Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren

Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren
Die breite Akzeptanz in der Bevölkerung entspricht jedoch noch nicht der gesetzlichen
Realität in Österreich. Im Wesentlichen werden immer 5 Argumente gegen mehr Rechte
für die Mountainbiker angeführt.
Folgend sollen diese 5 Argumente analysiert werden. Damit wollen wir eine Basis für eine
faire Diskussion schaffen.
Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren. Trotzdem gelingt es
immer wieder, die berechtigten Bedürfnisse dieser erholungsuchenden Radfahrer als
Ansinnen einer kleinen Randgruppe darzustellen. Dies ist leicht möglich, da die
SportlerInnen bislang keine Lobby hinter sich gehabt haben.
Mit upmove, als Interessenvertretung, scheint sich dies nun nach beinahe 40 Jahren
Bergradln zu ändern.
Es gilt das Image dieser umweltfreundlichen Freizeitsportart richtig darzustellen und das
Radfahren auf Forststraßen und Wegen zu legalisieren. Alle MountainbikerInnen sind
aufgerufen dabei mit zu machen!
Mehr als 800.000 österreichische Pedalritter sind im Wald und dem darüber liegenden
Bergland anzutreffen.
Dass Begegnungen im Wald, vor allem mit Grundeigentümern, Jägern und Förstern, nicht
immer friktionsfrei sind, liegt an den unterschiedlichen Interessen. Die momentane
gesetzliche Lage, die das Radfahren auf Forststraßen und Wegen verbietet, bevorzugt
hier die Grundeigentümer, Jäger und Förster.
Argumente gegen die Freigabe von Forststraßen und Wegen für das Mountainbiken gibt
es anscheinend viele, die folgenden Fünf werden aber immer wieder verwendet:
Mountainbiken
• ist ein Haftungsproblem für den Wegehalter / Grundeigentümer
• enteignet den Grundeigentümer
• ist eine Gefahr für Wildtiere und verursacht Wildverbiss
• zerstört Forststraßen und Wege
• gefährdet Wanderer
Diese Vorwände werden von den Interessenvertretungen der oben angeführten Gruppen
schon über Jahrhunderte gegen jegliche Bewegung im Wald und dem darüberliegenden
Bergland verbreitet. Waren es einst die Bauern, später die Wanderer, so sind es jetzt die
erholungsuchenden BergradlerInnen die man mit diesen Vorwänden aus dem Wald
verbannen will.
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Wie sieht es nun aber wirklich aus, ist Mountainbiken tatsächlich so, oder ist das Bild doch
nur ein falsches Paradigma?
Es liegt an uns BergradlerInnen dieses Bild zurecht zu rücken. Dies kann auf vielfache
Weise stattfinden. Wenn wir uns alle sachlich mit diesen Argumenten auseinander setzen und
diese entsprechend kommunizieren, wenn wir uns der gleichen Sprache bedienen, so wie
dies starke Lobbies eben auch tun, wird sich das Image des Mountainbiken langsam ins
rechte Licht rücken lassen.
Natürlich bewegen wir uns in der freien Natur gemäß unseren Fair-Play-Regeln immer
nachrangig gegenüber allen anderen im Wald.
Wir fahren außerdem nur auf Forststraßen und Wegen und hinterlassen möglichst keine
Spuren.
Wir sollten aber auch die verbreiteten Gegenargumente nicht mehr länger hinnehmen und
entsprechend im privaten als auch öffentlichen Bereich Stellung nehmen. Anbei ein paar
Anregungen wie man diese Unwahrheiten entkräften kann.
Haftung:
Die momentane gesetzliche Lage würde eine etwaige Haftung dem Mountainbiker
gegenüber nur bei vorsätzlichen Handlungen begründen.
Fallen stellen… Dies kann niemals haftungsbefreiend sein.
Genau diese Haftungssituation, nämlich keine, wollen wir MountainbikerInnen auch nach
Öffnung der Forststraßen und Wanderwege für Radfahrer.
Auszug aus die „Die Rechtslage für Grundeigentümer“
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Hintergrund: Mountainbiken ist in Österreich gemäß Forstgesetz 1975 verboten und
bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers bzw. des Erhalters der Forststraße. Radeln
auf Forststraßen und Wegen ist somit rechts- und widmungswidrig. Gleichzeitig sind alle
Forststraßen, mittlerweile auch viele Wege, mit Fahrverbotstafeln gekennzeichnet.
