Zentralschule Harrislee - Schulleitung - Gemeinde Harrislee - Bürgerservice - Schülerbeförderung zur Zentralschule Harrislee Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, seit dem Schuljahr 2011/2012 werden die Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen, bei der es für das kommende Schuljahr keine Veränderungen gibt. 1. Grundsätzliches Die Schülerbeförderung zur Zentralschule Harrislee wird durch die Gemeinde Harrislee als Schulträger organisiert. Hierbei werden die Vorgaben aufgrund der Satzung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung zugrunde gelegt. Hiernach haben nur Schülerinnen und Schüler Anspruch auf eine Beförderungskarte, die ihren Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg haben und deren Wohnort mehr als 2 bzw. 4 Kilometer vom Schulort entfernt ist. Alle nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler können ebenfalls eine Jahreskarte erwerben. Für diese gelten differenzierte Regelungen der Eigenbeteiligung (siehe Punkt 4). Für die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtteil Flensburg-Weiche wird eine separate Lösung angeboten. Für alle Anspruchsberechtigten wird bei der Festsetzung der Eigenbeteiligung nach Jahrgangsstufen differenziert. Für die Jahrgangsstufen eins bis vier wird ein reduzierter Betrag erhoben. Daneben gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Eigenbeteiligung im Rahmen von Geschwisterregelungen und für Empfänger von Leistungen nach SGB II/XII zu beantragen. Voraussetzung für den Erhalt einer Fahrkarte ist, dass die Wohnung des Schülers bis einschließlich der Jahrgangsstufe vier in einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern und ab Jahrgangsstufe fünf von mehr als vier Kilometern zur Schule liegt und der Schüler nicht am Schulort wohnt. Als Schulort gilt die Gemeinde, in der sich die Schule befindet. Bei Gemeinden mit mehreren in sich geschlossenen Ortsteilen (z. B. in Harrislee: Kupfermühle und Niehuus) ist Schulort der Ortsteil, in dem sich die Schule befindet. Die Fahrausweise können kreisweit und ganzjährig auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg auch zu frei planbaren Fahrten für private Zwecke benutzt werden. 2. Eigenbeteiligung Die Eigenbeteiligung beträgt pro Schuljahr Jahrgangsstufen eins bis vier Jahrgangsstufen fünf bis zehn 80 € 135 € … -23. Ermäßigung der Eigenbeteiligung Die Eigenbeteiligung ermäßigt sich, wenn mehrere im selben Haushalt lebende Kinder die Voraussetzungen für den Erhalt einer Fahrkarte erfüllen und/oder Eltern oder volljährige Schüler Leistungen nach dem SGB II und XII beziehen. Geschwisterregelung Nur für den ältesten der im selben Haushalt lebenden Schüler, der auch tatsächlich eine Fahrkarte zahlt, ist die volle Eigenbeteiligung zu zahlen. Für die weiteren der im selben Haushalt lebenden Schüler ist die Eigenbeteiligung reduziert. Jahrgangsstufen eins bis vier Jahrgangsstufen fünf bis zehn 1. Kind 80 € 135 € 2. Kind 60 € 100 € jedes weitere Kind 40 € 70 € Empfänger von Leistungen nach SGB II/XII Nur für den ältesten der im selben Haushalt lebenden Schüler, der auch tatsächlich eine Fahrkarte zahlt, ist eine Eigenbeteiligung zu zahlen. Jahrgangsstufen eins bis vier Jahrgangsstufen fünf bis zehn 1. Kind 40 € 70 € 2. Kind 0€ 0€ jedes weitere Kind 0€ 0€ 4. Zusätzliches Angebot für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler Liegt die Wohnung von Schülern der Jahrgangsstufen eins bis vier in einer Entfernung von unter zwei Kilometern und der Jahrgangsstufen fünf bis zehn von unter vier Kilometern zur Schule oder wohnen Schüler direkt am Schulort, können auch sie eine Schülerjahreskarte mit der Berechtigung für eine kreisweite, ganzjährige und auch private Nutzung auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg kaufen. Der Eigenanteil für beträgt einheitlich 135 €. Ermäßigungen gibt es nicht. 5. Sie haben Interesse? Füllen Sie bitte einen neuen Fahrkartenantrag aus und geben diesen im Schulsekretariat der Zentralschule ab oder schicken Sie den Antrag an die Gemeinde Harrislee, Schulverwaltung, Süderstraße 101, 24955 Harrislee. Die Fahrausweise werden nach Zahlung der Eigenbeteiligung wie gewohnt zum Schulbeginn über die Schule ausgegeben. Rückgabe der Anträge bitte bis spätestens zum 30. Juni 2015. Überweisung der Eigenbeteiligung bitte bis 10. Juli 2015 auf folgendes Konto: Kontoinhaber: Gemeinde Harrislee Bank: Nord- Ostsee Sparkasse IBAN: DE95 2175 0000 0012 0155 50 BLZ: 217 500 00 Kontonummer: 120 155 50 Verwendungszweck: „3799017/Schülerbeförderung“ sowie > Name Ihres Kindes < 6. Fragen Fragen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung richten Sie bitte an das Schulsekretariat der Zentralschule, Telefon 0461 978710 oder die Gemeinde Harrislee, Schulverwaltung, Telefon 0461 706 184. Aktuelle Hinweise zur Schülerbeförderung und den Antrag können Sie den Internetseiten der Zentralschule Harrislee www.zentralschule-harrislee.de oder der Gemeinde Harrislee www.harrislee.de entnehmen.
© Copyright 2025 ExpyDoc