Staatliche Beihilfen: Kommission verlangt von Belgien

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission verlangt von Belgien Rückforderung von
211 Mio. EUR von mehreren Stahlproduzenten der Duferco-Gruppe
Brüssel, 20. Januar 2016
Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass Finanzierungen in Höhe von
211 Mio. EUR, die die wallonischen Behörden in Belgien mehreren Stahlproduzenten
zwischen 2006 und 2011 gewährt haben, den Wettbewerb verzerrt und gegen die EUBeihilfevorschriften verstoßen haben.
Nach einer eingehenden Untersuchung gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass kein
marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber bereit gewesen wäre, zu denselben Bedingungen zu
investieren wie die belgische „Foreign Strategic Investments Holding“ (FSIH), eine von der
wallonischen Regierung in Belgien kontrollierte öffentliche Behörde. Die öffentliche Finanzierung
verschafft den Begünstigten folglich einen selektiven Vorteil, den ihre Wettbewerber, die ohne eine
solche subventionierte Finanzierung tätig sind, nicht haben.
Angesichts der Überkapazitätsprobleme der Stahlindustrie in der EU erlauben die EUBeihilfevorschriften lediglich die Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz von
Stahlproduzenten, nicht jedoch die Unterstützung von Stahlproduzenten in finanziellen
Schwierigkeiten. Diese Regeln werden in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewandt.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die
Stahlproduzenten in der gesamten EU haben mit weltweiten Überkapazitäten und massiven Importen
zu kämpfen – die Lösung für dieses Problem muss darin liegen, weltweit die langfristige
Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu verbessern. Daher ermöglichen die EU-Beihilfevorschriften den
Mitgliedstaaten zum Beispiel, Forschungstätigkeiten zu fördern oder die Stahlunternehmen von einem
Teil ihrer Energiekosten zu entlasten. Ferner geht die Kommission mit Antidumping- und
Antisubventionsmaßnahmen gegen Verzerrungen im internationalen Handel vor. Dies ist auch der
Grund, warum die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission strenge Regeln zum Verbot staatlicher
Beihilfen für die Rettung und Umstrukturierung von Stahlunternehmen in Schwierigkeiten erlassen
haben. Auf diese Weise wird ein schädlicher Subventionswettlauf zwischen den EU-Mitgliedstaaten
verhindert und dafür gesorgt, dass unkontrollierte staatliche Beihilfen in einem EU-Mitgliedstaat nicht
Tausende von Arbeitsplätzen in der EU gefährden.
Trotz der rechtswidrigen staatlichen Beihilfen an Duferco hat das Unternehmen nun fast alle Tätigkeiten
aus Belgien verlagert. Der Fall zeigt, dass staatliche Beihilfen, die unrentable Stahlunternehmen
künstlich am Leben halten sollen, den Wettbewerb schwerwiegend verzerren und den Marktaustritt
dieser Unternehmen lediglich auf Kosten der Steuerzahler verzögern.“
Im Oktober 2013 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung zur Finanzierung mehrerer
Unternehmen der Duferco-Gruppe durch die belgische „Foreign Strategic Investments Holding“ (FSIH)
ein. FSIH wurde 2003 von der „Société wallonne de gestion et de Participations“ (SOGEPA) gegründet,
die sich im Besitz der belgischen Region Wallonien befindet, um in Stahlunternehmen zu investieren.
Wiederholt gewährte die FSIH zwischen 2006 und 2011 Unterstützung in Höhe von 211 Mio. EUR in
Form staatlicher Beihilfe an Unternehmen der Duferco-Gruppe. Dies führte zu einer künstlichen
Aufblähung der Unternehmenseinkünfte und verzögerte die ohnehin schon schwierigen, aber
erforderlichen Kapazitätsanpassungen in der wallonischen Stahlindustrie. Die Untersuchung der
Kommission ergab, dass kein marktgestützter Fondsmanager ausschließlich in eine einzige Gruppe
(Duferco) und einen einzigen Wirtschaftszweig (Stahl) mit dem Ziel der Unterstützung der wallonischen
Stahlproduktion investiert hätte, so wie es die FSIH getan hat.
