Technische Richtlinien

Allgemeine und Technische Richtlinien Versammlungsstätte Postbahnhof
Allgemeines
Die P. Ostbahnhof GmbH, als Betreiber der Versammlungsstätte „Postbahnhof“ hat für die stattfindenden
Veranstaltungen Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, sichere Veranstaltungen zu gewährleisten.
Diese Richtlinien sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter.
Gleichzeitig enthalten sie Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse aller ein Höchstmaß an Sicherheit bei
der Veranstaltung bieten sollen.
Mit den zuständigen Behörden der Stadt Berlin und der Berliner Feuerwehr sind die Bauordnungs-,
Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt.
Die P. Ostbahnhof GmbH behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen.
Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen ( Betr.VO Berlin, MVStättVO )in der jeweils gültigen Fassung
zu beachten.
Die Durchführung einer Veranstaltung kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer durch die P.
Ostbahnhof GmbH untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht
beseitigt worden sind.
Allen Vertragspartnern des Ausstellers sind diese Technischen Richtlinien weiterzuleiten.
Ein wesentlicher Teil der Veranstalterpflichten ist die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Sie bezieht sich
auf das komplette Veranstaltungsgelände mit den Versammlungsräumen Zuwegungen und Parkplätzen
sowie alle vom Veranstalter eingebrachten Einbauten, Ausstattungen und Requisiten, wie z.B. Messe /
Verkaufsstände, Versorgungsleitungen, Licht- und Tontechnik
Grundsätzlich darf von der Veranstaltung selbst und von den hierzu benötigten eingebrachten Materialien
keine Gefahren für Besucher, Mitarbeiter, Anwohner und sonstige ausgehen kann.
Anmeldung der Veranstaltung
Die P. Ostbahnhof GmbH, als Betreiber der Versammlungsstätte „Postbahnhof“ meldet die Veranstaltung bei
den zuständigen Behörden durch eine Veranstaltungsanzeige an. Eine Anmeldung durch den Veranstalter soll
nicht stattfinden.
Systematik zur Veranstaltungsanmeldung
1. Sind geplante Veranstaltungsgrundrisse mit vorhandenen genehmigten Bestuhlungsplänen
deckungsgleich, erfolgt die Anmeldung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegenüber den
zuständigen Stellen durch den Postbahnhof.
Die Beurteilung der Deckungsgleichheit erfolgt durch die P.Ostbahnhof GmbH als Betreiber der
Versammlungsstätte.
2. Werden Grundrisse gewählt, die keinem genehmigten Bestuhlungsplan entsprechen, muß ein
Bauantragsverfahren eingeleitet werden. Dieses ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
anzuzeigen.
Das Baugenehmigungsverfahren wird durch den Postbahnhof durchgeführt.
Die Planung der Veranstaltung ist mit der Fachplanung Brandschutz des Postbahnhofes durchzuführen.
Hierdurch entstehen Kosten, die vom Veranstalter zu tragen sind.
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Für die Anmeldung der Veranstaltung nach Punkt 1 und 2 sind folgende Angaben notwendig und vom
Veranstalter anzugeben:
Name der Veranstaltung, Datum der Veranstaltung, Beschreibung der Veranstaltung, Kontaktdaten
Veranstaltungsplanung, Kontaktdaten Veranstaltungsleiter, Ablaufplanung der Veranstaltung,
Grundriß der geplanten Einbauten, Besucherzahl
Lautstärke und Immissionsschutz
Der Veranstalter hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Störung des Erholungs- und
Ruhebedürfnis der Anwohner im Umkreis der Veranstaltung durch hohe Schallemission zu treffen.
Maßgeblich hierfür ist das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm (TA-Lärm).
