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Norbert Röder
Institut für Ländliche Räume
Möglichkeiten und Grenzen des
Vertragsnaturschutzes
Kiel,Norbert Röder
28.09.2015
„Naturschutz morgen
Zeit zum Umdenken“
Gliederung
•
Definition
•
Herausforderungen
•
Vertragsnaturschutz in der neuen GAP
• Inventar des Werkzeugkastens
• Werden die Werkzeuge genutzt?
• Ist der Werkzeugkasten vollständig?
•
Offene Baustellen
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Vertragsnaturschutz:
Definition
Verträge zur Durchführung von lebensraumerhaltenden Maßnahmen zwischen
der öffentlichen Hand und Dritten finanziert im Rahmen von Landes- oder ELERProgrammen (VN im engeren Sinne)
Verträge zur Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt oder Steigerung
gewünschter Komponenten der Biodiversität (VN im weiteren Sinne)
• Freiwillige Basis
• Mindestens 2 Vertragspartner
• Geld gegen Leistung
• Meist zeitlich befristet
Öffentliche Hand
Unternehmer
Stiftungen & NRO
ELER-Programme
Länder-Programme
Projektförderung
A & E Maßnahmen
Privatrechtliche Verträge
© P. Meyer aid-infodienst
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Land
- eigentümer
- besitzer
Vertragsnaturschutz:
•
Spannungsfelder
Grenzen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums
(kontinuierlicher politischer Diskussionsprozess)
•
Prävention, Schadensausgleich oder „höhere Gewalt“
(z. B. Wildschäden (z. B. Wolf, nordische Gänse, Biber))
•
Freiwilligkeit (Umkehrbarkeit der Maßnahme)
 Entstehung eines ordnungsrechtlichen Schutzstatus
(Neu-Etablierung besonders geschützter Arten und Biotope)
•
Verhältnis zwischen Aufwand und Zahlungshöhe (abzgl. Sanktionsrisiko)
muss für beide Vertragsparteien adäquat sein
(bei kleinen Maßnahmen Beratung, allg. Förderrecht oder Ordnungsrecht oft effizienter
(z. B. Feldlerchenfenster) )
•
Vertragsdauer zwischen fachlich sinnvoll und administrativen Vorgaben
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Exkurs: Ordnungsrecht
•
Ordnungsrecht trifft jeden (Schutz nicht im Belieben des Akteurs)
•
•
Ordnungsrecht ist fast haushaltsneutral
Wirkung des Ordnungsrechts unabhängig(er) von Lage auf Agrar- und
Rohstoffmärkten
Ordnungsrecht vorteilhaft, wenn Akteur die Auflagenhöhe nicht beeinflussen
kann
•
•
> 30 m³ Totholz pro ha
•
keine Mahd von Wiesen mit Bruten von Uferschnepfen vor dem 15.07.
•
Ordnungsrecht induziert Ankündigungseffekte
•
Ordnungsrecht primär auf die Untersagung von Handlungen beschränkt
•
Ordnungsrechtliche Auflagen dürfen i. A. nicht kompensiert werden
 latente Gefahr im Naturschutz: Derjenige ist der Dumme, der den
Naturschutzwert seiner Flächen nicht vorher reduziert hat.
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Vertragsnaturschutz:
Zielbezug
Ziel: Maximiere die gewünschte Biomasse (Quantität und Qualität) in einem
bestimmten Raum
(Prinzipiell: klassische Fragestellung der Landwirtschaft
Wo ist der Unterschied zwischen Braugerste und Brachvögeln?)
Ergebnisorientierung im Naturschutz
•
•
•
•
•
Mehr als 1 Zielart
( Zielkonflikte  Kompromisse  widersprüchliche Signale)
Ergebnismessung oft aufwändig und teuer
Ergebnis erst mit (erheblicher) Zeitverzögerung
Ergebnis(-veränderung) oft historischer Prozess
(Wenn zwei das Gleiche tun, kommt nicht das Gleiche raus.)
Ergebnis nur teilweise vom Landbewirtschafter beeinflussbar
(Witterung, Landschaftskontext, Überwinterungsgebiet, …)
 Voraussetzung für Lernschleifen ungünstig
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Vertragsnaturschutz:
Zielbezug
Ziel: Maximiere die gewünschte Biomasse (Quantität und Qualität) in einem
bestimmten Raum
(Prinzipiell: klassische Fragestellung der Landwirtschaft
Wo ist der Unterschied zwischen Braugerste und Brachvögeln?)
