scharf - OP

SCHARF
KALKULIERT
ANZEIGENPREISLISTE NR. 8
2016
Metac Medien Verlags GmbH
w w w. e x t r a t i p p . c o m
Inhalt
1Titel
2Inhaltsverzeichnis
3
Verbreitungsgebiete, Auflagen und Ausgaben
16Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
allgemeine Informationen
17Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Preise, Belegungsmöglichkeiten, Planung
4 Verlagsangaben
5
Ansprechpartner im Verlag
6 Technische Daten, Digitale Anlieferung
7
Verbreitungsgebiet, Anzeigenpreise Gesamtausgabe
8Verbreitungsgebiet Frankfurt - Taunus
9Anzeigenpreise Frankfurt - Taunus
18Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Auflagen Wochenmitte und Wochenende nach PLZ
19Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Auflagen Wochenmitte und Wochenende nach PLZ
20Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Lieferbedingungen und Richtlinien
10Verbreitungsgebiet Offenbach - Hanau
20Allgemeine u. zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
11Anzeigenpreise Offenbach - Hanau
21Allgemeine u. zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
12Anzeigenpreise Titelseite
22Allgemeine u. zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
13Anzeigenpreise Sonderformate
23Allgemeine u. zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
14Anzeigenpreise Rubriken
15Kombirabatt
|
2 www.extratipp.com
24Geschäftsstellen im Verbreitungsgebiet und
Servicebüros nach Nielsengebieten
Verbreitungsgebiete und Auflagen
Gesamtausgabe mit Wetterau* (Ausgabe 24 G mit Wetterauer Wochenpost*)
Frankfurt, Taunus, Wetterau*,
Stadt und Kreis Offenbach, Region Dieburg
Auflage: 833.800 Exemplare
Frankfurt - (Ausgabe 24 F) Stadt Frankfurt
Auflage: 313.150 Exemplare
8
Bad
Homburg
Oberursel
Kronberg
Steinbach
Königstein
Bad
Soden
Eschborn
Eppstein
Schwalbach
Kelkheim
Sulzbach
Liederbach
Wiesbaden
Offenbach - (Ausgabe 24 OF)
Stadt und Kreis Offenbach, Region Dieburg, Mörfelden-Walldorf
Auflage: 274.720 Exemplare
3
Die Region Hanau kann bei Bedarf über unseren Partnerverlag,
Hanauer Anzeiger, belegt werden.
Lokalausgaben für Frankfurt, Taunus und Offenbach
finden Sie auf den Seiten 8-13.
3
MörfeldenWalldorf
5
Langen
Egelsbach
Großkrotzenburg Kahl
43a
Obertshausen
Heusenstamm
Rodgau
Hainburg
486
45
Seligenstadt
Mainhausen
3
Rödermark
Babenhausen
3
Erzhausen
Darmstadt
Messel Eppertshausen
Münster
GroßRoßdorf Zimmern
Reinheim
Aschaffenburg
Stockstadt
26
Schaafheim
Dieburg
26
Alzenau
45
Karlstein
Dietzenbach
661
486
Rodenbach
3
Neu-Isenburg
Dreieich
Gelnhausen
Hanau
Offenbach
Flörsheim
Rüsselsheim
Erlensee
66
Mühlheim
43
Langenselbold
Bruchköbel
Frankfurt
40
Raunheim
Ronneburg
Neuberg
Bad Vilbel Schöneck
661
Maintal
Kelsterbach
Main
45
Karben
Niederdorfelden
Hattersheim
Hochheim
521
Nidderau
Hammersbach
3
519
Kriftel
Hofheim
66
Niddatal
Wöllstadt
Friedrichsdorf
455
Taunus - (Ausgabe 24 TS)
Auflage: 161.660 Exemplare
Wetterau*
Auflage: 84.240 Exemplare
Rosbach
Großostheim
469
45
GroßUmstadt
426
Otzberg
* in Kooperation mit dem Verlag Mittelhessische Druck- und Verlagsgesellschaft.
Platzierung in der Wetterauer WOCHENPOST optional gegen Aufpreis im Berliner Vollformat.
|
www.extratipp.com 3
Verlagsangaben
Verlag:
METAC MEDIEN Verlags GmbH,
Waldstraße 226, 63071 Offenbach, www.extratipp.com
USt-Id-Nr. DE19 2042 714,
St.-Nr. 04422530401 Amtsgericht Offenbach HRB 10468
Anzeigen- und Druckunterlagenschluss: (Stornierungen bedürfen der Schriftform)
EXTRA TIPP Frankfurt u. Offenbach Freitag, 12.00 Uhr.
EXTRA TIPP Taunus Donnerstag, 15.00 Uhr.
Region Hanau Donnerstag, 12.00 Uhr.
Wetterauer Wochenpost: Freitag, 12.00 Uhr.
Geschäftsführer: Daniel Schöningh, Thomas Kühnlein
Beilagenschlusstermine: Siehe Seite 20
Bankverbindungen:
Städtische Sparkasse Offenbach, BLZ 505 500 20, Konto-Nr. 36153
IBAN: DE 10 5055 0020 0000 0361 53 SWIFT-BIC: HELADEF1OFF
Nachlässe: (Mindestformat 20 mm), bei Jahresabnahme von mindestens:
12 Anzeigen: 10%,
24 Anzeigen: 15%,
52 Anzeigen: 20%
oder ab 3.000 mm: 5% 40.000 mm: 22%
5.000 mm: 10% 60.000 mm: 23%
10.000 mm: 15% 80.000 mm: 24%
20.000 mm: 20% 100.000 mm: 25%
30.000 mm: 21% ab 150.000 mm: erfolgt Einzelkalkulation.
Rabatte werden nur bei Vorliegen eines gültigen Jahresabschlusses gewährt.
Anzeigen unter 20 mm Gesamtgröße sind nicht rabattfähig.
Beilagen sind nicht rabattfähig. Ab 500.000 Exemplaren erfolgt Einzelkalkulation.
Geschäftsbedingungen: Anzeigen und Beilagenaufträge werden zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auf den Seiten 21, 22 und 23 ausgeführt.
Zahlungsbedingungen: Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug, Bank einzug auf Wunsch.
Vorauskasse: Bei Neukunden behält sich der Verlag Vorauskasse vor.
Agenturvergütung: 15% für Anzeigen und Beilagen auf die Grundpreise.
Ortspreise und Grundpreise: Ortspreise gelten für Kunden aus dem lokalen Handel
und Gewerbe bei Direktversand. Grundpreise gelten für Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes und für Agenturen.
Erscheinungsweise:
EXTRA TIPP Frankfurt Sonntags, in jeden erreichbaren Haushalt.
EXTRA TIPP Offenbach Sonntags, in jeden erreichbaren Haushalt.
EXTRA TIPP Taunus Samstags, in jeden erreichbaren Haushalt.
Region Hanau über Partnerverlag Samstags, in jeden erreichbaren Haushalt.
