Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und Pharmazie Rheinland-Pfalz Schießgartenstraße 6 55116 Mainz Ansprechpartnerinnen Heidi Bauer Grit Fischer Telefon 06131 16-4381 Telefon 06131 16-4460 Telefax 06131 16-2015 Telefax 06131 16-2015 [email protected] [email protected] www.lsjv.rlp.de Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr INFORMATIONEN FÜR STUDIERENDE DER MEDIZIN Anmeldung Herbst 2016 Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M 1 Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M 2 Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M 3 Zulassungsanträge erhalten Sie beim Landesprüfungsamt, bei der Fachschaft sowie als Download im PDF-Format auf der Website des Landesprüfungsamtes und der Universitätsmedizin, Ressort Forschung und Lehre. Sie können sich täglich ab sofort bis 10. Juni 2016 anmelden, von 9.00-12.00 Uhr Anmeldungen sind nur im Landesprüfungsamt möglich. Der schriftliche Antrag muss dem Landesprüfungsamt spätestens am 10. Juni 2016, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) vorliegen. Dieser Termin ist einzuhalten. Geben Sie bitte in Ihrem Antrag eine aktuelle Anschrift für die Zustellung Ihrer Zulassung (Ladung) zur Prüfung an. Ihr Antrag wird auch entgegengenommen, wenn bei der Abgabe nicht alle erforderlichen Leistungsnachweise vorliegen. Dem Antrag zur Anmeldung müssen folgende Unterlagen im Original und Kopie (beim Postweg beglaubigte Kopien) beigefügt werden: Zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde, Hochschulzugangsberechtigung, aktuelles Stammdatenblatt, Erste Hilfe Kurs und Krankenpflegepraktikum. Die Leistungsnachweise sind spätestens zum jeweiligen Nachreichetermin vorzulegen. Zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: soweit dem Landesprüfungsamt noch nicht vorliegen: Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde, Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sonst nur: aktuelles Stammdatenblatt, Famulaturen. Die Leistungsnachweise sind spätestens zum jeweiligen Nachreichetermin vorzulegen. Zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: soweit dem Landesprüfungsamt noch nicht vorliegen: Zeugnisse über den Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sonst nur: aktuelles Stammdatenblatt und Tertialbescheinigungen. Die Tertialbescheinigungen sind spätestens zum jeweiligen Nachreichetermin im Original vorzulegen. Termine: Prüfungsabschnitte Nachreiche nur von Leistungsnachweisen bzw. Tertialbescheinigungen Prüfung Schriftlicher Teil Prüfung Mündlicher Teil Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: bis 25. Juli 2016 23./24. August 2016 29.08.-09.09.2016 Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: bis 01. August 2016 11./12./13. Oktober 2016 Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: bis 21. Oktober 2016 November-Dezember 2016 Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils 9.00 Uhr. gez. Cécile Lepper-Hasche Leiterin des Landesprüfungsamtes für Studierende der Medizin und der Pharmazie Mainz, April 2016
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