30.09.2015

Niederschrift
zur 11. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchen
(Sieg)
Sitzungstermin:
Mittwoch, 30.09.2015, 18:00 Uhr
Raum, Ort:
Villa Kraemer Großer Saal, Lindenstraße 7, 57548 Kirchen (Sieg)
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:20 Uhr
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Andreas Hundhausen - Stadtbürgermeister (SPD)
Beigeordnete/r
Herr Rüdiger Brauer - CDU
Herr Werner Vollmar - SPD
Frau Brigitte Menne - B 90/Grüne
Ratsmitglied
Herr Karlheinz Latsch - SPD
Herr Marcel Arnal - SPD
Frau Sibylle Braß - SPD
Frau Claudia Haas - SPD
Herr Ulrich Haas - SPD
Frau Christa Hensel - SPD
Frau Zainab Molsberger - SPD
Frau Birgit Ahnert - CDU
Herr Michael Dützer - CDU
Herr Heinz Berndes - CDU
Frau Jennifer Brauer - CDU
Herr Peter Hensel - CDU
Herr Jürgen Irlich - CDU
Herr Sven Steigemann - CDU
Herr Kurt Möller - B 90/Grüne
1
Herr Christoph Schroeter - B 90/Grüne
Frau Meike Baldus - B 90/Grüne
Herr Axel Bittersohl - FDP
Verwaltung
Herr VFW Sven Wolff - Stadtbüro Kirchen
Vertreter des Ortsbeirates
Herr Gerd Schmidt - CDU
Herr Torsten Schmidt - CDU
Gäste
Herr Christoph Böhmer Herr Oliver Rohrbach Entschuldigte Mitglieder
Ratsmitglied
Herr Wolfram Johannes - SPD
Entschuldigt
Herr Bruno Schumann - SPD
Entschuldigt
Herr Samir Jaha - CDU
Entschuldigt
Herr Marcus Engler - FDP
Entschuldigt
Verwaltung
Herr Jens Stötzel - Bürgermeister
Entschuldigt
Vertreter des Ortsbeirates
Herr Ulrich Schmidt - CDU
Entschuldigt
2
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
TOP 1:
Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
TOP 2:
Kampagne "Anschluss Zukunft" in Orten und Städten entlang der B 8, B 414
und B 62; Vorstellung durch Herrn Christoph Böhmer, Vorsitzender des
Beirates Kampagne "Anschluss Zukunft"
TOP 3:
Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung
TOP 4:
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. §
21 Geschäftsordnung (GeschO)
TOP 5:
Ausbau der Koblenz-Olper-Str./Jungenthaler Straße in Kirchen-Wehbach;
Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz von
Rheinland-Pfalz (KAG)
TOP 6:
Ausbau der Molzbergstraße in Kirchen; Erhebung von Ausbaubeiträgen
nach dem Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz (KAG)
TOP 7:
Verschiedenes
3
Protokoll
1.
Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
Stadtbürgermeister Andreas Hundhausen eröffnet die mit Einladungsschreiben vom
23.09.2015 einberufene 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchen und begrüßt die
Sitzungsteilnehmer.
Nachdem sich gegen Form und Frist der Einladung keine Bedenken erheben, stellt der
Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Hundhausen ergeben sich im Hinblick auf den
öffentlichen Sitzungsteil der Niederschrift über die 10. Stadtratssitzung vom 20.07.2015
keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche.
2.
Kampagne "Anschluss Zukunft" in Orten und Städten entlang der B 8, B 414
und B 62; Vorstellung durch Herrn Christoph Böhmer, Vorsitzender des
Beirates Kampagne "Anschluss Zukunft"
Zu diesem TOP begrüßt Stadtbürgermeister Hundhausen die Herren Christoph Böhmer und
Oliver Rohrbach vom Kampagnen-Beirat „Anschluss Zukunft“.
Die von den Herren Böhmer und Rohrbach gemeinsam vorgestellte Präsentation ist dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt, auf welche an dieser Stelle verwiesen wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
3.
Ja – Stimmen
Nein – Stimmen
Stimmenthaltungen
Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung
Es liegen keine Informationen des Stadtbürgermeisters vor.
4.
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21
Geschäftsordnung (GeschO)
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.
5.
Ausbau der Koblenz-Olper-Str./Jungenthaler Straße in Kirchen-Wehbach;
Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz von
Rheinland-Pfalz (KAG)
Eine Vorberatung zu diesem TOP erfolgte in der 7. nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 03.09.2015. Zudem liegt allen RM die Beschlussvorlage Nr.
2015/336 zur Beratung vor.
Beschluss:
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschließt:
1. Erhebung von Ausbaubeiträgen
Bei dem geplanten Ausbau der Gemeindestraße Koblenz-Olper-Straße/Jungenthaler Straße
handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme im Sinne von § 1 der Ausbaubeitragssatzung
der Stadt Kirchen (Ausbaubeitragssatzung). Daher erhebt die Stadt Kirchen Ausbaubeiträge
nach dem KAG und der Ausbaubeitragssatzung.