Wetterauer Wochenpost: Samstags, in jeden erreichbaren Haushalt.
|
4 www.extratipp.com
Mindestgröße für gewerbliche Anzeigen:
10 mm, kleinere Anzeigen werden zur Mindestgröße abgerechnet.
Belegversand:
Auf Wunsch erhält der Kunde ab einer Anzeigengröße von 50 mm einen E-Paper-Zugang.
Chiffregebühren:
Bei Selbstabholung EUR 3,50 bei Postzustellung EUR 6,50 inkl. MwSt.
Privatanzeigen:
40% Nachlass auf die jeweiligen Ortspreise.
Ansprechpartner im Verlag
Key-Account national
Verkaufsleitung Dieburg
Stefan Fischer
Tel.:
069 85008 - 378
Fax:
069 85008 - 399
E-Mail:[email protected]
Nico Becker
Tel.:
06071 82794 - 13
Fax:
06071 82794 - 10
E-Mail:[email protected]
Verkaufsleitung Offenbach
Portalmanagement
Verkaufsleitung online
Volker Kraft
Tel.:
069 85008 - 370
Fax:
069 85008 - 399
E-Mail:[email protected]
Patrick Walther
Tel.:
069 85008 - 339
Fax:
069 85008 - 389
E-Mail:[email protected]
Verkaufsleitung Frankfurt/Taunus
Marketingleitung EXTRA TIPP
Prospektbeilagen - Planung und Disposition
Niclas Weiland
Tel.:
069 85008 - 103
Fax:
069 85008 - 199
E-Mail:[email protected]
Jenny Lieb
Tel.:
069 85008 - 302
Fax:
069 85008 - 398
E-Mail:[email protected]
Teamleitung und Key-Account Frankfurt/Taunus
Anzeigenleitung
Uta Werth
Tel.:
069 85008 - 377
Fax:
069 85008 - 390
E-Mail:[email protected]
Helmut Moser
Tel.:
069 85008 - 300
Fax:
069 85008 - 399
E-Mail:[email protected]
|
www.extratipp.com 5
Technische Angaben
Ansprechpartner:
Digitale Daten:
Standardisierungsbestimmungen der IFRA. Hier: ISO 12647-3
Zeitungsseiten-Format:(kein Anschnitt möglich)
Datenträger:
Es können alle gängigen Datenträger verwendet werden.
Tabloid/Halbformat: 250 mm breit x 350 mm hoch
Dateiformate: EPS und PS (Postscript Level II und III) mit eingebundenen Schriften oder alterna-
Satzspiegel:
Tabloid/Halbformat: 225,75 mm breit x 322 mm hoch
Panoramaseite:
470 mm breit x 322 mm hoch
Spaltenbreite:
(Zwischenschlag 3 mm)
Farbprofil:
1sp = 42,75 mm
Was Sie noch wissen sollten:
2sp = 88,50 mm
EPS: Schriften einbetten oder die Schriften in Kurven (Pfade, Zeichenwege) um-
3sp = 134,25 mm
wandeln. Postscript: keine separierten Postscript-Dateien, alle Schriften ein-
4sp = 180,00 mm
betten. Keine JPG-Komprimierung, kein DCS-Format verwenden. PDF-Dateien im
5sp = 225,75 mm
Gleiche Spaltenbreite für Text- und Anzeigenspalten.
Druckverfahren:
Rollenoffset Zeitungsdruck (Druckmaschine KBA Anilox Colora)
Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise der verwendeten HKS-Farben,
Rasterweite:
48er-Raster
Tel. 069 85008-949 und -907
tiv in Pfade umgewandelt. PDF (ab Version 1.6), TIFF. Original- /offene Dateien auf
Anfrage.
ISOnewspaper26v4.icc
Format PDF/X-3 erzeugen.
TIFF: Keine LZW-Komprimierung verwenden.
diese muss wie folgt sein: HKS 08 Z (bitte genau so angeben, mit Leertaste!)
Anzeigengrundschrift: 7 Punkt
Keine Haarlinien verwenden!
Druckreihenfolge:
Mindestlinienstärke = 0,31 pt
Cyan - Magenta - Yellow - Schwarz
Tonwertumfang für Rasteraufnahmen:
Begleitfax:
Zu jeder übermittelten Anzeige ist ein Begleitfax erforderlich (Fax-Nr. 069 85008-
Lichtpunkt: 10%; Tiefenpunkt: 85%; eine Tonwertzunahme von 18% ist bis zum
398), mit Angaben zu den folgenden Punkten: Kunde, Auftraggeber, Ausgabe,
40%igen Rastertonwert zu berücksichtigen. Ab einem Rastertonwert von über
Erscheinungstermin, Anzeigenformat, Farbigkeit, Art der Datei, Erstellungspro-
40% ist ein Zuwachs mit 22% zu berücksichtigen. Farbaddition für 4c max. 230%.
gramm, Ansprechpartner für Rückfragen, Kopie der Anzeige zur Kontrolle. Ohne
Format Das Dokument der digitalen Anzeige ist in Höhe und Breite im gleichen Format
dieses Begleitfax haftet der Verlag nicht für den ordnungsgemäßen Abdruck der
anzulegen, das später auch gedruckt werden soll.
Anzeige.
Anzeigenrichtigkeit / Farbwiedergabe / Farbaufbau:
Für Farbwiedergabe und Textinhalte kann keine Gewährleistung übernommen
Datenübermittlung E-Mail: [email protected]
werden. Computer-Farbsimulationen entsprechen ggf. nicht den gedruckten
Farbstandards. Schmuckfarben werden aus der EURO-Skala aufgebaut. Für die
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf Anfrage oder in unserem Servicebereich unter:
Farbseparation werden die Werte des Farbherstellers verwendet. Geringe Farbab-
www.extratipp.com/anzeigen/
weichungen sind drucktechnisch bedingt und kein Grund zur Reklamation. For-
|
dern Sie gegebenenfalls unseren Musterdruck für die Umsetzung von Schmuck-
gewerbliche Fließsatzanzeigen:
farben an.
6 www.extratipp.com
Preise und Rubriken, siehe Seite 14.
EXTRA TIPP
Der Großraum Frankfurt am Wochenende aus einer Hand!
Rosbach
Niddatal
Wöllstadt
Friedrichsdorf
Bad
Homburg
455
8
Oberursel
Kronberg
Steinbach
Königstein
Bad
Soden
Eschborn
Eppstein
Schwalbach
Kelkheim
Sulzbach
Liederbach
Wiesbaden
3
661
Raunheim
Rüsselsheim
Offenbach
3
5
Langen
Egelsbach
Hainburg
486
45
Seligenstadt
Mainhausen
3
Rödermark
Babenhausen
Darmstadt
Messel Eppertshausen
Münster
26
GroßRoßdorf Zimmern
Reinheim
Aschaffenburg
Schaafheim
45
GroßUmstadt
426
Otzberg
Großostheim
ET
Auflage
Grundpreis
sw 4c
Ortspreis
sw 4c
Sa./So.
