Prof. Dr. Luís Greco 17. Juli 2015 Hausarbeit Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Wintersemester 2015/16 Sachverhalt Der 80-jährige Drogenbaron R ist des Wirkens im Hintergrund seines Mafiaverbundes überdrüssig. Um seinem Leben eine gewisse Sinnhaftigkeit zu verleihen, fasst er den Entschluss, in den operativen Bereich des Drogenhandels einzusteigen, den er in jungen Jahren mit einem großen Maß an Beschlagenheit auszufüllen wusste. Um seine Handelstätigkeiten aufnehmen zu können, besorgt sich R beim Drogenhersteller H 10 kg Marihuana. Mit Leichtigkeit gelingt es R im Zwischenhändler Z einen Abnehmer zu finden. Mit diesem wird R schnell handelseinig und beide vereinbaren, dass R für die 10 kg Marihuana den üblichen Straßenverkehrspreis von 100.000 Euro erhält. R, der noch die Verlässlichkeit der Handelspartner aus vergangenen Tagen vor Augen hatte, verkennt die verschlagene Art des Z. Kurz vor Abwicklung des Geschäfts fasst Z den Entschluss, mit Falschgeld (Blüten) zu zahlen. Z übergibt R einen Koffer mit Geld. In der Annahme in diesem befände sich verkehrsfähiges Bargeld, übergibt R das Marihuana in zwei 5kg-Tüten an Z. Nach Abwicklung des Geschäfts bemerkt R, dass er hinter das Licht geführt wurde und schwört auf Rache. R macht die Wohnanschrift des Z ausfindig, begibt sich zu dessen Wohnung und findet diese mit geöffneter Türe vor. Im Eingangsbereich findet R das von ihm in zwei 5 kg Tüten gelieferte Marihuana vor und es gelingt dem R zunächst 5 kg in seinem Rucksack zu verstauen. Im Rucksack führte R ein Taschenmesser mit sich, um sich einer möglichen Gegenwehr widersetzten zu können Auf die Mitnahme der restlichen 5 kg verzichtet R. R zieht sodann das Taschenmesser aus seinem Rucksack. Als er Z im Türrahmen seines Arbeitszimmers erblickt, bedroht er diesen mit dem aufgeklappten Messer und fordert die Übergabe von 50.000 Euro. Z, der sich der Drohung mit Leichtigkeit hätte widersetzen können, übergibt den R sodann 50.000 Euro. Diese stammten, was R wusste, aus illegalen Drogengeschäften des Z. Sodann verlässt R verrichteter Dinge die Wohnung des Z. R, der seine Racheaktion strafrechtlich gewürdigt sehen will, begibt sich am darauffolgenden Tag zu Strafverteidiger V. Diesem übergibt er, um eine fundierte Beratung gewährt zu bekommen, Bargeld, das aus Drogengeschäften erlangt wurde. Der auf Pflichtverteidigungen angewiesene V freut sich über den unverhofften Geldsegen, hält es jedoch für möglich und nimmt billigend in Kauf, dass das Geld aus Drogengeschäften stammt. Nach der rechtlichen Beratung legt V dem R nahe, sich in seinem fortgeschrittenen Alter seriöseren Geschäftsfeldern zuzuwenden. R nimmt den Rat des V gerne an und versucht sein geschäftliches Geschick auf einer von K organisierten Kaffeefahrt zu verwirklichen. K verkauft auf dieser spezielle Yogamatten zum Preis von 500 Euro. R entschließt sich zum Kauf und musste für den Abschluss des Vertrages, die Bestätigung des Warenerhalts, die 2 Widerrufsbelehrung und die Einziehungsermächtigung vier Unterschriften leisten. Zusätzlich ließ sich K einen bereits vorbereiteten Überweisungsträger unterschreiben, durch den R seine Bank anwies, den Kaufpreis auf das Konto des K zu überweisen. Dem R erklärte K dabei, die Unterschrift auf dem Überweisungsträger sei zur Abwicklung des geschlossenen Kaufvertrags technisch notwendig. R glaubte, er berechtige K nur zum einmaligen Einzug des Kaufpreises. Tatsächlich intendierte K von Anfang an, die Überweisungsträger abredewidrig zu einem späteren Zeitpunkt einzusetzen, um sich den Kaufpreis ein weiteres Mal bezahlen zu lassen. Zunächst konnte sich K mittels der Einziehungsermächtigung die Kaufpreise von dem Konto des R abbuchen lassen. Ein Jahr später sendet K den ausgefüllten Überweisungsträger an die Bank von R und bekam ein weiteres Mal den Kaufpreis überwiesen. Wie haben sich R, Z, V und K strafbar gemacht? Erforderliche Strafanträge sind gestellt. Es sind nur Vorschriften des StGB zu prüfen! Bearbeiterhinweise Der Umfang der Arbeit darf 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen), ausschließlich Fußnoten, Literaturverzeichnis und Gliederung nicht überschreiten. Nachweise in Fußnoten dienen nur dem Quellennachweis und keiner inhaltlichen Zusatzausführung. Die Zeichenbegrenzung überschreitende Ausführungen werden nicht gewertet. Formatierung: Rand rechts 5, 5 cm; links 1,5 cm; oben und unten 1, 5 cm; 1,5 Zeilenabstand; 12 pt Schrift Time New Roman, Laufweite normal und Fußnotentext mindestens 10 pt Schrift. Die Arbeit bitte einmal ausgedruckt und gebunden abgeben, sowie als Word Dokument auf CD gespeichert mit Tesa in die Arbeit einkleben. Das Deckblatt muss oben links Nachname, Vorname, Anschrift, E-Mail und Matrikelnummer enthalten. Die Abgabe hat bis spätestens 17. November 2015, 11:00 Uhr (bitte in den großen Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen!) zu erfolgen. Für den Fall der Zusendung per Post ist der tatsächliche Eingang am Lehrstuhl zur Fristwahrung maßgebend. Die Anmeldephase für die Große Übung beginnt am 02. November 2015, 12:00 Uhr und endet am 16. November 2015, 12:00 Uhr. Danach ist keine STUDIS-Anmeldung mehr möglich.
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