FFH-Vorprüfung für FFH

FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung)
Sondergebiet für Windenergienutzung „Großkampenberg“
in der Verbandsgemeinde Arzfeld
Folgende Natura 2000-Gebiete wurden begutachtet:
Nr. Quelle
1
Amtl. Liste
FFH-Nr.
6003-301
Name
Ourtal
2
3
4
Eine Verträglichkeitsprüfung ist
nicht erforderlich.
Aufgestellt:
Trier, den 01.02.2016
Jana Marxen (B.Sc.)
BGHplan Umweltplanung und
Landschaftsarchitektur GmbH
Fleischstr. 56-60, D-54290 Trier
Tel. ++49-651 / 1 45 46-0
Fax ++49-651 / 1 45 46-26
[email protected]
NATURA 2000-Gebiet Nr. 6003-301
Angaben zum NATURA 2000-Gebiet
FFH-Nr.:
Name:
Fläche:
Schutzstatus:
Quelle: LANIS
6003-301
Ourtal
7.236 ha
Naturpark Südeifel, Naturpark Nordeifel, NSG Kelterdell und Kuckuckslay,
NSG Ourschleife/Falkenstein, NSG Langenberg und Bocksberg, NSG Ginsterheiden im Irsental, NSG Mittleres Ourtal, mehrere Naturdenkmäler
Kurzcharakteristik des Die Our bildet die natürliche Grenze zwischen Rheinland-Pfalz und den
Planungsraumes:
Nachbarländern Belgien und Luxemburg. Aus Belgien kommend mündet sie
bei der Ortschaft Wallendorf in die Sauer. Das FFH-Gebiet umfasst das Ourtal mit seinen Seitentälern einschließlich des Gewässersystems des Irsen
sowie das Bollendorfer Sauertal.
Die Our fließt in Nord-Süd-Richtung in einem teilweise tief eingeschnittenen
Tal von großer Vielfalt. Die Hochplateaus liegen bis zu 200 Meter höher als
die Talsohle. Talabschnitte mit breiter Sohle und Engtalabschnitte wechseln
sich ab. Engtalbereiche mit maximal 20 Metern Breite sind gekennzeichnet
durch Stromschnellen, Klippen, Strudellöcher und Hohlkehlen im Fels der
Talwand. In den weiten, bis über 200 Meter breiten Talabschnitten prägen
Mäander mit steilen Prall- und flachen Gleithängen, Inselbildung, Ablagerung von Sand- und Geröllbänken, Auskolkung und Altwasserbildung das
Erscheinungsbild. Die Our als Mittelgebirgsfluss besitzt ein weitgehend natürliches bis naturnahes Flussbett, denn eine Regulierung, vor allem durch
Stauwehre, die den Fischwechsel behindern, und eine künstliche Befestigung der Ufer wurde in der Vergangenheit nur an wenigen Flussabschnitten
vorgenommen.
Die außerordentliche landschaftliche Vielfalt zieht eine einzigartige Pflanzenund Tierwelt nach sich mit einem hohen Anteil seltener, gefährdeter und
vom Aussterben bedrohter Arten. Als große Vernetzungsachse erfüllt das
Fließgewässersystem von Our und Irsen eine zentrale Funktion.
Die Gewässergüte von Our und Irsen wird überwiegend mit gering bis mäßig
belastet angegeben. Die Lebensgemeinschaften der strukturreichen Gewässerlebensräume mit unterschiedlicher Wasserströmung, Tiefe, Substratkörnung und Uferausprägung sind artenreich und weisen das weitgehend
vollständige, typische Spektrum an Süßwasserfischen auf. In Deutschland
seltene Fischarten wie Groppe, Elritze, Bachschmerle, Schneider, Gründling
und Bachforelle sind in der Our häufig anzutreffen. Die Bachforelle dient den
Larven der Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) als Wirt, die in
Rheinland-Pfalz sonst nur noch mit einer kleinen Population an der Nister
vorkommt. Die Gemeine Flussmuschel (Unio crassus) ist besonders in der
oberen Our noch zahlreich vertreten.
Eine Besonderheit ist auch das einzige deutsche Vorkommen der Gekielten
Smaragdlibelle (Oxygastra curtisii), die auf langsam fließende, rückgestaute
Flussbereiche und ausgedehnte Erlensäume im Uferrandbereich sowie die
besondere klimatische Lage der Our angewiesen ist. Flachüberspülte Bereiche und Schotterinseln sind Voraussetzung zur Ausbildung großer Populationen der in Rheinland-Pfalz vom Aussterben bedrohten Kleinen Zangenlibelle (Onychogomphus forcipatus). Auch der Eisvogel brütet im Gebiet und
vereinzelt tritt der Fischotter auf. Zur Erhaltung und Stabilisierung dieser
hoch spezialisierten Gewässerbiozönosen ist die Sicherung einer hohen
Gewässerqualität erforderlich.
2
Die schmale Flussaue wird vorwiegend als Grünland bewirtschaftet. Durch
jahrhundertelange extensive Landnutzung entstand ein vielfältiges Mosaik
aus unterschiedlich bewirtschafteten Wiesen und Weiden. Diese gehen an
den Hängen in Wälder über, in die besonders im Bereich des Ferschweiler
Plateaus artenreiche Halbtrockenrasen eingelagert sind. Die Wiesentäler
