APÜ Zivilrecht 030409 (SS 2016) Hofmair/Wöss Fall 2 Der 14-jährige Anton hält am Gehsteig seiner Wohnstraße einen Flohmarkt ab. Sein Ziel ist es, sein altes Spielzeug und anderen „Kram“, den er nicht mehr braucht, zu verkaufen. Darunter befindet sich auch eine Sammlung von alten Matchboxautos, die Anton vor Jahren mit seinem Taschengeld erstanden hat. So auch Antons Fahrrad, welches er von seiner Oma Berta zum 10. Geburtstag geschenkt bekommen hat, und ein altes Radio, welches zwar Berta gehört, aber Anton – im Auftrag von Berta – verkaufen soll, wenn sich eine passende Gelegenheit bietet. Als Cora zu Antons Flohmarkt kommt, ist sie sofort begeistert von dem Radio. Im Gespräch erklärt ihr Anton, dass das Radio zwar nicht ihm gehöre, er es aber für seine Oma verkaufen soll. Das Geld würde dann auch sie bekommen. Cora schlägt zu, sie bezahlt EUR 100. Daniel, ein Nachbarskind, welcher gerade seinen 12. Geburtstag gefeiert hat und deswegen EUR 30 von seinem Onkel Emil geschenkt bekam, schenkt seinem 5-jährigen Bruder Franz EUR 5 davon. Beide wollen damit am Flohmarkt günstige Spielsachen erstehen. Daniel kauft von Anton einen Legotechnik-Kran um EUR 25, Franz hingegen einen Matchbox-Ferrari um EUR 2. Daniel entdeckt darüber hinaus Antons Fahrrad und kauft es um EUR 150 aus seinem Sparschwein. Voller Stolz präsentieren die beiden ihre erworbenen Sachen ihren Eltern. Während Mutter Gertrude mit den Einkäufen einverstanden ist, meint Vater Harald, dass seine Söhne ihr Taschengeld nicht für solchen „Blödsinn“ ausgeben und es daher zurückbringen sollen. Eine Woche nach dem Flohmarkt reut auch Anton der Verkauf seiner alten Sachen und verlangt von Daniel und Franz die Spielsachen sowie das Fahrrad zurück. Ebenso wird Oma Berta sentimental als sie das Geld für das Radio bekommt. Sie hätte gerne ihr Radio zurück. Wie ist die Rechtslage?
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