2. Erinnerung

2. Erinnerung
Mitgliedsbeitrag 2016 + Sozialbeitrag 2015
Die Bezahlung des verpflichtenden Mitgliedsbeitrages steht, wie immer, am Anfang eines Kalenderjahres ins Haus. Das erste Zahlungsziel (29. Februar 2016) wurde dankenswerterweise
von weit über 100 KollegInnen eingehalten. Leider gibt es aber immer noch einige säumige
KollegInnen, deren Mitgliedsbeitrag 2016 noch nicht auf unserem Konto eingelangt ist. Ich
möchte daher nochmals alle Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, den entsprechenden
Betrag auf unser Konto bei der Dornbirner Sparkasse einzuzahlen
– das 2. und gemäß §6 Abs. c unserer Statuten letzte Zahlungsziel ist 31. März 2016!
Der Mitgliedsbeitrag 2016
Euro 70,- für alle aktiven SchiedsrichterInnen, SchiedsrichterassistentInnen und Beobachter
Euro 40,- für alle passiven Mitglieder
und der Sozialbeitrag (50 Cent pro Einsatz im abgelaufenen Jahr 2015) können auf
nachfolgendes Konto:
Dornbirner Sparkasse Bank AG
BIC: DOSPAT2D
IBAN: AT40 2060 2000 0019 0116
Lautend auf: Vorarlberger Fußballverband - Schiedsrichterkollegium
mit dem Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag 2016“ und/oder „Sozialbeitrag 2015“ eingezahlt werden!
Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind
nur
alle Ehrenmitglieder und Ehrenobmänner!
Die Einzahlung kann entweder mit Zahlschein aber natürlich auch z.B. über Online-Banking
erfolgen.
Mit dem verpflichtenden Mitgliedsbeitrag, der übrigens seit nunmehr schon 7 Jahren unverändert ist, leistet jeder von euch einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung
der Aufgaben und Aktivitäten des Kollegiums.
Eine Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages bedeutet natürlich
auch, dass ein Aufstieg nicht möglich ist, da der oder die Betreffende ja nicht mehr Mitglied des Kollegiums ist!
Der Obmann des VSK