Ihre Prämien 2016 Liebe Kundin, lieber Kunde Die Prämienerhöhung für 2016 fällt moderater aus als im Vorjahr. Dies ist möglich, weil Sympany eine nachhaltige Prämienpolitik verfolgt. Doch die Kosten für die medizinische Versorgung sind weiter angestiegen. Hauptgründe dafür sind die höheren Kosten für ambulante Behandlungen und die gestiegene Anzahl an Spezialärzten. Die Prämien sind ein Abbild der Gesundheitskosten. Wenn diese steigen, müssen ihnen die Prämien folgen. Je nach Region, Franchise und Modell sind Versicherte mehr oder weniger stark von den Erhöhungen betroffen. Bei den Zusatzversicherungen setzt Sympany nur punktuell Erhöhungen um. Die Spitalzusatzversicherungen hospita allgemein und hospita flex werden gar für einen Grossteil von Ihnen günstiger. Wir haben noch eine gute Nachricht: Im Rahmen der Überschussbeteiligung haben dieses Jahr 100 000 Kundinnen und Kunden von einer Rückzahlung profitiert. Mit unseren Innovationen vereinfachen wir die Arbeitsabläufe und machen Ihr Leben einfacher. Mit unserer Mobile App beispielsweise behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Krankenversicherung. Welche Faktoren Ihre persönlichen Prämien beeinflussen können, ist auf der Rückseite dieses Flyers beschrieben. Ihre individuellen Prämien für das Jahr 2016 entnehmen Sie bitte der beiliegenden Police. Wir hoffen, Sie auch weiterhin zu unseren geschätzten Kundinnen und Kunden zählen zu dürfen. Dr. Ruedi Bodenmann, CEO Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.sympany.ch/praemie Vorteile, die für Sympany sprechen Ihre Treue und Ihr Vertrauen sind unsere Verpflichtung. Wir bieten Ihnen Vorteile, von denen Sie direkt profitieren. Stabile Prämien Sympany verfolgt eine stabile, moderate Prämienstrategie. Diese verzichtet auf kurzfristige Billigangebote. Vielmehr bieten wir Ihnen nachhaltige Prämien, die wir nur so weit erhöhen, wie es die Entwicklung der Gesundheitskosten erfordert. Gleichzeitig arbeiten wir kontinuierlich an unserer Effizienz und senken damit unsere eigenen Kosten. Dabei haben wir in den letzten Jahren erhebliche Erfolge erzielt. Das Leben einfacher machen Sympany setzt sich für Innovationen und für Einfachheit ein: Mit unserer Mobile App beispielsweise behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Krankenversicherung. Ihre Prämienrechnung können Sie einfach und bequem via E-Rechnung bezahlen. Überschussbeteiligung Sympany erstattet Überschüsse zurück: Wenn die Kosten für Arzt- und Spitalleistungen unserer Versicherten gesamthaft tiefer ausfallen als bei der Prämienberechnung erwartet, entsteht ein Überschuss. Als fairer Versicherer zahlt Sympany diesen Überschuss ihren Kundinnen und Kunden zurück. Bis anhin war dies nur für Zusatzversicherungsprodukte möglich. Mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) schafft der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen, der die Rückerstattung auch in der Grundversicherung erlaubt. Sympany freut sich, dass die Überschussbeteiligung voraussichtlich ab 2016 auch in der Grundversicherung möglich ist. Gesenkte Prämien für Spitalzusatzversicherung Sympany hat die Prämien der Spitalzusatzversicherung hospita allgemein je nach Region um bis zu 15 Prozent gesenkt. Ausgleich von Prämienungleichgewichten Das eidgenössische Parlament hat im März 2014 einen rückwirkenden Ausgleich von kantonalen Prämienungleichgewichten beschlossen. Die Ungleichgewichte betreffen die Jahre 1996 bis 2013 und entstanden dadurch, dass die Versicherten in einigen Kantonen mehr an die Kosten der Grundversicherung bezahlt haben als in anderen Kantonen, trotz behördlicher Genehmigung der Prämien. Insgesamt wird ein Betrag von 800 Millionen Franken ausgeglichen. Er wird wie folgt finanziert: ein Drittel durch Umverteilung unter den Versicherten, ein