* * Stand: Januar 2016 Papier sinnvoll nutzen, Steuererklärung online machen. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. w w w.elster.d e Was ist ELSTER? ELSTER – die elektronische Steuererklärung – ist ein Verfahren, mit dem Sie unter anderem Ihre Steuererklärung elektronisch über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln können. Hierzu können Sie ElsterFormular nutzen. Diese Steuererklärungssoftware wird Ihnen durch die Steuerverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie steht in der jeweils aktuellen Fassung unter w w w.elsterformular.d e bereit. Alternativ steht Ihnen mit dem ElsterOnline-Portal ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung. Hierfür ist keine Programminstallation, sondern nur eine einmalige und kostenlose Registrierung mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter w w w.elsteronline.d e. Mit ElsterFormular b z w. im ElsterOnline-Portal können Sie unter anderem folgende Steuererklärungen und Anlagen übermitteln: Einkommensteuererklärung inklusive Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) Anlage E Ü R (Einnahmenüberschussrechnung) Gewerbesteuererklärung Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags Umsatzsteuererklärung Umsatzsteuer-Voranmeldung Lohnsteuer-Anmeldung Lohnsteuerbescheinigung Nur im ElsterOnline Portal verfügbar: Körperschaftsteuererklärung Feststellungserklärung Welche Vorteile habe ich durch ELSTER? Die Steuererklärung elektronisch abzugeben ist sicher, schnell und papierlos. 1. Sicher Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt. Die Sicherheit der ELSTER-Infrastruktur wird regelmäßig zertifiziert (ISO 27001-Zertifikat). Natürlich sollten Sie auch die Sicherheit Ihres Computers im Auge haben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter w w w.elster.d e in der Rubrik Allgemein/ ELSTER Webseite/ELSTER-Projekt/Sicherheit. 2. Schneller Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu beschaffen. Ergänzen und ändern Sie bei Bedarf Ihre Eingaben einfach am Bildschirm. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt. Gleichbleibende persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift u s w. müssen Sie nicht jedes Mal erneut eingeben, wenn Sie die Funktion Datenübernahme nutzen. Durch den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) können die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter w w w.elster.d e/Belegabruf. Ihre Eingaben werden bereits vor der Übermittlung auf Plausibilität geprüft. Hierdurch verringern sich die Nachfragen Ihres Finanzamts wegen fehlender Angaben. Ihre Daten werden so übermittelt, wie Sie diese angegeben haben. Eingabefehler bei der Übertragung Ihrer Daten im Finanzamt scheiden damit aus. Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen eingereicht werden. Auf weitere Belege kann grundsätzlich verzichtet werden. Informationen hierzu erhalten Sie unter w w w.elster.d e in der Rubrik Allgemein/ELSTER Webseite/Benutzergruppen/Arbeitnehmer/…mehr. Durch die unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie vorab, mit welchem steuerlichen Ergebnis Sie rechnen können. Im Gegensatz zum Steuerbescheid in Papierform sehen Sie mit dem Serviceangebot der elektronischen Bescheiddatenübermittlung eventuelle Abweichungen von Ihrer Erklärung direkt auf Ihrem Bildschirm. Es werden außerdem komfortable Zusatzfunktionen zum leichteren Ausfüllen der Steuererklärung angeboten (Interview-Modus, Plausibilitätsprüfung, Updateservice, Hilfefunktion u s w.). 3. Papierlos Für eine papierlose Abgabe, ist eine kostenlose und einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal notwendig (authentifizierte Übermittlung). Sie erhalten eine Zertifikatsdatei, mit der Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch versenden können. Alle Hinweise zur Registrierung finden Sie unter w w w.elsteronline.d e im Bereich Registrierung. Diese authentifizierte Übermittlung ist beispielsweise Pflicht bei der Abgabe von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, dem Antrag auf Dauerfristverlängerung und der Anmeldung der Sondervorauszahlung für Arbeitgeber b z w. Unternehmer. Die notwendigen Informationen finden Sie unter w w w.elster.d e in den Rubriken Allgemein/ELSTER Webseite/ Benutzergruppen/„Arbeitgeber“ und „Unternehmer“. * Hilfe zu ELSTER Allgemeine Informationen zu ELSTER finden Sie unter www.elster.de. Aktuelle Informationen zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie für ElsterFormular unter w w w.elsterformular.d e für das ElsterOnline-Portal unter w w w.elsteronline.d e Nähere Informationen zu allen Themen rund um den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) erhalten Sie unter w w w.elster.d e/Belegabruf. Hier finden Sie auch Videoanleitungen mit Schritt-für-Schritt-Erklärungen. Für Fragen steht Ihnen die Hotline unter der Nummer 0800 52 35 055, per E-Mail unter [email protected] e oder per Kontaktformular unter w w w.elster.d e/support_ kformular.p h p zur Verfügung. Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden w w w.s m f.sachsen.d e Bilder: w w w.fotolia.de: Kristian Sekulic, Kurhan, nyul Stand: Januar 2016
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