Ausgabe 4/2015 AmPuls Informationen der AOK PLUS zur Gesundheitspolitik Iris Kloppich Alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK PLUS Liebe Leserin, lieber Leser! Das passt – der Beitragssatz bleibt stabil Wort gehalten wir senden in unruhigen Zeiten ein deutliches Signal: Die AOK PLUS hält auch im kommenden Jahr ihren günstigen Beitragssatz stabil bei 14,9 Prozent. Stabilität und Verlässlichkeit sind ein hohes Gut. Sie beziehen sich bei der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse aber nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Präsenz in der Fläche und die gute Gesundheitsversorgung von inzwischen mehr als 2,8 Millionen Versicherten. Allerdings sage ich offen: Das verlangt uns einiges ab. Wir greifen im Interesse der Beitragszahler auf unsere Finanzreserven zurück und stellen uns selbst ständig auf den Prüfstand. Teure Neuerungen, die die Politik per Gesetz verordnet, ohne dass dadurch Strukturprobleme des Gesundheitswesens gelöst würden, wird auf Dauer allerdings auch das klügste Krankenkassenmanagement nicht ausgleichen können. Flüchtlinge Am besten mit Karte zum Arzt Mit besten Grüßen Arzneimittel Projekt ARMIN in Pilotphase Ihre Iris Kloppich Solide Basis für 2016 Wort gehalten – der Beitragssatz bleibt stabil Das Versprechen wird gehalten: Auch im Jahr 2016 bleibt der Beitragssatz für die Mitglieder der AOK PLUS in Sachsen und Thüringen bei stabilen 14,9 Prozent. Das beschlossen die Versichertenund Arbeitgebervertreter des Verwaltungsrates der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse einstimmig in ihrer Sitzung am 30. November. sicherten bringen, allerdings muss das auch zusätzlich bezahlt werden. So müssen die meisten Bürger im nächsten Jahr voraussichtlich mehr Geld für ihre Krankenversicherung zahlen. Damit bleibt ab Januar auf vielen Gehaltszetteln wieder mal weniger Netto vom Brutto. Standpunkt Ein starker Pfeiler für unser Wachstum ist natürlich unser guter Beitragssatz. Allein 2015 sind 100.000 neue Mitglieder zur AOK PLUS gewechselt. Damit sind wir eine tragende Säule im AOK-System. Auch wenn die Ausgabenkurve durch verschiedene Gesetzgebungsvorhaben nach oben zeigt, der Preis bleibt stabil. Eine solide Finanzplanung macht es 2 AmPuls · möglich, unseren 2,8 Millionen Versicherten auch im nächsten Jahr 14,9 Prozent Beitragssatz anzubieten. Das bedeutet nicht, an anderer Stelle einzusparen. Unser breites Spektrum an Leistungen bleibt erhalten. Damit sind und bleiben wir ein verlässlicher und berechenbarer Partner für unsere Versicherten und Arbeitgeber. Ausgabe 4/2015 Dr. Stefan Knupfer Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS Für die mehr als 2,8 Millionen AOK PLUS-Versicherten in den beiden Freistaaten hat diese Anhebung keine Auswirkungen. Mit einem Beitragssatz von 14,9 Prozent bleibt es für eine Familie mit einem durchschnittlichen Einkommen günstig – sie spart pro Jahr 200 Euro und mehr. Neben diesem Beitragssatzvorteil wird die AOK PLUS im nächsten Jahr erneut mehr Geld für die Gesundheit ihrer Versicherten zur Verfügung stellen. Die Leistungsausgaben werden 9,65 Milliarden Euro umfassen. Das ist ein Ausgabeplus von 6,6 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr. Das bedeutet, pro Kopf stehen rechnerisch 3.372 Euro zur Verfügung. Der größte Posten – die Krankenhausausgaben – werden 2016 auf 3,53 Milliarden Euro anwachsen. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen erhöhen sich auch die Ausgaben für Arzneimittel auf 1,73 Milliarden. Für ärztliche Behandlungen werden 2016 Ausgaben von 1,55 Fotos: AOK PLUS, iStock/35007, iStock/ugde D agegen wird der Durchschnittsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens im Jahr 2016 auf durchschnittlich 15,7 Prozent zulegen, nachdem das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 1,1 Prozent festgelegt hat – 0,2 Prozentpunkte höher als 2015. Insbesondere die aktuellen Reformen, wie das Krankenhausstrukturgesetz, das Versorgungsstärkungsgesetz und das E-Health-Gesetz bedeuten zusätzliche Ausgaben für die Krankenkassen und erhöhen den allgemeinen Kostendruck. Zwar sollen sie mehr Qualität für die Ver- Wichtige Zusatzleistungen bleiben Die bisherigen Zusatzleistungen bleiben alle im Angebot - zum Beispiel der Zuschuss zur Zahnreinigung bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen, wichtige Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten für Kinder vom zwölften bis zum 18. Lebensjahr, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere oder die Kostenübernahme für Homöopathie. Auch der erweiterte Hautcheck, eine umfangreiche Diabetesvorsorge und Präventionsangebote für Versicherte und Unternehmen bieten auch 2016 eine bestmögliche Versorgung. Verlässlich bleibt die AOK PLUS auch vor Ort. Mit einem Filialnetz von über 140 Standorten ist eine flächendeckende Beratung und Betreuung garantiert. Seit 2013 wurden zusätzlich 35 Filialen zu modernen Beratungszentren ausgebaut. Gleichwohl kommt die schon länger vorbereitete Onlinfiliale voran. Die Änderung von persönlichen Daten kann jetzt bequem von zu Hause aus bearbeitet werden. Außerdem steht ein persönliches Postfach, über das die datenschutzkonforme Kommunikation möglich ist, rund um die Uhr zur Verfügung. Fazit: Der niedrige Beitragssatz, die sehr gute Versichertenentwicklung, das dichte Filialnetz und die finanzielle Stabilität sind eine mehr als solide Basis für das Jahr 2016. Alexander Fugmann Leistungsausgaben – die Planung für 2016 Anteile in Prozent Krankenhaus 36,7 % Arzneimittel 17,9 % Fahrkosten 2,7 % Heilmittel 3,0 % Häusliche Krankenpflege 3,9 % Ärzte 16,1 % Hilfsmittel 4,0 % Krankengeld 4,3 % Übrige Leistungen 5,7 % Quelle: AOK PLUS Milliarden Euro eingeplant. Auch die zu erwartenden Preiserhöhungen bei Hilfsmitteln durch innovativere und technisch höherwertige Produkte berücksichtigt die AOK PLUS. Hier werden insgesamt 385 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Kalkulationen bekräftigen den Anspruch der AOK PLUS, mit nützlichen Leistungsangeboten zugleich auf aktuelle und individuelle Wünsche der Versicherten einzugehen. Neben einem guten Preis sollen auch immer die Leistungen stimmen. Hier lautet das Credo „Umbau statt Abbau“. So belohnt das AOK PLUS-Bonusprogramm ab dem 1. Januar 2016 jetzt auch die Anschaffung von Fitnesstrackern wie Fitnessarmbändern. Ebenfalls hinzugekommen ist die Knochenmarktypisierung. Außerdem wurden die Bonifizierungsbeträge für das Ablegen des Sportabzeichens, für die aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen und den Besuch an einem Erste-Hilfe-Kurs auf 30 Euro erhöht. Zahnärzte/Zahnersatz 5,7 % Für 2016 hat der Verwaltungsrat das größte Haushaltsvolumen in der Geschichte der AOK PLUS beschlossen. Die Leistungsausgaben für das Jahr 2016 umfassen 9,65 Milliarden Euro. Das sind 6,6 Prozent mehr als 2015. Die größten Aufwendungen entfallen auf die Krankenhäuser mit 36,7 Prozent Standpunkt Wir blicken als Gesundheitskasse auf ein sehr erfolgreiches Jahr