AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 44. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) Bekanntmachung vom Inhalt am 18.06.2015 Landkreis Harburg Öffentliche Zustellung des Schriftstückes vom 22.05.2015 für Herrn Günther Karl · Ludwig, Neu Wulmstorf 11 .06.2015 Öffentliche Zustellung des Schriftstückes vom 11 .06.2015 für Herrn Remo Rehne, Winsen (Luhe) 16.06.2015 Jugendhilfeausschuss Nr. 25 Seite 09.06.2015 12.06.2015 12.06.2015 Gemeinde Salzhausen Bebauungsplan Nr. 6 „Auf den Hauen Süd", 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung Bitte beachten Sie: Diese Ausgabe des Amtsblattes finden Sie auch im Internet auf folgender Internetseite: http://www.landkreis-harbu rg .de/bekanntmachungen Herausgeber: Redaktion und Vertrieb: Erscheinungsweise: Landkr eis Harburg, Der Landrat, Postfach 14 40, 21414 Winsen (Luhe) • 04171 693-212 181 [email protected] Wöchentlich oder nach Bedarf 497 498 . 499 501 503 -497 - Landkr~~iHar~urg Öffentliche Zustellung < Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt (§ 1O Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwa ltu ngszustel 1ungsgesetz). Datum des Schriftstücks: 22.05.2015 Aktenzeichen: 20.5- 26127884 Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Herr Günther Karl Ludwig, Masurenweg 20, 21629 Neu Wulmstorf Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle Abt.20 Kreiskasse Anschrift (ggf. Gebäude): Gebäude A , Schlossplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) Zimmer: Raum 134 im Büro des Kassenverwalters Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00Uhr Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr Sollte das Zimmer zu den oben genannten Zeiten vorübergehend nicht besetzt sein, wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter in den umliegenden Räumen. Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden , nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können . Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen Luhe, den 09.06.15 0 eis Harburg ndrat rag X -Kassenverwalter- - 498- Landkr~i~ · Harburg ~ Öffentliche Zustellung Das nachfolgend bezeichnete Schriftstück des Landkreises Harburg wird öffentlich zugestellt (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungszustellungsgesetz) . Datum des Schriftstücks: Aktenzeichen : 30.1 Wied Vers 18.03.15 § 3 StVG 11. Juni 2015 Name und letzte bekannte Anschrift des Empfängers: Remo Rehne, Neulander Weg 21, 21423 Winsen (Luhe) Der Empfänger oder eine von ihm bevollmächtigte Person kann das Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei folgender Stelle während der Öffnungszeiten einsehen oder abholen: Behörde Landkreis Harburg, Der Landrat Abt./ Betrieb/ Stabsstelle: BürgerService/ Verkehr Anschrift (ggf. Gebäude): Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) Zimmer: A l 5-8 Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Zustellung des Schriftstücks Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. D Das Schriftstück enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. · Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Winsen , den 11. Juni 2015 Landkreis Harburg Der Landrat Im Auftrag gez. Stoef Stand: 02/2014 - 499. ~ . . Landkreis 1 Harburg lJ . Metropolregion Hamburg Der Landrat \:( Landkreis Harburg - Postfach 14 40 - 21414 Winsen (Luhe) Al/gemeiner Service und Kommunalaf}fsicht Auskunft erteilt: Gebäude I Zimmer: Tel.- Durchwahl: Telefax: E-Mail: lna Persiel B-125 04171 693-113 04171 687-113 i.persiel@lkharburg .de [email protected] Mein Zeichen: 10.1 - Per Bekanntmachung (Bei Antwort bitte angeben) Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Datum: 16. Juni 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, die nachstehende Sitzung gebe ich hiermit bekannt: Sitzung: 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (XVI. Wahlperiode) Tag, Datum: Dienstag, 23.06.2015 Sitzungsbeginn: 15:00 Uhr Sitzungsort: 21423 Winsen (Luhe), Schloßplatz 6, Kreisverwaltung, Gebäude B, Raum B-013 (Sitzungssaal), Tel. (04171) 693-239 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen 4 Bericht des Ausschussvorsitzenden 5 Bericht des Landrates Dienstgebäude: Landkreis Harburg A Schloßplatz 6 (Altbau) B Schloßplatz 6 (Neubau) c Rathausstraße 29 D Von-Somnitz-Ring 13 F St.-Barbata-Weg 1 G Rathausstraße 60 H Rathausstraße 31 21423 Winsen (Luhe) Kontakt: Bankverbindungen : Telefon : 04171 693-0 Telefax : 04171 687-100 Elek1ronlsche Kommunikation: Es gelten die Richtlinien auf unseren Internetseiten. Sparkasse Harburg-Buxtehude BLZ 207 500 00 Kto.