amtsblatt - Landkreis Harburg

AMTSBLATT
für den Landkreis Harburg
44. Jahrgang
Ausgegeben in Winsen (Luhe)
Bekanntmachung
vom
Inhalt
am 18.06.2015
Landkreis Harburg
Öffentliche Zustellung des Schriftstückes vom 22.05.2015 für Herrn Günther Karl
· Ludwig, Neu Wulmstorf
11 .06.2015 Öffentliche Zustellung des Schriftstückes vom 11 .06.2015 für Herrn Remo Rehne,
Winsen (Luhe)
16.06.2015 Jugendhilfeausschuss
Nr. 25
Seite
09.06.2015
12.06.2015
12.06.2015
Gemeinde Salzhausen
Bebauungsplan Nr. 6 „Auf den Hauen Süd", 2. Änderung
Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung
Bitte beachten Sie:
Diese Ausgabe des Amtsblattes finden Sie auch im Internet auf folgender Internetseite:
http://www.landkreis-harbu rg .de/bekanntmachungen
Herausgeber:
Redaktion und Vertrieb:
Erscheinungsweise:
Landkr eis Harburg, Der Landrat, Postfach 14 40, 21414 Winsen (Luhe)
• 04171 693-212 181 [email protected]
Wöchentlich oder nach Bedarf
497
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501
503
-497 -
Landkr~~iHar~urg
Öffentliche Zustellung
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Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt
(§ 1O Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches
Verwa ltu ngszustel 1ungsgesetz).
Datum des Schriftstücks:
22.05.2015
Aktenzeichen:
20.5- 26127884
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Herr Günther Karl Ludwig, Masurenweg 20, 21629 Neu Wulmstorf
Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen
Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle einsehen oder abholen:
Behörde
Landkreis Harburg, der Landrat
Abt./ Betrieb/ Stabsstelle
Abt.20 Kreiskasse
Anschrift (ggf. Gebäude):
Gebäude A , Schlossplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Zimmer:
Raum 134 im Büro des Kassenverwalters
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Sollte das Zimmer zu den oben genannten Zeiten vorübergehend nicht besetzt sein, wenden
Sie sich bitte an einen Mitarbeiter in den umliegenden Räumen.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang
gesetzt werden , nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können .
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen
vergangen sind.
Winsen Luhe, den 09.06.15
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-Kassenverwalter-
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Harburg
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Öffentliche Zustellung
Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt
(§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches
Verwaltungszustellungsgesetz) .
Datum des Schriftstücks:
Aktenzeichen : 30.1 Wied Vers 18.03.15 § 3 StVG
11. Juni 2015
Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers:
Remo Rehne, Neulander Weg 21, 21423 Winsen (Luhe)
Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen
Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten
einsehen oder abholen:
Behörde
Landkreis Harburg, Der Landrat
Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerService/ Verkehr
Anschrift (ggf. Gebäude): Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe)
Zimmer:
A l 5-8
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
D
Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. ·
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen
vergangen sind.
Winsen
, den 11. Juni 2015
Landkreis Harburg
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Stoef
Stand: 02/2014
- 499.
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Harburg
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Metropolregion Hamburg
Der Landrat
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Landkreis Harburg - Postfach 14 40 - 21414 Winsen (Luhe)
Al/gemeiner Service und
Kommunalaf}fsicht
Auskunft erteilt:
Gebäude I Zimmer:
Tel.- Durchwahl:
Telefax:
E-Mail:
lna Persiel
B-125
04171 693-113
04171 687-113
i.persiel@lkharburg .de
[email protected]
Mein Zeichen: 10.1 - Per
Bekanntmachung
(Bei Antwort bitte angeben)
Ihr Schreiben vom:
Ihr Zeichen:
Datum:
16. Juni 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
die nachstehende Sitzung gebe ich hiermit bekannt:
Sitzung:
18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (XVI. Wahlperiode)
Tag, Datum:
Dienstag, 23.06.2015
Sitzungsbeginn:
15:00 Uhr
Sitzungsort:
21423 Winsen (Luhe), Schloßplatz 6, Kreisverwaltung, Gebäude B,
Raum B-013 (Sitzungssaal), Tel. (04171) 693-239
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
Eröffnung der Sitzung
2
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Aufnahme
von Dringlichkeitsanträgen
4
Bericht des Ausschussvorsitzenden
5
Bericht des Landrates
Dienstgebäude:
Landkreis Harburg
A Schloßplatz 6 (Altbau)
B Schloßplatz 6 (Neubau)
c Rathausstraße 29
D Von-Somnitz-Ring 13
F St.-Barbata-Weg 1
G Rathausstraße 60
H Rathausstraße 31
21423 Winsen (Luhe)
Kontakt:
Bankverbindungen :
Telefon : 04171 693-0
Telefax : 04171 687-100
Elek1ronlsche Kommunikation:
Es gelten die Richtlinien auf
unseren Internetseiten.