sind Lebensraum des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar), von Wiesenpieper und Braunkehlchen und im Bereich der Halbtrockenrasen der Ourtalhänge des Quendel-Ameisenbläulings (Maculinea arion). Die Halbtrockenrasen beherbergen teilweise große Vorkommen des stark gefährdeten Ehrenpreis-Scheckenfalters (Melitaea aurelia).
Die Hänge des Ourtals sind überwiegend bewaldet. Fels- und Gesteinshaldenvegetation und Trockenrasen sind kleinflächig und lokal ausgebildet. Im mittleren Ourtal und an den Talflanken des Irsen stocken Buchenwälder im Komplex mit teilweise großflächigen Trockenwäldern, die zum Teil
als Niederwald genutzt werden. Die ehemaligen Niederwälder im Bereich
des Islek, einem Naturraum an der nördlichen Our, sind von besonderer Bedeutung für das Haselhuhn. Eichenalthölzer und altholzreiche Buchenwälder
wie im Bereich des Ferschweiler Plateaus oder der Einmündung des Irsen
dienen Schwarz-, Grün-, Grauspecht und Hohltaube als Lebensraum. Da
das Gebiet abseits der Verkehrsströme liegt und weitgehend unerschlossen
ist, ist es außer für das Haselhuhn auch bedeutender Lebensraum für Wildkatze und Schwarzstorch.
Verschiedene Fledermausarten nutzen die Spalten der mächtigen Felsformationen und Höhlen beziehungsweise Altsteinbrüche am Rande des Ferschweiler Plateaus als Quartiere, beispielsweise die vom Aussterben bedrohte Große Hufeisennase. Als Wuchsort seltener Farnarten, unter anderem des Prächtigen Dünnfarns (Trichomanes speciosum) und einziger
Wuchsort des Hautfarns (Hymenophyllum tunbrigense) in Deutschland, sind
die Buntsandsteinfelsen im Ourtal auch floristisch besonders bedeutsam.
Quelle: http://www.natura2000.rlp.de/steckbriefe/index.php?a=s&b=g&c=ffh&pk=FFH6003-301
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Lebensraumtypen
nach Anhang I
(Prioritäre LRT = ):
Arten nach Anhang II
(Prioritäre Arten = ):
3150 - Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
3260 - Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
3270 - Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri
p.p. und des Bidention p.p.
4030 - Trockene europäische Heiden
5130 - Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
* 6210 - Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia), (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
* 6230 - Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem
europäischen Festland) auf Silikatböden
6410 - Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae)
6430 - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
6510 - Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
* 7220 - Kalktuffquellen (Cratoneurion)
8150 - Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
8210 - Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
8220 - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
8230 - Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation (Sedo-Scleranthion, Sedo
albi-Veronicion dillenii)
8310 - Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9110 - Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
9130 - Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
9150 - Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (CephalantheroFagion)
9160 - Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
9170 - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
* 9180 - Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
* 91E0 - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno
padion, Alnion incanae, Salicion albae)
Tiere
 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
 Großes Mausohr (Myotis myotis)
 Fischotter (Lutra lutra)
 Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum)
 Wimpernfledermaus (Myotis emarginatus)
 Gelbbauchunke (Bombina variegata)
 Bachneunauge (Lampetra planeri)
 Groppe (Cottus gobio)
 Heldbock (Cerambyx cerdo)
 Gekielte Smaragdlibelle (Oxygastra curtisii)
 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)
 Bachmuschel (Unio crassus)
 Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera)
Pflanzen
 Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes speciosum)
(Quelle: http://www.natura2000.rlp.de/steckbriefe/index.php?a=s&b=g&c=ffh&pk=FFH6003301)
Arten nach Anhang I
der Vogelschutzrichtlinie

