Niederschrift zur 11. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchen (Sieg) Sitzungstermin: Mittwoch, 30.09.2015, 18:00 Uhr Raum, Ort: Villa Kraemer Großer Saal, Lindenstraße 7, 57548 Kirchen (Sieg) Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:20 Uhr Anwesende Mitglieder Vorsitz Herr Andreas Hundhausen - Stadtbürgermeister (SPD) Beigeordnete/r Herr Rüdiger Brauer - CDU Herr Werner Vollmar - SPD Frau Brigitte Menne - B 90/Grüne Ratsmitglied Herr Karlheinz Latsch - SPD Herr Marcel Arnal - SPD Frau Sibylle Braß - SPD Frau Claudia Haas - SPD Herr Ulrich Haas - SPD Frau Christa Hensel - SPD Frau Zainab Molsberger - SPD Frau Birgit Ahnert - CDU Herr Michael Dützer - CDU Herr Heinz Berndes - CDU Frau Jennifer Brauer - CDU Herr Peter Hensel - CDU Herr Jürgen Irlich - CDU Herr Sven Steigemann - CDU Herr Kurt Möller - B 90/Grüne 1 Herr Christoph Schroeter - B 90/Grüne Frau Meike Baldus - B 90/Grüne Herr Axel Bittersohl - FDP Verwaltung Herr VFW Sven Wolff - Stadtbüro Kirchen Vertreter des Ortsbeirates Herr Gerd Schmidt - CDU Herr Torsten Schmidt - CDU Gäste Herr Christoph Böhmer Herr Oliver Rohrbach Entschuldigte Mitglieder Ratsmitglied Herr Wolfram Johannes - SPD Entschuldigt Herr Bruno Schumann - SPD Entschuldigt Herr Samir Jaha - CDU Entschuldigt Herr Marcus Engler - FDP Entschuldigt Verwaltung Herr Jens Stötzel - Bürgermeister Entschuldigt Vertreter des Ortsbeirates Herr Ulrich Schmidt - CDU Entschuldigt 2 Tagesordnung Öffentlicher Teil: TOP 1: Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung TOP 2: Kampagne "Anschluss Zukunft" in Orten und Städten entlang der B 8, B 414 und B 62; Vorstellung durch Herrn Christoph Böhmer, Vorsitzender des Beirates Kampagne "Anschluss Zukunft" TOP 3: Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung TOP 4: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) TOP 5: Ausbau der Koblenz-Olper-Str./Jungenthaler Straße in Kirchen-Wehbach; Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz (KAG) TOP 6: Ausbau der Molzbergstraße in Kirchen; Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz (KAG) TOP 7: Verschiedenes 3 Protokoll 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung Stadtbürgermeister Andreas Hundhausen eröffnet die mit Einladungsschreiben vom 23.09.2015 einberufene 11. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchen und begrüßt die Sitzungsteilnehmer. Nachdem sich gegen Form und Frist der Einladung keine Bedenken erheben, stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Hundhausen ergeben sich im Hinblick auf den öffentlichen Sitzungsteil der Niederschrift über die 10. Stadtratssitzung vom 20.07.2015 keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche. 2. Kampagne "Anschluss Zukunft" in Orten und Städten entlang der B 8, B 414 und B 62; Vorstellung durch Herrn Christoph Böhmer, Vorsitzender des Beirates Kampagne "Anschluss Zukunft" Zu diesem TOP begrüßt Stadtbürgermeister Hundhausen die Herren Christoph Böhmer und Oliver Rohrbach vom Kampagnen-Beirat „Anschluss Zukunft“. Die von den Herren Böhmer und Rohrbach gemeinsam vorgestellte Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt, auf welche an dieser Stelle verwiesen wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 3. Ja – Stimmen Nein – Stimmen Stimmenthaltungen Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung Es liegen keine Informationen des Stadtbürgermeisters vor. 4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) Es liegen keine Einwohnerfragen vor. 5. Ausbau der Koblenz-Olper-Str./Jungenthaler Straße in Kirchen-Wehbach; Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz (KAG) Eine Vorberatung zu diesem TOP erfolgte in der 7. nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.09.2015. Zudem liegt allen RM die Beschlussvorlage Nr. 2015/336 zur Beratung vor. Beschluss: Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschließt: 1. Erhebung von Ausbaubeiträgen Bei dem geplanten Ausbau der Gemeindestraße Koblenz-Olper-Straße/Jungenthaler Straße handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme im Sinne von § 1 der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kirchen (Ausbaubeitragssatzung). Daher erhebt die Stadt Kirchen Ausbaubeiträge nach dem KAG und der Ausbaubeitragssatzung. 