pdfs Inter-Steuern KOH1 2015 V_1 Lokales Speichern Importieren von Formulardaten FinanzOnline, unser Service für Sie! An das Finanzamt 2015 >> Eingangsvermerk Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden. Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen. Abgabenkontonummer Finanzamtsnummer - Steuernummer NAME DER STEUERZAHLERIN/DES STEUERZAHLERS BZW. FIRMENBEZEICHNUNG (BLOCKSCHRIFT) ? ? Erklärung über die Kohleabgabe für 2015 Zutreffendes bitte ankreuzen! Anschrift Telefonnummer Telefaxnummer 1. Gelieferte und verbrauchte Menge an Kohle kg 2. Befreiung gemäß § 3 Z 1 befreit (Kokserzeugung) kg 3. Bemessungsgrundlage kg Berechnung der Kohleabgabe in Euro Bemessungsgrundlage kg x 0,05 Euro Euro Davon bereits entrichtet www.bmf.gv.at Somit verbleiben als Gutschrift zur Nachzahlung Euro Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung). WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer) D Datum, Unterschrift KOH 1-PDF-2015 Bundesministerium für Finanzen KOH 1, Seite 1, Version vom 30.07.2015 << Erläuterungen zur Kohleabgabe Der Kohleabgabe unterliegen • die Lieferung von Kohle im Steuergebiet, ausgenommen die Lieferung an Kohlehändler zur Weiterlieferung, • der Verbrauch von Kohle durch KohlehändlerInnen oder KohleerzeugerInnen und der Verbrauch von selbst in das Steuergebiet verbrachter Kohle im Steuergebiet. Steuergebiet ist das Bundesgebiet, ausgenommen das Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz in Tirol und Mittelberg in Vorarlberg. << Wer ist AbgabenschuldnerIn der Kohleabgabe? • Bei Lieferung von Kohle – die-/derjenige, die/der liefert. • Bei Verbrauch von Kohle durch KohlehändlerInnen oder KohleerzeugerInnen – die-/derjenige, die/der die Kohle verbraucht. Steuerbefreiungen Von der Abgabe sind befreit: •Kohle, soweit sie zur Erzeugung von Koks verwendet wird (§ 3 Abs. 1 Z 1) •Kohle, soweit sie zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird im Wege der Vergütung an den Empfänger (§ 3 Abs. 1 Z 2) mittels Formular KOH 3 •Kohle, die nicht zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen oder als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen verwendet wird im Wege der Vergütung an den Verwender (§ 3 Abs. 1 Z 3) mittels Formular KOH 3 << Bemessungsgrundlage und Steuersatz Bemessungsgrundlage ist die gelieferte/verbrauchte Menge an Kohle in kg. • Die Abgabe beträgt 5 Cent je kg. << Wann und wo ist die Steuererklärung einzubringen? Bringen Sie bitte die Jahreserklärung bis zum 31. März des Folgejahres bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt ein. Nur vom Finanzamt auszufüllen! Zutreffendes bitte ankreuzen! Team Keine Abweichung gegenüber gebuchter Kohleabgabe. Abweichung gegenüber gebuchter Kohleabgabe; Bescheid (Vordruck KOH 2) ausgefertigt. Selbstberechnung unrichtig; Bescheid (Vordruck KOH 2) ausgefertigt. Bearbeiter(in) Datum, Handzeichen KOH 1, Seite 2, Version vom 30.07.2015
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