zurück. Dieser Erfolg verpflichtet uns, unseren Versicherten einen echten Mehrwert zu bieten. Die AOK PLUS setzt sich deshalb für eine Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in Sachsen und Thüringen ein, die die regionalen sowie die demografischen Bedingungen der beiden Freistaaten berücksich- tigt. Wir wollen die Haus- und Facharztverträge ausbauen, innovative Versorgungsformen zwischen Nordhausen und Zittau fördern und insbesondere die Möglichkeiten nutzen, die Krankenhausstrukturen in Sachsen und Thüringen weiterzuentwickeln und qualitativ zu verbessern – und das gemeinsam mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen. Ausgabe 4/2015 Rainer Striebel Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS · AmPuls 3 Flüchtlinge: neuer rechtlicher Rahmen Aufgrund des Eilbedürfnisses haben Bundestag und Bundesrat das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (AsylBesG) verabschiedet. Es ist bereits in Kraft getreten. Damit wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um Asylsuchenden Leistungen per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) zu gewähren. Die Bundesländer können die Krankenkassen verpflichten, Rahmenvereinbarungen zur Betreuung für Asylbewerber abzuschließen. Das kann die Ausgabe der eGK mit einschließen. Die Kassen haben dafür zu sorgen, dass die Karte für Asylbewerber so modifiziert wird, dass ausschließlich Notfallbehandlungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz abgerechnet werden können. Neue Pflegeformel kommt Mit dem Zweiten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) sollen die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsassessment auf eine neue pflegefachliche Grundlage gestellt werden – mit fünf Pflegegraden statt der bisherigen drei Pflegestufen. Erstmals gibt es eine einheitliche Systematik, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Entwickelt werden soll auch ein neues, wissenschaftlich fundiertes Verfahrens, um die Ergebnisqualität zu messen und darzustellen. Der Bundesrat befasst sich am 18. Dezember 2015 abschließend mit dem Gesetzentwurf. Neue Regeln für öffentliche Aufträge Der europäische Gesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Diese Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Mit dem Gesetz werden Ausnahmen von der Anwendung des Vergaberechts normiert, beispielsweise für Rettungsdienstleistungen. Nach dem Bundesrat soll der Bundestag Anfang Dezember 2015 abschließend über die Änderungen beraten. 4 AmPuls · Ausgabe 4/2015 Flüchtlinge Am besten mit Karte zum Arzt Die AOK PLUS befürwortet grundsätzlich die Verwendung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge – allerdings nicht einzelvertraglich für jeden Landkreis und jede Kommune, sondern mit landesweiten Rahmenvereinbarungen mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen. A m 23. Oktober ist das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und „am Tag nach der Verkündigung“ in Kraft getreten. Ein wesentlicher Inhalt sind Regelungen zur Krankenbehandlung von Asylsuchenden und zur Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge. Das „Bremer Modell“ Nach dem neuen Gesetz ist eine Krankenkasse zur Übernahme der Krankenbehandlung verpflichtet, „wenn sie dazu durch die Landesregierung oder die von der Landesregierung beauftragte oberste Landesbehörde aufgefordert wird und mit ihr eine entsprechende Vereinbarung mindestens auf Ebene der Landkreise oder kreisfreien Städte geschlossen wird“. Nach