749.530
10,94 € 13,13 €
9,30 € 11,16 €
ausgabe ohne Wetterau
24 G Aufpreise für Wetterauer Wochenpost:
(Nur in Kombination mit EXTRA TIPP)
Stockstadt
26
Dieburg
Gesamtausgabe ohne Wetterau
EXTRA TIPP, Gesamt-
45
3
Erzhausen
Alzenau
Karlstein
Dietzenbach
661
MörfeldenWalldorf
43a
Obertshausen
Heusenstamm
Rodgau
Neu-Isenburg
Dreieich
Großkrotzenburg Kahl
Die Region Hanau kann in Kooperation mit dem Verlag Hanauer Anzeiger
im Rheinischen Halbformat gebucht werden.
Preis und weitere Partner auf Anfrage.
Auf eine Kombination mit Wetterau oder Hanau ist kein Kombirabatt
möglich.
Rodenbach
3
43
486
Erlensee
Gelnhausen
Hanau
Mühlheim
40
Langenselbold
Bruchköbel
66
Frankfurt
Flörsheim
Main
Ronneburg
Neuberg
Bad Vilbel Schöneck
Maintal
Kelsterbach
Hochheim
45
Karben
Niederdorfelden
Hattersheim
66
521
Nidderau
Hammersbach
3
519
Kriftel
Hofheim
Der Wetteraukreis (rot-weiß) ist in Kooperation mit dem Verlag Mittelhessische Druck- und Verlagsgesellschaft optional gegen Aufpreis belegbar. Platzierung in der Wetterauer Wochenpost im Berliner Vollformat.
Satzspiegel: 6 Spalten (282,5mm) x 430 mm.
Spaltenbreiten: 1-sp. = 45mm, 2-sp. = 92,5mm, 3-sp. = 140mm,
4-sp. = 187,5mm, 5-sp. = 235mm, 6-sp. = 282,5mm
469
Wetterauer
Wochenpost
ET Auflage
Grundpreis
sw 4c
sw 4c
Ortspreis
Gesamtausgabe 24 W
Sa
84.270
1,72 € 2,06 €
1,46 € 1,75 €
Teilausgabe Süd Bad Vilbel,
Karben,
24 WS
Sa
32.250
1,33 € 1,60 €
1,13 € 1,36 €
Niddatal,
Rosbach,
Wöllstadt
Alle Preise sind Millimeterpreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
|
www.extratipp.com 7
Verbreitungskarte Frankfurt - Taunus
Rosbach
Friedrichsdorf
TSN
455
8
Oberursel
Steinbach
Bad
Soden
Eppstein
Liederbach
Wiesbaden
TSS
Sossenheim
Höchst
Nied
Kriftel
Hofheim
FW
Zeilsheim
519
Griesheim
40
Schwanheim
Hochheim
Flörsheim
Main
|
8 www.extratipp.com
Bockenheim
Raunheim
Rüsselsheim
Maintal
FO
Bornheim
Fechenheim
FM
Gallus
Gutleut
Oberrad
Sachsenhausen
Niederrad
3
FS
43
Kelsterbach
Flughafen
Bergen-Enkheim
Seckbach
Dornbusch
Sindlingen
Hattersheim
66
Bad Vilbel
Frankfurt
Praunheim
Sulzbach
FN
Eschersheim
Nordweststadt
Eckenheim
Heddernheim
Eschborn
Schwalbach
Kelkheim
3
NiederEschbach
Karben
NiederErlenbach
Bonames
661
Kronberg
Königstein
3
Bad
Homburg
Neu-Isenburg
Offenbach
3
Preise Frankfurt - Taunus
*
EXTRA TIPP, Frankfurt (sonntags)
Platzierung im Anzeigenteil und auf redaktionellen Seiten.
Auflage
Grundpreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Ortspreis (Millimeterpreis)
sw 4c
313.150
5,62 € 6,74 €
4,78 € 5,74 €
Bezirksausgabe 24 F Frankfurt Gesamt
Lokalausgabe 24 FM
Frankfurt Mitte - Altstadt, Bahnhofsviertel, Bockenheim, Dornbusch,
Europaviertel, Gallus, Gutleut, Innenstadt, Nordend, Nordend-West,
Westend
73.870
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 FN
Frankfurt Nord - Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Eschersheim,
Frankfurter Berg, Ginnheim, Harheim, Heddernheim, Kalbach,
Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederursel, Nordweststadt,
Preungesheim, Riedberg
63.740
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 FO
Frankfurt Ost - Bergen-Enkheim, Bornheim, Fechenheim,
Nordend-Ost, Ostend, Riederwald, Seckbach
57.980
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 FS
Frankfurt Süd - Goldstein, Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen,
Schwanheim
52.700
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 FW
Frankfurt West - Griesheim, Hausen, Höchst, Nied, Praunheim,
Rödelheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim
64.860
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Grundpreis (Millimeterpreis)
Ortspreis (Millimeterpreis)
sw 4c
sw 4c
EXTRA TIPP, Taunus (samstags)
Auflage
Platzierung im Anzeigenteil und auf redaktionellen Seiten.
Bezirksausgabe 24 TS Taunus Gesamt
161.660
3,19 € 3,83 €
2,71 € 3,25 €
Lokalausgabe 24 TSN
Vordertaunus - Bad Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg,
Oberursel, Steinbach
67.740
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 TSS
Main-Taunus - Bad Soden, Eppstein, Eschborn, Flörsheim, Hattersheim, Hofheim, Kelkheim, Kriftel, Liederbach, Schwalbach, Sulzbach
93.920
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
*Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 15.
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www.extratipp.com 9
Verbreitungskarte Offenbach - Hanau
521
Wöllstadt
Nidderau
Hammersbach
45
Ronneburg
Bad Vilbel
Neuberg
Schöneck
Niederdorfelden
Maintal
Bruchköbel
Erlensee
66
Frankfurt
Rodenbach
Offenbach
43a
HU-Steinheim
HU-Klein-Auheim
Obertshausen
3
Dreieich
5
Egelsbach
OFO
Karlstein
Seligenstadt
Mainhausen
3
486
Rödermark
Babenhausen
3
Erzhausen
Messel
Eppertshausen
Münster
Darmstadt
OFD
26
GroßUmstadt
426
Otzberg
|
10 www.extratipp.com
Schaafheim
45
GroßZimmern
Reinheim
Aschaffenburg
Stockstadt
26
Dieburg
Roßdorf
Alzenau
45
45
Rodgau
Dietzenbach
661
Langen
OFM
Großkrotzenburg Kahl
Hainburg
Heusenstamm
Neu-Isenburg
OFW
Gelnhausen
Hanau
Mühlheim
MörfeldenWalldorf
Langenselbold
Großostheim
Preise Offenbach - Hanau
*
EXTRA TIPP, Offenbach (sonntags)
Platzierung im Anzeigenteil und auf redaktionellen Seiten.
