Finanzierungsfibel Bergisch Gladbach Tabellarischer Überblick zu verschiedenen Fördermöglichkeiten Alle Angaben sind ohne Gewähr. Stand: Januar 2016 Schüler-BAföG Bildungskredit Hinweise zur Beantragung von BAföG und Bildungskrediten Steuererklärung Wohnkostenzuschuss bib International College-Finanzierungsmodell Auslandsförderung Seite 1 von 9 Förderart Schüler-BAföG (BundesAusbildungsförderungsGesetz) Möglich für alle Bildungsgänge des bib International College Voraussetzungen Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören, in der Erstausbildung (Ausnahmen bitte beim BAföG-Amt erfragen). Antritt der bib International College-Maßnahmen vor dem 30. Lebensjahr. Förderbeträge Förderbeträge sind abhängig vom Einkommen der Eltern, Ehegatten und vom eigenen Einkommen und Vermögen (im Höchstfall sind es 216,00 €/Monat; für Neuanträge ab dem Schuljahr 2016/2017 231,00 €/Monat); bei nicht bei den Eltern wohnenden Schülern kann sich der Betrag auf 465,00 €/Monat plus evtl. Zulagen erhöhen (ab Schuljahr 2016/2017 auf 504,00 €/Monat). Eine elternunabhängige Förderung bedarf besonderer Voraussetzungen. Beratung und Beantragung Beratung und Antrag: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Der Antrag sollte mind. einen Monat vor Maßnahmebeginn dort eingereicht werden (Kopie des bib-Ausbildungsvertrages beifügen, s. auch „Hinweise zur Beantragung von BAföG und Bildungskrediten“). Das Formblatt 2 des BAföG-Antrags bitte an das Schulsekretariat des bib International College weitergeben, nachdem die Punkte 1 bis 4 ausgefüllt wurden. Wir geben es dann ab dem ersten Schultag ausgefüllt zurück. Leistungen nach dem BAföG werden mit Aufnahme der Ausbildung, aber frühestens vom Beginn des Antragsmonats an erbracht. Formulare sind im Internet (www.bafög.de) oder beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung erhältlich. Aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungszeiten sind Wartezeiten bis zur ersten Überweisung von bis zu drei Monaten möglich. Die Bewilligung erfolgt nur für 1 Jahr. Dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Rückzahlung Keine Sonstige Hinweise Das Kindergeld wird beim BAföG nicht angerechnet. Bezieher von ALG II/Hartz IV sprechen bitte vor Abgabe des BAföG-Antrags mit Ihrem Berater. Auszubildende können kontinuierlich einem 400 Euro-Minijob nachgehen, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung vorgenommen werden. Empfänger von BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. www.rundfunkbeitrag.de/service/ Die Systemnutzungsgebühren des bib können zusätzlich bei der Steuererklärung der Eltern als Sonderausgaben geltend gemacht werden (30 Prozent des Entgelts, höchstens 5000 Euro). Ein Bildungskredit wird beim BAföG nicht angerechnet. Beide Förderungen können parallel genutzt werden. Weitere Informationen Internet: www.bafög.de Gebührenfreie Hotline des Bundesbildungsministeriums: 0800 2236341 (Mo. bis Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr) Seite 2 von 9 Förderart Bildungskredit Möglich für alle Bildungsgänge des bib International College Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische volljährige Schüler, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören, die einen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben, können für die beiden letzten Jahre dieser Ausbildung in Deutschland einen Bildungskredit beantragen. Leistungen werden bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt. Voraussetzungen Förderbeträge Das Kreditvolumen ist auf maximal 7.200 € pro Ausbildungsabschnitt begrenzt. Kreditnehmer/innen können bis zu 24 gleich bleibende Monatsraten von 100, 200 oder 300 € frei wählen; auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 € für ausbildungsbezogene Aufwendungen. Der Bildungskredit wird (günstig) verzinst. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und ist zu richten an: BVA Abt. IV Bildungskredit 50728 Köln Beratung und Beantragung Der Antrag kann auch online gestellt werden: www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bildungskredit/bildungskredit_node.html Tel.: 022899 358-4492, Mo. – Do. 09:00 – 15:00, Fr. 09:00 – 12:00; Fax: 022899 358-4850 Rückzahlung Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jahren in monatlichen Raten von 120 € an die KfW zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Sonstige Hinweise Der Bildungskredit hat keinen Einfluss auf andere Fördergelder (wie z. B. BAföG). Es steht immer nur eine bestimmte Geldmenge