Binninger Anzeiger 2 Nr. 41 Donnerstag, 19. November 2015 ÖFFNUNGSZEITEN AKTUELL AMTLICHE PUBLIKATIONEN DER GEMEINDE BINNINGEN Amtsblatt. – Das Amtsblatt des Kantons können Sie online einsehen unter: www.baselland.ch > Startseite > Amtsblatt. Oder es liegt am Empfang der Gemeinde bereit (Ansichtsexemplar). Binninger Anzeiger Donnerstag, 19. November 2015 Nr. 41 Gemeindeverwaltung Sammelruf für alle Abteilungen Telefon 061 425 51 51 Curt Goetz-Strasse 1 Montag Donnerstag Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr 9.30 bis 11.30 Uhr 13.30 bis 18.00 Uhr 9.30 bis 11.30 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Politik Weisung über die Neuwahl des Einwohnerrats vom 28. Februar 2016 «Das Restaurant ist und bleibt selbstverständlich offen» Die Berichterstattung zur letzten Einwohnerratssitzung und zur Volksabstimmung über den Verkauf des Binninger Schlosses hat in der Bevölkerung und bei den Gästen des Restaurants Schloss grosse Verunsicherung ausgelöst. Auch wenn das Binninger Parlament sich gegen eine Volksabstimmung zum heutigen Zeitpunkt ausgesprochen hat, sind in der Öffentlichkeit noch Fragen zu diesem Geschäft offen. Daher nimmt Gemeindepräsident Mike Keller Stellung zur Zukunft des Gebäudes und des Restaurants. Aktensichtung und Diskussion zum Schluss, dass, bevor Erhaltungsmassnahmen angegangen werden, die Frage der künftigen Trägerschaft und Nutzung des Binninger Schlosses zu klären sei. Der Einwohnerrat beauftragte darauf den Gemeinderat entsprechende Abklärungen vorzunehmen. Im Juni 2015 legte der Gemeinderat der Spezialkommission einen vertraulichen Bericht zum Stand seiner durchgeführten Abklärungen und Erhebungen vor. Der Gemeinderat vertrat darin die Meinung, dass es für den Gemeindehaushalt vorteilhaft wäre, wenn für das Schloss eine erweiterte oder alternative Trägerschaft gefunden werden könnte. Eine allfällige Gemeindepräsident Mike Keller nimmt Stellung zur Zukunft des Binninger Schlosses Schule Einblicke in den Schulalltag Am Dienstag, 24. November 2015 findet am Vormittag ein offizieller Besuchstag in allen Primarschul- und Kindergartenklassen statt. Obwohl die Schule immer für Erziehungsberechtigte offen steht, werden ergänzend die offiziellen Besuchstage durchgeführt. Die Schule freut sich, Sie an diesem Morgen von 8.00 bis 12.00 Uhr begrüssen zu dürfen. Damit der Schulbetrieb möglichst im normalen Rahmen ablaufen kann, bitten wir die Besucherinnen und Besucher folgende Punkte zu berücksichtigen: –Besuchen Sie wenn immer möglich ganze Lektionen und seien Sie am Anfang der Lektion im entsprechenden Zimmer. Genaue Angaben zu den Lektionen und den Unterrichtszeiten finden Sie auf den ausgehängten Stundenplänen vor den Schulzimmern. – Damit der Unterricht ohne zusätzliche Ablenkung auskommt, bitten wir Sie davon abzusehen, jüngere Geschwister in den Unterricht mitzubringen. – Intensive Gespräche mit den Lehrpersonen können in den knappen Pausen nicht qualitativ geführt werden. Ergreifen Sie daher die Gelegen- Welche alternativen Trägerschaften wären denkbar? Mit einem Engagement von privater Seite wäre die Errichtung einer Stiftung oder eines Fonds denkbar. Das Schloss könnte aber auch in eine Beteiligungsgesellschaft überführt werden, an welcher sich die Gemeinde entweder beteiligt oder bewusst auf eine Beteiligung verzichtet. Schliesslich könnte auch – mit gütiger Unterstützung eines Mäzens oder einer Mäzenin – am Status quo festgehalten werden. Könnte sich – wie bei anderen Schlössern im Baselbiet – nicht auch der Kanton engagieren? Dies haben wir bereits abgeklärt. Aufgrund der momentanen Finanzlage des Kantons Basel-Landschaft ist eine finanzielle Beteiligung durch den Kanton derzeit undenkbar und wohl auch mittelfristig aussichtslos. Im Falle einer alternativen Trägerschaft oder einer alternativen Nutzung: Was würde sich für die Binninger Einwohnerschaft ändern? Da das Areal und der Schlosspark in jedem Fall öffentlich zugänglich sind und bleiben, würde sich für unsere Bevölkerung nichts ändern. heit, einen