Auflage Grundpreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Ortspreis (Millimeterpreis)
sw 4c
Bezirksausgabe 24 OF Offenbach Gesamt
274.720
4,52 € 5,42 €
3,84 € 4,61 €
Bezirksausgabe 24 OFH
Offenbach Hauptausgabe - Stadt und Kreis Offenbach
221.640
4,01 € 4,81 €
3,41 € 4,09 €
Lokalausgabe 24 OFW
Offenbach West - Dreieich, Egelsbach, Erzhausen, Neu-Isenburg, Langen,
Mörfelden-Walldorf
71.620
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 OFM
Offenbach Mitte - Heusenstamm, Mühlheim,
Obertshausen, Offenbach
78.730
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 OFO
Offenbach Ost - Hanau-Klein-Auheim, -Steinheim, Hainburg, Mainhausen,
Seligenstadt, Rodgau, Rödermark, Dietzenbach
71.290
1,96 € 2,35 €
1,67 € 2,00 €
Lokalausgabe 24 OFD
Offenbach Region Dieburg - Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen,
Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Messel, Münster, Otzberg, Reinheim,
Roßdorf, Schaafheim
53.080
1,33 € 1,60 €
1,13 € 1,36 €
Die Region Hanau kann in Kooperation mit dem Verlag Hanauer Anzeiger im Rheinischen Halbformat gebucht werden. Preis und weitere Partner auf Anfrage.
*Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 15.
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www.extratipp.com 11
EXTRA TIPP Titelseitenplatzierung
Titelseitenplatzierung (Alle Preise zzgl. MwSt.)
Titelkopf
70 x 50 mm (BxH)
Grundpreis Ortspreis
Titelfuß
5-sp./80 mm - 4c
Grundpreis Ortspreis
Titelfuß
3-sp./80 mm - 4c
Grundpreis Ortspreis
Titelfuß
2-sp./80 mm - 4c
Grundpreis Ortspreis
Titelfuß
1-sp./80 mm - 4c
Grundpreis Ortspreis
24 FM - Frankfurt Mitte
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 FS - Frankfurt Süd
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 FO - Frankfurt Ost
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 FN - Frankfurt Nord
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 FW - Frankfurt West
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 TSN - Taunus Nord
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 TSS - Taunus Süd
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 OFW - Offenbach West
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 OFM - Offenbach Mitte
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 OFO - Offenbach Ost
303,53 € 258,00 €
932,48 € 792,61 €
599,25 € 509,36 €
439,92 € 373,93 €
228,42 € 194,16 €
24 OFD - Offenbach Region Dieburg
295,00 € 250,75 €
793,60 € 674,56 €
480,00 € 408,00 €
332,80 € 282,88 €
172,80 € 146,88 €
Die Titelseiten sind nur für die einzelnen Lokalausgaben buchbar.
Festpreise bis 4c, rabattfähig, keine Kombirabatte
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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12 www.extratipp.com
Sonderformate
*
Sonderformate Ausgabe
1/1 Seite
5-sp./322mm - 4c
Grundpreis Ortspreis
1/2 Seite
5-sp./160 mm - 4c
Grundpreis Ortspreis
24 G - Gesamtausgabe
14.797,51 € 12.577,88 €
7.878,00 € 6.696,30 €
4.201,60 € 3.571,36 €
2.678,52 € 2.276,74 €
1.890,72 € 1.607,11 €
24 F - Frankfurt
(Alle Preise zzgl. MwSt.)
Festpreise bis 4c, rabattfähig
1/4 Seite
2-sp./200 mm, 5-sp./80 mm - 4c
Grundpreis Ortspreis
2-sp./120 mm, 3-sp./80 mm - 4c
Grundpreis Ortspreis
2-sp./80 mm - 4c
Grundpreis Ortspreis
7.595,98 € 6.456,58 €
4.044,00 € 3.437,40 €
2.156,80 € 1.833,28 €
1.374,96 € 1.168,72 €
970,56 € 824,98 €
24 FM - Frankfurt Mitte
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 FS - Frankfurt Süd
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 FO - Frankfurt Ost
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 FN - Frankfurt Nord
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 FW - Frankfurt West
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 TS - Taunus
4.316,41 € 3.668,95 €
2.298,00 € 1.953,30 €
1.225,60 € 1.041,76 €
781,32 € 664,12 €
551,52 € 468,79 €
24 TSN - Taunus Nord
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 TSS - Taunus Süd
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 OF - Offenbach Gesamt
6.108,34 € 5.192,09 €
3.252,00 € 2.764,20 €
1.734,40 € 1.474,24 €
1.105,68 € 939,83 €
780,48 € 663,41 €
24 OFH - Offenbach Hauptausgabe
5.420,87 € 4.607,74 €
2.886,00 € 2.453,10 €
1.539,20 € 1.308,32 €
981,24 € 834,05 €
692,64 € 588,74 €
24 OFW - Offenbach West
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 OFM - Offenbach Mitte
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 OFO - Offenbach Ost
2.648,45 € 2.251,18 €
1.410,00 € 1.198,50 €
752,00 € 639,20 €
479,40 € 407,49 €
338,40 € 287,64 €
24 OFD - Offenbach Region Dieburg
1.803,20 € 1.532,72 €
960,00 € 816,00 €
512,00 € 435,20 €
326,40 € 277,44 €
230,40 € 195,84 €
*Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 15.
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Rubrikenpreisliste
Stellenmarkt
(Millimeterpreise)
Grundpreis
Ortspreis
KFZ-Markt
(Millimeterpreise)
Grundpreis
Ortspreis
Immobilien
(Millimeterpreise)
Grundpreis
Ortspreis
Fließsatzanzeigen (sw)
(Alle Preise zzgl. MwSt.)
Stellenmarkt
4 Zeilen
jede weitere Zeile
KFZ- und Immobilienmarkt
4 Zeilen
jede weitere Zeile
Alle übrigen Rubriken
4 Zeilen
jede weitere Zeile
24 G - Gesamtausgabe
4c
9,03 €
24 F - Frankfurt
4c
5,12 €
24 TS - Taunus
4c
2,91 €
24 OF - Offenbach
4c
4,19 €
7,68 €
4,35 €
2,47 €
3,56 €
24 G - Gesamtausgabe
sw 4c
7,25 € 8,70 €
24 F - Frankfurt
sw 4c
3,93 € 4,72 €
24 TS - Taunus
sw 4c
2,23 € 2,68 €
24 OF - Offenbach
sw 4c
3,16 € 3,79 €
6,16 € 7,39 €
3,34 € 4,01 €
1,90 € 2,28 €
2,69 € 3,23 €
24 G - Gesamtausgabe
sw 4c
6,68 € 8,02 €
24 F - Frankfurt
sw 4c
3,93 € 4,72 €
24 TS - Taunus
sw 4c
2,23 € 2,68 €
24 OF - Offenbach
sw 4c
3,16 € 3,79 €
5,68 € 6,82 €
3,34 € 4,01 €
1,90 € 2,28 €
2,69 € 3,23 €
24 G - Gesamtausgabe
Grundpreis Ortspreis
24 F - Frankfurt
Grundpreis Ortspreis
24 TS - Taunus
Grundpreis Ortspreis
24 OF - Offenbach
Grundpreis Ortspreis
44,71 € 38,00 €
10,59 € 9,00 €
22,94 € 19,50 €
5,76 € 4,90 €
22,94 € 19,50 €
5,76 € 4,90 €
22,94 € 19,50 €
5,76 € 4,90 €
41,18 € 35,00 €
10,59 € 9,00 €
21,18 € 18,00 €
5,29 € 4,50 €
21,18 € 18,00 €
5,29 € 4,50 €
21,18 € 18,00 €
5,29 € 4,50 €
41,18 € 35,00 €
10,59 € 9,00 €
21,18 € 18,00 €
5,29 € 4,50 €
21,18 € 18,00 €
5,29 € 4,50 €
21,18 € 18,00 €
5,29 € 4,50 €
In den Rubriken Immobilien und KZF-Markt ist die Veredelung von Fließsatzanzeigen mit Farbbild, farbigem Hintergrund und Rahmen gegen Aufpreis bei Aufgabe über das Internet
möglich: www.extratipp.com
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Kombirabatt
Unser Vorteilsangebot für Sie: Auf die günstigeren Ausgaben bekommen Sie einen Rabatt von 30%.
