Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. Naturpark-Haus auf dem Ruhestein Schwarzwaldhochstraße 2 77889 Seebach www.naturparkschwarzwald.de Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. Schwarzwaldhochstraße 2, 77889 Seebach An die Mitglieder des Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord Christian Schütt Tel. 07449/929969-5 Fax 07449/929969-9 [email protected] 15. Oktober 2015 Naturpark-Projektbrief 2016 Anlagen: - Formular „Projektbeschreibung“ - Formular „Kostenaufstellung/Angebotsvergleich“ - Merkblatt „Hinweise zur Naturpark-Förderung 2016“ - Naturpark-Förder-Broschüre „Best practice” - Anmeldeformular zur Infoveranstaltung - Anfahrtsskizze zum Naturpark-Haus auf dem Ruhestein Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Naturpark-Mitglieder, nach zwei Übergangsjahren in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 wollen wir nun 2016 mit der Naturparkförderung wieder durchstarten. Die neue Förderperiode bringt eine neue Förderrichtlinie mit sich. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Hinweise zu den Neuerungen bei Modalitäten, Förderschwerpunkten und Fördersätzen geben, die auf dem Entwurf der neuen Förderrichtlinie für Naturparke in Baden-Württemberg basieren. Nach dem Beschluss des Landes, die Fördermittel für alle baden-württembergischen Naturparke von 2,4 Mio. auf 3,0 Mio. Euro pro Jahr anzuheben, geht der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord für das Jahr 2016 von einem Mittelrahmen von rund 750.000 bis 800.000 Euro aus. Dieser Ansatz liegt deutlich über dem der Vorjahre. Daher möchten wir Sie auffordern, die Möglichkeiten der Naturparkförderung in vollem Umfang zu nutzen. Die neue Förderrichtlinie sowie das dazugehörige Antragsformular befinden sich derzeit in der Endabstimmung und müssen noch von der EU beihilferechtlich notifiziert werden. Die Naturparkförderung 2016 beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bis spätestens 30. November 2015 bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung der Antragsunterlagen erhält der Antragsteller bei Bewilligung Anfang/Mitte des folgenden Jahres den Zuwendungsbescheid. Bewilligungs- und Auszahlungsbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg. Vorsitzender: Landrat Jürgen Bäuerle Rastatt Stellvertreter: Bürgermeister Klaus Mack, Bad Wildbad Siegfried Scheffold, Hornberg Geschäftsführer: Forstdirektor Karl-Heinz Dunker Seebach Naturparkverein: VR 573 Sitz in Freudenstadt Bankverbindung: Konto 990110 BLZ 642 510 60 Kreissparkasse Freudenstadt IBAN DE88 6425 1060 0000 9901 10 BIC SOLADES1FDS Seite 2 zum Schreiben vom 15. Oktober 2015 In der Regel darf der Antragsteller erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der vorzeitigen Freigabe mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Aktuelle Regelungen für das Förderjahr 2016: (Stand: Oktober 2015) Es ist davon auszugehen, dass die Notifizierung der neuen Richtlinie und des Antragsformulars im Oktober erfolgen wird. Sobald die Richtlinie und das Antragsformular von der EU freigegeben wurden, stellen wir die Dokumente auf der Homepage des Naturparks im Bereich „Projektförderung“ zum Download bereit. Es wird empfohlen, das neue Antragsformular elektronisch auszufüllen, da zahlreiche Hinweise und Erläuterungen als Hilfestellung eingebaut wurden. Zudem sind künftig im elektronischen Formular automatisierte Felder für die Kostenkalkulation enthalten. Diese berechnen die Gesamtkosten als auch die beantragte Zuwendung und den Eigenanteil. Grundsätzlich wird es ab dem Jahr 2016 zwei Förderverfahren geben: 1. Förderung durch rein nationale Mittel, bis zu einem maximalen Zuwendungsbetrag in Höhe von 10.000 Euro 2. Förderung wie bisher durch nationale Mittel und EU-Kofinanzierungsmittel aus dem ELERProgramm der EU (50% ELER – Mittel und 50% nationale Mittel). Dies ist in der Regel bei Projekten ab einem Zuwendungsbetrag über 10.000 Euro anzuwenden. Hintergrund ist der mit der EU-Kofinanzierung verbundene Verwaltungsaufwand. Dieser soll auf Projekte mit entsprechend hohen Zuwendungen begrenzt werden. Um eine zügige Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, uns die Informationen zu den für 2016 geplanten Projekten schon ab sofort mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, spätestens jedoch bis zum 30.11.2015. Das Antragsformular kann dann, sobald es bereit steht, nachgereicht werden. So ist es möglich, im Vorfeld die Fördermöglichkeiten und Höhe der Fördersätze festzulegen, bzw. abzuklären. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören: - eine vollständige und aussagekräftige Projektbeschreibung - ein vollständig ausgefülltes Antragsformular - eine vollständige Kostenaufstellung mit entsprechenden Angeboten o mindestens 3 Angebote pro Kostenposition (bei Kosten je Position über 500 Euro) oder eine Kostenschätzung mit dem Hinweis, dass eine Ausschreibung nach VOL oder VOB erfolgen wird - erforderliche Genehmigungen/Abstimmungen, wie z.B. Bauvoranfragen, Eigentümererklärungen oder Genehmigungen von Naturschutz und Forst - Lageplan Seite 3 zum Schreiben vom 15. Oktober 2015 Folgende Förderschwerpunkte sind für 2016 gegeben: Entwicklung des Erholungswertes (Zuwendung 60% NEU, bisher 50%) Investitionen in Infrastruktureinrichtungen für eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholung – im Zusammenhang stehende Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes, Sicherung der Infrastruktureinrichtungen – Wegebau und –markierung (max. 2 m Breite) – Investitionen im Zusammenhang mit der Neuanlage, Entwicklung und Errichtung von Besucherleitsystemen, Bereitstellung von Besucherinformationen Nicht zuwendungsfähig: Abbau, Abriss und Entsorgung von Bauwerken und Infrastruktureinrichtungen sowie deren Unterhaltung und Pflege Natürliches Erbe (Zuwendung 70%) Biotop- und Artenschutz – soweit sich die Fördernotwendigkeit aus einer naturparkbezogenen Studie (Konzeption) ergibt – sich wiederholende Maßnahmen auch in aufeinanderfolgenden Jahren, sofern nicht wegen naturschutzfachlicher Anforderungen in mehrjährigen Verträge regelbar) Kulturelles Erbe (Zuwendung 70% NEU, bisher 50%) Investitionen und Ausgaben für Studien im Zusammenhang mit: – Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes – insbesondere kulturhistorisch bedeutsamer und landschaftsprägender Bauwerke einschließlich der sie umgebenden Kulturlandschaft Ausgaben für Studien zur Erhaltung des immateriellen kulturellen Erbes – z.B. zu Themen wie Musik, Folklore und Ethnologie mit NP-Bezug Seite 4 zum Schreiben vom 15. Oktober 2015 Sensibilisierung (Zuwendung 60%, bisher 70%) Bereitstellung und Vermittlung von naturparkrelevanten Informationen durch: – Flyer, Broschüren, – Ausstellungen, – Themenwegen – Naturpark-Infosterne – Naturpark-Ortseingangsstelen Info-Tafeln, interaktive Informations- und Bildungsmodule – wie z.B. zu Veranstaltungen (Messen, Märkte) und Bildungsangeboten, d.h. ausschließlich Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Organisation Neue Kampagne des Naturparks „Blühender Naturpark“ Nach dem Vorbild des Naturparks Südschwarzwald starten wir 2016 die Kampagne „Blühender Naturpark“. Hierbei geht es darum, in erster Linie innerörtliche Flächen blumenbunt zu gestalten. Nähere Informationen und eine Beschreibung des Projekts finden Sie im Anhang. Über eine rege Beteiligung an diesem Projekt würden wir uns sehr freuen! Erhalt der Kulturlandschaft durch Vermarktung regionaler Produkte (Zuwendung 20% NEU) Ausgaben für Investitionen (Erstbeschaffung): – in eine nachhaltige Produktion und Vermarktung von Naturprodukten, im Zusammenhang mit einer ökologischen und kulturellen Aufwertung des Naturparks Nicht zuwendungsfähig: Ersatzbeschaffungen Sollten Sie Interesse an einem Antrag auf Naturpark-Förderung haben, finden Sie alle erforderlichen Unterlagen auch noch einmal auf unserer Homepage unter der Rubrik Projektförderung. Beachten Sie bei der Antragstellung bitte auch die aktuellen „Hinweise zur Naturparkförderung 2016“. Bei Fragen zum Förderverfahren steht Ihnen die Geschäftsstelle des Naturparks gerne beratend zur Seite. Ihr Ansprechpartner in allen Förderfragen ist Herr Schütt, erreichbar unter [email protected] oder Tel. 07449/92 99 69–5. Seite 5 zum Schreiben vom 15. Oktober 2015 Gerne laden wir Sie auch in diesem Jahr wieder zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Naturpark-Förderung 2016“ ein. Inhalt der Besprechung sind einerseits die Fördermöglichkeiten und der Ablauf der Naturparkförderung, andererseits wollen wir Sie in Ihrem konkreten Projektantrag gerne an diesem Tag beraten. Die Informationsveranstaltung findet statt am 09. November 2015 um 09:30 Uhr im Naturpark-Haus auf dem Ruhestein (Schwarzwaldhochstr. 2, 77889 Seebach). Falls Sie teilnehmen möchten, bitten wir um Anmeldung mit beigefügtem Meldebogen. Wir möchten Sie auffordern, die vielfältigen und immer noch vergleichsweise unbürokratischen Möglichkeiten der Naturparkförderung zu nutzen und rechtzeitig entsprechende Anträge bei uns einzureichen. Wir freuen uns auf viele innovative Projekte! Mit freundlichen Grüßen gez. Karl-Heinz Dunker -Geschäftsführer-
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