischer Tatverdächtiger Erkenntnisse zu deren Täterstrukturen zu
erlangen.
Im Projektverlauf wurden bisher Daten zu mehr als 4.300 Straftaten und zu mehr als 2.200
Strafverdächtigen nordafrikanischer Herkunft erfasst und analysiert.
In Düsseldorf werden seit dem 1. März 2015 geeignete Ermittlungsverfahren (zum Beispiel:
Taschendiebstahl) im sogenannten beschleunigten Verfahren bearbeitet. Seitdem erfolgten
35 Vorführungen; in 33 Fällen wurden Personen dazu in Hauptverhandlungshaft genommen
(aus: Drs.-Nr. 16/3642 vom 19. Januar 2016).
Ich frage daher die Landesregierung:
1.
In wie vielen Fällen, die in Düsseldorf im beschleunigten Verfahren geführt wurden,
erfolgte seit dem 1. März 2015 nach der Festnahme durch die Polizei eine richterliche
Freilassung (aufgeteilt nach: Delikt, Nationalität, Anzahl Festnahmen, Anzahl richterlich
angeordnete Freilassung)?
Datum des Originals: 23.02.2016/Ausgegeben: 24.02.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/11249
2.
In wie vielen Fällen wurden in Düsseldorf mit Bezug zu der erhöht festgestellten Anzahl
von Delikten nordafrikanischer Täter Überwachungsmaßnahmen durch die zuständige
Staatsanwaltschaft abgelehnt (aufgeteilt nach den Jahren 2013, 2014 und 2015,
Überwachungsmaßnahme, Ablehnungsgrund)?
3.
In wie vielen Fällen, die in Düsseldorf im beschleunigten Verfahren geführt wurden,
erfolgte seit dem 1. März 2015 eine Verfahrensbeilegung nach §§ 153 ff. StPO (aufgeteilt
nach: Delikt, Nationalität, Beilegung unter Bezeichnung des einschlägigen Paragraphen)?
4.
Unter Berücksichtigung der in der Drs.-Nr. 16/3642 für Düsseldorf im beschleunigten
Verfahren genannten Zahlen: In wie vielen der im beschleunigten Verfahren geführten
Fälle wurde in Düsseldorf tatsächlich ein Urteil gesprochen (aufgeteilt Nationalität, Anzahl
beschleunigter Verfahren, Anzahl Urteile)?
5.
Wie hoch sind die Strafmaße der im Rahmen der Antwort zu Frage 4 gesprochenen Urteile
(aufgeteilt Nationalität, Anzahl beschleunigter Verfahren, Anzahl Urteile, Strafmaß)?
Ina Scharrenbach
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