Drittel aus allgemeinen Steuergeldern des Bundes, ein Drittel über die Krankenversicherung. Die Ausgleichszahlungen finden in den Jahren 2015 bis 2017 statt und sind damit abschliessend. Verantwortlich für die Berechnungen ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Krankenversicherer sind für die Durchführung der vom Parlament beschlossenen Prämienkorrektur verantwortlich, die in Artikel 106 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) geregelt ist. Die Zahlen des BAG sind für alle Krankenversicherer identisch und verbindlich. Was bedeutet das für Sie? Massgebend für den Prämienausgleich 2016 ist Ihr gesetzlicher Wohnsitz am 1. Januar 2016. Versicherte in einigen Kantonen müssen (monatliche) Prämienzuschläge* bezahlen, andere erhalten eine (jährliche) Gutschrift. *Der monatliche Prämienzuschlag entspricht höchstens dem Betrag, auf den die Versicherten aufgrund der Rückverteilung der Umweltabgaben Anspruch haben. Kantone Monatlicher Prämienzuschlag BE, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR, JU CHF 4.00 LU CHF 1.50 Versicherte aus den genannten Kantonen finden den monatlichen Beitrag unter «Prämienzuschlag nach Art. 106 KVG» auf ihrer Versicherungspolice. Kantone Jährliche Gutschrift ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD, GE Jährliche Gutschrift im Juni Versicherte in den Kantonen SZ, BS, AG, SG, VS und NE sind 2016 nicht von Prämienungleichgewichten betroffen. Anteil Sympany Das BAG hat den Beitrag, den die Versicherer an den Ausgleich der Prämienungleichgewichte leisten müssen, auf 33 CHF pro Versicherten festgelegt. Sympany kann den Beitrag dank ihrer Solidität aus den Reserven bezahlen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Mehr Infos finden Sie auf: www.sympany.ch/106kvg Was beeinflusst meine Prämien? Neben der Entwicklung der Kosten für die medizinische Versorgung können weitere Faktoren und gesetzliche Vorgaben die Prämien im Einzelfall beeinflussen. Kinder- und Jugendrabatte Versicherte bis zum 18. Lebensjahr profitieren in der Grund- und der Zusatzversicherung vom Kinderrabatt, Versicherte bis zum 25. Lebensjahr vom Jugendrabatt. Bei Vollendung der entsprechenden Altersjahre fallen diese Rabatte ganz oder teilweise weg. Faktoren in der Zusatzversicherung In der Zusatzversicherung gibt es auch bei erwachsenen Versicherten Altersgruppen. Der Übergang zur jeweils nächsten Altersgruppe kann eine Prämienerhöhung mit sich bringen. Eine neue Altersgruppe beginnt ab dem 31. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 61. Lebensjahr alle 10 Jahre. Die Höhe der Altersfaktoren in den Spitalzusatzversicherungen wird regelmässig angepasst. Dies als Folge der demografischen Entwicklung und der längeren Lebensdauer. Weitere Faktoren Diverse weitere Faktoren können Ihre Prämien beeinflussen: Rabatte aus Spezialverträgen (zum Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Sportverein oder Ihrem Verband) können sich verändern. Leistungsfreiheitsrabatte können wegfallen, wenn Sie wieder Leistungen beanspruchen. Sie haben weiter verschiedene Möglichkeiten, individuell bei Ihrer Prämie zu sparen. Spartipps finden Sie in unserem Kundenmagazin «Update» und im Internet: www.sympany.ch/sparen- Rechtliche Hinweise Die neuen Prämien gelten ab 1. Januar 2016. Wie jedes Jahr haben Sie das Recht, Ihre Versicherung zu wechseln (Anbieter, Modell, Franchise). Natürlich hoffen wir, dass Sie uns weiterhin die Treue halten. Dies nehmen wir zum Anlass, uns weiter zu verbessern. www.sympany.ch 9000/d/09.15 Weitere Informationen und unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie im Internet: www.sympany.ch/praemie Sie können die Unterlagen auch bei uns anfordern: +41 58 262 42 00, [email protected]
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