BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Energie-Info Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2015) Anlagen, installierte Leistung, Stromerzeugung, EEG-Auszahlungen, Marktintegration der Erneuerbaren Energien und regionale Verteilung der EEG-induzierten Zahlungsströme Berlin, 11. Mai 2015 SP; 11.05.2015 Seite 2 von 94 Berlin, Mai 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, die Reform des EEG hat im vergangenen Jahr die Weichen für den weiteren gesicherten Ausbau der Erneuerbaren Energien gestellt. Dies war eine wichtige Wegmarke, denn sie führt dazu, dass zum einen die ausufernden volkswirtschaftlichen Kosten begrenzt werden konnten, und zum anderen neue Wege beschritten worden sind, die zukünftig die Festlegung der Förderhöhe von Erneuerbaren Energien dem Wettbewerb überlassen sollen. Damit ist die Zeit, in der die Politik über Fördersätze entscheidet, vorbei. Aber es bleiben bei der Ausgestaltung der neuen Ausschreibungsmodelle noch viele Fragen zu klären. Wir werden weiterhin dabei gemeinsam Erfahrungen sammeln und auch in den kommenden Jahren immer wieder überprüfen müssen, ob an der ein oder anderen Stelle noch nachjustiert werden muss. Entscheidend ist aber dabei die Gewissheit, grundsätzlich auf dem richtigen Weg zu sein. Dabei unterstützen wir die Bundesregierung. Für zukünftige Diskussionen wird auch weiterhin eine genaue Aufbereitung von allen relevanten Daten und Fakten eine absolut erforderliche Grundlage sein für die immer wieder anstehenden politischen Debatten und Entscheidungen, die es rund um den Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt. Die Energiewirtschaft wird dabei den Umbau der Energieversorgung weiter aktiv mitgestalten. Die Unternehmen haben ihre geschäftlichen Aktivitäten darauf ausgerichtet. Hinzu kommt: Kaum jemand anderes ist besser in der Lage, die damit verbundenen Herausforderungen auch zu adressieren SP; 11.05.2015 Seite 3 von 94 und Konzepte für vernünftige Lösungen zu erarbeiten. Das haben wir getan und das werden wir weiterhin tun. Und dieses Heft ist ein weiterer Beitrag dazu. Nun, da wir Ihnen bereits die fünfte Ausgabe des „BDEW Energie-Info: Erneuerbare Energien und das EEG“ vorlegen können, ist diese Aufbereitung von Fakten umso wichtiger. Denn mit dem systemischen Zusammenführen der Erneuerbaren Energien mit den anderen Energiebereichen stehen wir erst am Anfang. Ich wünsche Ihnen alles Gute bei der Lektüre und freue mich auch in Zukunft auf einen spannenden Diskurs mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Hildegard Müller SP; 11.05.2015 Seite 4 von 94 Inhalt 1 Einleitung ....................................................................................................................... 9 2 Erneuerbare Energien in Deutschland ....................................................................... 10 3 Erneuerbare Energien: Stromerzeugung und Investitionen ..................................... 14 4 Der Unterschied von installierter Leistung und Stromerzeugung ............................ 21 5 Erneuerbare Energien und EEG-Anlagen: Ähnlich, aber nicht gleich! .................... 22 6 EEG-Novelle 2014 ........................................................................................................ 23 7 Regionale Verteilung der Erneuerbaren Energien ..................................................... 25 8 Ermittlung der EEG-Umlage für das Folgejahr .......................................................... 36 9 EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten .......................................................... 42 10 Der Strompreis: Die EEG-Umlage als Preisbestandteil ............................................. 46 11 Der Merit-Order-Effekt: Wie Wind und Sonne den Strompreis beeinflussen ........... 58 12 EEG-Vergütungssätze und ihre Wirkung auf die EEG-Umlage ................................. 60 13 Marktintegration der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen: Optionen der Direktvermarktung ....................................................................................................... 70 14 Regionale Verteilung der EEG-Anlagen und des EEG-Vergütungsaufkommens 2013............................................................................ 75 15 Regionale Verteilung der EEG-induzierten Zahlungsströme .................................... 79 16 EEG-Vorschau: Die EEG-Mittelfristprognose bis 2019 und Bandbreite der EEG-Umlage 2016 .................................................................................................. 91 SP; 11.05.2015 Seite 5 von 94 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Entwicklung der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung von 1988 bis 2013 14 Tab. 2: Anzahl und installierte Leistung der EEG-geförderten Anlagen sowie EEG-geförderte Stromerzeugung und EEG-Auszahlungen 2013 nach Bundesländern ........ 32 Tab. 3: EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten nach Energieträgern ........................ 43 Tab. 4: Entwicklung der EEG-geförderten Strommengen nach Energieträgern seit 2000 ..... 61 Tab. 5: Entwicklung der EEG-Auszahlungen nach Energieträgern ab 2000 .......................... 62 Tab. 6: Anlagenzahl, Leistung, Strommengen und Vergütung 2013 nach Bundesländern .... 75 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2013 ................................ 11 Abb. 2: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2014 ................................ 11 Abb. 3: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2013 ............................ 12 Abb. 4: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2014 ............................ 12 Abb. 5: Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch und Ziele der Bundesregierung .................................................................................................... 15 Abb. 6: Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2014 ................................................... 16 Abb. 7: Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Detail 2013 und 2014.................... 16 Abb. 8: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie.......................................................... 17 Abb. 9: Monatliche Stromerzeugung aus Photovoltaik .......................................................... 17 Abb. 10: Monatliche Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen ............................................ 18 Abb. 11: Monatliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 2014 insgesamt ............. 18 Abb. 12: Investitionen in Erneuerbare Energien 2006 bis 2013 ............................................. 19 Abb. 13: Photovoltaik: Investition und Wirkung ..................................................................... 20 Abb. 14: Photovoltaik: Lernkurveneffekt ................................................................................ 20 Abb. 15: Anteile der einzelnen Energieträger an der Leistung und an der Stromerzeugung von EEG-Anlagen 2013 ............................................................................. 21 Abb. 16: Nutzung der Wasserkraft 2013 ............................................................................... 27 Abb. 17: Nutzung der Windenergie 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung ............................... 28 Abb. 18: Nutzung der Windenergie 2013:Jahresvolllaststunden ........................................... 28 Abb. 19: Nutzung der Photovoltaik 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung ................................ 29 Abb. 20: Nutzung der Photovoltaik 2013: Jahresvolllaststunden ........................................... 29 SP; 11.05.2015 Seite 6 von 94 Abb. 21: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung ......... 30 Abb. 22: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2013: Jahresvolllaststunden .................... 30 Abb. 23: Nutzung von Klär- und Deponiegas zur Verstromung 2013 .................................... 31 Abb. 24: Schematische Darstellung des „EEG-Kontos“ mit Werten für 2015 ......................... 36 Abb. 25: Entwicklung des „EEG-Kontos“ ab 2010 ................................................................. 41 Abb. 26: Entwicklung der EEG-Differenzkosten und Wert des Stroms seit 2000 ................... 45 Abb. 27: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte .................... 48 Abb. 28: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für einen mittelspannungsseitig versorgten Industriebetrieb ................................................................ 48 Abb. 29: Entwicklung der gesetzlichen Umlagen und Steuern 2012 bis 2015 ....................... 49 Abb. 30: Entwicklung des Aufkommens aus den gesetzlichen Abgaben und Steuern ........... 51 Abb. 31: Verteilung der EEG-Kosten nach Verbrauchergruppen 2015 .................................. 52 Abb. 32: Entlastung der Industrie: Entlastete Betriebe und Strommengen 2015 ................... 54 Abb. 33: Bandbreite Industriestrompreis 2013/14: Großabnehmer 100 GWh/a ..................... 56 Abb. 34: Merit-Order-Effekt Windenergie: Wind und Spotpreis 2011..................................... 58 Abb. 35: Merit-Order-Effekt Photovoltaik: Spotpreis 2011 und 2014 ..................................... 60 Abb. 36: EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen seit 2000 .......................................... 61 Abb. 37: Zeitliche Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung für den gesamten Anlagenbestand nach Anlagekategorien 2000 bis 2019........................................................ 63 Abb. 38: Durchschnittliche Vergütung 2013 für jeweilige Anlagenjahrgänge 2000 bis 2013 .. 63 Abb. 39: Photovoltaik: Durchschnittliche Vergütung 2012 für verschiedene Anlagetypen ..... 66 Abb. 40: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2015, an den EEG-Auszahlungen und an der EEG-Strommenge ............................................................... 68 Abb. 41: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2012 bis 2015 ....................... 68 Abb. 42: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern in €/MWh .................... 69 Abb. 43: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern 2012 bis 2015 in €/MWh...................................................................................................................... 69 Abb. 44: Direktvermarktung der EEG-Strommengen bis 2019 .............................................. 71 Abb. 45: Direktvermarktung: Wind onshore, Wind offshore und Photovoltaik bis 2019.......... 74 Abb. 46: Direktvermarktung: Biomasse, Wasserkraft und DKG-Gase bis 2019 ..................... 74 Abb. 47: Anteile an EEG-Stromerzeugung und EEG-Vergütung 2013 nach Bundesländern . 76 Abb. 48: EEG-Gesamt: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung .. 76 SP; 11.05.2015 Seite 7 von 94 Abb. 49: Windenergie: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung ... 77 Abb. 50: Photovoltaik: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung .... 77 Abb. 51: Biomasse: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung ........ 78 Abb. 52: Regionale EEG-Stromerzeugung 2013: Absolutwerte vs. Flächendichte ................ 78 Abb. 53: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 ............................................................. 84 Abb. 54: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert) .............................................................................................................. 84 Abb. 55: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Windenergie ........................................ 85 Abb. 56: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Wind 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert) .............................................................................................................. 85 Abb. 57: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Photovoltaik ......................................... 86 Abb. 58: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Photovoltaik 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert) ..................................................................................... 86 Abb. 59: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Biomasse............................................. 87 Abb. 60: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Biomasse 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert) .............................................................................................................. 87 Abb. 61: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2013/14 nach Bundesländern (Karte) .................................................................................................................................. 88 Abb. 62: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2010 bis 2013 nach Bundesländern (Grafik) ................................................................................................................................. 88 Abb. 63: EEG-Umlage 2015: Bundeslandspezifische Berechnung........................................ 90 Abb. 64: Entwicklung der installierten Leistung der EEG-Anlagen bis 2019 .......................... 91 Abb. 65: Entwicklung EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen bis 2019 ....................... 92 SP; 11.05.2015 Seite 8 von 94 1 Einleitung Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland schreitet weiter voran. In der Stromerzeugung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung der Erneuerbaren Energien einen großen Anteil an dieser Entwicklung und galt daher lange in seiner Grundidee international als vorbildlicher Fördermechanismus. Über dieses gesetzlich festgelegte und transparente Umlageverfahren werden die Kosten zur Förderung regenerativer Energien auf alle Stromkunden in Deutschland umgelegt. Der massive Anstieg der EEG-Umlage in den vergangenen Jahren auf über 6 ct/kWh sorgte zu Recht für Diskussionen um die weitere Entwicklung der Förderung der Erneuerbaren Energien. Mit der Novellierung des EEG im Jahr 2014 wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, um die Energiewende weiter voranzutreiben und dabei einen stärkeren Fokus auf die Kosteneffizienz dieses Großprojekts zu legen. Einerseits geht es darum, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben und die Energieziele Deutschlands zu verwirklichen und andererseits die Belastungen aus dem EEG für die Verbraucher im Rahmen zu halten. Auch die Systemstabilität ist ein wichtiges Anliegen. Und die Bevölkerung ist bei dieser Frage gespalten: Der aktuelle BDEWEnergiemonitor zeigt, dass weiterhin 90 Prozent der Bevölkerung die Energiewende für sehr wichtig oder wichtig halten, knapp die Hälfte der Bevölkerung ist aber derzeit auch der Ansicht, ihr Kostenbeitrag sei zu hoch und angesprochen auf die größten Probleme bei der Umsetzung der Energiewende werden die Kosten und die Finanzierung der Energiewende mit Abstand am häufigsten genannt. Daher war die EEG-Reform im vergangenen Jahr ein wichtiger Schritt hin zu einer weiteren Integration der Erneuerbaren Energien in den Markt und eine deutlich stärkere Berücksichtigung von ökonomischen Effizienzkriterien. Nur so wird es möglich sein, zukünftige Kostensteigerungen für die Endverbraucher in einem verträglichen Maß zu halten und die immer noch hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu erhalten. Dazu gehört auch immer, die entstehenden Kosten gerecht auf die Verbraucher zu verteilen. Für diese auch weiterhin sachlich und zielgerichtet zu führende Diskussion ist es unerlässlich, über eine aktuelle, umfassende und fundierte Datengrundlage zu verfügen. Die nun zum fünften Mal vorgelegte Energie-Info „Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2015)“ leistet dazu erneut einen Beitrag. SP; 11.05.2015 Seite 9 von 94 2 Erneuerbare Energien in Deutschland Auch wenn in der öffentlichen Debatte die Erneuerbaren Energien vorrangig bei der Stromerzeugung im Fokus stehen, werden auch in anderen Bereichen substanzielle Mengen an Erneuerbaren Energien eingesetzt. So wird bei der Wärmebereitstellung vor allem feste Biomasse direkt oder über Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt, aber auch Biogas ist eine ideale Ergänzung zu Erdgas im Wärmemarkt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2013 schon 12,4 Prozent (Abb. 1), Tendenz weiter steigend. Innerhalb der Erneuerbaren Energien ist 2014 weiterhin vor allem die Biomasse mit einem Anteil von rund 44 Prozent vorherrschend, davon 30 Prozent feste Biomasse und 13 Prozent Nutzung von Biogas (siehe Exkurs „Biogas“). Der zweitgrößte Energieträger ist die Windenergie – ausschließlich in der Stromerzeugung eingesetzt – mit einem Anteil von 17 Prozent (Abb. 2). Die Energie der Sonne hat einen Anteil von 13 Prozent, davon 11 Prozent in der Stromerzeugung und 2 Prozent in solarthermischen Anwendungen. Biokraftstoffe – im Verkehrssektor eingesetzt – tragen insgesamt mit einem Anteil von knapp 10 Prozent zu den Erneuerbaren Energien bei. In den Biokraftstoffen nicht enthalten ist der in Elektrofahrzeugen verwendete Strom aus Erneuerbaren Energien, da dieser implizit bei den anderen Energieträgern erzeugungsseitig enthalten ist. Innerhalb der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung war 2014 die Windenergie mit rund 35 Prozent am stärksten vertreten, gefolgt von der Biomasse-Verstromung mit rund 26 Prozent. Biomasse kann in fester, flüssiger oder gasförmiger Form – also Biogas – verstromt werden. Die Verstromung von Biogas bildet mit einem Anteil an der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien von 18 Prozent den überwiegenden Teil der Stromerzeugung aus Biomasse ab und hat damit inzwischen die Stromerzeugung aus Wasserkraft deutlich überholt. Die Photovoltaik trug 2014 mit 22 Prozent zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bei. Dabei handelt es sich allerdings noch um vorläufige Werte, die im Laufe des Jahres nach Vorliegen der EEG-Jahresabrechnung im Juli angepasst werden. In der Wärmeerzeugung sind die Anteile der einzelnen Energieträger deutlich verschieden. Insgesamt trugen die Erneuerbaren Energien 2014 mit 9,9 Prozent zum gesamten Endenergieverbrauch für Wärme bei (Abb. 3). 2014 ist weiterhin vor allem die feste Biomasse – also bspw. die Verwendung von Holzpellets im privaten Bereich oder von Rest- und Altholz in Heizkraftwerken – mit einem Anteil von 64 Prozent an den erneuerbaren Energieträgern vorherrschend, gefolgt von der Verwendung von Biogas mit einem Anteil von 11 Prozent (Abb. 4). Die Nutzung von Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpen) kommt auf einen Anteil von 8 Prozent. Die Herstellung von Kraftstoffen aus Erneuerbaren Energien ist mit einem Anteil von 5,4 Prozent im Jahr 2014 an der gesamten Kraftstoffbereitstellung schwach ausgeprägt und war erneut rückläufig (2012: 5,8 Prozent, 2013: 5,5 Prozent). Die Nutzung erfolgt überwiegend als Beimischung zu Benzin- und Dieselkraftstoffen, wobei Biodiesel hier den größten Anteil aufweist, gefolgt von Bioethanol. SP; 11.05.2015 Seite 10 von 94 Abb. 1: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2013 Erneuerbare Energien 2013: Energie- und Strombereitstellung EE bei der Energiebereitstellung 2013: 325,6 Mrd. kWh EE in der Strombereitstellung 2013: 152,4 Mrd. kWh (Anteil am Endenergieverbrauch 2013: 12,4 %) (Anteil am Bruttostromverbrauch 2013: 25,4 %) 0,3% 0,1% 0,0%0,2% 2013 3% 3% 1% 3,5% 7% 7% 0,2% 15,1% 18,0% 16% 5% 0,3% 2013 12% 2013 0,9% 87,6% 0,2% 2013 12,4% 74,6% 25,4% 7,6% 10% 33,3% 2% 0,7% 20,3% 33% 0,6% Wasserkraft Solarthermie Klärgas Biodiesel Windenergie onshore biogene Festbrennstoffe Deponiegas Pflanzenöl Windenergie offshore biogene flüssige Brennstoffe biogener Anteil des Abfalls Bioethanol Photovoltaik Biogas Geothermie, Umweltwärme Biomethan Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 2: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2014 Erneuerbare Energien 2014: Energie- und Strombereitstellung EE bei der Energiebereitstellung 2014: 323,6 Mrd. kWh EE in der Strombereitstellung 2014: 160,6 Mrd. kWh Veränderung gegenüber 2013: -0,6% 3% 0,2% 0,06% 1% 4% 0,2% 3% 2014 6% 7% 0,2% 1% Veränderung gegenüber 2013: +5,4% 13% 18% 17% 6% 2014 0,2% 2014 0,4% 72,2% 13% 27,8% 7% 11% 0,8% 34% 2% 30% 22% 0,8% Wasserkraft Solarthermie Klärgas Biodiesel Windenergie onshore biogene Festbrennstoffe Deponiegas Bioethanol Windenergie offshore biogene flüssige Brennstoffe biogener Anteil des Abfalls Biomethan Photovoltaik Biogas Geothermie, Umweltwärme Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 11 von 94 Abb. 3: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2013 Erneuerbare Energien 2013: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung EE bei der Wärmebereitstellung: 141,8 Mrd. kWh EE bei der Kraftstoffbereitstellung: 34,5 Mrd. kWh (Anteil am Endenergieverbrauch Wärme: 9,9 %) (Anteil am Endenergieverbrauch Verkehr: 5,5 %) 1,5% 2013 Deponiegas 7% 0,1% 1% 5% 2013 9% 8% 9% 2013 1% 90,1% 2013 26% 94,5% 9,9% 5,5 % 64% 68% 0,03% Wasserkraft Solarthermie Klärgas Biodiesel Strom aus EE Windenergie onshore biogene Festbrennstoffe Deponiegas Pflanzenöl Windenergie offshore biogene flüssige Brennstoffe biogener Anteil des Abfalls Bioethanol Photovoltaik Biogas Geothermie, Umweltwärme Biomethan Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 4: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2014 Erneuerbare Energien 2014: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung EE bei der Wärmebereitstellung: 130,9 Mrd. kWh EE bei der Kraftstoffbereitstellung: 35,4 Mrd. kWh (Anteil am Endenergieverbrauch Wärme: 9,9 %) (Anteil am Endenergieverbrauch Verkehr: 5,5 %) 1,6% 2014 5% 8% Deponiegas 2014 10% 0,1% 9% 1,4% 2014 11% 90,1% 24% 9,9% 2014 94,6% 5,4 % 64% 1,7% 64% 0,2% Wasserkraft Solarthermie Klärgas Biodiesel Strom aus EE Windenergie onshore biogene Festbrennstoffe Deponiegas Pflanzenöl Windenergie offshore biogene flüssige Brennstoffe biogener Anteil des Abfalls Bioethanol Photovoltaik Biogas Geothermie, Umweltwärme Biomethan Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 12 von 94 Exkurs: Bio-Erdgas in Deutschland Mit Stand Dezember 2014 speisen ca. 150 Bio-Erdgas-Einspeiseanlagen mit einer Kapazität von rund 100.000 Nm³/h auf Erdgasqualität aufbereitetes Bio-Erdgas ins Erdgasnetz ein. Das entspricht mit einer jährlichen Kapazität von rund 9 TWh etwa 1% des deutschen Erdgasverbrauches. Derzeit sind noch 13 Anlagen im Bau und elf Projekte befinden sich in der Planungsphase. Von Bio-Erdgas spricht man, wenn (Roh-) Biogas nach der Aufbereitung die gleichen Eigenschaften wie Erdgas erhält und ins Erdgasnetz eingespeist werden kann. Es kann zu 100 Prozent oder in jedem Mischungsverhältnis mit Erdgas zur Verstromung, im Wärmemarkt oder als Kraftstoff eingesetzt werden. Bio-Erdgas ist erneuerbar, speicherbar und flexibel einsetzbar. Bio-Erdgas kann in der Stromerzeugung regelbar eingesetzt werden und steht aus Vergärungsanlagen ganzjährig zur Verfügung. Es hat eine sehr gute Ökobilanz und kann – analog zu Erdgas – in die bestehende, gut ausgebaute Erdgasinfrastruktur eingespeist, gespeichert und genutzt werden. Der Beitrag von (Roh-)Biogas aus ca. 7.780 Anlagen mit Direktverstromung vor Ort sowie aufbereitetem Bio-Erdgas an der Stromerzeugung stieg 2014 auf 29 TWh. Das entspricht 5,0 Prozent am Bruttostromverbrauch und ist somit nahezu so hoch wie der Anteil der Photovoltaik. In der Wärmebereitstellung lieferten Biogas und Bio-Erdgas 2014 rd. 14 TWh. Die rund 100.000 Erdgasfahrzeuge in Deutschland können bereits an jeder dritten Erdgastankstelle Bio-Erdgas als Beimischung und an 168 der 921 Erdgastankstellen 100-prozentiges BioErdgas tanken. 2014 wurden rund 0,55 TWh Bio-Erdgas als Kraftstoff eingesetzt. Biogas und Bio-Erdgas haben damit einen Anteil von rund 3% am deutschen Primärenergieverbrauch und 2014 über 16 Mio. Tonnen CO2 vermieden. Bio-Erdgas: Erneuerbar, speicherbar, flexibel einsetzbar Anzahl der Anlagen/ eingespeiste Menge (Mio. m3) Einpeisekapazität (Mio. m3/a) Entwicklung der Einspeisekapazität und der eingespeisten Menge von Bio-Erdgas ins Erdgasnetz 900 800 700 820 Das Ziel der Bundesregierung, die Einspeisung bis 2030 auf 10.000 Mio. m³/a zu erhöhen, wurde im Zuge der EEG-Novellierung 2014 aus der GasNZV gestrichen. 665 630 580 600 520 500 449 413 400 200 179 158 93 100 0 275 269 300 2 8 5 2006 11 2007 13 10 38 2008 30 2009 Anzahl der Anlagen 44 77 2010 2011 108 2012 144 2013 150 2014 Eingespeiste Menge (Mio. m³) Einspeisekapazität (Mio. m³/Jahr) Quellen: Deutsche Energieagentur; Bundesnetzagentur; BDEW (eigene Berechnung) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 13 von 94 3 Erneuerbare Energien: Stromerzeugung und Investitionen Nach der Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) am 1. April 2000 als Nachfolger des Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) stieg der Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch in den vergangenen zehn Jahren um knapp 18 Prozentpunkte von gut 10 Prozent auf knapp 28 Prozent (2014) (Abb. 5). Die von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Ziele für die weitere Entwicklung der Erneuerbaren sind weiterhin ambitioniert, das dort vereinbarte Zwischenziel von 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 scheint jedoch durchaus erreichbar. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbaukorridor liegt mit seiner oberen Grenze deutlich oberhalb der Entwicklung des Energiekonzepts der Bundesregierung aus dem Jahr 2010, die untere Grenze des Korridors liegt leicht unterhalb. Tab. 1: Entwicklung der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung von 1988 bis 2013 Wasserkraft Leistung1) MW Einspeisung GWh Windenergie Leistung MW Einspeisung GWh Biomasse und Gase Leistung MW Einspeisung2) GWh PV Leistung MW p Einspeisung2) GWh Geothermie Leistung MW Einspeisung GWh insgesamt Leistung MW Einspeisung2) GWh Müll Leistung MW Einspeisung3) GWh insgesamt einschl. Müll Leistung MW Einspeisung2)3) GWh 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2013 4.183 16.924 4.221 14.789 4.318 16.040 4.380 17.473 4.546 16.669 4.600 16.877 4.547 21.683 4.780 23.382 4.828 19.670 5.092 19.561 3.997 20.038 4.480 17.036 4.513 20.503 5.095 22.589 12 14 48 71 182 275 632 909 1.546 2.032 2.672 4.489 5.898 9.513 11.555 15.504 14.245 20.237 20.472 30.387 22.833 40.574 28.741 50.690 31.195 50.670 34.163 51.709 n. e. n. e. 190 222 227 295 276 570 358 804 409 1.050 510 1.405 761 4.797 1.258 5.168 3.010 13.904 4.054 21.077 4.957 26.567 6.291 35.685 6.457 37.538 n. e. 2 5 10 17 34 62 210 788 2.405 5.955 17.488 31.389 36.813 n. e. 1 2 4 6 15 32 135 398 2.054 4.418 11.683 26.380 29.712 – – – – – – – – – – – – – – – – 0,2 0,2 0,2 0,4 3 18 8 28 12 25 30 67 4.195 16.938 4.460 15.083 4.732 16.612 5.298 18.956 6.467 19.511 7.715 22.431 11.017 32.633 17.306 43.818 21.119 45.473 30.979 65.906 36.839 86.107 55.666 105.976 73.388 133.237 82.528 141.548 518 939 561 900 550 939 499 972 551 1.000 540 1.204 522 1.373 522 1.464 522 1.547 950 2.917 1.310 3.772 1.550 3.825 1.475 3.971 1.746 4.304 4.713 17.877 5.021 15.983 5.282 17.551 5.797 19.928 7.018 20.511 8.255 23.635 11.539 34.006 17.828 45.282 21.641 47.020 31.929 68.823 38.149 89.879 57.216 109.801 74.863 137.208 84.274 145.852 1) ab 2008 ohne die Leistung der Pumpspeicherwerke mit natürlichem Zufluss einschließlich Selbstverbrauch 3) nur Stromerzeugung aus erneuerbarem Anteil des Mülls (50 %) n. e.: nicht erfasst Quellen: BDEW-Jahresstatistik; Statistisches Bundesamt; Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber 2) Im Jahr 2014 ist der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung weiter gewachsen und beträgt nach vorläufigen Berechnungen 26,2 Prozent (Abb. 6). Wichtig ist an dieser Stelle: Bezogen auf den Stromverbrauch übersetzt sich das in einen Anteil von 27,8 Prozent. Für die Zielerreichung ist der Anteil am Stromverbrauch die maßgebliche Bezugsgröße. Obwohl das Winddargebot im Jahr 2014 eher unterdurchschnittlich war, haben der weitere Ausbau der Windenergie sowie das starke erste Quartal und eine überdurchschnittliche Winderzeugung im Dezember nach vorläufigen Berechnungen für eine Stromerzeugung von rund 56 Mrd. kWh gesorgt – so viel Strom aus Windkraftwerken wurde nie zuvor erzeugt. Allein der Monat Dezember hat dazu mit knapp 10 Mrd. kWh Stromerzeugung beigetragen, der bis dahin stärkste Windmonat in Deutschland (wurde im Januar 2015 mit mehr als 10 Mrd. kWh nochmals übertroffen). SP; 11.05.2015 Seite 14 von 94 Abb. 5: Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch und Ziele der Bundesregierung Beitrag und Ziele der erneuerbaren Energien 100% Anteil des Stroms aus regenerativen Energiequellen* IST 90% 2050: 80% Ziele aus dem Energiekonzept der Bundesregierung 2011 80% Ausbaukorridor gemäß Koalitionsvertrag 2013 70% 2040: 65% 2035: 60% 60% 2030: 50% 2025: 45% 50% 55% 2020: 35% 40% 2014**: 27,8% 30% 40% 20% 10% Quelle: BDEW, Stand 02/2015 2050 2048 2046 2044 2042 2040 2038 2036 2034 2032 2030 2028 2026 2024 2022 2020 2018 2016 2014 2012 2010 2008 2006 2004 2002 2000 1998 1996 0% * bezogen auf den Brutto-Inlandsstromverbrauch Deutschlands ** vorläufig BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Exakte Erzeugungswerte für die EEG-Stromerzeugung werden allerdings erst mit der EEGJahresabrechnung im Juli vorliegen. Die überdurchschnittlichen monatlichen Erzeugungswerte im Vergleich zum langjährigen Mittel wurden hauptsächlich durch den Zubau der vergangenen Jahre erreicht. Zuwächse wurden auch bei der Stromerzeugung aus Photovoltaik erzielt, wobei dies 2014 vor allem an den überdurchschnittlichen Monaten Februar bis Mai lag, während die Erzeugung in den Sommermonaten etwa auf dem Vorjahresniveau lag (Abb. 9). Zulegen konnte zudem auch die Biomasse, die im Rahmen dieser Publikation immer feste, flüssige und gasförmige Biomasse umfasst. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft lag vor allem im ersten Halbjahr unter der Vorjahreserzeugung und auf das Gesamtjahr bezogen um knapp 11 Prozent niedriger (Abb. 10). Die Abbildungen 8 und 9 zeigen zudem sehr gut die saisonalen Unterschiede der Erzeugung aus Photovoltaik und Windenergie. Typischerweise trägt die Windenergie in den Herbst- und Wintermonaten stärker zur Stromerzeugung bei, während die Photovoltaik in den Sommermonaten einen höheren Beitrag leistet. Dadurch ergibt sich für die Summe aller Erneuerbaren Energien eine über die Monate hinweg betrachtet deutlich gleichmäßigere Stromerzeugung als bei der Betrachtung einzelner Energieträger (Abb. 11). SP; 11.05.2015 Seite 15 von 94 Abb. 6: Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2014 Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2014 Brutto-Stromerzeugung 2014 in Deutschland: 614 Mrd. Kilowattstunden* Erdgas 9,5% Steinkohle 17,8% Heizöl, Pumpspeicher und Sonstige 5,4% Wind 9,1% Erneuerbare 26,2% Biomasse 7,0% Wasser 3,3% Photovoltaik 5,7% Siedlungsabfälle 1,0% Braunkohle 25,4% Kernenergie 15,8% Quellen: BDEW, AG Energiebilanzen Stand: 02/2015 * vorläufig BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 7: Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Detail 2013 und 2014 Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien: Detaillierte Unterteilung Stromerzeugung: Anteile der einzelnen Erneuerbaren Energieträger 2013 und 2014* 2013: 152,4 Mrd. kWh 0,3% 0,07% 1% 0,2% 1% 2014*: 160,6 Mrd. kWh 3% 3% 15% 13% 18% 18% 0,2% 0,2% 2013 74,6% 8% 0,06% 25,4%** 2014* 72,2% 7% 27,8%** 34% 33% 20% 22% 0,6% Wasserkraft biogene Festbrennstoffe Deponiegas 0,8% Windenergie onshore biogene flüssige Brennstoffe biogener Anteil des Abfalls Quellen: AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015 Windenergie offshore Biogas Geothermie Photovoltaik Klärgas * vorläufig **EE bezogen auf Bruttostromverbrauch BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 16 von 94 Abb. 8: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie Stromerzeugung aus Windkraftanlagen brutto, On- und Offshore-Anlagen 12.000 Jahresproduktion: 2012: 50.670 GWh 2013: 51.708 GWh 2014*: 56.000 GWh in Mio. Kilowattstunden 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Jan Feb Mrz Apr Mai 2013 Jun 2014 Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Durchschnitt 2004 - 2013 Quellen: ZSW, BDEW; Stand 01/2015 * vorläufig BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 9: Monatliche Stromerzeugung aus Photovoltaik Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen einschließlich Selbstverbrauch 6.000 Jahresproduktion: 2012: 26.380 GWh 2013: 31.010 GWh 2014*: 34.900 GWh in Mio. Kilowattstunden 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Jan Feb Mrz Apr 2013 Quellen: ZSW, BDEW; Stand 01/2015 Mai 2014 Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø Durchschnitt 2010 - 2013 * vorläufig BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 17 von 94 Abb. 10: Monatliche Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen brutto Jahresproduktion: 2012: 22.091 GWh 2013: 22.998 GWh 2014*: 20.500 GWh 2.500 in Mio. Kilowattstunden 2.000 1.500 1.000 500 0 Jan Feb Mrz Apr 2013 Mai Jun 2014 Jul Aug Sep Okt Nov Dez* Ø Durchschnitt 2004-2013 Quelle: BDEW, Stand 02/2015 * vorläufig, teilweise geschätzt BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 11: Monatliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 2014 insgesamt Monatliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 2014* brutto, Veränderung zum Vorjahr in Prozent 20 in Mrd. Kilowattstunden +5,7% 15 +7,1% +9,9% -5,2% +13,5% +43,4% +3,4% +1,9% +12,3% -13,4% -2,3% -4,4% 10 5 0 Jan Feb Wasser Siedlungsabfälle Mrz Apr Wind onshore Geothermie Mai Jun Jul Wind offshore Vorjahr gesamt Aug Sep Photovoltaik Okt Quellen: BDEW-Schnellstatistikerhebung, Stat. Bundesamt, EEX, VGB, ZSW, BDEW; Stand: 02/2015 Nov Biomasse Dez * vorläufig BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 18 von 94 Die Investitionssummen in Erneuerbare Energien haben sich von 2006 bis 2010 vor allem aufgrund der Investitionen in Photovoltaikanlagen mehr als verdoppelt. Diese sind dann bis 2012 wieder zurück gegangen, während die Investitionen in Onshore-Windenergie und Biomasse in etwa gleich geblieben sind. Erst 2013 haben sich die Photovoltaik-Investitionen auch aufgrund der Vergütungsdegression verringert, dafür sind die Investitionen in Windenergie angestiegen (Abb. 12). Der Rückgang der Investitionen in Photovoltaikanlagen von 2010 bis 2012 ging aber nicht mit einer verminderten Ausbaurate einher, sondern war von einem Rückgang der Modulkosten geprägt. So wurde von 2010 bis 2012 in jedem Jahr mehr als 7 GW Photovoltaik-Leistung installiert, während die Investitionssumme von 18,5 Mrd. € auf 11,2 Mrd. € zurück ging (Abb. 13). Abbildung 14 zeigt den Rückgang der durchschnittlichen Modulkosten von rund 4.800 €/kW im Jahr 2006 auf knapp 1.300 €/kW im Jahr 2013. Im selben Zeitraum wurden insgesamt 80 Mrd. € in Photovoltaikanlagen investiert, während sich der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung in Deutschland um 5 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent erhöht hat. Abb. 12: Investitionen in Erneuerbare Energien 2006 bis 2013 Investitionen in Erneuerbare Energien 25 23,4 20,3 18,6 Investitionen in Mrd. € 20 16,5 15 10 13,0 12,5 9,4 9,9 2006 2007 5 0 2008 2009 Photovoltaik 2010 Biomasse 2011 Wind 2012 Wasserkraft 2013 Gesamt Quelle: AGEE Stat BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 19 von 94 Abb. 13: Photovoltaik: Investition und Wirkung Photovoltaik – Investition und Wirkung 20.000 10% 18,5 Mrd.€ 18.000 9% 16.000 8% 14,7 Mrd.€ 13,6 Mrd.€ 14.000 7% 11,2 Mrd.€ 12.000 5,2% 10.000 5% 8,0 Mrd.€ 8.000 6.000 6% 7.378 7.485 4% 5,3 Mrd.€ 7.604 4.446 4,0 Mrd.€ 4,2 Mrd.€ 4.000 3% 2% 2.000 1.950 1.271 843 3.304 0 1% 0% 2006 2007 2008 Investitionen in Mrd. € 2009 2010 Zubau in MW 2011 2012 2013 Anteil am Netto-Stromverbrauch Quelle: AGEE Stat, BDEW (eigene Berechnung) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 14: Photovoltaik: Lernkurveneffekt Photovoltaik - Lernkurveneffekte 4.795 20.000 4.206 18.000 4.500 4.103 14,7 Mrd.€ 16.000 13,6 Mrd.€ 3.054 14.000 12.000 4.000 3.500 11,2 Mrd.€ 3.000 2.506 10.000 2.500 1.999 8,0 Mrd.€ 8.000 6.000 5.000 18,5 Mrd.€ 1.467 5,3 Mrd.€ 2.000 1.271 4,0 Mrd.€ 4.000 4,2 Mrd.€ 2.000 1.500 1.000 500 0 0 2006 2007 2008 2009 Investitionen in Mrd. € 2010 2011 2012 2013 €/kW Quelle: AGEE Stat, BDEW (eigene Berechnung) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 20 von 94 4 Der Unterschied von installierter Leistung und Stromerzeugung Neben Faktoren wie Verfügbarkeiten oder Kosten sind in der Diskussion um die Entwicklung der Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung sowohl die Anlagenzahl und installierte Leistung als auch die Stromerzeugung die maßgeblichen Kenngrößen. Allerdings werden die Begriffe elektrische Leistung und Stromerzeugung (elektrische Arbeit) gerne miteinander vermischt. Dabei ist aber zu unterscheiden, dass die installierte Leistung nur das mögliche Potenzial einer Anlage beschreibt (in Analogie zum Auto, die PS-Zahl des Motors). Dahingegen beschreibt die Stromerzeugung (elektrische Arbeit) den Output der Anlage, der für die Stromversorgung eingespeist wird (in Analogie zum Auto, die gefahrenen Kilometer). Eine hohe installierte Leistung bedeutet daher noch nicht zwangsläufig eine hohe Stromerzeugung. Eine kleine Anlage, die dauerhaft nahe ihrer maximalen Leistung (installierte Leistung) betrieben wird, kann innerhalb eines Jahres mehr Strom erzeugen als eine große Anlage, die nur phasenweise ihre maximale Leistung erreicht oder vorübergehend gar keinen Strom erzeugt. Abb. 15: Anteile der einzelnen Energieträger an der Leistung und an der Stromerzeugung von EEG-Anlagen 2013 Regenerativ-Anlagen: Anteile an Leistung und Erzeugung Anteile an der installierten Leistung und an der Stromerzeugung 2013 21,0% Photovoltaik 43,9% Geothermie 0,02% 35,9% 0,03% 0,6% Wind onshore Quelle: BDEW 41,8% Wind offshore 0,6% Wasserkraft 5,5% Biomasse (fest, flüssig, gasf.) 7,6% DKG-Gase 0,4% Anteil an der installierten Leistung 15,9% 26,1% 0,4% Anteil an der Stromerzeugung BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 21 von 94 Bei der Nutzung regenerativer Energien sind vor allem die Verfügbarkeit des Energieträgers, also die Witterungsbedingungen oder die Verfügbarkeit von Brennstoffen für den Betrieb und die erzeugte Strommenge entscheidend. Photovoltaikanlagen erreichen nur bei intensiver Sonneneinstrahlung ihre maximale Leistung. Auch Windenergieanlagen laufen nur in wenigen Stunden im Jahr mit ihrer maximalen Leistung. Abbildung 15 zeigt für RegenerativAnlagen den Anteil der einzelnen Energieträger an der installierten Leistung und deren Anteil an der Stromerzeugung. Zwar haben Wasserkraft und Biomasse nur 13 Prozent Anteil an der installierten Leistung, erzeugen aufgrund ihrer hohen Verfügbarkeit und Auslastung aber mehr als 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft dreht sich das Verhältnis leicht um und der Anteil an der Leistung ist etwas größer als an der Stromerzeugung. Hier könnten das Repowering von Onshore-Anlagen sowie der Ausbau der Offshore-Windenergie mit höheren Auslastungsgraden dafür sorgen, dass sich das Verhältnis von Leistung zu Stromerzeugung verbessert. Die Photovoltaik macht zwar knapp 44 Prozent der installierten Leistung der EEG-Anlagen aus, steuert aber nur 21 Prozent zur Erzeugung aus Erneuerbaren Energien bei. 5 Erneuerbare Energien und EEG-Anlagen: Ähnlich, aber nicht gleich! Im Bereich der Erneuerbaren Energien ist zu unterscheiden zwischen Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien und Anlagen, die durch das EEG gefördert werden können. Ziel des EEG ist es, regenerative Stromerzeugungsanlagen zu fördern, die sonst aufgrund ihrer Kostenstruktur nicht im Markt bestehen könnten. Daher sind im EEG teilweise Größenbegrenzungen der Anlagen für die Förderfähigkeit enthalten, um keine Anlagen zu fördern, die schon marktfähig sind. Insbesondere bei der Wasserkraft, aber auch bei der Biomasse werden daher Anlagen ab einer bestimmten Größe nicht mehr gefördert. Aus ökologischen Gesichtspunkten heraus werden zudem Anlagen zur Stromerzeugung aus Grubengas durch das EEG gefördert, obwohl es sich nicht um einen regenerativen Brennstoff handelt. Hier wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sinnvoller ist, aus Bergbaugruben entweichendes fossiles Methangas durch Verstromung energetisch zu nutzen und in CO2 umzuwandeln, als das weitaus klimaschädlichere Methangas entweichen zu lassen oder ohne energetische Nutzung abzufackeln. Ganz generell ist die Verstromung und damit energetische Nutzung von Kuppelgasen – also Gase, die bei anderen Prozessen als Nebenprodukt anfallen – in der Regel allein deshalb vorteilhaft, da dadurch Stromerzeugung substituiert wird, für die sonst explizit andere Energieträger bereitgestellt werden müssten. Insgesamt geht der Begriff „Erneuerbare Energien“ über die im EEG geförderten Anlagen hinaus und umfasst alle regenerativen Energieträger, also auch große Wasserkraftwerke, die Stromerzeugung aus dem natürlichen Wasserzufluss ins Oberbecken eines Pumpspeicherkraftwerks, den biogenen Anteil bei der Verstromung von Siedlungsabfällen (in Deutschland gelten 50 Prozent der Stromerzeugung aus Müllverbrennungsanlagen (MVA) als regenerativ) oder die Mitverbrennung von Biomasse in konventionellen Großkraftwerken. SP; 11.05.2015 Seite 22 von 94 6 EEG-Novelle 2014 Nach intensiven Debatten um die weitere Ausrichtung der Erneuerbaren Energien wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2014 zügig novelliert und trat am 1. August 2014 in Kraft. Damit trat zeitgleich das EEG 2012 sowie dessen Vorgängerfassungen außer Kraft, sie gelten aber insoweit weiter, wie die Übergangsregelungen des EEG 2014 es zulassen. So gibt es für die Fördergrundlagen von Bestandsanlagen durch das EEG 2014 vergleichsweise wenige Änderungen. Auch die Europäische Kommission hat das EEG 2014 nach einer beihilferechtlichen Prüfung im Juli 2014 genehmigt. Die wichtigsten Rahmenbedingungen, Änderungen und Neuregelungen sind im Folgenden kurz erläutert. Eine umfangreiche Anwendungshilfe, die die Änderungen für Bestandsanlagen, die neuen Fördergrundsätze im Rahmen der Direktvermarktung, die Änderungen bei der EEG-Umlagepflicht sowie die zahlreichen Übergangsregelungen detailliert beschreibt, wurde vom BDEW für seine Mitgliedsunternehmen erstellt. Ausschreibungsverfahren ab 2017 Am 23. Juli 2014 hat die Europäische Kommission das EEG 2014 nach einer beihilferechtlichen Prüfung genehmigt. Die Kommission hat die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Beihilferecht auf der Grundlage der neuen "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020" geprüft. Allerdings werden die Regelungen zur Förderung Erneuerbarer Energien zunächst nur bis zum 31. Dezember 2016 genehmigt, da nach den neuen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien ab 2017 Ausschreibungen zur Regel werden sollen. Diese Anforderung bildet das EEG 2014, das Ausschreibungen vorerst nur für PV-Freiflächenanlagen vorsieht, noch nicht hinreichend ab. Mit Blick auf weitergehenden Ausschreibungen ab 2017 enthält das EEG 2014 lediglich eine Zielformulierung (§ 2 Abs. 5). Soweit kleine Anlagen unter 100 kW weiterhin in den Genuss der Einspeisetarife kommen, wurde die Genehmigung hingegen für 10 Jahre erteilt. Diese Anlagen sind somit für 10 Jahre vor Rechtsänderungen aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben geschützt. Verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen Das EEG 2014 führt für alle ab dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommene Anlagen oberhalb einer Leistung von 500 kW eine verpflichtende Direktvermarktung ein. Diese Anlagen können nur noch in Ausnahmefällen und dann zu reduzierten Vergütungssätzen die klassische Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Für alle ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommene Anlagen sinkt dieser Schwellenwert dann auf 100 kW. Zu beachten ist auch, dass mit Wirkung ab dem 1. August 2014 ein neues Direktvermarktungssystem dasjenige des EEG 2012 ablöst. Dies gilt nicht nur mit Rücksicht auf die Integration der bisherigen "Managementprämie" in die Marktprämie, sondern auch hinsichtlich der Vorgaben beim Wechsel der Vermarktungsform, der Wechselfristen, der Rechtsfolgen bei Wechselfehlern und den Anforderungen an die Fernsteuerbarkeit der Anlagen. SP; 11.05.2015 Seite 23 von 94 Wesentliche Förderänderungen für neue Wind- und Biomasseanlagen Während die Fördervoraussetzungen für Solarstromanlagen weitgehend vom EEG 2012 übernommen wurden, tritt bei neuen Onshore-Windenergieanlagen eine leichte, aber gleichmäßige Absenkung der Vergütungssätze ein. Gleichzeitig entfällt der Bonus für die Ersetzung von Bestands-Windenergieanlagen ("Repowering-Bonus"). Außerdem wird die Förderung von Biomasseanlagen für Neuanlagen auf Rest- oder Abfallstoffe beschränkt, wenn nicht eine der Übergangsregelungen greift. Insbesondere die Boni für die Verwendung von "nachwachsenden Rohstoffen" werden durch das EEG 2014 für Neuanlagen nicht mehr gewährt. Bei Wasserkraftanlagen sind auch in den Übergangsregelungen Möglichkeiten für die Ertüchtigung von Bestands-Wasserkraftanlagen vorgesehen. Förderung von Bestandsanlagen Das EEG 2014 ändert die Fördergrundlagen für Bestandsanlagen grundsätzlich nicht. Allerdings wird der "Landschaftspflege-Bonus" für Bestands-Biogasanlagen mit Wirkung ab dem 1. August 2014 auf bestimmte Einsatzstoffe beschränkt, um speziell "LandschaftspflegeMais" auszuschließen. Außerdem wird die Förderlaufzeit insbesondere von Biogasanlagen, bei denen ein Generator hinzugebaut wird, auf diejenige des Bestandsgenerators fixiert. Für Anlagen mit Zubaugeneratoren wird außerdem eine Einspeisevergütung nur noch für denjenigen Strom gewährt, der der bisherigen Höchstbemessungsleistung der Anlage entspricht. Übergangsregelungen ab dem 1. August 2014 Das EEG 2014 enthält in seinen Paragraphen 100 ff zahlreiche Übergangsregelungen. Diese gelten nicht nur für Bestandsanlagen, sondern auch für genehmigte, aber noch nicht in Betrieb genommene Anlagen zur Vermeidung von Härtefällen hinsichtlich des Stichtages des 1. August 2014, z. B. bei bestimmten Anlagen, die einer Genehmigung nach dem öffentlichen Recht bedürfen. Außerdem sind Regelungen zum Schutz von Bestands-Biomethan-anlagen und von Bestands-Biogas-Aufbereitungsanlagen eingeführt worden. EEG-Umlagepflicht in der Eigenversorgung Das EEG 2012 sah nur für wenige Fälle eine EEG-Umlagepflicht vor, in denen in einer Eigenerzeugungsanlage Strom zum eigenen Verbrauch erzeugt wurde. Paragraph 61 EEG 2014 regelt nun für die Eigenversorgung aus Neuanlagen teilweise eine vollständige, teilweise eine verringerte EEG-Umlagepflicht und teilweise eine gänzliche Befreiung von der Zahlungspflicht. Die EEG-Umlagepflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab: Während die Eigenversorgung aus Bestandsanlagen von der EEG-Umlagepflicht wie nach dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2012 ausgenommen bleibt, hängt die EEG-Umlagepflicht bei der Eigenversorgung aus Neuanlagen von der Anlage selbst ab (z. B. Ausnahmen bei Kleinanlagen bis 10 kW oder verringerte EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen), teilweise aber auch SP; 11.05.2015 Seite 24 von 94 von der Belegenheit der Eigenerzeugungsanlage und der Verbrauchsstelle des Eigenversorgers oder von dem konkreten Nutzungsverhalten des Eigenversorgers (z. B. Ausnahme bei Inselbetrieb der Eigenerzeugungsanlage). Die EU-Kommission kommt hier zu dem Schluss, dass die Befreiungen und Ermäßigungen für Eigenerzeuger nach dem EEG 2014 mit den „Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020" grundsätzlich in Einklang stehen. Darüber hinaus wurde das "Grünstromprivileg" des EEG 2012 mit Wirkung zum 1. August 2014 beendet. Bei Belieferung von Letztverbrauchern durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind außerdem die Folgen einer Nichtzahlung oder einer verspäteten Zahlung der EEG-Umlage verschärft worden. Dies dient dem (rechtzeitigen) Zahlungseingang der EEG-Umlage auf dem „EEG-Konto“, um eine Unterdeckung zu vermeiden. "Härtefallregelung" für stromintensive Unternehmen Die "Besondere Ausgleichsregelung", nach der die EEG-Umlage in der Vergangenheit für stromintensive Letztverbraucher begrenzt werden konnte, ist nun auf Letztverbraucher bestimmter, in Anhang 4 des EEG 2014 genannter Gewerbe bzw. Tätigkeitsbereiche beschränkt. Außerdem sind die konkreten Verbrauchskriterien – insbesondere die Grenze der Stromkostenintensität – gegenüber denen im EEG 2012 verschärft worden. Diese Regelungen entsprechen einer Einigung der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf Basis der "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020". 7 Regionale Verteilung der Erneuerbaren Energien Um die regionale Verteilung der Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien zu begutachten, ist der Vergleich von Absolutzahlen auf Ebene der Bundesländer hilfreich, um die Beiträge einzelner Bundesländer abzubilden. Allerdings berücksichtigen Absolutzahlen nicht die zur Verfügung stehende Fläche einzelner Bundesländer. Gerade in Bezug auf den Platzbedarf der Erneuerbaren Energien ist daher auch die Flächendichte der installierten Leistung eine wichtige Kenngröße. Das betrifft sowohl die Fläche für die Errichtung der Anlagen selbst als auch im Bereich der Biomasse die verfügbare Fläche für den Anbau nachwachsender Rohstoffe. In den folgenden Grafiken ist die Flächendichte farblich abgestuft dargestellt. Die Absolutwerte für Anlagenanzahl, installierte Leistung und Stromerzeugung sind als Balkendiagramme dargestellt. Neben der Flächendichte der Anlagen spielen aber auch die Siedlungsdichte und die im Umkehrschluss daraus resultierende Verfügbarkeit von Flächen zur Nutzung Erneuerbarer Energien oder topologische Gegebenheiten eine Rolle. Die Übersichten zeigen, dass die Wasserkraft vor allem in Süddeutschland und in den Mittelgebirgen mit entsprechendem Gefälle der Wasserläufe genutzt wird, wohingegen im norddeutschen Flachland die Windenergie aufgrund des im Durchschnitt etwas besseren und stetigeren Windangebots stärker verbreitet ist. Die höhere Sonnenintensität sowie die höhere SP; 11.05.2015 Seite 25 von 94 Anzahl der Sonnenstunden begünstigt die Nutzung der Photovoltaik im Süden Deutschlands, aber auch die Verfügbarkeit von Dachflächen spielt eine Rolle, wie die relativ hohe Flächendichte im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen zeigt. Bei der Nutzung der Biomasse, die die Verstromung von fester Biomasse (Restholz, Altholz etc.), flüssiger Biomasse – also die Verstromung von aus Biomasse hergestellten Brennstoffen – sowie gasförmige Biomasse (Biogasanlagen zur Stromerzeugung) umfasst, ist eine relativ gleichmäßige Verteilung über Deutschland zu erkennen, da die Verfügbarkeit von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ein entscheidendes Kriterium ist. Die hohe Nutzungsintensität der Biomasse in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin resultiert daraus, dass dort zwar die Anlagen zur Verstromung der Biomasse stehen, die Brennstoffversorgung jedoch aus dem Umland erfolgt. Eine weitere wichtige Kenngröße für die Nutzbarkeit einer Energiequelle ist die Anzahl der Jahresvolllaststunden (Abb. 18, Abb. 20, Abb. 22). Diese gibt an, in wie vielen Stunden eine Anlage ihre Jahresstromerzeugung erbracht hätte, wenn sie ständig maximale Leistung erbringen würde. Auch wenn Wind- oder Photovoltaikanlagen fast ganzjährig in Betrieb sind, liegt die durchschnittliche Leistung je nach Sonnen- oder Windangebot die meiste Zeit deutlich unterhalb der maximal möglichen Leistung. Durch die Jahresvolllaststunden werden somit unterschiedliche Energiequellen, Anlagetypen und unterschiedliche Standorte bezüglich ihrer Effektivität vergleichbar. So zeigen die höheren Jahresvolllaststunden der Windenergie in Norddeutschland vor allem die bessere Windausbeute in den Küstenregionen. Bei der Photovoltaik resultieren unterschiedliche Jahresvolllaststunden aus Unterschieden der Sonnenintensität und Sonnenscheinstunden, aber auch aus dem Durchschnittsalter der installierten Anlagen und ihrem Wirkungsgrad. Die dargestellten Jahresvolllaststunden sind Durchschnittswerte für die einzelnen Bundesländer, aber auch innerhalb der Bundesländer kann es je nach Standort deutliche Unterschiede geben. Die Unterschiede bei den Jahresvolllaststunden der Biomasse-Anlagen sind eine Folge der regional unterschiedlichen Anteile von Biogasanlagen zur Stromerzeugung und Holzkraftwerken (Festbrennstoffe). Gebiete mit einem hohen Anteil an Biogasanlagen weisen tendenziell höhere Jahresvolllaststunden auf, da Biogas sehr stetig und gleichmäßig zur Verfügung steht. Unterschiede in der Ausnutzung bei Biogasanlagen können weiterhin daher rühren, ob eher Energiepflanzen oder tierische Exkremente eingesetzt werden. Bundesländer mit einem höheren Anteil an Holzkraftwerken weisen tendenziell geringere Jahresvollaststunden auf, da hier die Brennstoffversorgung saisonal stärker schwankt oder der Brennstoffeinsatz durch Schwankungen der Brennstoffpreise mitbestimmt wird. SP; 11.05.2015 Seite 26 von 94 Abb. 16: Nutzung der Wasserkraft1 2013 1 Bei der Stromerzeugung aus Pumpspeicherwerken mit natürlichem Zufluss sind nur die erzeugten Strommengen aus natürlichem Zufluss enthalten. SP; 11.05.2015 Seite 27 von 94 Abb. 17: Nutzung der Windenergie 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung Abb. 18: Nutzung der Windenergie 2013:Jahresvolllaststunden SP; 11.05.2015 Seite 28 von 94 Abb. 19: Nutzung der Photovoltaik 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung Abb. 20: Nutzung der Photovoltaik 2013: Jahresvolllaststunden SP; 11.05.2015 Seite 29 von 94 Abb. 21: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung Abb. 22: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2013: Jahresvolllaststunden SP; 11.05.2015 Seite 30 von 94 Abb. 23: Nutzung von Klär- und Deponiegas zur Verstromung 2013 SP; 11.05.2015 Seite 31 von 94 Im Gegensatz zu den kartografischen Abbildungen, in denen die Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung insgesamt – also auch nicht über das EEG geförderte Anlagen – dargestellt sind, zeigt die Tabelle 2 die Anlagenzahl und die installierte Leistung der förderfähigen EEGAnlagen sowie ihre Stromerzeugung für das Jahr 2013. Die Stromerzeugung ist dabei zusätzlich unterteilt in Erzeugung im Rahmen der gesetzlich garantierten Vergütung (nach §16 EEG 2012) sowie Mengen in den einzelnen Vermarktungsoptionen des EEG, also dem Marktprämienmodell (MPM), dem 2013 noch anwendbaren Grünstromprivileg (GSP) sowie der sonstigen Direktvermarktung. Ergänzend sind die EEG-Auszahlungen für die jeweiligen Kategorien aufgeführt. Für die sonstige Direktvermarktung sind keine monetären Zahlungen dargestellt, weil Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung nur bilateral vom Abnehmer des Stroms Geld erhalten und nicht durch das EEG gefördert werden. Dennoch werden diese Mengen in der EEG-Systematik erfasst, da es sich um Strom aus prinzipiell EEG-förderfähigen Anlagen handelt. Des Weiteren sind die Erzeugungsmengen und Vergütungen im Rahmen des vergüteten Selbstverbrauchs aus Photovoltaikanlagen aufgeführt. Eine Vergütung für den Selbstverbrauch aus Photovoltaikanlagen kann für Anlagen beansprucht werden, die zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden bzw. zum 24.02.2012 bereits ein Netzanschlussbegehren beantragt hatten. Selbstverbrauch aus jüngeren Anlagen wird nicht vergütet, ist daher an dieser Stelle auch nicht erfasst und in den dargestellten Mengen nicht enthalten. Selbstverbrauch aus älteren Anlagen ist zwar prinzipiell