Das Restaurant ist und bleibt selbstverständlich offen

Binninger Anzeiger
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Nr. 41 Donnerstag, 19. November 2015
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DER GEMEINDE BINNINGEN
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Binninger Anzeiger
Donnerstag, 19. November 2015 Nr. 41
Gemeindeverwaltung
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9.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Politik
Weisung über die Neuwahl
des Einwohnerrats vom 28. Februar 2016
«Das Restaurant ist und bleibt selbstverständlich offen»
Die Berichterstattung zur letzten Einwohnerratssitzung und zur Volksabstimmung über den Verkauf des Binninger Schlosses hat
in der Bevölkerung und bei den Gästen des Restaurants Schloss grosse Verunsicherung ausgelöst. Auch wenn das Binninger Parlament
sich gegen eine Volksabstimmung zum heutigen Zeitpunkt ausgesprochen hat, sind in der Öffentlichkeit noch Fragen zu diesem Geschäft offen.
Daher nimmt Gemeindepräsident Mike Keller Stellung zur Zukunft des Gebäudes und des Restaurants.
Aktensichtung und Diskussion zum
Schluss, dass, bevor Erhaltungsmassnahmen angegangen werden, die Frage
der künftigen Trägerschaft und Nutzung des Binninger Schlosses zu klären
sei. Der Einwohnerrat beauftragte darauf den Gemeinderat entsprechende
Abklärungen vorzunehmen. Im Juni
2015 legte der Gemeinderat der Spezialkommission einen vertraulichen Bericht zum Stand seiner durchgeführten
Abklärungen und Erhebungen vor. Der
Gemeinderat vertrat darin die Meinung,
dass es für den Gemeindehaushalt vorteilhaft wäre, wenn für das Schloss eine
erweiterte oder alternative Trägerschaft
gefunden werden könnte. Eine allfällige
Gemeindepräsident Mike Keller nimmt Stellung zur Zukunft des Binninger Schlosses
Schule
Einblicke in den Schulalltag
Am Dienstag, 24. November 2015 findet am Vormittag
ein offizieller Besuchstag in allen Primarschul- und
Kindergartenklassen statt.
Obwohl die Schule immer für Erziehungsberechtigte offen steht, werden
ergänzend die offiziellen Besuchstage
durchgeführt.
Die Schule freut sich, Sie an diesem
Morgen von 8.00 bis 12.00 Uhr begrüssen zu dürfen. Damit der Schulbetrieb
möglichst im normalen Rahmen ablaufen kann, bitten wir die Besucherinnen
und Besucher folgende Punkte zu berücksichtigen:
–Besuchen Sie wenn immer möglich ganze Lektionen und seien Sie
am Anfang der Lektion im entsprechenden Zimmer. Genaue Angaben
zu den Lektionen und den Unterrichtszeiten finden Sie auf den ausgehängten Stundenplänen vor den
Schulzimmern.
– Damit der Unterricht ohne zusätzliche Ablenkung auskommt, bitten
wir Sie davon abzusehen, jüngere
Geschwister in den Unterricht mitzubringen.
– Intensive Gespräche mit den Lehrpersonen können in den knappen
Pausen nicht qualitativ geführt werden. Ergreifen Sie daher die Gelegen-
Welche alternativen
Trägerschaften wären denkbar?
Mit einem Engagement von privater
Seite wäre die Errichtung einer Stiftung
oder eines Fonds denkbar. Das Schloss
könnte aber auch in eine Beteiligungsgesellschaft überführt werden, an welcher sich die Gemeinde entweder beteiligt oder bewusst auf eine Beteiligung
verzichtet. Schliesslich könnte auch –
mit gütiger Unterstützung eines Mäzens
oder einer Mäzenin – am Status quo
festgehalten werden.
Könnte sich – wie bei anderen
Schlössern im Baselbiet – nicht auch
der Kanton engagieren?
Dies haben wir bereits abgeklärt. Aufgrund der momentanen Finanzlage des
Kantons Basel-Landschaft ist eine finanzielle Beteiligung durch den Kanton
derzeit undenkbar und wohl auch mittelfristig aussichtslos.