Nordrhein-Westfalen im September hat Schleswig-Holstein Mitte Oktober mit den dortigen Krankenkassen eine solche landesweite Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die einen Einsatz der eGK ab Januar 2016 vorsieht. In den Hansestädten und Stadtstaaten Hamburg und Bremen erfolgt die Ausstattung von Asylbewerbern mit der eGK und deren Gesundheitsversorgung seit Längerem nach dem „Bremer Flüchtlingskind wird untersucht: Die Ausstattung von Asylsuchenden mit der eGK führt nicht zu höheren Kosten Modell“. Dort übernimmt die AOK Bremen/Bremerhaven die Betreuung der Asylbewerber auftragsweise. Die Behandlungskosten werden ihr durch die Hansestädte erstattet, inklusive der Verwaltungskosten. Bis es auch in Sachsen und Thüringen eine entsprechende landeseinheitliche Regelung gibt, müssen Flüchtlinge nach der Erstuntersuchung, die in den großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder in Krankenhäusern stattfindet, vor jedem Arztbesuch den Gang zum Sozialamt antreten, um sich einen Behandlungsschein zu besorgen. Diesen Aufwand möchten nun erste Kommunen in Sachsen reduzieren, indem sie vorab Behandlungsscheine zur Verfügung stellen oder eine Regelung mit den Krankenkassen treffen. Das erste Quartal 2016 im Blick Die AOK PLUS befürwortet es, Flüchtlinge mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten und ist bereit, das umzusetzen – „allerdings nicht einzelvertraglich für Fotos: iStock/Pali Rao; AOK PLUS Aktuelle Gesetze jeden Landkreis oder jede Kommune nach individuellen Kriterien, sondern auf der Basis einer Rahmenvereinbarung mit dem Land Sachsen beziehungsweise Thüringen“, wie der Vorstandsvorsitzende der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse, Rainer Striebel, betont. An den technischen Voraussetzungen wird AOK-intern gearbeitet. Im ersten Quartal 2016 könnte mit der Umsetzung begonnen werden. Keine Kostenausweitung Erfahrungen der AOK Bremen/ Bremerhaven zeigen, dass die von einzelnen Kommunalvertretern befürchtete Kostenausweitung durch die Versorgung mit der eGK nicht eintritt. Die Durchschnittskosten für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen pro Kopf und Jahr liegen dort niedriger als beispielsweise von Hartz-IV-Empfängern. Und auch die Erfahrungen aus der ersten sächsischen „Flüchtlingspraxis“ in Dresden, die seit Mitte September arbeitet, und der seit Oktober in Leip- zig und seit November in Chemnitz arbeitenden derartigen Praxen zeigen, dass Flüchtlinge eine „Luxusbehandlung“ weder suchen noch bekommen. Bei rund 90 bis 100 Patienten pro Tag ergibt sich ein wenig dramatisches Bild. „Die Patienten haben dieselben Krankheiten, wie das in jeder anderen Hausarztpraxis im Herbst der Fall ist, plus körperliche und psychische Symptome, die Folgen der Strapazen ihrer Flucht sind“, sagt Ingo Mohn, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen. Aktuelle Zahl In Thüringen wird eine erste „Entlastungspraxis“ ausschließlich zur Akutversorgung von Flüchtlingen von der KV Thüringen und dem Deutschen Roten Kreuz in Suhl vorbereitet. In Erfurt soll eine vergleichbare Einrichtung in Verantwortung des Gesundheitsamtes entstehen. In Jena werden nach Aussage des Sprechers der KV Thüringen, Veit Malolepsy, Flüchtlinge bislang ohne Probleme in den Arztpraxen im Stadtgebiet behandelt. Hannelore Strobel 800.000 Das Bundesinnenministerium erklärte Ende August, dass im Jahr 2015 insgesamt mit 800.000 Asylsuchenden in Deutschland zu rechnen sei. Von Januar bis September kamen rund 