Bei einer beliebigen Kombination zwischen der Offenbach-Post, und allen Ausgaben der Stadtpost oder des EXTRA TIPP gewähren wir auf alle günstigeren Ausgaben 30% Kombinationsrabatt. Sie zahlen nur die Ausgabe mit dem höchsten Preis nach Liste, alle hinzu kombinierten Ausgaben werden mit 30% rabattiert.
Voraussetzung für die Gewährung des Kombirabattes ist die Schaltung eines identischen Motives in allen belegten Ausgaben und das Erscheinen aller belegten Ausgaben innerhalb
von 7 Tagen.
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Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Von A wie Annahme bis Z wie Zustellung: Wir machen alles noch selbst. Darauf können Sie vertrauen!
Unsere Beilagendisposition.
Gerhard Michel,
Lagerleitung
Unsere Versandhalle mit
3 Einsteckanlagen.
Planung
Als Marktführer streuen wir wöchentlich Prospekte von vielen Kunden in Millionenauflage. Ob komplette Ausgaben, Streuung nach PLZ, einzelnen Ortsteilen oder die
kleinteilige Streuung nach einzelnen Zustellbezirken - Unser Planungsteam sorgt dafür,
dass Ihre Prospekte zum gewünschten Termin am gewünschten Ort beim Verbraucher
ankommen. Mit dem führenden Planungsprogramm JJK ist sogar die Selektion nach
ausgewählten Zielgruppen möglich. Im Laufe des Jahres 2016 werden wir alle Zustellbezirke innerhalb der PLZ8-Grenzen randscharf und ohne Streuverluste planen können.
Annahme & Lagerung
Immer mit einem freundlichen Lächeln im Gesicht sorgt unser Lagerleiter dafür, dass
Ihre Prospekte mit entsprechender Sorgfalt abgeladen und konfektioniert werden. Eine
fachgerechte Lagerung ist für das spätere maschinelle Beilegen in die Zeitung sehr
wichtig. Hier spielen die richtige Luftfeuchtigkeit und Temperatur eine große Rolle.
Beilegen
Auf 3 Straßen mit insgesamt 30 Einsteckplätzen sind wir in der Lage bis zu 65.000 Zeitungen in der Stunde zu verarbeiten. Bei voller Besetzung arbeiten allein in diesem Be-
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Eine von über 2.000 Zustellern bei der Arbeit.
Sandra Konrad,
Qualitätsmanagement
reich bis zu 48 Mitarbeiter. Mit einer maximalen Fehlerquote von 0,1% beim Einstecken
und 0,3% Ausschuss ist die maschinelle Verarbeitung von Prospekten der Mitverteilung
um ein Mehrfaches überlegen.
Zustellung
Unsere zahlreichen Zusteller sorgen dafür, dass unsere Zeitungen mit Ihren Prospekten
zuverlässig im Briefkasten der Verbraucher landen. Als eingespieltes Team in fest zugeordneten Bezirken kennen unserer Zusteller jeden Briefkasten in ihrem Gebiet “persönlich” und sorgen somit für eine sehr hohe Zustellquote auch bei Werbeverweigerern
und Problemhäusern.
Qualitätsmanagement
Unsere Vertriebsmannschaft ist mit einem großen Stab von Außendienstmitarbeitern
und dem hausinternen Call-Center permanent am Ball und bearbeitet zeitnah alle Reklamationen und Wünsche unserer Beilagenkunden.
“Reklamationen gibt es bei uns auch.
Es kommt nur darauf an, wie man damit umgeht!”
Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Beilagenpreise je 1.000 Exemplare
Gewicht bis:
20 g
30 g
40 g
50 g
60 g
je weitere
10g
Grundpreis
61,76 €
71,76 €
81,76 €
Ortspreis
52,50 €
61,00 €
69,50 €
91,76 €
101,76 €
8,24 €
78,00 €
86,50 €
7,00 €
Die Preise gelten für Belegungen kompletter PLZ oder Touren.
Mindestauflage 5.000 Exemplare. Kleinere Auflagen sind per Einzelkalkulation möglich.
Zuschlag für Belegungen
unterhalb einer Tour: 5,00 € pro Tausend für den gesamten Auftrag.
Zuschlag für Belegung
nach Geomarketing-Planung: 10,00 € pro Tausend
Belegungsmöglichkeiten
Die Belegung ist grundsätzlich auf PLZ-Ebene möglich. Siehe Listen auf Seite 18-19. Viele
Orte/Ortsteile sind als feste Tour auch unterhalb der PLZ belegbar. (Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie auf Anfrage.)
Umkreisplanung:
Die Verteilung erfolgt nach Kundenvorgabe (z.B. feste Auflage pro Standort oder fester
Radius um den Standort.) Je nach Vorgabe kann der Zuschlag für Belegung unterhalb
einer Tour anfallen.
GEO-Marketing
Die Verteilung erfolgt auf Basis der Zustellbezirke. Die Selektion der Bezirke erfolgt optimiert nach der gewünschten Zielgruppenquote oder nach Vorgabe der Kundenplanung.
PLZ8-Belegung
Im Laufe des Jahres 2016 ist eine randscharfe Belegung innerhalb der PLZ8-Grenzen
realisierbar. Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.
Hohe Vertriebsqualität
Mit dem Know-How der Tageszeitungsverlage erfolgt die Verarbeitung und die Zustellung
komplett in Eigenregie. Durch die Belieferung der Werbeverweigerer und Verteilung von
Positivaufklebern an die Haushalte, die auch kostenlose Zeitungen verweigern, wird in
unserem Verbreitungsgebiet eine größtmögliche Haushaltsabdeckung erreicht.
Planungsunterlagen
Ausführliche Unterlagen für die Beilagenstreuung mit entsprechendem Kartenmaterial erhalten Sie
auf Anfrage. Gerne auch per E-Mail als Datei. Tel.: 069 85008-302 E-Mail: [email protected]
Titel am Wochenende:
Mit den Ausgaben Frankfurt, Taunus, Offenbach und
Dieburg.