2. Bauprogramm
4
Das Bauprogramm entspricht der in der Stadtratssitzung vom 20.07.2015 vorgestellten
Planung. Weiterhin gehören Straßenbeleuchtung, Vermessung und Katasterübernahme zum
Bauprogramm. Nach der Planung ist Grunderwerb nur in ganz geringem Umfang notwendig,
so dass dieser, um eine zügige Beitragsabrechnung zu gewährleisten, nicht ins
Bauprogramm aufgenommen wird.
3. Beitragsrechtliche Verkehrsanlage
Die beitragsrechtliche Verkehrsanlage „Koblenz-Olper-Str./Jungenthaler Str.“ beginnt mit der
Einmündung in die K 94 (Abzweigung Richtung Wingendorf, Ortsmitte Wehbach), folgt dem
Straßenverlauf südlich in Richtung Kirchen und endet an der Einmündung in die L 280.
Beitragspflichtig sind alle Grundstücke, die eine rechtliche und tatsächliche Zugangs- oder
Zufahrtsmöglichkeit zu dieser Verkehrsanlage haben.
4. Gemeindeanteil
Gem. § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO), §§ 7 und 10 KAG und
der Ausbaubeitragssatzung ist die Stadt verpflichtet, die Eigentümer der von einer
Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücke an den Kosten für den Ausbau zu beteiligen.
Der Kostenanteil, den die Stadt zu tragen hat, richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der
jeweiligen Verkehrsanlage, dabei ist das Verhältnis des Durchgangsverkehrs zum
Anliegerverkehr maßgebend. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat hierzu mit Urteil vom
15.12.2005 folgende Prozentsätze für den Gemeindeanteil festgelegt, wobei das Gericht
dem Rat einen Ermessensspielraum von +/- 5 % belässt:
1.
2.
3.
4.
25 % bei geringem Durchgangs- aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr
35 bis 45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr
55 bis 65 % bei überwiegendem Durchgangsverkehr
70 % bei ganz überwiegendem Durchgangsverkehr aber nur wenig Anliegerverkehr
Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat den Gemeindeanteil an den Kosten durch Beschluss
festzusetzen, wobei die Gehwege und die Fahrbahn getrennt zu betrachten sind. Die
Koblenz-Olper-Str./Jungenthaler Str. stellt eine überörtliche Verbindungsstraße für den
Fahrzeugverkehr Richtung Wingendorf/Katzwinkel und zurück dar. Die Gehwege dienen in
der Regel hauptsächlich dem Anliegerverkehr. Da allerdings der Fahrzeugverkehr das
Fußgängeraufkommen bei weitem übersteigt, kann hier von einem ganz überwiegenden
Durchgangsverkehr ausgegangen werden. Daher wird der Gemeindeanteil auf 70 %
festgelegt.
5. Erhebung von Vorausleistungen und Abrechnung der Gesamtmaßnahme
Die Planung sieht den Ausbau der Verkehrsanlage in 3 Bauabschnitten vor. Mit Beginn der
Arbeiten an einem Bauabschnitt wird jeweils eine Vorausleistung von 90 % des
voraussichtlichen Ausbaubeitrags auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses für den
entsprechenden Bauabschnitt erhoben. Nach Beendigung der Gesamtmaßnahme erfolgt
dann eine Endabrechnung für die gesamte Baumaßnahme auf Grundlage der tatsächlich
entstandenen Kosten.
6. Widmung
Bei der Koblenz-Olper-Straße/Jungenthaler Straße handelt es sich um eine öffentliche
Verkehrsanlage die bereits vor dem 31.03.1948 existierte und die Verbindung von Kirchen
nach Niederfischbach und auch nach Wingendorf darstellte. Gem. § 54
Landesstraßengesetz ist daher eine förmliche Widmung nicht vorgesehen und auch nicht
notwendig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
x
6.
Ja – Stimmen
x
Nein – Stimmen
Stimmenthaltungen
Ausbau der Molzbergstraße in Kirchen; Erhebung von Ausbaubeiträgen nach
5
dem Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz (KAG)
Eine Vorberatung zu diesem TOP erfolgte in der 7. nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 03.09.2015. Zudem liegt allen RM die Beschlussvorlage Nr.
2015/337 zur Beratung vor.
RM Möller bittet um Auskunft, ob im Hinblick auf bereits geführte Anliegergespräche schon
bekannt sei, wie viele Anträge auf Stundung gestellt wurden.
Stadtbürgermeister Hundhausen sagt zu, dies beim Fb. 1.2 der Verwaltung bis zur Sitzung
des Ältestenrates zu hinterfragen, grundsätzlich sei es jedoch vom Verfahren her so, dass
erst mit Vorliegen der Anliegerbescheide auch die entsprechenden Stundungsanträge
gestellt würden.