Alternative: Handlungsorientierung (second-best)
Bezug zum Ziel ± gegeben
(gilt evtl. nicht auf allen Standorten und Rahmenbedingungen)
 evtl. fein ziselierte Kulissen erforderlich
Viele Auflagen
 hoher Kontrollaufwand
 viele Verstoßmöglichkeiten (auch gegen nachrangige Aspekte)
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Herausforderungen für die inhaltliche Steuerung
Viele Ziele & Ausgangssituationen,
•
•
entweder differenziertes Management
(viele Maßnahmen  kleines Volumen  hoher Verwaltungsaufwand)
oder one-size-fits-all (nicht unbedingt zieladäquat)
Zielkonflikte
• Dass Bessere ist der Feind des Guten.
•
Bei breitem Portfolio konkurrieren die Maßnahmen untereinander.
(z. B. Förderung Ökolandbau  Renaturierung von Mooren)
(Op male Maßnahmenauswahl aus Sicht des LW ≠ aus Sicht des Naturschutzes)
Bewertung der Handlungsfolge hängt vom Betrachtungsmaßstab ab
(z. B. Erosion, Rohboden bzw. Gehölzaufwuchs kleinflächig positiv auf größeren
Flächen negativ)
Dynamische Systeme
•
Dynamische Zielsysteme des Naturschutzes  Rechtsicherheit
(eindeutige a priori festgelegte Bewertungs- und Abgrenzungskriterien erforderlich)
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Vertragsnaturschutz und öffentliche Verwaltung
Naturschutz erfordert wie Land- und Forstwirtschaft eigentlich ein Management
und keine Verwaltung, d. h.
• Kontinuierliche dynamische und flexible Reaktion auf die Gegebenheiten
(Naturraum, Witterung, Betriebsstrukturen, Zielarten, …)
(Nutzung von günstigen Gelegenheiten)
• Lernen aus Erfahrungen
(man muss scheitern können)
• Die einzelne Fläche / der einzelne Betrieb ist oft als Zielsystem ungeeignet
(Viele Parteien müssen koordiniert werden)
Herausforderungen
•
Gleichbehandlungsgrundsatz
•
Nachvollziehbarkeit durch Externe
•
Regeln der Haushaltsführung / Beihilferecht
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung
Finanzierungsregeln (v. a. bei EU-Kofinanzierung)
• Doppelförderungsverbot
(Kombination aus verschiedenen Elementen, wenn Flächensicherung und eine
gezielte Bewirtschaftung erfolgen soll)
• Was tun wenn Nutzungsaufgabe das Ziel?
Kosten v.a. Flächenkosten; % Grunderwerbskosten aber gedeckelt (EU)
• Mehrjährige Verträge / kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
 seltene, invasive / mobile Arten
(z. B. Wiesenweihe, Wachtelkönig, Kiebitz)
• Keine Dauerförderung von Institutionen sondern nur Anschubfinanzierung
(Wer zu früh anfängt ist der Dumme!
Finanzierung nach der Startphase?  Projekterities)
• Formal kein Anreiz für Landbewirtschafter
(Nur Ausgleich des Einkommensnachteils)
Welche Motivation hat der Landbewirtschafter?
© G. Brämer
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Vertragsnaturschutz in der neuen GAP (2014-‘20)
Bessere Finanzierungskonditionen
•
Erweiterte Grünlanddefinition (Förderung von z. B. Heiden in der 1. Säule)
•
Veränderte Baseline durch Greening
•
Vereinfachte Notifizierung von Flächenfördermaßnahmen außerhalb der
Kulisse der 1. Säule
•
Budgetanteil für Umwelt- und Klimamaßnahmen im ELER > 30%
•
Höhere Kofinanzierungssätze für Umwelt- und Klimamaßnahmen im ELER
(z.T. 75% EU + 15% Bund (GAK))
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Vertragsnaturschutz in der neuen GAP (2014-‘20)
(Neue) Herausforderungen
•
Anforderungen von Greening und 2. Säule-Maßnahmen nicht kongruent
(Mindest- / Höchstbreiten von Blühstreifen)
•
Abgrenzung der förderfähigen Fläche
(insbesondere in dynamischen / heterogenen Weidesystemen)
•
Pauschaler Grünlandschutz im Greening kann zu Problemen führen
(z. B. Moorschutz: Umwandlung von Intensivgrünland in Röhrichte)
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Vertragsnaturschutz in der neuen GAP (2014-‘20)
Erweitertes Maßnahmenportfolio im ELER
•
Planung
•
Beratung
•
Investive Förderung
•
Ausgleich von Standortnachteilen
•
Durchführung von Bewirtschaftungsmaßnahmen
(jährliche Zahlungen oder Einmalzahlungen
Maßnahmenumfang bedingt flexibel)
•
Kooperation
(direkt oder über höhere Transaktionskosten für AUKM)
•
Innovation (EIP)
•
Obligate Kopplung von Instrumenten möglich (Beratung + AUKM)
 Der Werkzeugkasten ist gut ausgestattet.
