FAQ - Leibniz Gemeinschaft

Häufig gestellte Fragen zum Leibniz-Mentoring
1) Müssen die vorgeschlagenen Mentoren/Mentorinnen Professoren sein?
Die vorgeschlagenen Mentoren/Mentorinnen müssen keine Professoren sein. Das hängt davon ab, was die Bewerberin von ihrem Mentor oder ihrer Mentorin erwartet. Sie sollten sich
aber deutlich in einer fortgeschritteneren Karrierephase befinden.
2) Müssen die Mentoren/Mentorinnen auch Mitglieder an Leibniz-Instituten sein?
Nein, eine Beschäftigung der Mentoren/Mentorinnen an einem Leibniz-Institut ist nicht erforderlich.
3) Müssen/Sollen sich die Mentoren/Mentorinnen vom direkten Vorgesetzten (Institutsdirektor)
unterscheiden?
In der Regel ja, um ein Abhängigkeitsverhältnis und eingeschliffene Hierarchien zwischen
Mentee und Mentor/in zu vermeiden. Ausnahmen sind jedoch möglich.
4) Dürfen die Mentoren/Mentorinnen aus einer anderen Fachrichtung kommen?
Ja.
5) Wer übernimmt die Reisekosten für die Mentoren/Mentorinnen zu den drei Mentoren-MenteeSeminaren (Auftakt/Halbzeit/Bilanz)?
Die Reise- und Übernachtungskosten für die Mentoren/Mentorinnen werden von der Leibniz-Gemeinschaft gemäß den Richtlinien und Wertobergrenzen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) übernommen.
6) Kann man eine Bewerbung auch auf Englisch einreichen?
Ja.
7) Kann die Bewerberin ihre Mentoren-/Mentorinnen-Auswahl später noch ändern?
Ja, der Mentor/die Mentorin, der/die später am Programm teilnimmt, muss nicht zwingend
eine der drei von der Bewerberin vorgeschlagenen Personen sein.
8) Wie ist die Bewerbung einzureichen? Müssen Bewerbungen per E-Mail eingereicht werden oder
ist dies auch auf dem Postweg möglich?
Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Form eines PDF-Dokuments per E-Mail unter der Adresse [email protected] einzureichen. Die Bewerbung muss spätestens bis zum 31.03. bei uns eingegangen sein.
9) Gibt es neben den angebotenen Seminarterminen noch weitere Verpflichtungen für Mentee und
Mentor/in?
Es gibt außerhalb der Seminare keine weiteren Verpflichtungen für Mentees und Mentoren/Mentorinnen. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass sich das jeweilige Tandem aus Mentee
und Mentor/in außerhalb der Veranstaltungen trifft oder gegenseitig zu Veranstaltungen einlädt.
10) Ist die Teilnahme an den Seminaren (Auftakt/Halbzeit/Bilanz) für die Mentoren/Mentorinnen
verpflichtend?
Beim Auftakt, dem Halbzeittreffen und der Bilanz ist die Anwesenheit des Mentors/der Mentorin äußerst wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend. An diesen Terminen werden nicht
nur für die Mentees, sondern auch für Mentoren/Mentorinnen spezielle Trainingsmodule
zum Thema Mentoring und Führungsalltag angeboten.
11) Kann man sich auch bewerben, wenn einem als Emmy-Noether-Geförderter von Seiten der DFG
bereits einige berufliche Weiterbildungskurse zur Verfügung stehen?
Das bleibt dem Ermessen der Bewerberin überlassen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass keine Terminkonflikte mit den Seminaren des Leibniz-Mentoring-Programms entstehen.
12) Ist es unbedingt erforderlich, drei Mentoren/Mentorinnen in der Bewerbung anzugeben oder
reicht es, wenn nur eine Person vorgeschlagen wird?
Es ist generell von Vorteil für die Bewerberin, wenn sie bei der MentorenInnensuche über eine gewisse Auswahl verfügt. Dies erlaubt es der Bewerberin, sich darüber klar zu werden,
was genau sie von einem Mentoren/einer Mentorin erwartet. Es ist jedoch nicht zwingend
erforderlich drei potentielle Mentoren/Mentorinnen anzugeben.
13) Wer trägt die Reise- und Übernachtungskosten für die Mentees. Gibt es dazu einen Etat innerhalb
der Leibniz-Gemeinschaft oder würden die Einrichtungen die Kosten aus ihren hausinternen Forschungspauschalen bezahlen?