zur Verfügung. Daher besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen Besucheranschrift: Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln www.bva.bund.de/bildungskredit www.bafög.de Seite 3 von 9 Hinweise zur Beantragung von BAföG und Bildungskrediten Bei der Beantragung von BAföG oder einem Bildungskredit für die Bildungsgänge des bib ist folgendes zu beachten: wir sind eine Berufsfachschule, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt im Ausbildungsstättenverzeichnis ist der Schulträger „Berufskolleg - Bildungszentrum für informationsverarbeitende Berufe e. V. (bib)“ verzeichnet für die Förderung und die Beantragung muss der staatliche Abschluss angegeben werden (s. u.) bib Titel (Zertifikat) Medieninformatiker/-in Game Development Medieninformatiker/-in Web & Mobile Development Mediendesigner/-in Print & Web Gamedesigner/-in Art & Animation Manager/-in Marketing & Event Manager/-in International Business Medieninformatiker/-in Game Development inkl. FHR Medieninformatiker/-in Web & Mobile Development inkl. FHR Mediendesigner/-in Print & Web inkl. FHR Gamedesigner/-in Art & Animation inkl. FHR Managementassistent/-in Marketing & Event inkl. FHR Managementassistent/-in Sport & Fitness inkl. FHR Staatliche Berufsbezeichnung (staatliches Abschlusszeugnis) Staatlich geprüfte/r Informatiker/-in Multimedia Staatlich geprüfte/r Informatiker/-in Multimedia Staatlich geprüfte/r gestaltungstechn. Assistent/-in Medien und Kommunikation Staatlich geprüfte/r gestaltungstechn. Assistent/-in Medien und Kommunikation Staatlich geprüfte/r kfm. Assistent/-in Betriebswirtsch. Staatlich geprüfte/r kfm. Assistent/-in Betriebswirtsch. Staatlich geprüfte/r informationstechn. Assistent/-in und FHR Staatlich geprüfte/r informationstechn. Assistent/-in und FHR Staatlich geprüfte/r gestaltungstechn. Assistent/-in Medien und Kommunikation und FHR Staatlich geprüfte/r gestaltungstechn. Assistent/-in Medien und Kommunikation und FHR Staatlich geprüfte/r kfm. Assistent/-in Betriebswirtsch. und FHR Staatlich geprüfte/r kfm. Assistent/-in Betriebswirtsch. und FHR Dauer 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre Seite 4 von 9 Steuererklärung Möglich für alle Bildungsgänge des bib International College Voraussetzungen Ansatz in der eigenen Steuererklärung (sofern weitere Einkünfte vorliegen). Ansatz in der Steuererklärung der Eltern, sofern Kindergeld bezogen wird. Förderbeträge Entlastungs- oder Freibeträge, Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. Beratung und Beantragung Anlage K (Kind) im Rahmen der Steuererklärung Ausbildungsfreibetrag für ein volljähriges Kind: Der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines Kindes wird vom Finanzamt berücksichtigt, wenn das Kind auswärts wohnt. Ein Sonderausgabenabzug kommt grundsätzlich für 30 % der gezahlten bibSystemnutzungsgebühren, höchstens 5000 Euro (ohne Entgelt für Betreuung, Beherbergung und Verpflegung) in Frage. Auf Anfrage erstellt die Buchhaltung des bib International College eine Aufstellung über die im vergangenen Jahr gezahlten Systemnutzungsgebühren und eine Bescheinigung über die Anerkennung als Ersatzschule. Mantelbogen (Hauptformular) der eigenen Steuererklärung Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung von max. 6.000 €/Jahr): bib-Systemnutzungsgebühren, Fachbücher, Kosten der auswärtigen Unterbringung, Verpflegungsmehraufwendungen bei auswärtiger Unterbringung, Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers etc. Das bib kann hierfür jedoch keine Gewähr übernehmen. Weitere Informationen Finanzamt Wohnkostenzuschuss Möglich für alle Bildungsgänge des bib International College Voraussetzungen Bedingungen des § 27 Abs. 3 SGB II müssen erfüllt sein Beratung und Beantragung beim Jobcenter am jeweiligen Wohnort Weitere Informationen Jobcenter Seite 5 von 9 Förderart bib International College-Finanzierungsmodell Möglich für alle Bildungsgänge des bib International College Bergisch Gladbach Voraussetzungen Ausbildungsvertrag mit dem bib International College. