„Das HITRADIO RTL Schulhofkonzert mit Jupiter Jones“

TeilnahmebedingungenfürdasGewinnspiel
„DasHITRADIORTLSchulhofkonzertmitJupiterJones“
1.
Veranstalter
Veranstalter ist die BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG, vertreten durch die BCS Broadcast Sachsen
Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Utassy, Ammonstraße 35, 01067
Dresden.
2.
Geltungsbereich
Zur Steigerung der Attraktivität des von ihm produzierten Hörfunkprogramms HITRADIO RTL und seiner
Internetpräsentation www.HITRADIO-RTL.de führt der Veranstalter das Gewinnspiel „Das HITRADIO RTL
Schulhofkonzert mit Jupiter Jones“ durch. Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen
Teilnahmebedingungeneinverstanden.
3.
Bekanntgaben
SoweitnachdiesenTeilnahmebedingungenetwasbekanntgegebenwird,erfolgtdiesdurchModeratorenoder
sonstigeSprecherimHörfunkprogrammHITRADIORTLund/oderunterwww.HITRADIO-RTL.de.ImZweifelund
beiWidersprüchensinddieAngabenaufderInternetpräsentationmaßgeblich.
4.
UnentgeltlichkeitderTeilnahme
DieTeilnahmeamGewinnspielistunentgeltlich.
5.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person für eine allgemein bildende Schule, gleich ob in öffentlicher
Trägerschaft im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen oder als genehmigte
Ersatzschule oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft im Sinne von §§ 3 Abs. 1 und 2, 9 Abs. 1 des
Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft verfasst (nachfolgend: Schule) im Sendegebiet des
Hörfunkprogramms HITRADIO RTL. Als Sendegebiet gilt für dieses Gewinnspiel das gesamte Territorium des
Freistaates Sachsen. Mitarbeiter des Veranstalters oder mit ihm verbundener Unternehmen sowie deren
AngehörigesindvonderTeilnahmeausgeschlossen.
6.
AblaufdesGewinnspiels(Spielregeln)
a)
Der Veranstalter veröffentlicht auf seiner Internetpräsentation www.HITRADIO-RTL.de eine Liste mit
Schulen im Sendegebiet. Soweit eine Schule nicht auf dieser Liste vermerkt ist, kann jeder
Teilnahmeberechtigte den Veranstalter um Aufnahme ersuchen. Hierüber entscheidet der Veranstalter im
freienErmessen.
b)
Den Beginn des Gewinnspiels wird der Veranstalter am Donnerstag, 24.03.2016 zwischen 06:00 Uhr
und08:00UhrimHörfunkprogrammHITRADIORTLbekanntgeben.NachfolgendkönnenTeilnahmeberechtigte
über die Liste auf www.HITRADIO-RTL.de für ihre Schule abstimmen. Hierzu muss der Teilnahmeberechtigte
denderjeweiligenSchulezugeordnetenVoting-Buttonanklickenundsichüber
-
seine FACEBOOK- ID (Anmeldung über FACEBOOK- Account, Zustimmung zur Übertragung der
FACEBOOK-IDandenVeranstalter)oder
-
seine E- Mailadresse (Eingabe von eigener E- Mailadresse, Vorname, Telefonnummer und
nachfolgendesAnklickendesBestätigungslinksineinervomVeranstalterübersandtenE-Mail)
authentifizieren (nachfolgend: Teilnehmer). Der Teilnehmer kann beliebig oft, auch für verschiedene Schulen
abstimmen. Allerdings muss zwischen den Abstimmungen jeweils ein Zeitraum von einer Stunde liegen
(nachfolgend:Voting-Pause).ZurGewährleistungdieserVoting-PausewerdendieFACEBOOK-IDoderdieE-
MailadressedesTeilnehmersnachderAbstimmungfüreineStundefüreineweitereTeilnahmegesperrt.
Bei der Teilnahme über seine E- Mailadresse darf der Teilnehmer nur eine E- Mailadresse verwenden. Der
VeranstalterbehältsicheinenRückrufunterderangegebenenTelefonnummervor,umdieEinhaltungdieser
Teilnahmebedingung zu überprüfen. Kann der Teilnehmer unter der angegebenen Telefonnummer nicht
erreicht werden, darf der Veranstalter diesen Vote ungezählt lassen. Das setzt voraus, dass der Veranstalter
mindestensdreiAnrufeimAbstandvonjeweilsmindestensdreiStundenversuchthat.
Die Teilnahme mit mehreren E- Mailadressen und der Einsatz von Software oder Hardware zur Umgehung
der technischen Mittel des Veranstalters zur Wahrung der Voting- Pause gelten als Verstoß gegen diese
Teilnahmebedingungen.
c)
AmSonntag,10.04.2016,18:00UhrwirddieAbstimmungbeendet.
7.