Des weiteren sind alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung einer Gehörgefährdung des
Publikums laut DIN 15905-5 (Schallemission) von Seiten des Veranstalters durchzuführen. Durch große
Lautstärken die beispielsweise bei Live-Konzerten auftreten können, kann das menschliche Gehör
dauerhafte, irreparable Schäden davontragen. Werden durch eine Veranstaltung solche Schäden verursacht,
ist der Veranstalter gegenüber dem Geschädigten schadenersatzpflichtig. Um einer solchen
Schadenersatzpflicht vorzubeugen, sollte der Veranstalter einige Dinge beachten:
- der Lautstärkepegel darf im Halbstundenmittel 99 dB nicht überschreiten
- das Publikum muss auf die mögliche Gefährdung hingewiesen werden (z. B. durch Warnschilder)
- der Veranstalter muss für das Publikum kostenlosen Gehörschutz zur Verfügung stellen
- der Lautstärkepegel muss mit einem unverfälschbaren Messgerät gemäß DIN 15905-5 gemessen
und dokumentiert werden.
Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz und die Besuchersicherheit bei einer Veranstaltung genießen große Priorität.
Zur Vermeidung eines Brandes, müssen Wärmequellen wie zum Beispiel Scheinwerfer, Heizgeräte oder
ähnliches mit ausreichendem Abstand zu entzündlichen Stoffen wie zum Beispiel Vorhänge, Dekomaterial
oder ähnlichem installiert werden. Rettungs- und Fluchtwege, Zufahrten und Stellplätze für Feuerwehr und
Rettungsdienst müssen jedezeit frei zugänglich sein.
Selbsthilfekräfte Brandsicherheitswache
Durch die bauliche Struktur als ehemaliges Bahnhofsgebäude ist es notwendig, bei jeder Veranstaltung in den
Versammlungsräumen „Einpackkammer“ und „Gleishalle“ drei Selbsthilfekräfte zur Brandsicherheitswache
notwendig. Sollten sich durch die Art der Veranstaltung höhere Ansprüche an den Brandschutz ergeben, muß
die Anzahl der Brandsicherheitswachen, in Absprache mit der Berliner Feuerwehr , entsprechend erhöht
werden.
Diese werden von der P.Ostbahnhof GmbH als Betreiber bestellt und entsprechend eingewiesen.
Die Kosten trägt der Veranstalter.
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Verkehrsordnung
Das Außengelände ist Privatgelände der P. Ostbahnhof GmbH. Im gesamten Außengelände gelten die
Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Ein Abstellen von Fahrzeugen in den Hallen ist verboten. Während des Ladens ist der Motor abzustellen.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Güter jeder Art können von einem
autorisierten Abschleppunternehmen, das im Auftrag der P. Ostbahnhof GmbH arbeitet, auf Kosten und
Gefahr des Besitzers oder Halters entfernt werden.
Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen aller Art geschieht auf eigene Gefahr.
Feuerwehrzufahrt und Bewegungsflächen
Die notwendigen und die durch die Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und
Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die
auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des
Besitzers entfernt werden.
Notausgänge
Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Die Ausgangstüren und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst
unkenntlich gemacht werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den
Sicherheitsflächen abgestellt sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden.
Brandschutztechnische Einrichtungen
Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Öffnungsbereiche der Rauchabzüge
und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen sowie die Erkennbarkeit der
Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein. Sie dürfen nicht zugestellt oder
zugebaut werden.
Standsicherheit
Ausstellungsstände, Einrichtungen, Exponate, Werbeträger und Technische Ausstattungen sind so zu
errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Für die statische Sicherheit ist
der Veranstalter verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig.
Bauhöhe
Die generelle maximale Bauhöhe für Einbauten wie z.B. Messestände ist 2,50 m.
Geschlossene Deckenflächen
Die Wirkung der Sprinkleranlage in der Einpackkammer darf durch überdeckte Flächen nicht beeinträchtigt
werden.
Decken sind als offen zu betrachten:
wenn sprinklertaugliche Stoffe mit einer Mindestmaschenweite von 2 x 4 mm oder 3 x 3 mm genutzt werden.
Die Gewebeplane ist horizontal und ausschließlich einlagig zu verspannen.
