Papier sinnvoll nutzen, Steuererklärung online machen.

*
*
Stand: Januar 2016
Papier sinnvoll nutzen,
Steuererklärung online
machen.
ELSTER. Die elektronische Steuererklärung.
 w w w.elster.d e
 Was ist ELSTER?
ELSTER – die elektronische Steuererklärung – ist ein
Verfahren, mit dem Sie unter anderem Ihre Steuererklärung elektronisch über das Internet an Ihr Finanzamt
übermitteln können.
Hierzu können Sie ElsterFormular nutzen. Diese Steuererklärungssoftware wird Ihnen durch die Steuerverwaltung
kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie steht in der jeweils
aktuellen Fassung unter  w w w.elsterformular.d e bereit.
Alternativ steht Ihnen mit dem ElsterOnline-Portal ein
personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger
Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung.
Hierfür ist keine Programminstallation, sondern nur eine
einmalige und kostenlose Registrierung mit Ihrer
persönlichen Identifikationsnummer erforderlich. Weitere
Informationen erhalten Sie unter  w w w.elsteronline.d e.
Mit ElsterFormular b z w. im ElsterOnline-Portal können Sie
unter anderem folgende Steuererklärungen und Anlagen
übermitteln:
Einkommensteuererklärung inklusive Belegabruf
(vorausgefüllte Steuererklärung)
Anlage E Ü R (Einnahmenüberschussrechnung)
Gewerbesteuererklärung
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
Umsatzsteuererklärung
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Lohnsteuer-Anmeldung
Lohnsteuerbescheinigung
Nur im ElsterOnline Portal verfügbar:
Körperschaftsteuererklärung
Feststellungserklärung
 Welche Vorteile habe ich durch ELSTER?
Die Steuererklärung elektronisch abzugeben ist sicher,
schnell und papierlos.
1. Sicher
Ihre Daten übertragen Sie über das Internet. Zum Schutz
des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt. Die
Sicherheit der ELSTER-Infrastruktur wird regelmäßig
zertifiziert (ISO 27001-Zertifikat).
Natürlich sollten Sie auch die Sicherheit Ihres
Computers im Auge haben. Nähere Informationen hierzu
finden Sie unter  w w w.elster.d e in der Rubrik Allgemein/
ELSTER Webseite/ELSTER-Projekt/Sicherheit.
2. Schneller
Ersparen Sie sich den Aufwand, Papiervordrucke zu
beschaffen. Ergänzen und ändern Sie bei Bedarf Ihre
Eingaben einfach am Bildschirm. So sparen Sie Zeit und
schonen die Umwelt.
Gleichbleibende persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift u s w. müssen Sie nicht jedes Mal erneut
eingeben, wenn Sie die Funktion Datenübernahme
nutzen.
Durch den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)
können die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in
die Einkommensteuererklärung übernommen werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
 w w w.elster.d e/Belegabruf.
Ihre Eingaben werden bereits vor der Übermittlung auf
Plausibilität geprüft. Hierdurch verringern sich die Nachfragen Ihres Finanzamts wegen fehlender Angaben.
Ihre Daten werden so übermittelt, wie Sie diese angegeben haben. Eingabefehler bei der Übertragung Ihrer
Daten im Finanzamt scheiden damit aus.
Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen eingereicht werden. Auf weitere Belege kann grundsätzlich
verzichtet werden. Informationen hierzu erhalten Sie
unter  w w w.elster.d e in der Rubrik Allgemein/ELSTER
Webseite/Benutzergruppen/Arbeitnehmer/…mehr.
Durch die unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie
vorab, mit welchem steuerlichen Ergebnis Sie rechnen
können.
Im Gegensatz zum Steuerbescheid in Papierform sehen
Sie mit dem Serviceangebot der elektronischen
Bescheiddatenübermittlung eventuelle Abweichungen
von Ihrer Erklärung direkt auf Ihrem Bildschirm.
Es werden außerdem komfortable Zusatzfunktionen zum
leichteren Ausfüllen der Steuererklärung angeboten
(Interview-Modus, Plausibilitätsprüfung, Updateservice,
Hilfefunktion u s w.).
3. Papierlos
Für eine papierlose Abgabe, ist eine kostenlose und
einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal notwendig
(authentifizierte Übermittlung). Sie erhalten eine
Zertifikatsdatei, mit der Sie Ihre Steuererklärung ohne
Unterschrift elektronisch versenden können. Alle Hinweise zur Registrierung finden Sie unter
 w w w.elsteronline.d e im Bereich Registrierung.
Diese authentifizierte Übermittlung ist beispielsweise
Pflicht bei der Abgabe von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, dem Antrag auf Dauerfristverlängerung und der Anmeldung der Sondervorauszahlung
für Arbeitgeber b z w. Unternehmer.
Die notwendigen Informationen finden Sie unter
 w w w.elster.d e in den Rubriken Allgemein/ELSTER
Webseite/ Benutzergruppen/„Arbeitgeber“ und
„Unternehmer“.
*
 Hilfe zu ELSTER
Allgemeine Informationen zu ELSTER finden Sie unter
 www.elster.de.
Aktuelle Informationen zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie
für ElsterFormular unter  w w w.elsterformular.d e
für das ElsterOnline-Portal unter  w w w.elsteronline.d e
Nähere Informationen zu allen Themen rund um den
Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) erhalten Sie
unter  w w w.elster.d e/Belegabruf. Hier finden Sie auch
Videoanleitungen mit Schritt-für-Schritt-Erklärungen.
Für Fragen steht Ihnen die Hotline unter der Nummer
0800 52 35 055, per E-Mail unter  [email protected] e
oder per Kontaktformular unter  w w w.elster.d e/support_
kformular.p h p zur Verfügung.
Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Carolaplatz 1
01097 Dresden
w w w.s m f.sachsen.d e
Bilder: w w w.fotolia.de:
Kristian Sekulic, Kurhan, nyul
Stand: Januar 2016