GewinnerundGewinn
Die Schule, deren Voting- Button bis zum 10.04.2016, 18:00 Uhr am häufigsten angeklickt wurde, erhält die
Möglichkeiteineskostenlosen,ca.zwanzigminütigenLiveauftrittsvonJupiterJonesamDienstag12.04.2016auf
dem Schulgelände (nachfolgend: Gewinn). Der Künstler wird persönlich erscheinen. Sämtliches Equipment
stellt der Veranstalter. Für den Gewinn ist erforderlich, dass die Schulleitung, der Schulträger sowie
gegebenenfalls ein anderweitiger Inhaber des Hausrechts nach Absprache mit dem Veranstalter über den
genauen Zeitpunkt, Ablauf, Versicherung, Sicherheitskonzepte, Absperrungen sowie sonstige räumliche und
technische Voraussetzungen bis spätestens Montag 11.04.2016, 15:00 Uhr eine schriftliche Zustimmung
erteilen.Geschiehtdiesnicht,erlischtdieGewinnmöglichkeit.DieGewinnmöglichkeitgehtaufdieSchuleüber,
deren Voting- Button am zweithäufigsten angeklickt wurde. Kann auch insoweit in angemessener Zeit keine
schriftlicheZustimmungimSinnevonSatz4erlangtwerden,giltSatz5.NunkannderDrittplatziertegewinnen
etc.
EineBarauszahlungistausgeschlossen.
DerVeranstalterwirdbereitsvordemEndederAbstimmungmitSchulen,derenVoting-ButtonzudieserZeit
so häufig angeklickt wurde, dass ein Gewinn möglich erscheint, Sondierungsgespräche führen. Hieraus folgt
nochkeinAnspruchaufdenGewinn.
8.
AusschlussvonTeilnehmern
DerVeranstalterbehältsichvor,Schulenund/oderTeilnehmer–auchnachEndedesGewinnspielsnachträglich
– bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und
welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht
auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über Teilnahmeberechtigung, Vorname oder
TelefonnummersowiedieTeilnahmemitmehrerenE-MailadressenundsonstigeVersuchezurUmgehungder
einstündigen Voting- Pause gemäß Ziffer 6 b) Satz 11 berechtigen den Veranstalter als Verstoß gegen diese
TeilnahmebedingungengrundsätzlichzumAusschlussdesTeilnehmersundderbegünstigtenSchule.Mitdem
AusschlusserlischteingegebenenfallsentstandenerAnspruchaufdenGewinn.
9.
EinwilligungindieErhebung,VerarbeitungundNutzungvonDaten
Die FACEBOOK- ID oder E- Mailadresse, Vorname und Telefonnummer des Teilnehmers werden für den
ZeitraumdesGewinnspielsundnachdessenAblauffürdieDauervonbiszueinemJahrgespeichert.DieDaten
werden ausschließlich vom Veranstalter zur Durchführung des Gewinnspiels, und insoweit ausschließlich zur
GewährleistungderVoting-Pausegenutzt.EineÜbermittlunganDritteerfolgtnicht.
Der Teilnehmer willigt mit der Betätigung des Voting- Buttons und der nachfolgenden Anmeldung beim
FACEBOOK-AccountoderderEingabeeinerE-MailadressezurTeilnahmeamGewinnspielindieErhebung,
VerarbeitungundNutzungdieserDaten(§3BDSG)invorgenanntemUmfangein.
Er kann vorstehende Einwilligung jederzeit durch schriftliche Erklärung an HITRADIO RTL, Ammonstraße 35,
[email protected]überdemVeranstalterwiderrufen,Auskunft
über die von ihm gespeicherten Daten und/oder deren Löschung verlangen, soweit der Veranstalter nicht
aufgrund rechtlicher Vorgaben gehalten ist, die Daten weiter vorrätig zu halten. Mit dem Widerruf der
Einwilligungund/oderderLöschungderDatenendetseineweitereTeilnahmeamGewinnspiel.
10.
Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter ist bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und eindeutige und zutreffende
Aussagen zu Zeitraum und Ablauf des Gewinnspiels und zum ausgelobten Preis zu machen. Technische
ProblemeodermenschlichesVersagenkönnenaberimEinzelfallMissverständnissebegründen.Grundsätzlich
geltenimZweifelsfallundbeiWidersprüchendieAngabenunterwww.HITRADIO-RTL.de.
JeglicheHaftungdesVeranstalterswirdaufVorsatzundgrobeFahrlässigkeitbeschränkt.Dasgiltinsbesondere
fürAusfällejedwederArt(z.B.ServerabstürzewährendderAbstimmung,Datenverlust),diedurchtechnische
Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind und für sonstige Beeinträchtigungen im
Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen (z. B. wenn Dateneingaben
nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder
angenommen werden). Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der
Gesundheitausgenommen.
11.
AbbruchdesGewinnspiels
DerVeranstalterbehältsichvor,dasGewinnspielabzubrechen,wennseineDurchführungunmöglichwird.Dies
gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei
höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder
rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und die
ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden
hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche
ausgeschlossen.DerAbbruchdesGewinnspielswirdvomVeranstalterbekanntgegeben.
12.
Rechtsweg
DerRechtswegistausgeschlossen.