Allgemeine und Technische Richtlinien Versammlungsstätte Postbahnhof Allgemeines Die P. Ostbahnhof GmbH, als Betreiber der Versammlungsstätte „Postbahnhof“ hat für die stattfindenden Veranstaltungen Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, sichere Veranstaltungen zu gewährleisten. Diese Richtlinien sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Gleichzeitig enthalten sie Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse aller ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Veranstaltung bieten sollen. Mit den zuständigen Behörden der Stadt Berlin und der Berliner Feuerwehr sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die P. Ostbahnhof GmbH behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen ( Betr.VO Berlin, MVStättVO )in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Durchführung einer Veranstaltung kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer durch die P. Ostbahnhof GmbH untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Allen Vertragspartnern des Ausstellers sind diese Technischen Richtlinien weiterzuleiten. Ein wesentlicher Teil der Veranstalterpflichten ist die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Sie bezieht sich auf das komplette Veranstaltungsgelände mit den Versammlungsräumen Zuwegungen und Parkplätzen sowie alle vom Veranstalter eingebrachten Einbauten, Ausstattungen und Requisiten, wie z.B. Messe / Verkaufsstände, Versorgungsleitungen, Licht- und Tontechnik Grundsätzlich darf von der Veranstaltung selbst und von den hierzu benötigten eingebrachten Materialien keine Gefahren für Besucher, Mitarbeiter, Anwohner und sonstige ausgehen kann. Anmeldung der Veranstaltung Die P. Ostbahnhof GmbH, als Betreiber der Versammlungsstätte „Postbahnhof“ meldet die Veranstaltung bei den zuständigen Behörden durch eine Veranstaltungsanzeige an. Eine Anmeldung durch den Veranstalter soll nicht stattfinden. Systematik zur Veranstaltungsanmeldung 1. Sind geplante Veranstaltungsgrundrisse mit vorhandenen genehmigten Bestuhlungsplänen deckungsgleich, erfolgt die Anmeldung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegenüber den zuständigen Stellen durch den Postbahnhof. Die Beurteilung der Deckungsgleichheit erfolgt durch die P.Ostbahnhof GmbH als Betreiber der Versammlungsstätte. 2. Werden Grundrisse gewählt, die keinem genehmigten Bestuhlungsplan entsprechen, muß ein Bauantragsverfahren eingeleitet werden. Dieses ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen. Das Baugenehmigungsverfahren wird durch den Postbahnhof durchgeführt. Die Planung der Veranstaltung ist mit der Fachplanung Brandschutz des Postbahnhofes durchzuführen. Hierdurch entstehen Kosten, die vom Veranstalter zu tragen sind. P.Ostbahnhof GmbH, Allgemeine und Technische Richtlinien Seite 1 von 6 Seiten Für die Anmeldung der Veranstaltung nach Punkt 1 und 2 sind folgende Angaben notwendig und vom Veranstalter anzugeben: Name der Veranstaltung, Datum der Veranstaltung, Beschreibung der Veranstaltung, Kontaktdaten Veranstaltungsplanung, Kontaktdaten Veranstaltungsleiter, Ablaufplanung der Veranstaltung, Grundriß der geplanten Einbauten, Besucherzahl Lautstärke und Immissionsschutz Der Veranstalter hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Störung des Erholungs- und Ruhebedürfnis der Anwohner im Umkreis der Veranstaltung durch hohe Schallemission zu treffen. Maßgeblich hierfür ist das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Des weiteren sind alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gehörgefährdung des Publikums laut DIN 15905-5 (Schallemission) von Seiten des Veranstalters durchzuführen. Durch große Lautstärken die beispielsweise bei Live-Konzerten auftreten können, kann das menschliche Gehör dauerhafte, irreparable Schäden davontragen. Werden durch eine Veranstaltung solche Schäden verursacht, ist der Veranstalter gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig. Um einer solchen Schadenersatzpflicht vorzubeugen, sollte der Veranstalter einige Dinge beachten: - der Lautstärkepegel darf im Halbstundenmittel 99 dB nicht überschreiten - das Publikum muss auf die mögliche Gefährdung hingewiesen werden (z. B. durch Warnschilder) - der Veranstalter muss für das Publikum kostenlosen Gehörschutz zur Verfügung stellen - der Lautstärkepegel muss mit einem unverfälschbaren Messgerät gemäß DIN 15905-5 gemessen und dokumentiert werden. Vorbeugender Brandschutz Der vorbeugende Brandschutz und die Besuchersicherheit bei einer Veranstaltung genießen große Priorität. Zur Vermeidung eines Brandes, müssen Wärmequellen wie zum Beispiel Scheinwerfer, Heizgeräte oder ähnliches mit ausreichendem Abstand zu entzündlichen Stoffen wie zum Beispiel Vorhänge, Dekomaterial oder ähnlichem installiert werden. Rettungs- und Fluchtwege, Zufahrten und Stellplätze für Feuerwehr und Rettungsdienst müssen jedezeit frei zugänglich sein. Selbsthilfekräfte Brandsicherheitswache