An die Mitglieder des Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord Naturpark

Naturpark Schwarzwald
Mitte/Nord e.V.
Naturpark-Haus auf dem Ruhestein
Schwarzwaldhochstraße 2
77889 Seebach
www.naturparkschwarzwald.de
Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V.
Schwarzwaldhochstraße 2, 77889 Seebach
An
die Mitglieder
des Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord
Christian Schütt
Tel. 07449/929969-5
Fax 07449/929969-9
[email protected]
15. Oktober 2015
Naturpark-Projektbrief 2016
Anlagen:
- Formular „Projektbeschreibung“
- Formular „Kostenaufstellung/Angebotsvergleich“
- Merkblatt „Hinweise zur Naturpark-Förderung 2016“
- Naturpark-Förder-Broschüre „Best practice”
- Anmeldeformular zur Infoveranstaltung
- Anfahrtsskizze zum Naturpark-Haus auf dem Ruhestein
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Naturpark-Mitglieder,
nach zwei Übergangsjahren in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 wollen wir nun 2016 mit der
Naturparkförderung wieder durchstarten. Die neue Förderperiode bringt eine neue Förderrichtlinie
mit sich.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Hinweise zu den Neuerungen bei Modalitäten, Förderschwerpunkten und Fördersätzen geben, die auf dem Entwurf der neuen Förderrichtlinie für Naturparke in Baden-Württemberg basieren.
Nach dem Beschluss des Landes, die Fördermittel für alle baden-württembergischen Naturparke
von 2,4 Mio. auf 3,0 Mio. Euro pro Jahr anzuheben, geht der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord für
das Jahr 2016 von einem Mittelrahmen von rund 750.000 bis 800.000 Euro aus. Dieser Ansatz liegt
deutlich über dem der Vorjahre. Daher möchten wir Sie auffordern, die Möglichkeiten der Naturparkförderung in vollem Umfang zu nutzen.
Die neue Förderrichtlinie sowie das dazugehörige Antragsformular befinden sich derzeit in der Endabstimmung und müssen noch von der EU beihilferechtlich notifiziert werden.
Die Naturparkförderung 2016 beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bis spätestens 30.
November 2015 bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung der Antragsunterlagen erhält der Antragsteller bei Bewilligung Anfang/Mitte des folgenden Jahres den Zuwendungsbescheid.
Bewilligungs- und Auszahlungsbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg.
Vorsitzender:
Landrat
Jürgen Bäuerle
Rastatt
Stellvertreter:
Bürgermeister
Klaus Mack, Bad Wildbad
Siegfried Scheffold, Hornberg
Geschäftsführer:
Forstdirektor
Karl-Heinz Dunker
Seebach
Naturparkverein:
VR 573
Sitz in
Freudenstadt
Bankverbindung:
Konto 990110
BLZ 642 510 60
Kreissparkasse Freudenstadt
IBAN DE88 6425 1060 0000 9901 10
BIC SOLADES1FDS
Seite 2 zum Schreiben vom 15. Oktober 2015
In der Regel darf der Antragsteller erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. der vorzeitigen
Freigabe mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist schriftlich zu stellen und zu begründen.
Aktuelle Regelungen für das Förderjahr 2016:
(Stand: Oktober 2015)
Es ist davon auszugehen, dass die Notifizierung der neuen Richtlinie und des Antragsformulars im
Oktober erfolgen wird.
Sobald die Richtlinie und das Antragsformular von der EU freigegeben wurden, stellen wir die Dokumente auf der Homepage des Naturparks im Bereich „Projektförderung“ zum Download bereit. Es
wird empfohlen, das neue Antragsformular elektronisch auszufüllen, da zahlreiche Hinweise und
Erläuterungen als Hilfestellung eingebaut wurden. Zudem sind künftig im elektronischen Formular
automatisierte Felder für die Kostenkalkulation enthalten. Diese berechnen die Gesamtkosten als
auch die beantragte Zuwendung und den Eigenanteil.
Grundsätzlich wird es ab dem Jahr 2016 zwei Förderverfahren geben:
1. Förderung durch rein nationale Mittel, bis zu einem maximalen Zuwendungsbetrag in Höhe
von 10.000 Euro
2. Förderung wie bisher durch nationale Mittel und EU-Kofinanzierungsmittel aus dem ELERProgramm der EU (50% ELER – Mittel und 50% nationale Mittel). Dies ist in der Regel bei
Projekten ab einem Zuwendungsbetrag über 10.000 Euro anzuwenden.
Hintergrund ist der mit der EU-Kofinanzierung verbundene Verwaltungsaufwand. Dieser soll auf Projekte mit entsprechend hohen Zuwendungen begrenzt werden.
Um eine zügige Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, uns die Informationen zu den
für 2016 geplanten Projekten schon ab sofort mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, spätestens jedoch bis zum 30.11.2015. Das Antragsformular kann dann, sobald es bereit steht, nachgereicht werden. So ist es möglich, im Vorfeld die Fördermöglichkeiten und Höhe der Fördersätze
festzulegen, bzw. abzuklären.
