Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren Die breite Akzeptanz in der Bevölkerung entspricht jedoch noch nicht der gesetzlichen Realität in Österreich. Im Wesentlichen werden immer 5 Argumente gegen mehr Rechte für die Mountainbiker angeführt. Folgend sollen diese 5 Argumente analysiert werden. Damit wollen wir eine Basis für eine faire Diskussion schaffen. Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren. Trotzdem gelingt es immer wieder, die berechtigten Bedürfnisse dieser erholungsuchenden Radfahrer als Ansinnen einer kleinen Randgruppe darzustellen. Dies ist leicht möglich, da die SportlerInnen bislang keine Lobby hinter sich gehabt haben. Mit upmove, als Interessenvertretung, scheint sich dies nun nach beinahe 40 Jahren Bergradln zu ändern. Es gilt das Image dieser umweltfreundlichen Freizeitsportart richtig darzustellen und das Radfahren auf Forststraßen und Wegen zu legalisieren. Alle MountainbikerInnen sind aufgerufen dabei mit zu machen! Mehr als 800.000 österreichische Pedalritter sind im Wald und dem darüber liegenden Bergland anzutreffen. Dass Begegnungen im Wald, vor allem mit Grundeigentümern, Jägern und Förstern, nicht immer friktionsfrei sind, liegt an den unterschiedlichen Interessen. Die momentane gesetzliche Lage, die das Radfahren auf Forststraßen und Wegen verbietet, bevorzugt hier die Grundeigentümer, Jäger und Förster. Argumente gegen die Freigabe von Forststraßen und Wegen für das Mountainbiken gibt es anscheinend viele, die folgenden Fünf werden aber immer wieder verwendet: Mountainbiken • ist ein Haftungsproblem für den Wegehalter / Grundeigentümer • enteignet den Grundeigentümer • ist eine Gefahr für Wildtiere und verursacht Wildverbiss • zerstört Forststraßen und Wege • gefährdet Wanderer Diese Vorwände werden von den Interessenvertretungen der oben angeführten Gruppen schon über Jahrhunderte gegen jegliche Bewegung im Wald und dem darüberliegenden Bergland verbreitet. Waren es einst die Bauern, später die Wanderer, so sind es jetzt die erholungsuchenden BergradlerInnen die man mit diesen Vorwänden aus dem Wald verbannen will. Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren V2 Juni 2015 Seite !1 von 7 ! Wie sieht es nun aber wirklich aus, ist Mountainbiken tatsächlich so, oder ist das Bild doch nur ein falsches Paradigma? Es liegt an uns BergradlerInnen dieses Bild zurecht zu rücken. Dies kann auf vielfache Weise stattfinden. Wenn wir uns alle sachlich mit diesen Argumenten auseinander setzen und diese entsprechend kommunizieren, wenn wir uns der gleichen Sprache bedienen, so wie dies starke Lobbies eben auch tun, wird sich das Image des Mountainbiken langsam ins rechte Licht rücken lassen. Natürlich bewegen wir uns in der freien Natur gemäß unseren Fair-Play-Regeln immer nachrangig gegenüber allen anderen im Wald. Wir fahren außerdem nur auf Forststraßen und Wegen und hinterlassen möglichst keine Spuren. Wir sollten aber auch die verbreiteten Gegenargumente nicht mehr länger hinnehmen und entsprechend im privaten als auch öffentlichen Bereich Stellung nehmen. Anbei ein paar Anregungen wie man diese Unwahrheiten entkräften kann. Haftung: Die momentane gesetzliche Lage würde eine etwaige Haftung dem Mountainbiker gegenüber nur bei vorsätzlichen Handlungen begründen. Fallen stellen… Dies kann niemals haftungsbefreiend sein. Genau diese Haftungssituation, nämlich keine, wollen wir MountainbikerInnen auch nach Öffnung der Forststraßen und Wanderwege für Radfahrer. Auszug aus die „Die Rechtslage für Grundeigentümer“ Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren V2 Juni 2015 Seite !2 von 7 ! Hintergrund: Mountainbiken ist in Österreich gemäß Forstgesetz 1975 verboten und bedarf der Zustimmung des Grundeigentümers bzw. des Erhalters der Forststraße. Radeln auf Forststraßen und Wegen ist somit