Folglich stellen die Investitionen eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften dar. Die EUBeihilfevorschriften gestatten jedoch lediglich eine Unterstützung zur Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit rentabler Unternehmen, nicht aber staatliche Beihilfen für Stahlproduzenten in
finanziellen Schwierigkeiten. Bei den wiederholten Unterstützungsmaßnahmen für DufercoUnternehmen handelt es sich folglich um mit den EU-Beihilfevorschriften nicht vereinbare staatliche
Beihilfen. Belgien muss nun die Beihilfen von den Begünstigten bzw. deren Rechtsnachfolgern
zurückfordern.
Trotz der umfangreichen rechtswidrigen staatlichen Beihilfen der wallonischen Regierung stellten die
Duferco-Werke in Charleroi, La Louvière und Clabecq später die Stahlerzeugung ein. Die Kommission
greift auf den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zurück, um die
Bemühungen der Region Wallonien im Hinblick auf die Umschulung entlassener Arbeitnehmer zu
unterstützen.
Hintergrund
Zwischen 2006 und 2011 kamen mehrere Unternehmen der Duferco-Gruppe in den Genuss der
Unterstützung durch die wallonischen Behörden. Nach einer eingehenden Untersuchung stellte die
Kommission fünf Begünstigte fest: die Holdinggesellschaft der Duferco-Gruppe - eine Stahltochter mit
dem Namen Duferco Industrial Investment -, das Joint Venture von Duferco und der NovolipetskGruppe - Steel Invest & Finance (nun im hundertprozentigen Besitz von Novolipetsk) -, und zwei Joint
Ventures mit der FSIH in Belgien - Duferco Salvage Investments Holding und Duferco Long Products.
Nach den EU-Beihilfevorschriften können öffentliche Investitionen in Unternehmen, die einer
wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, als beihilfefrei angesehen werden, wenn die Investition zu
Bedingungen erfolgt, die für einen privaten Investor unter normalen Marktbedingungen akzeptabel
wären (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Öffentliche Investitionen, die
diesen Grundsatz nicht einhalten, stellen nach EU-Recht (Artikel 107 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) eine staatliche Beihilfe dar, da der Begünstigte einen
wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erhält.
Die europäische Stahlindustrie erwirtschaftet einen Umsatz von rund 180 Milliarden Euro und
produziert mit etwa 360 000 Beschäftigten an mehr als 500 Standorten in 23 Mitgliedstaaten rund
170 Millionen Tonnen Stahl jährlich. Die tatsächlichen Überkapazitäten betrugen in der EU nach
Schätzungen ca. 10-15 %. Die europäischen Stahlhersteller stehen weltweit großen Herausforderungen
gegenüber: harter Wettbewerb durch Niedrigkostenländer, die ebenfalls erhebliche Überkapazitäten
aufweisen, Rückgang der weltweiten Nachfrage nach Stahl, steigende Energiekosten und hohe
Abhängigkeit von eingeführten Rohmaterialien.
Vor diesem Hintergrund wird im EU-Beihilferecht die Unterstützung der Rettung und Umstrukturierung
von in Schwierigkeiten geratenen Stahlunternehmen durch die öffentliche Hand untersagt. Die EUMitgliedstaaten und die Kommission hatten sich Mitte der 1990er Jahre geeinigt, Beihilfen an den
Stahlsektor nur in einem sehr begrenzten Umfang zuzulassen (Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS der
Kommission). Seither hat die EU es vor allem dem Markt überlassen, die für eine rentable und
nachhaltige Stahlindustrie in Europa erforderlichen Kapazitätsanpassungen und Umstrukturierungen in
die Wege zu leiten. Die Kommission hat die Beihilfevorschriften konsequent angewandt, um einheitliche
Wettbewerbsvoraussetzungen für jene Stahlerzeuger zu gewährleisten, die eine schmerzhafte und
teure Umstrukturierung bereits hinter sich gebracht und mit privaten Mitteln finanziert haben. Zudem
würde eine Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe den Wettbewerb verzerren und könnte einen
Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten in Gang setzen, wie die Erfahrung gezeigt hat.