möglich, aus ökonomischen Gründen aber vernachlässigbar, da die Einspeisevergütung vor 2009 deutlich über dem aktuellen Strompreisniveau liegt und daher die Netzeinspeisung dem Selbstverbrauch aus wirtschaftlichen Gründen immer vorzuziehen ist. Letztlich zeigt Tabelle 2 noch die Zahlungen im Rahmen der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen sowie die vermiedenen Netzentgelte. Eine Aufteilung der Anlagenanzahl und Anlagenleistung auf die einzelnen Vermarktungsoptionen ist nicht möglich, da die Anlagenbetreiber bislang nicht an eine Vermarktungsoption gebunden sind, sondern jeweils monatlich in eine andere Vermarktungsoption wechseln oder ins System der Festvergütung zurückkehren können. Mit der Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung für bestimmte Anlagen ab 2015 wird diese Möglichkeit zwar eingeschränkt, bleibt aber für Kleinanlagen auch zukünftig bestehen (s. dazu Kap. 6). Tab. 2: Anzahl und installierte Leistung der EEG-geförderten Anlagen sowie EEG-geförderte Stromerzeugung und EEG-Auszahlungen 2013 nach Bundesländern SP; 11.05.2015 Seite 32 von 94 SP; 11.05.2015 Seite 33 von 94 Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern 366 20 15 643 1 571 4.645 6.260 597 11 23 1.184 22 1.035 10.437 13.309 33 2 69 103 5 30 3 404 5.099 2.712 8.253 10 2 7 143 35 197 0 48 56 36 140 63 21 7 209 907 1.662 2.869 1.819,6 24,9 21,2 3.445,4 1,2 639,4 4.031,5 9.983,3 2.842,6 10,8 14,9 7.181,7 49,0 1.368,9 9.081,8 20.549,8 175,3 4,9 49,6 229,8 20,4 103,5 5,2 2.429,4 7.427,3 2.270,2 12.256,0 42,0 0,5 43,5 261,1 25,5 372,6 0,5 168,2 74,6 25,1 268,4 265,0 45,4 7,1 1.096,3 1.194,8 1.372,0 3.980,5 712,0 22,4 13,5 2.284,1 1,2 236,8 3.732,8 7.002,8 1.383,7 10,7 14,9 5.018,1 49,0 454,8 8.139,5 15.070,8 10,2 0,0 45,0 55,3 17,5 31,4 1,8 1.017,1 980,1 1.573,2 3.621,1 0,0 0,5 4,1 52,5 23,3 80,5 0,0 24,8 19,0 22,2 66,0 171,7 11,5 6,7 580,5 334,4 1.270,6 2.375,5 635,4 1,1 5,0 1.161,3 0,0 355,4 199,0 2.357,2 1.227,3 0,0 0,0 2.135,3 0,0 887,2 649,7 4.899,5 165,1 4,9 1,7 171,7 2,8 44,2 0,0 1.412,3 6.347,1 677,7 8.484,1 0,0 0,0 39,4 208,6 0,1 248,1 0,2 109,4 54,0 1,1 164,6 79,9 14,0 0,3 515,8 854,8 47,0 1.511,7 461,8 1,5 2,3 0,0 0,0 47,0 0,0 512,5 210,5 0,1 0,0 28,0 0,0 20,3 0,0 258,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 27,9 3,3 0,0 42,7 0,0 74,0 35,3 0,0 0,0 0,0 0,0 35,3 0,4 34,1 1,6 0,0 36,0 8,0 10,2 0,0 0,0 5,5 0,0 23,7 10,4 0,0 0,4 0,0 0,0 0,3 0,1 11,2 21,1 0,0 0,0 0,1 0,0 6,5 0,3 28,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 57,4 0,0 57,5 6,7 0,0 0,0 0,0 0,1 6,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,2 9,6 0,1 0,0 0,0 0,0 10,9 51,5 51,5 1,8 1,8 1,9 1,9 19,1 19,1 2,5 2,5 234,9 234,9 97,2 97,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,5 2,5 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 57,4 57,5 0,0 0,0 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4,1 0,0 0,0 0,0 0,0 3,0 7,1 91,67 1,82 1,24 568,63 0,24 44,10 1.442,66 2.150,36 206,56 0,83 1,15 1.319,36 12,13 102,19 3.090,33 4.732,56 15,09 0,30 16,21 31,60 1,99 3,84 0,14 348,19 518,54 515,28 1.387,97 0,00 0,04 6,15 18,97 7,77 32,93 0,01 14,96 5,45 7,96 28,39 19,74 1,49 0,47 168,97 89,48 453,53 733,69 Wasser Deponiegas Klärgas Biomasse Geothermie Wind onshore Solar Gesamt Wasser Deponiegas Klärgas Biomasse Geothermie Wind onshore Solar Gesamt Biomasse Wind onshore Solar Gesamt Wasser Deponiegas Klärgas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt Wasser Deponiegas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt Wasser Biomasse Wind onshore Solar Gesamt Wasser Deponiegas Klärgas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt BadenWürttemberg 1.387 51 75 1.654 1 380 266.893 270.441 3.425 35 60 3.671 4 680 465.399 473.274 94 1 5.250 5.345 37 21 7 482 3.260 27.146 30.953 1 1 9 74 1.710 1.795 1 277 64 2.629 2.971 479 36 25 445 582 94.329 95.896 Energieträger Anlagen- Leistung Strommengen Auszahlungen davon zahl [MW] EEG-fähiger insgesamt EEGdirektdirektsonstige selbst sonstige Anlagen [Mio. EUR] Einspeisevermarktete vermarktete direktverbrauchte selbst gesamt mengen nach Strommenge Strommenge vermarktete Strommengen verbrauchte [GWh] § 16 EEG MPM GSP Strommengen nach § 33 (2) Strommengen [GWh] [GWh] [GWh] [GWh] EEG [GWh] Stand 31.12.2013 [GWh] Bundesland 67,74 1,77 1,03 466,33 0,24 20,93 1.395,42 1.953,47 141,96 0,83 1,15 1.058,79 12,13 41,71 2.926,93 4.183,51 2,21 0,00 15,77 17,98 1,87 2,30 0,14 187,40 89,45 386,02 667,19 0,00 0,04 0,92 4,86 7,72 13,54 0,00 4,95 1,81 7,71 14,46 15,24 0,90 0,46 116,82 30,85 445,09 609,35 EEGVergütung nach § 16 EEG [Mio. EUR] davon 7,21 7,21 0,23 0,23 0,26 0,26 2,64 2,64 0,36 0,36 31,42 31,42 13,07 13,07 für selbst verbrauchte Strommengen nach § 33 (2) EEG [Mio. EUR] 23,93 0,04 0,21 101,80 0,00 23,17 47,24 196,39 64,60 0,00 0,00 260,32 0,00 60,49 163,40 548,81 12,83 0,30 0,44 13,58 0,12 1,53 0,00 160,68 429,09 129,26 720,68 0,00 0,00 5,23 14,10 0,04 19,38 0,01 9,89 3,65 0,25 13,80 4,51 0,60 0,01 52,15 58,62 8,45 124,34 Marktprämie [Mio. EUR] davon 0,00 0,00 0,13 0,13 0,00 0,00 0,11 0,11 0,04 0,25 0,04 0,25 0,50 0,50 Flexibilitätsprämie [Mio. EUR] 9,37 0,19 0,15 24,74 0,00 3,58 19,99 58,03 19,44 0,12 0,09 49,59 0,14 5,68 32,16 107,22 1,24 0,05 0,65 1,94 0,23 1,47 0,06 30,43 22,83 11,20 66,22 0,25 0,00 0,50 1,01 0,25 2,02 0,01 0,79 0,63 0,24 1,67 1,85 0,29 0,04 8,75 6,36 10,85 28,13 vNNe [Mio. EUR] SP; 11.05.2015 Seite 34 von 94 24 14 2 550 1.583 12.949 15.122 242 32 25 2.534 5.361 132.842 141.036 389 70 39 83 1.398 2.757 211.088 215.824 203 22 15 314 2 1.329 82.877 84.762 25 7 46 109 20.370 20.557 313 26 4 467 883 30.138 31.831 3 12 2 323 2.278 1.099 3.716 56 19 12 1.185 7.617 3.258 12.147 120 54 17 214 639 3.430 3.921 8.394 40 9 2 142 8 2.313 1.696 4.211 11 55 14 202 366 647 93 12 1 269 1.059 1.414 2.849 7,6 23,8 1,9 2.089,4 3.519,5 853,6 6.495,8 194,5 31,0 8,5 7.869,2 12.196,5 2.641,6 22.941,2 318,8 107,1 12,4 901,9 3.772,8 5.007,3 3.140,3 13.260,6 164,6 20,9 0,9 749,8 29,6 3.046,5 1.422,1 5.434,5 56,7 318,3 56,3 277,1 298,0 1.006,5 313,8 32,2 0,1 1.381,8 1.559,0 1.181,5 4.468,3 7,6 4,0 1,9 814,6 666,2 588,3 2.082,7 89,0 22,1 8,4 4.399,7 1.293,9 2.363,0 8.176,1 142,6 30,1 12,4 285,4 1.545,5 895,2 2.901,4 5.812,6 36,5 20,6 0,9 404,9 18,0 410,8 1.238,4 2.130,2 13,2 0,0 27,6 48,5 246,4 335,8 265,4 8,3 0,1 808,6 348,5 731,6 2.162,6 0,0 4,2 0,0 1.274,8 2.826,7 254,1 4.359,8 82,5 6,6 0,0 3.469,5 10.463,2 144,9 14.166,7 155,2 54,3 0,0 86,4 2.227,2 3.982,7 79,8 6.585,6 120,0 0,0 0,0 344,9 11,6 2.618,8 135,4 3.230,8 43,5 0,0 28,7 228,6 40,3 341,1 48,3 14,8 0,0 573,3 1.174,1 426,8 2.237,3 0,0 15,6 0,0 0,0 26,7 0,0 42,2 21,3 2,3 0,0 0,0 324,6 0,0 348,2 0,7 19,8 0,0 530,1 0,0 127,5 0,0 678,2 7,8 0,0 0,0 0,0 0,0 16,0 0,0 23,8 0,0 318,3 0,0 0,0 0,0 318,3 0,0 9,0 0,0 0,0 36,4 0,0 45,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,6 0,0 0,1 0,0 114,8 0,0 116,5 20,3 2,8 0,0 0,0 0,1 1,5 0,1 24,7 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,8 0,0 1,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 22,4 22,4 10,4 10,4 45,5 45,5 147,1 147,1 115,8 115,8 10,3 10,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 17,9 17,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 11,9 12,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,8 2,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,4 0,80 0,49 0,15 360,00 252,60 202,50 816,54 13,77 2,00 0,64 1.462,69 827,59 822,95 3.129,64 22,06 4,44 0,93 22,29 577,09 349,10 1.028,75 2.004,66 8,21 1,58 0,07 112,10 6,29 216,28 456,59 801,12 2,87 0,00 9,23 19,54 91,17 122,81 31,68 1,25 0,01 227,20 109,83 310,30 680,27 Energieträger Anlagen- Leistung Strommengen Auszahlungen davon zahl [MW] EEG-fähiger insgesamt EEGdirektdirektsonstige selbst sonstige Anlagen [Mio. EUR] Einspeisevermarktete vermarktete direktverbrauchte selbst gesamt mengen nach Strommenge Strommenge vermarktete Strommengen verbrauchte [GWh] § 16 EEG MPM GSP Strommengen nach § 33 (2) Strommengen [GWh] [GWh] [GWh] [GWh] EEG [GWh] Stand 31.12.2013 [GWh] Mecklenburg- Wasser Vorpommern Deponiegas Klärgas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt NiederWasser sachsen Deponiegas Klärgas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt NordrheinWasser Westfalen Deponiegas Klärgas Grubengas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt RheinlandWasser Pfalz Deponiegas Klärgas Biomasse Geothermie Wind onshore Solar Gesamt Saarland Wasser Grubengas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt Sachsen Wasser Deponiegas Klärgas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt Bundesland 0,80 0,31 0,15 162,27 61,15 151,25 375,94 9,26 1,71 0,64 947,94 118,65 794,23 1.872,44 14,59 2,36 0,93 19,20 320,52 81,57 1.010,38 1.449,53 3,63 1,58 0,07 77,60 3,77 37,37 422,17 546,19 1,34 0,00 5,52 4,24 82,49 93,59 28,47 0,65 0,01 162,46 31,49 220,51 443,58 EEGVergütung nach § 16 EEG [Mio. EUR] davon 3,22 3,22 1,48 1,48 6,10 6,10 19,71 19,71 15,70 15,70 1,39 1,39 für selbst verbrauchte Strommengen nach § 33 (2) EEG [Mio. EUR] 0,00 0,18 0,00 197,62 191,45 51,25 440,49 4,51 0,28 0,00 514,19 708,94 28,72 1.256,65 7,47 2,08 0,00 3,09 256,28 267,54 18,38 554,84 4,58 0,00 0,00 34,43 2,51 178,91 34,42 254,86 1,53 0,00 3,69 15,30 8,68 29,20 3,22 0,60 0,00 64,51 78,35 89,79 236,46 Marktprämie [Mio. EUR] davon 0,23 0,23 0,02 0,02 0,07 0,07 0,29 0,29 0,56 0,56 0,11 0,11 Flexibilitätsprämie [Mio. EUR] 0,14 0,34 0,03 28,64 14,53 9,53 53,22 1,46 0,29 0,05 46,93 33,61 22,00 104,34 1,57 0,52 0,06 4,44 19,91 21,99 17,94 66,43 0,95 0,15 0,01 3,60 0,22 12,24 7,26 24,42 0,33 1,37 0,41 0,71 0,64 3,47 2,16 0,32 0,00 10,80 8,28 7,04 28,60 vNNe [Mio. EUR] SP; 11.05.2015 Seite 35 von 94 Deutschland Nordsee Ostsee Thüringen SchleswigHolstein SachsenAnhalt Bundesland Wasser Deponiegas Klärgas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt Wasser Deponiegas Klärgas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt Wasser Deponiegas Klärgas Biomasse Wind onshore Solar Gesamt Wind offshore Wind offshore Gesamt Wasser Deponiegas Klärgas Grubengas Biomasse Geothermie Wind onshore Wind offshore Solar Gesamt 51 19 6 440 2.560 21.610 24.686 24 11 12 865 2.661 38.799 42.372 193 13 2 343 740 22.086 23.377 92 21 113 6.794 351 272 90 13.589 7 23.024 113 1.436.115 1.480.355 25 14 2 406 4.102 1.561 6.111 6 9 5 361 3.753 1.408 5.543 31 5 1 234 1.088 1.027 2.386 460 48 508 1.428 219 89 269 6.100 30 33.657 508 35.345 77.645 97,2 56,3 1,2 1.916,8 6.046,1 1.311,1 9.428,7 6,3 12,3 2,6 2.465,1 6.683,5 1.254,1 10.423,9 119,8 10,5 0,2 1.417,5 1.496,4 754,7 3.799,1 712,3 192,5 904,8 6.269,2 479,2 76,3 1.220,3 36.258,5 79,9 50.803,2 904,8 29.712,6 125.803,9 79,9 3,6 1,2 752,8 547,3 859,1 2.243,9 5,2 3,6 2,6 1.264,1 867,4 952,9 3.096,0 82,9 9,9 0,2 594,9 358,5 571,0 1.617,3 0,0 0,0 0,0 3.007,4 178,8 64,7 285,4 19.551,7 68,2 7.514,1 0,0 25.258,7 55.929,0 11,5 38,3 0,0 1.164,0 5.409,9 434,3 7.058,0 1,1 2,9 0,0 1.200,9 5.290,6 263,7 6.759,2 32,5 0,6 0,0 822,6 1.137,7 170,0 2.163,4 712,3 192,5 904,8 2.440,0 181,1 5,3 86,4 16.644,4 11,6 41.844,5 904,8 3.525,5 65.643,6 5,9 14,4 0,0 0,0 87,1 0,0 107,3 0,0 5,8 0,0 0,0 524,0 0,0 529,8 3,9 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 4,2 0,0 0,0 0,0 755,6 106,6 5,6 848,5 62,1 0,0 1.259,5 0,0 0,0 3.037,9 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 0,0 1,8 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 0,0 1,4 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 62,1 12,7 0,7 0,0 0,2 0,0 184,6 0,0 0,9 261,1 821,1 821,1 0,0 13,3 13,3 31,2 31,2 16,2 16,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,6 1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,3 6,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,4 0,0 0,0 0,0 4,1 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,5 0,0 106,4 111,1 9,27 1,83 0,09 282,45 413,63 315,70 1.022,97 0,46 0,40 0,20 487,07 446,16 385,94 1.320,23 11,10 0,79 0,02 199,20 109,45 198,40 518,96 99,17 23,44 122,60 420,23 20,79 5,09 22,29 6.158,38 18,65 3.523,23 122,60 9.346,04 19.637,31 Auszahlungen Energieträger Anlagen- Leistung Strommengen davon insgesamt EEG-fähiger [MW] zahl sonstige selbst sonstige direktdirektEEG[Mio. EUR] Anlagen selbst verbrauchte direktvermarktete vermarktete Einspeisegesamt mengen nach Strommenge Strommenge vermarktete Strommengen verbrauchte [GWh] Strommengen nach § 33 (2) Strommengen GSP MPM § 16 EEG [GWh] EEG [GWh] [GWh] [GWh] [GWh] Stand 31.12.2013 [GWh] 8,31 0,30 0,09 153,10 49,31 227,03 438,14 0,42 0,28 0,20 271,92 81,32 330,23 684,37 9,09 0,76 0,02 120,43 32,80 164,41 327,50 0,00 0,00 0,00 302,73 13,80 4,87 19,20 4.059,18 16,14 687,50 0,00 8.587,35 13.690,78 EEGVergütung nach § 16 EEG [Mio. EUR] davon 110,95 110,95 0,00 1,82 1,82 4,22 4,22 2,12 2,12 für selbst verbrauchte Strommengen nach § 33 (2) EEG [Mio. EUR] 0,96 1,53 0,00 129,20 364,32 88,67 584,68 0,04 0,12 0,00 214,96 364,84 55,71 635,68 2,02 0,03 0,00 78,12 76,66 33,99 190,82 99,17 23,44 122,60 117,51 6,99 0,22 3,09 2.095,91 2,51 2.835,73 122,60 758,69 5.943,25 Marktprämie [Mio. EUR] davon 3,28 3,28 0,00 0,64 0,64 0,19 0,19 0,15 0,15 Flexibilitätsprämie [Mio. EUR] 0,84 0,52 0,01 13,94 16,60 6,87 38,77 0,03 0,09 0,02 22,33 10,70 10,57 43,74 1,00 0,07 0,00 11,00 7,47 6,07 25,61 0,34 0,00 0,34 39,63 4,36 0,53 5,81 273,61 0,36 166,27 0,34 163,26 654,17 vNNe [Mio. EUR] 8 Ermittlung der EEG-Umlage für das Folgejahr Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, jeweils zum 15. Oktober eines Jahres die für alle Stromvertriebe einheitliche und verbindliche Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr zu ermitteln und zu veröffentlichen (http://www.netztransparenz.de). Zusätzlich erfolgt eine detaillierte Darstellung der zugrunde gelegten Prognosewerte, die im Ergebnis die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr bestimmen. Zentraler Punkt dabei ist das sogenannte „EEG-Konto“, auf dem die Kosten und Erlöse im Zusammenhang mit dem EEG zusammengeführt werden. Für die Ermittlung der EEG-Umlage ist zu berücksichtigen, dass alle Prognosewerte mit Unsicherheiten behaftet sind. Aus der Tatsache, dass das sogenannte „EEG-Konto“ in der rückwärtigen Betrachtung immer ausgeglichen sein muss, resultiert infolge der Prognoseabweichung eine entsprechende Korrektur im Folgejahr. Dies kann entweder in einer Nachholung oder in einer Rückzahlung im Folgejahr münden, was für die Prognose der EEG-Umlage 2015 erstmals der Fall war (Abb. 24). Die folgende Darstellung basiert auf der Prognose für die Berechnung der EEG-Umlage 2015 vom 15. Oktober 2014. Abb. 24: Schematische Darstellung des „EEG-Kontos“ mit Werten für 2015 Das EEG-Konto 2015: Kosten und Erlöse Flexi-Prämie Biogas (28 Mio. €) PV-Selbstverbrauch (124 Mio. €) 2.136 11.204 Marktprämie/ Managementprämie (Zahlungen im Rahmen der Direktvermarktung) Vergütungszahlungen (Zahlung an EEGAnlagenbetreiber bei Beanspruchung der gesetzlichen Einspeisevergütung) 21.066 Deckungslücke 2015 insgesamt 21,82 Mrd. € Liquiditätsreserve Profilservicekosten, Handelsanbindung, EEG-Bonus (196 Mio. €) (Kosten bei ÜNB) Verteilung auf für die EEG-Umlage anzulegenden Letztverbrauch 2015: 353,6 TWh EEG-Umlage 2015: 6,170 ct/kWh 12.358 1.381 287 37 1.768 750 Kosten Rückzahlung aus 2014 Sonstige Erlöse Einnahmen priv. Letztverbrauch Einnahmen aus Vermarktung an der EEX Vermiedene Netzentgelte Erlöse Quelle: Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG, TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH (http://www.netztransparens.de) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 36 von 94 Vergütungszahlungen: Das sind alle Zahlungen an EEG-Anlagenbetreiber gemäß den im EEG festgeschriebenen Vergütungssätzen, die die Anlagenbetreiber von den Netzbetreibern erstattet bekommen. Die Prognoseunsicherheit resultiert einerseits aus der Über- oder Unterschätzung des Zubaus einzelner EEG-Anlagearten und den damit von der Prognose abweichenden erzeugten und vergüteten Strommengen. Andererseits beeinflussen die Witterungsbedingungen, d. h. das Winddargebot, die Anzahl der Sonnenstunden bzw. die Sonnenintensität oder Niederschlagsmengen, die die Erzeugung aus Wasserkraftanlagen mitbestimmen, die Höhe der Vergütungszahlungen. Marktprämie: Anlagenbetreiber, die ihre Stromerzeugung direkt an Dritte vermarkten, haben gemäß § 34 ff EEG 2014 Anspruch auf eine Marktprämie, die verkürzt ausgedrückt der Differenz zwischen dem Markterlös und der sonst zu zahlenden EEG-Vergütung entspricht. Der Markterlös pro vermarkteter Kilowattstunde wird von den Übertragungsnetzbetreibern monatlich für Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und steuerbaren EEG-Anlagen einheitlich ermittelt und für die Auszahlung der Marktprämie zugrunde gelegt. Zusätzlich ist in der Marktprämie eine Managementprämie enthalten, die dafür gewährt wird, dass der Anlagenbetreiber durch die selbsttätige Vermarktung die Vermarktungskosten des Übertragungsnetzbetreibers mindert. Gemäß neuem EEG 2014 gibt es die Managementprämie für Neuanlagen nicht mehr als eigene Rechnungsgröße, sondern ist in die Marktprämie eingepreist und wurde zudem verringert. Die Marktprämie ist bisher so gestaltet, dass sie annähernd kostenneutral im Vergleich zu der Vermarktung der EEG-Strommengen durch die Übertragungsnetzbetreiber ist. Die dargestellten Kosten der Marktprämie in Höhe von 11.204 Mio. € (Abb. 24) stellen somit keine Mehrkosten gegenüber der Vermarktung der EEG-Strommengen durch die Übertragungsnetzbetreiber dar, sondern sind eine Verlagerung von Kosten aus der gesetzlichen Einspeisevergütung in die Marktprämie. PV-Selbstverbrauch: Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihre Stromerzeugung nicht ins Netz einspeisen, sondern teilweise in unmittelbarer Nähe entweder selbst verbrauchen oder zum Verbrauch Dritte (z. B. Mieter) beliefern, erhalten gemäß § 33 Abs. 2 (EEG 2012 alt) für den selbstverbrauchten Strom eine geminderte Vergütung, wenn sie zwischen dem 01. Januar 2009 und dem 31. März 2012 in Betrieb genommen wurden oder vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt haben. Dies ist wirtschaftlich interessant, wenn die geminderte Vergütung zuzüglich der Kosten pro kWh für den ansonsten zu beziehenden Strom die Einspeisevergütung der Anlage übersteigt. Photovoltaikanlagen, die nach dem 01. April 2012 in Betrieb genommen wurden, erhalten für den Selbstverbrauch keine Vergütung mehr, da die Einspeisevergütung in der Regel geringer ist als der Brutto-Endkundenpreis für den Bezug von Strom beim Stromlieferanten, wodurch der Selbstverbrauch auch ohne geminderte Vergütung die wirtschaftlich bessere Alternative darstellt. Nicht selbst verbrauchte Mengen werden weiterhin normal eingespeist und vergütet. Für Photovoltaikanlagen, die vor dem 01. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, ist der Selbstverbrauch keine wirtschaftliche Option, da deren gesetzliche Einspeisevergütung über dem derzeitigen Strompreisniveau für Endkunden liegt und daher die Einspeisung immer die ökonomisch bessere Alternative darstellt. SP; 11.05.2015 Seite 37 von 94 Flexibilitätsprämie Biogas: Die Flexibilitätsprämie gemäß § 52 ff EEG 2014 wird Anlagenbetreibern von Biogasanlagen gewährt, die die Stromerzeugung ihrer Anlage bedarfsorientiert bereitstellen und den Strom dann direkt an Dritte im Rahmen der Marktprämie vermarkten. Profilservicekosten, Handelsanbindung, EEG-Bonus: Diese Kosten fallen bei den Übertragungsnetzbetreibern an und werden über das „EEG-Konto“ verrechnet. Die Profilservicekosten (2015: 192 Mio. €) umfassen sämtliche Kosten, die die Übertragungsnetzbetreiber aufwenden müssen, um den aufgenommenen EEG-Strom für den Spotmarkt handelsfähig zu machen und schließlich zu vermarkten. Hinzu kommen Kosten für die Börsenzulassung und die Handelsanbindung (Börsen- und Clearinggebühren, 2015: 3 Mio. €) sowie der EEGBonus (2015: 0,4 Mio. €). Vermiedene Netzentgelte: Vermiedene Netzentgelte entstehen, da der überwiegende Teil der EEG-Anlagen in Nieder- oder Mittelspannungsnetze einspeist und dieser Strom in der Regel auch wieder aus diesen Netzebenen entnommen wird. Somit werden vorgelagerte Netzebenen in der Regel entlastet und weniger beansprucht. Ob dies für alle EEGEinspeisungen noch der Fall ist, ist fraglich. Vor allem die volatil einspeisenden EEG-Anlagen sorgen zunehmend für eine Belastung der vorgelagerten Netze und erfordern einen zusätzlichen Netzausbau in allen Spannungsebenen. Werden die vorgelagerten Netzebenen geringer beansprucht, entstehen bei den Netzbetreibern sogenannte vermiedene Netzentgelte, die entsprechend in Abzug gebracht werden. Stark verkürzt dargestellt entrichten die Netzbetreiber als Mittler die volle Höhe der Vergütung an die Anlagenbetreiber in ihrem Netzgebiet, erhalten diesen Betrag im Rahmen des Belastungsausgleichs aber gemindert um die vermiedenen Netzentgelte erstattet. Damit fallen zwar keine echten Erlöse auf dem sogenannten „EEG-Konto“ an, die Entlastung der Netze findet aber entsprechend ihrer Wertigkeit Berücksichtigung und mindert dementsprechend auch die von den Verbrauchern in Form der EEGUmlage zu tragenden Kosten. Einnahmen aus Vermarktung: Diese Einnahmen umfassen die Erlöse durch die Vermarktung der EEG-Strommengen an der Strombörse. Neben der Verpflichtung der Netzbetreiber, die EEG-Mengen aufzunehmen, besteht ebenfalls die Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber, diese Mengen vollständig im Spotmarkt der Strombörse abzusetzen. Prognoseunsicherheiten entstehen hier, wenn die Vermarktungserlöse geringer oder höher ausfallen, weil der durchschnittliche Erlös pro MWh an der Börse geringer oder höher ausgefallen ist, als der in der Prognose zugrunde gelegte Preis. Gemäß Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) wird für die Prognose der Durchschnittspreis des Börsenprodukts Phelix Baseload Year Future (§ 3 Abs. 2 AusglMechV vom 17.02.2015) für eine Vorperiode herangezogen (für die Prognose 2015 noch der Zeitraum 01.10.2013 bis 30.09.2014, zukünftig nur noch der Zeitraum vom 16.06. bis 15.09. des vorherigen Kalenderjahres der Umlagenprognose). Die Vermarktung erfolgt dann stundenweise am Spotmarkt der Strombörse. Da Preisentwicklungen nur sehr schwer prognostiziert werden können, sind hier Prognoseabweichungen unvermeidlich. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Höhe der prognostizierten Vermarktungserlöse weiter geringer geworden. Dies hat zum einen mit dem gesunkenen Preisniveau an der Strombörse zu tun, aber auch mit einer intensiveren Nutzung der Marktprämie. Durch eigenständige Vermarktung der Stromerzeugung durch die Anlagenbetreiber wird die durch die SP; 11.05.2015 Seite 38 von 94 Übertragungsnetzbetreiber vermarktete Strommenge und damit auch der Vermarktungserlös geringer. Einnahmen aus privilegiertem Letztverbrauch: Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung gemäß §63 ff EEG 2014 können stromkostenintensive Unternehmen eine Begrenzung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle beantragen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nicht zu gefährden. Diese Unternehmen entrichten je nach Zuordnung eine EEG-Umlage in Höhe von 15 oder 20 Prozent der jeweils aktuell gültigen EEG-Umlage für an einer Abnahmestelle bezogene und dort selbst verbrauchte Strommengen, die über eine GWh hinausgehen. Dies aber nur soweit, dass die spezifische EEG-Umlage eines stromkostenintensiven Unternehmens nicht mehr als das Doppelte des jeweiligen Vorjahres beträgt (sogenanntes Verdoppelungskriterium). Die Übergangsregelung des Verdoppelungskriteriums gilt bis 2018. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die betroffenen Unternehmen schrittweise auf die steigenden Belastungen einstellen können. Für die erste GWh Stromverbrauch ist die volle EEG-Umlage zu entrichten (Selbstbehalt). Die Einnahmen aus der auf 15 oder 20 Prozent begrenzten Umlage innerhalb des Verdoppelungskriteriums betragen gemäß Prognose 287 Mio. € im Jahr 2015 und sind gesondert in den Einnahmen des „EEG-Kontos“ ausgewiesen. Das Aufkommen aus der Entrichtung der vollen EEG-Umlage für den Selbstbehalt ist darin nicht enthalten, sondern in der Deckungslücke bzw. den Einnahmen aus der EEG-Umlage. Daher ist der Beitrag der stromkostenintensiven Unternehmen um 192 Mio. € höher, beträgt insgesamt 479 Mio. € und hat sich damit gegenüber der alten Regelung der Besonderen Ausgleichsregelung um 198 Mio. € erhöht (2014: 281 Mio. €). Der Beitrag der Schienenbahnen hat sich gegenüber 2014 von 5,6 Mio. € um rund 145 Mio. € auf nunmehr 150 Mio. € erhöht. Damit tragen entlastete Unternehmen und Schienenbahnen insgesamt 629 Mio. € zum EEG bei. Aufgrund der Übergangsregelung zur Besonderen Ausgleichsregelung ist davon auszugehen, dass der Beitrag der privilegierten Letztverbraucher in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Sonstige Erlöse: Die sonstigen Erlöse umfassen Einnahmen aus dem Verfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See (2015: 28 Mio. €), Einnahmen aus der Übergangsregelung zum Bahnstrom gemäß §103 Abs. 6 EEG 2014 (2015: 7 Mio. €) sowie Habenzinsen des „EEG-Kontos“ aus dem Jahr 2014 in Höhe von 2 Mio. €. Deckungslücke: Die Deckungslücke resultiert aus dem Ausgleich des sogenannten „EEGKontos“ nach der Saldierung der Kosten und Erlöse. Die Deckungslücke wird auf den prognostizierten nicht-privilegierten Letztverbrauch zuzüglich dem Verbrauchsäquivalent für den Stromverbrauch von Unternehmen mit geminderter EEG-Umlage außerhalb des Verdoppelungskriteriums umgelegt, wodurch sich die Höhe der EEG-Umlage berechnet. Somit wird die Deckungslücke von den Endverbrauchern mit der Zahlung der EEG-Umlage zur Förderung der EEG-Anlagen ausgeglichen. Abweichungen entstehen hier, wenn der Letztverbrauch aufgrund konjunktureller oder witterungsbedingter Einflüsse vom prognostizierten Wert abweicht und in einer Ex-post-Betrachtung das Aufkommen aus der EEG-Umlage für den Ausgleich des „EEG-Kontos“ entweder nicht ausgereicht hat (führt zu einer Nachholung im Folge- SP; 11.05.2015 Seite 39 von 94 jahr) oder eine Überdeckung erfolgt ist (führt zu einem Übertrag des Überschusses ins Folgejahr). Nachholung aus dem Vorjahr: Eine Nachholung dient dem Übertrag eines Minus auf dem „EEG-Konto“ aus dem Vorjahr ins Folgejahr. Zu geringe Zuflüsse innerhalb Jahres führen zu dieser Unterdeckung und müssen im Folgejahr ausgeglichen bzw. nachverrechnet werden, was zu einer zusätzlichen Belastung der EEG-Umlage im Folgejahr führt. Maßgeblich für die Berücksichtigung der Unterdeckung in der EEG-Umlage ist der Kontostand zum 30.09. eines Jahres für die Umlage im Folgejahr. Eine Nachholung entsteht, wenn der Zubau einzelner EEG-Anlagearten unterschätzt wurde, witterungsbedingt mehr EEG-Strom als prognostiziert erzeugt wurde, die Erlöse aus der Vermarktung am Spotmarkt geringer als erwartet ausfallen oder der Letztverbrauch bei EEG-pflichtigen Letztverbrauchern geringer ausfällt. Mit Einführung der Ausgleichsmechanismusverordnung im Jahr 2010 sind jeweils Nachholungen im Folgejahr fällig geworden. 