2. Erinnerung Mitgliedsbeitrag 2016 + Sozialbeitrag 2015 Die Bezahlung des verpflichtenden Mitgliedsbeitrages steht, wie immer, am Anfang eines Kalenderjahres ins Haus. Das erste Zahlungsziel (29. Februar 2016) wurde dankenswerterweise von weit über 100 KollegInnen eingehalten. Leider gibt es aber immer noch einige säumige KollegInnen, deren Mitgliedsbeitrag 2016 noch nicht auf unserem Konto eingelangt ist. Ich möchte daher nochmals alle Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, den entsprechenden Betrag auf unser Konto bei der Dornbirner Sparkasse einzuzahlen – das 2. und gemäß §6 Abs. c unserer Statuten letzte Zahlungsziel ist 31. März 2016! Der Mitgliedsbeitrag 2016 Euro 70,- für alle aktiven SchiedsrichterInnen, SchiedsrichterassistentInnen und Beobachter Euro 40,- für alle passiven Mitglieder und der Sozialbeitrag (50 Cent pro Einsatz im abgelaufenen Jahr 2015) können auf nachfolgendes Konto: Dornbirner Sparkasse Bank AG BIC: DOSPAT2D IBAN: AT40 2060 2000 0019 0116 Lautend auf: Vorarlberger Fußballverband - Schiedsrichterkollegium mit dem Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag 2016“ und/oder „Sozialbeitrag 2015“ eingezahlt werden! Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind nur alle Ehrenmitglieder und Ehrenobmänner! Die Einzahlung kann entweder mit Zahlschein aber natürlich auch z.B. über Online-Banking erfolgen. Mit dem verpflichtenden Mitgliedsbeitrag, der übrigens seit nunmehr schon 7 Jahren unverändert ist, leistet jeder von euch einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Aufgaben und Aktivitäten des Kollegiums. Eine Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages bedeutet natürlich auch, dass ein Aufstieg nicht möglich ist, da der oder die Betreffende ja nicht mehr Mitglied des Kollegiums ist! Der Obmann des VSK
© Copyright 2025 ExpyDoc