Notwendige Angaben einer Rechnung

Notwendige Angaben einer Rechnung
Eine Rechnung muss folgende Angaben nach dem Umsatzsteuergesetz enthalten:
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers,
die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden
Unternehmers,
das Ausstellungsdatum,
die fortlaufende Rechnungsnummer, die jede Rechnung identifiziert,
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den
Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
den Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer das Entgelt erhalten hat, wenn die Lieferung oder
die Leistung erst später erbracht wird,
das nach Steuersatz und Steuerbefreiung aufgeschlüsselte Entgelt,
jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht schon im Entgelt
berücksichtigt ist,
den Steuersatz und den Steuerbetrag oder den Hinweis auf eine Steuerbefreiung und
einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren, wenn die Leistungen für
Privatpersonen erbracht werden oder an den nichtunternehmerischen Bereich eines
Unternehmers.