577.000 Flüchtlinge nach Deutschland. Im August wurde das „DublinAbkommen“ gegenüber Syrern ausgesetzt – es regelt, dass Flüchtlinge ihren Asylantrag in dem EU-Land stellen, in dem sie ankommen – und die Zahl vor allem der syrischen Flüchtlinge stieg stark an. Die Bundesregierung hält sich seitdem mit Prognosen zurück. Am Jahresende dürfte die Millionengrenze überschritten werden. Statements Das Asylpaket der Bundesregierung setzt bei der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf Freiwilligkeit der Landesregierungen. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre besser gewesen. In drei Bundesländern erhalten Flüchtlinge mit der eGK bereits jetzt einen Steffen Lemme schnellen und unbürokratischen Zugang zur Ge- Mitglied des Verwaltungssundheitsversorgung. Nun sind unsere beiden rates der AOK PLUS (Versichertenseite). Landesregierungen in der Pflicht. Die Flüchtlinge SPD-Bundestagsabgeordsollten zudem nicht erst nach dem Anerken- neter. Er wohnt in Erfurt nungsverfahren, sondern gleich mit dem Registrierungsverfahren mit einer eGK ausgestattet werden, um so ohne Umwege Zugang zur ärztlichen Versorgung zu bekommen. In Hamburg, wo Asylbewerber seit Juli 2012 mit der Krankenversicherungskarte versorgt werden, klappt das erfolgreich. 1,6 Millionen Euro pro Jahr hat die Hansestadt eingespart. Und die Gesundheitsversorgungskosten sind nicht gestiegen. „Was uns das kosten wird!?“ Diesen berechtigten Satz höre ich seit Monaten, wenn es um die Flüchtlingsströme geht, die zu uns kommen. Mal ist der Satz eine Frage, mal eine Warnung, mal wird ein Schreckensszenario ausgemalt, dann mischten sich Wirtschaftsinstitute in die Debatte Dieter Pfortner mit der Prognose, der massenhafte Zuzug von Mitglied des VerwaltungsFlüchtlingen habe das Potenzial zum Konjunktur- rates der AOK PLUS (Arbeitgeberseite). Geprogramm. Bei der Gesundheitskarte sind die schäftsführer der Firma Ansichten genauso konträr. Manche lehnen ihren Catgut. Er wohnt in Plauen Einsatz ab, weil sie ein Anreiz sei, nach Deutschland zu kommen, andere befürworten sie. Ich will vor allem einen Akzent setzen: Wir sollten dort helfen, wo die Flüchtlinge herkommen – mit Investitionen in Wirtschaft, Bildung und mit politischer Unterstützung bei Konfliktlösungen. Und eines ist mir noch wichtig: Wer um Asyl ersucht und hierbleiben will, muss unser Grundgesetz akzeptieren. Daran führt kein Weg vorbei. Ausgabe 4/2015 · AmPuls 5 Stiftung gegen Ärztemangel Finanzielle Hilfen für Mediziner-Nachwuchs D ie Stiftung war 2009 vom Freistaat Thüringen und der Kassenärztlichen Vereinigung gegegründet worden. Bereits in den Jahren 2010 und 2013 unterstützte die AOK PLUS als erste Kasse die Stiftung mit insgesamt 200.000 Euro. Durch diese Zuwendung konnten bisher 21 Hausarzt-Stipendiaten gefördert werden. Davon haben sich inzwischen nach der fünfjährigen Facharztausbildung die ersten vier durch die AOK geförderten Ärzte als Hausarzt in Thüringen niedergelassen. Deshalb hat sich die AOK PLUS entschieden, die Thüringer Stiftung erneut finanziell mit 100.000 Euro zu unterstützen, um ärztlichen Nachwuchs in Thüringen zu gewinnen. Dazu haben die AOK PLUS und die Stiftung jetzt eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. Mit dieser aktuellen Unterstützung übernimmt die AOK PLUS erneut Verantwortung, um die ambulante Versorgung zu stärken und die ärztliche Versorgung für ihre Versicherten dauerhaft zu sichern. Aufgrund der demografischen Entwicklung der nächsten Jahre, die von