Finanzierungsfibel - bib International College

Finanzierungsfibel
Bergisch Gladbach
Tabellarischer Überblick zu verschiedenen Fördermöglichkeiten
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Stand: Januar 2016
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Schüler-BAföG
Bildungskredit
Hinweise zur Beantragung von BAföG und Bildungskrediten
Steuererklärung
Wohnkostenzuschuss
bib International College-Finanzierungsmodell
Auslandsförderung
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Förderart
Schüler-BAföG (BundesAusbildungsförderungsGesetz)
Möglich für
alle Bildungsgänge des bib International College
Voraussetzungen
Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören, in der
Erstausbildung (Ausnahmen bitte beim BAföG-Amt erfragen).
Antritt der bib International College-Maßnahmen vor dem 30. Lebensjahr.
Förderbeträge
Förderbeträge sind abhängig vom Einkommen der Eltern, Ehegatten und
vom eigenen Einkommen und Vermögen (im Höchstfall sind es
216,00 €/Monat; für Neuanträge ab dem Schuljahr 2016/2017
231,00 €/Monat); bei nicht bei den Eltern wohnenden Schülern kann sich
der Betrag auf 465,00 €/Monat plus evtl. Zulagen erhöhen (ab Schuljahr
2016/2017 auf 504,00 €/Monat).
Eine elternunabhängige Förderung bedarf besonderer Voraussetzungen.
Beratung und Beantragung
Beratung und Antrag: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw.
Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Der Antrag sollte mind. einen Monat vor Maßnahmebeginn dort eingereicht werden (Kopie des bib-Ausbildungsvertrages beifügen, s. auch
„Hinweise zur Beantragung von BAföG und Bildungskrediten“).
Das Formblatt 2 des BAföG-Antrags bitte an das Schulsekretariat des bib
International College weitergeben, nachdem die Punkte 1 bis 4 ausgefüllt
wurden. Wir geben es dann ab dem ersten Schultag ausgefüllt zurück.
Leistungen nach dem BAföG werden mit Aufnahme der Ausbildung, aber
frühestens vom Beginn des Antragsmonats an erbracht.
Formulare sind im Internet (www.bafög.de) oder beim zuständigen Amt
für Ausbildungsförderung erhältlich.
Aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungszeiten sind Wartezeiten bis
zur ersten Überweisung von bis zu drei Monaten möglich.
Die Bewilligung erfolgt nur für 1 Jahr. Dann muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Rückzahlung
Keine
Sonstige Hinweise
Das Kindergeld wird beim BAföG nicht angerechnet.
Bezieher von ALG II/Hartz IV sprechen bitte vor Abgabe des BAföG-Antrags mit Ihrem Berater.
Auszubildende können kontinuierlich einem 400 Euro-Minijob nachgehen,
ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung vorgenommen werden.
Empfänger von BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen, können sich von
der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
www.rundfunkbeitrag.de/service/
Die Systemnutzungsgebühren des bib können zusätzlich bei der Steuererklärung der Eltern als Sonderausgaben geltend gemacht werden
(30 Prozent des Entgelts, höchstens 5000 Euro).
Ein Bildungskredit wird beim BAföG nicht angerechnet. Beide Förderungen können parallel genutzt werden.
Weitere Informationen
Internet: www.bafög.de
Gebührenfreie Hotline des Bundesbildungsministeriums: 0800 2236341
(Mo. bis Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr)
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Förderart
Bildungskredit
Möglich für
alle Bildungsgänge des bib International College
Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische volljährige
Schüler, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören, die einen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben, können für die
beiden letzten Jahre dieser Ausbildung in Deutschland einen Bildungskredit beantragen.
Leistungen werden bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.
Voraussetzungen
Förderbeträge
Das Kreditvolumen ist auf maximal 7.200 € pro Ausbildungsabschnitt begrenzt. Kreditnehmer/innen können bis zu 24 gleich bleibende Monatsraten von 100, 200 oder 300 € frei wählen; auf Wunsch Einmalzahlung von
bis zu 3.600 € für ausbildungsbezogene Aufwendungen.
Der Bildungskredit wird (günstig) verzinst.
Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und ist zu richten an:
BVA
Abt. IV Bildungskredit
50728 Köln
Beratung und Beantragung
Der Antrag kann auch online gestellt werden:
www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bildungskredit/bildungskredit_node.html
Tel.: 022899 358-4492, Mo. – Do. 09:00 – 15:00,
Fr. 09:00 – 12:00; Fax: 022899 358-4850
Rückzahlung
Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden
Frist von 4 Jahren in monatlichen Raten von 120 € an die KfW zurückzuzahlen. Er kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Sonstige Hinweise
Der Bildungskredit hat keinen Einfluss auf andere Fördergelder (wie z. B.
BAföG).