keine
(Quelle: http://www.natura2000.rlp.de/steckbriefe/index.php?a=s&b=g&c=ffh&pk=FFH6003301)
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Erhaltungsziele nach Landesverordnung vom
Erhaltungsziele (Gutachter):
22. Dezember 2008:
Erhaltung oder Wiederherstellung
- der natürlichen Gewässer- und Uferzonendynamik, der typischen Gewässerlebensräume und
-gemeinschaften sowie der Gewässerqualität,
auch als wertvolles Libellen- und Muschelhabitat
- von Laubwald, auch als Lebensraum totholzbewohnender Käfer (z.B. Heldbock)
- von nicht intensiv genutztem Grünland, Magerrasen, unbeeinträchtigten Felslebensräumen,
Kalktuffquellen und Niedermooren
- von möglichst ungestörten Fledermausquartieren in Höhlen und Stollen
Quelle: Planentwurf BGHplan (25.01.2016)
Auswirkungen des Projektes
anlagebedingte AW:
betriebsbedingte AW:
baubedingte AW:



Keine Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Keine Auswirkungen
Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebietes
Beeinträchtigung mit
Bezug zur Fläche:
Quelle: LANIS
Zerschneidung:
-
Beeinträchtigung:
Restflächen in %:
-
kleinster Abstand in m:
Gebietsverkleinerung in %:
Vorrübergehende
50 m Inanspruchnahme:
-
-
Erläuterung:

Lebensraumtypen: Der Bereich des Irsentals im FFH-Gebiet enthält keine FFH-Lebensraumtypen.
Aufgrund der Entfernung sind außerdem direkte und indirekte Auswirkungen auf die oben genannten Lebensraumtypen und deren Erhaltungsziele im FFH-Gebiet auszuschließen. Es erfolgt weder
eine dauerhafte noch eine vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des FFHGebiets.
Beeinträchtigung mit
Bezug zur Funktion:
-
Lebensraumtypen nach Anhang I
prioritäre Lebensraumtypen
Puffer- oder Entwicklungsfunktionen
sehr kleinflächige Inanspruchnahme
-
Arten nach Anhang II
prioritäre Arten
besondere Lebensgemeinschaften
Unmaßgebliche Gebietsbestandteile
Erläuterung:

Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie
Von denen im FFH-Gebiet „Ourtal“ vorkommenden Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie bietet das Projektgebiet nur einigen ein potenzielles Habitat.
Gemäß der im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung (LANIS) hinterlegten
FFH-Arten-Steckbriefe (http://www.naturschutz.rlp.de/?q=node/400) ist das Irsental für folgende
Arten als Habitat nicht relevant:
Gelbbauchunke (Bombina variegata), Heldbock (Cerambyx cerdo), Gekielte Smaragdlibelle
(Oxygastra curtisii), Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes speciosum), Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum).
Auf die an Bach- und Flusslebensräume spezialisierten Arten, wie Fischotter (Lutra lutra), Bachneunauge (Lampetra planeri), Groppe (Cottus gobio), Bachmuschel (Unio crassus) und Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) hat das geplante Sondergebiet „Großkampenberg“ keine
Auswirkungen. Die Habitatpräferenz der Arten ist unmittelbar an Flusstäler gebunden und somit
sind Beeinträchtigungen durch das Vorhaben jenseits des Irsentals auszuschließen.
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Folgende Arten könnten auch im Projektgebiet ein geeignetes Habitat finden:
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Das Vorkommen des Großen Mausohrs im Bereich der geplanten Konzentrationsfläche Großkampenbrg wurde 2015 durch Ecoda nachgewiesen. Dabei kann es im Rahmen des Vorhabens
zu Störungen innerhalb des Jagdhabitats kommen. Für das Große Mausohr besteht aufgrund seiner geringen Flughöhe jedoch nur ein geringes Kollisionsrisiko mit WEA. Innerhalb des FFHGebiets werden durch das Vorhaben keine Flächen in Anspruch genommen.
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Die Bechsteinfledermaus konnte im Rahmen des Gutachtens von Ecoda (2016) im Projektgebiet
nicht nachgewiesen werden. Es werden voraussichtlich keine Jagdhabitate, Sommer- oder Winterquartiere in Anspruch genommen. Zudem besteht für die Art aufgrund ihrer geringen Flughöhe
nur ein geringes Kollisionsrisiko mit WEA. Somit sind betriebsbedingte Auswirkungen auszuschließen. Innerhalb des FFH-Gebiets werden durch das Vorhaben keine Flächen in Anspruch
genommen.
Wimpernfledermaus (Myotis emarginatus)
Die Wimpernfledermaus konnte im Rahmen des Gutachtens von Ecoda (2016) im Projektgebiet
nicht nachgewiesen werden. Es werden voraussichtlich keine Jagdhabitate, Sommer- oder Winterquartiere in Anspruch genommen. Zudem weist die Art aufgrund ihrer geringen Flughöhe nur
ein geringes Kollisionsrisiko mit WEA auf. Somit sind betriebsbedingte Auswirkungen auszuschließen. Innerhalb des FFH-Gebiets werden durch das Vorhaben keine Flächen in Anspruch
genommen.
Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)
Aufgrund der Entfernung der Konzentrationsfläche Großkampenberg zum FFH-Gebiet und der
begrenzten Raumnutzung des Großen Feuerfalters auf spezifische Biotoptypen sind Auswirkungen auszuschließen. Er besiedelt vor allem (brachliegende) Feuchtwiesen und Seggenrieder. Diese Biotoptypen innerhalb des FFH-Gebiets werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Es sind keine erheblichen Auswirkungen auf Lebensraumtypen oder Zielarten des FFHGebiets erkennbar.
Kumulative Wirkungen durch andere Projekte oder Pläne zu erwarten (soweit bekannt)
Es sind keine weiteren Vorhaben bekannt, die in Verbindung mit dem geprüften Vorhaben zu kumulativen Wirkungen auf das FFH-Gebiet führen könnten.
Einschätzung des Gutachters
Beurteilung der Erheblichkeit des Vorhabens im Hinblick auf die o.g. Erhaltungsziele
Das Vorhaben wird außerhalb des FFH-Gebietes realisiert. Direkte Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahme von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie oder Lebensräume der genannten Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet können somit ausgeschlossen werden.
Indirekte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand ebenfalls auszuschließen. Beeinträchtigungen funktionsräumlicher Bezüge zwischen dem
FFH-Gebiet und dem geplanten Sondergebiet für Windenergienutzung sind nicht zu erkennen.
Beurteilung der Betroffenheit von Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
Keine Arten vorhanden.
Eine vertiefende Verträglichkeitsuntersuchung ist aus gutachterlicher Sicht
nicht erforderlich.
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Quellen
-
Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den
Natura 2000-Gebieten v. 22. Dezember 2008; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Rheinland-Pfalz vom 14. Jan. 2009, Nr. 1, S.10
-
LfU (Landesamt für Umwelt), 2013: FFH-Gebiet 6003-301 „Ourtal“; Standarddatenbogen,
Stand: 08.03.2013
-
LfU (Landesamt für Umwelt), 2015: Steckbriefe FFH-Arten, Stand: Januar 2015
-
Ecoda – Umweltgutachten, 2016: „Zwischenbericht Fauna zum geplanten Windenergieprojekt
Arzfeld – Konzentrationsfläche A“, Marburg, 07.01.2016
-
Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland & Landesamt für
Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG) (2012): „Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“, Mainz,
13.09.2012
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Anlage 1 - Lage und Abgrenzung des FFH-Gebiets „Ourtal“ (grün) sowie des geplanten Sondergebiets (blau)
Anlage 3 - Lebensraumansprüche nach naturschutzfachlichem Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung1
Großes Mausohr (Myotis myotis)

Lebensstätten
Quartiere: Wochenstuben-Kolonien meist in zugluftarmen Dachräumen größerer Gebäude (Kirchen, Schlösser, Brückenbauwerke, Wasserkraftwerken). Baumhöhlen, Gebäudespalten oder Stollen dienen als Zwischen- oder Ausweichquartier. In kleineren Quartieren in Gebäudespalten, Höhlen,
Stollen und Baumhöhlen sind überwiegend die separat lebenden Männchen anzutreffen. Als Winterquartiere dienen Höhlen, Stollen und frostfreie
Keller. Ferner sind Winterquartiere in Altbäumen in Wäldern sind nicht auszuschließen.
Jagdhabitate: Typische Jagdgebiete dieser klassischen Waldfledermausart sind alte Laub- und Laubmischwälder mit geringen Anteilen von Bodenbedeckung und Strauchschicht, d. h. mit hindernisarmer Innenwaldstruktur (z. B. Buchenhallenwald). Unmittelbar nach Ernte oder Mahd auch auf
Äckern und Wiesen jagend.