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Baumaterialien
Alle Baumaterialien müssen nach DIN 4102 B1 bzw. entsprechend EN 13501-1 Klasse C mindestens
schwerentflammbar sein. Es sind die entsprechenden Prüfzeugnisse der Technischen Leitung des
Postbahnhofes zu übermitteln.
Leichtentflammbare, brennend abtropfende und stark rauchbildende Materialien dürfen nicht verwendet
werden. Die eingesetzten Materialien dürfen im Brandfall nicht zu einer Rauchentwicklung beitragen.
Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art
verändert werden (z.B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht
gestattet.
Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate
statisch belastet werden. Der Hallenfußboden darf weder gestrichen noch beklebt werden.
Abhängungen
Abhängungen sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen und auf der Grundlage der Statischen
Berechnung der Hallendecke möglich. Der Anstrich der Brandschutzfarbe des Tragwerkes darf nicht
beschädigt werden. Es sind geeignete Materialien unter zulegen.
Alle Abhängungen sind nach der jeweils gültigen BGV C1 auszuführen. Dies gilt auch für Abhängungen von
Pre-Riggs und eigenem Ground-Support. Die verwendeten Seile oder Anschlagketten müssen ebenfalls der
BGV C1 entsprechen und sind für die eingebrachte Last entsprechend zu dimensionieren.
Bei komplexen Systemen muss ein sog. Lastenplan eingereicht werden, der neben der Gesamtlast auch alle
Einzel-u. Streckenlasten abbildet. Ggf. ist auch eine separate statische Berechnung erforderlich und kann von
der P.Ostbahnhof GmbH angefordert werden.
Die P.Ostbahnhof GmbH behält sich darüber hinaus vor, ggf. die eingebrachten Lasten sowie die
verwendeten Konstruktionen durch einen Statiker prüfen zu lassen. Diese Prüfung ist kostenpflichtig und wird
dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Der Einsatz von Kunststoff-Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. Als
Verbindungsmittel als auch zur Sicherung (Safeties) dürfen nur zugelassene Verbindungsmittel (u.a. hochfeste
Schäkel, Schraubkarabiner) verwendet werden.
Elektrische Anlagen
Die temporäre Elektroinstallation zur Veranstaltung innerhalb der Versammlungsräume kann durch den
Veranstalter ausgeführt werden. Die Planung ist der Technischen Leitung des Postbahnhofes vorzulegen.
Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes
der Elektrotechnik (VDE) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, 0100-718, 0128 und die
IEC-Norm 60364-7-711. Der Veranstalter übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte
Elektroinstallationen an Gebäudeteilen der P.Ostbahnhof GmbH entstehen können.
Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren mit einzubeziehen
Außerdem dürfen nur zugelassene und geprüfte Leitungen, mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm 2 Cu
verwendet werden. Alle verwendeten Leitungstypen sind ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften
der DIN VDE 0281 und 0282 zu verwenden.
Netzart: TN-C-S
Spannung 230 V / 400 V
Toleranzwerte nach DIN EN 50160
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Leitungen und Kabel müssen der Belastung entsprechen dimensioniert sein. Bei zu klein gewählten
Leiterquerschnitten besteht die Gefahr von Überhitzung der Leitungen und daraus resultierenden Bränden
mit extrem giftigem Rauch. Weiterhin können korrekt dimensionierte Leiterquerschnitte auch Stromausfälle
vermeiden und somit viel Stress ersparen.
Als angemessene Leiterquerschnitte gelten nach DIN 15565 folgende Richtwerte:
Strombelastung
SchuKo 230 V (10 A)
CEE 16 A 400 V
CEE 32 A 400 V
CEE 63 A 400 V
CEE 125 A 400 V
Leiterquerschnitt
1,5 mm ²
2,5 mm ²
6 mm ²
16 mm²
35 mm²
Alle eingesetzten elektrischen Geräte, Betriebsmittel, Kabel etc. müssen nach BGI 813 in bestimmten
Zeitabständen nach DIN VDE 0100-0701/0702 auf elektrische Sicherheit überprüft werden (E-Check). Ein
entsprechendes Prüfsiegel und Protokoll über die Prüfung ist mitzuführen und auf Anfrage der Technischen
Leitung des Postbahnhofes vorzulegen. Die Betriebsmittel müssen dem Einsatzzweck entsprechen.
