APÜ Zivilrecht 030409 (SS 2016) Hofmair/Wöss Fall 2 Der 14

APÜ Zivilrecht 030409 (SS 2016)
Hofmair/Wöss
Fall 2
Der 14-jährige Anton hält am Gehsteig seiner Wohnstraße einen Flohmarkt ab. Sein Ziel ist es, sein
altes Spielzeug und anderen „Kram“, den er nicht mehr braucht, zu verkaufen. Darunter befindet sich
auch eine Sammlung von alten Matchboxautos, die Anton vor Jahren mit seinem Taschengeld
erstanden hat. So auch Antons Fahrrad, welches er von seiner Oma Berta zum 10. Geburtstag
geschenkt bekommen hat, und ein altes Radio, welches zwar Berta gehört, aber Anton – im Auftrag
von Berta – verkaufen soll, wenn sich eine passende Gelegenheit bietet.
Als Cora zu Antons Flohmarkt kommt, ist sie sofort begeistert von dem Radio. Im Gespräch erklärt ihr
Anton, dass das Radio zwar nicht ihm gehöre, er es aber für seine Oma verkaufen soll. Das Geld
würde dann auch sie bekommen. Cora schlägt zu, sie bezahlt EUR 100.
Daniel, ein Nachbarskind, welcher gerade seinen 12. Geburtstag gefeiert hat und deswegen EUR 30
von seinem Onkel Emil geschenkt bekam, schenkt seinem 5-jährigen Bruder Franz EUR 5 davon.
Beide wollen damit am Flohmarkt günstige Spielsachen erstehen. Daniel kauft von Anton einen
Legotechnik-Kran um EUR 25, Franz hingegen einen Matchbox-Ferrari um EUR 2. Daniel entdeckt
darüber hinaus Antons Fahrrad und kauft es um EUR 150 aus seinem Sparschwein. Voller Stolz
präsentieren die beiden ihre erworbenen Sachen ihren Eltern. Während Mutter Gertrude mit den
Einkäufen einverstanden ist, meint Vater Harald, dass seine Söhne ihr Taschengeld nicht für solchen
„Blödsinn“ ausgeben und es daher zurückbringen sollen.
Eine Woche nach dem Flohmarkt reut auch Anton der Verkauf seiner alten Sachen und verlangt von
Daniel und Franz die Spielsachen sowie das Fahrrad zurück. Ebenso wird Oma Berta sentimental als
sie das Geld für das Radio bekommt. Sie hätte gerne ihr Radio zurück.
Wie ist die Rechtslage?