Anträge zur Stammesordnung

Antrag 1
Vorschlag einer Stammesordnung
Antragstext:
Der Stammesthing möge beschließen, sich folgende Ordnung zu geben.
Begründung: Die beauftragte Arbeitsgruppe konnte keine bestehende Stammesordnung
finden und hat daher im Auftrag des Things einen Vorschlag für eine neue erarbeitet.
Diese soll den Besonderheiten im Stamm, die sich nicht in der Musterordnung des
Landes wiederfinden gerecht werden. Die Leiterrunde hat sich in einem intensiven
Prozess mit dem Vorschlag auseinander gesetzt und diesen zur endgültigen Form
verfeinert.
Stammesordnung
des
Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)
Stamm Alemannen VCP-Sonthofen
1. Die Pfadfinderarbeit des Stammes Alemannen basiert auf den Grundlagen der
Bundesordnung des „Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder“ (VCP).
2. Der Stamm trägt den Namen “Stamm Alemannen VCP-Sonthofen”
3. Der Stamm ist Gliederung im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder, VCP
Land Bayern, Region Allgäu.
4. Die Organe des Stammes arbeiten auf Basis der Landesordnung des VCP Land Bayern.
Landesordnung mit Regelungen zum Stamm:
http://www.bayern.vcp.de/fileadmin/dateien/bayern.vcp.de/Landesordnung_komplett_Stand_20
10.pdf
Antrag 2
Zum Vorschlag einer Stammesordnung
Antragstext:
Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelungen zu
ergänzen:
Begründung: Die folgenden Ämter stellen stammesspezifische Besonderheiten dar, die
nicht in der Musterordnung geregelt sind.
Ergänzende Regelungen
5. Stammeschronist
Der Chronist des Stammes sorgt dafür, dass Berichte über Aktionen in die Chronik
aufgenommen werden. Er wird in der Stammesversammlung für 1 Jahr gewählt und
erstattet dieser Bericht.
6. Öffentlichkeitsarbeitsbeauftragter
Der Öffentlichkeitsarbeitsbeauftragte kümmert sich um die Berichtserstattung für
verbandsinterne und externe Medien. (z.B. Gemeindebrief, Lokalzeitung, Radio, TV,
Onlinemedien). Er wird in der Stammesversammlung für 1 Jahr gewählt und erstattet
dieser Bericht. Er koordiniert auch die Berichterstattung bei Sippen- oder
Stammesaktionen und unterstützt dort Veranstaltungsleitung oder Teilnehmer.
7. Sonstige Ämter
Die übrigen Ämter (z.B. Protokollant der Leiterrunde, Ordnungswart, KJR-Delegierte)
werden in der ersten Leiterrunde nach dem Thing gewählt.
Antrag 3
Zum Vorschlag einer Stammesordnung
Antragstext:
Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelung zu
ergänzen:
Begründung: Der Stammesälteste wurde 2010 eingeführt und soll die Weitergabe von
Erfahrungen sicherstellen und für eine gewisse Kontinuität im Stamm sorgen. Es hat
sich bewährt und soll daher Bestandteil der Stammesordnung werden.
8. Stammesältester
Der Stammesälteste sollte ein ehemaliges Mitglied der Leiterrunde mit
Leitungserfahrung sein, der die Mitglieder der Leiterrunde, insbesondere die
Stammesführung berät. Er wird vom Stammesvorsitz in der ersten Leiterrunde nach
dem Thing vorgeschlagen und von dieser bestätigt.
Antrag 4
Zum Vorschlag einer Stammesordnung
Antragstext:
Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelung zu
ergänzen:
Begründung: Da die Fahrtkostenregelung des VCP Land Bayern nicht automatisch greift,
soll diese ausdrücklich als Grundlage festgelegt werden. Um Unstimmigkeiten und Ärger
bei der Abrechnung nach dem Lager zu vermeiden, sind alle Fahrer angehalten
rechtzeitig vorher zu klären, ob ihre anfallenden Fahrtkosten übernommen werden
können.
9. Fahrtkosten
Fahrtkosten werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leiterrunde erstattet.
Fahrtkosten, die im Rahmen einer Veranstaltung anfallen werden nur nach vorheriger
Genehmigung durch die Veranstaltungsleitung erstattet. Basis ist die jeweils gültige
Fahrtkostenregelung des VCP Landes Bayern.
Antrag 5
Zum Vorschlag einer Stammesordnung
Antragstext:
Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelung zu
ergänzen:
Begründung: Hiermit soll die in der Landesordnung vorgesehene Möglichkeit die
Stimmrechte in der Leiterrunde auszuweiten genauer geregelt werden und mit der seit
Jahrzehnten im Stamm bewährten Praxis in Einklang gebracht werden.
10. Stimmrecht/Beschlussfähigkeit Leiterrunde
Die Leiterrunde gemäß 2.3.5 Landesordnung VCP Land Bayern kann, soweit sie
beschlussfähig ist, aktiven Mitarbeitern ohne Gruppenleitungsfunktion im Stamm ein
Stimmrecht in der Führerrunde geben. Die zusätzlichen stimmberechtigten Mitglieder
werden bei der Vergabe weiterer Stimmen an andere aktive Mitglieder nicht
berücksichtigt. Ehemalige und nicht mehr aktive Mitarbeiter im Stamm verlieren ihr
Stimmrecht in der Leiterrunde.
Antrag 6
Zum Vorschlag einer Geschäftsordnung Stammesversammlung
Antragstext:
Der Stammesthing möge beschließen, die Stammesordnung um folgende Regelung zu
ergänzen:
Begründung: Hiermit soll sichergestellt werden, dass z.B. der neue Stammeskassier
zügig die Arbeit aufnehmen und Vollmacht auf das Konto erhält, wofür das Protokoll
seiner Wahl vorliegen muss.
Ergänzende Regelungen zur Geschäftsordnung
Stammesversammlung (Anhang 2 Landesordnung VCP Land Bayern)
Das gemäß Vorgaben (Anhang 1 Punkt 4 Landesordnung VCP Land Bayern)
angefertigte Protokoll muss innerhalb von 3 Wochen nach Abhalten der Versammlung
vom für die Versammlung zuständigen Thingvorstand an den gleichen Verteiler wie die
Einladung verschickt werden. Zusätzlich legt er es im Thingarchiv ab.