2014 wies das EEG-Konto erstmalig einen positiven Kontostand zum 30.09. auf, was zu einer Rückzahlung im Jahr 2015 führt. Rückzahlung aus dem Vorjahr: Eine Rückzahlung erfolgt, wenn im Vorjahr ein Überschuss im „EEG-Konto“ erzielt wurde, was 2014 erstmalig der Fall war. Dieser Überschuss wird ins Folgejahr übertragen und in Form einer Entlastung der EEG-Umlage im Jahr 2015 an die Verbraucher verzinst zurückerstattet. Maßgeblich für die Berücksichtigung in der EEGUmlage ist der Kontostand zum 30.09. eines Jahres für die Umlage im Folgejahr. Daher ist 2015 eine Betrag von 1.381 Mio. € auf der Erlösseite des „EEG-Kontos“ sichtbar, wenngleich es sich dabei um keinen direkten Erlös im Kalenderjahr 2015 handelt, sondern die Berücksichtigung des positiven Kontostandes vom Vorjahr für die Ermittlung der Deckungslücke 2015. Eine Rückzahlung aus dem Vorjahr wird begünstigt, wenn der Zubau einzelner EEGAnlagearten überschätzt wurde, witterungsbedingt weniger EEG-Strom erzeugt wurde, die Erlöse aus der Vermarktung am Spotmarkt höher als erwartet ausfallen oder der Letztverbrauch bei EEG-pflichtigen Letztverbrauchern höher ausfällt. Liquiditätsreserve: Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verlauf des „EEG-Kontos“ zeigen, dass der Kontostand in den Sommermonaten bei intensiver Einspeisung der mit einer durchschnittlich hohen Einspeisevergütung versehenen Photovoltaik ins Minus gerät oder zumindest deutlich sinkt (Abb. 25). Da die Netzbetreiber die Auszahlungen an die EEGAnlagenbetreiber leisten müssen, gehen die Netzbetreiber bei einem negativen Kontostand unter Ausnutzung von Kreditlinien zunächst in Vorleistung. Da es sich hierbei um substanzielle Beträge von teilweise über einer Milliarde Euro handelte, sind die Übertragungsnetzbetreiber ab 2012 berechtigt, gegebenenfalls eine sogenannte Liquiditätsreserve bei der Berechnung der EEG-Umlage einzubeziehen, um die Auszahlungen an die Anlagenbetreiber sicherzustellen. Diese Liquiditätsreserve dient der Reduzierung des unterjährigen Kreditbedarfs im Rahmen des EEG und senkt damit die anfallenden Zinskosten innerhalb des EEG. Die Liquiditätsreserve stellt keine eigene Kostenposition dar, sondern sichert die Liquidität für die Auszahlungen an die EEG-Anlagenbetreiber in der erwartbaren Phase der Unterdeckung des „EEG-Kontos“ ab. Abbildung 25 zeigt den Verlauf des „EEG-Kontos“ in den Jahren 2010 bis Februar 2015. Üblicherweise ist der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben in den Anfangsmonaten positiv, da SP; 11.05.2015 Seite 40 von 94 dies in der Regel verbrauchsstarke Monate sind und dementsprechend hohe Einnahmen aus der EEG-Umlage generiert werden bei gleichzeitig geringer Erzeugung aus Photovoltaik, die derzeit über den gesamten Anlagenbestand betrachtet die höchsten Förderkosten (Differenzkosten, s. Kap. 9) beansprucht. Mit Beginn der Sommermonate und steigender Stromerzeugung der Photovoltaik wird der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben negativ und das Konto dreht ins Minus. Im Idealfall wird dann mit positivem Saldo in den Herbst und Wintermonaten – wieder aufgrund höheren Verbrauchs und geringerer Stromerzeugung aus Photovoltaik – das „EEG-Konto“ bis zum Jahresende ausgeglichen. Dies führt zu dem typischen wellenförmigen Verlauf, sichtbar mit in der Regel ansteigenden Kontoständen in den Wintermonaten und stark sinkenden Kontoständen in den Sommermonaten. Aufgrund der zuvor geschilderten Prognoseunsicherheiten ist eine solche Punktlandung allerdings nur schwer zu erreichen, was zu einem unterschiedlichen Niveau des wellenförmigen Verlaufs führt. Zudem erhöht sich mit zunehmendem Ausbau der Erneuerbaren Energien die Amplitude, sofern der Ausbaueffekt den Effekt der Vergütungsdegression übersteigt, da die Vergütungssumme insgesamt größer wird. Der unübliche Anstieg des „EEG-Kontos“ im August 2014 ist auf einen Einmaleffekt infolge der EEG-Novellierung 2014 zurückzuführen. Abb. 25: Entwicklung des „EEG-Kontos“ ab 2010 Entwicklung des EEG-Kontos seit 2010 5.000 2010 2011 2012 2013 2014 4.000 Kontostand für Rückzahlung in der EEG-Umlage 2015: +1.381 Mio. € in Mio. Euro 3.000 2.000 1.000 0 -1.000 -2.000 -3.000 Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Apr 10 Mai 10 Jun 10 Jul 10 Aug 10 Sep 10 Okt 10 Nov 10 Dez 10 Jan 11 Feb 11 Mrz 11 Apr 11 Mai 11 Jun 11 Jul 11 Aug 11 Sep 11 Okt 11 Nov 11 Dez 11 Jan 12 Feb 12 Mrz 12 Apr 12 Mai 12 Jun 12 Jul 12 Aug 12 Sep 12 Okt 12 Nov 12 Dez 12 Jan 13 Feb 13 Mrz 13 Apr 13 Mai 13 Jun 13 Jul 13 Aug 13 Sep 13 Okt 13 Nov 13 Dez 13 Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Jan 15 Feb 15 -4.000 Monatssaldo EEG-Kontostand Quelle: www.netztransparenz.de BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 41 von 94 9 EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten Die Darstellung des sogenannten „EEG-Kontos“ verdeutlicht auch den Unterschied zwischen der Betrachtung der EEG-Kosten – in der Vergangenheit wurden darunter die Vergütungszahlungen subsumiert – und einer Betrachtung der EEG-Differenzkosten oder EEGMehrkosten, welche den Förderbetrag für die Erneuerbaren Energien umfassen, da ein Teil der Vergütungen und Marktprämienzahlungen über die Erlöse aus der Vermarktung der EEGStrommengen und die vermiedenen Netzentgelte finanziert werden. Seit der Novellierung des EEG 2012 umfassen die EEG-Kosten neben den Ausgaben für die gesetzliche Festvergütung auch die Auszahlungen im Rahmen des Marktprämienmodells. Daher ist inzwischen nicht mehr von EEG-Vergütungen die Rede, sondern von EEG-Auszahlungen, die sowohl die gesetzliche Vergütung als auch die Marktprämie, die Managementprämie und die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen umfassen, wobei die Managementprämie ab 2015 für Neuanlagen in die Marktprämie eingepreist. Die Differenzkosten werden dann nicht nur durch die EEG-Auszahlungen bestimmt, sondern auch durch die Wertigkeit des erzeugten Stroms bzw. der Höhe der Vermarktungserlöse. Hohe Strompreise an der Strombörse gehen mit einer hohen Wertigkeit des Stroms bzw. höheren Vermarktungserlösen einher und der vom Verbraucher zu leistende Restbetrag für die Förderung der EEG-Anlagen wird geringer. Umgekehrt bedeuten niedrige Vermarktungserlöse, dass die vom Verbraucher zu tragende Differenz aus Kosten und Erlösen des EEG-Systems größer wird: Dabei ist es unerheblich, ob die EEG-Anlagen durch die gesetzliche Festvergütung oder über das Marktprämienmodell gefördert werden. Im Rahmen der gesetzlichen Festvergütung sind bei höheren Börsenpreisen die Erlöse bei der Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber höher, im Rahmen des Marktprämienmodells sind die ermittelten Referenzmarktwerte höher und dementsprechend ist die ausbezahlte Marktprämie geringer. Sowohl höhere Vermarktungserlöse der Übertragungsnetzbetreiber als auch geringere Zahlungen im Rahmen des Marktprämienmodells mindern die Deckungslücke im EEG-Konto und damit die EEG-Umlage. Niedrigere Börsenpreise führen umgekehrt zu einer höheren Deckungslücke und damit zu einer höheren EEGUmlage. Tabelle 3 und Abbildung 26 schlüsseln diese Differenz im zeitlichen Verlauf und nach Energieträgern auf. Sehr gut sichtbar ist dieser Zusammenhang bei Betrachtung der durchschnittlichen Vergütung und der Differenzkosten für den Zeitraum 2009 bis 2015. Aufgrund des hohen Preisniveaus am Spotmarkt für Strom weist Onshore-Wind im Jahr 2009 sehr geringe Differenzkosten von knapp 2 ct/kWh auf. Da seit 2009 die Preise am Großhandelsmarkt deutlich gesunken sind, stiegen die Differenzkosten trotz nahezu unveränderter Vergütung bis auf über 6 ct/kWh an, d. h. während die durchschnittliche Vergütung durch die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze und von der Vergütungsdegression bestimmt werden, werden die Differenzkosten darüber hinaus maßgeblich vom Erlöspotenzial am Spotmarkt bestimmt. SP; 11.05.2015 Seite 42 von 94 Tab. 3: EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten nach Energieträgern Deponie-, Klär-, Wasserkraft* Grubengas1) Biomasse Geothermie Wind onshore Wind offshore Summe (o. Abzug der vermiedenen Photovoltaik Netzentgelte) 2000 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,21 9,62 - 9,10 51,05 8,50 Vergütungssumme in Mio.€ 396 75 0 687 19 1.177 EEG-Erzeugung7) in GWh k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 10.391 Differenzkosten in ct/kWh k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 8,57 Differenzkosten in Mio. € 282 59 0 530 19 890 2001 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,26 9,51 - 9,10 51,18 8,69 (Ist) (Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 442 140 0 956 39 1.577 6.088 1.472 0 10.509 76 18.146 Differenzkosten in ct/kWh 4,85 7,13 - 6,69 48,56 6,28 Differenzkosten in Mio. € 295 105 0 703 37 1.139 2002 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,25 9,50 - 9,09 50,48 8,91 EEG-Erzeugung7) in GWh (Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 477 232 0 1.435 82 2.226 6.579 2.442 0 15.786 162 24.970 Differenzkosten in ct/kWh 5,00 7,25 - 6,84 48,02 6,66 Differenzkosten in Mio. € 329 177 0 1.080 78 1.664 2003 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,24 9,39 - 9,06 49,15 9,16 EEG-Erzeugung7) in GWh (Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 428 327 0 1.696 154 2.604 5.908 3.484 0 18.713 313 28.417 Differenzkosten in ct/kWh 4,28 6,43 - 6,11 45,96 6,21 Differenzkosten in Mio. € 253 224 0 1.144 144 1.765 2004 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,32 9,71 15,00 9,02 50,85 9,38 EEG-Erzeugung7) in GWh (Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 7,03 338 182 509 0,03 2.301 283 3.612 4.616 2.589 5.241 0,20 25.509 557 38.511 Differenzkosten in ct/kWh 4,33 4,06 6,72 10,00 6,04 47,80 6,40 Differenzkosten in Mio. € 200 105 352 0,02 1.540 266 2.464 2005 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,35 6,98 10,79 15,00 8,96 52,95 10,23 EEG-Erzeugung7) in GWh (Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 364 219 795 0,03 2.441 679 4.498 4.953 3.136 7.367 0,20 27.229 1.282 43.967 Differenzkosten in ct/kWh 3,63 3,28 7,07 10,00 5,24 49,21 6,51 Differenzkosten in Mio. € 180 103 521 0,02 1.428 631 2.863 2006 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,45 7,03 12,26 12,50 8,90 53,01 11,27 EEG-Erzeugung7) in GWh (Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 367 196 1.337 0,05 2.734 1.177 5.810 4.924 2.789 10.902 0,40 30.710 2.220 51.545 Differenzkosten in ct/kWh 3,03 2,62 7,86 10,00 4,49 48,60 6,86 Differenzkosten in Mio. € 149 73 857 0,04 1.379 1.079 3.537 2007 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,53 7,01 13,58 15,00 8,83 51,96 11,76 EEG-Erzeugung7) in GWh (Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 418 193 2.162 0,06 3.508 1.597 7.879 5.547 2.751 15.924 0,40 39.713 3.075 67.010 Differenzkosten in ct/kWh 2,65 2,13 8,69 10,12 3,95 47,07 6,87 Differenzkosten in Mio. € 147 59 1.384 0,04 1.569 1.447 4.606 2008 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,60 7,06 14,24 14,67 8,78 50,20 12,67 EEG-Erzeugung7) in GWh (Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 379 156 2.699 3 3.561 2.219 9.016 4.982 2.208 18.947 18 40.574 4.420 71.148 Differenzkosten in ct/kWh 2,12 1,58 8,76 9,31 3,29 44,71 7,19 Differenzkosten in Mio. € 106 35 1.660 2 1.337 1.976 5.115 2009 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,84 7,06 16,10 19,84 8,79 14,99 47,98 14,36 EEG-Erzeugung7) in GWh (Ist) Vergütungssumme in Mio.€ EEG-Erzeugung7) in GWh Differenzkosten in ct/kWh Differenzkosten in Mio. € 2010 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh (Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 382 143 3.700 4 3.389 6 3.157 10.780 4.877 2.020 22.980 19 38.542 38 6.578 75.053 0,96 0,20 9,23 10,64 1,92 8,00 41,10 7,49 47 4 2.120 2 739 3 2.704 5.619 8,34 7,18 16,86 20,58 8,85 15,00 43,57 16,35 421 83 4.240 6 3.316 26 5.090 13.182 5.049 1.160 25.146 28 37.460 174 11.683 80.699 Differenzkosten in ct/kWh 3,95 2,79 12,48 16,20 5,24 11,39 38,28 12,18 Differenzkosten in Mio. € 200 32 3.137 4 1.965 20 4.472 9.830⁴ EEG-Erzeugung7) in GWh SP; 11.05.2015 Summe (abzgl. vermiedene Netzentgelte) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 3.578 2.430 4.395 2.760 5.605 3.332 7.609 4.336 8.717 4.817 10.458 5.297 12.790 9.438⁴ Seite 43 von 94 Deponie-, Klär-, Wasserkraft* Grubengas1) 2011 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh (Ist) Wind onshore Wind offshore Photovoltaik 7,36 19,15 20,69 9,18 15,00 40,16 18,34 231 36 4.476 4 4.137⁵ 85 7.766 16.735 2.397 487 23.374 19 45.043 568 19.339 91.228 Differenzkosten in ct/kWh 4,73 2,45 14,24 15,78 5,19 11,01 34,22 13,67 Differenzkosten in Mio. € 113 12 3.328 3 2.338 63 6.618 12.475⁴ 9,93 7,23 20,01 21,83 9,16 15,26 35,47 22,95 EEG-Auszahlungen 2) in Mio.€ 2012 durchschnittl. Festvergütung 3) in ct/kWh EEG-Auszahlungen 2) in Mio.€ 347 46 5.842 6 3.625 95 9.156 19.118 4.604 718 34.245 25 48.617 722 26.127 115.058 Differenzkosten in ct/kWh 5,13 3,17 14,13 17,84 6,39 12,76 31,05 14,27 Differenzkosten in Mio. € 236 23 4.838 5 3.109 92 8.113 16.416⁴ 10,07 7,16 20,76 23,66 9,15 -⁶ 33,35 24,32 EEG-Erzeugung7) in GWh 2013 durchschnittl. Festvergütung 3) in ct/kWh (Ist) Geothermie 9,64 EEG-Erzeugung7) in GWh (Ist) Biomasse Summe (o. Abzug der vermiedenen Netzentgelte) EEG-Auszahlungen 2) in Mio.€ 420 48 6.158 19 3.523 123 9.457 19.748 5.447 802 36.196 80 49.359 905 29.605 122.394 Differenzkosten in ct/kWh 5,88 3,79 15,19 20,51 6,70 13,55 29,13 14,64 Differenzkosten in Mio. € 321 30 5.497 16 3.308 123 8.625 17.920⁴ 9,93 8,99 20,68 24,13 9,19 -⁶ 30,59 23,88 EEG-Erzeugung7) in GWh 2014 durchschnittl. Festvergütung 3) in ct/kWh (Prog.) EEG-Auszahlungen 2) in Mio.€ 394 42 5.531 31 4.281 1.132 10.537 21.949 5.458 796 34.922 130 60.585 7.398 36.595 145.884 Differenzkosten in ct/kWh 5,34 3,97 14,40 20,41 6,59 15,31 25,68 13,64 Differenzkosten in Mio. € 292 32 5.027 27 3.991 1.132 9.399 19.900⁴ 10,11 7,10 20,56 24,05 9,12 -⁶ 31,04 23,79 EEG-Erzeugung7) in GWh 2015 durchschnittl. Festvergütung 3) in ct/kWh (Prog.) EEG-Auszahlungen 2) in Mio.€ 436 86 6.195 36 4.639 1.717 10.605 23.713 6.092 1.679 38.358 159 66.873 11.231 36.097 160.488 Differenzkosten in ct/kWh 5,58 3,46 15,15 21,00 6,48 15,27 26,40 13,59 Differenzkosten in Mio. € 340 58 5.811 33 4.331 1.714 9.529 21.817⁴ EEG-Erzeugung7) in GWh Summe (abzgl. vermiedene Netzentgelte) 16.341 12.081⁴ 18.526 15.823⁴ 19.094 17.266⁴ 21.255 19.206⁴ 22.963 21.066⁴ 1) 2000 bis 2003: Deponie-, Klär- und Grubengas bei der Wasserkraft enthalten 2) Auszahlungen für Vergütung, PV-Eigenverbrauchsregelung, Marktprämie (ab 2012) , Managementprämie (ab 2012) und Flexibilitätsprämie (ab 2012) 3) durchschnittliche Festvergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Vergütung; keine Berücksichtigung der Direktvermarktungsoptionen 4) inkl. sonstiger Einnahmen und Kosten, ohne Berücksichtigung von Nachholungen oder Überschüssen aus dem Vorjahr 5) Bereinigt um nachträgliche Rückzahlung SDL-Bonus für die Jahre 2009 und 2010 (28 Mio. €) 6) komplette Vermarktung im Marktprämienmodell 7) bis 2011 nur Stromerzeugung im Rahmen der gesetzlichen Vergütung, ab 2012 zzgl. Vermarktung im Marktprämienmodell. Grünstromprivileg und sonst. DV nicht berücksichtigt. Quellen: 2000-2006: EEG-Erfahrungsbericht 2007 des BMU/EEG-Jahresabrechnungen 2007-2013: EEG-Jahresabrechnungen; BDEW (eigene Berechnung) 2014/15: Konzept zur Prognose und Berechnung der EEG-Umlage der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.10.2013 und 15.10.2014 Abbildung 26 zeigt sowohl die Entwicklung der Differenzkosten – also den Förderbeitrag für die Stromproduktion aus EEG-Anlagen im jeweiligen Kalenderjahr – als auch den zugrundgelegten Wert des Stroms für die Ermittlung der Differenzkosten. Da für die Berechnung der Vermarktungserlöse 2014 im Rahmen des Prognosekonzepts für die EEG-Umlage 2014 der Durchschnitt der Preise vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 am Terminmarkt für ein Lieferprodukt 2014 für Grundlaststrom (Baseload) herangezogen wird, liegt dieser auch dementsprechend zwischen den in der ex post Betrachtung ermittelten tatsächlichen Werten für die Jahre 2012 und 2013, ist aber aus heutiger, rückschauender Sicht unpassend für das Kalenderjahr 2014. Für die damalige Prognose war die Wahl des Forward-Terminprodukts dennoch sachlich schlüssig, da darin die Markterwartungen für das zukünftige Strompreisniveau abgebildet werden, was zu diesem Zeitpunkt die bestmögliche verfügbare Preiserwartung für das Folgejahr abbildet. Der Absatz der erzeugten Strommengen erfolgt im Verlauf des Erzeugungsjahres dann allerdings im Spotmarkt. Da in den vergangenen Jahren die Preise am Spotmarkt deutlich gesunken sind, konnten die prognostizierten Erlöse nicht erzielt werden und es ist davon auszugehen, dass in der ex post Betrachtung für die Jahre 2014 und 2015 der durchSP; 11.05.2015 Seite 44 von 94 schnittliche Erlös je MWh niedriger und die Differenzkosten damit höher ausfallen werden. Die Neufassung der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Februar 2015 trägt diesem Umstand Rechnung und hat daher den Zeitraum der angelegten Forwardpreise für die Ermittlung des Durchschnittserlöses im Folgejahr deutlich verkürzt, um die Höhe der Vermarktungserlöse gegebenenfalls besser prognostizieren zu können. Abb. 26: Entwicklung der EEG-Differenzkosten und Wert des Stroms seit 2000 EEG-Differenzkosten** und Börsenpreis 25.000 80 70 19.900* 20.000 Differenzkosten in Mio. € 54,82 17.920 16.416 53,65 48,84 60 48,66 50 43,87 15.000 12.059 35,74 41,45 36,86 35,67 40 9.830 31,78 10.000 30 5.000 1.664 1.765 890 1.140 2.463 2.863 3.537 5.619 4.606 5.115 20 10 0 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Geothermie**** Photovoltaik Wind onshore Wasserkraft 2007 2008 2009 2010 Biomasse*** 2011 2012 Wert des Stroms/Vermarktungserlös***** in €/MWh 21.817* 68,76 2013 2014* 2015* Wind offshore Wert des Stroms**** * 2014/15 Werte der Prognose zur Ermittlung der EEG-Umlage. Die tatsächlichen Differenzkosten 2014 und 2015 werden sehr wahrscheinlich höher ausfallen, da die Börsenpreise 2014 und vermutlich auch 2015 ex-post niedriger liegen als noch für die Prognose ermittelt ** ab 2012 inkl. Kosten für Marktprämie, Managementprämie, PV-Eigenverbrauch und Flexibilitätsprämie *** Fest, flüssig, gasförmig inkl. Klär-, Deponie- und Grubengas **** Geothermie nicht sichtbar (2015: 33 Mio. €) ***** Wert des Stroms zur Differenzkostenermittlung bis 2009 Phelix Baseload Year Future Durchschnitt 01.07.-30.06. der vorangegangenen Jahre, 2010 bis 2013 errechnet anhand der tatsächlichen Vermarktungserlöse, 2014/15 Phelix Baseload Year Future Quelle: BDEW Durchschnitt 01.10.- 30.09. der vorangegangenen Jahre BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Seit dem Jahr 2010 ist zudem über Profilfaktoren bzw. Marktwertfaktoren berücksichtigt, dass die Stromerzeugung aus unterschiedlichen Energieträgern auch unterschiedliche Wertigkeiten hat. So erhielt EEG-Strom aus Photovoltaikanlagen zunächst eine höhere Wertigkeit mit dem 1,2-fachen des durchschnittlichen Börsenwerts, da dieser Strom vor allem in den Mittagsstunden zu den Starklastzeiten mit in der Regel höheren Spotmarktpreisen verfügbar ist, während Windenergie aufgrund tageszeitlich unregelmäßiger und phasenweise stark fluktuierender Einspeisung eine unterdurchschnittliche Wertigkeit erfahren hat. Da die hohen Einspeisungen aus Photovoltaik aber zunehmend das Preisniveau in den Mittagsstunden senken, wurden die Profilfaktoren bzw. Marktwertfaktoren auf der Basis der bisherigen empirischen Daten angepasst. So wurde der Marktwertfaktor anhand einer Analyse historischer Daten für Photovoltaik auf 1,019 abgesenkt (2015), d. h. für die Umlagenprognose wird angenommen, dass Photovoltaik einen um 1,9 Prozent höheren Preis erzielt als der vorgegeben Kalkulationspreis gemäß Ausgleichsmechanismusverordnung von 35,67 €/MWh. Der Marktwertfaktor für Onshore-Wind beträgt derzeit 0,849 Prozent, für offshore-Wind sind es 0,941, SP; 11.05.2015 Seite 45 von 94 die der anderen EEG-Erzeugungsarten werden mit dem Kalkulationspreis bewertet (Marktwertfaktor 1,000). 10 Der Strompreis: Die EEG-Umlage als Preisbestandteil Die EEG-Differenzkosten und die daraus resultierende EEG-Umlage haben auch direkt Einfluss auf die Strompreise, da die EEG-Umlage selbst ein Preisbestandteil ist und zusätzlich noch der Mehrwertbesteuerung unterliegt. Vereinfacht betrachtet setzt sich der Strompreis aus drei Teilen zusammen: Erstens den Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb, also überwiegend die Kosten der Stromerzeugung aus eigenen Anlagen oder der Beschaffung von Strom am Markt (2015 bei privaten Haushalten rund 25 Prozent des Strompreises), zweitens den Netzentgelten als Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes sowie den Kosten für Messung und Abrechnung (2015 bei privaten Haushalten rund 23 Prozent des Strompreises) und drittens den gesetzlich verursachten Belastungen des Strompreises in Form von Abgaben und Steuern (2015 bei privaten Haushalten 52 Prozent des Strompreises). Dazu zählen neben der EEG-Umlage auch die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die Umlage nach §19 StromNEV zur Minderung der Netzentgelte von stromintensiven Betrieben oder von Verbrauchern mit atypischer Netznutzung, seit 2013 die Offshore-Haftungsumlage zur Risikoabsicherung des Ausbaus der Offshore-Windparks und ab 2014 die Umlage für abschaltbare Lasten, mit der Stromverbraucher vergütet werden, die im Rahmen des Lastmanagements in Spitzenlastzeiten bei Bedarf und auf Abruf des Netzbetreibers ihren Verbrauch vorübergehend reduzieren oder ganz einstellen, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe an die örtlichen Gemeinden für die Nutzung von öffentlichen Flächen und Wegen für den Betrieb des Stromnetzes, die Stromsteuer (umgangssprachlich als „Ökosteuer“ bekannt) sowie letztlich die Mehrwertsteuer. Da die EEG-Differenzkosten und damit die Höhe der EEG-Umlage – wie in Kap. 9 erläutert – durch die Differenz der erzielten Vermarktungserlöse an der Strombörse und der EEGVergütungssumme bestimmt wird, besteht indirekt auch eine Wechselwirkung zwischen dem Preisbestandteil Strombeschaffung und der Höhe der EEG-Umlage. Ein geringes Preisniveau an der Strombörse bedeutet höhere EEG-Differenzkosten und somit eine höhere EEGUmlage. Dieser Effekt wird aber teilweise dadurch kompensiert, dass bei einem geringen Preisniveau mit einer zeitlichen Verzögerung auch die Beschaffungskosten der Vertriebe geringer werden. Die zeitliche Verzögerung ist dabei eine Folge der strukturierten Beschaffung der Vertriebe. Eine risikominimale und verantwortungsvolle Beschaffungsstrategie des Vertriebs sieht vor, dass er die zu liefernden Strommengen größtenteils zeitlich gestaffelt im Voraus beschafft, um sich gegen kurz- und mittelfristige Preisschwankungen abzusichern. Somit wird der Effekt einer höheren EEG-Umlage teilweise durch geringere Beschaffungskosten kompensiert. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt bei einem hohen Preisniveau an der Strombörse, dann in Form einer vergleichsweise niedrigeren EEG-Umlage mit dafür höheren Beschaffungskosten. SP; 11.05.2015 Seite 46 von 94 Allerdings darf diese Wechselwirkung nicht dahingehend interpretiert werden, dass es sich um eine Kompensation im Maßstab 1:1 handelt. Erstens entfaltet das Preisniveau an der Börse seine Wirkung bei der Strombeschaffung stark vereinfacht ausgedrückt auf den gesamten Stromverbrauch in Deutschland, während die Wirkung auf die EEG-Differenzkosten nur auf die EEG-Stromerzeugung und deren Vermarktung beschränkt ist. Da die EEGStromerzeugung derzeit gut ein Viertel der gesamten Stromerzeugung ausmacht, ist die Wirkung auf die Differenzkosten und damit auf die EEG-Umlage auch entsprechend geringer als die Wirkung auf die Strombeschaffung. Zweitens gibt es aufgrund der strukturierten Beschaffung zeitliche Verschiebungen in der Wirkung, sodass die Effekte nicht unbedingt zeitlich zusammenfallen und drittens gibt es Vertriebe, die ihre Beschaffung teilweise oder ganz über langfristige Direktlieferverträge abdecken und somit an den Preisschwankungen der Strombörse nicht in vollem Umfang partizipieren. Letztlich erfolgt die strukturierte Beschaffung der Vertriebe mit Hilfe einer Vielzahl unterschiedlicher Strommarktprodukte, welche sich in Bezug auf den Zeitpunkt der Beschaffung und den Zeitraum der Lieferung unterscheiden. Für die Prognosewerte zur Ermittlung der EEG-Umlage im Folgejahr wird hingegen nur das Jahresterminprodukt Baseload für das Folgejahr herangezogen, bei der unterjährigen Vermarktung der EEG-Mengen schließlich ist nur der jeweilige Spotmarktpreis relevant. Eine Quantifizierung der beiden Effekte wäre äußerst komplex und ist zudem von unternehmensindividuellen Faktoren abhängig. Von einer vollständigen Kompensation der beiden Effekte ist allerdings nicht auszugehen. Der Strompreis für Haushalte und Industriekunden In Abbildung 27 ist die Entwicklung des durchschnittlichen Strompreises pro kWh für Haushalte und dessen Zusammensetzung dargestellt. Die Kosten der Strombeschaffung und des Vertriebs sowie die Netzentgelte bilden dabei jenen Teil ab, die ursächlich der Stromversorgung zuzuordnen sind und bei den Stromversorgern bzw. Netzbetreibern als Erlöse anfallen. Der Rückgang der Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb um 1,4 ct/kWh gegenüber 2009 zeigt, dass die Preisrückgänge am Großhandelsmarkt für Strom auch bei den privaten Haushaltskunden ankommen, aufgrund der strukturierten Beschaffung – wie oben beschrieben – aber geglättet und mit zeitlicher Verzögerung. Gleichzeitig wird der leichte Anstieg der Netzentgelte in den vergangenen Jahren sichtbar. Dieser ist maßgeblich bestimmt durch den für die Energiewende notwendigen Netzausbau sowie dem rückläufigen Stromverbrauch. Da die Kosten für den Betrieb eines Stromnetzes überwiegend aus mengenunabhängigen fixen Kosten bestehen, bedeutet ein rückläufiger Stromverbrauch, dass die Kosten auf eine geringere Absatzmenge umgelegt werden müssen und damit die spezifischen Netzentgelte steigen. Die darüber hinaus gehenden gesetzlichen Steuern und Abgaben sind einzeln aufgeschlüsselt. SP; 11.05.2015 Seite 47 von 94 Abb. 27: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte Strompreis für Haushalte Durchschnittlicher Strompreis für einen Haushalt in ct/kWh 28,84 29,14 28,81 Jahresverbrauch von 3.500 kWh 2,050,009 2,05 2,05 0,006 0,250 0,250 0,237 0,329 0,092 0,254 0,126 0,178 25,23 25,89 23,21 23,69 17,11 16,53 1,66 0,08 16,11 2,28 13,04 14,32 8,71 1,02 0,29 1,16 1,66 9,83 1,31 2,05 0,03 2,05 2,05 0,23 2,05 0,151 0,002 5,277 6,240 6,170 1,66 1,66 4,65 4,60 6,63 6,76 7,38 7,12 3,592 0,13 3,530 2,05 1,66 1,66 1,66 1,66 1,66 3,71 3,78 4,03 4,13 5,73 5,86 5,92 6,14 6,64 8,16 8,01 8,16 7,91 4,60 3,46 3,30 5,90 6,24 11,35 10,98 10,38 0,20 1,66 1,79 11,73 8,75 0,34 21,65 2,05 2,05 2,05 2,05 2,05 0,34 0,88 2,05 0,28 0,69 1,66 0,51 1,66 0,31 0,26 0,42 1,66 0,35 1,66 1,53 1,28 2,68 1,66 0,20 0,13 2,57 2,48 0,25 2,37 1,66 0,20 1,66 2,22 1,92 1,97 6,93 0,77 0,09 13,94 1,66 2,33 18,66 17,96 17,19 19,46 20,64 8,52 7,22 6,08 4,92 -0,051** 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Beschaffung, Netzentgelt, Vertrieb Netzentgelt inkl. Messung, Abrechnung, Messstellenbetrieb Konzessionsabgabe KWK-Aufschlag Offshore-Haftungsumlage Stromsteuer * ab 2010 Anwendung AusgleichMechV Beschaffung, Vertrieb MwSt. EEG-Umlage* §19 StromNEV-Umlage Umlage f. abschaltbare Lasten Quelle: BDEW, Stand: 02/2015 **Offshore-Haftungsumlage wegen Nachverrechnung negativ BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 28: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für einen mittelspannungsseitig versorgten Industriebetrieb Strompreis für die Industrie (inkl. Stromsteuer) Durchschnittlicher Strompreise für die Industrie in Cent/kWh (inkl. Stromsteuer) Jahresverbrauch 160 bis 20.000 MWh (Mittelspannungsseitige Versorgung; Abnahme 100kW/1.600h bis 4.000kW/5.000h) 15,11 15,32 15,32 14,04 14,33 13,25 1,23 11,53 11,41 9,73 9,34 8,92 0,088,86 0,15 0,11 0,09 0,11 7,98 6,05 6,47 6,86 1,23 0,51 1,23 0,31 0,36 0,05 0,42 0,05 0,19 0,35 0,26 0,11 0,11 0,25 0,20 0,13 0,11 9,15 0,11 0,05 0,11 0,69 5,61 5,99 6,17 0,053,530 0,05 1,31 0,11 0,05 0,07 0,04 3,592 5,277 2,05 0,11 1,537 0,009 0,17 0,23 0,07 0,006 0,15 0,08 0,11 0,11 6,240 6,170 0,11 0,11 0,11 0,11 0,11 10,70 9,26 8,51 5,46 0,05 1,02 1,537 0,17 0,10 0,07 1,23 0,11 1,23 1,23 0,05 0,88 1,537 1,537 0,03 11,40 0,05 1,16 1,23 1,23 12,07 1,537 7,02 9,00 7,65 8,70 8,63 8,83 8,98 7,85 6,95 7,28 -0,01* 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Beschaffung, Netzentgelt, Vertrieb KWK-Aufschlag Umlage f. abschaltbare Lasten * ab 2010 Anwendung AusgleichMechV Konzessionsabgabe §19 StromNEV-Umlage Stromsteuer EEG-Umlage* Offshore-Haftungsumlage **Offshore-Haftungsumlage wegen Nachverrechnung negativ Quellen: VEA, BDEW; Stand: 03/2015 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 48 von 94 Während