Im Falle einer alternativen Trägerschaft oder einer alternativen Nutzung: Was würde sich für die Binninger Einwohnerschaft ändern?
Da das Areal und der Schlosspark in jedem Fall öffentlich zugänglich sind und
bleiben, würde sich für unsere Bevölkerung nichts ändern.
heit, einen Termin für ein späteres
Gespräch abzumachen, falls dies ein
Anliegen darstellt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und
Ihr Interesse an unserer Schule.
Schulleitung und Schulrat Kindergarten
und Primarschule Binningen
Wie soll es nun mit dem Restaurations- und Hotel-Betrieb weitergehen?
Der Gemeinderat bedauert es sehr, dass
die Berichterstattung über den Entscheid des Einwohnerrats zur Frage einer Volksabstimmung bei den Gästen,
aber auch bei den Mitarbeitenden des
Restaurants und des Hotels grosse Verunsicherung ausgelöst hat. Wir sind als
Für die Durchführung der auf den 28.
Februar 2016 angesetzten Neuwahl der
40 Mitglieder des Einwohnerrats für die
Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30.
Juni 2020 gilt Folgendes:
1. Rechtsgrundlage
1.1. § 6 der Gemeindeordnung der
Gemeinde Binningen vom 23. August
1999,
1.2. § 131 des kantonalen Gesetzes
über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz)
vom 28. Mai 1970,
1.3. kantonales Gesetz vom 7. September 1981 über die politischen Rechte,
1.4. kantonale Verordnung vom 17.
Dezember 1991 zum Gesetz über die
politischen Rechte.
alternative Nutzung müsste dann im
Kreis der künftigen Trägerschaft thematisiert werden. Leider brachten die
bisher geführten Gespräche mit möglichen Partnern noch keine konkreten
Ergebnisse. Vielmehr zeigte es sich, dass
solche Verhandlungen Zeit brauchen
und der Erfolg nicht vorab versprochen
werden kann. Auch die rechtlichen
Klärungen zu neuen Formen und Konstrukten sind noch in Bearbeitung. So
kam die parlamentarische Spezialkommission zum Schluss, dass, bevor der
Gemeinderat weitere Anstrengungen
unternimmt, die Frage zu klären sei, ob
das Binninger Stimmvolk überhaupt
mit neuen Trägerschaften einverstanden
wäre. So beantragte sie dem Einwohnerrat, eine Volksabstimmung anzusetzen.
Wie beurteilen Sie die Zukunft
des Binninger Schlosses?
Gemäss der detaillierten Zustandsanalyse von 2013 ist das Schloss derzeit
in einem guten Zustand. Damit besteht
für die nächsten etwa drei Jahre kein Investitionsbedarf. Gewiss ist und bleibt
das Schloss ein wichtiges historisches
Bauwerk in unserem Dorf. Gleichzeitig
stellt es aber eine grosse finanzielle Belastung für die Gemeinde Binningen dar.
Da aus politischer Sicht keine gesetzliche Pflicht und somit kein zwingender
Bedarf an einem Schloss besteht, ist es
legitim, dass alternative Trägerschaften
und Finanzierungsmodelle geprüft werden.
Gemeindepolizei
Ausserhalb der Öffnungszeiten über
Polizei Basel-Landschaft, Stützpunkt
Binningen: Telefon 061 553 43 17
Impressum Gemeindeseiten
Verantwortlich für Text und Redaktion
der amtlichen Publikationen
(Seite 2 bis 3): Bernard Keller,
Kommunikation Gemeinde Binningen
Wahlen 2016
Schloss Binningen
Herr Keller, wie kam der Einwohnerrat an seiner letzten Sitzung dazu,
über eine Volksabstimmung über den
Verkauf des Binninger Schlosses zu
debattieren?