Die Region Hanau kann über das Anzeigenblatt unseres Partnerverlages Hanauer Anzeiger belegt werden.
Titel in der Wochenmitte:
StadtPost
18 lokale Titel mit geballter Werbepower:
Über die 16 lokalen Heimatzeitungs-Ausgaben der StadtPost, die Hanauer und Wetterauer
Wochenpost können über die gleiche Vertriebsstruktur mit fast überall identischen Auflagen
auch in der Wochenmitte Beilagen gestreut werden. In Frankfurt können derzeit nur die
Stadtteile Sachsenhausen, Oberrad, Bornheim, Seckbach, Riederwald, Ostend und Nordend
in der Wochenmitte belegt werden. Hier sind geänderte Auflagen im Vergleich zum Wochenende zu beachten. Nutzen Sie die Möglichkeit kurzfristig und flexibel Ihre Streutermine je
nach Marktsituation zwischen Wochenende und Wochenmitte ohne weiteren Planungsaufwand zu wechseln. Mit der Belegung der hier aufgeführten Titel werden die lokalen Anzeigenzeitungen der führenden Tageszeitungen im Verbreitungsgebiet genutzt.
EXTRA TIPP und StadtPost sind Mitglied im BVDA und unterliegen somit der
ständigen Auflagenkontrolle der ADA durch unabhängige Wirtschaftsprüfer.
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Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Ausgabe Frankfurt
PLZ Ort Stadt-/ Ortsteile
Ausgabe Taunus - Belegung nur am Wochenende möglich.
Tour Wochenmitte Wochenende
60311 Frankfurt Altstadt
F603110
60313 Frankfurt Innenstadt
F603130
60314 Frankfurt Ostend (ohne Osthafen)
F603140
60316FrankfurtNordend-Ost
F603160
60318FrankfurtNordend
F603180
60320 Frankfurt Dornbusch
F603200
60322 Frankfurt Nordend-West
F603220
60323 Frankfurt Westend-Nord
F603230
60325 Frankfurt Westend-Süd
F603250
60326 Frankfurt Gallus-West
F603260
60327 Frankfurt Europaviertel, Gallus-Ost, Gutleut, Westhafen F603270
60329 Frankfurt Bahnhofsviertel
F603290
60385FrankfurtBornheim/Mitte
F603850
60386 Frankfurt Fechenheim, Riederwald
F603860
60388 Frankfurt Bergen-Enkheim
F603880
60389 Frankfurt Bornheim/Nord, Seckbach
F603890
60431 Frankfurt Ginnheim
F604310
60433 Frankfurt Eschersheim, Frankfurter Berg
F604330
60435 Frankfurt Berkersh., Eckenheim, Preungesh. F604350
60437 Frankfurt Bonames, Harheim, Kalbach,
Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach
F604370
60438 Frankfurt Kalbach-Süd, Riedberg
F604380
60439 Frankfurt Heddernh., Niederursel, Nordweststadt
F604390
60486 Frankfurt Bockenheim, Kuhwald, Rebstock
F604860
60487 Frankfurt Bockenheim-Nord, Industriehof
F604870
60488 Frankfurt Hausen, Praunh., Willi-Brundert-Siedl.
F604880
60489 Frankfurt Rödelheim
F604890
60528 Frankfurt Niederrad
F605280
60529 Frankfurt Goldstein, Schwanheim
F605290
60549 Frankfurt Flughafen
F605490
60594FrankfurtSachsenhausen/Nord
F605940
60596FrankfurtSachsenhausen/Nord
F605960
60598 Frankfurt Sachsenhausen/Süd, Lerchesberg
F605980
60599 Frankfurt Sachsenhausen-Ost, Oberrad
F605990
65929 Frankfurt Höchst, Unterliederbach
F659290
65931 Frankfurt Sindlingen, Zeilsheim
F659310
65933 Frankfurt Griesheim, Eberhard-Wildermuth-Siedlung,
Niedwald
F659330
65934 Frankfurt Nied, Eisenbahnersiedlung
F659340
65936 Frankfurt Sossenheim, Westerbach Siedlung
F659360
Gesamtauflagen:
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18 www.extratipp.com
nur WE
nur WE
2.490
4.470
4.950
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
7.980
2.040
nur WE
6.460
nur WE
nur WE
nur WE
4.100
3.580
5.290
11.840
7.880
6.750
5.960
4.190
5.010
11.420
5.870
2.770
14.540
9.590
7.760
8.960
9.120
9.530
11.630
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
nur WE
4.940
3.760
5.100
6.850
nur WE
nur WE
14.530
2.860
16.070
8.950
7.390
8.490
8.520
11.270
9.040
0
7.160
6.460
8.430
10.340
11.970
9.970
nur WE
9.940
nur WE
8.710
nur WE
7.260
49.040313.150
PLZ Ort Stadt-/ Ortsteile
61348 Bad Homburg
mit allen Ortsteilen
61350 HG-Dornholzhausen mit allen Ortsteilen
61352 HG-Obererlenbach mit allen Ortsteilen
61381 Friedrichsdorf
mit allen Ortsteilen
61440 Oberursel
mit allen Ortsteilen
61449 Steinbach
mit allen Ortsteilen
61462 Königstein
mit allen Ortsteilen
61476 Kronberg
mit allen Ortsteilen
65439 Flörsheim
mit allen Ortsteilen
65719 Hofheim
mit allen Ortsteilen
65760 Eschborn
mit allen Ortsteilen
65779 Kelkheim
mit allen Ortsteilen
65795 Hattersheim
mit allen Ortsteilen
65812 Bad Soden
mit allen Ortsteilen
65817 Eppstein
mit allen Ortsteilen
65824 Schwalbach
mit allen Ortsteilen
65830 Kriftel
mit allen Ortsteilen
65835 Liederbach
mit allen Ortsteilen
65843 Sulzbach
mit allen Ortsteilen
Tour
Wochenende
T613480
6.270
T613500
9.040
T613520
7.610
T613810
9.550
T614400
17.680
T614490
4.200
T614620
6.620
T614760
6.770
T654390 8.530
T657190
16.350
T657600
9.400
T657790
13.740
T657950
12.010
T658120
8.640
T658170
5.770
T658240
7.050
T658300
4.730
T658350
3.700
T658430
4.000
Gesamtauflagen: 161.660
Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen
Ausgabe Offenbach mit Mörfelden-Walldorf
PLZ Ort Stadt-/ Ortsteile
Ausgabe Hanau, Wochenende und Wochenmitte
Tour
Wochenmitte
Wochenende
63065Offenbach Innenstadt
OF630650
6.800
6.800
63067Offenbach Kaiserlei
OF630670
7.280
7.720
63069 Offenbach
Lauterborn, Rosenhöhe
OF630690
10.930
11.500
63071Offenbach Tempelsee
OF630710
8.570
8.280
63073 Offenbach
Bieber, Waldhof
OF630730
6.740
6.310
63075 Offenbach
Bürgel, Rumpenheim, Waldheim
OF630750
7.420
7.580
63110 Rodgau