rechts- und widmungswidrig. Gleichzeitig sind alle Forststraßen, mittlerweile auch viele Wege, mit Fahrverbotstafeln gekennzeichnet. Dadurch ist diese Unerlaubtheit Jedermann erkennbar und es gilt in dieser Kombination eine etwaige Haftung des Grundeigentümers nur bei vorsätzlichen Handlungen. Selbst das Lebensministerium und die Landwirtschaftskammer schreiben dies auf Ihren eigenen Internetseiten. In der Öffentlichkeit behaupten deren Vertreter meist das Gegenteil. Die Haftung ist bei der von Seiten der Grundeigentümer propagierten vertraglichen Lösung in Verbindung mit Entgelt am höchsten. Wir von upmove treten für eine Erweiterung des Betretungsrechtes zu Erholungszwecken gemäß Forstgesetz 1975, §33 auf eigenes Risiko ein. Dies würde aus haftungstechnischer Sicht keinen Nachteil für den Grundeigentümer bewirken. Enteignung: Wir respektieren das Eigentum, niemand will das Eigentum Wald annektieren. Es geht nur um eine Ausweitung des existierenden Betretungsrechtes. In der momentanen gesetzlichen Situation sind erholungsuchende Radfahrer vom Betretungsrecht des Waldes ausgeschlossen. - Dies gilt es zu reparieren. Die Beanspruchung des Eigentums Wald ist gleich, egal ob ich zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs bin. Die Nutzung des Waldes zu Erholungszwecken ist ohne Zweifel zu dulden. Hintergrund: Das Eigentum Wald muss historisch betrachtet werden. Wer zuerst kommt, dem steht das „Eigentum“ zu. Geht es nach der Meinung des einstigen Adels, so waren Kaiser und Könige die Ersten. Das okkupierte Gebiet wurde in weiterer Folge oft Adeligen mit „besonderen Verdiensten“ übertragen. Beispiel: Kaiser Ferdinand II. belehnte Ernesto Montecuccoli 1624 mit der Herrschaft Hohenegg, die der protestantischen Familie der Enkel im Zuge der Maßnahmen der katholischen Gegenreformation entzogen worden war. (Quelle: http://www.montecuccoli.at/ geschichte.htm). Ähnlich, historisch gesehen aber wesentlich später, kam auch das sogenannte Ödland, also alles über der Baumgrenze, auf ähnliche Art ins Eigentum. Lange Zeit war das Ödland für alle unheimlich und wurde nicht betreten. Spätestens mit Beginn des Alpinismus änderte sich diese Anschauung jedoch. Auch hier ging das Land wieder durch das erste Betreten in Eigentum von Großgrundbesitzern über, war doch der Zugang zum Ödland nur über den Wald, der ohnehin schon in deren Eigentum stand, möglich. Aus dieser Perspektive kann man die Angst so mancher Großgrundbesitzer vielleicht verstehen, sind sie selbst doch oft durch Enteignung an diesen Besitz gelangt. Aber kein Mensch will ihnen heute mehr etwas wegnehmen. Das Recht auf Erholung im Wald jedoch lassen wir uns nicht mehr nehmen. Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren V2 Juni 2015 Seite !3 von 7 ! Mit dem Forstgesetz 1975 ist das Eigentum Wald in unserer jüngeren Vergangenheit in diesem Sinne geregelt worden: Der Wald hat neben der Nutzwirkung viele andere wichtige Aufgaben für das Wohlbefinden aller Menschen zu erfüllen. Im Wesentlichen sind dies die: • Schutzfunktion • Wohlfahrtsfunktion • Erholungsfunktion Gerade letztere soll künftig auch das Radfahren auf Forststraßen und Wegen beinhalten! Der Wald ist somit mit einer hohen Sozialbindung behaftet, er gehört allen ÖsterreicherInnen. Dem Eigentümer steht es zu, den wirtschaftlichen Nutzen aus der Holzgewinnung zu erzielen. Das steht außer Frage, genauso aber auch die wesentlichen oben angeführten Funktionen des Waldes für alle. Wenn man bedenkt, dass ca. 50 % der österreichischen Staatsfläche aus Wald besteht, und weitere ca. 20 % aus dem sogn. Ödland, dann kann man sich vorstellen, was es bedeuten würde, wenn wir Österreicher von 70% unserer Staatsfläche ausgeschlossen wären. In Bayern hat man dies schon sehr früh erkannt. Dort wurde bereits 1946 in einem Verfassungsgesetz der