Es steht immer nur eine bestimmte Geldmenge zur Verfügung. Daher besteht kein Rechtsanspruch.
Weitere Informationen
Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln
www.bva.bund.de/bildungskredit
www.bafög.de
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Hinweise zur Beantragung von BAföG und Bildungskrediten
Bei der Beantragung von BAföG oder einem Bildungskredit für die Bildungsgänge des bib ist folgendes
zu beachten:
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wir sind eine Berufsfachschule, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
im Ausbildungsstättenverzeichnis ist der Schulträger „Berufskolleg - Bildungszentrum für informationsverarbeitende Berufe e. V. (bib)“ verzeichnet
für die Förderung und die Beantragung muss der staatliche Abschluss angegeben werden (s. u.)
bib Titel (Zertifikat)
Medieninformatiker/-in Game Development
Medieninformatiker/-in Web & Mobile
Development
Mediendesigner/-in Print & Web
Gamedesigner/-in Art & Animation
Manager/-in Marketing & Event
Manager/-in International Business
Medieninformatiker/-in Game Development inkl. FHR
Medieninformatiker/-in Web & Mobile
Development inkl. FHR
Mediendesigner/-in Print & Web inkl.
FHR
Gamedesigner/-in Art & Animation
inkl. FHR
Managementassistent/-in Marketing
& Event inkl. FHR
Managementassistent/-in Sport & Fitness inkl. FHR
Staatliche Berufsbezeichnung
(staatliches Abschlusszeugnis)
Staatlich geprüfte/r Informatiker/-in
Multimedia
Staatlich geprüfte/r Informatiker/-in
Multimedia
Staatlich geprüfte/r gestaltungstechn.
Assistent/-in Medien und Kommunikation
Staatlich geprüfte/r gestaltungstechn.
Assistent/-in Medien und Kommunikation
Staatlich geprüfte/r kfm. Assistent/-in
Betriebswirtsch.
Staatlich geprüfte/r kfm. Assistent/-in
Betriebswirtsch.
Staatlich geprüfte/r informationstechn.
Assistent/-in und FHR
Staatlich geprüfte/r informationstechn.
Assistent/-in und FHR
Staatlich geprüfte/r gestaltungstechn.
Assistent/-in Medien und Kommunikation und FHR
Staatlich geprüfte/r gestaltungstechn.
Assistent/-in Medien und Kommunikation und FHR
Staatlich geprüfte/r kfm. Assistent/-in
Betriebswirtsch. und FHR
Staatlich geprüfte/r kfm. Assistent/-in
Betriebswirtsch. und FHR
Dauer
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
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Steuererklärung
Möglich für
alle Bildungsgänge des bib International College
Voraussetzungen
Ansatz in der eigenen Steuererklärung (sofern weitere Einkünfte vorliegen).
Ansatz in der Steuererklärung der Eltern, sofern Kindergeld bezogen wird.
Förderbeträge
Entlastungs- oder Freibeträge, Sonderausgaben mindern das zu versteuernde
Einkommen.
Beratung und Beantragung
Anlage K (Kind) im Rahmen der Steuererklärung
Ausbildungsfreibetrag für ein volljähriges Kind: Der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines Kindes wird vom Finanzamt berücksichtigt, wenn das Kind auswärts wohnt.
Ein Sonderausgabenabzug kommt grundsätzlich für 30 % der gezahlten bibSystemnutzungsgebühren, höchstens 5000 Euro (ohne Entgelt für Betreuung,
Beherbergung und Verpflegung) in Frage.
Auf Anfrage erstellt die Buchhaltung des bib International College eine Aufstellung über die im vergangenen Jahr gezahlten Systemnutzungsgebühren und
eine Bescheinigung über die Anerkennung als Ersatzschule.
Mantelbogen (Hauptformular) der eigenen Steuererklärung
Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung von max. 6.000 €/Jahr): bib-Systemnutzungsgebühren, Fachbücher, Kosten der auswärtigen Unterbringung, Verpflegungsmehraufwendungen bei auswärtiger Unterbringung, Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers etc.
Das bib kann hierfür jedoch keine Gewähr übernehmen.
Weitere Informationen
Finanzamt
Wohnkostenzuschuss
Möglich für
alle Bildungsgänge des bib International College
Voraussetzungen
Bedingungen des § 27 Abs. 3 SGB II müssen erfüllt sein
Beratung und Beantragung
beim Jobcenter am jeweiligen Wohnort
Weitere Informationen
Jobcenter
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Förderart
bib International College-Finanzierungsmodell
Möglich für
alle Bildungsgänge des bib International College Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
Ausbildungsvertrag mit dem bib International College.
Regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Einzelanfrage.
Förderbeträge
Stundung der Systemnutzungsgebühren bis 50%.
Beratung und Beantragung
Antrag muss schriftlich gestellt werden (Formblatt im Schulsekretariat erhältlich). Gespräch mit Schulleiter. Einzelfallentscheidung.
