Drucksache 17/2521 03.11.2015 17. Wahlperiode Wahl Wahl des Präsidenten des Kammergerichts Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2521 Der Senat von Berlin I A 6 - 2200/5/1 Telefon: 9(0)13-3368 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen Wahl des Präsidenten des Kammergerichts ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß Artikel 82 Abs. 2 der Verfassung von Berlin den Präsidenten des Landgerichts Herrn Dr. Bernd Pickel zum Präsidenten des Kammergerichts. Begründung: Die Wahl des Präsidenten des Kammergerichts ist erforderlich, weil die bisherige Amtsinhaberin, Frau Monika Nöhre, mit Ablauf des 31. August 2015 in den Ruhestand getreten ist. Die Stelle R 8 wurde im Amtsblatt für Berlin vom 22. Mai 2015, S. 1110, ausgeschrieben. Auf die Stelle haben sich die Präsidentin des Amtsgerichts Schöneberg, Frau Gabriele Nieradzik (R 4), und Herr Präsident des Landgerichts, Dr. Bernd Pickel (R 6), beworben. Die Präsidentin des Kammergerichts hat in ihrem Besetzungsbericht vom 29. Juli 2015 vorgeschlagen, Herrn Präsidenten des Landgericht Dr. Bernd Pickel dem Abgeordnetenhaus zur Wahl vorzuschlagen. Sie hat den Vorschlag damit begründet, dass schon die dienstliche Beurteilung von Herrn Präsidenten des Landgerichts Dr. Pickel im höherwertigen Ausgangsamt einen Vorsprung von Herrn Dr. Pickel begründet, diesem zudem aber auch die bessere Eignungsprognose zugesprochen wurde, da er jahrelang Vizepräsident des Kammergerichts war, Frau Präsidentin des Amtsgerichts Nieradzik hingegen nie bei dem Kammergericht gearbeitet hat. Gemäß § 11 Abs. 2 Richtergesetz des Landes Berlin werden der Präsident oder die Präsidentin eines oberen Landesgerichts auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus gewählt. 2 Gemäß Artikel 82 Abs. 2 der Verfassung von Berlin ist zu ernennen, wer auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt wird. Der zuständige Präsidialrat ist beteiligt worden und hat einstimmig zugestimmt. Die Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz wurde gemäß § 17 Abs. 1 LGG unterrichtet. Berlin, den 3. November 2015 Der Senat von Berlin Michael Müller Regierender Bürgermeister Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz
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