Zugang zu den Naturschönheiten, das Betreten des Waldes Jedermann zugesichert. Davon mit umfasst ist natürlich auch das Radfahren. Das Eigentum Wald ist schon heute nicht mit dem Eigentum einer Agrarfläche oder gar dem Garten eines Wohnhauses gleichzusetzen. Nicht nur die wesentlichen oben angeführten Funktionen des Waldes schränken das Eigentum Wald zu Gunsten der Allgemeinheit ein. Außerdem darf/muss auf Wald und Agrarflächen gejagt werden. Im Garten natürlich nicht. Von wem gejagt wird, können sich Großgrundeigentümer mit einer zusammenhängenden Grundstücksfläche von mindestens 125 ha aussuchen, und auch den kommerziellen Nutzen daraus ziehen. Alle kleinen Waldbesitzer, die Masse der 145.000 österreichischen Waldbauern, muss die Jagd mit all seinen Konsequenzen und Schäden über sich ergehen lassen. Was ist im Vergleich dazu das Radfahren auf Forststraßen und Wegen im Wald? Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren V2 Juni 2015 Seite !4 von 7 ! Gefahr für Wildtiere Wir erholungsuchenden Mountainbiker fahren ausschließlich auf Straßen und Wegen. Daran haben sich die Wildtiere gewöhnt und zeigen uns gegenüber kein besonderes Fluchtverhalten. Hintergrund: Wildtiere (jagdbares Wild) haben sich das Fluchtverhalten angelernt. Verantwortlich dafür ist im Wesentlichen die traditionelle Jagd selbst. Dies wird durch mehrere Studien belegt. „An der Furcht vor dem Menschen ist in vielen Fällen die Jagd in ausschlaggebender Weise beteiligt. Die verbreitete Meinung jedenfalls, dass Wildtiere von Natur aus menschenscheu seien ist keinesfalls zutreffend.“ 1) Das angelernte Fluchtverhalten legen Wildtiere in jagdfreien Gebieten, beispielsweise einer Nationalpark-Kernzone, innerhalb von wenigen Monaten wieder ab. Ist dies der Fall, zeigen Reh und Hirsch gegenüber Menschen kein ausgeprägtes Fluchtverhalten mehr. Natürlich bleibt eine gewisse Menschenscheu vorhanden (=Wildtiere), aber Wildbeobachtung wäre dann für Jedermann wieder möglich. Dies ist selbst in den einschlägigen Jagdmagazinen längst bekannt und publiziert. Erholung-suchende stellen mit Sicherheit keine Gefahr für Wildtiere dar. Solange man sich auf Straßen und Wegen im Wald bewegt, fühlt sich das Wild kaum gestört. Eine Wildbeunruhigung durch Mountainbiker ist somit nicht das Thema. Wir fahren nicht abseits von Wegen. Folgend kann auch der Wildverbiss nicht dem Erholungsuchenden in die Schuhe geschoben werden, auch das hängt unmittelbar mit der Jagd zusammen. Wenn Wildtiere in der Nähe von Fütterungen oder im Waldrandbereich, während sie zum Äsen ausziehen, erlegt werden, ziehen sich diese immer mehr in der Wald zurück und setzen dort vor allem dem Jungwald zu. Der Wildbestand ist überdies permanent im Steigen, alleine in Tirol hat sich der Rotwildbestand von 1990 bis 2010 verdoppelt. Zerstörung von Forststraßen und Wegen Auf Wegen findet eine gewisse Abnutzung durch Wanderer und natürlich auch durch Radfahrer statt. Diese ist übrigens laut Studien sehr ähnlich. Wir MountainbikerInnen fahren niemals abseits von Wegen und bemühen uns die Abnutzung möglichst gering zu halten. Hintergrund: Heute nutzen Wege im Wald und im Gebirge fast ausschließlich Erholungsuchende. Die Entstehung vieler dieser Wege hatte oft profanere Gründe wie Kirchenwege, Schulwege, Bergwerkswege, Almwege oder im alpinen Bereich Saumwege... Diese Wege sind oft heute noch erkennbare Zeugnisse alter Handwerkskunst, geschaffen um schwere Lasten mit Tragtieren und Gespannen möglichst kräfteschonend über weite Strecken und große Höhenunterschiede zu befördern. Diese Wege gilt es zu erhalten. Da wäre aber vor allem die Forstwirtschaft gefordert. Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren V2 Juni 2015 Seite !5 von 7 ! Im Wesentlichen sind es aber die alpinen Vereine die ausgewiesene Wanderwege warten und in Stand halten. Wir Radfahrer unterstützen hier gerne. Andere Wege die durch die bloße Benutzung entstanden sind und keinen „Wegehalter“ haben werden auch weiterhin durch die bloße Benutzung durch WanderInnen und MountainbikerInnen erhalten, wie dies über mehrere Dekaden schon gehandhabt wurde. Die durch Wege beanspruchte Fläche ist im Vergleich zur Gesamtfläche des Waldes oder des darüber liegenden Ödlandes vernachlässigbar gering. Selbst wenn auf Wegen eine gewisse Beanspruchung stattfindet, kann man deshalb aus Umweltschutzgründen die Nutzung dieser Wege durch Wanderer und Mountainbiker nicht in Frage stellen. Während Mountainbiker einen Weg bergauffahrend etwas mehr beanspruchen als Wanderer ist dies bergab umgekehrt. „Das durchschnittliche mechanische Einwirkungspotential eines defensiv fahrenden Mountainbikers auf Wegeoberflächen entspricht etwa dem eines Fußgängers.“ 2) Dass Forststraßen durch das Radfahren (nach unseren Fair-Play-Regeln!) nicht beansprucht werden ist ohnehin Jedermann klar und steht außer Streit. Gefahr für Wanderer Genau wie Wanderer sind auch wir Erholungsuchende und setzen alles daran, dass dies auch ein gemeinsames Erlebnis bleibt. Wir bewegen uns gemäß den Fair Play Regeln nachrangig gegenüber allen anderen Nutzungsgruppen. Hintergrund: Für viele Wanderer ist die Begegnung mit uns Mountainbiker nach 30 Jahren immer noch etwas Ungewohntes. Wir sind aber ebenfalls Erholungsuchende wie eben Wanderer oder Skitourengeher. Einziger Unterschied: Statt Stöcken oder Skiern nutzen wir das Fahrrad. In jedem Fall bewegen wir uns nachrangig und lassen Wanderern gerne den Vortritt. Warum soll bei uns in Österreich die gemeinsame Benutzung nicht auch funktionieren. In unseren Nachbarländern ist dies selbstverständlich. Wenn sich Wanderer durch Radfahrer im Wald gestört fühlen, dann vielleicht auf Forststraßen, wo eine höhere Geschwindigkeit möglich ist. Hier muss auf beiden Seiten noch ein Lernprozess stattfinden. Auf Seiten der Radfahrer, dass auf Fußgeher noch mehr Rücksicht genommen wird. Auf Seiten des Fußgehers eben auch eine Toleranz und Gewöhnung: An ein Auto welches mit größerer Geschwindigkeit einen halben Meter an einem vorbeifährt, hat man sich durch den täglichen Umgang gewöhnt. Sobald wir Mountainbiker auch vom Betretungsrecht des Waldes mit umfasst sind, findet ein Aufeinandertreffen auf gleicher Augenhöhe statt. Alleine dieser Umstand wird potentielle Konflikte meist gar nicht erst aufkommen lassen. Für beide Gruppen macht es jedoch auch Sinn, wenn in urbanen oder touristisch genützten Bereichen stark frequentierte Fußwege für Radfahrer gesperrt werden. Daran halten wir uns gerne. Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren V2 Juni 2015 Seite !6 von 7 ! Der Rest der Wege soll allerdings allen zur Verfügung stehen. Eine Studie von meinungsraum.at hat Wanderer befragt was sie im Wald stört. 80 % der Wanderer gaben an, kein Problem mit Radfahren im Wald zu haben. Bei den unter 50 jährigen waren dies sogar 91%. Es liegt nun sicher auch an den Radfahrern selbst, diejenigen die Radfahrer noch mit Sorge betrachten durch Vorbildwirkung zu überzeugen. Anlagen: • Marktstudie Wanderer / Mountainbiker, meinungsraum.at • Auswirkungen von Freizeitaktivitäten und Jagd auf Wildtiere, Bertram GEORGII • Mountainbike und Umwelt, Thomas Wöhrstein Anmerkung: Die Anlagen stehen auf Grund der Größe als Download zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf die entsprechende Anlage. Verweise: 1) Auswirkungen von Freizeitaktivitäten und Jagd auf Wildtiere, Bertram GEORGII, Seite 39 2) Mountainbike und Umwelt, Thomas Wöhrstein, 6.5.1.2. Zusammenfassung, Bewertung und Diskussion, Seite 143 Mountainbiken ist im Alpenraum längst ein Breitensport wie Skifahren V2 Juni 2015 Seite !7 von 7 !
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