Mike Keller: Der Gemeinderat hatte
dem Einwohnerrat im August 2013 eine
Übersicht über die in den kommenden Jahren anstehenden Erhaltungsmassnahmen am Binninger Schloss zur
Kenntnisnahme unterbreitet. Aufgrund
der gesamthaft ausgewiesenen Kosten
von rund CHF 5,8 Mio. beschloss der
Einwohnerrat, den Bericht zur Verifizierung in eine parlamentarische Spezialkommission zu überweisen. Diese
Kommission kam nach einer ersten
Ausserhalb der Öffnungszeiten:
Termin nach Vereinbarung
Gemeindepräsident
Sprechstunden nach Voranmeldung
3
Der Gemeinderat hält fest, dass der Restaurationsbetrieb weitergeführt wird, bis eine
neue Trägerschaft gefunden und politisch vollzogen ist.
Verpächterin bestrebt, umgehend wieder Stabilität und Planungssicherheit
für die Zukunft des Schlosses und für
den Pächter als Vertragspartner zu erreichen. Das Restaurant und das Hotel
sind und bleiben selbstverständlich weiterhin offen. Ob mit der Initialisierung
einer möglichen neuen Trägerschaft
eine alternative Nutzung des Schlosses
angedacht wird, ist heute noch überhaupt nicht spruchreif und zudem auch
nicht zwingend. Diese Frage muss abschliessend geklärt werden, bevor die
Erhaltungsmassnahmen im Innern des
Schlosses ausgelöst werden. Aufgrund
des aktuellen Zustands haben wir noch
ein paar Jahre Zeit.
Die Gemeinde hat mit dem Schlosspächter einen Vertrag. Die darin vereinbarten Bestimmungen müssen gewahrt werden. Auch für die Gemeinde
ist es von grosser Wichtigkeit, dass der
Betrieb erfolgreich läuft, denn davon
hängt die Pachtzinszahlung ab, welche
wir für den Gebäudeunterhalt benötigen.
Der Gemeinderat wird besorgt sein,
bei einer allfälligen Veränderung der
Rahmenbedingungen mit dem Schlosspächter eine für beide Seiten planbare
und gütliche Lösung zu suchen. Hierbei wird er dem Umstand Rechnung
tragen, dass der Pächter als Binninger
Arbeitgeber laufende Verträge mit Angestellten und Lehrlingen hat und über
Buchungen und Reservationen verfügt,
die er für sein Business eingehen können muss.
Wann kann man mit einem konkreten
Vorschlag des Gemeinderats rechnen?
Die denkbaren Trägerschaften und Finanzierungsmodelle sind bereits skizziert und die Gespräche laufen. Wir
hoffen, dass wir im Sommer 2016 über
einen Zwischenschritt informieren können. Interview: Bernard Keller
3. Listen
3.1. Die Listen werden gemäss Vereinbarung der beteiligten Parteien bzw.
durch die Gemeindeverwaltung mit
Ordnungsnummern versehen und im
amtlichen Publikationsorgan Binninger
Anzeiger veröffentlicht.
3.2. Die Gemeindeverwaltung lässt
alle Parteilisten und einen leeren Wahlzettel (Freie Liste) sowie eine kurze
Wahlanleitung drucken.
3.3. Die Gemeindeverwaltung stellt
den Stimmberechtigten alle eingereichten Parteilisten, eine Freie Liste und
die Wahlanleitung zusammen mit dem
Stimmrechtsausweis (Stimmcouvert)
bis 6. Februar 2016 zu.
4. Stimmberechtigung
4.1. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am 28. Februar 1998 oder früher geboren wurden
und nicht wegen Geisteskrankheit oder
Geistesschwäche entmündigt sowie im
Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind.
4.2. Eintragungen ins Stimmregister
sind bis zum 5. Tag vor dem Wahltag,
d.h. bis 23. Februar 2016 vorzunehmen, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wahltag
erfüllt sind.
5. Wählbarkeit
Wählbar sind die Stimmberechtigten,
die auf den Parteilisten gemäss Ziffer 3
vorgeschlagen sind.
6. Stimmabgabe
6.1. Das Stimmrecht wird am politischen Wohnsitz, d.h. am Ort der Eintragung ins Stimmregister ausgeübt.
6.2. Die persönliche Stimmabgabe
durch den Stimmberechtigten erfolgt im
Wahllokal der Gemeinde. Die Stimmabgabe ist durch mindestens 2 Mitglieder des Wahlbüros zu überwachen.