Termin für ein späteres Gespräch abzumachen, falls dies ein Anliegen darstellt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihr Interesse an unserer Schule. Schulleitung und Schulrat Kindergarten und Primarschule Binningen Wie soll es nun mit dem Restaurations- und Hotel-Betrieb weitergehen? Der Gemeinderat bedauert es sehr, dass die Berichterstattung über den Entscheid des Einwohnerrats zur Frage einer Volksabstimmung bei den Gästen, aber auch bei den Mitarbeitenden des Restaurants und des Hotels grosse Verunsicherung ausgelöst hat. Wir sind als Für die Durchführung der auf den 28. Februar 2016 angesetzten Neuwahl der 40 Mitglieder des Einwohnerrats für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 gilt Folgendes: 1. Rechtsgrundlage 1.1. § 6 der Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999, 1.2. § 131 des kantonalen Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 28. Mai 1970, 1.3. kantonales Gesetz vom 7. September 1981 über die politischen Rechte, 1.4. kantonale Verordnung vom 17. Dezember 1991 zum Gesetz über die politischen Rechte. alternative Nutzung müsste dann im Kreis der künftigen Trägerschaft thematisiert werden. Leider brachten die bisher geführten Gespräche mit möglichen Partnern noch keine konkreten Ergebnisse. Vielmehr zeigte es sich, dass solche Verhandlungen Zeit brauchen und der Erfolg nicht vorab versprochen werden kann. Auch die rechtlichen Klärungen zu neuen Formen und Konstrukten sind noch in Bearbeitung. So kam die parlamentarische Spezialkommission zum Schluss, dass, bevor der Gemeinderat weitere Anstrengungen unternimmt, die Frage zu klären sei, ob das Binninger Stimmvolk überhaupt mit neuen Trägerschaften einverstanden wäre. So beantragte sie dem Einwohnerrat, eine Volksabstimmung anzusetzen. Wie beurteilen Sie die Zukunft des Binninger Schlosses? Gemäss der detaillierten Zustandsanalyse von 2013 ist das Schloss derzeit in einem guten Zustand. Damit besteht für die nächsten etwa drei Jahre kein Investitionsbedarf. Gewiss ist und bleibt das Schloss ein wichtiges historisches Bauwerk in unserem Dorf. Gleichzeitig stellt es aber eine grosse finanzielle Belastung für die Gemeinde Binningen dar. Da aus politischer Sicht keine gesetzliche Pflicht und somit kein zwingender Bedarf an einem Schloss besteht, ist es legitim, dass alternative Trägerschaften und Finanzierungsmodelle geprüft werden. Gemeindepolizei Ausserhalb der Öffnungszeiten über Polizei Basel-Landschaft, Stützpunkt Binningen: Telefon 061 553 43 17 Impressum Gemeindeseiten Verantwortlich für Text und Redaktion der amtlichen Publikationen (Seite 2 bis 3): Bernard Keller, Kommunikation Gemeinde Binningen Wahlen 2016 Schloss Binningen Herr Keller, wie kam der Einwohnerrat an seiner letzten Sitzung dazu, über eine Volksabstimmung über den Verkauf des Binninger Schlosses zu debattieren? Mike Keller: Der Gemeinderat hatte dem Einwohnerrat im August 2013 eine Übersicht über die in den kommenden Jahren anstehenden Erhaltungsmassnahmen am Binninger Schloss zur Kenntnisnahme unterbreitet. Aufgrund der gesamthaft ausgewiesenen Kosten von rund CHF 5,8 Mio. beschloss der Einwohnerrat, den Bericht zur Verifizierung in eine parlamentarische Spezialkommission zu überweisen. Diese Kommission kam nach einer ersten Ausserhalb der Öffnungszeiten: Termin nach Vereinbarung Gemeindepräsident Sprechstunden nach Voranmeldung 3 Der Gemeinderat hält fest, dass der Restaurationsbetrieb weitergeführt wird, bis eine neue Trägerschaft gefunden und politisch vollzogen ist. Verpächterin bestrebt, umgehend wieder Stabilität und Planungssicherheit für die Zukunft des Schlosses und für den Pächter als Vertragspartner zu erreichen. Das Restaurant und das Hotel sind und bleiben selbstverständlich weiterhin offen. Ob mit der Initialisierung einer möglichen neuen Trägerschaft eine alternative Nutzung des Schlosses angedacht wird, ist heute noch überhaupt nicht spruchreif und zudem auch nicht zwingend. Diese Frage muss abschliessend geklärt werden, bevor die