mit allen Ortsteilen
OF631100
17.860
17.580
63128 Dietzenbach mit allen Ortsteilen
OF631280
13.700
13.180
63150 Heusenstammmit allen Ortsteilen
OF631500
9.130
8.440
63165 Mühlheim
mit allen Ortsteilen
OF631650
11.520
10.560
63179 Obertshausen mit allen Ortsteilen
OF631790
13.160
11.540
63225 Langen
mit allen Ortsteilen
OF632250
14.800
14.700
63263 Neu-Isenburg mit allen Ortsteilen
OF632630
17.260
16.650
63303 Dreieich
mit allen Ortsteilen
OF633030
18.410
18.270
63322 Rödermark mit allen Ortsteilen
OF633220
10.670
10.700
63329 Egelsbach
mit allen Ortsteilen
OF633290
4.660
4.640
63500 Seligenstadt mit allen Ortsteilen
OF635000
10.350
9.870
63512 Hainburg
mit allen Ortsteilen
OF635120
6.980
6.820
63533 Mainhausen mit allen Ortsteilen
OF635330
4.300
4.180
64390 Erzhausen
mit allen Ortsteilen
DA643900
3.000
2.990
64546 Mörf.-Walldorfmit allen Ortsteilen
GG645460
nur WE
14.370
Gesamtauflagen: 203.540212.680
Ort Stadt-/ Ortsteile
64354 Reinheim
mit allen Ortsteilen
64380 Roßdorf
mit allen Ortsteilen
64409 Messel
mit allen Ortsteilen
64807 Dieburg
mit allen Ortsteilen
64823 Groß-Umstadtmit allen Ortsteilen
64832 Babenhausen mit allen Ortsteilen
64839 Münster
mit allen Ortsteilen
64846 Groß-Zimmernmit allen Ortsteilen
64850 Schaafheim mit allen Ortsteilen
64853 Otzberg
mit allen Ortsteilen
64859 Eppertshausen mit allen Ortsteilen
Tour
Wochenmitte
Wochenende
DA643540
6.500
6.640
DA643800
4.550
4.780
DA644090
1.530
1.590
DA648070
6.140
6.000
DA648230
7.900
7.910
DA648320
6.410
6.380
DA648390
5.740
5.770
DA648460
5.320
5.490
DA648500
3.380
3.450
DA648530
2.350
2.540
DA648590
2.560
2.530
Gesamtauflagen: 52.38053.080
Ort Stadt-/ Ortsteile
61130 Nidderau
mit allen Ortsteilen
61137 Schöneck
mit allen Ortsteilen
61138 Niederdorfelden mit allen Ortsteilen
63450 Hanau
mit allen Ortsteilen
63452 Hanau
mit allen Ortsteilen
63454 Hanau
mit allen Ortsteilen
63456 Hanau
mit allen Ortsteilen
63457 Hanau
mit allen Ortsteilen
63477 Maintal
mit allen Ortsteilen
63486 Bruchköbel
mit allen Ortsteilen
63505 Langenselbold mit allen Ortsteilen
63517 Rodenbach
mit allen Ortsteilen
63526 Erlensee
mit allen Ortsteilen
63538 Großkrotzenburgmit allen Ortsteilen
63543 Neuberg
mit allen Ortsteilen
63546 Hammersbach mit allen Ortsteilen
63549 Ronneburg
mit allen Ortsteilen
Tour
Wochenmitte
Wochenende
HU611300
7.730
7.730
HU611370
4.430
4.430
HU611380
1.410
1.410
HU634500
8.620
8.620
HU634520
8.190
8.190
HU634540
6.000
6.000
HU634560
10.930
8.960
HU634570
5.910
5.910
HU634770
16.520
16.520
HU634860
8.570
8.570
HU635051
6.550
6.550
HU635170
4.330
4.330
HU635260
5.200
5.200
HU635381
2.870
2.870
HU635430
2.030
2.030
HU635460
1.850
1.850
HU635490
1.500
1.500
Gesamtauflagen: 102.640100.670
Ausgabe Wetterau, Wochenende und Wochenmitte
PLZ Ausgabe Dieburg
PLZ PLZ Ort Wochenmitte
Wochenende
35510 Butzbach
nur zusammen mit Rockenberg
9.350
35519 Rockenberg nur zusammen mit Butzbach
900
61118 Bad Vilbel
650
61169Friedberg
9.700
61184Karben
8.250
61191 Rosbach
nur zusammen mit Wöllstadt
4.400
61194Niddatal
4.750
61197Florstadt
3.200
61200Wölfersheim
4.150
61203 Reichelsheim nur zusammen mit Echzell
2.500
61206 Wöllstadt
nur zusammen mit Rosbach
2.250
61209 Echzell
nur zusammen mit Reichelsheim
2.050
61231 Bad Nauheim
13.700
61239Ober-Mörlen
2.250
Gesamtauflagen: 68.100
11.650
960
12.600
9.700
8.250
4.400
4.750
3.190
4.200
2.500
2.250
2.050
13.600
2.250
82.350
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Lieferbedingungen und technische Angaben für Beilagen
Anlieferung und Buchungsschluss:
Buchungsschluss ist 5 Werktage vor dem Erscheinungstermin. Anlieferung spätestens
3 Werktage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin 12.00 Uhr frei Haus; frühestens
jedoch 10 Tage vorher. Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: Auftraggeber,
Kunde, Objekt (Ausgabe/n), Beilagentermin/e, Liefermenge, Palettenzahl, Absender und
Empfänger. Der Auftraggeber trägt die Kosten, die durch nicht termingerechte und
unsachgemäße Anlieferung der Beilagen oder Rücktritt nach Rücktrittstermin entstehen.
Letzter Rücktrittstermin:
5 Werktage vor Erscheinen. Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandene Kosten gehen
zu Lasten des Auftraggebers. Erfolgt das Storno nach der Erstellung der Versandpapiere, wird
die Beilage komplett berechnet. Hierfür gelten folgende Termine: StadtPost: Mo. 16.00 Uhr, Extra Tipp: Do. 13.00 Uhr, Offenbach-Post und Dieburger Anzeiger: 2 Werktage vor ET 13.00 Uhr.
Lagergebühr:
Erfolgt die Anlieferung früher als 10 Tage vor dem Erscheinungstermin werden pro Palette
und Kalendertag 1,- EUR für die Einlagerung berechnet.
Anlieferungsanschriften:
Offenbach-Post, Hanauer Anzeiger, EXTRA TIPP, StadtPost:
Pressehaus Bintz-Verlag, Waldstraße 226, 63071 Offenbach, Tel.: 069 85008-302
Anlieferungszeiten: Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr.
Partnerverlage:
Hanauer Wochenpost, MAINLEBEN:
Hanauer Anzeiger GmbH + Co. Druck und Verlag, Donaustr. 5, 63452 Hanau,
Tel.: 06181 2903-0; Anlieferungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr.
Wetterauer Zeitung, Wetterauer Wochenpost:
Mittelhessische Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, Marburger Str. 20, 35390 Gießen,
Tel. 0641 3003-214; Anlieferungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr.
