Antrag Europa Scheck für KMU

An die (Bitte fügen Sie hier die Adresse Ihrer zuständigen Landeskammer ein – s. Kontaktdaten)
GO-INTERNATIONAL
ANTRAG
1.4 EUROPA-SCHECKS FÜR KMU
Direktförderung von Markteintrittskosten – Ende der Förderperiode 31.3.2019 (De-Minimis-Beihilfe 1)
UNTERNEHMENSDATEN
(Alle Felder im Antragsformular sind verpflichtend auszufüllen)
WIR SIND EIN
 KMU
(Klein- und Mittelunternehmen 2)
 Großunternehmen
FIRMENWORTLAUT INKL. RECHTSFORM
WKO-MITGLIEDSNUMMER
STRASSE, PLZ, ORT
ANSPRECHPARTNER FÜR
FÖRDERUNGSABWICKLUNG, STELLUNG
TELEFON /E-MAIL/HOMEPAGE
GRÜNDUNGSJAHR
BRANCHE
ANZAHL DER MITARBEITER
IN ÖSTERREICH
ANZAHL DER MITARBEITER
IM AUSLAND
JAHRESBILANZSUMME IN EUR
1
2
Details De-minimis-Bestimmung: https://www.bmwfw.gv.at/Innovation/Rechtsgrundlagen/Documents/Deminimis%20Verordnung.pdf. Im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als
EUR 200.000 innerhalb von 3 Jahren in Anspruch genommen werden. Die Überprüfung und allfällige Meldung bei
Überschreitung dieser Beihilfenhöchstgrenze obliegt dem Unternehmen.
KMU: laut Amtsblatt. der EU L 124/36 vom 20.05.2003 Anzahl der Beschäftigten: < 250; Umsatz: ≤ EUR 50 Mio. ODER
Bilanzsumme: ≤ EUR 43 Mio., ACHTUNG: Konzernzugehörigkeit und verbundene Unternehmen sind zu beachten. Details
unter: http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm.
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JAHRESUMSATZ IN EUR
EXPORTUMSATZ IN EUR
EXPORTANTEIL IN % 3
IMPORTANTEIL IN % 4
BESCHREIBUNG DER
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN ÖSTERREICH:
•
Produkte/Dienstleistungen
•
Wo und von wem werden die
Produkte hergestellt? (wenn
Produkte zugekauft werden, ist
eine Vertriebsvereinbarung für
die Zielmärkte beizulegen)
UNSER UNTERNEHMEN IST IN
FOLGENDEN LÄNDERN TÄTIG:
PROJEKTDATEN
Wir beantragen die Förderung für Markteintrittskosten in folgendem Zielmarkt bzw. in folgenden
Zielmärkten:
ANGABE DES ZIELMARKTS
DER MARKTEINTRITT WURDE MIT DEM
FOLGENDEN AC BESPROCHEN
(Angabe Standort z.B. „AC Abu Dhabi“)
ZIELMARKT 1
ZIELMARKT 2
ZIELMARKT 3
Der Förderungswerber muss vor Antragstellung Kontakt mit dem zuständigen
AußenwirtschaftsCenter aufnehmen und den Markteintritt besprechen. Erst nach erfolgter
Kontaktaufnahme und Beratung ist eine Antragstellung möglich.
Bitte beachten Sie, dass für eine Förderungszusage die Voraussetzung „new to market“ erfüllt sein
muss: ein Unternehmen tritt neu in einen Markt ein bzw. mit einem neuen Produkt, das den Aufbau
eines getrennten Vertriebsnetzes erfordert, in einem bestehenden Markt auf. Das Unternehmen hat in
den letzten drei Jahren vor Antragstellung keine regelmäßigen Lieferungen getätigt und kein Projekt
im Zielmarkt abgeschlossen.
Zusätzlich ist das „new to export“ -Kriterium erforderlich.
3
4
Exportanteil = prozentueller Anteil des Exportumsatzes am gesamten Jahresumsatz
Importanteil = prozentueller Anteil des Imports am Gesamtaufkommen an Erzeugnissen
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ZIELMARKT 1
Aufschlüsselung der geplanten Kosten nach Kostenart in EUR (siehe Kostenartenliste):
KOSTENART
KOSTEN IN EUR
(gegebenenfalls Angabe Kontaktdaten Berater)
BERATUNGSKOSTEN ZUM MARKTEINTRITT*
 noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt
OPERATIVE STUDIES*
 noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt
RECHTS- UND STEUERBERATUNGSKOSTEN*
 noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt
REISEKOSTEN
VERANSTALTUNGSKOSTEN
MARKETINGKOSTEN
INKUBATORBÜROKOSTEN
* Da alle Beratungsunternehmen vom zuständigen AußenwirtschaftsCenter genehmigt werden müssen,
bitten wir Sie, uns alle relevanten Kontaktdaten (Name Firma, Name Ansprechperson, Adresse, Telefon –
bzw. Mobilnummer, E-Mail und, wenn vorhanden, Website) in der Tabelle bekannt zu geben.