die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe in den letzten Jahren konstant geblieben sind, ist vor allem die Erhöhung der EEG-Umlage erkennbar, die im Jahr 2013 5,277 ct/kWh betrug, was einem Anteil von 18 Prozent am Strompreis entsprach. Mit dem Anstieg 2014 auf 6,24 ct/kWh ist dieser Anteil auf über 21 Prozent gestiegen. Auch 2015 hat die EEG-Umlage trotz leichter Absenkung einen Anteil von über 21 Prozent am Strompreis, da der Strompreis für Haushaltskunden insgesamt 2015 erstmals seit dem Jahr 2000 ebenfalls gesunken ist. Hinzu kommt die Mehrwertsteuerbelastung der EEG-Umlage in Höhe von 1,17 ct/kWh, sodass der EEG-induzierte Anteil am Haushaltstrompreis 2015 gut ein Viertel des Strompreises ausmacht. Bei Industriebetrieben, die die volle EEG-Umlage entrichten müssen, ist der relative Anteil aufgrund des insgesamt geringeren Preisniveaus für Industriestrom nochmals höher. So liegt alleine der Anteil der EEG-Umlage 2015 am Strompreis für einen mittelspannungsseitig versorgten Industriebetrieb bei 40 Prozent (Abb. 28). Abb. 29: Entwicklung der gesetzlichen Umlagen und Steuern 2012 bis 2015 Strompreis für Haushalte 2012 bis 2015: Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen -0,20 +0,84 2014: ct/kWh 2015: ct/kWh 15,13 ct/kWh 2013: 14,93 ct/kWh +2,56 14,29 ct/kWh Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014) 0,009 ct/kWh 0,006 0,250 0,250 0,092 0,237 2012: Offshore-Haftungsumlage (ab 2013) 0,329 0,178 0,254 11,73 ct/kWh 0,126 § 19 StromNEV-Umlage (ab 2012) 0,151 6,240 6,170 5,277 0,002 KWK-Aufschlag 3,592 EEG-Umlage 2,05 2,05 2,05 2,05 1,66 1,66 1,66 Stromsteuer 1,66 Konzessionsabgabe* 4,13 4,60 4,65 4,60 Mehrwertsteuer 19% 2012 2013 2014 2015 -0,051** * durchschnittliche Konzessionsabgabe, variiert je nach Gemeindegröße ** Offshore-Haftungsumlage 2015 ist negativ aufgrund höherer Rückverrechnung aus dem Jahr 2013 Quelle: BDEW; Angaben in ct/kWh bei einem Verbrauch von 3.500 kWh/a; Stand: 02/2015 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Im Jahr 2015 ist die EEG-Umlage erstmals um 0,07 ct/kWh leicht gesunken. Dies liegt hauptsächlich daran, dass in der EEG-Umlage 2015 erstmals eine Rückzahlung aus dem Vorjahr berücksichtigt ist und in der EEG-Umlage 2014 eine hohe Nachholung enthalten war. Die Fördersumme für die im Kalenderjahr 2015 prognostizierte Stromerzeugung aus EEGAnlagen ist – wie im vorherigen Kapitel beschrieben – allerdings weiter angestiegen (Tab. 3). SP; 11.05.2015 Seite 49 von 94 Dem hingegen ist der KWK-Aufschlag erneut von 0,178 ct/kWh auf 0,254 ct/kWh angestiegen. Der deutliche Anstieg der §19 StromNEV-Umlage um 0,145 ct/kWh auf jetzt 0,237 ct/kWh ist hauptsächlich auf einen Sondereffekt zurückzuführen, da der Gesetzgeber im Jahr 2013 rückwirkend ab 2012 die Verbrauchsschwelle, bis zu der die volle §19 StromNEVUmlage entrichtet werden muss, von 100.000 kWh/a auf 1.000.000 kWh/a erhöht hat. Daher mussten vor allem 2014 große Stromverbraucher für die Jahre 2012 und 2013 nachträgliche Zahlungen leisten und kleinere Stromverbraucher erhielten Rückvergütungen. Da der Aufwand für die Einziehung bzw. Rückzahlung der Beträge in keinem Verhältnis zu der Absoluthöhe der individuellen Beträge steht, wurden diese Beträge über die Höhe der §19 StromNEV-Umlage 2014 rückvergütet. Daher fällt diese für Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 100.000 kWh deutlich niedriger aus, als sie ohne gesetzliche Änderung gewesen wäre. Umgekehrt hatten große Stromverbraucher 2014 eine höhere §19 StromNEVUmlage zu entrichten. Diese Rückverrechnungen waren 2014 weitestgehend abgeschlossen, im Jahr 2015 und 2016 erfolgen nur noch geringfügige Nachverrechnungen für Prognoseabweichungen, nachdem das Jahr 2014 exakt abgerechnet wurde. Insgesamt liegt die §19StromNEV-Umlage 2015 nun etwas niedriger als mit der alten Verbrauchsschwelle von 100.000 kWh/a für die Entrichtung der vollen Umlage, d. h. die höhere Belastung der Kunden mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh macht sich im Vergleich zu 2013 bei Kleinkunden mindernd bemerkbar. Nachdem für die Offshore-Haftungsumlage seit ihrer Einführung im Jahr 2013 jeweils der gesetzlich mögliche Maximalwert von 0,25 ct/kWh angesetzt wurde, ist diese im Jahr 2015 mit -0,051 ct/kWh negativ. Gemäß der Abrechnung des Jahres 2013 haben die Umlageneinnahmen aus der Offshore-Haftungsumlage bei Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1.000.000 kWh die tatsächlichen wälzbaren Kosten überstiegen, sodass diese nun mit der Umlage 2015 an die Kunden rückerstattet werden. Da die Rückerstattung für diese Letztverbraucherkategorie höher ausfällt als die prognostizierten Kosten für das Jahr 2015, ergibt sich eine negative Umlage. Die negative Umlage zieht allerdings keine Auszahlung an die Kunden nach sich, sondern wird von den Stromvertrieben im Rahmen der Preiskalkulation negativ berücksichtigt bzw. mit den anderen Abgaben und Umlagen verrechnet. Die 2014 neu eingeführt Umlage für abschaltbare Lasten beträgt für das Jahr 2015 0,006 ct/kWh. Aufgrund des insgesamt etwas niedrigeren Strompreises ist die Mehrwertsteuerbelastung um 0,05 ct/kWh auf nunmehr 4,60 ct/kWh gesunken, insgesamt hat sich damit die Höhe der Steuern, Abgaben und Umlagen um 0,20 ct/kWh auf 14,93 ct/kWh reduziert (Abb. 29). Sämtliche Stromverbraucher, neben den privaten Haushalten also auch Industriebetriebe, Gewerbebetriebe, Handel und Dienstleistungen, Verkehrsunternehmen, die Landwirtschaft und öffentliche Einrichtungen tragen 2015 ein Gesamtaufkommen an staatlichen Abgaben und Steuern von gut 32 Mrd. €, davon knapp 22 Mrd. € für die EEG-Umlage (Abb. 30). Hinzu kommt noch schätzungsweise eine Mehrwertsteuerbelastung von rund 8 Mrd. € im Jahr 2015, die private Haushalte und öffentliche Einrichtungen als nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kundengruppen entrichten müssen. Davon sind rd. 2,2 Mrd. € allein durch die EEGUmlage verursacht. SP; 11.05.2015 Seite 50 von 94 Abb. 30: Entwicklung des Aufkommens aus den gesetzlichen Abgaben und Steuern Gesamtbelastung durch Steuern und Abgaben Gesamtbelastung der Strompreise in Mrd. € (ohne Mwst.*) 34,5 32,4 30,9 6,85 22,9 23,9 17,0 6,9 2,3 0,28 2,00 4,1 1,82 0,26 2,00 3,36 0,61 0,90 2,05 8,5 4,32 0,99 1,15 2,04 9,5 14,3 12,9 13,5 13,9 11,4 11,9 12,3 6,26 6,27 0,74 0,55 0,61 0,85 5,27 2,16 6,53 6,60 6,46 0,77 2,30 0,85 0,67 1,63 0,76 1,91 2,92 3,73 4,30 4,88 2,08 2,15 2,22 2,07 2,09 2,14 2,17 5,10 6,28 6,35 0,05 7,10 0,76 0,59 0,03 0,49 0,72 0,63 7,01 0,77 0,81 0,40 6,97 7,25 0,15 0,44 0,13 23,58 6,17 19,76 21,82 0,39 13,35 14,19 2,15 2,15 8,33 2,11 2,15 2,15 2,15 -0,05**** 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014**2015** Konzessionsabgabe Offshore-Haftungsumlage**** EEG-Umlage*** abLa-Umlage KWK-Aufschlag Stromsteuer***** §19 StromNEV-Umlage * Mehrwertsteuerbelastung 2014/15 rd. 8 Mrd. Euro ** teilweise vorläufig oder Schätzung *** bis 2009 Mehrkosten gegenüber Börsenpreis; ab 2010 Anwendung AusglMech; 2014/15 gemäß EEG-Umlagenprognose **** Offshore-Haftungsumlage 2015 ist negativ aufgrund höherer Rückverrechnung aus dem Jahr 2013 ***** 2014/15: gemäß AK „Steuerschätzung“ des BMF, Mai 2014 Quelle: BDEW, Stand: 02/20154 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Die steigende Belastung der Kosten aus dem EEG für die Verbraucher hat vor allem im Zuge der Novellierung des EEG im Jahr 2014 die Debatte um die Verteilung der Kosten deutlich intensiviert. Vor allem die Besondere Ausgleichsregelung, die im internationalen Wettbewerb stehende stromkostenintensive Unternehmen entlastet, wurde intensiv diskutiert und im Zuge der Novellierung deren Entlastung eingeschränkt. Dennoch tragen die privaten Haushalte mit rund 8,1 Mrd. € bzw. 37 Prozent der EEG-Förderung weiterhin den größten Anteil im Jahr 2015, obwohl ihr Anteil am Stromverbrauch als zweitgrößte Verbrauchergruppe lediglich rund ein Viertel beträgt. Die zweitgrößte Kostenbelastung trägt die Industrie mit rund 6,6 Mrd. € bei einem Anteil am Stromverbrauch von knapp 47 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Kostenbelastung der Industrie 2015 zurückgegangen. Hauptgrund dafür ist, dass der Letztverbrauch der Industrie insgesamt gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist und damit auch das EEG-Aufkommen aus der EEG-Umlage sinkt. Der Beitrag der im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung („Härtefallregelung“) entlasteten stromkostenintensiven Unternehmen ist im Zuge der EEG-Novellierung hingegen um knapp 200 Mio. € auf nunmehr 479 Mio. € angestiegen. Alle Wirtschaftssektoren gemeinsam tragen 11,1 Mrd. € der EEGFörderung (Abb. 31). SP; 11.05.2015 Seite 51 von 94 Abb. 31: Verteilung der EEG-Kosten nach Verbrauchergruppen 2015 Aufkommen der EEG-Umlage 2015: Wer trägt das EEG? Von den Verbrauchern zu tragende Kosten für das EEG 2015: 21,8 Mrd. € Private Haushalte: 8,1 Mrd. € Industrie: 6,6 Mrd. €* Industrie, GHD, 21,8 Mrd. € Verkehr, Landwirtschaft: 11,1 Mrd. € Öffentliche Einrichtungen: 2,6 Mrd. € Landwirtschaft: 0,5 Mrd. € Gewerbe, Handel, Dienstleistungen: 3,8 Mrd. € Verkehr: 0,2 Mrd. € Quelle: BDEW *darunter entlastete stromkostenintensive Unternehmen in der Industrie: 479 Mio. € (2014: 281 Mio. €) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Die Verteilung der Gesamtkosten der Förderung Erneuerbarer Energien auf die Sektoren und einzelne Verbrauchergruppen war eines der wichtigen Themen im Vorfeld der EEGNovellierung 2014 und führte zu Änderungen bei der Behandlung des Selbstverbrauchs aus eigenen Stromerzeugungsanlagen sowie beim Kreis der Anspruchsberechtigten auf Entlastung bei der EEG-Umlage und der Höhe der Entlastung. Bezüglich des Selbstverbrauchs sah das EEG 2012 nur für die wenigen Fälle eine EEGUmlagepflicht vor, in denen in einer Eigenerzeugungsanlage Strom zum eigenen Verbrauch erzeugt wurde. Nun besteht für Neuanlagen teilweise eine vollständige, teilweise eine verringerte EEG-Umlagepflicht und teilweise eine gänzliche Befreiung von der Zahlungspflicht. Die EEG-Umlagepflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab: Während die Eigenversorgung aus Bestandsanlagen von der EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2012 ausgenommen bleibt, hängt die EEG-Umlagepflicht bei der Eigenversorgung aus Neuanlagen von der Anlage selbst ab (z. B. Ausnahmen bei Kleinanlagen bis 10 kW oder verringerte EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen), teilweise aber auch von der Belegenheit der Eigenerzeugungsanlage und der Verbrauchsstelle des Eigenversorgers oder von dem konkreten Nutzungsverhalten des Eigenversorgers (z. B. Ausnahme bei Inselbetrieb der Eigenerzeugungsanlage). Auch stromkostenintensive Industriebetriebe müssen zukünftig stärker zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien beitragen. So wurde erstens der Kreis der anspruchsberechtigten SP; 11.05.2015 Seite 52 von 94 Unternehmen auf bestimmte, in Anhang 4 des EEG 2014 genannter Gewerbe bzw. Tätigkeitsbereiche beschränkt. Zweitens wurde die Bemessung der Stromkostenintensität von 14 Prozent auf 16 Prozent für das Kalenderjahr 2015 und auf 17 Prozent ab dem Kalenderjahr 2016 angehoben. Die Stromkostenintensität wird bemessen als Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung. Diese Regelungen entsprechen einer Einigung der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf Basis der "Leitlinien für staatliche Umweltschutzund Energiebeihilfen 2014-2020“, wobei einige Details der praktischen Umsetzung bis zum Ende der Übergangsfristen noch abschließend geklärt werden müssen. Als stromkostenintensiv geltende Unternehmen entrichten dann für die erste GWh Letztverbrauch die volle EEG-Umlage, für den darüber hinausgehenden Letztverbrauch fällt eine Umlage in Höhe von 15 Prozent der aktuell gültigen EEG-Umlage an. Zusätzlich darf die zu zahlende EEGUmlage nicht mehr als 4 Prozent der Bruttowertschöpfung übersteigen, sofern die Stromkostenintensität des Unternehmens weniger als 20 Prozent beträgt (sogenanntes „Cap“). Bei Unternehmen, deren Stromkostenintensität über 20 Prozent liegt, darf die zu zahlende EEGUmlage maximal 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen (sogenanntes „Super-Cap“). Zudem gibt es weitere Detailregelungen sowie Übergangsbestimmungen, um den Unternehmen eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen. Insgesamt hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle für das Jahr 2015 bislang 2.026 Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage positiv beschieden (Stand: 17.03.2015). Damit bleibt die Zahl der begünstigten Industrieunternehmen gegenüber 2014 etwa unverändert. Diese Zahl kann sich aber noch geringfügig erhöhen, da für eine bestimmte Anzahl an Abnahmestellen aufgrund noch fehlender Unterlagen der Begrenzungsantrag bislang nicht beschieden werden konnte. Dies bedeutet, dass gut 4 Prozent der über 45.000 Industriebetriebe in Deutschland bei der EEG-Umlage entlastet werden. Die entlastete Strommenge hat gemäß dem Prognosekonzept zur EEG-Umlage 2015 einen Anteil von 41 Prozent am gesamten Industriestromverbrauch, die spezifische EEG-Umlage für diese Strommengen reicht von 0,05 ct/kWh bis 1,23 ct/kWh je nach individueller Charakteristik des jeweiligen Unternehmens (Abb. 32). Auf den Gesamtverbrauch eines begünstigten Unternehmens bezogen kann die spezifische EEG-Umlage aufgrund der vollen EEG-Umlagepflicht für die erste GWh (Selbstbehalt) auch höher ausfallen. Insgesamt erhöhen sich die EEG-Zahlungen der im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigten Industriebetriebe von 281 Mio. € (2014) auf 479 Mio. € im Jahr 2015. Das entspricht einem Anstieg um 70 Prozent bzw. 198 Mio. €. SP; 11.05.2015 Seite 53 von 94 Abb. 32: Entlastung der Industrie: Entlastete Betriebe und Strommengen 2015 Entlastung der Industrie* im EEG 2015 Anzahl der Industriebetriebe Begünstigt durch die Besondere Ausgleichsregelung nach § 64 EEG: rd. 4% aller Industriebetriebe 4% Stromverbrauch der Industriebetriebe Selbstverbrauch aus eigenen Stromerzeugungsanlagen (keine Umlage/1,85 ct/kWh oder volle Umlage)** Volle EEG-Umlage: 6,17 ct/kWh 16% 45.253 rd. (2014) 240 TWh 43% 41% 96% Volle EEG-Umlage: rd. 96% aller Industriebetriebe Geminderte EEG-Umlage von 0,05-1,23 ct/kWh (stromintensive Unternehmen) * Betriebe der Abschnitte B (Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden) und C (verarbeitendes Gewerbe) der WZ2008 ** 2015 nahezu gesamte Menge umlagenbefreit Quellen: BDEW (eigene Berechnung auf Basis der Angaben zur Prognose der EEG-Umlage 2014 vom 15.10.2013), BAFA, Stat. Bundesamt, prognos AG BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. 16 Prozent des Industriestromverbrauchs werden durch Stromerzeugung aus eigenen Stromerzeugungsanlagen gedeckt (Selbstverbrauch). Diese Mengen unterliegen bei Bestandsanlagen keiner Umlagepflicht, für Neuanlagen sind sowohl eine Befreiung von der EEG-Umlage als auch eine partielle oder volle Entrichtung der EEG-Umlage möglich. Der größte Teil des Industriestromverbrauchs – nämlich 43 Prozent – wird mit der vollen EEGUmlage belastet. In der Abbildung nicht enthalten ist der entlastete Stromverbrauch der Schienenbahnen, da sie nicht Teil des produzierenden Gewerbes sind. Schienenbahnen unterliegen nun einer Umlagepflicht in Höhe von 20 Prozent der aktuellen EEG-Umlage für den Fahrstromverbrauch. Gleichzeitig ist der bislang bestehende Selbstbehalt im neuen EEG 2014 nicht mehr enthalten. Im Saldo führen diese Änderungen zu einer Erhöhung der Belastung der Schienenbahnen um 65 Mio. € von 85 Mio. € im Jahr 2014 auf nunmehr 150 Mio. € (2015). Auch wenn die Entlastungsregelungen des EEG den stärksten Einfluss auf die Strompreishöhe eines Industriebetriebs haben können, gibt es noch zahlreiche andere Ausnahmetatbestände, die den Strompreis verringern können. Diese sind meistens nicht auf Industriebranchen beschränkt, finden aber im Bereich der Industrie die häufigste Anwendung. Ob ein Verbraucher entlastet wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab: Während für die NetzentgeltMinderung die Charakteristik der Netznutzung entscheidend ist, ist für den KWK-Aufschlag oder der Offshore-Haftungsumlage der Jahresverbrauch oder der Stromkostenanteil maßgeblich. Für die Befreiung von der Konzessionsabgabe ist der bezahlte Durchschnittspreis für SP; 11.05.2015 Seite 54 von 94 Strom entscheidend. Für die im Jahr 2014 neu eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten gibt es keine Entlastungsregelungen. Eine pauschale Beurteilung der Preisminderungen für große oder stromintensive Verbraucher ist daher nur schwer möglich, da jeder Verbraucher individuell betrachtet werden muss. Es ist aber möglich, die maximale Bandbreite des Strompreises von Großverbrauchern näherungsweise abzuschätzen. Abbildung 33 zeigt dies für einen Großabnehmer mit einem Jahresverbrauch von 100 GWh. Dabei wird einmal der hypothetische Strompreis bei einer maximal möglichen Entlastung ermittelt unter der Annahme, dass dieser Verbraucher sämtliche Kriterien für sämtliche mögliche Entlastungsregelungen erfüllt. Dies ergibt den geringstmöglichen Abnahmepreis, den ein Verbraucher erzielen könnte, auch wenn in der Realität dieses Preisniveau nur sehr wenige Industriebetriebe mit äußerst stromkostenintensiven Produktionsprozessen und hohen Benutzungsstunden erzielen können. Die Obergrenze ist der Preis, der fällig wird, wenn ein Betrieb keinerlei spezifische Entlastungsregelungen beanspruchen kann, wobei die Obergrenze zudem regional unterschiedlich sein kann, da in der Darstellung ein durchschnittliches Netzentgelt angenommen wurde, welches je nach Standort variieren kann. Zudem können die Beschaffungskosten je nach Lieferant unterschiedlich ausfallen. Im Ergebnis ergibt sich für 2014 eine Spannbreite von über 10 ct/kWh mit einem Minimalpreis bei etwa 4,5 ct/kWh und einem Maximalpreis von etwa 15 ct/kWh. Gemäß Eurostat lag der Durchschnittspreis für Verbraucher von 70 bis 150 GWh Jahresverbrauch bei 10,6 ct/kWh im 1. Halbjahr 2014. Auch wenn man damit keine Aussage über die Verteilung der Preise über die Spannbreite erhält, wird dennoch offensichtlich, dass ein Großteil der Großverbraucher Strompreise von über 10 ct/kWh entrichten muss. Mit der Änderung der Besonderen Ausgleichsregelung wird sich an der Untergrenze zwar nichts ändern, da es formal auch weiterhin möglich ist, eine spezifische EEG-Umlage von 0,05 ct/kWh zu erreichen. In der Praxis wird es aber zukünftig nur noch sehr selten und bei sehr spezifischen individuellen Unternehmenscharakteristika der Fall sein. Dies lässt sich auch aus der gestiegenen Kostenbelastung der entlasteten Industrieunternehmen ablesen. Daher ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Endkundenpreis für Großverbraucher 2015 ansteigen wird. Einige Produktionsprozesse wie beispielsweise die Aluminiumverhüttung oder die Grundstoffchemie können unter Umständen zwar Stromkosten von unter 5 ct/kWh erreichen, dennoch gibt es auch andere Großverbraucher – beispielsweise große Automobil- oder Nahrungsmittelhersteller –, die Preise im oberen Bereich der Bandbreite für ihren Fremdstrombezug entrichten müssen. Zudem werden zwei weitere Punkte offensichtlich: Erstens sorgt ein hoher Stromverbrauch nicht zwangsläufig für umfangreiche Entlastungen beim Strompreis und zweitens werden die Unterschiede beim Strompreis in erster Linie durch die Höhe der EEG-Umlage und in zweiter Linie durch die Netzentgeltminderungen bestimmt. Die entstehende Spreizung bei den übrigen Umlagen ist aufgrund der ohnehin schon vergleichsweise geringeren Beträge insgesamt gering. SP; 11.05.2015 Seite 55 von 94 Abb. 33: Bandbreite Industriestrompreis 2013/14: Großabnehmer 100 GWh/a Bandbreite Industriestrompreis 2013/14: Großabnehmer 100 GWh/a Bandbreite des Strompreises für industrielle Großabnehmer bei maximal möglicher Entlastung und ohne Möglichkeit zur Nutzung von Entlastungsregelungen bei 100 GWh/a 14,56-15,56 ct/kWh 14,09-15,09 ct/kWh Stromsteuer 1,537 EEG 0,05 5,277 Offshore-HU 0,027 0,052 §19-StromNEVUmlage 0,025 0,050 KWK-Aufschlag 0,060 4,63-5,13 0,026 ct/kWh Konzessionsabgabe 0,11 - Netzentgelt 2,0-2,5 Beschaffung und Vertrieb 4,5-5,0 4,5-5,0 2013 - Durchschnittspreis 2013 10,18 ct/kWh (Eurostat) Stromsteuer 1,537 Durchschnittspreis 1. Hj. 2014 10,63 ct/kWh (Eurostat) EEG 0,05 6,240 abLA-Umlage 0,009 0,009 Offshore-HU 0,027 0,052 §19 StromNEV-Umlage 0,030 0,054 KWK-Aufschlag 0,025 0,055 4,14-4,64 Konzessionsabgabe 0,11 ct/kWh Netzentgelt 0,07-0,1 2,0-2,5 Beschaffung und Vertrieb 4,0-4,5 4,0-4,5 2014 Quelle: BDEW (eigene Berechnungen), Eurostat BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Eine zusätzliche Entlastung erfährt unter anderem die Industrie durch die sogenannte Selbstverbrauchsregelung nach § 61 EEG 2014, wonach selbst erzeugter und in räumlicher Nähe selbst verbrauchter Strom nicht mit der EEG-Umlage belastet wird. Mit In-Kraft-Treten des EEG 2014 gilt dies allerdings nur noch für Bestandsanlagen oder für Neuanlagen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. für Kleinanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW. Ansonsten entrichten Neuanlagen je nach Art und Konfiguration der Anlage von 30 Prozent der regulären EEG-Umlage bis zur vollen EEG-Umlage für vor Ort selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom. Diese Regelung ist nicht nur auf die Industrie bezogen, sondern steht grundsätzlich allen Verbrauchern offen, so beispielsweise auch bei der Selbstverbrauchsregelung für Photovoltaikanlagen oder der Nutzung von stromerzeugenden Heizungen (Mikro-KWK). Den gesamten Selbstverbrauch aus eigenen Stromerzeugungsanlagen beziffert die Prognos AG im Gutachten zur Prognose der Stromabgabe an Letztverbraucher, welches für die Berechnung der EEG-Umlage 2015 maßgeblich ist, auf insgesamt 59,8 TWh, wovon allerdings 59,3 TWh auf Bestandsanlagen entfallen und die somit keine EEG-Umlage entrichten müssen. Weitere 0,1 TWh stammen aus Neuanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW und sind damit umlagebefreit. Lediglich für 0,3 TWh des Selbstverbrauchs muss eine anteilige EEG-Umlage entrichtet werden. Mit zunehmender Dauer ist aber davon auszugehen, dass die umlagepflichtigen Selbstverbrauchsmengen mit der Errichtung weiterer Neuanlagen zunehmen werden. Eine exakte sektorale Zuordnung der Selbstverbrauchsmengen ist mit den derzeitig verfügbaren Daten leider nicht möglich. Prognos geht aber davon aus, dass der überwiegende Teil von etwa 40 TWh konventionellen Bestandsanlagen aus der SP; 11.05.2015 Seite 56 von 94 Industrie zuzurechnen sind, die verbleibenden 20 TWh entfallen auf die gewerbliche Eigenerzeugung wie beispielsweise in Gewerbekomplexen, Hotels und Krankenhäusern, in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder), bei Verkehrsbetrieben in der Landwirtschaft und in privaten Haushalten. Der Selbstverbrauch aus Photovoltaikanlagen wird insgesamt auf etwa 2 TWh im Jahr 2015 geschätzt. Darüber hinaus werden häufig Blockheizkraftwerke für die lokale Versorgung mit Strom und Wärme eingesetzt. Aber ähnlich wie bei der differenzierten Förderung verschiedener erneuerbarer Technologien, ist auch hier eine differenzierte Betrachtung der Selbstverbräuche aus eigene Stromerzeugungsanlagen hilfreich. Zum einen sind es höchst unterschiedliche Verbrauchergruppen – von Industriebetrieben über kleine Gewerbebetriebe oder öffentlichen Einrichtungen bis hin zu privaten Haushalten –, zum anderen weisen aber auch die unterschiedlichen Erzeugungsarten und eingesetzten Energieträger sehr unterschiedliche Eigenschaften auf. Ein Beispiel um die Vielschichtigkeit des Selbstverbrauchs aufzuzeigen, ist die Stromerzeugung aus Klärgas. Klärgas ist ein Kuppelprodukt, das beim Ausfaulen des Klärschlamms in Kläranlagen entsteht und in der Vergangenheit weitestgehend abgefackelt wurde. Seit einigen Jahrzehnten wird Klärgas in Blockheizkraftwerken verstromt, die Stromerzeugung wird direkt in den Kläranlagen verbraucht und deckt den Strombedarf von Pumpen- und Belüftungsantrieben. Damit ist Klärgas erstens ein Erneuerbarer Energieträger und zweitens sowieso als Kuppelprodukt vorhanden, das durch die Verstromung einer energetischen Nutzung zugeführt wird. Eine Belastung dieser Selbstverbräuche reduziert die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen und es werden Ersatz- und Neuinvestitionen verhindert, wodurch Klärgas wieder verstärkt abgefackelt würde. Zudem handelt es sich bei Kläranlagen um eine notwendige Infrastruktur, die zudem in der Regel in öffentlicher Hand ist, d. h. Kostenbelastungen des Selbstverbrauchs müssten aus dem Haushalt von Städten und Kommunen getragen oder über Gebührenerhöhungen finanziert werden. Das Beispiel zeigt die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung: Herkunft und Art des Energieträgers, ökologische Aspekte, Verwendung des Stromverbrauchs, Nutzung in Kraft-Wärme-Kopplung, Nutzer des Stromverbrauchs, Art des Betriebs, beteiligte Akteure und Auswirkung einer Kostenerhöhung sind vielschichtige Aspekte, die in eine Bewertung einfließen sollten. Auch für andere Kuppelgase gilt generell, dass sie als Nebenprodukt entstehen und ihre energetische Nutzung sinnvoll ist, da sie Brennstoffverbräuche in konventionellen Kraftwerken substituieren können. Insgesamt sollte auch nach der Novellierung des EEG die Diskussion der Entlastung der Industrie im Rahmen des EEG differenziert geführt werden, zum einen im Hinblick darauf, dass nicht alle Betriebe und nicht sämtliche Industriestrommengen entlastet werden und zum anderen im Hinblick darauf, in welchen Branchen Entlastungsregelungen die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des EEG als geeignetes Förderinstrument gefährden und in welchen Branchen sie für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit gerechtfertigt und notwendig sind. SP; 11.05.2015 Seite 57 von 94 11 Der Merit-Order-Effekt: Wie Wind und Sonne den Strompreis beeinflussen Der wachsende Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung hat einen preismindernden Effekt auf die Preise am Spotmarkt im Stromgroßhandel. Dieser Effekt ist als sogenannter Merit-Order-Effekt bekannt. Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) dürfen die Übertragungsnetzbetreiber den in EEG-Anlagen erzeugten und mit einer Einspeisevergütung vergüteten Strom „…nur am Spotmarkt einer Strombörse nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung vermarkten.