Rückzahlung
Monatliche Raten ab dem ersten Monat nach Ausbildungsende.
Laufzeiten: 24 Monate. Sondertilgung möglich.
Verzinsung: 5%
Sonstige Hinweise
Bürgschaftserklärung erforderlich
Weitere Informationen
bib International College
Hauptstraße 2
51465 Bergisch Gladbach
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Auslandsförderung
Förderart
Auslands-BAföG
Möglich für
das Studium im Ausland
Voraussetzungen
Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler/Studierende, sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören.
Förderbeträge
Förderbeträge sind abhängig vom Einkommen der Eltern, Ehegatten und vom
eigenen Einkommen und Vermögen
für die Ausbildungsländer Großbritannien und Irland:
Beratung und Beantragung
Region Hannover
Fachbereich Schulen
- Ausbildungsförderung Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 616-0; -22252; Fax: 0511 616-1123205
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bafoeg-region-hannover.de
Anträge auf Auslandsförderung sollten frühzeitig (mindestens 6 Monate vor Beginn der Auslandsausbildung) gestellt werden, weil die Bearbeitung sehr zeitaufwändig ist.
Rückzahlung
teilweise Darlehen
Weitere Informationen
Internet: www.bafög.de
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Förderart
Kredit des englischen Staates für Studierende aus dem
EU-Ausland
Möglich für
das Studium in Großbritannien
Voraussetzungen
Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler/Studierende,
sofern sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören
Förderbeträge
Für die in England erhobenen Studiengebühren können EU-Studenten einen einkommensunabhängigen Kredit erhalten (Tuition Fee Loan; für den Studienbeginn
2016 £ 9.000). Der Zinssatz ist an die britische Inflationsrate gekoppelt und der zurückzuzahlende Betrag erhöht sich entsprechend. Die Begleichung der Studiengebühren erfolgt dabei unkompliziert zwischen dem Kreditgeber und der jeweiligen
Hochschule.
Beratung und Beantragung
Dieser Kredit kann beim EU Team des Bildungsministeriums (Department for Education and Skills, Adresse s. u.) beantragt werden.
Rückzahlung
Der Kredit ist erst nach Beendigung des Studiums zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt z. Z. erst bei einem Mindesteinkommen von £ 21.000.
Weitere Informationen
www.solent.ac.uk/studying/fees/fees-and-finance.aspx
www.direct.gov.uk
www.gov.uk/student-finance
Informationen über Fördermöglichkeiten
in Irland
Möglich für
das Studium in Irland
www.in-irland-studieren.de
www.griffith-college.de
Weitere Informationen
Auf dieser Seite befinden sich alle Fördermöglichkeiten, die es für das Studium
in Dublin gibt, in deutscher Sprache:
www.griffith-college.de/finanzen.html
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Förderart
Bildungskredit für Studierende im Ausland
Möglich für
das Studium im Ausland
Deutsche (im Sinne des Grundgesetzes) oder ausländische Schüler/Studierende, sofern
sie zu dem in § 8 BAföG benannten Personenkreis gehören.
Voraussetzungen
Der Bildungskredit kann Studierenden in Bachelor-Studiengängen gewährt werden, wenn
sie
 volljährig sind bis zu dem Monat, in dem sie 36 Jahre alt werden
 an einer Hochschule oder im Ausland an einer einer deutschen Hochschule gleichwertigen Ausbildungsstätte studieren
 die Vorprüfung bestanden haben oder
 wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben
 grundsätzlich nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studieren und
 als Vollzeitstudent immatrikuliert sind
Bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen können Auslandssemester oder studienbedingte
Praktika gefördert werden.
Der Bildungskredit wird auch dann gewährt, wenn bereits ein Bildungskredit für die Ausbildung am bib International College genehmigt wurde.
Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und ist zu richten an:
BVA
Abt. IV Bildungskredit
50728 Köln
Beratung
und Beantra- Sie können den Antrag auch online stellen:
gung
www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bildungskredit/bildungskredit_node.html
Tel.: 022899 358-4492, Mo. – Do. 09:00 – 15:00,
Fr. 09:00 – 12:00; Fax: 022899 358-4850
Der Bildungskredit ist nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 JahRückzahlung ren in monatlichen Raten von 120 Euro an die KfW zurückzuzahlen. Er kann aber auch
vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Sonstige
Hinweise
Weitere Informationen
Der Bildungskredit hat keinen Einfluss auf andere Fördergelder (wie z. B. BAföG).
Es steht immer nur eine bestimmte Geldmenge zur Verfügung. Daher besteht kein Rechtsanspruch.
Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln
www.bva.bund.de/bildungskredit
www.bafög.de
Weitere Informationen über Studienförderung im Ausland:
www.studis-online.de
www.daad.de/ausland/de/
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