Dadurch ist diese Unerlaubtheit Jedermann erkennbar und es gilt in dieser Kombination
eine etwaige Haftung des Grundeigentümers nur bei vorsätzlichen Handlungen.
Selbst das Lebensministerium und die Landwirtschaftskammer schreiben dies auf Ihren
eigenen Internetseiten. In der Öffentlichkeit behaupten deren Vertreter meist das
Gegenteil.
Die Haftung ist bei der von Seiten der Grundeigentümer propagierten vertraglichen
Lösung in Verbindung mit Entgelt am höchsten.
Wir von upmove treten für eine Erweiterung des Betretungsrechtes zu Erholungszwecken
gemäß Forstgesetz 1975, §33 auf eigenes Risiko ein. Dies würde aus
haftungstechnischer Sicht keinen Nachteil für den Grundeigentümer bewirken.
Enteignung:
Wir respektieren das Eigentum, niemand will das Eigentum Wald annektieren. Es geht nur
um eine Ausweitung des existierenden Betretungsrechtes. In der momentanen
gesetzlichen Situation sind erholungsuchende Radfahrer vom Betretungsrecht des Waldes
ausgeschlossen. - Dies gilt es zu reparieren.
Die Beanspruchung des Eigentums Wald ist gleich, egal ob ich zu Fuß oder mit dem Rad
unterwegs bin. Die Nutzung des Waldes zu Erholungszwecken ist ohne Zweifel zu dulden.
Hintergrund: Das Eigentum Wald muss historisch betrachtet werden. Wer zuerst kommt,
dem steht das „Eigentum“ zu. Geht es nach der Meinung des einstigen Adels, so waren
Kaiser und Könige die Ersten. Das okkupierte Gebiet wurde in weiterer Folge oft Adeligen
mit „besonderen Verdiensten“ übertragen.
Beispiel: Kaiser Ferdinand II. belehnte Ernesto Montecuccoli 1624 mit der Herrschaft
Hohenegg, die der protestantischen Familie der Enkel im Zuge der Maßnahmen der
katholischen Gegenreformation entzogen worden war. (Quelle: http://www.montecuccoli.at/
geschichte.htm).
Ähnlich, historisch gesehen aber wesentlich später, kam auch das sogenannte Ödland,
also alles über der Baumgrenze, auf ähnliche Art ins Eigentum.
Lange Zeit war das Ödland für alle unheimlich und wurde nicht betreten.
Spätestens mit Beginn des Alpinismus änderte sich diese Anschauung jedoch. Auch hier
ging das Land wieder durch das erste Betreten in Eigentum von Großgrundbesitzern über,
war doch der Zugang zum Ödland nur über den Wald, der ohnehin schon in deren
Eigentum stand, möglich.
Aus dieser Perspektive kann man die Angst so mancher Großgrundbesitzer vielleicht
verstehen, sind sie selbst doch oft durch Enteignung an diesen Besitz gelangt.
Aber kein Mensch will ihnen heute mehr etwas wegnehmen. Das Recht auf Erholung im
Wald jedoch lassen wir uns nicht mehr nehmen.
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Mit dem Forstgesetz 1975 ist das Eigentum Wald in unserer jüngeren Vergangenheit in
diesem Sinne geregelt worden: Der Wald hat neben der Nutzwirkung viele andere wichtige
Aufgaben für das Wohlbefinden aller Menschen zu erfüllen.
Im Wesentlichen sind dies die:
• Schutzfunktion
• Wohlfahrtsfunktion
• Erholungsfunktion
Gerade letztere soll künftig auch das Radfahren auf Forststraßen und Wegen beinhalten!
Der Wald ist somit mit einer hohen Sozialbindung behaftet, er gehört allen
ÖsterreicherInnen. Dem Eigentümer steht es zu, den wirtschaftlichen Nutzen aus der
Holzgewinnung zu erzielen. Das steht außer Frage, genauso aber auch die wesentlichen
oben angeführten Funktionen des Waldes für alle. Wenn man bedenkt, dass ca. 50 % der
österreichischen Staatsfläche aus Wald besteht, und weitere ca. 20 % aus dem sogn.
Ödland, dann kann man sich vorstellen, was es bedeuten würde, wenn wir Österreicher
von 70% unserer Staatsfläche ausgeschlossen wären.
In Bayern hat man dies schon sehr früh erkannt. Dort wurde bereits 1946 in einem
Verfassungsgesetz der Zugang zu den Naturschönheiten, das Betreten des Waldes
Jedermann zugesichert. Davon mit umfasst ist natürlich auch das Radfahren.