Erhaltungsmassnahmen im Innern des Schlosses ausgelöst werden. Aufgrund des aktuellen Zustands haben wir noch ein paar Jahre Zeit. Die Gemeinde hat mit dem Schlosspächter einen Vertrag. Die darin vereinbarten Bestimmungen müssen gewahrt werden. Auch für die Gemeinde ist es von grosser Wichtigkeit, dass der Betrieb erfolgreich läuft, denn davon hängt die Pachtzinszahlung ab, welche wir für den Gebäudeunterhalt benötigen. Der Gemeinderat wird besorgt sein, bei einer allfälligen Veränderung der Rahmenbedingungen mit dem Schlosspächter eine für beide Seiten planbare und gütliche Lösung zu suchen. Hierbei wird er dem Umstand Rechnung tragen, dass der Pächter als Binninger Arbeitgeber laufende Verträge mit Angestellten und Lehrlingen hat und über Buchungen und Reservationen verfügt, die er für sein Business eingehen können muss. Wann kann man mit einem konkreten Vorschlag des Gemeinderats rechnen? Die denkbaren Trägerschaften und Finanzierungsmodelle sind bereits skizziert und die Gespräche laufen. Wir hoffen, dass wir im Sommer 2016 über einen Zwischenschritt informieren können. Interview: Bernard Keller 3. Listen 3.1. Die Listen werden gemäss Vereinbarung der beteiligten Parteien bzw. durch die Gemeindeverwaltung mit Ordnungsnummern versehen und im amtlichen Publikationsorgan Binninger Anzeiger veröffentlicht. 3.2. Die Gemeindeverwaltung lässt alle Parteilisten und einen leeren Wahlzettel (Freie Liste) sowie eine kurze Wahlanleitung drucken. 3.3. Die Gemeindeverwaltung stellt den Stimmberechtigten alle eingereichten Parteilisten, eine Freie Liste und die Wahlanleitung zusammen mit dem Stimmrechtsausweis (Stimmcouvert) bis 6. Februar 2016 zu. 4. Stimmberechtigung 4.1. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am 28. Februar 1998 oder früher geboren wurden und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sowie im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. 4.2. Eintragungen ins Stimmregister sind bis zum 5. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis 23. Februar 2016 vorzunehmen, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wahltag erfüllt sind. 5. Wählbarkeit Wählbar sind die Stimmberechtigten, die auf den Parteilisten gemäss Ziffer 3 vorgeschlagen sind. 6. Stimmabgabe 6.1. Das Stimmrecht wird am politischen Wohnsitz, d.h. am Ort der Eintragung ins Stimmregister ausgeübt. 6.2. Die persönliche Stimmabgabe durch den Stimmberechtigten erfolgt im Wahllokal der Gemeinde. Die Stimmabgabe ist durch mindestens 2 Mitglieder des Wahlbüros zu überwachen. Während der Stimmabgabe ist der Aufenthalt von Unbefugten im Wahllokal verboten. Das Wahlbüro ist verpflichtet, solche Personen wegzuweisen. 6.3. Die briefliche Stimmabgabe kann durch Abgabe der Stimmunterlagen bei der Gemeindeverwaltung oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Stimmrechtsausweis mit der eigenhändigen Unterschrift des Stimmberechtigten versehen ist. Das Stimmrecht-Couvert muss bis 17 Uhr des Vortages vor dem Wahltag in der Gemeindekanzlei eintreffen. 7. Ausmittlung, Protokoll 7.1. Die Ausmittlung der abgegebenen Wahlzettel (Listen) hat durch das Gemeindewahlbüro zu erfolgen. 7.2. Das Ergebnis der Ausmittlung ist in einem Protokoll festzustellen. 7.3. Ein Protokoll, die Ausmittlungsformulare und die verschlossenen Wahlzettel sind bis zur Erwahrung der Ergebnisse unter Verschluss zu halten. 7.4. Das Protokoll und die Ausmittlungsformulare sind in der Gemeinde zu archivieren. 8. Wahlergebnisse Die Wahlergebnisse werden durch das Wahlbüro aufgrund der Wahlprotokolle ermittelt, im Binninger Anzeiger veröffentlicht und dem Gemeinderat zur Erwahrung unterbreitet. Gemeindeverwaltung Weisung über die Neuwahl des Gemeinderats vom 28. Februar 2016 Für die Durchführung der auf den 28. Februar 2016 angesetzten Neuwahl der 7 Mitglieder des Gemeinderats für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 gilt Folgendes: Thierry Fischer, Chef de cuisine im Schloss Binningen seit Mai 2008 Wahlen 2016 Hinweis Versand Wahlempfehlungen für die Gemeinde- und Einwohnerratswahlen 2016 Die Gemeindeverwaltung organisiert für die Wahlen vom 28. Februar 2016 einen gemeinsamen Versand von Wahlempfehlungen. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Parteien, welche Wahlvorschläge einreichen. Die Parteien wurden darüber auch schriftlich informiert. Die Anmeldefrist läuft am 2. Wahlvorschläge 2.1. Bei der Gemeindeverwaltung können die Wahlvorschläge bis zum 62. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis 28. Dezember 2015, 17.00 Uhr, eingereicht werden. 2.2. Vorgeschlagen werden kann jede/r Stimmberechtigte. 2.3. Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder auf der Homepage der Gemeinde Binningen (www.binningen. ch) heruntergeladen werden. 2.4. Jeder Wahlvorschlag hat eine von den übrigen Wahlvorschlägen unterscheidbare Listenbezeichnung aufzuweisen. Er darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Anzahl Sitze zu wählen sind. Jede/r Vorgeschlagene ist mit dem Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, der Wohnadresse und dem Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in Binningen wohnhaften Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ein/e Stimmberechtigte/r kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und kann nach Einreichung des Wahlvorschlages seine/ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Die gleiche Kandidatin bzw. der gleiche Kandidat darf nur auf einem Wahlvorschlag aufgeführt sein. 2.5. Die Stimmberechtigten können die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner bei der Gemeindeverwaltung einsehen. 2.6. Die Gemeindeverwaltung prüft die Wahlvorschläge und fordert allenfalls die Erstunterzeichnerin bzw. den Erstunterzeichner zur Behebung von Mängeln bis zum 55. Tag vor dem Wahltag auf, d.h. bis 4. Januar 2016. Wird ein Mangel nicht fristgerecht behoben, ist der Wahlvorschlag ungültig. Betrifft der Mangel nur eine/n Vorgeschlagene/n, wird lediglich deren/ dessen Name gestrichen. Nach dem 48. Tag vor dem Wahltag, d.h. nach dem 11. Januar 2016 können die Wahlvorschläge nicht mehr geändert werden. 16. Dezember 2015 ab. Das Anmeldeformular kann bei den Einwohnerdiensten, Frau Marisa Imboden, Telefon 061 425 52 83, bezogen werden. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Einwohnerdienste gerne zur Verfügung. Gemeindeverwaltung 1. Allgemeines Für die Rechtsgrundlagen, die Stimmberechtigten, die Stimmabgabe, die Ausmittlung und das Protokoll gelten die Ziffern 1, 4, 6 und 7 der Weisung über die Neuwahl des Einwohnerrats vom 28. Februar 2016. 2. Wahlzettel 2.1. Die Gemeindeverwaltung lässt einen Wahlzettel mit einer kurzen Wahlanleitung drucken. 2.2. Die Gemeindeverwaltung wird diesen Wahlzettel und die Wahlanleitung zusammen mit dem Stimmrechtsausweis allen Stimmberechtigten bis 6. Februar 2016 zustellen. 3. Wählbarkeit Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Binningen. 4. Verfahren Die Wahl des Gemeinderats erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Die stille Wahl ist nicht möglich. Demgemäss sind auch keine Wahlvorschläge einzureichen. 5. Nachwahl 5.1. Führt die Neuwahl vom 28. Februar 2016 nicht zu einem abschliessenden Ergebnis, d.h. erreichen nicht 7 Wählbare das absolute Mehr, findet am 10. April 2016 die Nachwahl statt, bei der das relative Mehr gilt. 5.2. Für die Durchführung der Nachwahl gilt diese Weisung sinngemäss. Der von der Gemeindeverwaltung erstellte Wahlzettel ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis den Stimmberechtigten bis spätestens 31. März 2016 zuzustellen. 6. Wahlergebnis Das Wahlergebnis wird vom Wahlbüro aufgrund der Wahlprotokolle ermittelt, im Binninger Anzeiger veröffentlicht und der Geschäfts- und Rechnungsprü- fungskommission des Einwohnerrats zur Erwahrung unterbreitet. Gemeindeverwaltung Neuwahl des Gemeindepräsidiums am 5. Juni 2016 für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 Der Gemeinderat hat gemäss § 25 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte das Wahldatum auf den 5. Juni 2016 festgelegt. Er folgt damit der Terminempfehlung der Landeskanzlei. Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999 wird das Gemeindepräsidium nach dem Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren) gewählt. Eine stille Wahl des Gemeindepräsidiums ist möglich. Der Gemeinderat Übersicht der Wahltermine 2016 28. Februar 2016 Wahl Einwohnerrat und Gemeinderat sowie Bürgerrat 10. April 2016 Nachwahl Gemeinderat sowie Bürgerrat 5. Juni 2016 Wahl Gemeindepräsidium 26. Juni 2016 Nachwahl Gemeindepräsidium Neuwahlen des Gemeinderats und des Einwohnerrates am 28. Februar 2016 Wahl des Bürgerrates am 28. Februar 2016 für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 Der Gemeinderat hat gemäss § 25 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte das Wahldatum auf den 28. Februar 2016 festgelegt. Er folgt damit den Terminempfehlungen der Landeskanzlei. Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999 erfolgt die Wahl der 7 Mitglieder des Gemeinderats im Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren). Die stille Wahl ist ausgeschlossen. Die 40 Mitglieder des Einwohnerrats werden im Proporzwahlverfahren (Verhältniswahlverfahren) gewählt. Der Gemeinderat 1. Die Wahl des Bürgerrates der Bürgergemeinde Binningen für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 wird auf den 28. Februar 2016 angesetzt. Eingabefrist für die Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Binningen ist der 11. Januar 2016. 2. Eine allfällige Nachwahl wird auf den 10. April 2016 angesetzt. Bürgerrat Binningen Agenda Internationaler Tag der Freiwilligen Einladung zum Apéro um 18.30 Uhr im Ortsmuseum Binningen Der Gemeinderat von Binningen dankt allen freiwillig Tätigen herzlich für ihre Arbeit. Ehrenamtlich tätige Menschen gestalten zahlreiche Lebensbereiche in Binningen mit – innerhalb oder ausserhalb einer Organisation. Anlässlich des internationalen UNO-Tag der Freiwilligen vom 5. Dezember lädt der Gemeinderat alle freiwillig Tätigen aus Binningen am Freitag, 4. Dezember 2015 zum Apéro ins Ortsmuseum Binningen, Holeerain 20, von 18.30 bis 20.30 Uhr, ein. Mit diesem Anlass möchte er den freiwillig und ehrenamtlich Tätigen danken und ihre Leistung anerkennen. Gemeindepräsident Mike Keller wird Ihnen im Namen des Gemeinderats seinen Dank aussprechen. Nutzen Sie die Gelegenheit, andere Freiwillige unserer Gemeinde kennen zu lernen und bei einem Apéro Erfahrungen auszutauschen. Anmeldung Die Einladungen wurden versandt. Wir bitten Sie, sich bis 27. November 2015 anzumelden und uns die Anzahl Personen zu nennen, die Ihren Verein, Ihre Institution oder Organisation vertreten. Sie können sich telefonisch unter Tel. 061 425 52 12 oder per E-Mail anmelden: [email protected]. Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste und ein gemütliches Beisammensein. Der Gemeinderat Service public Friedhof St. Margarethen, Aufhebung von Gräbern Infolge Erreichung der reglementarischen Ruhezeit werden auf dem Friedhof St. Margarethen folgende Gräber per Ende Dezember 2015 aufgehoben: Nordteil Erdfamiliengrab C: 7/8, 15/16, 24/25, 28; Urnenfamiliengrab T: 12, 13 Südteil Erdreihengrab N – R: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18; Urnenreihengrab N – M: 68, 69, 70, 71, 72, 73, 75, 76, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 90, 91; Urnennische UH – 1: 2, Urnennische UH – 2: 10, 29, 32; Urnennische UH – 3: 10, 30, 34; Urnennische UH – 4: 17, 20, 23, 42; Urnennische UH – 5: 18, 36 Die Gräber müssen bis Ende Dezember 2015 abgeräumt sein. Erfolgt die Abräumung durch die Angehörigen nicht innert der angegebenen Frist, nimmt der Gemeinderat als Aufsichtsbehörde an, dass über die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine, Anpflanzungen etc. verfügt werden kann. Die Abräumung erfolgt kostenlos durch das Friedhofspersonal der Gemeinde. Der Gemeinderat Auskunft erhalten Sie bei der Friedhofsgärtnerei oder bei der Gemeinde Binningen, Tel. 061 425 53 11.
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