Informationsanlass für Gemeinden, Januar 2016 Beat Marty, Abteilungsleiter Energie, Luft und Strahlen I. Entwicklungen auf Stufen Bund und Kanton Energiestrategie 2050 (Bund) Gebäudepolitik 2050 (Kantone/EnDK) Energiegesetz 2016 (Kanton Luzern) II. MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014 Herausforderungen auf kommunaler Ebene 2 3 1. Energieeffizienz erhöhen 2. Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen 3. Zugang zu internationalen Märkten 4. Um- und Ausbau der elektrischen Netze 5. Energieforschung verstärken 6. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand 7. Internationale Zusammenarbeit Kantone behalten Zuständigkeit + Verantwortung für die Gebäude 4 5 Vernehmlassung Bundesrat für ein Klimaund Energielenkungssystem (13.3.2015) Vom Förder- zum Lenkungssystem ab 2021 (?) Bemessungsgrundlage? (Brennstoffe, Treibstoffe, Strom) Abbau der Förderung? (Gebäudeprogramm, KEV) 6 Neubauten ab sofort im Standard Nullenergie bzw. Plusenergiebauten MuKEn-Aktualisierungen 2025, 2035, 2045 7 2025: Ersatz fossile Heizung mit höherem Anteil erneuerbare Energien (> 10 %) 2035: Neubau und Ersatz Heizung nur noch durch erneuerbare Energien zulässig 2045: Ersatzpflicht mit Frist für bestehende fossile Heizungen 1. Versuch Totalrevision 2013 scheiterte Entwurf, erarbeitet 2015 von BUWD mit VLGVertretern, geht zuerst an Regierungsrat Vernehmlassung voraussichtlich Q2/2016 Inkraftsetzung voraussichtlich 1.1.2018 Hauptinhalt: MuKEn 2014 in kantonales Recht überführen 8 9 Kantone sind für die Gebäude zuständig Harmonisierung der (energetischen) Bauvorschriften als Branchenforderung Konsensfindung ist politisch schwierig 1'000'000 900'000 Übrige: Abwärme, Umgebungswärme, Biogas, Sonne 800'000 700'000 Elektrizität Terajoule 600'000 500'000 Treibstoffe Erdgas 300'000 200'000 100'000 Erdölbrennstoffe Kohle Holz 0 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 10 Bauten 400'000 11 12 13 Bezug: www.endk.ch (98 Seiten) 14 MuKEn: von der EnDK gemeinsam erarbeitete Vorlage für ein Gesamtpaket energierechtlicher kantonaler Vorschriften im Gebäudebereich Ziel: möglichst weitgehende Harmonisierung der kantonalen Energiegesetzgebungen Die MuKEn sind im Sinne einer «dringlichen Empfehlung» der EnDK bestmöglich in die kantonalen Bestimmungen zu übernehmen. Nahezu-Null-Energiehaus und Stromeigenproduktion bei Neubauten Neue Anforderung: max. Energiebedarf 35 kWh/m2: zw. Minergie (38 kWh/m2) und Minergie-P (30 kWh/m2) Ziel: Optimierung des Gebäudes, um nur noch ein Minimum von Energie zuführen zu müssen Effiziente Gebäudehülle Produktion erneuerbare Energie am Gebäude (Wärme, Strom) Nutzung Umweltwärme (Luft, Wasser, Erdreich) Nutzung Abwärme Keine Einschränkung bzgl. extern zugeführter Energieart Erfahrung zeigt: Bei solchen Gebäuden kommt immer weniger fossile Energie zum Zuge. 15 3,5 l Mustervorschriften 2014 16 Ziel! NahezuNull Eigenproduktion Abhängigkeiten des Bedarfs: • Gebäudehülle • Effiziente Haustechnik • Energieproduktion (Grundstück, im und am Haus) • Abwärme-Nutzung 17 • • • • Extern zugeführte Energie: • Strom • Gas • Öl • Kohle • Wärmeverbund Sanierungspflicht Elektroheizungen und Elektroboiler 18 Wärmepumpen statt Elektroheizungen: Höchste Effizienz auch bei der Verwendung von Strom Zentrale Elektroheizungen sollen innert 15 Jahren ersetzt, zentrale Elektroboiler innert 15 Jahren mit anderem Wärmeerzeuger kombiniert werden Die Geräte fragen vor allem im Winter einen hohen Anteil Strom nach; der Strom findet im Winter