Alle Stromkreise der eingebrachten temporären Elektroanlage sind durch Personenschutzschalter (RCD, FI)
und entsprechenden Leitungssicherungen abzusichern.
Um eine fehlerfreie und sichere Stromversorgung zu gewährleisten, darf diese nur von Elektrofachkräften
eingerichtet und muss vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 geprüft werden.
Innerhalb von Flucht- und Rettungswegen und vor den Notausgangstüren dürfen keine Kabelrampen liegen.
Hierherauf ist schon bei der Planung der elektrischen Anlage zu achten.
Druck- und Flüssiggas
Die Lagerung und Verwendung von Druck und Flüssiggas in den Versammlungsräumen ist verboten.
Heizung
In den VA-Räumen als Dunkelstrahler Gasheizung vorhanden. Es dürfen keine mobilen Gasheizungen
eingesetzt werden. Elektroheizer sind zulässig.
Störungen
Bei Störungen der technischen Hausversorgung (z.B. Elektro, Heizung, Telekommunikation usw.) ist
unverzüglich der Ansprechpartner vom Postbahnhof zu informieren.
Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die P.Ostbahnhof GmbH nicht.
Pyrotechnik und feuergefährliche Handlungen
Pyrotechnische Vorführungen und feuergefährliche Handlungen sind genehmigungspflichtig und mit der
Technischen Leitung des Postbahnhofes abzustimmen.
Pyrotechnische Gegenstände ohne Zulassung oder pyrotechnische Gegenstände der Klassen II bis IV sind
nicht zugelassen.
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Luftballons und Flugobjekte
Die Verwendung von Luftballons und Flugobjekten, die mit brennbarem Gas gefüllt sind,ist in den
Versammlungsräumenm und auf dem Freigelände verboten.
Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons in den Versammlungsräumen ist der
Technischen Leitung des Postbahnhofes anzumelden.
Nebelmaschinen, Hazer und Laseranlagen
Der Einsatz von Nebelmaschinen, Hazer und Laseranlagen ist bei der Technischen Leitung des Postbahnhofes
anzumelden.
Der Betrieb von Laseranlagen gem. §5 Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahl“ BGV B2 ist anzuzeigen. Die
Geräte/Anlagen der Klassen 3b oder höher müssen vor Inbetriebnahme von einem öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen auf ihre sicherheitstechnische Unbedenklichkeit geprüft worden sein.
Freigelände
Das Freigelände besteht aus tragfähigen geteerten Flächen. Das Gelände hat bei Dunkelheit während
der Öffnungszeiten eine allgemeine Wegebeleuchtung.
Notwendige Versorgungsanschlüsse sind in Absprache mit der Technischen Leitung möglich.
Die Flucht- und Rettungswegführung darf durch parkende Autos oder Aufbauten nicht beeinträchtigt
werden.
Die vorangehenden allgemeinen Bestimmungen gelten sinngemäß für eventuelle Aufbauten auf dem
Freigelände.
Für Aufbauten im Freigelände sind der Technischen Leitung des Postbahnhofes, bis spätestens vier
Wochen vor Aufbaubeginn maßstabsgerechte Grundrisse und Ansichten über den beabsichtigen
Aufbau und die Ausgestaltung mit den genauen Maßen zur Genehmigung vorzulegen.
Soweit die Aufbauten als sogenannte „Fliegende Bauten“ eingestuft werden, muss ein gültiges
Prüfbuch vorliegen. Die Kosten für die Abnahme hat der Veranstalter zu tragen.
Bodenverankerungen wie Erdnägel o.ä. sind nicht gestattet.
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