Ihre Prämien 2016

Ihre Prämien 2016
Liebe Kundin, lieber Kunde
Die Prämienerhöhung für 2016 fällt moderater aus als im Vorjahr. Dies ist möglich, weil
Sympany eine nachhaltige Prämienpolitik verfolgt. Doch die Kosten für die medizinische Versorgung sind weiter angestiegen. Hauptgründe dafür sind die höheren Kosten für ambulante
Behandlungen und die gestiegene Anzahl an Spezialärzten. Die Prämien sind ein Abbild der
Gesundheitskosten. Wenn diese steigen, müssen ihnen die Prämien folgen. Je nach Region,
Franchise und Modell sind Versicherte mehr oder weniger stark von den Erhöhungen betroffen.
Bei den Zusatzversicherungen setzt Sympany nur punktuell Erhöhungen um.
Die Spitalzusatzversicherungen hospita allgemein und hospita flex werden gar für einen
Grossteil von Ihnen günstiger.
Wir haben noch eine gute Nachricht: Im Rahmen der Überschussbeteiligung haben dieses
Jahr 100 000 Kundinnen und Kunden von einer Rückzahlung profitiert.
Mit unseren Innovationen vereinfachen wir die Arbeitsabläufe und machen Ihr Leben
einfacher. Mit unserer Mobile App beispielsweise behalten Sie jederzeit den Überblick über
Ihre Krankenversicherung.
Welche Faktoren Ihre persönlichen Prämien beeinflussen können, ist auf der Rückseite dieses
Flyers beschrieben. Ihre individuellen Prämien für das Jahr 2016 entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Police.
Wir hoffen, Sie auch weiterhin zu unseren geschätzten Kundinnen und Kunden zählen zu dürfen.
Dr. Ruedi Bodenmann, CEO
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
www.sympany.ch/praemie
Vorteile, die für Sympany sprechen
Ihre Treue und Ihr Vertrauen sind unsere Verpflichtung. Wir bieten Ihnen Vorteile, von denen
Sie direkt profitieren.
Stabile Prämien
Sympany verfolgt eine stabile, moderate Prämienstrategie. Diese verzichtet auf kurzfristige Billigangebote. Vielmehr bieten wir Ihnen
nachhaltige Prämien, die wir nur so weit erhöhen, wie es die Entwicklung der Gesundheitskosten erfordert. Gleichzeitig arbeiten wir
kontinuierlich an unserer Effizienz und senken
damit unsere eigenen Kosten. Dabei haben wir
in den letzten Jahren erhebliche Erfolge erzielt.
Das Leben einfacher machen
Sympany setzt sich für Innovationen und für
Einfachheit ein: Mit unserer Mobile App beispielsweise behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Krankenversicherung. Ihre
Prämienrechnung können Sie einfach und
bequem via E-Rechnung bezahlen.
Überschussbeteiligung
Sympany erstattet Überschüsse zurück: Wenn
die Kosten für Arzt- und Spitalleistungen unserer Versicherten gesamthaft tiefer ausfallen als bei der Prämienberechnung erwartet,
entsteht ein Überschuss. Als fairer Versicherer
zahlt Sympany diesen Überschuss ihren Kundinnen und Kunden zurück. Bis anhin war dies
nur für Zusatzversicherungsprodukte möglich.
Mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz
(KVAG) schafft der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen, der die Rückerstattung auch in
der Grundversicherung erlaubt. Sympany freut
sich, dass die Überschussbeteiligung voraussichtlich ab 2016 auch in der Grundversicherung möglich ist.
Gesenkte Prämien
für Spitalzusatzversicherung
Sympany hat die Prämien der Spitalzusatzversicherung hospita allgemein je nach Region
um bis zu 15 Prozent gesenkt.
Ausgleich von Prämienungleichgewichten
Das eidgenössische Parlament hat im März 2014 einen rückwirkenden Ausgleich von kantonalen
Prämienungleichgewichten beschlossen.
Die Ungleichgewichte betreffen die Jahre 1996
bis 2013 und entstanden dadurch, dass die
Versicherten in einigen Kantonen mehr an die
Kosten der Grundversicherung bezahlt haben als
in anderen Kantonen, trotz behördlicher Genehmigung der Prämien.