Eine Approbation ist nur möglich, wenn das gewählte Beratungsunternehmen über langjährige Erfahrung und
erfolgreiche Referenzen im Zielmarkt verfügt. Bitte legen Sie dem Antrag entsprechende Unterlagen bei.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MARKTEINSTIEGSAKTIVITÄTEN UND PLAUSIBLE
BEGRÜNDUNG DER OBEN GENANNTEN KOSTEN:
Welche Produkte sollen exportiert werden? Welche Zielsetzung wird verfolgt? Welche
Veranstaltungen/Messen werden besucht? Wer sind die möglichen Partner? Welche Regionen im Zielmarkt
stehen im Fokus?
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ZIELMARKT 2
Aufschlüsselung der geplanten Kosten nach Kostenart in EUR (siehe Kostenartenliste):
KOSTENART
KOSTEN IN EUR
(gegebenenfalls Angabe Kontaktdaten Berater)
BERATUNGSKOSTEN ZUM MARKTEINTRITT*
 noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt
OPERATIVE STUDIES*
 noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt
RECHTS- UND STEUERBERATUNGSKOSTEN*
 noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt
REISEKOSTEN
VERANSTALTUNGSKOSTEN
MARKETINGKOSTEN
INKUBATORBÜROKOSTEN
* Da alle Beratungsunternehmen vom zuständigen AußenwirtschaftsCenter genehmigt werden müssen,
bitten wir Sie, uns alle relevanten Kontaktdaten (Name Firma, Name Ansprechperson, Adresse, Telefon –
bzw. Mobilnummer, E-Mail und, wenn vorhanden, Website) in der Tabelle bekannt zu geben.
Eine Approbation ist nur möglich, wenn das gewählte Beratungsunternehmen über langjährige Erfahrung
und erfolgreiche Referenzen im Zielmarkt verfügt. Bitte legen Sie dem Antrag entsprechende Unterlagen bei.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MARKTEINSTIEGSAKTIVITÄTEN UND PLAUSIBLE
BEGRÜNDUNG DER OBEN GENANNTEN KOSTEN:
Welche Produkte sollen exportiert werden? Welche Zielsetzung wird verfolgt? Welche
Veranstaltungen/Messen werden besucht? Wer sind die möglichen Partner? Welche Regionen im Zielmarkt
stehen im Fokus?
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Stand: 12.02.2016 | Seite 6/11
ZIELMARKT 3
Aufschlüsselung der geplanten Kosten nach Kostenart in EUR (siehe Kostenartenliste):
KOSTENART
KOSTEN IN EUR
(gegebenenfalls Angabe Kontaktdaten Berater)
BERATUNGSKOSTEN ZUM MARKTEINTRITT*
 noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt
OPERATIVE STUDIES*
 noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt
RECHTS- UND STEUERBERATUNGSKOSTEN*
 noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt
REISEKOSTEN
VERANSTALTUNGSKOSTEN
MARKETINGKOSTEN
INKUBATORBÜROKOSTEN
* Da alle Beratungsunternehmen vom zuständigen AußenwirtschaftsCenter genehmigt werden müssen,
bitten wir Sie, uns alle relevanten Kontaktdaten (Name Firma, Name Ansprechperson, Adresse, Telefon –
bzw. Mobilnummer, E-Mail und, wenn vorhanden, Website) in der Tabelle bekannt zu geben.
Eine Approbation ist nur möglich, wenn das gewählte Beratungsunternehmen über langjährige Erfahrung und
erfolgreiche Referenzen im Zielmarkt verfügt. Bitte legen Sie dem Antrag entsprechende Unterlagen bei.
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Stand: 12.02.2016 | Seite 7/11
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MARKTEINSTIEGSAKTIVITÄTEN UND PLAUSIBLE
BEGRÜNDUNG DER OBEN GENANNTEN KOSTEN:
Welche Produkte sollen exportiert werden? Welche Zielsetzung wird verfolgt? Welche
Veranstaltungen/Messen werden besucht? Wer sind die möglichen Partner? Welche Regionen im Zielmarkt
stehen im Fokus?
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Stand: 12.02.2016 | Seite 8/11
ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
Der Förderungswerber versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und nimmt
die Richtlinien dieser Fördermaßnahme zur Kenntnis und diese Bedingungen vollinhaltlich an.
Der Förderungswerber versichert, dass über sein Vermögen kein Vorverfahren, Ausgleichs- und
Konkursverfahren beantragt bzw. eröffnet wurde, er keinen Offenbarungseid geleistet hat und in sein
Vermögen während der letzten drei Jahre nicht erfolglos Exekution geführt wurde.
Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Angaben in diesem
Antrag zum Widerruf der Förderung führen. Weiters nimmt der Förderungswerber zur Kenntnis, dass
im Falle eines Widerrufs alle bereits erhaltenen Fördermittel binnen zwei Wochen nach Aufforderung
zurückzuzahlen sind.
Der Förderungswerber stimmt ausdrücklich zu, dass die Besitzer von Daten, welche zur Bearbeitung
des Förderungsantrages erforderlich sind, diese an die Wirtschaftskammerorganisation übermitteln
dürfen. Außerdem ermächtigt der Förderungswerber die Wirtschaftskammerorganisation, gemäß den
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ausdrücklich, Daten und Auskünfte über sich bzw. sein
Unternehmen bei Dritten einzuholen oder einholen zu lassen und Daten mit Hilfe von eigenen bzw.
fremden automatischen Datenverarbeitungsanlagen zu ermitteln, verarbeiten, benützen, an Dritte
weiterleiten und löschen zu lassen.
DE-MINIMIS-BEIHILFEN
(max. EUR 200.000)
DE-MINIMIS-BESTIMMUNG: Siehe auch die Richtlinien zu dieser Förderung.
DETAILS SIEHE: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:379:0005:0010:DE:PDF
Hiermit bestätigen wir, dass unser Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung entweder:
 keine De-Minimis-Förderungen in Anspruch genommen hat oder
 De-Minimis-Förderungen wie folgt erhalten hat:
BEZEICHNUNG
DATUM
HÖHE
SUMME
Haben Sie zusätzliche Förderungen für den Markteintritt beantragt bzw. planen Sie weitere zu
beantragen? Wenn ja, welche?
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Stand: 12.02.2016 | Seite 9/11
DATENSCHUTZFREIGABE
Wir sind damit einverstanden, dass die von uns gemachten Angaben (Firmenname, Anschrift, Telefon,
Fax, Email, Internet, Branche, angebotene Produkte oder Dienstleistungen, Kontaktperson, Anzahl
der Mitarbeiter, Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme, Exportumsatz, Importanteil) zur aktiven
Unterstützung unserer Auslandsmarketingaktivitäten (z.B. Einladungen zu Messen,
Wirtschaftsmissionen, Vorträgen, Seminaren, gezielte Verständigung über Projekte,
Geschäftschancen) von der Wirtschaftskammerorganisation verarbeitet und in Printmedien sowie im
Web im Rahmen des Internetauftritts der Wirtschaftskammerorganisation Interessenten im In- und
Ausland zugänglich gemacht werden.
Wir haben die Möglichkeit, diese Zustimmungserklärung jederzeit schriftlich zu widerrufen (Brief an
Wirtschaftskammer Österreich, AUSSENWIRTSCHAFT Tools, Postfach 150, A-1045 Wien,
F 05 90900 118133, E [email protected]).
Darüber hinaus sind wir einverstanden, unaufgefordert elektronische Post (z.B. Einladungen zu
Veranstaltungen) von der Wirtschaftskammerorganisation zugesandt zu erhalten.
WIR ERKLÄREN MIT UNSERER UNTERSCHRIFT, DASS
•
Organen oder Beauftragten des Bundes bzw. der WKÖ Einsichtnahme in unsere Bücher und
Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Fördervorhabens dienende Unterlagen und die
Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten, ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen
oder durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen.
•
wir die Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung (www.go-international.at) zu dieser
Förderaktion gelesen haben und akzeptieren.
WIR NEHMEN MIT UNSERER UNTERSCHRIFT ZUR KENNTNIS, DASS
•
unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Datum
der Genehmigung des Förderantrages bzw. bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend),
alle Abrechnungsunterlagen an den Landeskammer-Betreuer zu senden sind. Wird die
Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Förderungszusage. Es werden nur
Rechnungen ab Eingang des Antrages bei der Landeskammer gefördert.
•
das Verbot der Mehrfachförderung gilt. Das bedeutet, dass die Aktivität, für die die Förderung
beantragt wird, nicht
o
o
o
durch andere öffentliche Mittel oder
durch Mittel von Körperschaften öffentlichen Rechts oder
im Rahmen eines anderen Instrumentes von go-international
gefördert werden darf. Der Förderungswerber darf einen im Wesentlichen identischen Antrag
nicht mehrfach einreichen, außer die programmspezifischen Antragsrichtlinien sehen eine
diesbezügliche Ausnahmeregelung vor.
Ort, Datum
Unterschrift / firmenmäßige Fertigung des Antragstellers
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Stand: 12.02.2016 | Seite 10/11
FOLGENDE UNTERLAGEN MÜSSEN DEM ANTRAG BEILIEGEN:
•
Wenn Sie Mitglied einer Kammer der Freien Berufe sind, muss dem Antrag ein Nachweis der
aktiven Mitgliedschaft beigelegt werden.
•
Unterlagen zum Beratungsunternehmen (sofern zutreffend)
•
Vertriebsvereinbarung (sofern zutreffend)
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Stand: 12.02.2016 | Seite 11/11