FREIPLATZAKTION ZÜRICH Rechtshilfe Asyl und Migration Langstrasse 64 CH-8004 Zürich T +41 (0)44 241 54 11 F +41 (0)44 241 54 65 [email protected] www.freiplatzaktion.ch Kommentar zum Artikel des Tagesanzeiger: „Lassen Rechtsverterter Flüchtlinge im Stich?“ Ein zentrales Problem bei der Rechtsvertretung im Testverfahren liegt an der viel zu tiefen Fallpauschale. Die Rechnung ist einfach: Je tiefer die Fallpauschale, desto mehr Asylsuchende werden einem Rechtsvertreter oder einer Rechtsvertreterin zugeordnet. Dies bedeutet jedoch gleichzeitig: weniger Zeit für die so wichtige Erhebung des Sachverhaltes durch die Rechtsvertretung (ergänzend zu derjenigen des SEM), weniger Zeit für Fallbetreuung insgesamt und weniger Zeit für Stellungnahmen und Beschwerden. Wenn die Flüchtlingshilfe sagt, man arbeite mit der Fallpauschale von Fr. 1361.- „kostendeckend“, so bedeutet dies nur, dass die Arbeit der Rechtsvertretungen bezahlt werden kann. Implizit sagt sie damit aber auch, dass sie nicht mehr Rechtsvertreter und Rechtsvertreterinnen anstellen kann. Nichts lässt sich aus dieser Aussage jedoch auf die Qualität der Fallbetreuung ableiten. Nur eine gute Qualität der Fallbetreuung liesse jedoch – wenn überhaupt - die kurze Beschwerdefrist von 10 Tagen rechtfertigen. Denn wenn die Rechtsvertretung ihr Mandant niederlegt und eine andere Rechtsvertretung ausserhalb des Testbetriebs innert dieser Frist zusätzliche Abklärungen machen muss (z.B. Beweismittel organisieren, medizinische Abklärungen treffen, Asylvorbringen vollständig erheben), ist die asylsuchende Person im Asylverfahren massiv benachteiligt. Eine externe (privat oder über ein Hilfswerk finanzierte) Rechtsberatungsstelle, welche unentgeltliche Rechtshilfe anbietet, ist aus Kapazitätsgründen unter Umständen gar nicht in der Lage, innert der kurzen Zeit zu reagieren und eine qualitativ gute Beschwerde einzureichen. Bedenklich ist sodann, dass die tiefe Beschwerdequote derart im Zentrum der Diskussionen steht bzw. die unentgeltliche Rechstvertretung überhaupt erst mit der Tiefe der Beschwerdequote gerechtfertigt wird. Auch der Leiter der Rechtsvertretung im Testzentrum, Dominique Wetli, wirkt an diesem Diskurs aktiv mit. Die Beschwerden der Rechtsvertretungen des Testzentrums werden zwar von Experten als gut eingeschätzt. Die Rechsvertreter und Rechtsvertreterinnen setzen jedoch die Prozesschancen beim Bundeverwaltungsgericht nicht selten falsch ein. Die Freiplatzaktion Zürich hat in den letzten Monaten alleine fünf Verfahren von Asysuchenden aus dem Testzentrum beim Bundesverwaltungsgericht bestritten, in denen das Beschwerdeverfahren vom Bundesverwaltungsgericht nicht als zum voraus aussichtslos erachtet wurde. Solche Fehleinschätzungen dürfen nicht sein! Wetli sagt zudem, bei der Hälfte der im Tagi-Artikel erwähnten zehn Fälle hätte nicht die Rechtsvertretung des Testzentrums das Mandat niedergelegt, sondern die asylsuchende Person entschieden, eine externe Rechtsvertretung aufzusuchen. Er will damit darlegen, dass die Rechtsvertretung alles richtig gemacht habe. Er kann jedoch nicht erklären, weshalb es diese fünf Personen überhaupt als notwendig erachteten, eine externe Rechtsvertretung aufzusuchen. Vielleicht, weil sie von der Unabhängigkeit der Rechtsvertretung nicht überzeugt waren? 7. April, Samuel Häberli
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