Energiepolitische Entwicklung (Referat von Beat Marty)

Informationsanlass für Gemeinden, Januar 2016
Beat Marty, Abteilungsleiter Energie, Luft und Strahlen
I. Entwicklungen auf Stufen Bund und Kanton
 Energiestrategie 2050 (Bund)
 Gebäudepolitik 2050 (Kantone/EnDK)
 Energiegesetz 2016 (Kanton Luzern)
II. MuKEn 2014
 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014
 Herausforderungen auf kommunaler Ebene
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1. Energieeffizienz erhöhen
2. Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen
3. Zugang zu internationalen Märkten
4. Um- und Ausbau der elektrischen Netze
5. Energieforschung verstärken
6. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
7. Internationale Zusammenarbeit
Kantone behalten Zuständigkeit +
Verantwortung für die Gebäude
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Vernehmlassung Bundesrat für ein Klimaund Energielenkungssystem (13.3.2015)
Vom Förder- zum Lenkungssystem ab 2021 (?)
Bemessungsgrundlage?
(Brennstoffe, Treibstoffe, Strom)
Abbau der Förderung?
(Gebäudeprogramm, KEV)
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Neubauten ab sofort im Standard
Nullenergie bzw. Plusenergiebauten
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MuKEn-Aktualisierungen 2025, 2035, 2045
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2025: Ersatz fossile Heizung mit höherem Anteil
erneuerbare Energien (> 10 %)
2035: Neubau und Ersatz Heizung nur noch
durch erneuerbare Energien zulässig
2045: Ersatzpflicht mit Frist für bestehende
fossile Heizungen
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1. Versuch Totalrevision 2013 scheiterte
Entwurf, erarbeitet 2015 von BUWD mit VLGVertretern, geht zuerst an Regierungsrat
Vernehmlassung voraussichtlich Q2/2016
Inkraftsetzung voraussichtlich 1.1.2018
Hauptinhalt:
MuKEn 2014 in kantonales Recht überführen
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Kantone sind für die Gebäude zuständig
Harmonisierung der (energetischen)
Bauvorschriften als Branchenforderung
Konsensfindung ist politisch schwierig
1'000'000
900'000
Übrige: Abwärme, Umgebungswärme, Biogas, Sonne
800'000
700'000
Elektrizität
Terajoule
600'000
500'000
Treibstoffe
Erdgas
300'000
200'000
100'000
Erdölbrennstoffe
Kohle
Holz
0
1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010
10
Bauten
400'000
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13
Bezug: www.endk.ch
(98 Seiten)
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
MuKEn: von der EnDK gemeinsam erarbeitete Vorlage für ein
Gesamtpaket energierechtlicher
kantonaler Vorschriften im
Gebäudebereich

Ziel: möglichst weitgehende
Harmonisierung der kantonalen
Energiegesetzgebungen

Die MuKEn sind im Sinne einer
«dringlichen Empfehlung» der
EnDK bestmöglich in die
kantonalen Bestimmungen zu
übernehmen.
Nahezu-Null-Energiehaus und
Stromeigenproduktion bei Neubauten