Beschluss:
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschließt:
1. Erhebung von Ausbaubeiträgen
Bei dem geplanten Ausbau der Molzbergstraße handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme
im Sinne von § 1 der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kirchen (Ausbaubeitragssatzung).
Daher erhebt die Stadt Kirchen Ausbaubeiträge nach dem KAG und der
Ausbaubeitragssatzung.
2. Bauprogramm
Das Bauprogramm entspricht der in der Stadtratssitzung vom 20.07.2015 vorgestellten
Planung. Straßenbeleuchtung, Vermessung, Katasterübernahme und Grunderwerb gehören
ebenfalls zum Bauprogramm.
3. Beitragsrechtliche Verkehrsanlage
Die beitragsrechtliche Verkehrsanlage „Molzbergstraße beginnt an der Einmündung in die
Heinrich-Krämer-Straße und folgt dem Straßenverlauf westlich bis zum Ende der
Straßenparzelle Gemarkung Kirchen, Flur 7, Nr. 702. Beitragspflichtig sind alle Grundstücke,
die eine rechtliche und tatsächliche Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu dieser
Verkehrsanlage haben.
4. Gemeindeanteil
Gem. § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO), §§ 7 und 10 KAG und
der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kirchen ist die Stadt verpflichtet, die Eigentümer der
von einer Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücke an den Kosten für den Ausbau zu
beteiligen. Der Kostenanteil, den die Stadt zu tragen hat, richtet sich nach der
Verkehrsbedeutung der jeweiligen Verkehrsanlage, dabei ist das Verhältnis des
Durchgangsverkehrs zum Anliegerverkehr maßgebend. Das Oberverwaltungsgericht
Koblenz hat hierzu mit Urteil vom 15.12.2005 folgende Prozentsätze für den Gemeindeanteil
festgelegt, wobei das Gericht dem Rat einen Ermessensspielraum von +/- 5 % belässt:
5.
6.
7.
8.
25 % bei geringem Durchgangs- aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr
35 bis 45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr
55 bis 65 % bei überwiegendem Durchgangsverkehr
70 % bei ganz überwiegendem Durchgangsverkehr aber nur wenig Anliegerverkehr
Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat den Gemeindeanteil an den Kosten durch Beschluss
festzusetzen. Wobei die Gehwege und die Fahrbahn getrennt zu betrachten sind. Die
Molzbergstraße übt eine Verbindungsfunktion im östlichen Bereich für die Obere
Schwelbelstraße und auf ihrer ganzen Länge für den Hubertusweg und teilweise für die auf
dem Molzberg befindlichen Einrichtungen aus. Allerdings verläuft die Hauptverbindung für
diese Einrichtungen über die Struthofspange. Die Molzbergstraße erschließt 13
Anliegergrundstücke. Die Gehwege dienen überwiegend dem Anliegerverkehr. Bei der
Fahrbahn überwiegt der Durchgangsverkehr. Die Verkehrsbedeutung der Fahrbahn ist
allerdings größer als die der Gehwege. Daher wird ein Gemeindeanteil von 60 % festgelegt.
5. Erhebung von Vorausleistungen und Abrechnung der Gesamtmaßnahme
6
Mit Beginn der Straßenbauarbeiten wird eine Vorausleistung von 90 % auf den
voraussichtlichen Beitrag auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses erhoben. Nach
Beendigung der Gesamtmaßnahme erfolgt dann die Endabrechnung auf Grundlage der
tatsächlich entstandenen Kosten.
6. Widmung
Gem. § 10 Abs. 1 KAG können Beiträge nur für öffentliche Straßen erhoben werden. Die
Öffentlichkeit einer Straße wird durch eine Widmung gem. § 36 Landesstraßengesetz
(LStrG) belegt. Da eine solche Widmung der Molzbergstraße hier nicht aktenkundig ist, sollte
der Rat, um Probleme bei der Beitragserhebung zu vermeiden, vorsorglich folgende
Widmung aussprechen:
Die Gemeindestraße Molzbergstraße beginnend an der Einmündung in die Heinrich-KrämerStraße und im Wesentlichen dem Straßenverlauf westlich innerhalb der Straßenparzellen
Gemarkung Kirchen, Flur 7, Nr. 47/7 und 702 bis zum Ende der Straßenparzelle Gemarkung
Kirchen, Flur 7, Nr. 702 folgend, wird gem. § 36 LStrG als Gemeindestraße im Sinne von § 3
Ziff. 3 Buchstabe a LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Verkehrsbeschränkungen
werden nicht festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
x
7.
Ja – Stimmen
x
Nein – Stimmen
Stimmenthaltungen
Verschiedenes
Es liegen keine Themen bzw. Wortmeldungen von RM zur Beratung vor.
StBM Andreas Hundhausen
Vorsitz
Sven Wolff
Schriftführung
7