“, d. h. es besteht ein Vermarktungsgebot. Da sämtliche in das Netz aufgenommenen EEG-Strommengen am Spotmarkt vermarktet werden müssen, gehen die Übertragungsnetzbetreiber im Prinzip als reine Preisnehmer ohne Preisgebot in den Markt. Damit erweitern sie das Stromangebot und verdrängen am oberen Ende der Merit-Order – der aus den unterschiedlichen Produktionskosten der einzelnen Kraftwerke entstehenden Angebotskurve – die jeweils teuersten Anbieter aus dem Markt. Die Angebotsausweitung durch die Einspeisung und Vermarktung von EEG-Strommengen ohne Preisgebot führt letztlich zu einem geringeren Marktpreis als ohne diese Angebotsmengen. Abb. 34: Merit-Order-Effekt Windenergie: Wind und Spotpreis 2011 Merit-Order-Effekt Windenergie: Wind und Spotpreis 2011 Quellen: Übertragungsnetzbetreiber, EPEX Spot, BDEW (eigene Berechnungen) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 58 von 94 Im Grundsatz ändert auch die 2012 eingeführte Marktprämie zur Direktvermarktung daran nichts, da die dargebotsabhängige Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik bei den Direktvermarktern in jedem Fall anfällt und die Vermarktung einer Abregelung der Anlagen in der Regel vorzuziehen ist. Die Abbildungen 34 und 35 zeigen den Merit-Order-Effekt illustrativ für die Windenergie und die Photovoltaik. Abbildung 34 zeigt die stundenweise Einspeisung aus Windenergie absteigend sortiert (blaue Linie) sowie die jeweiligen stündlichen Preise (orangene Punkte) am Day-Ahead-Markt der EPEX Spot für das Jahr 2011. Die lineare Glättung der einzelnen Preise (orange Linie) zeigt deutlich, dass bei hoher Windeinspeisung der Spotpreis im Durchschnitt geringer wird. Die hohe Streuung der Preise zeigt aber auch, dass der Spotpreis auch von anderen Faktoren beeinflusst wird. Auch wenn die Auswertung auf den Ist-Daten des Jahres 2011 beruht, hat sich qualitativ daran nichts geändert, lediglich das Preisniveau insgesamt ist seither deutlich gesunken und die Relevanz hat sich aufgrund des weiteren Ausbaus der Windenergie erhöht. Für die Photovoltaik lässt sich der Merit-Order-Effekt besser an den Durchschnittspreisen für die einzelnen Tagesstunden zeigen, da die Photovoltaik über den Tag hinweg einen gleichartigeren Verlauf als die Windeinspeisungen aufweist. Die Preiskurve der stündlichen Spotmarktpreise folgt dabei in etwa dem üblichen Lastverlauf, also dem Strombedarf der Verbraucher mit niedriger Nachfrage und niedrigeren Preisen in den Nachtstunden und hoher Nachfrage mit höheren Preisen zur Mittags- und Abendspitze. Abbildung 35 zeigt die stündlichen Durchschnittspreise für das Jahr 2011 (rote Linie) und für das Jahr 2014 (blaue Linie). Dabei wird zuerst der generelle Preisrückgang offensichtlich, der von einer Vielzahl von Faktoren wie der Entwicklung der Brennstoffpreise insgesamt, der mittelfristigen Nachfragenentwicklung, Verschiebungen im Erzeugungsmix, den CO2-Preisen sowie dem Merit-Order-Effekt der anderen EEG-Anlagen verursacht wird. Dieser Niveaueffekt beträgt 2014 gegenüber 2011 gut 17 €/MWh am Spotmarkt. Senkt man nun die Preiskurve des Jahres 2011 um den Niveaueffekt auf das Preisniveau 2014 ab, erkennt man, dass der Verlauf der durchschnittlichen Stundenpreise in den Abendund Nachtstunden nahezu unverändert ist. In den Tagstunden jedoch, wenn die Stromerzeugung aus Photovoltaik vermarktet wird, hängt die Verlaufskurve stärker durch. Im Durchschnitt war das Preisniveau am Spotmarkt zwischen 11 und 18 Uhr zusätzlich 4,30 €/MWh niedriger als im Jahr 2011, die höchste durchschnittliche Abweichung wurde in der Stunde von 13 bis 14 Uhr mit 6,60 €/MWh erreicht. Nur auf die Sommermonate bezogen fällt der zusätzliche Merit-Order-Effekt der Photovoltaik in den Tagesstunden nochmals stärker aus. Da es sich zudem um eine Betrachtung der Durchschnittswerte handelt, kann die Preisabweichung in einzelnen Stunden mit spezifischen Einspeise- und Nachfragesituationen ebenfalls deutlich höher oder auch geringer sein. SP; 11.05.2015 Seite 59 von 94 Abb. 35: Merit-Order-Effekt Photovoltaik: Spotpreis 2011 und 2014 Merit-Order-Effekt Photovoltaik: Spotpreis 2011 und 2014 Durchschnittlicher Spotmarktpreis* in €/MWh 100 90 80 70 Niveaueffekt (-17,10 €/MWh) • Merit-Order-Effekt EEG-Anlagen (ohne PV) • gesunkene Brennstoffpreise • gesunkene CO2-Preise • gesunkene Stromnachfrage Zusätzlicher PV-Effekt (-4,30 €/MWh) in den Tagstunden • Merit-Order-Effekt PV; stärkeres „Durchhängen“ in den Mittagsstunden 60 50 40 2011 30 2014 20 10 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Tagesstunde durchschnittlicher Spotpreis 2011 durchschnittlicher Spotpreis 2014 * Durchschnittspreis der jeweiligen Stunde Quellen: EEX, BDEW (eigene Berechnung) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. 12 EEG-Vergütungssätze und ihre Wirkung auf die EEG-Umlage Das EEG hat zu einem kontinuierlichen Anstieg der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen geführt. In den Anfangsjahren waren Wasserkraft und die Windenergie die maßgeblichen Energieträger. Zudem wurde die Stromerzeugung aus Biomasse kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2005 wurde auch aus Photovoltaikanlagen erstmals mehr als eine Terawattstunde (TWh) Strom erzeugt, im Jahr 2014 waren es schon knapp 35 TWh. Für das Jahr 2015 werden über 36 TWh erwartet. Parallel dazu ist die EEG-Vergütungssumme ebenfalls kontinuierlich angestiegen. Mit der forcierten Entwicklung bei Photovoltaikanlagen stieg die Vergütungssumme überproportional im Vergleich zur Stromerzeugung aus anderen EEG-Anlagen, mit der deutlichen Vergütungsdegression wurde dieser Anstieg aber inzwischen gedämpft. (Abb. 36). In der Grafik und den Tabellen sind für die Jahre 2014 und 2015 noch die Prognosewerte der Konzepte zur Berechnung der EEG-Umlage angegeben. SP; 11.05.2015 Seite 60 von 94 Abb. 36: EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen seit 2000 EEG- Strommengen* und EEG-Auszahlungen* 26.000 24.000 160.000 22.000 140.000 20.000 120.000 18.000 16.000 100.000 14.000 80.000 12.000 10.000 60.000 8.000 6.000 40.000 EEG-Auszahlungen* in Mio. € EEG-Strommenge* in GWh 180.000 4.000 20.000 2.000 0 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Biomasse Wasser** DKG-Gase Geothermie*** Wind onshore Wind offshore Solarenergie * nur Mengen und Auszahlungen im Rahmen des Festvergütungssystems und Marktprämienmodells ohne Grünstromprivileg und ohne sonstige DV ** Wasser beinhaltet bis einschl. 2003 auch die Kategorie DKG-Gase *** Geothermie nicht sichtbar (2013: Stromerzeugung 80 GWh, EEG-Vergütung 19 Mio. Euro) Quellen: EEG-Jahresabrechnungen und Konzepte zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 und 2015 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Tab. 4: Entwicklung der EEG-geförderten Strommengen nach Energieträgern seit 2000 EEG-geförderte* Strommengen in GWh Wasser** DKG-Gase** Biomasse (fest, flüssig, gasf.) Geothermie Wind onshore Wind offshore Photovoltaik Gesamt 2000 5.486 . 780 0 7.550 0 38 13.854 2001 6.088 . 1.472 0 10.509 0 76 18.145 2002 6.579 . 2.442 0 15.786 0 162 24.969 2003 5.908 . 3.484 0 18.713 0 313 28.418 2004 4.616 2.589 5.241 0 25.509 0 556 38.511 2005 4.953 3.136 7.366 0 27.229 0 1.282 43.966 2006 4.924 2.789 10.902 0 30.710 0 2.220 51.545 2007 5.426 3.186 15.524 15 39.536 0 3.366 67.053 2008 4.982 2.208 18.947 18 40.574 0 4.420 71.148 2009 4.877 2.020 22.980 19 38.542 38 6.578 75.054 2010 5.049 1.160 25.146 28 37.460 174 11.683 80.699 2011 2.397 487 23.374 19 45.043 568 19.339 91.228 2012 4.604 717 34.256 25 48.617 722 26.130 115.071 2013 5.447 802 36.196 80 49.359 905 29.605 122.394 2014*** 5.458 796 34.922 130 60.585 7.398 36.595 145.884 2015*** 6.092 1.679 38.358 159 66.873 11.231 36.097 160.489 * bis 2010 EEG-vergütet; 2011 EEG-vergütet zzgl. PV-Eigenverbrauchsregelung; ab 2012 EEG-vergütet zzgl. PV-Eigenverbrauchsregelung, Marktprämie und Flexibilitätsprämie, ohne Grünstromprivileg oder sonstige Direktvermarktung ** Strommengen der Kategorie Wasser beinhalten bis einschl. 2003 auch Strommengen der Kategorie Gase *** gemäß Prognosekonzepte zur EEG-Umlage 2014 und 2015 vom 15.10.2013 bzw. 15.10.2014 SP; 11.05.2015 Seite 61 von 94 Tab. 5: Entwicklung der EEG-Auszahlungen nach Energieträgern ab 2000 EEG-Auszahlungen* in Mio. € Wasser** DKG-Gase** Biomasse (fest, flüssig, gasf.) Geothermie Wind onshore Wind offshore Photovoltaik Gesamt 2000 395,8 . 75,0 0,0 687,1 0,0 19,4 1.177,3 2001 441,6 . 140,0 0,0 956,4 0,0 38,6 1.576,6 2002 476,8 . 231,7 0,0 1.435,3 0,0 81,7 2.225,5 2003 427,5 . 326,7 0,0 1.695,9 0,0 153,7 2.603,8 2004 337,7 182,2 508,5 0,0 2.300,5 0,0 282,6 3.611,5 2005 364,1 219,8 795,2 0,0 2.440,7 0,0 679,1 4.498,9 2006 366,6 195,6 1.337,4 0,1 2.733,8 0,0 1.176,8 5.810,3 2007 392,5 230,5 1.837,2 2,2 3.506,3 0,0 1.684,6 7.653,3 2008 378,8 155,9 2.698,7 2,6 3.561,0 0,0 2.218,6 9.015,6 2009 382,4 142,6 3.700,0 3,7 3.394,5 5,6 3.156,5 10.779,8 2010 421,1 83,3 4.240,4 5,7 3.315,6 26,1 5.089,9 13.182,1 2011 231,1 35,9 4.476,2 3,9 4.164,7 85,2 7.766,1 16.763,0 2012 347,4 46,4 5.842,5 5,5 3.625,4 95,3 9.156,0 19.118,5 2013 420,2 48,2 6.158,4 18,7 3.523,2 122,6 9.346,0 19.637,3 2014*** 393,5 42,2 5.531,4 31,0 4.281,4 1.132,0 10.537,0 21.948,6 2015*** 435,7 85,6 6.194,7 36,4 4.639,1 1.716,9 10.604,8 23.713,2 * bis 2010 EEG-vergütet; 2011 EEG-vergütet zzgl. PV-Eigenverbrauchsregelung; ab 2012 EEG-vergütet zzgl. PV-Eigenverbrauchsregelung, Marktprämie und Flexibilitätsprämie, ohne Grünstromprivileg oder sonstige Direktvermarktung ** Strommengen der Kategorie Wasser beinhalten bis einschl. 2003 auch Strommengen der Kategorie Gase *** gemäß Prognosekonzepte zur EEG-Umlage 2014 und 2015 vom 15.10.2013 bzw. 15.10.2014 Die unterschiedliche Entwicklung der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen und der Vergütungssumme ist eine Folge der unterschiedlichen Vergütungssätze für einzelne Anlagekategorien. Innerhalb dieser Anlagekategorien gibt es Vergütungskategorien, die in Abhängigkeit von Kriterien wie Inbetriebnahmejahr, Anlagengröße oder Bonus- und Sonderregelungen für spezielle Anlagetypen den spezifischen Vergütungssatz für eine EEG-Anlage festlegen. Insgesamt gab es Ende 2014 über 4.300 mögliche Kategorien für Einspeisevergütungen, davon über 3.460 allein im Bereich der Biomasse. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vergütungskategorien für die Beanspruchung der Marktprämie oder der Nutzung der sonstigen Direktvermarktung, für die Erfassung der vermiedenen Netzentgelte oder für Sonderfälle, wie beispielsweise bei der Verletzung von Nachweis- oder Meldepflichten. Vor allem die zeitliche Entwicklung der Vergütungssätze für einzelne Erzeugungstechnologien gibt Aufschluss über die spezifische Kostenentwicklung der Stromerzeugung aus EEGAnlagen. Dabei sind zwei Betrachtungsweisen möglich: Erstens die Betrachtung der durchschnittlichen Vergütung über den gesamten Anlagenbestand für das jeweilige Abrechnungsjahr und zweitens die durchschnittliche Vergütung einzelner Anlagenjahrgänge für das derzeit aktuelle Abrechnungsjahr 2013. Erstere Betrachtung ist besser dafür geeignet, die Entwicklung der EEG-Kosten über die Jahre hinweg zu beurteilen, zweitere zeigt, wie sich die Vergütungssätze für die jeweiligen Inbetriebnahmejahre verändert haben. Abbildung 37 zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen EEG-Vergütungssätze für die einzelnen Anlagenkategorien über den gesamten Anlagenbestand für die jeweiligen Abrechnungsjahre, also für das Jahr 2013 die durchschnittliche Vergütung über alle Anlagen, die im Jahr 2013 Strom eingespeist haben. Die Angaben ab 2014 entstammen der EEG-Mittelfristprognose bis zum Jahr 2019. Dabei werden nur Zahlungen für Strommengen berücksichtigt, die über die gesetzlich garantierte Festvergütung vergütet wurden. SP; 11.05.2015 Seite 62 von 94 Abb. 37: Zeitliche Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung für den gesamten Anlagenbestand nach Anlagekategorien 2000 bis 2019 Durchschnittliche EEG-Festvergütung*: Gesamter EEG-Anlagenbestand durchschnittliche EEG-Vergütung* in ct/kWh 60 ab 2014: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber 51,1 51,2 50,5 50 49,2 50,9 53,0 53,0 52,0 50,2 48,0 43,6 40,2 40 35,5 33,4 33,0 32,8 32,3 31,8 31,3 30,9 30 23,7 24,1 24,1 24,1 24,1 24,1 24,1 20,7 19,8 20,6 21,8 16,9 19,2 14,7 16,1 15,0 15,0 12,5 15,0 14,2 15,0 15,0 15,0 20,0 20,8 20,7 20,6 20,4 20,4 20,3 20,2 12,3 13,6 15,3 9,6 9,5 9,5 9,4 9,7 10,8 9,1 9,1 9,1 9,1 9,0 9,0 8,9 8,8 8,8 8,8 8,9 9,2 9,2 9,2 9,2 9,1 9,1 9,1 9,1 9,1 9,6 9,9 10,1 9,9 10,1 10,1 10,2 10,2 10,2 7,2 7,3 7,3 7,2 7,3 7,4 7,5 7,5 7,6 7,8 8,3 7,1 7,1 7,4 7,2 7,2 9,0 7,1 7,1 7,1 7,0 7,0 7,0 7,0 7,1 7,1 7,2 20 10 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Biomasse (fest, fl., gasf.) Wasser DKG-Gase Geothermie Wind onshore Wind offshore** Photovoltaik*** * Durchschnittliche Vergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Festvergütung über den gesamten Anlagenbestand für das jeweilige Abrechnungsjahr ** Wind offshore ab 2013 ausschließlich in der Direktvermarktung *** PV-Selbstverbrauchsregelung berücksichtigt Quellen: 2009 bis 2013: EEG-Jahresabrechnungen; 2014: EEG-Mittelfristprognose 2014-2017 vom 15.11.2013 (>1 J. alt); 2015-2019: EEG-Mittelfristprognose vom 15.11.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 38: Durchschnittliche Vergütung 2013 für jeweilige Anlagenjahrgänge 2000 bis 2013 Durchschnittliche EEG-Festvergütung* für jeweilige Inbetriebnahmejahrgänge durchschnittliche EEG-Vergütung* in ct/kWh 60 56,2 53,3 50,6 50,6 50,6 48,1 50 47,5 45,7 45,4 40,5 40 34,7 30 26,3 20,3 20 17,6 20,4 20,2 25,0 20,8 15,0 15,0 15,0 11,1 11,5 11,0 21,7 19,0 18,3 12,1 9,7 9,0 9,6 8,6 2011 2012 17,5 16,8 9,0 9,1 9,2 9,1 9,1 9,0 9,5 9,2 9,1 7,5 7,6 7,5 7,7 7,7 7,3 7,3 7,4 9,1 7,0 8,9 7,5 8,8 7,5 8,6 6,9 8,6 7,2 9,7 8,9 9,7 8,6 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20,4 25,0 20,9 17,8 15,3 10 20,4 22,8 20,2 19,7 13,8 9,5 8,1 6,8 0 Biomasse (fest, fl., gasf.) Wasser DKG-Gase Wind onshore Wind offshore Photovoltaik** 2013 Geothermie * Durchschnittliche Vergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Festvergütung mit Inbetriebnahme im jeweiligen Jahr ** PV-Selbstverbrauchsregelung nicht berücksichtigt Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2012 und 2013; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 63 von 94 Zahlungen an Direktvermarkter im Rahmen der Marktprämie sowie Effekte des Grünstromprivilegs sind nicht berücksichtigt, da bei diesen zwar die Vergütungskategorie bekannt, statistisch aber die Zahlungsflüsse der Marktprämie erfasst werden, welche geringer ausfallen. Daher kann der Vergütungsdurchschnitt nur für Anlagen berechnet werden, die die gesetzliche Vergütung beansprucht haben. Zwar wird die Höhe der Marktprämie indirekt von der gesetzlichen Vergütung für eine Anlage bestimmt. Eine Einbeziehung der über das Marktprämienmodell geförderten Anlagen für eine Berechnung der durchschnittlichen Vergütung würde aber eine Parallelrechnung auf Ebene der Einzelanlagen erforderlich machen, bei der unterstellt würde, dass alle Anlagen die Festvergütung beansprucht hätten, auf dieser Basis die EEG-Auszahlungen berechnet würden und dann eine durchschnittliche Vergütung ermittelt würde. Eine solche Berechnung wäre sehr aufwändig und kann an dieser Stelle nicht geleistet werden. Aber auch die Betrachtung der Anlagen, die die gesetzliche Festvergütung beanspruchen, gibt hinreichend guten Aufschluss über die zeitliche Entwicklung der Vergütungssätze. Es wird sichtbar, dass bei der Photovoltaik die deutliche Absenkung der Vergütungssätze in den vergangenen Jahren ihre Wirkung gezeigt hat. Einerseits durch die Absenkung selbst und andererseits, weil die seit 2010 zugebauten Mengen inzwischen einen großen Anteil der gesamten installierten Leistung ausmachen und somit die abgesenkten Vergütungssätze der neu installierten Anlagen auch den Durchschnitt über alle Anlagen entsprechend mindert. Ab dem Jahr 2014 verläuft die Kurve wieder flacher, da erstens die absolute Vergütung für Photovoltaik nicht mehr so stark sinkt wie in den Jahren zuvor,zweitens die jährlichen Zubauraten geringer ausfallen als in den Jahren 2009 bis 2013 und drittens der Anlagenbestand relativ groß ist, d. h. neu hinzukommende Anlagen mit geringerer Vergütung wirken sich nicht mehr so stark auf die durchschnittliche Vergütung über den gesamten Anlagenbestand aus. Bei den anderen Anlagekategorien ist trotz der Vergütungsdegression kein Absinken der durchschnittlichen Vergütung erkennbar, in manchen Anlagekategorien steigt die durchschnittliche Vergütung sogar minimal. Dies ist dann der Fall, wenn die Direktvermarktung überwiegend für jene Anlagen attraktiv ist, deren Vergütungssätze eher im unteren Bereich der Spannbreite einer Anlagenkategorie liegen, d. h. Anlagen mit geringen Vergütungssätzen verlassen das System der garantierten Einspeisevergütung eher, wodurch die durchschnittliche Vergütung der verbleibenden EEG-geförderten Anlagen innerhalb einer Anlagenkategorie ansteigt. Bei der Biomasse spielt dies eine Rolle, die Schwankungen sind aber vermutlich eher eine Folge neu eingeführter Vergütungskategorien und Bonusregelungen. Für Offshore-Wind wird ab 2013 keine Wert mehr ausgewiesen, da unterstellt wird, dass diese Anlagen ausschließlich direkt vermarktet werden und somit ein Durchschnittswert für die Festvergütung nicht ermittelt werden kann. Über alle Anlagen betrachtet ergab sich für das Abrechnungsjahr 2013 eine durchschnittliche Festvergütung von 24,3 ct/kWh (2012: 23,0 ct/kWh). Der Anstieg resultiert vor allem aus einem deutlichen Rückgang der Windanlagen, die die gesetzliche Vergütung in Anspruch nehmen und in die Direktvermarktung gewechselt haben. Da die Windenergie im Vergleich zu andere Erzeugungsarten relativ geringe Vergütungssätze aufweist, führt dies zu einem Anstieg der durchschnittlichen Vergütungssätze. Dies bedeutet nicht, dass dadurch die spezifischen Kosten der EEG-Stromerzeugung auch gestiegen sind, sondern lediglich eine Verschiebung der EEG-Kosten zwischen Vergütungsmodell und Marktprämienmodell. SP; 11.05.2015 Seite 64 von 94 In Abbildung 38 werden die Anpassungen der Vergütungssätze über die einzelnen Jahre hinweg deutlicher sichtbar. Hier ist die durchschnittliche Vergütung aus der Abrechnung des Jahres 2013 für einzelne Anlagenjahrgänge abgebildet, d. h. die durchschnittliche Vergütung über jene Anlagen, die im jeweiligen Kalenderjahr in Betrieb gegangen sind und die gesetzliche Festvergütung beansprucht haben. Vor allem die Vergütungsdegression der Photovoltaik wird hier offensichtlicher. Demnach erhalten Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2013 in Betrieb gegangen sind, eine durchschnittliche Vergütung von lediglich 13,8 ct/kWh, während die durchschnittliche Vergütung über alle Photovoltaikanlagen im Abrechnungsjahr 2013 bei 33,4 ct/kWh lag. Auffällig ist ebenfalls der starke Anstieg der Vergütung des Inbetriebnahmejahrgangs 2004, nachdem in der damaligen EEG-Novellierung 2004 die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen auf und an Gebäuden deutlich erhöht wurden, um den Ausbau der Photovoltaik stärker anzureizen. Ebenfalls gut in Abbildung 38 erkennbar ist die Vergütungserhöhung bei der Wasserkraft im Zuge der EEG-Novellierung 2009, bei der einerseits der Vergütungssatz für kleine Wasserkraftanlagen bis 500 kW Leistung um 3 ct/kWh auf 12,67 ct/kWh angehoben wurde und zudem ein erhöhte Vergütung für kleine Wasserkraftanlagen, die zwar vor 2009 in Betrieb genommen wurden, bei denen aber nach 2008 eine ökologische Modernisierung durchgeführt wurde. Dazu gehört beispielsweise die Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit oder die Einrichtung von Flachwasserzonen, sofern sich dadurch nachweislich der ökologische Zustand verbessert hat. Ziel war es, den weiteren Ausbau der kleinen Wasserkraft anzureizen und zudem die ökologische Verträglichkeit der Wasserkraft zu erhöhen, was jedoch in der Praxis bislang nicht zum erwünschten Ziel geführt hat. Insgesamt aber sind die Förderkosten der Wasserkraft mit gut 320 Mio. € im Jahr 2013 im Vergleich zu anderen Erneuerbaren Energien auf relativ niedrigem Niveau. Abbildung 39 zeigt zusätzlich den ausdifferenzierten Verlauf der Photovoltaik-Vergütung für einzelne Anlagetypen, konkret für kleine Dach- oder Fassadenanlagen mit einer Leistung kleiner 30 kW, Dach- oder Fassadenanlagen mit einer Leistung größer 30 kW sowie Freiflächenanlagen. Während es bis 2003 eine einheitliche Förderung der Photovoltaik ohne Ausdifferenzierung der Anlagearten gab, erfolgte nach Auslaufen des sogenannten „100.000Dächer-Programms“ im Zuge der EEG-Novellierung 2004 eine Ausdifferenzierung in Freiflächenanlagen und Gebäudeanlagen sowie unterschiedliche Größenklassen. Während Freiflächen auf dem damaligen Niveau der Photovoltaik-Vergütung blieben, wurden die Vergütungssätze für Dach- und Fassadenanlagen deutlich erhöht. Ab 2008 wirkt zunehmend die verstärkte Degression der Vergütungssätze für Photovoltaik und senkt die durchschnittliche Vergütung auf 11,2 ct/kWh für Freiflächenanlagen und auf 13,7 ct/kWh bzw. 15,8 ct/kWh Dach- oder Fassadenanlagen im Jahr 2013. In den Folgejahren 2014 und 2015 wurden die Vergütungsätze für Photovoltaik weiter verringert, eine exakte Durchschnittsberechnung der installierten Inbetriebnahmejahrgänge 2014 und 2015 wird aber erst nach Vorliegen der Jahresabrechnungsdaten möglich sein. Anfang 2015 betrug die gesetzliche Vergütung für Neuinstallationen bei kleinen Dachanlagen bis 10 kW Leistung 12,56 ct/kWh und bei Freiflächenanlagen 8,70 ct/kWh. SP; 11.05.2015 Seite 65 von 94 Abb. 39: Photovoltaik: Durchschnittliche Vergütung 2012 für verschiedene Anlagetypen Photovoltaik: Durchschnittliche EEG -Festvergütung für Anlagetypen für jeweiliges Inbetriebnahmejahr durchschnittliche EEG-Vergütung* in ct/kWh 70 57,4 60 54,5 50 45,7 51,7 45,7 40 51,8 54,4 49,1 49,2 46,8 43,0 46,6 43,4 40,6 37,9 30 37,4 44,3 40,3 35,5 31,9 34,5 28,2 20 28,7 23,5 26,6 21,8 21,8 18,1 10 15,8 13,7 11,2 0 2000 2001 2002 Freiflächenanlagen 2003 2004 2005 Gebäude >30 kW** 2006 2007 2008 Gebäude <30 kW** * Durchschnittliche Vergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Festvergütung ** ab Inbetriebenahme 06/2012 neue Abgrenzung mit größer bzw. kleiner 40 kW 2009 2010 2011 2012 2013 Photovoltaik undifferenziert für Anlagen mit Inbetriebnahme im jeweiligen Jahr Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2012 und 2013; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Führt man die anfallenden Förderkosten im Rahmen der gesetzlichen Einspeisevergütung und die des Marktprämienmodells zusammen, kann daraus abgeleitet werden, welche Anteile der EEG-Umlage 2015 in die Förderung der einzelner Anlagearten fließen. Dabei sind nun neben den Auszahlungen der Einspeisevergütung auch die Marktprämie, die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen sowie die Vergütung für den Selbstverbrauch aus PV-Anlagen energieträgerspezifisch berücksichtigt. Auf der Kostenseite des „EEG-Kontos“ bilden die Rückzahlung aus dem Jahr 2014 und die Liquiditätsreserve weitere Kostenpositionen, sie stellen aber keine eigenständigen Systemkosten dar (s. dazu Kap. 8). Die Rückzahlung ist eine Folge der Überausstattung des „EEG-Kontos“ im Jahr 2014, d. h. die Auszahlungen an Anlagenbetreiber waren geringer als die Einnahmen aus Vermarktung und der EEG-Umlage. Daher ist der Anteil der Rückerstattung in der EEG-Umlage 2015 im ersten Schritt mit negativem Vorzeichen enthalten (Abb. 40). Die Liquiditätsreserve ist das zeitliche Gegenstück zur Nachholung (im Fall der Unterdeckung des „EEG-Kontos“), indem vorab die höheren Auszahlungen ab den Sommermonaten antizipiert werden und darüber die Liquidität der Netzbetreiber gewährleistet wird, um die Auszahlungen an die Anlagenbetreiber zu bedienen. Beide Kostenpositionen dienen der direkten finanziellen Förderung von EEG-Anlagen und können somit einzelnen Energieträgern verursachungsgerecht zugeordnet werden. Somit entfallen mehr als 40 Prozent oder knapp 2,7 ct der EEG-Umlage 2015 auf die Förderung der Photovoltaik, gut ein Viertel bzw. gut 1,6 ct wird für die Stromerzeugung aus Biomasse verwandt und knapp ein Fünftel oder knapp 1,2 ct für die Onshore-Windenergie (Abb. 40, 2. Säule). Die sonstigen Kosten in Höhe von knapp einem Prozent umfassen jene Kosten, die bei den ÜbertragungsSP; 11.05.2015 Seite 66 von 94 netzbetreibern anfallen, um die EEG-Strommengen dienstleistend am Spotmarkt zu vermarkten (Profilservicekosten, Börsenzulassung, Handelsanbindung). Bei den erzeugten Strommengen zeigt sich ein etwas anderes Bild. Weniger als ein Viertel der EEG-Erzeugung stammt aus Photovoltaikanlagen, knapp ein Viertel aus Biomasse und mehr als 40 Prozent der Erzeugung aus Onshore-Windenergie (Abb. 40, 4. Säule). Abbildung 41 zeigt die Entwicklung der Anteile an der EEG-Umlage sowie die jeweiligen €cent-Beträge von 2012 bis 2015. Absolut sind die Kosten aller Energieträger gestiegen, was u. a. mit dem weiteren Ausbau der EEG-Anlagen und den gesunkenen Börsenerlösen zusammenhängt. Der Anteil der Photovoltaik ist gegenüber 2012 am deutlichsten zurückgegangen, während jener der Onshore-Windenergie knapp 6 Prozentpunkte angestiegen ist. Das bedeutet nicht, dass die Windenergie an sich teurer geworden ist, sondern dass die Differenzkosten der Onshore-Windenergie relativ stärker angestiegen sind als bei der Biomasse oder Photovoltaik. Da die Onshore-Windenergie insgesamt niedrigere Vergütungssätze als Biomasse oder Photovoltaik aufweist, wirkt der Börsenpreis hier stärker auf die relative Veränderung der Differenzkosten. Da die EEG-Umlage letztlich der Deckung der Differenzkosten dient, kann auch der Förderbetrag durch die Verbraucher in € pro erzeugter Megawattstunde (MWh) differenziert nach den einzelnen Energieträgern dargestellt werden. Die Abbildungen 42 und 43 zeigen die entsprechenden Werte unter Berücksichtigung der vermiedenen Netzentgelte, für eine Umrechnung in ct/kWh sind die Werte mit dem Faktor zehn zu teilen (100 €/MWh = 10,0 ct/kWh). SP; 11.05.2015 Seite 67 von 94 Abb. 40: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2015, an den EEGAuszahlungen und an der EEG-Strommenge EEG 2015: Aufteilung nach Energieträgern Anteil an EEG-Umlage 2015* Anteil an EEG-Umlage 2015 Liquiditätsreserve 2015 Sonstige Kosten** 0,604 ct/kWh 0,055 ct/kWh 9,8% 0,9% 0,055 Anteil an den EEG-Auszahlungen 2015** Anteil an der EEG-Strommenge 2015 0,9% 22,5% Photovoltaik 2,609 ct/kWh 2,686 43,5% 42,3% 45,3% 41,7% Wind onshore 1,152 ct/kWh 18,7% 1,195 19,4% 19,3% Wind offshore 0,485 ct/kWh 7,8% 0,513 8,3% 7,5% 7,0% 25,1% 1,612 26,1% 25,7% 23,9% 1,7% -6,3% 0,109 2,2% 4,9% Biomasse (fest,flüssig, gasförmig) 1,551 ct/kWh Wasserkraft, DKG-Gase, Geothermie 0,104 ct/kWh -0,390 ct/kWh Rückzahlung 2014 6,240 ct/kWh EEG-Umlage 1,8% EEG-Umlage EEG-Auszahlungen*** EEG-Strommenge 22.963 Mio. € 160.895 GWh *inkl. proportionale Zuordnung der Rückzahlung 2014 und der Liquiditätsreserve 2015 **Profilsserviceaufwand, Börsenzulassung und Handelsanbindung, EEG-Bonus 2015 für 2013 *** EEG-Auszahlungen (EEG-Festvergütung, Marktprämie, Flexibilitätsprämie Biogas, PV-Eigenverbrauch) abzgl. vermiedene Netzentgelte Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage der ÜNB vom 15.10.2014) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 41: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2012 bis 2015 EEG-Umlage 2012 bis 2015: Aufteilung nach Energieträgern Verwendung der EEG-Umlage nach einzelnen Energiearten in ct/kWh 6,240 6,170 0,047 0,8% 0,055 0,9% Sonstige Kosten** 3,016 48,3% 2,686 43,5% Photovoltaik 1,195 19,4% Wind onshore 0,343 5,5% 0,513 8,3% Wind offshore 1,368 25,9% 1,544 24,7% 1,612 26,1% 0,070 1,3% 0,094 1,5% 0,109 1,8% Biomasse (fest, flüssig, gasförmig) Wasserkraft, DKGGase, Geothermie 2013 2014 2015 5,277 0,054 1,0% 3,592 0,091 ct/kWh 2,5% 2,815 53,4% 1,196 19,2% 2,016 ct/kWh 56,1% 0,496 ct/kWh 13,8% 0,038 ct/kWh 1,1% 0,908 ct/kWh 25,3% 0,043 ct/kWh 1,2% 2012 0,865 16,4% 0,105 2,0% *inkl. proportionale Zuordnung der jeweiligen Nachholung und Liquiditätsreserve **Profilsserviceaufwand, Börsenzulassung und Handelsanbindung, Zinskosten, EEG-Bonus und Effekt Grünstromprivileg Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der Konzepte zur Berechnung der EEG-Umlage der ÜNB für die Jahr 2012 bis 2015) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 68 von 94 Abb. 42: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern in €/MWh Differenzkosten: Förderung der EEG-Stromerzeugungnach Energieträgern Von den Verbrauchern zu tragende Förderung* pro erzeugter MWh EEG-Strom im Jahr 2015 nach Energiearten 259 €/MWh 206 €/MWh 144 €/MWh 153 €/MWh 29 €/MWh DKG-Gase 49 €/MWh Wasser 131 €/MWh 61 €/MWh Wind onshore Biomasse (fest, flüssig, gasf.) Wind offshore Geothermie Photovoltaik alle EEGAnlagen * EEG-Auszahlungen abzgl. vermiedene Netzentgelte abzgl. Vermarktungserlöse (nur bei EEG-Festvergütung) Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der Prognose zur Berechnung der EEG-Umlage 2015 der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.10.2014) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 43: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern 2012 bis 2015 in €/MWh Differenzkosten: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern Wind offshore 2012 2013 2014 306 €/MWh 286 €/MWh 252 €/MWh 259 €/MWh 173 €/MWh 201 €/MWh 201 €/MWh 206 €/MWh Biomasse (fest, flüssig, gasf.) 138 €/MWh 141 €/MWh 132 €/MWh 131 €/MWh 60 €/MWh 64 €/MWh 62 €/MWh 61 €/MWh Wind onshore 