Antrag 1 Vorschlag einer Stammesordnung Antragstext: Der Stammesthing möge beschließen, sich folgende Ordnung zu geben. Begründung: Die beauftragte Arbeitsgruppe konnte keine bestehende Stammesordnung finden und hat daher im Auftrag des Things einen Vorschlag für eine neue erarbeitet. Diese soll den Besonderheiten im Stamm, die sich nicht in der Musterordnung des Landes wiederfinden gerecht werden. Die Leiterrunde hat sich in einem intensiven Prozess mit dem Vorschlag auseinander gesetzt und diesen zur endgültigen Form verfeinert. Stammesordnung des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) Stamm Alemannen VCP-Sonthofen 1. Die Pfadfinderarbeit des Stammes Alemannen basiert auf den Grundlagen der Bundesordnung des „Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder“ (VCP). 2. Der Stamm trägt den Namen “Stamm Alemannen VCP-Sonthofen” 3. Der Stamm ist Gliederung im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder, VCP Land Bayern, Region Allgäu. 4. Die Organe des Stammes arbeiten auf Basis der Landesordnung des VCP Land Bayern. Landesordnung mit Regelungen zum Stamm: http://www.bayern.vcp.de/fileadmin/dateien/bayern.vcp.de/Landesordnung_komplett_Stand_20 10.pdf Antrag 2 Zum Vorschlag einer Stammesordnung Antragstext: Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelungen zu ergänzen: Begründung: Die folgenden Ämter stellen stammesspezifische Besonderheiten dar, die nicht in der Musterordnung geregelt sind. Ergänzende Regelungen 5. Stammeschronist Der Chronist des Stammes sorgt dafür, dass Berichte über Aktionen in die Chronik aufgenommen werden. Er wird in der Stammesversammlung für 1 Jahr gewählt und erstattet dieser Bericht. 6. Öffentlichkeitsarbeitsbeauftragter Der Öffentlichkeitsarbeitsbeauftragte kümmert sich um die Berichtserstattung für verbandsinterne und externe Medien. (z.B. Gemeindebrief, Lokalzeitung, Radio, TV, Onlinemedien). Er wird in der Stammesversammlung für 1 Jahr gewählt und erstattet dieser Bericht. Er koordiniert auch die Berichterstattung bei Sippen- oder Stammesaktionen und unterstützt dort Veranstaltungsleitung oder Teilnehmer. 7. Sonstige Ämter Die übrigen Ämter (z.B. Protokollant der Leiterrunde, Ordnungswart, KJR-Delegierte) werden in der ersten Leiterrunde nach dem Thing gewählt. Antrag 3 Zum Vorschlag einer Stammesordnung Antragstext: Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelung zu ergänzen: Begründung: Der Stammesälteste wurde 2010 eingeführt und soll die Weitergabe von Erfahrungen sicherstellen und für eine gewisse Kontinuität im Stamm sorgen. Es hat sich bewährt und soll daher Bestandteil der Stammesordnung werden. 8. Stammesältester Der Stammesälteste sollte ein ehemaliges Mitglied der Leiterrunde mit Leitungserfahrung sein, der die Mitglieder der Leiterrunde, insbesondere die Stammesführung berät. Er wird vom Stammesvorsitz in der ersten Leiterrunde nach dem Thing vorgeschlagen und von dieser bestätigt. Antrag 4 Zum Vorschlag einer Stammesordnung Antragstext: Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelung zu ergänzen: Begründung: Da die Fahrtkostenregelung des VCP Land Bayern nicht automatisch greift, soll diese ausdrücklich als Grundlage festgelegt werden. Um Unstimmigkeiten und Ärger bei der Abrechnung nach dem Lager zu vermeiden, sind alle Fahrer angehalten rechtzeitig vorher zu klären, ob ihre anfallenden Fahrtkosten übernommen werden können. 9. Fahrtkosten Fahrtkosten werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leiterrunde erstattet. Fahrtkosten, die im Rahmen einer Veranstaltung anfallen werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Veranstaltungsleitung erstattet. Basis ist die jeweils gültige Fahrtkostenregelung des VCP Landes Bayern. Antrag 5 Zum Vorschlag einer Stammesordnung Antragstext: Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelung zu ergänzen: Begründung: Hiermit soll die in der Landesordnung vorgesehene Möglichkeit die Stimmrechte in der Leiterrunde auszuweiten genauer geregelt werden und mit der seit Jahrzehnten im Stamm bewährten Praxis in Einklang gebracht werden. 10. Stimmrecht/Beschlussfähigkeit Leiterrunde Die Leiterrunde gemäß 2.3.5 Landesordnung VCP Land Bayern kann, soweit sie beschlussfähig ist, aktiven Mitarbeitern ohne Gruppenleitungsfunktion im Stamm ein Stimmrecht in der Führerrunde geben. Die zusätzlichen stimmberechtigten Mitglieder werden bei der Vergabe weiterer Stimmen an andere aktive Mitglieder nicht berücksichtigt. Ehemalige und nicht mehr aktive Mitarbeiter im Stamm verlieren ihr Stimmrecht in der Leiterrunde. Antrag 6 Zum Vorschlag einer Geschäftsordnung Stammesversammlung Antragstext: Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelung zu ergänzen: Begründung: Hiermit soll sichergestellt werden, dass z.B. der neue Stammeskassier zügig die Arbeit aufnehmen und Vollmacht auf das Konto erhält, wofür das Protokoll seiner Wahl vorliegen muss. Ergänzende Regelungen zur Geschäftsordnung Stammesversammlung (Anhang 2 Landesordnung VCP Land Bayern) Das gemäß Vorgaben (Anhang 1 Punkt 4 Landesordnung VCP Land Bayern) angefertigte Protokoll muss innerhalb von 3 Wochen nach Abhalten der Versammlung vom für die Versammlung zuständigen Thingvorstand an den gleichen Verteiler wie die Einladung verschickt werden. Zusätzlich legt er es im Thingarchiv ab.
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