2. Bauprogramm 4 Das Bauprogramm entspricht der in der Stadtratssitzung vom 20.07.2015 vorgestellten Planung. Weiterhin gehören Straßenbeleuchtung, Vermessung und Katasterübernahme zum Bauprogramm. Nach der Planung ist Grunderwerb nur in ganz geringem Umfang notwendig, so dass dieser, um eine zügige Beitragsabrechnung zu gewährleisten, nicht ins Bauprogramm aufgenommen wird. 3. Beitragsrechtliche Verkehrsanlage Die beitragsrechtliche Verkehrsanlage „Koblenz-Olper-Str./Jungenthaler Str.“ beginnt mit der Einmündung in die K 94 (Abzweigung Richtung Wingendorf, Ortsmitte Wehbach), folgt dem Straßenverlauf südlich in Richtung Kirchen und endet an der Einmündung in die L 280. Beitragspflichtig sind alle Grundstücke, die eine rechtliche und tatsächliche Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu dieser Verkehrsanlage haben. 4. Gemeindeanteil Gem. § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO), §§ 7 und 10 KAG und der Ausbaubeitragssatzung ist die Stadt verpflichtet, die Eigentümer der von einer Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücke an den Kosten für den Ausbau zu beteiligen. Der Kostenanteil, den die Stadt zu tragen hat, richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Verkehrsanlage, dabei ist das Verhältnis des Durchgangsverkehrs zum Anliegerverkehr maßgebend. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat hierzu mit Urteil vom 15.12.2005 folgende Prozentsätze für den Gemeindeanteil festgelegt, wobei das Gericht dem Rat einen Ermessensspielraum von +/- 5 % belässt: 1. 2. 3. 4. 25 % bei geringem Durchgangs- aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr 35 bis 45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr 55 bis 65 % bei überwiegendem Durchgangsverkehr 70 % bei ganz überwiegendem Durchgangsverkehr aber nur wenig Anliegerverkehr Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat den Gemeindeanteil an den Kosten durch Beschluss festzusetzen, wobei die Gehwege und die Fahrbahn getrennt zu betrachten sind. Die Koblenz-Olper-Str./Jungenthaler Str. stellt eine überörtliche Verbindungsstraße für den Fahrzeugverkehr Richtung Wingendorf/Katzwinkel und zurück dar. Die Gehwege dienen in der Regel hauptsächlich dem Anliegerverkehr. Da allerdings der Fahrzeugverkehr das Fußgängeraufkommen bei weitem übersteigt, kann hier von einem ganz überwiegenden Durchgangsverkehr ausgegangen werden. Daher wird der Gemeindeanteil auf 70 % festgelegt. 5. Erhebung von Vorausleistungen und Abrechnung der Gesamtmaßnahme Die Planung sieht den Ausbau der Verkehrsanlage in 3 Bauabschnitten vor. Mit Beginn der Arbeiten an einem Bauabschnitt wird jeweils eine Vorausleistung von 90 % des voraussichtlichen Ausbaubeitrags auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses für den entsprechenden Bauabschnitt erhoben. Nach Beendigung der Gesamtmaßnahme erfolgt dann eine Endabrechnung für die gesamte Baumaßnahme auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten. 6. Widmung Bei der Koblenz-Olper-Straße/Jungenthaler Straße handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsanlage die bereits vor dem 31.03.1948 existierte und die Verbindung von Kirchen nach Niederfischbach und auch nach Wingendorf darstellte. Gem. § 54 Landesstraßengesetz ist daher eine förmliche Widmung nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Abstimmungsergebnis: Einstimmig x 6. Ja – Stimmen x Nein – Stimmen Stimmenthaltungen Ausbau der Molzbergstraße in Kirchen; Erhebung von Ausbaubeiträgen nach 5 dem Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz (KAG) Eine Vorberatung zu diesem TOP erfolgte in der 7. nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.09.2015. Zudem liegt allen RM die Beschlussvorlage Nr. 2015/337 zur Beratung vor. RM Möller bittet um Auskunft, ob im Hinblick auf bereits geführte Anliegergespräche schon bekannt sei, wie viele Anträge auf Stundung gestellt wurden. Stadtbürgermeister Hundhausen sagt zu, dies beim Fb. 1.2 der Verwaltung bis zur Sitzung des Ältestenrates zu hinterfragen, grundsätzlich sei es jedoch vom Verfahren her so, dass erst mit Vorliegen der Anliegerbescheide auch die entsprechenden Stundungsanträge gestellt würden. Beschluss: Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschließt: 1. Erhebung von Ausbaubeiträgen Bei dem geplanten Ausbau der Molzbergstraße handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme im Sinne von § 1 der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kirchen (Ausbaubeitragssatzung). Daher erhebt die Stadt Kirchen Ausbaubeiträge nach dem KAG und der Ausbaubeitragssatzung. 