An die (Bitte fügen Sie hier die Adresse Ihrer zuständigen Landeskammer ein – s. Kontaktdaten) GO-INTERNATIONAL ANTRAG 1.4 EUROPA-SCHECKS FÜR KMU Direktförderung von Markteintrittskosten – Ende der Förderperiode 31.3.2019 (De-Minimis-Beihilfe 1) UNTERNEHMENSDATEN (Alle Felder im Antragsformular sind verpflichtend auszufüllen) WIR SIND EIN KMU (Klein- und Mittelunternehmen 2) Großunternehmen FIRMENWORTLAUT INKL. RECHTSFORM WKO-MITGLIEDSNUMMER STRASSE, PLZ, ORT ANSPRECHPARTNER FÜR FÖRDERUNGSABWICKLUNG, STELLUNG TELEFON /E-MAIL/HOMEPAGE GRÜNDUNGSJAHR BRANCHE ANZAHL DER MITARBEITER IN ÖSTERREICH ANZAHL DER MITARBEITER IM AUSLAND JAHRESBILANZSUMME IN EUR 1 2 Details De-minimis-Bestimmung: https://www.bmwfw.gv.at/Innovation/Rechtsgrundlagen/Documents/Deminimis%20Verordnung.pdf. Im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als EUR 200.000 innerhalb von 3 Jahren in Anspruch genommen werden. Die Überprüfung und allfällige Meldung bei Überschreitung dieser Beihilfenhöchstgrenze obliegt dem Unternehmen. KMU: laut Amtsblatt. der EU L 124/36 vom 20.05.2003 Anzahl der Beschäftigten: < 250; Umsatz: ≤ EUR 50 Mio. ODER Bilanzsumme: ≤ EUR 43 Mio., ACHTUNG: Konzernzugehörigkeit und verbundene Unternehmen sind zu beachten. Details unter: http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm. www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 1/11 JAHRESUMSATZ IN EUR EXPORTUMSATZ IN EUR EXPORTANTEIL IN % 3 IMPORTANTEIL IN % 4 BESCHREIBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN ÖSTERREICH: • Produkte/Dienstleistungen • Wo und von wem werden die Produkte hergestellt? (wenn Produkte zugekauft werden, ist eine Vertriebsvereinbarung für die Zielmärkte beizulegen) UNSER UNTERNEHMEN IST IN FOLGENDEN LÄNDERN TÄTIG: PROJEKTDATEN Wir beantragen die Förderung für Markteintrittskosten in folgendem Zielmarkt bzw. in folgenden Zielmärkten: ANGABE DES ZIELMARKTS DER MARKTEINTRITT WURDE MIT DEM FOLGENDEN AC BESPROCHEN (Angabe Standort z.B. „AC Abu Dhabi“) ZIELMARKT 1 ZIELMARKT 2 ZIELMARKT 3 Der Förderungswerber muss vor Antragstellung Kontakt mit dem zuständigen AußenwirtschaftsCenter aufnehmen und den Markteintritt besprechen. Erst nach erfolgter Kontaktaufnahme und Beratung ist eine Antragstellung möglich. Bitte beachten Sie, dass für eine Förderungszusage die Voraussetzung „new to market“ erfüllt sein muss: ein Unternehmen tritt neu in einen Markt ein bzw. mit einem neuen Produkt, das den Aufbau eines getrennten Vertriebsnetzes erfordert, in einem bestehenden Markt auf. Das Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vor Antragstellung keine regelmäßigen Lieferungen getätigt und kein Projekt im Zielmarkt abgeschlossen. Zusätzlich ist das „new to export“ -Kriterium erforderlich. 3 4 Exportanteil = prozentueller Anteil des Exportumsatzes am gesamten Jahresumsatz Importanteil = prozentueller Anteil des Imports am Gesamtaufkommen an Erzeugnissen www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 2/11 ZIELMARKT 1 Aufschlüsselung der geplanten Kosten nach Kostenart in EUR (siehe Kostenartenliste): KOSTENART KOSTEN IN EUR (gegebenenfalls Angabe Kontaktdaten Berater) BERATUNGSKOSTEN ZUM MARKTEINTRITT* noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt OPERATIVE STUDIES* noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt RECHTS- UND STEUERBERATUNGSKOSTEN* noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt REISEKOSTEN VERANSTALTUNGSKOSTEN MARKETINGKOSTEN INKUBATORBÜROKOSTEN * Da alle Beratungsunternehmen vom zuständigen AußenwirtschaftsCenter genehmigt werden müssen, bitten wir Sie, uns alle relevanten Kontaktdaten (Name Firma, Name Ansprechperson, Adresse, Telefon – bzw. Mobilnummer, E-Mail und, wenn vorhanden, Website) in der Tabelle bekannt zu geben. Eine Approbation ist nur möglich, wenn das gewählte Beratungsunternehmen über langjährige Erfahrung und erfolgreiche Referenzen im Zielmarkt verfügt. Bitte legen Sie dem Antrag entsprechende Unterlagen bei. www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 3/11 DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MARKTEINSTIEGSAKTIVITÄTEN UND PLAUSIBLE BEGRÜNDUNG DER OBEN GENANNTEN