einer Alterung der Bevölkerung sowie auch der Ärzteschaft geprägt ist, bedarf es solcher intensiven Steuerungsmaßnahmen und Aktivitäten. Wichtig war es für die Gesundheitskasse, dass entsprechend geförderte Ärzte in Weiterbildung für die medizinische Versorgung der Menschen im Freistaat Thüringen auch nach der Förderung längerfristig zur Verfügung stehen. Geförderte Ärzte müssen sich verpflichten, nach der Angeklickt: Themen online Satt und sauber in der Pflege – das reicht nicht Das zweite Pflegestärkungsgesetz wirft seine Schatten voraus: Es wird fünf Pflegegrade geben, der Beitragssatz steigt 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Reicht das für eine zukunftssichere Pflege? Diskutieren Sie mit. presseblog.aokplus-online.de > Satt und sauber reicht mir nicht Die deutsche Einheit und die Gesundheit: Wie geht es dem alten Ehepaar? Jetzt ist die Einheit schon 25 Jahre her. Aber wie geht es den Deutschen in Ost und West eigentlich gesundheitlich? Im Presseblog sind ein paar interessante Gesundheitszahlen zusammengetragen. presseblog.aokplus-online.de > Wie geht es dem alten Ehepaar? Taten statt warten: betriebliche Gesundheitsförderung für junge Leute Als junger Mensch fühlt man sich oft unverwundbar, geht nachlässig mit der Gesundheit um. Das kann sich rächen. Am Beginn des Berufslebens können Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Weg aus dem Dilemma bieten. presseblog.aokplus-online.de > Taten statt warten 6 AmPuls · Ausgabe 4/2015 Von der Stiftung gefördert: Junge Ärzte lassen sich im Gebiet der AOK PLUS nieder abgeschlossenen Weiterbildung zum Facharzt für mindestens vier Jahre in Thüringen ärztlich tätig zu sein. Jürgen Frühauf www.savth.de In Thüringen Schon 50 PLUSmobile Kürzlich übergab die AOK PLUS im Rahmen des größten Thüringer Hausarztvertrages das fünfzigste PLUSmobil an die Hausärztin Yvonne Zech in Schlotheim. Ihr Mann wird als nichtärztlicher Praxisassistent damit unterwegs sein und bei Hausbesuchen seine Frau entlasten. Mit dieser erhöhten Flexibilität und Mobilität wird die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen Thüringens sichergestellt und dem drohenden Ärztemangel entgegengewirkt. www.aokplus-online.de > AOK PLUS übergibt 50. Thüringer PLUSmobil Foto: iStock/SelectStock Die AOK PLUS engagiert sich, um den drohenden Ärztemangel zu verhindern. Erneut unterstützt sie die „Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen“ mit 100.000 Euro. Arzneimittel-Modellprojekt Mit langem Atem: ARMIN in der Pilotphase F ür ARMIN werden wir einen langen Atem brauchen.“ Das hatte Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, beim Start des Modellprojekts angekündigt. Es richtet sich an mehr als 300.000 Versicherte der AOK PLUS, die dauerhaft mehr als vier Arzneimittel einnehmen. ARMIN soll die Therapiesicherheit und Therapietreue verbessern sowie Arzneimittel- und Krankenhausausgaben senken. Die ersten beiden Module – Wirkstoffverordnung und Medikationskatalog – wurden wie geplant umgesetzt, doch die Einschreibung der Versicherten verzögert sich. Sie soll nun im Laufe des ersten Quartals 2016 beginnen. Derzeit findet die Pilotierungsphase statt, in der zehn Arzt-Apotheker-Paare erste praktische Erfahrungen sammeln. Die technischen Herausforderungen sind enorm. Die Ärzte und Apotheker müssen untereinander vernetzt werden – immer unter kritischer Beobachtung der Datenschützer. Das nötige Prüfsiegel wird bis Ende 2015 erwartet. Kürzlich wurde der Medikationsplanserver