Bis 2019 erhalten die Thüringer Hochschulen knapp 1,7 Milliarden

URL: http://www.uni-jena.de/Mitteilungen/160106_Rahmenvereinbarung4.pdf
Bis 2019 erhalten die Thüringer Hochschulen knapp 1,7 Milliarden Euro
vom Land
Rahmenvereinbarung IV zur Hochschulfinanzierung unterzeichnet
Thüringen stellt künftig deutlich mehr Geld für seine Universitäten und Fachhochschulen bereit:
Das geht aus der neuen Rahmenvereinbarung 2016-2019 zwischen dem Land und den Thüringer
Hochschulen hervor, die am 5. Januar in der Thüringer Staatskanzlei unterzeichnet wurde.
Demnach steigen die jährlichen Ausgaben sukzessive von 382 Millionen Euro in diesem Jahr auf
gut 447 Millionen Euro im Jahr 2019 an. Insgesamt stellt das Land in diesem Zeitraum 1,69
Milliarden Euro für seine Hochschulen zur Verfügung - ein kumulierter Aufwuchs um fast 160
Millionen Euro gegenüber 2015.
Hochschulfinanzierung ist Zukunftsinvestition
"Mit dem Haushalt 2016/2017 hat das Land einen Haushalt der Zukunftsinvestitionen
verabschiedet. Und die Hochschulfinanzierung ist ein wichtiger Baustein für diesen Kurs", sagte
der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow. Das Land werde in den kommenden beiden
Jahren nachhaltig in Wirtschafts- und Forschungsförderung sowie Bildung investieren. "Die
Rahmenvereinbarung ist dabei eine verlässliche Grundlage für die weitere Hochschulfinanzierung
bis 2019 und zugleich ein wichtiger Schritt zur Sicherung und Entwicklung des
Hochschulstandortes Thüringen und damit zur Zukunftssicherung und Profilbildung unseres
Landes."
Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee sieht mit der neuen Rahmenvereinbarung nicht nur ein
zentrales politisches Vorhaben des rot-rot-grünen Koalitionsvertrags erfüllt. "Vier mal vier Prozent
Mittelaufwuchs sind ein klares politisches Bekenntnis der Landesregierung zum
Wissenschaftsstandort Thüringen", sagte der Minister. Dies sei allerdings auch mit bestimmten
Erwartungen an die Hochschulen verbunden. So sollen u. a. die Studierendenzahlen in den
kommenden Jahren konstant (bei rund 50.000) gehalten, die Profilbildung und Kooperation der
einzelnen Hochschulen verstärkt, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ausgebaut und die
Nachwuchsförderung verbessert werden.
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz und Rektor der TU Ilmenau Prof. Dr. Peter Scharff
begrüßt den Abschluss der Rahmenvereinbarung IV und die darin enthaltene Finanzierungszusage
an die Hochschulen des Landes bis 2020. Angesichts der schwieriger werdenden Haushaltslage in
Thüringen sei diese Zusage eine beachtliche Schwerpunktsetzung der Landesregierung in
Forschung und Bildung. Neben dem vereinbarten Mittelaufwuchs sei die Planungssicherheit für die
Hochschulen ein wichtiges Element für ihre strategische Weiterentwicklung. Die Hochschulen
sähen sich selbstverständlich in der Pflicht, die an sie gestellten Erwartungen zu erfüllen. Leicht sei
dies jedoch nicht, da die sich aus dem vereinbarten Finanzierungsrahmen ergebenden Spielräume
für die Hochschulen unter Berücksichtigung der Tarif- und allgemeinen Kostensteigerungen
begrenzt seien.
