Kurzspiele und Sketche - 240 Personen Werner Lachmann Der Richter Justitia ist blind Die Staatsanwältin Kurzspiel Der Angeklagte Die Zeugin ISBN 3-7695-0932-3 Bühnenbild Bestimmungen über das Aufführungsrecht Zwei Tische und drei Stühle. Der Tisch und der Stuhl für Das Recht zur einmaligen Aufführung dieses Stückes den Richter sollte auf einem Podest stehen. Rechts wird durch den Kauf der vom Verlag vorgeschriebenen daneben der Tisch für den Staatsanwalt. Vor dem Bücher erworben. Für jede Wiederholung bzw. weitere Richtertisch steht der Stuhl für den Angeklagten. Aufführung des Stückes muß eine vom Verlag (Wenn der Vorhang sich öffnet, sitzen Richter und festgesetzte Gebühr vor der Aufführung an den Staatsanwältin auf ihren Plätzen. Der Stuhl des Deutschen Theaterverlag PF 10 02 61, D-69442 Angeklagten ist frei) Weinheim/Bergstraße gezahlt werden, der dann die RICHTER: Aufführungsgenehmigung erteilt. Wenn er in zwei Minuten nicht da ist, muß ich ihn Für jede Aufführung in Räumen mit mehr als 300 Plätzen wieder von der Polizei holen lassen. ist außer dem Kaufpreis für die vorgeschriebenen STAATSANWÄLTIN: Rollenbücher eine Tantieme an den Verlag zu (seufzend) entrichten. Warum müssen wir uns das überhaupt antun? Es kommt Diese Bestimmungen gelten auch für ja doch nichts dabei heraus. Man sollte ihn wirklich in Wohltätigkeitsveranstaltungen und Aufführungen in eine geschlossene Anstalt einweisen. geschlossenen Kreisen ohne Einnahmen. RICHTER: Unerlaubte Aufführungen, unerlaubtes Abschreiben, Den Antrag können Sie stellen, so oft Sie wollen. Das Vervielfältigen oder Verleihen der Rollen müssen als klappt nicht. Das haben auch schon einige von Ihren Verstoß gegen das Urheberrecht verfolgt werden. Den Vorgängern merken müssen. Er müßte schon eine Bühnen gegenüber als Handschrift gedruckt. erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit sein. Aber das Alle Rechte, auch die der Übersetzung, Verfilmung, ist er nicht und war es nie. Ein psychologisches Rundfunk- und Fernsehübertragung, sind vorbehalten. Gutachten bescheinigt ihm seelisch bedingte Das Recht zur Aufführung erteilt ausschließlich der Staatsverdrossenheit. Deutsche Theaterverlag PF 10 02 61, D-69442 STAATSANWÄLTIN: Weinheim/Bergstraße. Man müßte noch einmal von vorn anfangen ... Für die einmalige Aufführung dieses Stückes ist der Kauf (Angeklagter kommt herein. Er hat noch gehört, was die von 5 Textbüchern vorgeschrieben. Zusätzliche Rollen Staatsanwältin sagte) können zum Katalogpreis nachbezogen werden. ANGEKLAGTER: Kurzinformation (bleibt unter der Tür stehen) Wegen "seelisch bedingter Staatsverdrossenheit" ist der Wegen mir braucht ihr nicht noch mal von vorne Angeklagte in diesem Sketch schuldunfähig. Doch das anfangen. Wenn ich gewußt hätte, daß ihr schon fertig genügt ihm nicht. Es ist ihm eine Lust, das Gericht zu seid, wäre ich gar nicht gekommen. beschäftigen, weshalb er auch seinen Freispruch RICHTER: schließlich nicht annimmt. (streng) Spieltyp: Sketch Kommen Sie herein und setzen Sie sich! Spielanlaß: Theaterabende aller Art ANGEKLAGTER: Spielraum: Freie Fläche genügt (kommt ganz herein, dreht den Stuhl um, so daß er mit Darsteller: 2m 2w der Lehne zum Richtertisch steht, setzt sich rittlings Spieldauer: Ca. 15 Minuten drauf) Aufführungsrecht: Bezug von 5 Textbüchern Heute hast du aber einen recht strengen Ton an dir ... 