Übersicht der benötigten Unterlagen - Landkreis Hameln

Übersicht der benötigten Unterlagen
Um ihnen bereits vorab möglichst viele Informationen bereitstellen zu können erhalten Sie hier eine Übersicht über die für ihr Anliegen benötigten Unterlagen.
Anliegen
Personalausweis oder
Reisepass(1)
Elektronische
Versicherungsbestätigung
(7-stellige eVB-Nr.)
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugschein /
Zulassungsbescheinigung
Teil I
Voll-macht Kenn(2)
zeichenschilder
HU-Bericht
SEPAMandat (3)
Zulassung eines Neu- Fahrzeuges
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ummeldung eines gebrauchten Kfz, das im Landkreis
zugelassen ist
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ummeldung eines außer Betrieb gesetzten Kfz, das im
Landkreis zugelassen war
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
wenn
vorhanden
Ummeldung eines Kfz, das bisher außerhalb des Landkreises
zugelassen war
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ummeldung eines außer Betrieb gesetzten Kfz aus einem
anderen Landkreis
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Wiederzulassung eines HM-Py-Kfz,
für den bisherigen Halter
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
nur bei alten Zulassungsbescheinigungen
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
und
Gutachten
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
für inter-nationale
Zulassung
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
nur bei alten Zulassungsbescheinigungen
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Außerbetriebsetzung eines Kfz
Eintragung einer Adressenänderung
Eintragung einer Namensänderung
Eintragung von technischen Änderungen am Kfz laut
vorgelegtem Gutachten
Kurzzeitkennzeichen
Ersatz Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges
Umkennzeichnung
Ausfuhrkennzeichen
Ummeldung mit Kennzeichenmitnahme
(1) mit Meldebescheinigung/bei Firmen Handelsregisterauszug
(2) wenn Sie für eine andere Person zulassen
(3) bei Zulassungen für Dritte zusätzlich beachten: eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn zusätzlich zur schriftlichen Vollmacht ein vom zukünftigen Fahrzeughalter unterschriebener Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer“ vorgelegt wird.
Bei Zulassung auf Minderjährige ist das schriftliche Einverständnis unter Vorlage des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten erforderlich.