effizientere Verwendungen Übergangsfrist dient der Nutzung der Lebensdauer Ausnahmeregelung für besondere Situationen, z.B. bei Bergbahnstationen Erneuerbare Wärme bei Wärmeerzeugerersatz 19 Ziel: Senkung der CO2-Emissionen in bestehenden Gebäuden über anstehende Heizungserneuerungen 10% der bisher fossil erzeugten Wärme sollen bei Heizungswechsel durch erneuerbare Energien oder Effizienzmassnahmen kompensiert werden Nicht nötig, wenn Gebäude Minergie oder GEAKKlasse D bei der Gesamtenergieeffizienz aufweist 11 Standardlösungen stehen zur Verfügung, z.B. über optimierte Warmwassererwärmung Fossile Wärmeerzeugung in bestehenden Gebäuden wird nicht verboten 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Thermische Solaranlage für Warmwasser Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger El. Wärmepumpe (Erdsonde, Wasser oder Aussenluft) Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe Fernwärmeanschluss (Netz mit Anteil KVA oder Ern.) Wärmekraftkopplung Wärmepumpenboiler plus Photovoltaikanlage Ersatz alter Fenster Wärmedämmung von Fassade/Dach Grundlast erneuerbar mit fossilem Spitzenkessel Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung Bisheriger Wärmeerzeuger: Ersatz durch / Ergänzung mit erneuerbaren Energien resp. Effizienzmassnahmen 20 Zirka 1.1 Mio. fossil betriebene Wärmeerzeuger sind in Betrieb pro Jahr werden zirka 44‘000 Kessel ersetzt (25 Jahre Nutzung) (Zahlen CH) 21 Zielvorgaben statt Detailvorschriften? Suche nach einfachem und vollzugstauglichem Indikatorensystem war nicht erfolgreich Heutige einfache Indikatoren lassen zu viele unerwünschte „Schlupflöcher“ offen Weitere fachliche Entwicklungen und Forschung nötig Ein erstes Konzept fand deshalb keine hinreichende Expertenunterstützung Es bleibt das Ziel, bei einer nächsten Revision der MuKEn ein solches System einzuführen. 22 23 24 25 S 26 Rechtliche Grundlagen Vollzugsunterlagen Energiegesetz Energieverordnung MuKEn 27 Vollzugshilfen Kantonales Deckblatt NachweisFormulare Vollzugsunterstützung durch Kanton: Optimierung des Vorgehens auf Stufe Gmde: 28 Vollzugshilfen und Nachweisformulare Musterpflichtenhefte Schulungen (Bauämter, Kontrollbeauftragte) «Vollzugsordner» im Aufbau Make-or-buy-Strategie? Klare Aufträge – intern wie extern QS Abläufe beim Energienachweis im Rahmen der Baubewilligung erfassen: Allfällige Probleme? Bedürfnisse der Gemeinden: Verbesserungsvorschläge? Verstärkte Unterstützung durch Kanton? Projekt von uwe und HSLU Wirtschaft (IBR): Interviews bei 8-10 Bauämtern und 2 Workshops mit Gemeindevertretern Resultate voraussichtlich Q2/2016 29 Vom Baubewilligungsverfahren zum Gebäude im Betrieb: Technisch: Von Einzelbauteil-Anforderungen zum Gebäude als System 30 Erneuerbare bei Heizungsersatz Sanierung Elektroheizungen Eigenstromerzeugung im Betrieb Gewichtete Energiekennzahl Wärmedämmung ↔ Haustechnik ↔ Elektrizität Ausführungsnachweis und -kontrolle Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird gesetzlich verankert Umgang mit eigenen Bauten: 31 Wärmeversorgung bis 2050 zu 100% erneuerbar Reduktion Stromverbrauch um 20% bis 2030 (gegenüber 1990) oder Kompensation durch neu zugebaute erneuerbare Energien Heizungs-Check 32 Heizungsoptimierung durch akkreditierten Installateur vor Ort im Heizungskeller Reduzierter Preis Fr. 100.(Fr. 200.- Kantonsbeitrag) Liegenschaften im Kanton Luzern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Informationsanlass für Gemeinden Januar 2016
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