1 STAATSANWÄLTIN: Vorsitzender! (scharf) ANGEKLAGTER: Sie können doch den Vorsitzenden nicht duzen! Das (deutet mit dem Finger nach oben) heißt Euer Ehren oder Herr Vorsitzender! Also, ich weiß nicht, ob ihm das recht ist. Hast du ANGEKLAGTER: unseren Vater schon gefragt, ob er das will? (in vertraulichem Ton zum Richter, deutet mit dem STAATSANWÄLTIN: ausgestreckten Finger auf die Staatsanwältin) Zum Richter sollen Sie das sagen!! Darf die auch schon was sagen? Die ist doch noch gar RICHTER: nicht dran. (ermahnend) RICHTER: Frau Staatsanwältin, bitte! (seufzend zur Staatsanwältin) ANGEKLAGTER: Lassen Sie das, Frau Staatsanwältin. Ich kann mich selber (dreht seinen Stuhl wieder zum Richter) wehren. Können wir nicht eine andere nehmen, Euer Ehrenwart? (zum Angeklagten) (wirft der Staatsanwältin einen kurzen Blick zu) Sie dürfen mich nicht duzen. Die ist mir zu laut. Ich bin ein schwerarbeitender ANGEKLAGTER: Landwirt. Ich sitze nicht den ganzen Tag auf dem faulen (verwundert) Arsch wie die da... Warum nicht? Meinen Herrgott darf ich auch duzen. Bist RICHTER: du mehr als der? (hindert die Staatsanwältin mit einer kurzen RICHTER: Handbewegung daran, darauf etwas zu erwidern) Bitte, Frau Staatsanwältin, beantworten Sie die Frage. Kommen wir zu der Anklage! ANGEKLAGTER: ANGEKLAGTER: (dreht sich mitsamt dem Stuhl in Richtung Aber erst, wenn die andere Sache geklärt ist! Staatsanwältin) RICHTER: Das fängt ja gut an. Jetzt darf die schon so früh was Was für eine andere Sache? sagen. Ich weiß nicht, ob ich das durchstehe. (ahnt, was da auf ihn zukommt) STAATSANWÄLTIN: ANGEKLAGTER: (versucht es zu erklären) (energisch) Sehen Sie, zu unserem Herrgott sagen wir alle du, weil Die Sache mit dem Grundstück, das mir die unnahbare wir alle Kinder Gottes sind ... Kirche gestohlen hat! Ich habe mit unserem Herrgott ANGEKLAGTER: darüber geredet. Der war entsetzt über die Raffgier Siehst du, jetzt hast auch du es begriffen. In diesem Fall seiner Vertreter auf dieser Welt. Er war sehr verärgert ist der da ... über die Kirche im allgemeinen und die Behörden im (deutet auf den Richter) besonderen ... ... mein Bruder, und du bist meine Schwester. Und wo RICHTER: gibt es das, daß man zu seinen Geschwistern "Sie" sagt Wir kennen Ihre Meinung über die Kirche und die ... Behörden. Und die Sache mit dem Grundstück ist längst STAATSANWÄLTIN: erledigt. So können Sie das nicht sehen ... ANGEKLAGTER: RICHTER: Für dich vielleicht, Herr Oberrichter, aber für mich nicht. (fällt ihr ins Wort) Der Bischof hat mir das Grundstück eindeutig gestohlen. Lassen Sie es gut sein, Frau Staatsanwältin! RICHTER: STAATSANWÄLTIN: Ihre Tante hat das Grundstück der Kirche vermacht ... (will es so noch nicht stehen lassen. Streng zum ANGEKLAGTER: Angeklagten) Sie war zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr im Dann sagen Sie wenigstens Euer Ehren oder Herr Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte. Ich werde das beweisen. 2
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