Während der Stimmabgabe ist der Aufenthalt von Unbefugten im Wahllokal
verboten. Das Wahlbüro ist verpflichtet,
solche Personen wegzuweisen.
6.3. Die briefliche Stimmabgabe
kann durch Abgabe der Stimmunterlagen bei der Gemeindeverwaltung oder
durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Die briefliche Stimmabgabe ist nur
gültig, wenn der Stimmrechtsausweis
mit der eigenhändigen Unterschrift des
Stimmberechtigten versehen ist. Das
Stimmrecht-Couvert muss bis 17 Uhr
des Vortages vor dem Wahltag in der
Gemeindekanzlei eintreffen.
7. Ausmittlung, Protokoll
7.1. Die Ausmittlung der abgegebenen
Wahlzettel (Listen) hat durch das Gemeindewahlbüro zu erfolgen.
7.2. Das Ergebnis der Ausmittlung
ist in einem Protokoll festzustellen.
7.3. Ein Protokoll, die Ausmittlungsformulare und die verschlossenen Wahlzettel sind bis zur Erwahrung der Ergebnisse unter Verschluss zu halten.
7.4. Das Protokoll und die Ausmittlungsformulare sind in der Gemeinde
zu archivieren.
8. Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden durch das
Wahlbüro aufgrund der Wahlprotokolle
ermittelt, im Binninger Anzeiger veröffentlicht und dem Gemeinderat zur Erwahrung unterbreitet.
Gemeindeverwaltung
Weisung über die Neuwahl
des Gemeinderats vom 28. Februar 2016
Für die Durchführung der auf den 28.
Februar 2016 angesetzten Neuwahl der
7 Mitglieder des Gemeinderats für die
Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30.
Juni 2020 gilt Folgendes:
Thierry Fischer, Chef de cuisine im Schloss
Binningen seit Mai 2008
Wahlen 2016
Hinweis Versand Wahlempfehlungen
für die Gemeinde- und
Einwohnerratswahlen 2016
Die Gemeindeverwaltung organisiert für die Wahlen vom 28. Februar
2016 einen gemeinsamen Versand von
Wahlempfehlungen. Zur Teilnahme
berechtigt sind alle Parteien, welche
Wahlvorschläge einreichen. Die Parteien wurden darüber auch schriftlich
informiert. Die Anmeldefrist läuft am
2. Wahlvorschläge
2.1. Bei der Gemeindeverwaltung können die Wahlvorschläge bis zum 62. Tag
vor dem Wahltag, d.h. bis 28. Dezember
2015, 17.00 Uhr, eingereicht werden.
2.2. Vorgeschlagen werden kann
jede/r Stimmberechtigte.
2.3. Wahlvorschlagsformulare können bei der Gemeindeverwaltung angefordert oder auf der Homepage der
Gemeinde Binningen (www.binningen.
ch) heruntergeladen werden.
2.4. Jeder Wahlvorschlag hat eine
von den übrigen Wahlvorschlägen unterscheidbare Listenbezeichnung aufzuweisen. Er darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Anzahl Sitze zu
wählen sind.
Jede/r Vorgeschlagene ist mit dem Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Beruf bzw.
Tätigkeit, der Wohnadresse und dem Heimatort zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag
muss die unterschriftliche Zustimmung
der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur
enthalten. Die Zustimmung kann nicht
zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag
muss von mindestens 15 in Binningen
wohnhaften Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ein/e Stimmberechtigte/r
kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und kann nach Einreichung des Wahlvorschlages seine/ihre Unterschrift nicht
zurückziehen. Die gleiche Kandidatin bzw.
der gleiche Kandidat darf nur auf einem
Wahlvorschlag aufgeführt sein.
2.5. Die Stimmberechtigten können
die Wahlvorschläge und die Namen der
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner
bei der Gemeindeverwaltung einsehen.