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Werden die Werkzeuge genutzt?
z. T.
Gründe:
• Neue Maßnahmen (z. B. EIP):
Nachfrage schwer kalkulierbar
Interpretation der Vorschriften durch KOM unklar
• Verschränkte Maßnahmen
Erschweren die Abwicklung, erhöhen das Sanktionsrisiko und den
Verwaltungsaufwand
• Finanz- und Kontrollregeln nicht adäquat
(z. B. bei grundbuchlicher Sicherung bleiben die Flächen unbefristet in der
Risikokontrolle)
• Abwicklung von AUKM über Zusammenschlüsse
Unsicherheiten bei Verwaltung (z. B. Sanktionierung)
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Herausforderungen und Handlungsoptionen
Hoher Verwaltungsaufwand bei kleinen ELER-Maßnahmen
 Konzentration auf wenige und einfache Fördertatbestände
(z. B. Hessen VN nur national / regional finanziert)
 Verringerung der Zahl der Verträge und Vergrößerung der Fläche pro Vertrag
(NL: ab 2016 Abwicklung von VN nur über Zusammenschlüsse: Zielgröße 40 Verträge)
• Maßnahmen können eher ergebnisorientiert ausgestaltet werden
• Verwaltung wird in die Zusammenschlüsse ausgelagert
Geringe Flexibilität bei ELER-Maßnahmen
 Auflage von „kommunalen“ Fördertöpfen (z. B. BW)
 „Pauschale“ Betreuungsverträge mit Intermediären (z. B. LPV)
Überspitzte Schlussfolgerung:
Geld für Maßnahmen ist prinzipiell vorhanden;
für effiziente Abwicklung fehlen z. T. die personellen Kapazitäten in der Verwaltung
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Herausforderungen und Handlungsoptionen
Suboptimale Maßnahmenauswahl durch LW
 Erarbeitung von einzelbetrieblichen „Naturschutzkonzepten“ (z. B. SN)
Höhe der Maßnahmenentgelte; räumliche Steuerung
 Ausschreibung (theoretisch gut, …)
Geringe Akzeptanz des Vertragsnaturschutzes bei Intensivbetrieben
 Ordnungsrecht
• „nur“ Auflagen  kein Zwang zur Durchführung von Bewirtschaftungsmaßnahmen
• Vollzug?
 Kopplung Vertragsnaturschutz mit Betriebszweigmaßnahmen
(z. B. Feldlerchenfenster in SN)
Geringe Wirtschaftlichkeit naturschutzförderlicher Bewirtschaftungsmethoden
 Aufpreisvermarktung
(Einzelprojekte z. T. erfolgreich, Definition von einfach kommunizierbaren Kriterien für
ein Label sehr anspruchsvoll)
 Innovationsförderung
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Offene Baustellen
•
Vereinfachung der Abwicklung
 Fokussierung der EU-Mittel auf Bereiche mit europäischem Mehrwert
(FFH-RL, Vogelschutz-RL, Klimaschutz und WRRL) (Renationalisierung)
•
Monitoring und Leistungskontrolle im Verhältnis EU Land sollten weniger auf
monetäre Abflussgrößen ausgerichtet sein,
sondern auf die Erreichung von inhaltlichen Zielen
(z. B. Ausschreibung von Leistungen auf europäischer Ebene;
mehr Freiheit für die Länder bei der Art der Abwicklung)
•
Verhältnis Ordnungsrecht und Förderrecht sollte überdacht werden
(verschärftes Ordnungsrecht  Absenkung der Förderung;
 sehr starker politischer Widerstand gegen nationaler oder regionale Vorstöße)
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24.02.2015
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kontakt: Norbert Röder
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Seite 18
8.02.2014
Norbert Röder
Möglichkeiten und Grenzen des Vertragsnaturschutzes