-Nr. 7 028 962 IBAN: DE56 2075 0000 0007 0289 62 BIC: NOLADE21HAM Internet: www.landkreis-harburg.de Postbank Hamburg BLZ 200 100 20 Kto.-Nr. 192 68-204 IBAN: DE16 2001002000192682 04 BIC: PBNKDEFF - 5006 Einwohner/innenfragestunde 7 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.02.2015 - öffentlicher Teil 8 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 9 Anhörung des Jugendhilfeausschusses nach§ 71 Abs. 3, Satz 2 zur Berufung des neuen Leiters / der neuen Leiterin der Abteilung Jugend und Familie 1O 12. Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes Kindergartenbedarfsplan für den Landkreis Harburg für die Jahr 2014-2020 11 Bundesinitiative Netzwerke 11. 1 Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015. Netzwerkstelle. 11.2 Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015. Konzept Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwester 12 Antrag des Kreisbehindertenbeirates vom 24.04.2015 13 Einrichtung einer Päderastenopferstelle im Landkreis Harburg Antrag des KA Erich Romann vom 25.04.2015 14 Anregungen und Beschwerden 15 Anfragen 16 Einwohner/innenfragestunde f reundliche Grüße 1. A. begl. lna Persiel - 501 - Gemeinde Salzhausen Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 6 „Auf den Hauen Süd", 2. Änderung Der Rat der Gemeinde Salzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11 .06.2015 den Bebauungsplan Nr. 6 „Auf den Hauen Süd, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht. Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 6 Auf den Hauen Süd", 2. Änderung und die Begründung bei der Gemeinde Salzhausen, Rathausplatz 1 in 21376 Salzhausen, während der Öffnungszeiten einsehen. Die Erstellung eines Umweltberichtes wurde nicht notwendig, da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wurde. Es wird gern. § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in§ 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb von einem Jahr seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Salzhausen geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Salzhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei Eintritt der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch diesen Bebauungsplan wird hingewiesen. Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreis Harburg tritt der Bebauungsplan Nr. 6 „Auf den Hauen Süd", 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Salzh~ n, ~12.06.2015 .·:~ J. /:-.,~ ..:.· : •, .... t::· ·. ... ·;:. l' ,,-• ,:i-•, ~ '.V:\ .. /: ... : ,· '\ ·. \ ~'\~• ...;: ,~"?/· : r. ,, \J\. 'V\.. .. • '. • ~ 1r 1 • • ..... . . . .. . . .. . .. . . ............. . . . . .. .. . . 1.~1 - \.::. . - Gemeindedirektor Wolfgang Krause \ ~:~\= , \.\~' l • • •. :,. „·•....\., ~~ \1 . ~ a> " • • ·. ;- . ~ - · ·~ i } c : /.i oe; ; r/ .,. . ·= \\ j/ ~.: .\~ ;;'f: · ) '.7 „„ ~. . •1:> -,·~.;.. .,. ·„ ? t..... ,y„~ - 502 - Bebauungsplan Nr. 6 „ Auf den Hauen Süd" 2. Änderung Übersichtsplan (ohne Maßstab, genordet) - 503- Gemeinde Salzhausen Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung Der Rat der Gemeinde Salzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11 .06.2015 den Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung gemäß § 1O Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht. Jedermann kann den Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung und die Begründung bei der Gemeinde Salzhausen, Rathausplatz 1 in 21376 Salzhausen, während der Öffnungszeiten einsehen. Die Erstellung eines Umweltberichtes wurde nicht notwendig, da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wurde. Es wird gern.§ 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb von einem Jahr seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Salzhausen geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Salzhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs . 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei Eintritt der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch diesen Bebauungsplan wird hingewiesen. Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreis Harburg tritt der Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. - 504- Bebauungsplan Nr. 21 „Paaschberg" mit örtlicher Bauvorschrift 2. Änderung Obersich\sp\an (ohne Maßstab. genordet)
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