Das Eigentum Wald ist schon heute nicht mit dem Eigentum einer Agrarfläche oder gar
dem Garten eines Wohnhauses gleichzusetzen. Nicht nur die wesentlichen oben
angeführten Funktionen des Waldes schränken das Eigentum Wald zu Gunsten der
Allgemeinheit ein. Außerdem darf/muss auf Wald und Agrarflächen gejagt werden. Im
Garten natürlich nicht. Von wem gejagt wird, können sich Großgrundeigentümer mit
einer zusammenhängenden Grundstücksfläche von mindestens 125 ha aussuchen, und
auch den kommerziellen Nutzen daraus ziehen. Alle kleinen Waldbesitzer, die Masse der
145.000 österreichischen Waldbauern, muss die Jagd mit all seinen Konsequenzen und
Schäden über sich ergehen lassen.
Was ist im Vergleich dazu das Radfahren auf Forststraßen und Wegen im Wald?
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Gefahr für Wildtiere
Wir erholungsuchenden Mountainbiker fahren ausschließlich auf Straßen und Wegen.
Daran haben sich die Wildtiere gewöhnt und zeigen uns gegenüber kein besonderes
Fluchtverhalten.
Hintergrund: Wildtiere (jagdbares Wild) haben sich das Fluchtverhalten angelernt.
Verantwortlich dafür ist im Wesentlichen die traditionelle Jagd selbst. Dies wird durch
mehrere Studien belegt.
„An der Furcht vor dem Menschen ist in vielen Fällen die Jagd in ausschlaggebender Weise
beteiligt. Die verbreitete Meinung jedenfalls, dass Wildtiere von Natur aus menschenscheu seien ist
keinesfalls zutreffend.“ 1)
Das angelernte Fluchtverhalten legen Wildtiere in jagdfreien Gebieten, beispielsweise
einer Nationalpark-Kernzone, innerhalb von wenigen Monaten wieder ab. Ist dies der Fall,
zeigen Reh und Hirsch gegenüber Menschen kein ausgeprägtes Fluchtverhalten mehr.
Natürlich bleibt eine gewisse Menschenscheu vorhanden (=Wildtiere), aber
Wildbeobachtung wäre dann für Jedermann wieder möglich.
Dies ist selbst in den einschlägigen Jagdmagazinen längst bekannt und publiziert.
Erholung-suchende stellen mit Sicherheit keine Gefahr für Wildtiere dar.
Solange man sich auf Straßen und Wegen im Wald bewegt, fühlt sich das Wild kaum
gestört. Eine Wildbeunruhigung durch Mountainbiker ist somit nicht das Thema. Wir fahren
nicht abseits von Wegen.
Folgend kann auch der Wildverbiss nicht dem Erholungsuchenden in die Schuhe
geschoben werden, auch das hängt unmittelbar mit der Jagd zusammen. Wenn Wildtiere
in der Nähe von Fütterungen oder im Waldrandbereich, während sie zum Äsen ausziehen,
erlegt werden, ziehen sich diese immer mehr in der Wald zurück und setzen dort vor allem
dem Jungwald zu. Der Wildbestand ist überdies permanent im Steigen, alleine in Tirol hat
sich der Rotwildbestand von 1990 bis 2010 verdoppelt.
Zerstörung von Forststraßen und Wegen
Auf Wegen findet eine gewisse Abnutzung durch Wanderer und natürlich auch durch
Radfahrer statt. Diese ist übrigens laut Studien sehr ähnlich.
Wir MountainbikerInnen fahren niemals abseits von Wegen und bemühen uns die
Abnutzung möglichst gering zu halten.
Hintergrund: Heute nutzen Wege im
Wald und im Gebirge fast ausschließlich
Erholungsuchende.
Die Entstehung vieler dieser Wege hatte oft profanere Gründe wie Kirchenwege,
Schulwege, Bergwerkswege, Almwege oder im alpinen Bereich Saumwege... Diese Wege
sind oft heute noch erkennbare Zeugnisse alter Handwerkskunst, geschaffen um schwere
Lasten mit Tragtieren und Gespannen möglichst kräfteschonend über weite Strecken und
große Höhenunterschiede zu befördern.
Diese Wege gilt es zu erhalten. Da wäre aber vor allem die Forstwirtschaft gefordert.
