Informationen für Studierende der Medizin

Landesprüfungsamt für
Studierende der Medizin und Pharmazie
Rheinland-Pfalz
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz
Ansprechpartnerinnen
Heidi Bauer
Grit Fischer
Telefon 06131 16-4381
Telefon 06131 16-4460
Telefax 06131 16-2015
Telefax 06131 16-2015
[email protected]
[email protected]
www.lsjv.rlp.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
INFORMATIONEN FÜR STUDIERENDE DER MEDIZIN
Anmeldung Herbst 2016
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M 1
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M 2
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M 3
Zulassungsanträge erhalten Sie beim Landesprüfungsamt, bei der Fachschaft sowie als Download im PDF-Format auf der Website des
Landesprüfungsamtes und der Universitätsmedizin, Ressort Forschung und Lehre.
Sie können sich täglich ab sofort bis 10. Juni 2016 anmelden, von 9.00-12.00 Uhr
Anmeldungen sind nur im Landesprüfungsamt möglich.
Der schriftliche Antrag muss dem Landesprüfungsamt spätestens am 10. Juni 2016, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) vorliegen.
Dieser Termin ist einzuhalten.
Geben Sie bitte in Ihrem Antrag eine aktuelle Anschrift für die Zustellung Ihrer Zulassung (Ladung) zur Prüfung an. Ihr Antrag wird auch
entgegengenommen, wenn bei der Abgabe nicht alle erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen.
Dem Antrag zur Anmeldung müssen folgende Unterlagen im Original und Kopie (beim Postweg beglaubigte
Kopien) beigefügt werden:
Zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde, Hochschulzugangsberechtigung, aktuelles Stammdatenblatt, Erste Hilfe Kurs und Krankenpflegepraktikum.
Die Leistungsnachweise sind spätestens zum jeweiligen Nachreichetermin vorzulegen.
Zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
soweit dem Landesprüfungsamt noch nicht vorliegen: Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde, Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen
Prüfung
sonst nur: aktuelles Stammdatenblatt, Famulaturen. Die Leistungsnachweise sind spätestens zum jeweiligen Nachreichetermin vorzulegen.
Zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
soweit dem Landesprüfungsamt noch nicht vorliegen: Zeugnisse über den Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
sonst nur: aktuelles Stammdatenblatt und Tertialbescheinigungen. Die Tertialbescheinigungen sind spätestens zum jeweiligen
Nachreichetermin im Original vorzulegen.
Termine:
Prüfungsabschnitte
Nachreiche
nur von Leistungsnachweisen bzw.
Tertialbescheinigungen
Prüfung
Schriftlicher Teil
Prüfung
Mündlicher Teil
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
bis 25. Juli 2016
23./24. August 2016
29.08.-09.09.2016
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
bis 01. August 2016
11./12./13. Oktober 2016
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
bis 21. Oktober 2016
November-Dezember 2016
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils 9.00 Uhr.
gez.
Cécile Lepper-Hasche
Leiterin des Landesprüfungsamtes für
Studierende der Medizin und der Pharmazie
Mainz, April 2016