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Einzelanfrage. Förderbeträge Stundung der Systemnutzungsgebühren bis 50%. Beratung und Beantragung Antrag muss schriftlich gestellt werden (Formblatt im Schulsekretariat erhältlich). Gespräch mit Schulleiter. Einzelfallentscheidung. Rückzahlung Monatliche Raten ab dem ersten Monat nach Ausbildungsende. Laufzeiten: 24 Monate. Sondertilgung möglich. Verzinsung: 5% Sonstige Hinweise Bürgschaftserklärung erforderlich Weitere Informationen bib International College Hauptstraße 2 51465 Bergisch Gladbach Seite 6 von 9 Auslandsförderung Förderart Auslands-BAföG Möglich für das Studium im Ausland Voraussetzungen Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler/Studierende, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören. Förderbeträge Förderbeträge sind abhängig vom Einkommen der Eltern, Ehegatten und vom eigenen Einkommen und Vermögen für die Ausbildungsländer Großbritannien und Irland: Beratung und Beantragung Region Hannover Fachbereich Schulen - Ausbildungsförderung Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Tel.: 0511 616-0; -22252; Fax: 0511 616-1123205 E-Mail: [email protected] Internet: www.bafoeg-region-hannover.de Anträge auf Auslandsförderung sollten frühzeitig (mindestens 6 Monate vor Beginn der Auslandsausbildung) gestellt werden, weil die Bearbeitung sehr zeitaufwändig ist. Rückzahlung teilweise Darlehen Weitere Informationen Internet: www.bafög.de Seite 7 von 9 Förderart Kredit des englischen Staates für Studierende aus dem EU-Ausland Möglich für das Studium in Großbritannien Voraussetzungen Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler/Studierende, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören Förderbeträge Für die in England erhobenen Studiengebühren können EU-Studenten einen einkommensunabhängigen Kredit erhalten (Tuition Fee Loan; für den Studienbeginn 2016 £ 9.000). Der Zinssatz ist an die britische Inflationsrate gekoppelt und der zurückzuzahlende Betrag erhöht sich entsprechend. Die Begleichung der Studiengebühren erfolgt dabei unkompliziert zwischen dem Kreditgeber und der jeweiligen Hochschule. Beratung und Beantragung Dieser Kredit kann beim EU Team des Bildungsministeriums (Department for Education and Skills, Adresse s. u.) beantragt werden. Rückzahlung Der Kredit ist erst nach Beendigung des Studiums zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt z. Z. erst bei einem Mindesteinkommen von £ 21.000. Weitere Informationen www.solent.ac.uk/studying/fees/fees-and-finance.aspx www.direct.gov.uk www.gov.uk/student-finance Informationen über Fördermöglichkeiten in Irland Möglich für das Studium in Irland www.in-irland-studieren.de www.griffith-college.de Weitere Informationen Auf dieser Seite befinden sich alle Fördermöglichkeiten, die es für das Studium in Dublin gibt, in deutscher Sprache: www.griffith-college.de/finanzen.html Seite 8 von 9 Förderart Bildungskredit für Studierende im Ausland Möglich für das Studium im Ausland Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler/Studierende, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören. Voraussetzungen Der Bildungskredit kann Studierenden in Bachelor-Studiengängen gewährt werden, wenn sie volljährig sind bis zu dem Monat, in dem sie 36 Jahre alt werden an einer Hochschule oder im Ausland an einer einer deutschen Hochschule gleichwertigen Ausbildungsstätte studieren die Vorprüfung bestanden haben oder wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben grundsätzlich nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studieren und als Vollzeitstudent immatrikuliert sind Bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen können Auslandssemester oder studienbedingte Praktika gefördert werden. Der Bildungskredit wird auch dann gewährt, wenn bereits ein Bildungskredit für die Ausbildung am bib International College genehmigt wurde. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und ist zu richten an: BVA Abt. IV Bildungskredit 50728 Köln Beratung und Beantra- Sie können den Antrag auch online stellen: gung www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bildungskredit/bildungskredit_node.html Tel.: 022899 358-4492, Mo. – Do. 09:00 – 15:00, Fr. 09:00 – 12:00; Fax: 022899 358-4850 Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 JahRückzahlung ren in monatlichen Raten von 120 Euro an die KfW zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Sonstige Hinweise Weitere Informationen Der Bildungskredit hat keinen Einfluss auf andere Fördergelder (wie z. B. BAföG). Es steht immer nur eine bestimmte Geldmenge zur Verfügung. Daher besteht kein Rechtsanspruch. Besucheranschrift: Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln www.bva.bund.de/bildungskredit www.bafög.de Weitere Informationen über Studienförderung im Ausland: www.studis-online.de www.daad.de/ausland/de/ Seite 9 von 9
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