Insgesamt wird ein Betrag von 800 Millionen
Franken ausgeglichen. Er wird wie folgt finanziert: ein Drittel durch Umverteilung unter
den Versicherten, ein Drittel aus allgemeinen
Steuergeldern des Bundes, ein Drittel über die
Krankenversicherung. Die Ausgleichszahlungen
finden in den Jahren 2015 bis 2017 statt und
sind damit abschliessend.
Verantwortlich für die Berechnungen ist das
Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Krankenversicherer sind für die Durchführung der vom
Parlament beschlossenen Prämienkorrektur
verantwortlich, die in Artikel 106 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) geregelt ist. Die
Zahlen des BAG sind für alle Krankenversicherer
identisch und verbindlich.
Was bedeutet das für Sie?
Massgebend für den Prämienausgleich 2016 ist
Ihr gesetzlicher Wohnsitz am 1. Januar 2016.
Versicherte in einigen Kantonen müssen (monatliche) Prämienzuschläge* bezahlen, andere
erhalten eine (jährliche) Gutschrift.
*Der monatliche Prämienzuschlag entspricht höchstens dem Betrag, auf den die Versicherten aufgrund der Rückverteilung der Umweltabgaben
Anspruch haben.
Kantone
Monatlicher
Prämienzuschlag
BE, UR, OW, NW, GL,
SO, BL, SH, AR, JU
CHF 4.00
LU
CHF 1.50
Versicherte aus den genannten Kantonen
finden den monatlichen Beitrag unter «Prämienzuschlag nach Art. 106 KVG» auf ihrer
Versicherungspolice.
Kantone
Jährliche Gutschrift
ZH, ZG, FR, AI, GR, TG,
TI, VD, GE
Jährliche Gutschrift
im Juni
Versicherte in den Kantonen SZ, BS, AG, SG, VS
und NE sind 2016 nicht von Prämienungleichgewichten betroffen.
Anteil Sympany
Das BAG hat den Beitrag, den die Versicherer
an den Ausgleich der Prämienungleichgewichte leisten müssen, auf 33 CHF pro Versicherten
festgelegt. Sympany kann den Beitrag dank ihrer Solidität aus den Reserven bezahlen. Für Sie
entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Mehr Infos finden Sie auf:
www.sympany.ch/106kvg
Was beeinflusst meine Prämien?
Neben der Entwicklung der Kosten für die medizinische Versorgung können weitere Faktoren
und gesetzliche Vorgaben die Prämien im Einzelfall beeinflussen.
Kinder- und Jugendrabatte
Versicherte bis zum 18. Lebensjahr profitieren in der Grund- und der Zusatzversicherung vom
Kinderrabatt, Versicherte bis zum 25. Lebensjahr vom Jugendrabatt. Bei Vollendung der entsprechenden Altersjahre fallen diese Rabatte ganz oder teilweise weg.
Faktoren in der Zusatzversicherung
In der Zusatzversicherung gibt es auch bei erwachsenen Versicherten Altersgruppen. Der Übergang zur jeweils nächsten Altersgruppe kann eine Prämienerhöhung mit sich bringen. Eine neue
Altersgruppe beginnt ab dem 31. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 61. Lebensjahr alle 10 Jahre.
Die Höhe der Altersfaktoren in den Spitalzusatzversicherungen wird regelmässig angepasst. Dies
als Folge der demografischen Entwicklung und der längeren Lebensdauer.
Weitere Faktoren
Diverse weitere Faktoren können Ihre Prämien beeinflussen: Rabatte aus Spezialverträgen (zum
Beispiel mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Sportverein oder Ihrem Verband) können sich verändern.
Leistungsfreiheitsrabatte können wegfallen, wenn Sie wieder Leistungen beanspruchen.
Sie haben weiter verschiedene Möglichkeiten, individuell bei Ihrer Prämie zu sparen. Spartipps
finden Sie in unserem Kundenmagazin «Update» und im Internet:
www.sympany.ch/sparen-
Rechtliche Hinweise
Die neuen Prämien gelten ab 1. Januar 2016. Wie jedes Jahr haben Sie das Recht, Ihre Versicherung zu wechseln (Anbieter, Modell, Franchise). Natürlich hoffen wir, dass Sie uns weiterhin die
Treue halten. Dies nehmen wir zum Anlass, uns weiter zu verbessern.
www.sympany.ch
9000/d/09.15
Weitere Informationen und unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie im Internet:
www.sympany.ch/praemie
Sie können die Unterlagen auch bei uns anfordern:
+41 58 262 42 00, [email protected]