Sparkasse Harburg-Buxtehude
BLZ 207 500 00 Kto.-Nr. 7 028 962
IBAN: DE56 2075 0000 0007 0289 62
BIC: NOLADE21HAM
Internet:
www.landkreis-harburg.de
Postbank Hamburg
BLZ 200 100 20 Kto.-Nr. 192 68-204
IBAN: DE16 2001002000192682 04
BIC: PBNKDEFF
- 5006
Einwohner/innenfragestunde
7
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.02.2015 - öffentlicher Teil
8
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
9
Anhörung des Jugendhilfeausschusses nach§ 71 Abs. 3, Satz 2 zur Berufung des
neuen Leiters / der neuen Leiterin der Abteilung Jugend und Familie
1O
12. Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes
Kindergartenbedarfsplan für den Landkreis Harburg für die Jahr 2014-2020
11
Bundesinitiative Netzwerke
11. 1
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015.
Netzwerkstelle.
11.2
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015.
Konzept Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwester
12
Antrag des Kreisbehindertenbeirates vom 24.04.2015
13
Einrichtung einer Päderastenopferstelle im Landkreis Harburg
Antrag des KA Erich Romann vom 25.04.2015
14
Anregungen und Beschwerden
15
Anfragen
16
Einwohner/innenfragestunde
f reundliche Grüße
1. A.
begl. lna Persiel
- 501 -
Gemeinde Salzhausen
Der Gemeindedirektor
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 6 „Auf den Hauen Süd", 2. Änderung
Der Rat der Gemeinde Salzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11 .06.2015 den
Bebauungsplan Nr. 6 „Auf den Hauen Süd, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine
schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 6 Auf den Hauen Süd", 2. Änderung und die
Begründung bei der Gemeinde Salzhausen, Rathausplatz 1 in 21376 Salzhausen,
während der Öffnungszeiten einsehen. Die Erstellung eines Umweltberichtes wurde nicht
notwendig, da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt wurde.
Es wird gern. § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in§ 214
Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann
unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb von
einem Jahr seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde
Salzhausen geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung
gegenüber der Gemeinde Salzhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung
begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
bei Eintritt der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch
diesen Bebauungsplan wird hingewiesen.
Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des
Landkreis Harburg tritt der Bebauungsplan Nr. 6 „Auf den Hauen Süd", 2. Änderung
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
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n, ~12.06.2015
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- Gemeindedirektor Wolfgang Krause
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- 502 -
Bebauungsplan Nr. 6 „ Auf den Hauen Süd" 2. Änderung
Übersichtsplan (ohne Maßstab, genordet)
- 503-
Gemeinde Salzhausen
Der Gemeindedirektor
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift,
2. Änderung
Der Rat der Gemeinde Salzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11 .06.2015 den
Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung
gemäß § 1O Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine
schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift,
2. Änderung und die Begründung bei der Gemeinde Salzhausen, Rathausplatz 1 in 21376
Salzhausen, während der Öffnungszeiten einsehen. Die Erstellung eines Umweltberichtes
wurde nicht notwendig, da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB durchgeführt wurde.
Es wird gern.§ 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214
Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann
unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb von
einem Jahr seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde
Salzhausen geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung
gegenüber der Gemeinde Salzhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung
begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs . 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
bei Eintritt der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch
diesen Bebauungsplan wird hingewiesen.
Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreis
Harburg tritt der Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift,
2. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
- 504-
Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift
2. Änderung
Obersich\sp\an (ohne Maßstab. genordet)