2.6. Die Gemeindeverwaltung prüft
die Wahlvorschläge und fordert allenfalls die Erstunterzeichnerin bzw. den
Erstunterzeichner zur Behebung von
Mängeln bis zum 55. Tag vor dem
Wahltag auf, d.h. bis 4. Januar 2016.
Wird ein Mangel nicht fristgerecht
behoben, ist der Wahlvorschlag ungültig. Betrifft der Mangel nur eine/n
Vorgeschlagene/n, wird lediglich deren/
dessen Name gestrichen. Nach dem 48.
Tag vor dem Wahltag, d.h. nach dem
11. Januar 2016 können die Wahlvorschläge nicht mehr geändert werden.
16. Dezember 2015 ab. Das Anmeldeformular kann bei den Einwohnerdiensten, Frau Marisa Imboden, Telefon 061 425 52 83, bezogen werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die
Mitarbeiterinnen
der
Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung
1. Allgemeines
Für die Rechtsgrundlagen, die Stimmberechtigten, die Stimmabgabe, die
Ausmittlung und das Protokoll gelten
die Ziffern 1, 4, 6 und 7 der Weisung
über die Neuwahl des Einwohnerrats
vom 28. Februar 2016.
2. Wahlzettel
2.1. Die Gemeindeverwaltung lässt einen Wahlzettel mit einer kurzen Wahlanleitung drucken.
2.2. Die Gemeindeverwaltung wird diesen Wahlzettel und die Wahlanleitung
zusammen mit dem Stimmrechtsausweis allen Stimmberechtigten bis 6. Februar 2016 zustellen.
3. Wählbarkeit
Wählbar sind alle Stimmberechtigten
der Gemeinde Binningen.
4. Verfahren
Die Wahl des Gemeinderats erfolgt nach
dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz).
Die stille Wahl ist nicht möglich. Demgemäss sind auch keine Wahlvorschläge
einzureichen.
5. Nachwahl
5.1. Führt die Neuwahl vom 28. Februar 2016 nicht zu einem abschliessenden
Ergebnis, d.h. erreichen nicht 7 Wählbare das absolute Mehr, findet am 10.
April 2016 die Nachwahl statt, bei der
das relative Mehr gilt.
5.2. Für die Durchführung der Nachwahl gilt diese Weisung sinngemäss.
Der von der Gemeindeverwaltung erstellte Wahlzettel ist zusammen mit
dem Stimmrechtsausweis den Stimmberechtigten bis spätestens 31. März 2016
zuzustellen.
6. Wahlergebnis
Das Wahlergebnis wird vom Wahlbüro
aufgrund der Wahlprotokolle ermittelt,
im Binninger Anzeiger veröffentlicht
und der Geschäfts- und Rechnungsprü-
fungskommission des Einwohnerrats
zur Erwahrung unterbreitet.
Gemeindeverwaltung
Neuwahl des
Gemeindepräsidiums
am 5. Juni 2016
für die Amtsperiode vom 1.
Juli 2016 bis 30. Juni 2020
Der Gemeinderat hat gemäss § 25 Abs.
2 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte das Wahldatum auf den
5. Juni 2016 festgelegt. Er folgt damit der
Terminempfehlung der Landeskanzlei.
Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999
wird das Gemeindepräsidium nach dem
Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren) gewählt. Eine stille Wahl des
Gemeindepräsidiums ist möglich.
Der Gemeinderat
Übersicht der Wahltermine 2016
28. Februar 2016
Wahl Einwohnerrat und Gemeinderat sowie Bürgerrat
10. April 2016
Nachwahl Gemeinderat sowie Bürgerrat
5. Juni 2016
Wahl Gemeindepräsidium
26. Juni 2016
Nachwahl Gemeindepräsidium
Neuwahlen
des Gemeinderats und
des Einwohnerrates
am 28. Februar 2016
Wahl des Bürgerrates
am 28. Februar 2016
für die Amtsperiode
vom 1. Juli 2016 bis
30. Juni 2020
für die Amtsperiode vom 1.
