Merkblatt zur Schülerbeförderung im Schuljahr 2015/2016

Zentralschule Harrislee
- Schulleitung -
Gemeinde Harrislee
- Bürgerservice -
Schülerbeförderung
zur Zentralschule Harrislee
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
seit dem Schuljahr 2011/2012 werden die Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen, bei der es für das kommende Schuljahr keine Veränderungen gibt.
1. Grundsätzliches
Die Schülerbeförderung zur Zentralschule Harrislee wird durch die Gemeinde Harrislee
als Schulträger organisiert. Hierbei werden die Vorgaben aufgrund der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung zugrunde gelegt. Hiernach haben nur Schülerinnen und Schüler Anspruch
auf eine Beförderungskarte, die ihren Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg haben und
deren Wohnort mehr als 2 bzw. 4 Kilometer vom Schulort entfernt ist. Alle nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler können ebenfalls eine Jahreskarte erwerben. Für diese gelten differenzierte Regelungen der Eigenbeteiligung (siehe Punkt 4). Für
die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtteil Flensburg-Weiche wird eine separate
Lösung angeboten.
Für alle Anspruchsberechtigten wird bei der Festsetzung der Eigenbeteiligung nach
Jahrgangsstufen differenziert. Für die Jahrgangsstufen eins bis vier wird ein reduzierter
Betrag erhoben. Daneben gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Eigenbeteiligung
im Rahmen von Geschwisterregelungen und für Empfänger von Leistungen nach SGB
II/XII zu beantragen.
Voraussetzung für den Erhalt einer Fahrkarte ist, dass


die Wohnung des Schülers bis einschließlich der Jahrgangsstufe vier in einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern und ab Jahrgangsstufe fünf von mehr als vier
Kilometern zur Schule liegt und
der Schüler nicht am Schulort wohnt. Als Schulort gilt die Gemeinde, in der sich die
Schule befindet. Bei Gemeinden mit mehreren in sich geschlossenen Ortsteilen (z. B.
in Harrislee: Kupfermühle und Niehuus) ist Schulort der Ortsteil, in dem sich die
Schule befindet.
Die Fahrausweise können kreisweit und ganzjährig auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg auch zu frei planbaren Fahrten für private Zwecke benutzt
werden.
2. Eigenbeteiligung
Die Eigenbeteiligung beträgt pro Schuljahr
Jahrgangsstufen eins bis vier
Jahrgangsstufen fünf bis zehn
80 €
135 €
…
-23. Ermäßigung der Eigenbeteiligung
Die Eigenbeteiligung ermäßigt sich, wenn mehrere im selben Haushalt lebende Kinder
die Voraussetzungen für den Erhalt einer Fahrkarte erfüllen und/oder Eltern oder volljährige Schüler Leistungen nach dem SGB II und XII beziehen.

Geschwisterregelung
Nur für den ältesten der im selben Haushalt lebenden Schüler, der auch tatsächlich
eine Fahrkarte zahlt, ist die volle Eigenbeteiligung zu zahlen. Für die weiteren der
im selben Haushalt lebenden Schüler ist die Eigenbeteiligung reduziert.
Jahrgangsstufen eins bis vier
Jahrgangsstufen fünf bis zehn

1. Kind
80 €
135 €
2. Kind
60 €
100 €
jedes weitere Kind
40 €
70 €
Empfänger von Leistungen nach SGB II/XII
Nur für den ältesten der im selben Haushalt lebenden Schüler, der auch tatsächlich
eine Fahrkarte zahlt, ist eine Eigenbeteiligung zu zahlen.
Jahrgangsstufen eins bis vier
Jahrgangsstufen fünf bis zehn
1. Kind
40 €
70 €
2. Kind
0€
0€
jedes weitere Kind
0€
0€
4. Zusätzliches Angebot für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler
Liegt die Wohnung von Schülern der Jahrgangsstufen eins bis vier in einer Entfernung
von unter zwei Kilometern und der Jahrgangsstufen fünf bis zehn von unter vier Kilometern zur Schule oder wohnen Schüler direkt am Schulort, können auch sie eine Schülerjahreskarte mit der Berechtigung für eine kreisweite, ganzjährige und auch private
Nutzung auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg kaufen. Der Eigenanteil für beträgt einheitlich 135 €. Ermäßigungen gibt es nicht.
5. Sie haben Interesse?
Füllen Sie bitte einen neuen Fahrkartenantrag aus und geben diesen im Schulsekretariat
der Zentralschule ab oder schicken Sie den Antrag an die Gemeinde Harrislee, Schulverwaltung, Süderstraße 101, 24955 Harrislee. Die Fahrausweise werden nach Zahlung
der Eigenbeteiligung wie gewohnt zum Schulbeginn über die Schule ausgegeben.
 Rückgabe der Anträge bitte bis spätestens zum 30. Juni 2015.
 Überweisung der Eigenbeteiligung bitte bis 10. Juli 2015 auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Gemeinde Harrislee Bank: Nord- Ostsee Sparkasse
IBAN: DE95 2175 0000 0012 0155 50
BLZ: 217 500 00
Kontonummer: 120 155 50
Verwendungszweck: „3799017/Schülerbeförderung“ sowie > Name Ihres Kindes <
6. Fragen
Fragen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung richten Sie bitte an das Schulsekretariat der Zentralschule, Telefon 0461 978710 oder die Gemeinde Harrislee, Schulverwaltung, Telefon 0461 706 184.
Aktuelle Hinweise zur Schülerbeförderung und den Antrag können Sie den Internetseiten
der Zentralschule Harrislee www.zentralschule-harrislee.de oder der Gemeinde Harrislee www.harrislee.de entnehmen.