Gelnhäuser Neue Zeitung, Neuer Markt, Mittelhessenbote:
Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co KG, Gutenbergstr. 1, 63571 Gelnhausen,
Tel. 06051 833-285; Anlieferungszeiten: Mo. bis Do. von 7.00 – 16.00 Uhr, Fr. von 7.00 bis 12.00 Uhr.
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Sonstige Angaben:
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters, das spätestens 5 Werktage vor Erscheinen in 5-facher Ausfertigung vorliegen muss, bindend. Beilagen dürfen keine
Fremdanzeigen enthalten und dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein. Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung können nicht zugesichert werden und sind somit kein
Auftragsbestandteil. Ein Beilagenhinweis erfolgt kostenlos, ist aber kein Auftragsbestandteil.
Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich entfallen, entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrags vor, wenn
Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Die ordnungsgemäße Anfertigung und Auszählung der Beilagen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Fehlmengen und/oder überzählige Mengen bzw. Fehler in der Beschaffenheit werden erst beim Einlegen festgestellt!
Bei der Errechnung der Stückzahl ist ein Verarbeitungszuschuss von 1,5% zu berücksichtigen.
Darüber hinausgehende überzählige Beilagen verbleiben nach Auftragsabwicklung bei uns
und werden, sofern vom Auftraggeber keine anderweitige Verfügung getroffen wird, 3 Tage
nach Auftragsabwicklung vernichtet. Warenproben können nicht beigelegt werden. Werden
während der Produktion technische Mängel bei den Prospekten festgestellt, die eine Verarbeitung unmöglich machen, wird dennoch die volle Auflage berechnet.
Verpackung: Europaletten, lose, lagenweise versetzt, schutzverpackt.
Technische Angaben:
Mindestformat: DIN A6 (105x148mm) – Formate kleiner DIN A5 müssen an Hand von geeigneten Mustern vorab auf Verarbeitbarkeit geprüft werden. Maximalformat (Falz an der langen
Kante): Für Offenbach-Post, StadtPost, EXTRA TIPP und MAINLEBEN: (BxH) 245 mm x 345
mm, für Wetterauer Wochenpost: 230 mm x 310 mm. Größere Beilagen sind möglich und
müssen auf das Höchstformat gefalzt werden. Preise für Falzen und abweichende Anlieferungstermine auf Anfrage. Einzelblätter im Format A4 müssen ein Papiergewicht von 100 g/
m2 aufweisen. Wird dieses Gewicht unterschritten, muss die Beilage auf A5 gefalzt werden.
Beilagen über 100 g auf Anfrage. Angeklebte Produkte (Postkarten u.ä.) sind grundsätzlich innen anzubringen. Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet
sein. Im Übrigen gelten die Technischen Richtlinien für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen
des Bundesverbandes Druck e.V. von 1998.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen u. Fremdbeilagen in Zeitungen u. Zeitschriften
1.
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden odersonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2.Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist
der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5.Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen.
6.Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass
die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
7.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere
Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende
Abnahmemenge ein.
8.Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses
– und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
9.Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel
übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm
hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,
so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit
dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb vier
Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden.
11.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage
nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom
Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden
nach der Preisliste gewährt.
14.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15.Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 50 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine
Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
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16.Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat
der Auftraggeber zu tragen.
17.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung
ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu
50.000 Exemplaren 20%,
100.000 Exemplaren 15%,
500.000 Exemplaren 10%,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5% beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag
dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser
vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18.Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen
werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden
vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet.
Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle
und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4
(Gewicht 1000 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von
der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und
Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber
die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die
Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
20.Erfüllungsort ist Offenbach. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Offenbach.
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der
Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder
hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a)
Sämtliche Aufträge werden regelmäßig jeweils im Namen und für Rechnung der Pressehaus Bintz Verlag GmbH & Co. KG angenommen und abgewickelt. Abweichend hiervon
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kann die Auftragsannahme bei einzelnen Aufträgen und abhängig von der beauftragten Ausgaben-Nummer auch im Namen und für Rechnung der Firma Dieburger Anzeiger GmbH & Co. KG,
Schlossergasse 4, 64807 Dieburg oder der Firma Metac-Medien Verlags GmbH, Waldstr. 226, 63071
Offenbach, erfolgen.
b)Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und
Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.
c)Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu
tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben
der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit.
Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahl
der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als
eine Anzeige. Die über NBRZ geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch
den Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem
Abschlussvolumen für die Mengen bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind
nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig.
d)Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag
abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der
Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf
der Jahresfrist geltend gemacht wird.
e)Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt
an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer
Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu
tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
f)Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag
erwachsen.
g)Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
h)Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet (siehe Karte Seite 2) ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbstständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Ortspreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von
überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich
der Verlag. Auf den Ortspreis kann keine Mittlervergütung gewährt werden.
i)Für Jahresabschlüsse ab 150 000 Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für
Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von
Rabatten vor.
k)Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem
wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt.
l)Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.
m)Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung gespeichert werden.
n)Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der
Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens 5 Werktage vor
dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene
Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
o)Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird
der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
p)Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist,
dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch
von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages
zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch
teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine
Mittlungsvergütung nicht bezahlt.
r)Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch
für laufende Aufträge sofort in Kraft.
s)Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.
t)Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist
der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber
kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel-/Gewährleistungsansprüche
herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem
tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin.
u)Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden,
dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder
Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsrechte entstehen erst dann,
wenn die Beilage in mindestens 10% der Auflage fehlt.
v)Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach
Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als
akzeptiert.
w)Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur
bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss
verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen
Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.
x)Für alle Anzeigenaufträge gelten die Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die
zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den
Allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen
des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den
Verlag schriftlich widerspricht.
y)Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Onlinediensten erscheint
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung
von Druckunterlagen für Anzeigen
a)Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CDROM),
direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden.
b)Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von
Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Digitale Anzeigenübermittlung“ in dieser Preisliste),
führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.
c)Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien mit
inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine
Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der
Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.
d)Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
e)Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten
Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar,
der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen
Preisminderungsanspruch.
f)Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen,
dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der
Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstehen.
Stand: 01.01.2016
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Ansprechpartner vor Ort
Im Verbreitungsgebiet
Service-Büros in den Nielsen-Gebieten
63071 Offenbach
Waldstraße 226
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Fax 069 85008 - 497
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Nielsen I
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Fuhlsbüttler Str 145,
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Tel. 040 639084 - 0, Fax 040 639084 - 44
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Frankfurter Straße 44-46
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Bahnstraße 11
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Fax 06103 31085-10
E-Mail: [email protected]
63110 Rodgau-Jügesheim
Ludwigstraße 24-26 (Rodgau-Passage)
Tel. 06106 14295
Fax 06106 648929
E-Mail: [email protected]
63500 Seligenstadt
Aschaffenburger Straße 8
Tel. 06182 929831
Fax 06182 929841
E-Mail: [email protected]
64807 Dieburg
Mühlgasse 3
Tel. 06071 82794-0
Fax 06071 82794-10
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