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Im Wesentlichen sind es aber die alpinen Vereine die ausgewiesene Wanderwege warten
und in Stand halten. Wir Radfahrer unterstützen hier gerne. Andere Wege die durch die
bloße Benutzung entstanden sind und keinen „Wegehalter“ haben werden auch weiterhin
durch die bloße Benutzung durch WanderInnen und MountainbikerInnen erhalten, wie dies
über mehrere Dekaden schon gehandhabt wurde.
Die durch Wege beanspruchte Fläche ist im Vergleich zur Gesamtfläche des Waldes oder
des darüber liegenden Ödlandes vernachlässigbar gering.
Selbst wenn auf Wegen eine gewisse Beanspruchung stattfindet, kann man deshalb aus
Umweltschutzgründen die Nutzung dieser Wege durch Wanderer und Mountainbiker nicht
in Frage stellen.
Während Mountainbiker einen Weg bergauffahrend etwas mehr beanspruchen als
Wanderer ist dies bergab umgekehrt.
„Das durchschnittliche mechanische Einwirkungspotential eines defensiv fahrenden
Mountainbikers auf Wegeoberflächen entspricht etwa dem eines Fußgängers.“ 2)
Dass Forststraßen durch das Radfahren (nach unseren Fair-Play-Regeln!) nicht
beansprucht werden ist ohnehin Jedermann klar und steht außer Streit.
Gefahr für Wanderer
Genau wie Wanderer sind auch wir Erholungsuchende und setzen alles daran, dass dies
auch ein gemeinsames Erlebnis bleibt.
Wir bewegen uns gemäß den Fair Play Regeln nachrangig gegenüber allen anderen
Nutzungsgruppen.
Hintergrund: Für viele Wanderer ist die Begegnung mit uns Mountainbiker nach 30
Jahren immer noch etwas Ungewohntes. Wir sind aber ebenfalls Erholungsuchende wie
eben Wanderer oder Skitourengeher.
Einziger Unterschied: Statt Stöcken oder Skiern nutzen wir das Fahrrad.
In jedem Fall bewegen wir uns nachrangig und lassen Wanderern gerne den Vortritt.
Warum soll bei uns in Österreich die gemeinsame Benutzung nicht auch funktionieren. In
unseren Nachbarländern ist dies selbstverständlich.
Wenn sich Wanderer durch Radfahrer im Wald gestört fühlen, dann vielleicht auf
Forststraßen, wo eine höhere Geschwindigkeit möglich ist.
Hier muss auf beiden Seiten noch ein Lernprozess stattfinden. Auf Seiten der Radfahrer,
dass auf Fußgeher noch mehr Rücksicht genommen wird. Auf Seiten des Fußgehers eben
auch eine Toleranz und Gewöhnung: An ein Auto welches mit größerer Geschwindigkeit
einen halben Meter an einem vorbeifährt, hat man sich durch den täglichen Umgang
gewöhnt.
Sobald wir Mountainbiker auch vom Betretungsrecht des Waldes mit umfasst sind, findet
ein Aufeinandertreffen auf gleicher Augenhöhe statt. Alleine dieser Umstand wird
potentielle Konflikte meist gar nicht erst aufkommen lassen.
Für beide Gruppen macht es jedoch auch Sinn, wenn in urbanen oder touristisch
genützten Bereichen stark frequentierte Fußwege für Radfahrer gesperrt werden. Daran
halten wir uns gerne.
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Der Rest der Wege soll allerdings allen zur Verfügung stehen.
Eine Studie von meinungsraum.at hat Wanderer befragt was sie im Wald stört. 80 % der
Wanderer gaben an, kein Problem mit Radfahren im Wald zu haben. Bei den unter 50
jährigen waren dies sogar 91%. Es liegt nun sicher auch an den Radfahrern selbst,
diejenigen die Radfahrer noch mit Sorge betrachten durch Vorbildwirkung zu überzeugen.
Anlagen:
• Marktstudie Wanderer / Mountainbiker, meinungsraum.at
• Auswirkungen von Freizeitaktivitäten und Jagd auf Wildtiere, Bertram GEORGII
• Mountainbike und Umwelt, Thomas Wöhrstein
Anmerkung: Die Anlagen stehen auf Grund der Größe als Download zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf
die entsprechende Anlage.
Verweise:
1) Auswirkungen von Freizeitaktivitäten und Jagd auf Wildtiere, Bertram GEORGII, Seite 39
2) Mountainbike und Umwelt, Thomas Wöhrstein, 6.5.1.2. Zusammenfassung, Bewertung und Diskussion,
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