URL: http://www.uni-jena.de/Mitteilungen/160106_Rahmenvereinbarung4.pdf Bis 2019 erhalten die Thüringer Hochschulen knapp 1,7 Milliarden Euro vom Land Rahmenvereinbarung IV zur Hochschulfinanzierung unterzeichnet Thüringen stellt künftig deutlich mehr Geld für seine Universitäten und Fachhochschulen bereit: Das geht aus der neuen Rahmenvereinbarung 2016-2019 zwischen dem Land und den Thüringer Hochschulen hervor, die am 5. Januar in der Thüringer Staatskanzlei unterzeichnet wurde. Demnach steigen die jährlichen Ausgaben sukzessive von 382 Millionen Euro in diesem Jahr auf gut 447 Millionen Euro im Jahr 2019 an. Insgesamt stellt das Land in diesem Zeitraum 1,69 Milliarden Euro für seine Hochschulen zur Verfügung - ein kumulierter Aufwuchs um fast 160 Millionen Euro gegenüber 2015. Hochschulfinanzierung ist Zukunftsinvestition "Mit dem Haushalt 2016/2017 hat das Land einen Haushalt der Zukunftsinvestitionen verabschiedet. Und die Hochschulfinanzierung ist ein wichtiger Baustein für diesen Kurs", sagte der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow. Das Land werde in den kommenden beiden Jahren nachhaltig in Wirtschafts- und Forschungsförderung sowie Bildung investieren. "Die Rahmenvereinbarung ist dabei eine verlässliche Grundlage für die weitere Hochschulfinanzierung bis 2019 und zugleich ein wichtiger Schritt zur Sicherung und Entwicklung des Hochschulstandortes Thüringen und damit zur Zukunftssicherung und Profilbildung unseres Landes." Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee sieht mit der neuen Rahmenvereinbarung nicht nur ein zentrales politisches Vorhaben des rot-rot-grünen Koalitionsvertrags erfüllt. "Vier mal vier Prozent Mittelaufwuchs sind ein klares politisches Bekenntnis der Landesregierung zum Wissenschaftsstandort Thüringen", sagte der Minister. Dies sei allerdings auch mit bestimmten Erwartungen an die Hochschulen verbunden. So sollen u. a. die Studierendenzahlen in den kommenden Jahren konstant (bei rund 50.000) gehalten, die Profilbildung und Kooperation der einzelnen Hochschulen verstärkt, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ausgebaut und die Nachwuchsförderung verbessert werden. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz und Rektor der TU Ilmenau Prof. Dr. Peter Scharff begrüßt den Abschluss der Rahmenvereinbarung IV und die darin enthaltene Finanzierungszusage an die Hochschulen des Landes bis 2020. Angesichts der schwieriger werdenden Haushaltslage in Thüringen sei diese Zusage eine beachtliche Schwerpunktsetzung der Landesregierung in Forschung und Bildung. Neben dem vereinbarten Mittelaufwuchs sei die Planungssicherheit für die Hochschulen ein wichtiges Element für ihre strategische Weiterentwicklung. Die Hochschulen sähen sich selbstverständlich in der Pflicht, die an sie gestellten Erwartungen zu erfüllen. Leicht sei dies jedoch nicht, da die sich aus dem vereinbarten Finanzierungsrahmen ergebenden Spielräume für die Hochschulen unter Berücksichtigung der Tarif- und allgemeinen Kostensteigerungen begrenzt seien. Bis 2019 erhalten die Thüringer Hochschulen knapp 1,7 Milliarden Euro vom Land 1 Wettbewerb zwischen den Hochschulen wird noch stärker Ähnlich sieht das der Präsident der Friedrich-Schiller-Universität Jena Prof. Dr. Walter Rosenthal: "Die neue Rahmenvereinbarung belegt, dass das Land Forschung und Bildung einen hohen Stellenwert beimisst. Das erkennen die Hochschulen Thüringens dankbar an. Allerdings stehen die Hochschulen in Zukunft noch stärker in einem nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe in der Wissenschaft und um Studierende", ergänzt der Präsident. "Dieser Wettbewerb ist nur zu bestehen, wenn eine hervorragende wissenschaftliche Infrastruktur vorgehalten wird und den Studierenden exzellente Bedingungen angeboten werden". Der Mittelaufwuchs für die Hochschulen ab 2016 entspricht einer Erhöhung der Grundfinanzierung um jährlich drei Prozent für erwartete wissenschaftsspezifische Kosten- und Tarifsteigerungen. Hinzu kommt ein Strategie- und Innovationsbudget von einem Prozent für verbesserte Studienbedingungen, zusätzliche Forschungsaktivitäten und die gezielte Profilbildung der Hochschulen. Mit der insgesamt vierprozentigen Steigerung der Hochschulausgaben über vier Jahre - dem höchsten Anstieg bundesweit, wie das Wissenschaftsministerium betont - folgt das Land den Empfehlungen des Wissenschaftsrats. Damit erhalten die Hochschulen Planungssicherheit für die kommenden Jahre, um ihre Struktur- und Entwicklungspläne umzusetzen. Neu geregelt wird aber nicht nur die Höhe, sondern auch die Verteilung der Mittel an die Hochschulen. Die Hochschulen erhalten zukünftig einen größeren Teil der Mittel direkt: in Form eines Globalhaushalts, der sich zu 90 Prozent aus einem Grundbudget und zu 10 Prozent aus einem Leistungsbudget zusammensetzt. Auch die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulen folgt einem neuen Verfahren. Das bisherige Mittelverteilungsmodell KLUG (= kostenund leistungsuntersetzte Gesamtfinanzierung) lief Ende 2015 aus. Ab 2016 werden die Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) die Grundlage der Hochschulfinanzierung bilden, die sich vor allem an effizienten Strukturen, quantitativen und qualitativen Zielsetzungen in Forschung und Lehre, aber auch an Fragen der Profilbildung orientieren. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarungen ist für den 21. Januar geplant. Zehnte Hochschule Schließlich wird mit der neuen Rahmenvereinbarung auch eine strukturelle Neuerung in der Thüringer Hochschullandschaft verankert. Die Staatliche Studienakademie Thüringen wird zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach umgewandelt. "Die neue Duale Hochschule wird als zehnte Hochschule in das Landeshochschulgesetz aufgenommen", sagte der Wissenschaftsminister. "Damit werten wir zudem die Bachelorstudiengänge der bisherigen Studienakademie zu vollwertigen Hochschulstudiengängen auf." Das Land stellt der Dualen Hochschule bis 2019 insgesamt knapp 42 Millionen zur Verfügung - also gut 10 Millionen Euro pro Jahr -, die zusätzlich zur oben dargestellten Hochschulfinanzierung bereitgestellt werden. Hintergrund: Gemäß Thüringer Hochschulgesetz schließt das Land mit seinen Universitäten und Fachhochschulen jeweils vierjährige Rahmenvereinbarungen ab, die die strukturelle und strategische Entwicklung der Hochschulen sowie die staatliche Hochschulfinanzierung regeln. Die dritte Rahmenvereinbarung lief von 2012-2015. Die Rahmenvereinbarung IV tritt nach Zustimmung des Thüringer Landtags zum 1. Januar 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit bis Ende 2019. Rahmenvereinbarung IV zur Hochschulfinanzierung unterzeichnet 2 Meldung vom: 06.01.2016 10:49 Uhr Rahmenvereinbarung IV zur Hochschulfinanzierung unterzeichnet 3
© Copyright 2024 ExpyDoc