Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen: AOK

Presse-Information
Dortmund, 17. März 2016
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen:
AOK-Ermittler verfolgen über 800 Fälle
3,4 Millionen Euro Schadensersatz in zwei Jahren erstritten
Dortmund. Luftrezepte, erfundene Behandlungen, manipulierte Rechnungen: Die AOK NORDWEST setzt den Kampf gegen Abrechnungsbetrug im
Gesundheitswesen konsequent fort. Aktuell verfolgt das Ermittlungsteam
der Krankenkasse mehr als 800 Fälle. Allein in den vergangenen zwei Jahren holten die Spezialisten Gelder in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro zurück. „Die meisten Leistungserbringer rechnen korrekt ab. Aber schon einige wenige schwarze Schafe können ein schlechtes Licht auf den gesamten Leistungsbereich werfen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jürgen Mosler, Leiter
des Stabsbereichs Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
bei der AOK NORDWEST. Der AOK-Chefermittler stellte heute seinen Tätigkeitsbericht 2014/2015 dem AOK-Verwaltungsrat vor.
Seit rund zwölf Jahren geht die AOK mit einer eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe Hinweisen auf Fehlverhalten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen nach. Allein in den vergangenen zwei Jahren gingen insgesamt 488 neue
Hinweise ein. Dabei wurden Fälle aus allen Bereichen des Gesundheitswesens
verfolgt. Die insgesamt sieben AOK-Ermittler arbeiten eng mit anderen Krankenkassen sowie der Kriminalpolizei und den Staatsanwaltschaften zusammen.
„Bestätigt sich der Verdacht der Abrechnungsmanipulation, schalten wir die
Staatsanwaltschaft ein und fordern die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens ein. Ebenfalls prüfen wir, ob eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner noch möglich ist“, erklärte Dr. Mosler. In den vergangenen zwei Jahren konnten so rund 3,4 Millionen Euro zurückgeholt werden. „Manipulationen im
Gesundheitswesen sind keine Kavaliersdelikte. Gegen die wenigen Betrüger
muss konsequent und mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen werden. Denn
hier werden Gelder der Versichertengemeinschaft veruntreut“, sagt Georg Keppeler, alternierender AOK-Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter.
In Westfalen-Lippe deckten die AOK-Ermittler zum Beispiel einen Fall auf, bei
dem ein Apotheker unbenutzte Produkte der parenteralen Ernährung von verstorbenen Patienten zurücknahm und diese ein zweites Mal mit den Krankenkas-
sen abrechnete. Im laufenden Ermittlungsverfahren konnte die AOK eine Schadensregulierung für alle Krankenkassen in Höhe von 1,2 Millionen Euro erzielen.
In mehreren Fällen konnte gegenüber Pflegediensten nachgewiesen werden,
dass sie Leistungen abgerechnet haben, die von einzelnen Pflegefachkräften
zeitgleich bei mehreren Patienten und an unterschiedlichen Orten erbracht wurden. Hier forderte die AOK NORDWEST sämtliche entstandene Schäden zurück.
Zwei Pflegedienste haben daraufhin jeweils über 100.000 Euro an die AOK
NORDWEST zurückgezahlt.
Kassenartenübergreifend konnte die AOK sogar in einem Fall 600.000 Euro gegenüber einem einzelnen Pflegedienst erfolgreich geltend machen.
Anti-Korruptionsgesetz muss endlich kommen
Neben Betrugsfällen mit klar zu beziffernden Schadenssummen hat das Gesundheitswesen des Weiteren mit dem Problem der Korruption zu kämpfen. „Das
von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im
Gesundheitswesen muss nach langen Diskussionen nun endlich kommen“, fordert Johannes Heß, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender und Arbeitgebervertreter. Die ursprünglich für Februar vorgesehene Verabschiedung des
Gesetzes wurde erneut verschoben. Danach soll der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch verankert werden. Entsprechende Delikte sollen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen drohen für Bestechlichkeit oder Bestechung bis zu fünf Jahre Haft. Auch die Kranken- und
Pflegekassen sollen bei einem Verdacht auf Fehlverhalten Strafantrag stellen
dürfen.
Geldrückflüsse aus allen Leistungsbereichen
Die Geldrückflüsse von insgesamt rund 3,4 Millionen Euro in den vergangenen
zwei Jahren setzen sich durch erfolgreiche Rückforderungen in den folgenden
wesentlichen Bereichen zusammen: Arznei- und Verbandsmittel (1,67 Millionen
Euro), Hilfsmittel (507.000 Euro), Häusliche Krankenpflege (406.000 Euro), Fahrkosten (226.000 Euro), Heilmittel (166.000 Euro), Pflegeversicherung (150.000
Euro), ärztliche Behandlung (115.000 Euro), zahnärztliche Behandlung (112.000
Euro), Krankenhausbehandlung (80.000 Euro).
Gesprächspartner für Medien:
AOK NORDWEST
Jens Kuschel, Pressesprecher
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