zertifiziert - ein Meilenstein, denn über ihn wird der elektronische Austausch von Medikationsplänen zwischen Arzt und Apotheker ermöglicht. „Mit dem elektronischen Medikationsplan haben wir ein Element des derzeit anstehenden E-Health-Gesetzes vorweggenommen, was erneut die Innovationskraft der AOK PLUS belegt“, sagt Ulf Maywald, Bereichsleiter Arzneimittel der AOK PLUS. Knapp 1.500 Ärzte und Apotheker nehmen inzwischen an ARMIN teil. Für das Projekt sollen vor allem noch mehr Ärzte gewonnen werden. Arzneimittelausgaben steigen weiter Arzneimittelausgaben der AOK PLUS (in Milliarden Euro) 1,405 1,480 1,568 2012 2013 2014 1,630 2015 (voraussichtlich) Die gesetzliche Absenkung des Herstellerabschlags und die starke Verteuerung der Therapie mit patentgeschützten Mitteln treiben die Ausgaben nach oben Es läuft bis Ende 2018 und wird extern wissenschaftlich ausgewertet. Sind die Ergebnisse positiv, könnte ARMIN eines Tages fest zum Versorgungsangebot der AOK PLUS gehören. Jutta Beć www.arzneimittelinitiative.de Telegramm Mehr Geld Sozialwahlen: Als Bundeswahlbeauftragte wurde Rita Pawelski berufen, Wahltag Selbsthilfe unterstützt für die nächsten Sozialversicherungswahlen ist der 31. Mai 2017. +++ Hausarztvertrag Thüringen: Aktuell wurde der 200.000. Patient in den Vertrag eingeschrieben. +++ PsycheAktiv: Die AOK PLUS ist die einzige Kasse, die Therapiebegleiter fördert. +++ DATEV-Seminare: Die AOK PLUS führte Arbeitgeberseminare in Dresden, Leipzig und Erfurt durch. +++ Neuer Beitragsrechner: Auf den Internetseite aokplus-online.de kann man den Beitragssatz der AOK PLUS mit den Beiträgen anderer Kassen vergleichen. +++ Weihnachtsmarkt-Charity-Tour: Die AOK PLUS wird auf zehn Weihnachtsmärkten Jolinchen-Kuscheltiere verkaufen – das Geld wird an karitative Kindereinrichtungen gespendet. +++ Engagement für Wintersport: Im Januar wird die Gesundheitskasse ihre präventiven Angebote zum Biathlon und zum Rennrodel-Weltcup in Oberhof präsentieren. +++ AzubiPraktikum: Auch 2016 werden die AOK-Sozialversicherungsfachangestellten im zweiten Ausbildungsjahr für eine Woche in einer sozialen Einrichtung arbeiten. Quelle: AOK PLUS Im Jahre 2014 wurde ARMIN gestartet. Die wichtigste Stufe der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen wird derzeit in einer Pilotphase erprobt. Die AOK PLUS hat 2015 für die Selbsthilfe in Sachsen und Thüringen mehr als 1,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld unterstützte sie in diesem Jahr Projekte von 415 Selbsthilfegruppen, 130 Landesverbänden und 22 Kontaktstellen in beiden Ländern. Die größte Einzelsumme ging dabei mit 102.840 Euro an die zwei Landesverbände der Rheumaliga für elf länderspezifische und fünf länderübergreifende Projekte der Selbsthilfe. www.aokplus-online.de > Leistungen & Services > Selbsthilfe > Zahlen, Fakten, Transparenzberichte Ausgabe 4/2015 · AmPuls 7 Ganz persönlich Ämter, Arztpraxis, große Familie – Ellen Lundershausen bringt es unter einen Hut Welche Voraussetzungen bringen Sie mit in das neue Amt als Präsidentin der Landesärztekammer? Ich bin seit 40 Jahren ärztlich tätig, kenne dadurch nicht nur zwei verschiedene Gesundheitssysteme, sondern habe auch zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen seit der Wende erlebt. Darüber hinaus engagiere ich mich seit 20 Jahren berufspolitisch in ärztlichen Gremien. Seit 2007 gehören Sie zum Vorstand der Bundesärztekammer. Wie nützlich ist das für Ihr neues Amt in Thüringen? Positiv ist, dass ich viele