Bis 2019 erhalten die Thüringer Hochschulen knapp 1,7 Milliarden Euro vom Land
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Wettbewerb zwischen den Hochschulen wird noch stärker
Ähnlich sieht das der Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena Prof. Dr. Walter Rosenthal:
"Die neue Rahmenvereinbarung belegt, dass das Land Forschung und Bildung einen hohen
Stellenwert beimisst. Das erkennen die Hochschulen Thüringens dankbar an. Allerdings stehen die
Hochschulen in Zukunft noch stärker in einem nationalen und internationalen Wettbewerb um die
besten Köpfe in der Wissenschaft und um Studierende", ergänzt der Präsident. "Dieser
Wettbewerb ist nur zu bestehen, wenn eine hervorragende wissenschaftliche Infrastruktur
vorgehalten wird und den Studierenden exzellente Bedingungen angeboten werden".
Der Mittelaufwuchs für die Hochschulen ab 2016 entspricht einer Erhöhung der Grundfinanzierung
um jährlich drei Prozent für erwartete wissenschaftsspezifische Kosten- und Tarifsteigerungen.
Hinzu kommt ein Strategie- und Innovationsbudget von einem Prozent für verbesserte
Studienbedingungen, zusätzliche Forschungsaktivitäten und die gezielte Profilbildung der
Hochschulen. Mit der insgesamt vierprozentigen Steigerung der Hochschulausgaben über vier
Jahre - dem höchsten Anstieg bundesweit, wie das Wissenschaftsministerium betont - folgt das
Land den Empfehlungen des Wissenschaftsrats. Damit erhalten die Hochschulen
Planungssicherheit für die kommenden Jahre, um ihre Struktur- und Entwicklungspläne
umzusetzen.
Neu geregelt wird aber nicht nur die Höhe, sondern auch die Verteilung der Mittel an die
Hochschulen. Die Hochschulen erhalten zukünftig einen größeren Teil der Mittel direkt: in Form
eines Globalhaushalts, der sich zu 90 Prozent aus einem Grundbudget und zu 10 Prozent aus
einem Leistungsbudget zusammensetzt. Auch die Verteilung der Mittel auf die einzelnen
Hochschulen folgt einem neuen Verfahren. Das bisherige Mittelverteilungsmodell KLUG (= kostenund leistungsuntersetzte Gesamtfinanzierung) lief Ende 2015 aus. Ab 2016 werden die Ziel- und
Leistungsvereinbarungen (ZLV) die Grundlage der Hochschulfinanzierung bilden, die sich vor allem
an effizienten Strukturen, quantitativen und qualitativen Zielsetzungen in Forschung und Lehre,
aber auch an Fragen der Profilbildung orientieren. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarungen ist
für den 21. Januar geplant.
Zehnte Hochschule
Schließlich wird mit der neuen Rahmenvereinbarung auch eine strukturelle Neuerung in der
Thüringer Hochschullandschaft verankert. Die Staatliche Studienakademie Thüringen wird zur
Dualen Hochschule Gera-Eisenach umgewandelt. "Die neue Duale Hochschule wird als zehnte
Hochschule in das Landeshochschulgesetz aufgenommen", sagte der Wissenschaftsminister.
"Damit werten wir zudem die Bachelorstudiengänge der bisherigen Studienakademie zu
vollwertigen Hochschulstudiengängen auf." Das Land stellt der Dualen Hochschule bis 2019
insgesamt knapp 42 Millionen zur Verfügung - also gut 10 Millionen Euro pro Jahr -, die zusätzlich
zur oben dargestellten Hochschulfinanzierung bereitgestellt werden.
Hintergrund:
Gemäß Thüringer Hochschulgesetz schließt das Land mit seinen Universitäten und
Fachhochschulen jeweils vierjährige Rahmenvereinbarungen ab, die die strukturelle und
strategische Entwicklung der Hochschulen sowie die staatliche Hochschulfinanzierung regeln. Die
dritte Rahmenvereinbarung lief von 2012-2015. Die Rahmenvereinbarung IV tritt nach Zustimmung
des Thüringer Landtags zum 1. Januar 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2019.
Rahmenvereinbarung IV zur Hochschulfinanzierung unterzeichnet
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Meldung vom: 06.01.2016 10:49 Uhr
Rahmenvereinbarung IV zur Hochschulfinanzierung unterzeichnet
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