Gleichzeitig erlauben die Beihilfevorschriften der EU den Mitgliedstaaten jedoch staatliche Beihilfen für
Maßnahmen zur Förderung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit, also für Bereiche wie Forschung und
Entwicklung, Aus- und Weiterbildung, und für energieintensive Unternehmen. In den letzten Jahren
haben mehrere Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, energieintensiven
Wirtschaftsteilnehmern wie z. B. Stahlerzeugern einen Ausgleich für die hohen Energiekosten zu
gewähren. Auch wenn diese Maßnahmen Auswirkungen auf den Wettbewerb im Stahlsektor haben,
fördern sie wichtige Ziele von gemeinsamem Interesse. Darüber hinaus gibt es klare Beschränkungen,
was die Höhe der zulässigen Beihilfen anbelangt.
Seit dem Verbot von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für in Schwierigkeiten geratene
Stahlerzeuger Mitte der 90er Jahre hat die Kommission zahlreiche Beihilfen in vielen EU-Ländern
(darunter Belgien, Deutschland, Italien und Polen) für unzulässig befunden (und oftmals die
Mitgliedstaaten angewiesen, die Beihilfen von den Emfängern zurückzufordern).
Sonstige Maßnahmen der Kommission in Bezug auf den Stahlsektor
Die Kommission trifft geeignete Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass für die Stahlerzeuger innerhalb
und außerhalb der EU gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen herrschen. Sie setzt sich nur dort für einen
offenen und fairen Handel ein, wo die Wettbewerbsgleichheit einheimischer wie nichteuropäischer
Hersteller gewährleistet ist. Handelspolitische Schutzinstrumente wie Antidumping- und
Antisubventionsverfahren dienen dem Schutz der EU vor Störungen des internationalen Handels und
unfairen Handelspraktiken. Derzeit gelten in der EU 34 endgültige Maßnahmen (wie Antidumping- oder
Ausgleichszölle) gegenüber Stahleinfuhren. Bei weiteren sechs Stahlerzeugnissen wurden neue
Antidumping- bzw. Antisubventionsuntersuchungen eingeleitet.
Die Kommission ist mit großem Nachdruck darum bemüht, die Gesamtwettbewerbsfähigkeit von
Europas industrieller Basis zu verbessern. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie ist
eines der wichtigsten Anliegen der europäischen Industriepolitik, und das Ziel der industriellen
Wettbewerbsfähigkeit fließt als Querschnittsaufgabe in alle politischen Initiativen auf europäischer
Ebene ein. Viele Herausforderungen sind der gesamten europäischen Industrie gemein: die
Modernisierung unter den Rahmenbedingungen eines digitalen Zeitalters, Energieeffizienz und
Einfügung in weltweite Wertschöpfungsketten. Die Initiativen, die auf die Binnenmarktstrategie von
2015 und die Strategie der EU für den digitalen Binnenmarkt folgen werden, werden die Praxis der
Integration verschiedener Politikbereiche fortsetzen und weiter dazu beitragen, althergebrachte
Grenzen und starre Strukturen aufzubrechen. Die Kommission hat eine hochrangige Expertengruppe zu
energieintensiven Industrien eingesetzt, die die Kommission in politischen Angelegenheiten beraten
und als Diskussionsforum der Interessenträger fungieren soll. Auf einer Spitzenkonferenz sollen am
15. Februar 2016 in Brüssel die gegenwärtigen Herausforderungen benannt und politische Maßnahmen
erörtert werden. Der Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa
aus dem Jahr 2013 wird von der Kommission weiterhin kontinuierlich umgesetzt.
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde zur Unterstützung derer
eingerichtet, die unter den Folgen der Globalisierung zu leiden haben. Seit Aufnahme seiner Tätigkeit
im Jahr 2007 hat der Fonds mehr als 128 000 Arbeitnehmer mit ungefähr 550 Mio. EUR unterstützt.
Der EGF unterstützt entlassene Arbeitnehmer bei der Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten
durch die Förderung von Berufsbildungsmaßnahmen, Nachschulungen, befristeten Anreizen und
Zulagen usw. Seit 2014 finanziert der EGF beispielsweise auch beschäftigungsfördernde Maßnahmen
zugunsten von Stahlarbeitern nach der Schließung von Standorten in Belgien.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD
Wettbewerb unter der Nummer SA.33926 veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt der EU
veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
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