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
-
eine vollständige und aussagekräftige Projektbeschreibung
-
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
-
eine vollständige Kostenaufstellung mit entsprechenden Angeboten
o
mindestens 3 Angebote pro Kostenposition (bei Kosten je Position über 500 Euro)
oder eine Kostenschätzung mit dem Hinweis, dass eine Ausschreibung nach VOL
oder VOB erfolgen wird
-
erforderliche Genehmigungen/Abstimmungen, wie z.B. Bauvoranfragen, Eigentümererklärungen oder Genehmigungen von Naturschutz und Forst
-
Lageplan
Seite 3 zum Schreiben vom 15. Oktober 2015
Folgende Förderschwerpunkte sind für 2016 gegeben:
Entwicklung des Erholungswertes (Zuwendung 60% NEU, bisher 50%)
Investitionen in Infrastruktureinrichtungen für eine integrierte, umweltangepasste und
nachhaltige Erholung
– im Zusammenhang stehende Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes,
Sicherung der Infrastruktureinrichtungen
– Wegebau und –markierung (max. 2 m Breite)
– Investitionen im Zusammenhang mit der Neuanlage, Entwicklung und Errichtung von
Besucherleitsystemen, Bereitstellung von Besucherinformationen
Nicht zuwendungsfähig: Abbau, Abriss und Entsorgung von Bauwerken und Infrastruktureinrichtungen sowie deren Unterhaltung und Pflege
Natürliches Erbe (Zuwendung 70%)
Biotop- und Artenschutz
– soweit sich die Fördernotwendigkeit aus einer naturparkbezogenen Studie (Konzeption) ergibt
– sich wiederholende Maßnahmen auch in aufeinanderfolgenden Jahren, sofern nicht
wegen naturschutzfachlicher Anforderungen in mehrjährigen Verträge regelbar)
Kulturelles Erbe (Zuwendung 70% NEU, bisher 50%)
Investitionen und Ausgaben für Studien im Zusammenhang mit:
– Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes
– insbesondere kulturhistorisch bedeutsamer und landschaftsprägender Bauwerke einschließlich der sie umgebenden Kulturlandschaft
Ausgaben für Studien zur Erhaltung des immateriellen kulturellen Erbes
– z.B. zu Themen wie Musik, Folklore und Ethnologie mit NP-Bezug
Seite 4 zum Schreiben vom 15. Oktober 2015
Sensibilisierung (Zuwendung 60%, bisher 70%)
Bereitstellung und Vermittlung von naturparkrelevanten Informationen durch:
– Flyer, Broschüren,
– Ausstellungen,
– Themenwegen
– Naturpark-Infosterne
– Naturpark-Ortseingangsstelen
Info-Tafeln, interaktive Informations- und Bildungsmodule
– wie z.B. zu Veranstaltungen (Messen, Märkte) und Bildungsangeboten, d.h. ausschließlich Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Organisation
Neue Kampagne des Naturparks „Blühender Naturpark“
Nach dem Vorbild des Naturparks Südschwarzwald starten wir 2016 die Kampagne „Blühender Naturpark“. Hierbei geht es darum, in erster Linie innerörtliche Flächen blumenbunt zu
gestalten. Nähere Informationen und eine Beschreibung des Projekts finden Sie im Anhang.
Über eine rege Beteiligung an diesem Projekt würden wir uns sehr freuen!
Erhalt der Kulturlandschaft durch Vermarktung regionaler Produkte
(Zuwendung 20% NEU)
Ausgaben für Investitionen (Erstbeschaffung):
– in eine nachhaltige Produktion und Vermarktung von Naturprodukten, im Zusammenhang mit einer ökologischen und kulturellen Aufwertung des Naturparks
Nicht zuwendungsfähig: Ersatzbeschaffungen
Sollten Sie Interesse an einem Antrag auf Naturpark-Förderung haben, finden Sie alle erforderlichen
Unterlagen auch noch einmal auf unserer Homepage unter der Rubrik Projektförderung.
Beachten Sie bei der Antragstellung bitte auch die aktuellen „Hinweise zur Naturparkförderung
2016“.
Bei Fragen zum Förderverfahren steht Ihnen die Geschäftsstelle des Naturparks gerne beratend zur
Seite. Ihr Ansprechpartner in allen Förderfragen ist Herr Schütt, erreichbar unter
[email protected] oder Tel. 07449/92 99 69–5.
Seite 5 zum Schreiben vom 15. Oktober 2015
Gerne laden wir Sie auch in diesem Jahr wieder zu einer
Informationsveranstaltung zum Thema
„Naturpark-Förderung 2016“
ein. Inhalt der Besprechung sind einerseits die Fördermöglichkeiten und der Ablauf der Naturparkförderung, andererseits wollen wir Sie in Ihrem konkreten Projektantrag gerne an diesem Tag
beraten.
Die Informationsveranstaltung findet statt
am 09. November 2015
um 09:30 Uhr
im Naturpark-Haus auf dem Ruhestein
(Schwarzwaldhochstr. 2, 77889 Seebach).
Falls Sie teilnehmen möchten, bitten wir um Anmeldung mit beigefügtem Meldebogen.
Wir möchten Sie auffordern, die vielfältigen und immer noch vergleichsweise unbürokratischen Möglichkeiten der Naturparkförderung zu nutzen und rechtzeitig entsprechende Anträge bei uns einzureichen. Wir freuen uns auf viele innovative Projekte!
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Karl-Heinz Dunker
-Geschäftsführer-