Erfahrungen sammeln konnte und dadurch die Struktur und die Probleme kenne, die das Arbeiten in diesen Gremien mit sich bringt. Außerdem schärft der bundespolitische Blick die Sicht auf unsere hiesigen Aufgaben und Themen und auch umgekehrt. Seit Juni 2015 sind Sie Präsidentin der Landesärztekammer. Welche ersten Erfolge gehen auf Ihr Konto? Um Erfolge zu benennen, ist die Zeit zu kurz. Die Ärztekammer hat ein klar umrissenes Aufgabengebiet wie Weiter- oder Fortbildung, das routiniert erfüllt wird. Mein Ziel ist eine arztnahe und serviceorientierte Ärztekammer. Wir arbeiten an einer Zieldefinition, die es im Verwaltungshandeln zu spiegeln gilt. Welche Herausforderungen stehen vor Ihnen? Ein großes medizinisches Problem ist die Versorgung von Flüchtlingen. Hier suchen wir nach vernünftigen Lösungen. Außerdem haben und hatten wir uns mit den aktuellen Gesetzgebungsverfahren wie dem Krankenhausstrukturgesetz und mit der gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe zu befassen. Wie lautete Ihre wichtigste Lebensmaxime? Sich um Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit zu bemühen! Wenn ich nicht HNO-Ärztin geworden wäre, wäre ich ...? ... sehr gern Landärztin, das wurde mir allerdings zu DDR-Zeiten nicht gestattet, oder aber Architektin. Ämter, Arztpraxis und Familie – wie bringen Sie das unter einen Hut? Das ist gelegentlich schwierig. Ich habe kaum Freizeit, eine große Familie, mit der ich gern mehr Zeit verbringen würde. In der Praxis unterstützt mich meine Tochter als Partnerin und zu Hause natürlich mein Mann, der auch ein kritischer Gesprächspartner ist. Und das ist gut so. Wie und wo können Sie am besten abschalten – was machen Sie in Ihrer wenigen Freizeit? Dr. Ellen Lundershausen wurde am 17. Juni 2015 zur Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen gewählt. Sie ist seit 1991 niedergelassene HNO-Ärztin in Erfurt und war viele Jahre in der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen aktiv, von 2004 bis 2007 als Mitglied des Vorstands, bevor sie 2007 zur Vizepräsidentin der Landesärztekammer Thüringen gewählt wurde. 2011 wurde sie außerordentliches Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer. Darüber hinaus ist sie Vizepräsidentin des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte. Mich mit Freunden treffen – leider kommt das häufig zu kurz. Was ist für Sie die größte Baustelle im deutschen Gesundheitswesen? Die fehlende Analyse darüber, wie die Gesundheitsversorgung in den nächsten 30 Jahren gestaltet werden soll und wie wahrhaftig mit dem Thema in der Gesellschaft umgegangen wird. Mit wem möchten Sie gern mal einen Abend verbringen? Mit Frau Merkel! Was lesen Sie zurzeit? Paul U. Unschuld: „Ware Gesundheit. Das Ende der klassischen Medizin“. Ihr Draht zur AmPuls-Redaktion AmPuls im Web: www.aokplus-online.de/presse Newsletter per Mail gewünscht? Einfach melden unter [email protected] 8 AmPuls · Ausgabe 4/2015 Impressum Herausgeber: Rainer Striebel, Vorsitzender des Vorstandes der AOK PLUS Verantwortlich für den Inhalt: Hannelore Strobel, Leiterin Unternehmenskommunikation der AOK PLUS Redaktion: Ute-Barbara Friedrich, Jürgen Frühauf (beide AOK PLUS), Wigbert Tocha (KomPart) Grafik: Désirée Gensrich (KomPart) Verlag: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin Druck: Druckhaus Dresden, Dresden Stand: 30. November 2015 Foto: Landesärztekammer Thüringen Tel.: (03 51) 49 46-111 41 E-Mail: [email protected]
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