Durch die bauliche Struktur als ehemaliges Bahnhofsgebäude ist es notwendig, bei jeder Veranstaltung in den Versammlungsräumen „Einpackkammer“ und „Gleishalle“ drei Selbsthilfekräfte zur Brandsicherheitswache notwendig. Sollten sich durch die Art der Veranstaltung höhere Ansprüche an den Brandschutz ergeben, muß die Anzahl der Brandsicherheitswachen, in Absprache mit der Berliner Feuerwehr , entsprechend erhöht werden. Diese werden von der P.Ostbahnhof GmbH als Betreiber bestellt und entsprechend eingewiesen. Die Kosten trägt der Veranstalter. P.Ostbahnhof GmbH, Allgemeine und Technische Richtlinien Seite 2 von 6 Seiten Verkehrsordnung Das Außengelände ist Privatgelände der P. Ostbahnhof GmbH. Im gesamten Außengelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Ein Abstellen von Fahrzeugen in den Hallen ist verboten. Während des Ladens ist der Motor abzustellen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Güter jeder Art können von einem autorisierten Abschleppunternehmen, das im Auftrag der P. Ostbahnhof GmbH arbeitet, auf Kosten und Gefahr des Besitzers oder Halters entfernt werden. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen aller Art geschieht auf eigene Gefahr. Feuerwehrzufahrt und Bewegungsflächen Die notwendigen und die durch die Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Notausgänge Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Ausgangstüren und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. Brandschutztechnische Einrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Öffnungsbereiche der Rauchabzüge und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen sowie die Erkennbarkeit der Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein. Sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. Standsicherheit Ausstellungsstände, Einrichtungen, Exponate, Werbeträger und Technische Ausstattungen sind so zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Für die statische Sicherheit ist der Veranstalter verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig. Bauhöhe Die generelle maximale Bauhöhe für Einbauten wie z.B. Messestände ist 2,50 m. Geschlossene Deckenflächen Die Wirkung der Sprinkleranlage in der Einpackkammer darf durch überdeckte Flächen nicht beeinträchtigt werden. Decken sind als offen zu betrachten: wenn sprinklertaugliche Stoffe mit einer Mindestmaschenweite von 2 x 4 mm oder 3 x 3 mm genutzt werden. Die Gewebeplane ist horizontal und ausschließlich einlagig zu verspannen. P.Ostbahnhof GmbH, Allgemeine und Technische Richtlinien Seite 3 von 6 Seiten Baumaterialien Alle Baumaterialien müssen nach DIN 4102 B1 bzw. entsprechend EN 13501-1 Klasse C mindestens schwerentflammbar sein. Es sind die entsprechenden Prüfzeugnisse der Technischen Leitung des Postbahnhofes zu übermitteln. Leichtentflammbare, brennend abtropfende und stark rauchbildende Materialien dürfen nicht verwendet werden. Die eingesetzten Materialien dürfen im Brandfall nicht zu einer Rauchentwicklung beitragen. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z.B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate statisch belastet werden. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt werden. Abhängungen Abhängungen sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen und auf der Grundlage der Statischen Berechnung der Hallendecke möglich. Der Anstrich der Brandschutzfarbe des Tragwerkes darf nicht beschädigt werden. Es sind geeignete Materialien unter zulegen. Alle Abhängungen sind nach der jeweils gültigen BGV C1 auszuführen. Dies gilt auch für Abhängungen von Pre-Riggs und eigenem Ground-Support. Die verwendeten Seile oder Anschlagketten müssen ebenfalls der BGV C1 entsprechen und sind für die eingebrachte Last entsprechend zu dimensionieren. Bei komplexen Systemen muss ein sog. Lastenplan eingereicht werden, der neben der Gesamtlast auch alle Einzel-u. Streckenlasten abbildet. Ggf. ist auch eine separate statische Berechnung erforderlich und kann von der P.Ostbahnhof GmbH angefordert werden. Die P.Ostbahnhof GmbH behält sich darüber hinaus vor, ggf. die eingebrachten Lasten sowie die verwendeten Konstruktionen durch einen Statiker prüfen zu lassen. Diese Prüfung ist kostenpflichtig und wird dem Aussteller in Rechnung gestellt. Der Einsatz von Kunststoff-Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. Als Verbindungsmittel als auch zur Sicherung (Safeties) dürfen nur zugelassene Verbindungsmittel (u.a. hochfeste Schäkel, Schraubkarabiner) verwendet werden. Elektrische Anlagen Die temporäre Elektroinstallation zur Veranstaltung innerhalb der Versammlungsräume kann durch den Veranstalter ausgeführt werden. Die Planung ist der Technischen Leitung des Postbahnhofes vorzulegen. Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes der Elektrotechnik (VDE) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, 0100-718, 0128 und die IEC-Norm 60364-7-711. Der Veranstalter übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Elektroinstallationen an Gebäudeteilen der P.Ostbahnhof GmbH entstehen können. Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren mit einzubeziehen Außerdem dürfen nur zugelassene und geprüfte Leitungen, mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm 2 Cu verwendet werden. Alle verwendeten Leitungstypen sind ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften der DIN VDE 0281 und 0282 zu verwenden. Netzart: TN-C-S Spannung 230 V / 400 V Toleranzwerte nach DIN EN 50160 P.Ostbahnhof GmbH, Allgemeine und Technische Richtlinien Seite 4 von 6 Seiten Leitungen und Kabel müssen der Belastung entsprechen dimensioniert sein. Bei zu klein gewählten Leiterquerschnitten besteht die Gefahr von Überhitzung der Leitungen und daraus resultierenden Bränden mit extrem giftigem Rauch. Weiterhin können korrekt dimensionierte Leiterquerschnitte auch Stromausfälle vermeiden und somit viel Stress ersparen. Als angemessene Leiterquerschnitte gelten nach DIN 15565 folgende Richtwerte: Strombelastung SchuKo 230 V (10 A) CEE 16 A 400 V CEE 32 A 400 V CEE 63 A 400 V CEE 125 A 400 V Leiterquerschnitt 1,5 mm ² 2,5 mm ² 6 mm ² 16 mm² 35 mm² Alle eingesetzten elektrischen Geräte, Betriebsmittel, Kabel etc. müssen nach BGI 813 in bestimmten Zeitabständen nach DIN VDE 0100-0701/0702 auf elektrische Sicherheit überprüft werden (E-Check). Ein entsprechendes Prüfsiegel und Protokoll über die Prüfung ist mitzuführen und auf Anfrage der Technischen Leitung des Postbahnhofes vorzulegen. Die Betriebsmittel müssen dem Einsatzzweck entsprechen. Alle Stromkreise der eingebrachten temporären Elektroanlage sind durch Personenschutzschalter (RCD, FI) und entsprechenden Leitungssicherungen abzusichern. Um eine fehlerfreie und sichere Stromversorgung zu gewährleisten, darf diese nur von Elektrofachkräften eingerichtet und muss vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 geprüft werden. Innerhalb von Flucht- und Rettungswegen und vor den Notausgangstüren dürfen keine Kabelrampen liegen. Hierherauf ist schon bei der Planung der elektrischen Anlage zu achten. Druck- und Flüssiggas Die Lagerung und Verwendung von Druck und Flüssiggas in den Versammlungsräumen ist verboten. Heizung In den VA-Räumen als Dunkelstrahler Gasheizung vorhanden. Es dürfen keine mobilen Gasheizungen eingesetzt werden. Elektroheizer sind zulässig. Störungen Bei Störungen der technischen Hausversorgung (z.B. Elektro, Heizung, Telekommunikation usw.) ist unverzüglich der Ansprechpartner vom Postbahnhof zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die P.Ostbahnhof GmbH nicht. Pyrotechnik und feuergefährliche Handlungen Pyrotechnische Vorführungen und feuergefährliche Handlungen sind genehmigungspflichtig und mit der Technischen Leitung des Postbahnhofes abzustimmen. Pyrotechnische Gegenstände ohne Zulassung oder pyrotechnische Gegenstände der Klassen II bis IV sind nicht zugelassen. P.Ostbahnhof GmbH, Allgemeine und Technische Richtlinien Seite 5 von 6 Seiten Luftballons und Flugobjekte Die Verwendung von Luftballons und Flugobjekten, die mit brennbarem Gas gefüllt sind,ist in den Versammlungsräumenm und auf dem Freigelände verboten. Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons in den Versammlungsräumen ist der Technischen Leitung des Postbahnhofes anzumelden. Nebelmaschinen, Hazer und Laseranlagen Der Einsatz von Nebelmaschinen, Hazer und Laseranlagen ist bei der Technischen Leitung des Postbahnhofes anzumelden. Der Betrieb von Laseranlagen gem. §5 Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahl“ BGV B2 ist anzuzeigen. Die Geräte/Anlagen der Klassen 3b oder höher müssen vor Inbetriebnahme von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf ihre sicherheitstechnische Unbedenklichkeit geprüft worden sein. Freigelände Das Freigelände besteht aus tragfähigen geteerten Flächen. Das Gelände hat bei Dunkelheit während der Öffnungszeiten eine allgemeine Wegebeleuchtung. Notwendige Versorgungsanschlüsse sind in Absprache mit der Technischen Leitung möglich. Die Flucht- und Rettungswegführung darf durch parkende Autos oder Aufbauten nicht beeinträchtigt werden. Die vorangehenden allgemeinen Bestimmungen gelten sinngemäß für eventuelle Aufbauten auf dem Freigelände. Für Aufbauten im Freigelände sind der Technischen Leitung des Postbahnhofes, bis spätestens vier Wochen vor Aufbaubeginn maßstabsgerechte Grundrisse und Ansichten über den beabsichtigen Aufbau und die Ausgestaltung mit den genauen Maßen zur Genehmigung vorzulegen. Soweit die Aufbauten als sogenannte „Fliegende Bauten“ eingestuft werden, muss ein gültiges Prüfbuch vorliegen. Die Kosten für die Abnahme hat der Veranstalter zu tragen. Bodenverankerungen wie Erdnägel o.ä. sind nicht gestattet. P.Ostbahnhof GmbH, Allgemeine und Technische Richtlinien Seite 6 von 6 Seiten
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