Juli 2016 bis 30. Juni 2020
Der Gemeinderat hat gemäss § 25 Abs.
2 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte das Wahldatum auf den
28. Februar 2016 festgelegt. Er folgt
damit den Terminempfehlungen der
Landeskanzlei.
Gemäss Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August
1999 erfolgt die Wahl der 7 Mitglieder
des Gemeinderats im Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren). Die
stille Wahl ist ausgeschlossen.
Die 40 Mitglieder des Einwohnerrats werden im Proporzwahlverfahren
(Verhältniswahlverfahren) gewählt.
Der Gemeinderat
1. Die Wahl des Bürgerrates der Bürgergemeinde Binningen für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni
2020 wird auf den 28. Februar 2016
angesetzt.
Eingabefrist für die Wahlvorschläge
bei der Gemeindeverwaltung Binningen
ist der 11. Januar 2016.
2. Eine allfällige Nachwahl wird auf
den 10. April 2016 angesetzt.
Bürgerrat Binningen
Agenda
Internationaler Tag der Freiwilligen
Einladung zum Apéro um 18.30 Uhr
im Ortsmuseum Binningen
Der Gemeinderat von Binningen dankt
allen freiwillig Tätigen herzlich für ihre
Arbeit. Ehrenamtlich tätige Menschen gestalten zahlreiche Lebensbereiche in Binningen mit – innerhalb oder ausserhalb
einer Organisation.
Anlässlich des internationalen UNO-Tag
der Freiwilligen vom 5. Dezember lädt
der Gemeinderat alle freiwillig Tätigen
aus Binningen am Freitag, 4. Dezember
2015 zum Apéro ins Ortsmuseum Binningen, Holeerain 20, von 18.30 bis 20.30
Uhr, ein. Mit diesem Anlass möchte er
den freiwillig und ehrenamtlich Tätigen
danken und ihre Leistung anerkennen.
Gemeindepräsident Mike Keller wird Ihnen im Namen des Gemeinderats seinen
Dank aussprechen. Nutzen Sie die Gelegenheit, andere Freiwillige unserer Gemeinde kennen zu lernen und bei einem
Apéro Erfahrungen auszutauschen.
Anmeldung
Die Einladungen wurden versandt. Wir
bitten Sie, sich bis 27. November 2015 anzumelden und uns die Anzahl Personen
zu nennen, die Ihren Verein, Ihre Institution oder Organisation vertreten. Sie
können sich telefonisch unter Tel. 061
425 52 12 oder per E-Mail anmelden:
[email protected].
Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste
und ein gemütliches Beisammensein.
Der Gemeinderat
Service public
Friedhof St. Margarethen, Aufhebung von Gräbern
Infolge Erreichung der reglementarischen Ruhezeit werden auf dem Friedhof St. Margarethen folgende Gräber
per Ende Dezember 2015 aufgehoben:
Nordteil
Erdfamiliengrab C: 7/8, 15/16, 24/25,
28; Urnenfamiliengrab T: 12, 13
Südteil
Erdreihengrab N – R: 1, 2, 3, 4, 5, 6,
7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18;
Urnenreihengrab N – M: 68, 69, 70,
71, 72, 73, 75, 76, 78, 79, 80, 81, 82,
83, 84, 85, 86, 87, 88, 90, 91; Urnennische UH – 1: 2, Urnennische UH –
2: 10, 29, 32; Urnennische UH – 3:
10, 30, 34; Urnennische UH – 4: 17,
20, 23, 42; Urnennische UH – 5: 18,
36
Die Gräber müssen bis Ende Dezember 2015 abgeräumt sein. Erfolgt
die Abräumung durch die Angehörigen nicht innert der angegebenen
Frist, nimmt der Gemeinderat als Aufsichtsbehörde an, dass über die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine,
Anpflanzungen etc. verfügt werden
kann. Die Abräumung erfolgt kostenlos durch das Friedhofspersonal der
Gemeinde.
Der Gemeinderat
Auskunft erhalten Sie bei der Friedhofsgärtnerei oder bei der Gemeinde Binningen, Tel. 061 425 53 11.