Die Reise- und Übernachtungskosten der Mentees sind von ihren jeweiligen LeibnizInstituten zu übernehmen. Die Bewerberin hat dies jedoch bei Aufnahme in das Programm
mit Ihrem Institut zu klären. Das Institut bestätigt die Übernahme der Reisekosten durch Zusendung eines ausgefüllten und unterschriebenen Kostenübernahmeformulars. Die Zusendung einer Kostenübernahmeerklärung ist jedoch erst mit Aufnahme der Teilnehmerin in
das Programm erforderlich.
14) Steht das Programm auch nicht promovierten Wissenschaftlerinnen zur Verfügung?
Das Leibniz-Mentoring steht gegenwärtig nur Wissenschaftlerinnen mit Promotion offen, da
es sie auf die Übernahme von Führungsaufgaben und evtl. auch schon auf eine Berufung vorbereiten soll. Das Programm wird aber jährlich ausgeschrieben, so dass sich Interessierte
auch in den Folgejahren, nach Erwerb einer Promotion, noch immer auf eine Teilnahme bewerben können.
15) Soll das geforderte Referenzschreiben als Teil der Bewerbungsunterlagen übermittelt werden
oder separat durch den Vorgesetzen der Bewerberin an die genannte Mailadresse gesendet werden?
Generell gilt, dass das Referenzschreiben zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen
per E-Mail unter der Adresse [email protected] eingereicht werden soll.
Falls es jedoch erforderlich ist, kann das Referenzschreiben aber auch in einer separaten EMail z.B. durch den Vorgesetzten verschickt werden.
16) Sind beim Lebenslauf spezielle formale Kriterien oder eine Mindestseitenzahl erforderlich?
Es sollte sich um einen tabellarischen Lebenslauf handeln. Eine Mindestseitenzahl ist nicht
gefordert. Der Umfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Werdegang der Bewerberin.
17) Kann zusätzlich zum Motivationsschreiben auch ein klassisches Bewerbungsanschreiben mit der
Bewerbung eingereicht werden?
Ein zusätzliches Bewerbungsschreiben ist nicht erforderlich und hat auch keinen Einfluss auf
das weitere Auswahlverfahren. Die Bewerbung muss jedoch folgende Dokumente und Angaben enthalten:
 einen tabellarischen Lebenslauf
 eine Liste der fünf wichtigsten Publikationen der Bewerberin
 ein Motivationsschreiben (maximal 3.500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
 ein aktuelles Referenzschreiben.
18) An welche Adresse soll die Bewerbung geschickt werden?
Die Bewerbung ist an die Adresse [email protected] zu senden.
19) Wie aktuell muss das Referenzschreiben sein und welche Person sollte es sinnvollerweise ausstellen?
Das Referenzschreiben sollte inhaltlich nicht weiter als zwei Jahre zurückreichen. Es sollte
durch eine Person verfasst werden, die die Leistungen der Bewerberin mit der notwendigen
fachlichen Kompetenz beurteilen kann. Geeignet wäre z.B. ein promovierter Wissenschaftler,
der die Bewerberin und ihre Arbeit in der genannten Zeit betreut hat. Generell sollte es jedoch von einem Vorgesetzten verfasst werden (auch ehemalige Vorgesetzte sind hierbei
möglich).
20) Nach welchen Kriterien dürfen/sollen die Mentoren ausgesucht werden?
Die Bewerberin legt die Kriterien, nach denen sie ihre Auswahl trifft, selbst fest. Ihre Wahl
kann sowohl von fachlichen Überlegungen geleitet sein oder aber das Rollenvorbild der von
ihr bevorzugten Mentorin oder des entsprechenden Mentors in den Vordergrund stellen. Generell sollte es sich bei den genannten Personen aber um erfahrene, arrivierte Führungspersönlichkeiten handeln, auf deren Urteil und Meinung die Bewerberin vertraut. Um darüber
hinaus ein ungewolltes Abhängigkeitsverhältnis zwischen Mentee und Mentor/in zu vermeiden, sollte sie darauf achten, keine Mitarbeiter ihrer eigenen Leibniz-Einrichtung auszuwählen (in Ausnahmefällen kann jedoch auch dies gestattet werden).
21) Darf das Referenzschreiben auch später nachgereicht werden?
Das Referenzschreiben darf in einer separaten E-Mail zu einem späteren Zeitpunkt als die
Bewerbung eingereicht werden, wenn dies erforderlich sein sollte. Es muss jedoch bis zum
Ende der Bewerbungsfrist am 31.03. bei uns eingegangen sein.