127 €/MWh 135 €/MWh 153 €/MWh 153 €/MWh Wasser 135 €/MWh 144 €/MWh 137 €/MWh 144 €/MWh DKG-Gase 45 €/MWh 53 €/MWh 47 €/MWh 49 €/MWh 26 €/MWh 32 €/MWh 26 €/MWh 29 €/MWh Von den Verbrauchern zu tragende Förderung* pro erzeugter MWh EEG-Strom 2012 bis 2015 nach Energiearten Geothermie Photovoltaik alle EEGAnlagen 2015 * EEG-Auszahlungen abzgl. vermiedene Netzentgelte abzgl. Vermarktungserlöse (nur bei EEG-Festvergütung) Quelle: BDEW (eigene Berechnungen gemäß Jahresabrechnungen 2012 und 2013 sowie Prognosen zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 und 2015) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 69 von 94 13 Marktintegration der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen: Optionen der Direktvermarktung EEG-Anlagenbetreiber können wählen, ob sie die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung gemäß EEG in Anspruch nehmen oder sie ihre Stromerzeugung direkt vermarkten, also direkt an einen Käufer liefern, wobei die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung für bestimmte Neuanlagen in der EEG-Novelle 2014 diese Wahlmöglichkeit nun einschränkt. Mit der EEG-Novellierung 2012 standen den Anlagenbetreibern erstmals verschiedene Optionen der Direktvermarktung zur Verfügung: Erstens das Marktprämienmodell, zweitens das Grünstromprivileg und drittens die sonstige Direktvermarktung. Damit wurde ein erster wichtiger Schritt in Richtung Marktintegration der Erneuerbaren Energien getan. Mit der Novellierung des EEG im Jahr 2014 wurde das Grünstromprivileg als Möglichkeit der Direktvermarktung abgeschafft, sodass nunmehr je nach Anlagenart und Risikobereitschaft der Anlagenbetreiber zwischen Marktprämienmodell, der sonstigen Direktvermarktung oder aber der gesetzlichen Einspeisevergütung wählen kann. Zudem kann der Anlagenbetreiber die Option der Direktvermarktung monatsweise wählen, d. h. ein Wechsel zwischen verschiedenen Direktvermarktungsoptionen oder die Rückkehr in das risikoärmere System der garantierten Einspeisevergütung ist möglich. Die sonstige Direktvermarktung, bei der keine Förderung über das EEG erfolgt, wird aber nur noch stark eingeschränkt genutzt. In der Prognose zur EEG-Umlage 2015 werden weniger als 0,4 Prozent der direkt vermarkteten EEG-Strommengen außerhalb des Marktprämienmodells vermarktet, auf die gesamte EEG-Stromerzeugung bezogen sind es weniger als 0,3 Prozent, sodass de facto nahezu ausschließlich die Optionen Einspeisevergütung oder Direktvermarktung im Marktprämienmodell genutzt werden. Im Jahr 2013 wurde bereits mehr als die Hälfte der EEG-Stromerzeugung im Rahmen des Marktprämienmodells direkt vermarktet. Auch wenn die Marktprämie aufgrund ihrer in etwa kostenneutralen Ausgestaltung die Kostenbelastung der Stromverbraucher insgesamt nicht mindert, war ihre Einführung ein wichtiger Schritt zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien, da die Anlagenbetreiber und Vermarkter ihr Erzeugungsportfolio direkt an den Markt bringen und dadurch neue Geschäftsmodelle und Vermarktungsstrategien entwickeln konnten, die die Markt- und damit auch mittelfristig die Systemintegration der Erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Die Anbieter sammeln Markterfahrungen und können gleichzeitig durch marktgerechtes Verhalten eine höhere Rendite als im System der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung erwirtschaften. Für die Anlagenbetreiber ist eine direkte Vermarktung lukrativ, wenn sie aufgrund besserer Kenntnis ihrer Anlage bzw. ihres Anlagenportfolios oder durch geschickte Vermarktung eine höhere Rendite erzielen können als bei Inanspruchnahme der gesetzlich garantierten, aber eben auch fixierten Einspeisevergütung. Für das Stromversorgungssystem entsteht dabei ein Vorteil, wenn planbar einsetzbare EEG-Anlagen ihre Stromerzeugung in hochpreisigen Marktphasen und damit bedarfsgerecht – also in der Regel dann, wenn viel Strom verbraucht wird – einspeisen. Im System der Einspeisevergütung entfalten Marktpreissignale keine Wirkung auf die Anlagenbetreiber, um ihre Erzeugung bedarfsorientiert einzuspeisen. Neue Geschäftsmodelle entstehen vor allem dadurch, dass die Vermarktung oftmals durch Dritte erfolgt. Es wird dadurch möglich, die Stromerzeugung SP; 11.05.2015 Seite 70 von 94 verschiedener Anlagenbetreiber zu kontrahieren und als Portfolio am Strommarkt zu vermarkten. Darüber hinaus können Betreiber von Biogasanlagen gemäß § 52 ff EEG 2014 eine Flexibilitätsprämie geltend machen, wenn sie den von Ihnen erzeugten Strom bedarfsorientiert bereitstellen und die gesamte Stromerzeugung dann direkt an Dritte im Rahmen der Marktprämie vermarkten. Die Höhe der Flexibilitätsprämie wird kalenderjährlich neu berechnet und wird für eine Dauer von zehn Jahren gewährt. Durch die Einführung neuer Instrumente zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien wurde eine direkte Vermarktung der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen attraktiver. Hinzu kommt, dass mit der Novellierung des EEG im Jahr 2014 die verpflichtende Direktvermarktung für größere EEG-Anlagen eingeführt wurde. Konkret bedeutet dies, dass Anlagen, die zwischen dem 01. August 2014 und dem 31. Dezember 2015 in Betrieb gehen und eine Leistung von mehr als 500 kW haben, ihre Stromerzeugung direkt vermarkten müssen. Für Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01. Januar 2016 gilt eine Leistungsgrenze von 100 kW. Gemäß EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber werden bereits im laufenden Jahr 2015 mehr als zwei Drittel der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen direkt vermarktet, 2019 werden es rund drei Viertel der EEG-Stromerzeugung sein (Abb. 44). Abb. 44: Direktvermarktung der EEG-Strommengen bis 2019 Stromerzeugung aus EEG-Anlagen bis 2019: EEG-vergütete Mengen und Direktvermarktung Stromerzeugung aus EEG-Anlagen in GWh 225.000 200.000 175.000 ab 2014: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber SV DV EEG = EEG-Festvergütung DV = Direktvermarktung SV = Photovoltaik-Selbstverbrauch PhotoEEG voltaik 150.000 125.000 DV Wind onshore 100.000 EEG 75.000 DV Wind offshore DV Biomasse 50.000 25.000 EEG 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Biomasse (EEG) DKG-Gase (EEG) Wind offshore (EEG) Photovoltaik (EEG) Biomasse (DV) DKG-Gase (DV) Wind offshore (DV) Photovoltaik (DV) * Wasser beinhaltet bis einschl. 2003 auch die Kategorie Gase ** Geothermie nicht sichtbar (2019: Stromerzeugung 298 GWh *** inkl. nicht vergütetem PV-Selbstverbrauch Wasser* (EEG) Geothermie** (EEG) Wind onshore (EEG) Photovoltaik (EV)*** Wasser* (DV) Geothermie** (DV) Wind onshore (DV) Quellen: 2000-2013: EEG-Jahresabrechnungen 2014: EEG-Mittelfristprognose vom 15.11.2013 2015-2019: EEG-Mittelfristprognose vom 15.11.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 71 von 94 Substanzielle Beiträge zu den direktvermarkteten Strommengen werden zukünftig vor allem aus der Winderzeugung (onshore und offshore) sowie dem Bereich der Biomasse erwartet. Im Bereich der Photovoltaik wird die Direktvermarktung ebenfalls Zuwächse erfahren, vor allem aufgrund der verpflichtenden Direktvermarktung von Anlagen größer 100 kW. Allerdings wird die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung bei der Photovoltaik weiterhin überwiegen, da die Mehrheit der Anlagen eine weitaus geringere Leistung aufweisen. Im Bereich der Wasserkraft und von Deponie-, Klär und Grubengas spielt die Direktvermarktung zukünftig zwar eine große Rolle, die erzeugten Mengen insgesamt sind aber deutlich geringer als bei Wind oder Biomasse. Hauptsächlich genutzte Option der Direktvermarktung: Die Marktprämie Mit Novellierung des EEG im Jahr 2012 wurde die Marktprämie als Option der Direktvermarktung eingeführt, um die geförderten Erneuerbaren Energien stärker in den Markt zu integrieren. Da die durchschnittlichen Marktpreise über das Jahr gesehen aber in der Regel niedriger sind als die meisten Einspeisevergütungssätze, besteht für einen EEG-Anlagenbetreiber dadurch kein Anreiz, seinen Strom selbst am Markt zu verkaufen. Damit die Wirtschaftlichkeit von EEG-Anlagen dennoch ermöglicht wird, muss deshalb im Rahmen einer „freien“ Vermarktung durch die Anlagenbetreiber oder durch von diesen beauftragte Stromhändler dann weiterhin eine Förderung erfolgen, wenn die Stromerzeugungskosten bestehend aus variablen und fixen Kosten über dem Marktpreisniveau liegen. Daher erhält der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber dann – anstelle einer Einspeisevergütung – eine Marktprämie, wenn er seinen erzeugten Strom selbst oder über einen beauftragten Direktvermarkter verkauft. Die Höhe der Prämie wird rückwirkend monatlich berechnet als Differenz zwischen der EEGVergütung für seine Anlage, die er im Vergütungsmodell bekommen hätte und einem energieträgerspezifischen Referenzmarktwert des Stroms. Vereinfacht bedeutet dies: Der Anlagenbetreiber erhält einen Markterlös vom Käufer seiner Stromerzeugung sowie die Differenz zur sonst erhaltenen EEG-Vergütung vom Netzbetreiber. Dadurch bleibt die Investitionssicherheit des Anlagenbetreibers gewahrt, da ihm das Erlösrisiko weitgehend genommen wird. In der Marktprämie ist zudem eine Managementprämie enthalten, da er durch die selbsttätige Vermarktung keine Kosten für die Vermarktung seines Stroms beim Übertragungsnetzbetreiber verursacht. Ab 2015 wird die Managementprämie nicht mehr gesondert aufgeführt, sondern ist in der Marktprämie enthalten. Damit ist das Modell der Marktprämie annähernd kostenneutral im Vergleich zum EEG-Wälzungsmechanismus der Einspeisevergütung. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des EEG fallen ungefähr dieselben Kosten an, wie im System der gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen. Es wird aber ein Anreiz dafür geschaffen, dass EEG-Anlagenbetreiber ihren Strom direkt vermarkten und eine schrittweise Marktintegration der Erneuerbaren Energien erfolgt. Der Vorteil für den Anlagenbetreiber oder mehrere kooperierende Anlagenbetreiber ist, dass sie unter Umständen am Markt höhere Erlöse erzielen als der allgemeine Marktpreis, weil sie beispielsweise ihre Erzeugung planbar einsetzen können und in hochpreisigen Marktphasen entsprechend gewinnbringender verkaufen. Zudem können sie gegebenenfalls die Managementkosten ihrer Vermarktung geringer halten als die erhaltene Managementprämie und darüber eine zusätzliche Rendite generieren. Die monatli- SP; 11.05.2015 Seite 72 von 94 che Entry-Exit-Option ermöglicht dabei jederzeit die Rückkehr in das System der gesetzlich garantierten Einspeisevergütungssätze und erlaubt den Anlagenbetreibern ein „Ausprobieren der Direktvermarktung“. Allerdings ist die Phase des „Ausprobierens“ für viele Direktvermarkter inzwischen abgeschlossen und es haben sich funktionierende Prozesse und Geschäftsmodelle entwickelt. Um zudem die Erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen, wurde mit der Novellierung des EEG im Jahr 2014 die verpflichtende Direktvermarktung für größere EEGAnlagen eingeführt, d. h. für diese Anlagen besteht die Wechseloption nicht mehr. Das gilt zunächst für Anlagen größer 500 kW Leistung und ab 2016 für Anlagen mit mehr als 100 kW Leistung. Zudem wurde mit der Novellierung die Fernsteuerbarkeit für die Beanspruchung der Marktprämie obligatorisch. Abbildungen 45 und 46 zeigen die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber für den Anteil der direkt vermarkteten EEG-Mengen bis 2019. Dabei zeigt sich, dass im Bereich der OnshoreWindenergie das Marktprämienmodell die vorwiegend gewählte und in der Offshore-Windenergie die ausschließliche Variante darstellen wird. Auch bei der Biomasse werden drei Viertel der Stromerzeugung über das Marktprämienmodell vermarktet. Beides ist natürlich auch eine Folge der verpflichtenden Direktvermarktung, da sowohl Wind- als auch Biomasseanlagen in der Regel eine Leistung von mehr als 100 kW aufweisen. Gleichzeitig wird die Streichung des Grünstromprivilegs ab dem Jahr 2015 bei einigen Energieträgern – insbesondere bei Deponie-, Klär- und Grubengas – sowie die zukünftig nur noch geringfügige Nutzung der sonstigen Direktvermarktung sichtbar. Im Bereich der Photovoltaik werden in naher Zukunft etwas geringere Anteile direkt über das Marktprämienmodell vermarktet, vor allem aufgrund der verpflichtenden Direktvermarktung für größere Anlagen. Kontinuierlich zunehmen wird hier die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen und damit für diese Mengen – vor allem bei Kleinstanlagen mit weniger als 10 kW Leistung – von der Zahlung der EEG-Umlage befreit zu werden. SP; 11.05.2015 Seite 73 von 94 Abb. 45: Direktvermarktung: Wind onshore, Wind offshore und Photovoltaik bis 2019 Marktintegration der erneuerbaren Energien: Wind onshore, Wind offshore, Photovoltaik 100.000 90.000 30.000 50.000 Wind offshore Wind onshore 45.000 Photovoltaik 25.000 80.000 40.000 70.000 35.000 60.000 50.000 40.000 30.000 Stromerzeugung in GWh Stromerzeugung in GWh Stromerzeugung in GWh 20.000 15.000 10.000 20.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 10.000 5.000 Grünstromprivileg*/sonst. DV Grünstromprivileg*/sonst. DV Marktprämie EEG-vergütet Marktprämie EEG-vergütet 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 0 2010 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 0 2010 0 Selbstverbrauch Grünstromprivileg/sonst. DV Marktprämie EEG-vergütet Quellen: 2010 bis 2013: EEG-Jahresabrechnungen; 2014: EEG-Mittelfristprognosen der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.11.2013; 2015-2019: EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.11.2014 *Grünsstromprivileg nur bis 2014 möglich BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 46: Direktvermarktung: Biomasse, Wasserkraft und DKG-Gase bis 2019 Marktintegration der erneuerbaren Energien: Biomasse, Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas 45.000 40.000 8.000 Biomasse 2.500 Wasserkraft DKG-Gase (fest, flüssig, gasförmig) 7.000 2.000 35.000 6.000 25.000 20.000 15.000 5.000 Stromerzeugung in GWh Stromerzeugung in GWh Stromerzeugung in GWh 30.000 4.000 3.000 1.500 1.000 2.000 10.000 500 Grünstromprivileg*/sonst. DV Marktprämie EEG-vergütet Grünstromprivileg*/sonst. DV Marktprämie EEG-vergütet 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 0 2010 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 0 2012 0 2011 1.000 2010 5.000 Grünstromprivileg*/sonst. DV Marktprämie EEG-vergütet Quellen: 2010 bis 2013: EEG-Jahresabrechnungen; 2014: EEG-Mittelfristprognosen der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.11.2013; 2015-2019: EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.11.2014 *Grünsstromprivileg nur bis 2014 möglich BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 74 von 94 14 Regionale Verteilung der EEG-Anlagen und des EEGVergütungsaufkommens 2013 Im Folgenden werden die regionale Verteilung der EEG-Anlagen, deren EEG-vergütete Stromerzeugung und die daraus resultierenden Vergütungssummen abgebildet. Datenbasis dafür bilden die Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 73 EEG 2014, wonach die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sind u. a. den Standort, die installierte Leistung, die nach EEG geförderte Strommenge sowie die Höhe der EEG-Auszahlungen aller mittelbar und unmittelbar an ihr Übertragungsnetz angeschlossenen EEG-Anlagen zu veröffentlichen. Die Auswertung dieser umfangreichen Datensätze liegt derzeit mit den Werten der Jahresabrechnung 2013 vor. Bayern weist vor Niedersachen die höchste installierte Leistung und die mit Abstand höchste Anlagenanzahl auf, allerdings liegt die Stromerzeugung in Niedersachsen aufgrund der intensiven Windnutzung mit höheren Volllaststunden im Vergleich zur Photovoltaik weiterhin den größten Beitrag. Da es sich bei den inzwischen gut 470.000 EEG-Anlagen in Bayern überwiegend um Photovoltaikanlagen handelt, die im Durchschnitt auch die höchste Vergütung erhalten, liegt Bayern auch bei der Vergütungssumme vorne. Aufgrund ihrer Struktur haben die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen mit Abstand die wenigsten EEG-Anlagen. Tab. 6: Anlagenzahl, Leistung, Strommengen und Vergütung 2013 nach Bundesländern EEG-Anlagen und Stromerzeugung 2013 in absoluten Zahlen Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Offshore-Wind-Gebiete Deutschland EEGAnlagenzahl EEG-Leistung [MW] 270 441 473 274 5 345 30 953 1 795 2 971 95 896 15 122 141 036 215 824 84 762 20 557 31 831 24 686 42 372 23 377 113 6 260 13 309 103 8 253 197 140 2 869 3 716 12 147 8 394 4 211 647 2 849 6 111 5 543 2 386 508 Strommengen EEGfähiger Anlagen [GWh] 9 983 20 550 230 12 256 373 268 3 981 6 496 22 941 13 261 5 434 1 006 4 468 9 429 10 424 3 799 905 1 480 355 77 645 125 804 EEG-Auszahlungen [Mio. €] 2 150 4 733 32 1 388 33 28 734 817 3 130 2 005 801 123 680 1 023 1 320 519 123 19 637 Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 75 von 94 Abb. 47: Anteile an EEG-Stromerzeugung und EEG-Vergütung 2013 nach Bundesländern Regionale Verteilung der EEG-Stromerzeugung und EEG-Auszahlungen 2013 Anteil an EEGStromerzeugung Bundesland 7,9% 11,0% 16,3% 24,1% Berlin 0,2% 0,2% Brandenburg 9,7% 7,1% Bremen 0,3% 0,2% Hamburg 0,2% 0,1% Hessen 3,2% 3,7% Mecklenburg-Vorp. 5,2% 4,2% Niedersachsen 18,2% 15,9% Nordrhein-Westfalen Baden-Württemberg Bayern Stromerzeugung aus EEG-Anlagen 2013 Anteil an EEGVergütung 10,5% 10,2% Rheinland-Pfalz 4,3% 4,1% Saarland 0,8% 0,6% Sachsen 3,6% 3,5% Sachsen-Anhalt 7,5% 5,2% Schleswig-Holstein 8,3% 6,7% Thüringen 3,0% 2,6% Offshore Wind-Gebiete 0,7% 0,6% Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 48: EEG-Gesamt: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung EEG-Anlagen 2013 Anteile der Bundesländer 30% Anteil installierte EEG-Leistung EEG insgesamt Anteil EEG-Stromerzeugung 25% Anteil EEG-Auszahlungen 20% 15% 10% Nord-/Ostsee Thüringen Schleswig-Holst. Sachsen-Anhalt Sachsen Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westf. Niedersachsen Mecklenbg.-Vorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern 0% Baden-Württ. 5% Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 76 von 94 Abb. 49: Windenergie: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung EEG-Anlagen 2013 – Wind onshore Anteile der Bundesländer 30% Anteil installierte EEG-Leistung Wind onshore Anteil EEG-Stromerzeugung 25% Anteil EEG-Auszahlungen 20% 15% 10% Thüringen Schleswig-Holst. Sachsen-Anhalt Sachsen Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westf. Niedersachsen Mecklenbg.-Vorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern 0% Baden-Württ. 5% Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 50: Photovoltaik: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung EEG-Anlagen 2013 – Photovoltaik Anteile der Bundesländer 40% Photovoltaik Anteil installierte EEG-Leistung 35% Anteil EEG-Stromerzeugung 30% Anteil EEG-Auszahlungen 25% 20% 15% 10% Thüringen Schleswig-Holst. Sachsen-Anhalt Sachsen Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westf. Niedersachsen Mecklenbg.-Vorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern 0% Baden-Württ. 5% Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 77 von 94 Abb. 51: Biomasse: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung EEG-Anlagen 2013 – Biomasse Anteile der Bundesländer 25% Biomasse Anteil installierte EEG-Leistung (fest, flüssig, gasförmig) Anteil EEG-Stromerzeugung 20% Anteil EEG-Auszahlungen 15% 10% Thüringen Schleswig-Holst. Sachsen-Anhalt Sachsen Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westf. Niedersachsen Mecklenbg.-Vorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern 0% Baden-Württ. 5% Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 52: Regionale EEG-Stromerzeugung 2013: Absolutwerte vs. Flächendichte Regionale EEG-Stromerzeugung 2013: Absolutwerte vs. Flächendichte Absolutwert: EEG-Stromerzeugung insgesamt Flächendichte: EEG-Stromerzeugung pro km2 Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 78 von 94 Ergänzend zu den Absolutwerten der EEG-Stromerzeugung in den einzelnen Bundesländern zeigt Abb. 52 auch die EEG-Stromerzeugung je Quadratkilometer. Aufgrund der geografischen Gegebenheiten ist es naheliegend, dass große Flächenländer mehr Platz haben, um Windparks zu errichten oder nachwachsende Rohstoffe als Biomasse anzubauen und daher absolut größere Mengen an EEG-Strom erzeugen können. Betrachtet man die Flächendichte der EEG-Stromerzeugung als erzeugte Megawattstunden (MWh) pro Quadratkilometer zeigt sich, dass hier vor allem die nördlichen Bundesländer mit einem hohen Anteil an Windenergie und relativ großen landwirtschaftlichen Nutzflächen für den Anbau nachwachsender Rohstoffe eine tendenziell höher Erzeugungsdichte aufweisen als die südlichen Bundesländer. Für eine Beurteilung der Beiträge der Erneuerbaren Energien und einzelner Bundesländer und ihrer Ausbauziele sind je nach Fragestellung beide Betrachtungsweisen relevant. 15 Regionale Verteilung der EEG-induzierten Zahlungsströme Für eine umfassendere Bewertung des EEG greift eine alleinige Betrachtung der EEG-Vergütungssummen zu kurz. Den Kosten des EEG muss auch der Nutzen der Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland gegenübergestellt werden. Eine umfassende Betrachtung aller Faktoren sollte einerseits den gestifteten Umweltnutzen (überwiegend in Form von CO2-Einsparungen) und die Umweltkosten (Landschaftsbild, Verlust an Biodiversität durch Monokulturen etc.) einbeziehen, andererseits aber auch die ökonomischen Wirkungen berücksichtigen. Dazu zählt die entstehende Wertschöpfung durch die Förderung der EEGAnlagen angefangen bei der Rohstoffförderung (Silizium, Eisenerze etc.), der Rohstoffaufbereitung (bspw. Umwandlung in polykristallines Silizium oder Herstellung von Spezialstählen) über die Fertigung bis hin zur Montage, dem Betrieb sowie der Wartung und Instandhaltung der Anlagen. Im Rahmen einer gesamten Lebenszyklus-Betrachtung wären zudem noch das Recycling und die Entsorgung am Ende der Nutzungsdauer einer EEG-Anlage einzubeziehen. Weiter gefasst wären noch die resultierenden Arbeitsplatz-, Substitutions- und Budgeteffekte zu berücksichtigen. Sicherlich wäre auch eine sozioökonomische Betrachtung der Verteilungseffekte interessant. Und auch die systemischen Herausforderungen und damit verbundenen Kosten, die die Integration dargebotsabhängiger Stromerzeugung in ein Stromversorgungssystem bei Gewährleistung einer hohen Versorgungszuverlässigkeit verursachen, müssten bei einer umfassenden Betrachtung berücksichtigt werden. Zusammengefasst mündet die Wertschöpfung über die gesamte Wertschöpfungskette letztendlich in der Investition des Anlageninvestors bzw. des Anlagenbetreibers, der seine Investition über den Erhalt der gesetzlich garantierten Vergütungszahlungen oder anderen Fördermechanismen des EEG amortisiert. Eine allumfassende Betrachtung ist sehr komplex und kann an dieser Stelle leider nicht geleistet werden. Um die regionalen Verteilungseffekte trotzdem zu beschreiben, kann man der regionalen Verteilung der Nutzung der Erneuerbaren Energien und damit der Verteilung des EEG-Fördervolumens die regionale Verteilung des Aufkommens der EEG-Umlage gegenüberstellen. SP; 11.05.2015 Seite 79 von 94 Deshalb werden im Folgenden für eine Betrachtung der regionalen EEG-induzierten Zahlungsströme die an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungszahlungen abzüglich der Vermarktungserlöse des erzeugten Stroms und abzüglich der vermiedenen Netzentgelte – kurzum das EEG-Fördervolumen – der Summe der von den Verbrauchern bezahlten EEGUmlage nach Bundesländern gegenübergestellt. Die Vermarktungserlöse des erzeugten EEG-Stroms werden zur Ermittlung des regionalen Mittelzuflusses von der Vergütungssumme abgezogen, da nur der Förderanteil an der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen in die Betrachtung der regionalen Zahlungsströme einfließen soll. Zudem werden die vermiedenen Netzentgelte in Abzug gebracht, da durch die dezentrale, kleinteilige Aufstellung vieler EEGAnlagen in der Mittel- und Niederspannungsebene teilweise Netzkosten in überlagerten Netzebenen eingespart werden. Letztendlich wird also nur der über die EEG-Umlage geförderte Anteil an den gesamten EEG-Systemkosten für die Betrachtung der regionalen Zahlungsströme berücksichtigt (s. auch Kap. 9). Der Mittelzufluss eines Bundeslandes bzw. des gesamten Mittelzuflusses an die dort ansässigen Anlagenbetreiber lässt sich mit den Daten aus der regionalen Verteilung der EEGVergütungssummen (s. Kap. 14) und den durchschnittlichen Erlösen aus der EEG-Vermarktung unter Berücksichtigung der spezifischen Profilfaktoren ermitteln. Für den Mittelabfluss bzw. das Aufkommen der EEG-Umlage wurde der Stromverbrauch der einzelnen Bundesländer herangezogen und die Verteilung des privilegierten Letztverbrauchs, der bis 2014 entweder stufenweise mit 10% bzw. 1% der Höhe der EEG-Umlage oder nur mit der begrenzten EEG-Umlage in Höhe von 0,05 ct/kWh belegt wird, abgeschätzt. Auf Basis der Verbrauchsdaten kann somit der Mittelabfluss eines Bundeslandes bzw. der Mittelabfluss in Form der von den dort ansässigen Verbrauchern zu bezahlenden EEG-Umlage ermittelt werden. Für den Stromverbrauch als Bemessungsgröße wurden die Werte für den EEG-pflichtigen Letztverbrauch aus der EEG-Jahresabrechnung 2013 sowie dem Prognosekonzept zur Ermittlung der EEG-Umlage 2014 übernommen. Da darin aber keine Verteilung des Stromverbrauchs auf die einzelnen Bundesländer angegeben ist, wurden die Anteile der einzelnen Bundesländer am Stromverbrauch aus dem Netz der allgemeinen Versorgung auf Basis der derzeit verfügbaren Daten aus dem Jahr 2013 auf den EEG-pflichtigen Letztverbrauch 2013 und 2014 übertragen. Die Ergebnisse sind auf den folgenden Seiten für das EEG insgesamt sowie aufgeschlüsselt für die Energieträger Wind, Photovoltaik und Biomasse im Jahr 2014 dargestellt. Auch im Jahr 2014 erhielten die Anlagenbesitzer in Bayern – wie in den vergangenen Jahren bereits auch – insgesamt die höchsten Mittelzuflüsse durch das EEG, gefolgt von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (Abb. 53). Allerdings ist Bayern nicht mehr größter Netto-Empfänger nach Bildung des Saldos von Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen. Für die Mittelabflüsse ist der Stromverbrauch die maßgebliche Größe. Daher hat hier Nordrhein-Westfalen aufgrund der großen Einwohnerzahl sowie der hohen Industriedichte die mit Abstand höchsten Mittelabflüsse, gefolgt von den ebenfalls bevölkerungsreichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Vor allem die nochmals deutliche Erhöhung der EEG-Umlage um knapp einen €cent pro kWh im Jahr 2014 führte dazu, dass die Mittelabflüsse zunehmend den Saldo bestimmen und dieser vor allem in den bevölkerungsstarken Bundesländern zunehmend negativ wird bzw. Bayern erstmals höher Mittelabflüsse als -zuflüsse aufweist. Zwar liegen die bevölkerungsstarken Bundesländer bei der separaten Betrachtung SP; 11.05.2015 Seite 80 von 94 der Mittelzuflüsse und -abflüsse jeweils im vorderen Bereich, d. h. diese Bundesländer profitieren vom EEG, sie finanzieren aber auch maßgeblich dessen Kosten. In der Saldenbetrachtung können die durch den Stromverbrauch bestimmten Mittelabflüsse aber nicht mehr durch die zufließende Förderung kompensiert werden, sodass die bevölkerungsstarken Bundesländer hier eher am unteren Ende rangieren. Letztlich ist die Saldenbetrachtung aber die relevante Größe, um festzustellen, welche Bundesländer insgesamt vom EEG profitieren und welche nicht. So leisten die Verbraucher in Bayern – dem Bundesland mit dem zweithöchsten Stromverbrauch – mit 4,1 Mrd. € im Jahr 2014 den zweithöchsten Beitrag für die Förderung der Erneuerbaren Energien. Als größter Stromproduzent von Strom aus Photovoltaik und zweitgrößter Stromerzeuger bei der Biomasse generierte Bayern aber auch mit 4,0 Mrd. € die mit Abstand höchsten Mittelzuflüsse und geringfügig höhere Zuflüsse als 2013. Saldiert verbleibt aber 2014 