2. Bauprogramm Das Bauprogramm entspricht der in der Stadtratssitzung vom 20.07.2015 vorgestellten Planung. Straßenbeleuchtung, Vermessung, Katasterübernahme und Grunderwerb gehören ebenfalls zum Bauprogramm. 3. Beitragsrechtliche Verkehrsanlage Die beitragsrechtliche Verkehrsanlage „Molzbergstraße beginnt an der Einmündung in die Heinrich-Krämer-Straße und folgt dem Straßenverlauf westlich bis zum Ende der Straßenparzelle Gemarkung Kirchen, Flur 7, Nr. 702. Beitragspflichtig sind alle Grundstücke, die eine rechtliche und tatsächliche Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu dieser Verkehrsanlage haben. 4. Gemeindeanteil Gem. § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO), §§ 7 und 10 KAG und der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kirchen ist die Stadt verpflichtet, die Eigentümer der von einer Verkehrsanlage erschlossenen Grundstücke an den Kosten für den Ausbau zu beteiligen. Der Kostenanteil, den die Stadt zu tragen hat, richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Verkehrsanlage, dabei ist das Verhältnis des Durchgangsverkehrs zum Anliegerverkehr maßgebend. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat hierzu mit Urteil vom 15.12.2005 folgende Prozentsätze für den Gemeindeanteil festgelegt, wobei das Gericht dem Rat einen Ermessensspielraum von +/- 5 % belässt: 5. 6. 7. 8. 25 % bei geringem Durchgangs- aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr 35 bis 45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr 55 bis 65 % bei überwiegendem Durchgangsverkehr 70 % bei ganz überwiegendem Durchgangsverkehr aber nur wenig Anliegerverkehr Auf dieser Grundlage hat der Stadtrat den Gemeindeanteil an den Kosten durch Beschluss festzusetzen. Wobei die Gehwege und die Fahrbahn getrennt zu betrachten sind. Die Molzbergstraße übt eine Verbindungsfunktion im östlichen Bereich für die Obere Schwelbelstraße und auf ihrer ganzen Länge für den Hubertusweg und teilweise für die auf dem Molzberg befindlichen Einrichtungen aus. Allerdings verläuft die Hauptverbindung für diese Einrichtungen über die Struthofspange. Die Molzbergstraße erschließt 13 Anliegergrundstücke. Die Gehwege dienen überwiegend dem Anliegerverkehr. Bei der Fahrbahn überwiegt der Durchgangsverkehr. Die Verkehrsbedeutung der Fahrbahn ist allerdings größer als die der Gehwege. Daher wird ein Gemeindeanteil von 60 % festgelegt. 5. Erhebung von Vorausleistungen und Abrechnung der Gesamtmaßnahme 6 Mit Beginn der Straßenbauarbeiten wird eine Vorausleistung von 90 % auf den voraussichtlichen Beitrag auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses erhoben. Nach Beendigung der Gesamtmaßnahme erfolgt dann die Endabrechnung auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten. 6. Widmung Gem. § 10 Abs. 1 KAG können Beiträge nur für öffentliche Straßen erhoben werden. Die Öffentlichkeit einer Straße wird durch eine Widmung gem. § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) belegt. Da eine solche Widmung der Molzbergstraße hier nicht aktenkundig ist, sollte der Rat, um Probleme bei der Beitragserhebung zu vermeiden, vorsorglich folgende Widmung aussprechen: Die Gemeindestraße Molzbergstraße beginnend an der Einmündung in die Heinrich-KrämerStraße und im Wesentlichen dem Straßenverlauf westlich innerhalb der Straßenparzellen Gemarkung Kirchen, Flur 7, Nr. 47/7 und 702 bis zum Ende der Straßenparzelle Gemarkung Kirchen, Flur 7, Nr. 702 folgend, wird gem. § 36 LStrG als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Ziff. 3 Buchstabe a LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Verkehrsbeschränkungen werden nicht festgesetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig x 7. Ja – Stimmen x Nein – Stimmen Stimmenthaltungen Verschiedenes Es liegen keine Themen bzw. Wortmeldungen von RM zur Beratung vor. StBM Andreas Hundhausen Vorsitz Sven Wolff Schriftführung 7
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