Neue Anforderung: max. Energiebedarf 35 kWh/m2:
zw. Minergie (38 kWh/m2) und Minergie-P (30 kWh/m2)
Ziel: Optimierung des Gebäudes, um nur noch ein
Minimum von Energie zuführen zu müssen
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
Effiziente Gebäudehülle
Produktion erneuerbare Energie am Gebäude (Wärme, Strom)
Nutzung Umweltwärme (Luft, Wasser, Erdreich)
Nutzung Abwärme
Keine Einschränkung bzgl. extern zugeführter Energieart
Erfahrung zeigt: Bei solchen Gebäuden kommt immer
weniger fossile Energie zum Zuge.
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3,5 l
Mustervorschriften
2014
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Ziel!
NahezuNull
Eigenproduktion
Abhängigkeiten des Bedarfs:
•
Gebäudehülle
•
Effiziente Haustechnik
•
Energieproduktion (Grundstück,
im und am Haus)
•
Abwärme-Nutzung
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•
•
•
•
Extern zugeführte
Energie:
•
Strom
•
Gas
•
Öl
•
Kohle
•
Wärmeverbund
Sanierungspflicht Elektroheizungen und Elektroboiler
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Wärmepumpen statt Elektroheizungen:
Höchste Effizienz auch bei der Verwendung von Strom
Zentrale Elektroheizungen sollen innert 15 Jahren
ersetzt, zentrale Elektroboiler innert 15 Jahren mit
anderem Wärmeerzeuger kombiniert werden
Die Geräte fragen vor allem im Winter einen hohen
Anteil Strom nach; der Strom findet im Winter
effizientere Verwendungen
Übergangsfrist dient der Nutzung der Lebensdauer
Ausnahmeregelung für besondere Situationen,
z.B. bei Bergbahnstationen
Erneuerbare Wärme bei
Wärmeerzeugerersatz
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
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Ziel: Senkung der CO2-Emissionen in bestehenden
Gebäuden über anstehende Heizungserneuerungen
10% der bisher fossil erzeugten Wärme sollen bei
Heizungswechsel durch erneuerbare Energien oder
Effizienzmassnahmen kompensiert werden
Nicht nötig, wenn Gebäude Minergie oder GEAKKlasse D bei der Gesamtenergieeffizienz aufweist
11 Standardlösungen stehen zur Verfügung,
z.B. über optimierte Warmwassererwärmung
Fossile Wärmeerzeugung in bestehenden
Gebäuden wird nicht verboten
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11.
Thermische Solaranlage für Warmwasser
Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger
El. Wärmepumpe (Erdsonde, Wasser oder Aussenluft)
Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe
Fernwärmeanschluss (Netz mit Anteil KVA oder Ern.)
Wärmekraftkopplung
Wärmepumpenboiler plus Photovoltaikanlage
Ersatz alter Fenster
Wärmedämmung von Fassade/Dach
Grundlast erneuerbar mit fossilem Spitzenkessel
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
Bisheriger Wärmeerzeuger: Ersatz durch / Ergänzung mit
erneuerbaren Energien resp. Effizienzmassnahmen
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Zirka 1.1 Mio. fossil betriebene
Wärmeerzeuger sind in Betrieb
 pro Jahr werden zirka 44‘000 Kessel
ersetzt (25 Jahre Nutzung)
(Zahlen CH)
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Zielvorgaben statt
Detailvorschriften?
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
Suche nach einfachem und vollzugstauglichem
Indikatorensystem war nicht erfolgreich
Heutige einfache Indikatoren lassen zu viele
unerwünschte „Schlupflöcher“ offen
Weitere fachliche Entwicklungen und Forschung nötig
Ein erstes Konzept fand deshalb keine hinreichende
Expertenunterstützung
Es bleibt das Ziel, bei einer nächsten Revision der
MuKEn ein solches System einzuführen.
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S
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Rechtliche Grundlagen
Vollzugsunterlagen
Energiegesetz Energieverordnung
MuKEn
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Vollzugshilfen
Kantonales
Deckblatt
NachweisFormulare
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Vollzugsunterstützung durch Kanton:
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Optimierung des Vorgehens auf Stufe Gmde:
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Vollzugshilfen und Nachweisformulare
Musterpflichtenhefte
Schulungen (Bauämter, Kontrollbeauftragte)
«Vollzugsordner» im Aufbau
Make-or-buy-Strategie?
Klare Aufträge – intern wie extern
QS
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
Abläufe beim Energienachweis im Rahmen der
Baubewilligung erfassen: Allfällige Probleme?
Bedürfnisse der Gemeinden:
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
Verbesserungsvorschläge?
Verstärkte Unterstützung durch Kanton?
Projekt von uwe und HSLU Wirtschaft (IBR):
 Interviews bei 8-10 Bauämtern und
2 Workshops mit Gemeindevertretern
 Resultate voraussichtlich Q2/2016
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
Vom Baubewilligungsverfahren zum
Gebäude im Betrieb:
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

Technisch: Von Einzelbauteil-Anforderungen
zum Gebäude als System
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
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Erneuerbare bei Heizungsersatz
Sanierung Elektroheizungen
Eigenstromerzeugung im Betrieb
Gewichtete Energiekennzahl
Wärmedämmung ↔ Haustechnik ↔ Elektrizität
Ausführungsnachweis und -kontrolle
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Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
wird gesetzlich verankert

Umgang mit eigenen Bauten:

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Wärmeversorgung bis 2050 zu 100% erneuerbar
Reduktion Stromverbrauch um 20% bis 2030
(gegenüber 1990)
oder Kompensation durch neu zugebaute
erneuerbare Energien
Heizungs-Check
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Heizungsoptimierung durch
akkreditierten Installateur
vor Ort im Heizungskeller
Reduzierter Preis Fr. 100.(Fr. 200.- Kantonsbeitrag)
Liegenschaften im Kanton
Luzern
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Informationsanlass für Gemeinden
Januar 2016