Wanderverhalten: Mittelstreckenzieher

Verbreitung und Bestand
Das Große Mausohr ist über Rheinland-Pfalz verbreitet. Sie ist hier die häufigste der in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Fledermausarten.
Sommer- und Winterquartiervorkommen liegen überall im Gutland, in der Eifel und Pfalz, im Hunsrück sowie im Moseltal und im Mittelrheingebiet.
Zahlreiche große Sommerquartiere liegen im Mosel-, Rhein- und Lahntal. Im südlichen Landesteil sind deutliche Verbreitungslücken festzustellen. In
Rheinland-Pfalz und in den angrenzenden Regionen ist in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang der Mausohrkolonien zu verzeichnen gewesen.

Gefährdungspotenzial durch Windenergieanlagen
Für das meist in niedriger Flughöhe (0 - 15 m) jagende Große Mausohr besteht ein nur geringes Kollisionsrisiko.
Risiko für Fortpflanzungs- und Ruhestätten: Betrachtungsrelevant für Winter- und Männchenquartiere; im Wald besteht ein Risiko für den Verlust
von Baumhöhlenquartiere der solitär lebenden Männchen sowie bei Nutzung als Winterquartier. Für direkte Wochenstubenverluste ist das Konfliktrisiko gering (engen Bindung an Siedlungs- und Gebäudestrukturen).
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

1
Lebensstätten
Quartiere: Im Sommer lebt die Bechsteinfledermaus vorzugsweise in feuchten, alten, strukturreichen Laub- und Mischwäldern. Sie kommt aber auch
in Kiefernwäldern oder in (waldnah gelegenen) Obstwiesen, Parks und Gärten mit entsprechendem Baumbestand vor. Sie gilt als die in Europa am
stärksten an Waldlebensräume gebundene Fledermausart. Hohle Bäume, Bäume mit Stammrissen sowie Faul- oder Spechthöhlen dienen der
Bechsteinfledermaus als Quartier, vereinzelt hinter der abgeplatzten Borke von Bäumen oder in Vogel- oder Fledermauskästen. Die Wochenstuben
liegen in sonnenbeschienen, gut erwärmten Baumhöhlen. Häufig liegen mehrere Wochenstuben eng beieinander und bilden einen Wochenstubenverband. Dazu werden zusammenhängende Waldkomplexe mit Mindestgröße von 250 - 300 ha als Jagdhabitat benötigt.
Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland & Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, 2012
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Den Winter verbringt sie in unterirdischen Anlagen wie Höhlen und Stollen in Steinbrüchen oder stillgelegten Bergwerken und in Kellern, möglicherweise auch in hohlen Bäumen. Die Winterschlafplätze können bis zu 40 km von den Sommerquartieren entfernt liegen.
Jagdhabitate: Geschlossener Waldgebiete (unterhalb Baumkronen-Schicht jagend), seltener in strukturreichen und halboffenen Landschaften
(z. B. Streuobstbestände).

Wanderverhalten: Kurzstreckenzieher

Verbreitung und Bestand
Rheinland-Pfalz liegt im Zentrum des mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunktes dieser Art. Sie ist verbreitet, jedoch meist selten im Bestand.
Verbreitungs- und Aktivitätsschwer-punkte sind waldreiche Mittelgebirgslagen, so scheint sie in Eifel, Hunsrück und Westerwald häufiger vorzukommen. Hier sind mehrere Wochenstuben-Kolonien bekannt. Mit über 130 bekannten Nachweisen ist sie die landesweit zweithäufigste der in Anhang II
der FFH-RL aufgeführten Fledermausarten. Repräsentative Daten zum Bestand (Sommerquartiere, Weibchen-Populationen) und zur Verbreitung
fehlen besonders in den Naturräumen Eifel, Taunus und deren Flusstallagen.

Gefährdungspotenzial durch Windenergieanlange:
Bislang nur ausnahmsweise Kollisionsopfer an WEA in Europa. Geringes Risiko aufgrund kleinräumiger Aktionsradien (auch saisonal) sowie der
Strukturgebundenheit im Flug in niedrigen Straten, d. h. meist unterhalb der Baumkronen.
Risiko für Fortpflanzungs- und Ruhestätten: Betrachtungsrelevant; im Wald besteht die erhöhte Gefahr des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
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