dennoch erstmals ein Minus von 115 Mio. € (Abb. 54). Niedersachsen als größter Windstromproduzent und mit der höchsten Erzeugung aus Biomasse erzielt Mittelzuflüsse in Höhe von 2,9 Mrd. € (2013: 2,8 Mrd. €), dem stehen als Bundesland mit dem vierthöchsten Stromverbrauch aber Abflüsse in Höhe von 2,5 Mrd. € gegenüber, dennoch verbleibt ein Saldo von 0,4 Mrd. €. Baden-Württemberg und insbesondere Nordrhein-Westfalen können trotz guter Mittelzuflüsse an die EEG-Anlagenbetreiber die Abflüsse aufgrund des hohen Stromverbrauchs nicht kompensieren und haben daher im Saldo einen Nettoabfluss von 1,6 Mrd. € (2013: 1,1 Mrd. €) bzw. 3,1 Mrd. € (2013: 2,9 Mrd. €) zu verzeichnen. Die größten Netto-Empfänger waren 2014 Brandenburg, Schleswig-Holstein, MecklenburgVorpommern und Sachsen-Anhalt: Sie erzielen zwar nur Zuflüsse auf mittlerem Niveau, aufgrund des relativ geringen Stromverbrauchs in diesen dünner besiedelten und damit verbrauchsschwächeren Bundesländern sind aber die Mittelabflüsse relativ gering, sodass sie in der Saldenbetrachtung mit Netto-Zuflüssen zwischen knapp 500 und gut 800 Mio. € die vorderen Plätze belegen. Zudem aufgeführt ist die Nord- und Ostsee als Gebiet, welches Zuflüsse für die OffshoreWindenergie generiert, ohne dass dem Zahlungsabflüsse gegenüberstehen. Dies erfolgt deshalb, weil die Zuflüsse für Offshore-Windenergie nicht konkreten Bundesländern zugeordnet werden können. Auch wenn klar ist, dass infolge der Netzanbindung die physikalischen Einspeisungen ins Übertragungsnetz hauptsächlich in Niedersachsen und MecklenburgVorpommern an den küstennahen Übergabestationen erfolgen, kann die erhaltene Förderung dennoch nicht diesen Bundesländern zugeordnet werden. Der Zufluss infolge der OffshoreNutzung betrug 2014 gemäß der unterstellten Werte mehr als eine Mrd. €. Die angenommenen Werte basieren noch auf dem Konzept zur Umlagenprognose 2014, in der eine OffshoreWinderzeugung von mehr als 7 Mrd. kWh angesetzt wurde. Aufgrund der Verzögerungen beim Bau der Anlagen oder der Netzanbindung wurden 2014 nach vorläufigen Berechnungen jedoch nur 1,3 Mrd. kWh offshore erzeugt, sodass dieser Wert in der ex post Ermittlung nach Vorliegen der EEG-Jahresabrechnung 2014 deutlich niedriger ausfallen wird. Nordrhein-Westfalen fällt bei der Betrachtung eine gewisse Sonderrolle zu. So ist NordrheinWestfalen der drittgrößte Produzent von Strom aus Solarenergie und Biomasse, der fünftSP; 11.05.2015 Seite 81 von 94 größte Windstromproduzent und mit über 10 Prozent Anteil der drittgrößte Erzeuger von EEG-Strom. Als bevölkerungsreichstes Bundesland mit einer großen Dichte an Industriebetrieben hat es aber auch mit Abstand den größten Stromverbrauch. Der Anteil NordrheinWestfalens am deutschen Stromverbrauch betrug 24 Prozent im Jahr 2013 und ist damit um 44 Prozent höher als der Stromverbrauch des zweitgrößten Verbrauchers Bayern (Anteil 16 Prozent). Mit dem Anstieg der EEG-Umlage im Jahr 2014 um knapp einen €cent/kWh auf dann 6,24 ct/kWh, kommt dem Stromverbrauch bei der Betrachtung der Zahlungsströme eine nochmals stärkere Bedeutung als noch im Vorjahr zu. Gegenüber 2012 ist der Mittelabfluss Nordrhein-Westfalens daher um gut 1,8 Mrd. € auf knapp 5 Mrd. € im Jahr 2014 angewachsen. Dieser Anstieg kann dann auch mit einer guten Ausstattung an EEG-Anlagen nicht ausgeglichen werden, sodass im Saldo 3,1 Mrd. € abfließen. Für die zeitliche Entwicklung der saldierten Netto-Zahlungsströme sind vor allem zwei Faktoren entscheidend: Erstens der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den einzelnen Bundesländern und zweitens die Höhe der EEG-Umlage. Allerdings wirken beide Faktoren unterschiedlich stark auf die Zahlungsströme. Während der Ausbau der Erneuerbaren eher zu moderaten Anstiegen und leichten regionalen Verschiebungen der Mittelzuflüsse führt, wirkt die Höhe der EEG-Umlage über den Stromverbrauch deutlich stärker auf die Mittelabflüsse. Dies wird bei einer Betrachtung der zeitlichen Entwicklung der Netto-Zahlungsströme ab 2010 (Abb. 62) sichtbar: Im Jahr 2012 ist die EEG-Umlage nur unwesentlich von 3,53 ct/kWh auf 3,59 ct/kWh gestiegen, d. h. die Mittelabflüsse sind nahezu unverändert geblieben. Gleichzeitig hat aber der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien – insbesondere der noch starke Zubau der Photovoltaik in den Jahren Jahr 2011 und 2012 – die Vergütungssummen deutlich ansteigen lassen, sodass zahlreiche Bundesländer ihre Netto-Zuflüsse gesteigert haben. Bis 2012 kam also hauptsächlich der Ausbaueffekt der Erneuerbaren Energien zum Tragen. In den Jahren 2013 und 2014 wirkte dann der zweimalige deutliche Anstieg der EEG-Umlage vor allem auf die Mittelabflüsse in jenen Bundesländern, die einen hohen Stromverbrauch aufweisen, während in verbrauchsschwachen bzw. bevölkerungsarmen Bundesländer der Anstieg der umlagebedingten Mittelabflüsse durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mit entsprechenden Zuflüssen kompensiert werden konnte. Hinzu kommt: Insgesamt hat sich das Niveau der saldierten Zahlungsströme stärker ins Negative verschoben. Grund dafür ist der Anstieg der Nachholung und der Liquiditätsreserve in der EEG-Umlage 2013 und 2014, die über die EEG-Umlage auf die Zahlungsabflüsse wirken. Die Analyse der EEG-Zahlungsströme beschreibt die tatsächlichen innerhalb eines Kalenderjahres erfolgten monetären Zahlungsflüsse. Das bedeutet, einerseits werden die Vergütungszahlungen an EEG-Anlagenbetreiber bzw. der darin enthaltene Anteil der Förderkosten eines Kalenderjahres ermittelt und andererseits die geleisteten Zahlungen der Verbraucher in Form der EEG-Umlage. Die EEG-Umlage 2014 enthielt aber eine Nachholung in Höhe von knapp 0,9 Mrd. € (2013: 2,6 Mrd. €) für Vergütungszahlungen, die bereits im Jahr 2013 an Anlagenbetreiber geflossen sind, von den Verbrauchern aber noch nicht entrichtet wurden. Hier fallen also zeitliche und sachliche Dimension der Zahlungsflüsse auseinander bzw. die Verbraucher entrichteten im Kalenderjahr 2014 mehr über die EEG-Umlage als im Kalenderjahr 2014 an Förderkosten an Anlagenbetreiber floss und die aufsummierten Mittelabflüsse übersteigen die Summe der Mittelzuflüsse. Die Erhöhung der Liquiditätsreserve entfaltet eine ähnliche WirSP; 11.05.2015 Seite 82 von 94 kung, da sie als Vorsichtsmaßnahme eine vorauseilende Erhebung von Förderkosten darstellt und ihr ebenfalls zunächst keine Mittelzuflüsse gegenüber stehen. Die Liquiditätsreserve wird erst in einer ex post Betrachtung auf Basis der EEG-Jahresabrechnung 2014 aus der Saldierung rausfallen. Diese wird aber erst im Juli 2015 vorliegen. Im Ergebnis heißt das: Die aufsummierten Netto-Zahlungsflüsse können bei Beibehaltung der zeitlichen Konsistenz der monetären Zahlungsflüsse nicht Null ergeben. Da in der EEG-Umlage 2015 erstmals eine Rückzahlung an die Verbraucher enthalten ist, weil das „EEG-Konto“ am 30.09.2014 einen positiven Saldo aufwies, wird in der Betrachtung der Zahlungsströme 2015 dieser Effekt teilweise kompensiert, ein Überhang bleibt aber bestehen, da die Liquiditätsreserve höher als die Rückzahlung ausfällt. SP; 11.05.2015 Seite 83 von 94 Abb. 53: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 EEG 2014 gesamt: Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme 5.000 2.000 1.760 842 665 1.000 34 35 787 632 1.090 1.283 1.132 502 122 28 0 -1.000 -601 -697 -256 -477 -1.323 -2.000 -857 -597 -608 -531 -1.816 -3.000 -2.466 -3.327 -4.099 -5.000 Nord-/Ostsee Thüringen Schleswig-Holst. Sachsen-Anhalt Sachsen Niedersachsen Mecklenburg-Vorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württ. Saarland -4.993 -6.000 Rheinland-Pfalz -4.000 0 -280 -652 Nordrhein-Westf. in Mio. Euro 1.893 1.535 Mittelabfluss 2.901 3.000 Mittelzufluss 3.984 4.000 EEG-induzierter Mittelzufluss (EEG-Auszahlungen abzgl. Vermarktungserlöse abzgl. vermiedene Netzentgelte) EEG-induzierter Mittelabfluss (Summe der Zahlungen EEG-Umlage) *nach ersten Ergebnissen für 2014 wurde die Prognose für Wind offshore deutlich unterschritten Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 54: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert) EEG 2014 gesamt: Salden der EEG-Zahlungsströme nach Bundesländern 2.000 Saldo aus Mittelzufluss und Mittelabfluss 2014 in Mio. Euro 1.000 838 675 562 493 435 0 -29 -115 -221 -225 -355 -1.000 -536 -567 -623 -1.152 -1.567 -2.000 -3.000 -3.100 Nordrhein-Westf. Baden-Württ. Hessen Hamburg Berlin Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Bremen Bayern Thüringen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorp. Schleswig-Holst. Brandenburg -4.000 Anmerkung: Die Aufsummierung der einzelnen Ländersalden ergibt nicht Null, da die Mittelzuflüsse die erfolgten EEG-Auszahlungen des Kalender-jahres 2014 umfassen und die Mittelabflüsse das Aufkommen der EEG-Umlage abbilden, welches auch die Kosten der Nachholung für bereits geleistete Auszahlungen an EEG-Anlagenbetreiber im Jahr 2013 sowie die Liquiditätsreserve beinhaltet. Damit ergibt sich eine zeitlich exakte Zuordnung der Zahlungsflüsse zum Kalenderjahr 2013, aber keine Saldierung auf Null. Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 84 von 94 Abb. 55: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Windenergie EEG 2014 Wind onshore: Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme 1.000 260 98 40 19 0 460 359 230 86 5 492 109 21 108 -55 -128 -94 -261 -358 -500 -169 -118 -120 -105 Thüringen -50 Schleswig-Holst. -137 Sachsen-Anhalt -118 Sachsen in Mio. Euro 0 -486 Mittelabfluss 561 500 Mittelzufluss 909 -655 -807 -1.000 -984 Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westf. Niedersachsen Mecklenburg-Vorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Baden-Württ. Bayern Berlin -1.500 Wind: EEG-induzierter Mittelzufluss (EEG-Auszahlungen abzgl. Vermarktungserlöse abzgl. vermiedene Netzentgelte) Wind: EEG-induzierter Mittelabfluss (Summe der Zahlungen EEG-Umlage) Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 56: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Wind 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert) EEG 2014 Wind onshore: Salden der EEG-Zahlungsströme nach Bundesländern 700 500 Wind: Saldo aus Mittelzufluss und Mittelabfluss 2014 424 423 372 342 in Mio. Euro 300 205 100 4 -31 -100 -31 -60 -73 -118 -123 -300 -272 -500 -615 -700 -625 -709 Bayern Nordrhein-Westf. Baden-Württ. Hessen Hamburg Berlin Saarland Sachsen Bremen Rheinland-Pfalz Thüringen Mecklenburg-Vorp. Sachsen-Anhalt Schleswig-Holst. Niedersachsen Brandenburg -900 Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 85 von 94 Abb. 57: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Photovoltaik EEG 2014 Photovoltaik: Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme 3.000 2.883 437 16 8 452 247 8 338 92 376 377 225 -334 -123 -134 -312 -1.000 -229 -634 -870 -410 -286 -291 Schleswig-Holst. -288 Sachsen-Anhalt 0 Sachsen in Mio. Euro 1.006 833 650 -254 -1.181 Mittelabfluss 1.290 1.000 Mittelzufluss 2.000 -1.593 -2.000 -1.963 -2.392 Thüringen Saarland Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westf. Niedersachsen Mecklenburg-Vorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Baden-Württ. Bayern Berlin -3.000 Photovoltaik: EEG-induzierter Mittelzufluss (EEG-Auszahlungen abzgl. Vermarktungserlöse abzgl. vermiedene Netzentgelte) Photovoltaik: EEG-induzierter Mittelabfluss (Summe der Zahlungen EEG-Umlage) Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 58: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Photovoltaik 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert) EEG 2014 Photovoltaik: Salden der EEG-Zahlungsströme nach Bundesländern 2.000 Photovoltaik: Saldo aus Mittelzufluss und Mittelabfluss 2014 1.500 in Mio. Euro 1.000 920 500 316 113 90 86 0 -30 -73 -114 -136 -500 -182 -272 -304 -304 -349 -433 -1.000 -1.500 -1.385 Nordrhein-Westf. Hessen Niedersachsen Hamburg Baden-Württ. Berlin Rheinland-Pfalz Saarland Bremen Sachsen Thüringen Schleswig-Holst. Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorp. Brandenburg Bayern -2.000 Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 86 von 94 Abb. 59: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Biomasse EEG 2014 Biomasse (fest, flüssig, gasförmig): Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme 1.500 1.150 1.000 in Mio. Euro 373 414 335 306 17 128 16 7 169 89 248 163 8 -70 -162 -500 -119 -329 -452 -213 -149 -151 -132 Thüringen -64 Schleswig-Holst. -174 Sachsen-Anhalt -150 Sachsen 0 -614 Mittelabfluss 504 500 Mittelzufluss 873 -828 -1.000 -1.021 Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westf. Niedersachsen Mecklenburg-Vorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württ. Saarland -1.243 -1.500 Biomasse: EEG-induzierter Mittelzufluss (EEG-Auszahlungen abzgl. Vermarktungserlöse abzgl. vermiedene Netzentgelte) Biomasse : EEG-induzierter Mittelabfluss (Summe der Zahlungen EEG-Umlage) Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 60: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Biomasse 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert) EEG 2014 Biomasse: Salden der EEG-Zahlungsströme nach Bundesländern 600 536 Biomasse (fest, flüssig, gasförmig): Saldo aus Mittelzufluss und Mittelabfluss 2014 400 265 263 200 132 99 in Mio. Euro 31 0 -45 -57 -200 -111 -132 -147 -148 -241 -324 -400 -456 -600 -800 -740 Nordrhein-Westf. Baden-Württ. Hessen Rheinland-Pfalz Bayern Hamburg Berlin Saarland Bremen Sachsen Thüringen Sachsen-Anhalt Brandenburg Schleswig-Holst. Mecklenburg-Vorp. Niedersachsen -1.000 Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 87 von 94 Abb. 61: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2013/14 nach Bundesländern (Karte) EEG 2013 und 2014: Salden der EEG-Zahlungsströme insgesamt 2013 2014 Negativer Saldo Positiver Saldo Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der EEG-Jahresabrechnung 2013 und des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Abb. 62: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2010 bis 2013 nach Bundesländern (Grafik) EEG 2010 bis 2014 im Vergleich: Salden der EEG-Zahlungsströme insgesamt 2.000 1.500 in Mio. Euro 1.000 500 0 -500 -1.000 -1.500 -2.000 -2.500 -3.000 EEG-Zahlungsströme Saldo 2010 EEG-Zahlungsströme Saldo 2011 EEG-Zahlungsströme Saldo 2012 EEG-Zahlungsströme Saldo 2013 EEG-Zahlungsströme Saldo 2014 Nordrhein-Westf. Baden-Württ. Hessen Hamburg Berlin Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Bremen Bayern Thüringen Niedersachsen Sachsen-Anhalt Mecklenbg.-Vorp. Schleswig-Holst. Brandenburg -3.500 Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der EEG-Jahresabrechnung en 2010 bis 2013 und des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 88 von 94 Die Analyse der EEG-induzierten Zahlungsströme zwischen den Bundesländern ist auch eine Aussage über die unterschiedlichen topographischen, klimatischen und demografischen Unterschiede innerhalb Deutschlands. Das zunehmende Interesse an regionalen Betrachtungen hat aber auch dazu geführt, dass einzelne Bundesländer eigene Strategien und Ziele im Bereich der Erneuerbaren Energien verfolgen. Genauso wie man die Zahlungsströme zwischen den Bundesländern analysieren kann, könnte man auch umgekehrt analysieren, was wäre, wenn man die monetären Verbindungen kappt und hypothetisch unterstellt, dass jedes Bundesland bzw. dessen Bevölkerung nur seine „eigenen“ EEG-Anlagen fördert – also ein EEG auf Bundeslandebene umsetzen würde. Im Ergebnis hätten dann die windstarken, aber bevölkerungsschwachen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, SchleswigHolstein und Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 eine EEG-Umlage von teilweise deutlich über 10 ct/kWh, in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des sehr geringen Stromverbrauchs sogar von über 20 ct/kWh (Abb. 63). In den windstarken Ländern ist der Absolutbetrag der EEGFörderung zwar nicht so hoch, da dort aber der Stromverbrauch als Bemessungsgröße für die EEG-Umlage niedrig ist, müssen die EEG-Kosten auf weniger Stromverbrauch verteilt werden und sind damit spezifisch je Kilowattstunde hoch. In Bayern hingegen steht relativ hohen Förderkosten auch der zweithöchste Stromverbrauch in Deutschland gegenüber, sodass die Gesamtkosten auf viele Verbraucher verteilt werden und der spezifische Förderbetrag pro verbrauchter Kilowattstunde mit 7,9 ct/kWh zwar niedriger ausfallen würde, aber dennoch über der gültigen bundesweiten EEG-Umlage 2015 von 6,17 ct/kWh läge. Die niedrigste EEG-Umlage würde in den Stadtstaaten anfallen, da hier aufgrund der Gegebenheiten weniger EEG-Anlagen vorhanden sind und nur eine geringe Fördersumme auf den Stromverbrauch verteilt werden müsste. Die alleinige Betrachtung der Umlagenhöhe greift aber bei weitem zu kurz. Betrachtet man die Bundesländer für sich allein, ist natürlich auch die Effektivität der Förderung von Bedeutung. So wäre in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein die Umlage zwar sehr hoch, diese Bundesländer würden dafür aber auch 90 bis über 130 Prozent ihres zumindest bilanziellen Stromverbrauchs aus EEG-Anlagen decken können. Bayern erzielte hier mit ebenfalls relativ hohen Förderkosten nur einen Anteil von gut einem Drittel, andere Bundesländer deutlich weniger. Der Anteil der Erneuerbaren Energien ist allerdings auf den Jahresstromverbrauch berechnet, eine zeitgleiche Deckung des Stromverbrauchs aus EEG-Anlagen ist damit natürlich noch nicht gegeben. Es ist ein großer Unterschied, ob eine Region lediglich im Jahresdurchschnitt seinen Stromverbrauch durch selbst produzierten Strom aus Erneuerbaren Energien decken kann, oder ob dies zu jeder Zeit, wenn von den Verbrauchern abgefordert, sichergestellt ist. Von letzterem sind alle Bundesländer weit entfernt. SP; 11.05.2015 Seite 89 von 94 Abb. 63: EEG-Umlage 2015: Bundeslandspezifische Berechnung 20,9 7 20 6 14,1 15 5 13,1 11,5 10 4 8,2 7,9 3 7,9 6,170 6,0 4,5 5 4,1 3,0 3,0 1,8 1,0 2 1 0,3 0,2 EEG-Umlage 2015 in ct/kWh Deutschland Berlin Hamburg Bremen Saarland Nordrhein-Westf. Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württ. Sachsen Niedersachsen Bayern Thüringen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holst. Brandenburg 0 Mecklenbg.-Vorp. 0 schlechter Voraussichtlicher EEG-Stromanteil am Stromverbrauch des jeweiligen Bundeslandes: 8 134% 88% 93% 50% 43% 34% 48% 33% 20% 23% 17% 13% 9% 10% 2% 2% besser EEG-Umlage 2015 in ct/kWh 25 Kosten-Nutzen-Relation in ct/kWh EEG-Umlage pro 10% EEG-Stromanteil EEG-Umlage 2015: Bundeslandspezifische Berechnung Kosten-Nutzen-Relation: ct/kWh EEG-Umlage pro 10%-EEG-Stromanteil Quelle: BDEW (eigene Berechnung auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2015 vom 15.10.2014) BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Die Effektivität der Förderung – alleine auf erzeugte Kilowattstunden bezogen – wird durch die roten Punkte in Abbildung 63 illustriert. Im Bundesdurchschnitt bezahlen die Stromverbraucher für 10 Prozentpunkte EEG-Anteil am Stromverbrauch gut 2 ct/kWh EEG-Umlage. In Mecklenburg-Vorpommern würden den Verbraucher 10 Prozentpunkte EEG-Anteil zwar nur knapp 1,5 ct/kWh kosten, wegen des hohen Anteils an EEG-Strom am Stromverbrauch bzw. sogar wegen des Erzeugungsüberschusses wäre die EEG-Umlage insgesamt aber entsprechend hoch. Verbraucher in Bayern müssten für 10 Prozentpunkte EEG-Anteil hingegen 2,8 ct/kWh Umlage aufbringen, da dort aufgrund des hohen Anteils an Photovoltaik und Biomasse dieselbe Förderung eine geringere Stromausbeute erzielt. Technologiespezifische Aspekte bleiben bei dieser Betrachtung allerdings unberücksichtigt. Diese Herangehensweise soll daher auch nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass zukünftig jedes Bundesland sein eigenes EEG umsetzen sollte. Vielmehr soll dieses „Gedankenspiel“ verdeutlichen, dass die unterschiedlichen demografischen, klimatischen und topologischen Bedingungen innerhalb Deutschlands es notwendig machen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien als gemeinsame Aufgabe zu verstehen und eine einheitliche auf Bundesebene abgestimmte Planung und Strategie erfordert, gegebenenfalls sogar im europäischen Kontext. SP; 11.05.2015 Seite 90 von 94 16 EEG-Vorschau: Die EEG-Mittelfristprognose bis 2019 und Bandbreite der EEG-Umlage 2016 Im Rahmen des EEG sind die Übertragungsnetzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, einmal pro Jahr – immer zum 15. November eines Jahres – eine Vorschau für die Entwicklung der EEG-Anlagen und deren Stromerzeugung sowie eine Bandbreite für die Entwicklung der EEG-Umlage für das übernächste Jahr zu veröffentlichen. Die wesentlichen Ergebnisse der von den Übertragungsnetzbetreibern erstellten EEG-Mittelfristprognose vom 15. November 2014 für die Jahre 2015 bis 2019 sind in den Abbildungen 64 und 65 dargestellt. Die Werte für das Jahr 2014 entstammen der EEG-Mittelfristprognose für die Jahre 2014 bis 2018 vom 15. November 2013. Gemäß EEG-Mittelfristprognose steigt die installierte Leistung der EEG-förderfähigen Anlagen bis 2019 auf 112.540 MW (Abb. 64). Maßgeblich getragen wird die Entwicklung vom weiteren Ausbau bzw. vom Repowering bei Onshore-Wind, aber auch durch Zuwächse bei der Photovoltaik. Die Offshore-Windenergie hat die höchste Zuwachsrate bis 2019, startet aber 2015 auch von einem deutlich geringeren Ausgangsniveau. Im Vergleich zur Mittelfristprognose des vergangenen Jahres wurde der Ausbaupfad für Onshore-Wind wieder leicht angehoben und der Ausbaupfad der Photovoltaik deutlich gedämpft. Abb. 64: Entwicklung der installierten Leistung der EEG-Anlagen bis 2019 Installierte Leistung der EEG-Anlagen bis 2018 120.000 112.540 ab 2014: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber 107.679 102.736 96.986 installierte Leistung in MW 100.000 91.267 84.400 79.179 80.000 70.561 60.077 60.000 51.068 41.447 40.000 20.000 0 2009 2010 Biomasse 2011 Wasser 2012 DKG-Gase 2013 2014 Geothermie* 2015 Wind offshore 2016 2017 Wind onshore 2018 2019 Photovoltaik *Geothermie nicht sichtbar (2018: installierte Leistung 85 MW)) Quellen: 2009 bis 2013: EEG-Anlagenregister, 2014: Prognose zur EEG-Umlage 2015, 2015-2019: EEG-Mittelfristprognosen vom 15.11.2014 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. SP; 11.05.2015 Seite 91 von 94 Bis 2019 steigt die Summe der EEG-Auszahlungen auf 28,5 Mrd. € gegenüber gut 13 Mrd. € im Jahr 2010, wovon 2019 knapp 11 Mrd. € oder 38 Prozent auf die Photovoltaik entfallen (Abb. 65). Auf die Biomasse entfallen 6,9 Mrd. € (24 Prozent), auf Onshore-Wind 6,1 Mrd. € (21 Prozent) und auf Offshore-Wind 3,9 Mrd. € (14 Prozent). Allerdings stagniert die Entwicklung der jährlichen Auszahlungen an Photovoltaikanlagen nahezu und steigt zwischen 2015 und 2019 nur noch um 300 Mio. € von 10,6 Mrd. € auf 10,9 Mrd. €. Auch bei der Biomasse steigen die EEG-Auszahlungen nur noch langsam an. Zuwächse bei den EEG-Auszahlungen bis 2019 erfolgen insbesondere noch bei der Windenergie. Insgesamt liegen die EEGAuszahlungen 2019 knapp 5 Mrd. € höher als im Jahr 2015. Abb. 65: Entwicklung EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen bis 2019 EEG-Strommengen* und EEG-Auszahlungen* 2000 bis 2019 30.000 28.000 26.000 220.000 24.000 200.000 22.000 180.000 20.000 160.000 18.000 140.000 16.000 120.000 14.000 100.000 12.000 80.000 10.000 8.000 60.000 6.000 40.000 4.000 20.000 2.000 0 Biomasse EEG-Auszahlungen* in Mio. € EEG-Strommenge* in GWh ab 2014: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber 0 Wasser** DKG-Gase Geothermie*** Wind onshore Wind offshore Solarenergie * nur Mengen und Auszahlungen im Rahmen des Festvergütungssystems und Marktprämienmodells ohne Grünstromprivileg und ohne sonstige DV ** Wasser beinhaltet bis einschl. 2003 auch die Kategorie DKG-Gase *** Geothermie nicht sichtbar (2013: 80 GWh, 19 Mio. €) Quellen: 2000-2013: EEG-Jahresabrechnungen; 2014/15: Prognosekonzepte EEG-Umlage; 2015-2019: EEG-Mittelfristprognose vom 15.11.2013 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Parallel zur Veröffentlichung der Mittelfristprognose sind die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, eine Bandbreite für die EEG-Umlage des übernächsten Jahres zu veröffentlichen. Diese beläuft sich gemäß der Veröffentlichung vom 15. November 2014 auf 5,66 bis 7,27 ct/kWh im Jahr 2016. Das Szenario für die Untergrenze der Bandbreite unterstellt Einspeisungen am unteren Rand der Bandbreite sowie einen relativ hohen Stromverbrauch der nicht-privilegierten Letztverbraucher, auf den die EEG-Differenzkosten zur Ermittlung der EEG-Umlage entsprechend breiter verteilt werden kann. Das obere Ende der Bandbreite unterstellt hohe EEG-Einspeisungen bei gleichzeitig geringerem Stromverbrauch im Jahr 2016. Im Trendszenario wird für 2016 eine EEG-Umlage von 6,50 ct/kWh ermittelt. Auch wenn die abgeschätzte Bandbreite von 1,66 ct/kWh zwischen oberem und unterem Szenario etwas SP; 11.05.2015 Seite 92 von 94 unbefriedigend erscheinen mag, ist dieser Anstieg der Prognoseungenauigkeit zwangsläufig mit einem Anstieg der EEG-Stromerzeugung verbunden. Je mehr volatile und damit nur ungenau prognostizierbare Stromerzeugungsanlagen einspeisen, umso größer wird damit auch die Prognoseungenauigkeit. Wie hoch die EEG-Umlage 2016 dann tatsächlich ausfällt, wird man erst im weiteren Verlauf des Jahres 2015 absehen können. Allein die gegenwärtige Entwicklung des „EEG-Kontos“ stimmt verhalten optimistisch. Bisher war das EEG ein überaus erfolgreiches Instrument zur Anschubfinanzierung für Erneuerbare Energien im Bereich der Stromerzeugung. Stand dabei zunächst die reine Quantität der Erzeugung im Mittelpunkt, so wird zukünftig immer mehr die systemische Ausrichtung der Förderung Erneuerbarer Energien wichtig, wollen sie langfristig die tragende Säule unserer Energieversorgung werden. Statt Quantität zählt dann Qualität. Die zurückliegende Gesetzesreform mit dem EEG 2014 weist eindeutig in die richtige Richtung. Mit den Festlegungen eines Ausbaukorridors und von technologiespezifischen Ausbaupfaden wird eine synchronisierte Planung beim Umbau des Energieversorgungssystems ermöglicht. Die verpflichtende Direktvermarktung stärkt die Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Das Pilotprojekt mit der Auktionierung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ist der erste Schritt in einen Umbau der Fördersystematik hin zu mehr Wettbewerb und volkswirtschaftlicher Effizienz. Der Weg hin zu mehr Markt wird mit der nächsten EEG-Novelle im Jahr 2016 konsequent weiterzuführen sein. Dann soll nach dem Willen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung die gesamte Förderung auf Auktionsverfahren umgestellt werden. Das ermöglicht – bei optimaler Parametrierung – eine weiter steigende Planbarkeit und Vereinbarkeit mit dem Systemumbau bei dann höchster Kosteneffizienz und Kostenbegrenzung. Die Erneuerbaren Energien müssen zunehmend auch Systemverantwortung übernehmen. Dies gilt es auch im Rahmen der anstehenden Gesetzesüberarbeitung konsequent einzufordern. Die Energiewende und der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist jedoch nicht allein auf den Stromsektor begrenzt. Gebraucht wird eine zunehmende Verklammerung zwischen den verschiedenen Energiesektoren, um die Energiewende zum Erfolg zu führen. Insbesondere ist im Verkehrssektor ein Um- und Neudenken der Energiewende notwendig nach dem Scheitern der früheren Biokraftstoffstrategie. Hier kann Politik nicht allein auf Effizienzgewinne und verändertes Nutzungsverhalten vertrauen. SP; 11.05.2015 Seite 93 von 94 Ansprechpartner: Andreas Kuhlmann Geschäftsbereichsleiter Strategie und Politik Telefon: +49 30 300199-1090 [email protected] Fachliche Fragen: Christian Bantle Geschäftsbereich Strategie und Politik Abteilung Volkswirtschaft Telefon: +49 30 300199-1611 [email protected] SP; 11.05.2015 Florentine Kiesel Geschäftsbereich Strategie und Politik Abteilung Volkswirtschaft Telefon: +49 30 300199-1613 [email protected] Seite 94 von 94
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