KOSTEN: Welche Produkte sollen exportiert werden? Welche Zielsetzung wird verfolgt? Welche Veranstaltungen/Messen werden besucht? Wer sind die möglichen Partner? Welche Regionen im Zielmarkt stehen im Fokus? www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 4/11 ZIELMARKT 2 Aufschlüsselung der geplanten Kosten nach Kostenart in EUR (siehe Kostenartenliste): KOSTENART KOSTEN IN EUR (gegebenenfalls Angabe Kontaktdaten Berater) BERATUNGSKOSTEN ZUM MARKTEINTRITT* noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt OPERATIVE STUDIES* noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt RECHTS- UND STEUERBERATUNGSKOSTEN* noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt REISEKOSTEN VERANSTALTUNGSKOSTEN MARKETINGKOSTEN INKUBATORBÜROKOSTEN * Da alle Beratungsunternehmen vom zuständigen AußenwirtschaftsCenter genehmigt werden müssen, bitten wir Sie, uns alle relevanten Kontaktdaten (Name Firma, Name Ansprechperson, Adresse, Telefon – bzw. Mobilnummer, E-Mail und, wenn vorhanden, Website) in der Tabelle bekannt zu geben. Eine Approbation ist nur möglich, wenn das gewählte Beratungsunternehmen über langjährige Erfahrung und erfolgreiche Referenzen im Zielmarkt verfügt. Bitte legen Sie dem Antrag entsprechende Unterlagen bei. www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 5/11 DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MARKTEINSTIEGSAKTIVITÄTEN UND PLAUSIBLE BEGRÜNDUNG DER OBEN GENANNTEN KOSTEN: Welche Produkte sollen exportiert werden? Welche Zielsetzung wird verfolgt? Welche Veranstaltungen/Messen werden besucht? Wer sind die möglichen Partner? Welche Regionen im Zielmarkt stehen im Fokus? www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 6/11 ZIELMARKT 3 Aufschlüsselung der geplanten Kosten nach Kostenart in EUR (siehe Kostenartenliste): KOSTENART KOSTEN IN EUR (gegebenenfalls Angabe Kontaktdaten Berater) BERATUNGSKOSTEN ZUM MARKTEINTRITT* noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt OPERATIVE STUDIES* noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt RECHTS- UND STEUERBERATUNGSKOSTEN* noch kein konkretes Beratungsunternehmen ausgewählt REISEKOSTEN VERANSTALTUNGSKOSTEN MARKETINGKOSTEN INKUBATORBÜROKOSTEN * Da alle Beratungsunternehmen vom zuständigen AußenwirtschaftsCenter genehmigt werden müssen, bitten wir Sie, uns alle relevanten Kontaktdaten (Name Firma, Name Ansprechperson, Adresse, Telefon – bzw. Mobilnummer, E-Mail und, wenn vorhanden, Website) in der Tabelle bekannt zu geben. Eine Approbation ist nur möglich, wenn das gewählte Beratungsunternehmen über langjährige Erfahrung und erfolgreiche Referenzen im Zielmarkt verfügt. Bitte legen Sie dem Antrag entsprechende Unterlagen bei. www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 7/11 DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MARKTEINSTIEGSAKTIVITÄTEN UND PLAUSIBLE BEGRÜNDUNG DER OBEN GENANNTEN KOSTEN: Welche Produkte sollen exportiert werden? Welche Zielsetzung wird verfolgt? Welche Veranstaltungen/Messen werden besucht? Wer sind die möglichen Partner? Welche Regionen im Zielmarkt stehen im Fokus? www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 8/11 ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN Der Förderungswerber versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und nimmt die Richtlinien dieser Fördermaßnahme zur Kenntnis und diese Bedingungen vollinhaltlich an. Der Förderungswerber versichert, dass über sein Vermögen kein Vorverfahren, Ausgleichs- und Konkursverfahren beantragt bzw. eröffnet wurde, er keinen Offenbarungseid geleistet hat und in sein Vermögen während der letzten drei Jahre nicht erfolglos Exekution geführt wurde. Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Angaben in diesem Antrag zum Widerruf der Förderung führen. Weiters nimmt der Förderungswerber zur Kenntnis, dass im Falle eines Widerrufs alle bereits erhaltenen Fördermittel binnen zwei Wochen nach Aufforderung zurückzuzahlen sind. Der Förderungswerber stimmt ausdrücklich zu, dass die Besitzer von Daten, welche zur Bearbeitung des Förderungsantrages erforderlich sind, diese an die Wirtschaftskammerorganisation übermitteln dürfen. Außerdem ermächtigt der Förderungswerber die Wirtschaftskammerorganisation, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ausdrücklich, Daten und Auskünfte über sich bzw. sein Unternehmen bei Dritten einzuholen oder einholen zu lassen und Daten mit Hilfe von eigenen bzw. fremden automatischen Datenverarbeitungsanlagen zu ermitteln, verarbeiten, benützen, an Dritte weiterleiten und löschen zu lassen. DE-MINIMIS-BEIHILFEN (max. EUR 200.000) DE-MINIMIS-BESTIMMUNG: Siehe auch die Richtlinien zu dieser Förderung. DETAILS SIEHE: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:379:0005:0010:DE:PDF Hiermit bestätigen wir, dass unser Unternehmen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung entweder: keine De-Minimis-Förderungen in Anspruch genommen hat oder De-Minimis-Förderungen wie folgt erhalten hat: BEZEICHNUNG DATUM HÖHE SUMME Haben Sie zusätzliche Förderungen für den Markteintritt beantragt bzw. planen Sie weitere zu beantragen? Wenn ja, welche? www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 9/11 DATENSCHUTZFREIGABE Wir sind damit einverstanden, dass die von uns gemachten Angaben (Firmenname, Anschrift, Telefon, Fax, Email, Internet, Branche, angebotene Produkte oder Dienstleistungen, Kontaktperson, Anzahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme, Exportumsatz, Importanteil) zur aktiven Unterstützung unserer Auslandsmarketingaktivitäten (z.B. Einladungen zu Messen, Wirtschaftsmissionen, Vorträgen, Seminaren, gezielte Verständigung über Projekte, Geschäftschancen) von der Wirtschaftskammerorganisation verarbeitet und in Printmedien sowie im Web im Rahmen des Internetauftritts der Wirtschaftskammerorganisation Interessenten im In- und Ausland zugänglich gemacht werden. Wir haben die Möglichkeit, diese Zustimmungserklärung jederzeit schriftlich zu widerrufen (Brief an Wirtschaftskammer Österreich, AUSSENWIRTSCHAFT Tools, Postfach 150, A-1045 Wien, F 05 90900 118133, E [email protected]). Darüber hinaus sind wir einverstanden, unaufgefordert elektronische Post (z.B. Einladungen zu Veranstaltungen) von der Wirtschaftskammerorganisation zugesandt zu erhalten. WIR ERKLÄREN MIT UNSERER UNTERSCHRIFT, DASS • Organen oder Beauftragten des Bundes bzw. der WKÖ Einsichtnahme in unsere Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Fördervorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten, ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen. • wir die Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung (www.go-international.at) zu dieser Förderaktion gelesen haben und akzeptieren. WIR NEHMEN MIT UNSERER UNTERSCHRIFT ZUR KENNTNIS, DASS • unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens, spätestens jedoch 18 Monate nach dem Datum der Genehmigung des Förderantrages bzw. bis 31.3.2019 (früheres Datum ausschlaggebend), alle Abrechnungsunterlagen an den Landeskammer-Betreuer zu senden sind. Wird die Abrechnung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt die Förderungszusage. Es werden nur Rechnungen ab Eingang des Antrages bei der Landeskammer gefördert. • das Verbot der Mehrfachförderung gilt. Das bedeutet, dass die Aktivität, für die die Förderung beantragt wird, nicht o o o durch andere öffentliche Mittel oder durch Mittel von Körperschaften öffentlichen Rechts oder im Rahmen eines anderen Instrumentes von go-international gefördert werden darf. Der Förderungswerber darf einen im Wesentlichen identischen Antrag nicht mehrfach einreichen, außer die programmspezifischen Antragsrichtlinien sehen eine diesbezügliche Ausnahmeregelung vor. Ort, Datum Unterschrift / firmenmäßige Fertigung des Antragstellers www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 10/11 FOLGENDE UNTERLAGEN MÜSSEN DEM ANTRAG BEILIEGEN: • Wenn Sie Mitglied einer Kammer der Freien Berufe sind, muss dem Antrag ein Nachweis der aktiven Mitgliedschaft beigelegt werden. • Unterlagen zum Beratungsunternehmen (sofern zutreffend) • Vertriebsvereinbarung (sofern zutreffend) www.go-international.at | 1.4 Europa-Schecks für KMU Stand: 12.02.2016 | Seite 11/11
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